Rechtliche Risiken bei integrierter Software

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Transkript:

Rechtliche Risiken bei integrierter Software Embedded Engineering Gespräche Minden, 23. September 2016

Agenda Vorüberlegungen Begrifflichkeiten - Gewährleistung / Garantie - Produkthaftung / Produzentenhaftung Praktische Auswirkungen - Sachmängel - Rechtsmängel Gestaltungsmöglichkeiten Zusammenfassung / Ausblick

Vorüberlegungen Brauche ich eine Lizenz für die Software des digitalen Durchlauferhitzers?

Vorüberlegungen Wofür haftet eigentlich der Anbieter von Software, die in Hardware integriert wird? Haftet der Programmierer / Softwareanbieter, wenn die Ursache auf einen Programmierfehler zurückzuführen ist?

Vorüberlegungen Gilt die Haftung auch für die Grenzbereichen bzw. bei nicht abschätzbaren Risiken? Kann die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt werden?

Begrifflichkeiten Gewährleistung Garantie Produkthaftung Produzentenhaftung

Gewährleistung Gewährleistung = Verantwortung des Anbieters für Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist - Mangel: negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Sollbeschaffenheit - Problem: Was ist die Sollbeschaffenheit von Software? - Stichwort: Komplexe Software ist niemals fehlerfrei - Prüfungsmaßstab ist Stand der Technik (bei Gefahrübergang)

Gewährleistung Anspruchsberechtigung - Gewährleistung gilt gegenüber dem Vertragspartner - Regressansprüche innerhalb der Lieferkette Anspruchsinhalt - Mangelbeseitigung - Kostenerstattung (des Betroffenen) - Schadensersatz (bei entsprechendem Schaden) Gewährleistungsansprüche sind verschuldensabhängig

Garantie Garantie ist freiwillige Verantwortungsübernahme - Garantie ist in der Regel herstellerbasiert, nicht händlerbasiert - Garantiebedingungen können weitgehend frei gestaltet werden (da freiwillig) - Garantie ist immer verschuldensunabhängig - Haftungsbeschränkungen sind bei Garantien nicht möglich

Produkthaftung Produkthaftung = Haftung des Herstellers auf eigener gesetzlicher Grundlage (Produkthaftungsgesetz) - Haftung für Personen- und Sachschäden, nicht Vermögensschäden - Anknüpfungspunkt ist der Fehler eines Produktes - Produkteigenschaft von Software ist umstritten - Produkthaftung ist grundsätzlich Garantiehaftung mit beschränkten Möglichkeiten der Entlastung - Frage der Verdachtshaftung ist noch nicht abschließend geklärt EuGH, Urteil v. 05.03.2015 C-503/13 + C-504/13

Produzentenhaftung Produzentenhaftung = Haftung des Produzenten nach allgemeinen gesetzlichen Grundlagen - Produzentenhaftung ist gesetzlich nicht besonders geregelt, Ausprägung durch Rechtsprechung - Verschuldensabhängige Haftung bei Verletzung eines geschützten absoluten Rechtsgutes - Beweiserleichterungen für Geschädigten durch Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr

Produzentenhaftung Fallgruppen der Produzentenhaftung - Konstruktionsfehler denkbar bei Software - Fabrikationsfehler unwahrscheinlich bei Software - Instruktionsfehler praxisrelevant aufgrund umfassender Dokumentationspflichten bei Software - Produktbeobachtungsfehler gleichermaßen denkbar bei Hardware und Software

Praktische Auswirkungen Sachmangel Verhältnis zum Vertragspartner - Kunde hat Anspruch auf kostenlose Mangelbeseitigung - Aufwendungsersatzanspruch wird in der Regel nicht geltend gemacht - Risiko der Selbst- / Ersatzvornahme - Schadensersatzanspruch Abgrenzung von unmittelbaren und mittelbaren Schäden

Praktische Auswirkungen Sachmangel Exkurs: Remote Services - Zugriff auf Systeme muss vertraglich vereinbart sein - Technische Rahmenbedingungen sind zu klären - Anbieter kann Anlagensicherheit und Risikoaspekte aus der Ferne kaum überblicken - Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Lösung, die aber rechtlich abgesichert werden muss

Praktische Auswirkungen Sachmangel Auswirkungen auf Dritte

Praktische Auswirkungen Sachmangel Auswirkungen auf Dritte - Mangels eigenen Vertragsverhältnis kommen unmittelbar nur deliktische Ansprüche in Betracht - Denkbar sind auch abgeleitete / abgetretene Ansprüche auf vertraglicher Grundlage

Praktische Auswirkungen Rechtsmängel: Besonderheiten - Rechtsmangel = entgegenstehende Rechte Dritter - Mögliche Schutzrechte Dritter Patente (keine reinen Softwarepatente in Deutschland) Urheberrechte, insb. Open Source Problematik Kennzeichenrechte - Beseitigung durch Erwerb der Rechte oder Abänderung der eigenen Leistungen - Risiko für Kunden nach Ablauf der Gewährleistung

Praktische Auswirkungen Rechtsmängel: Beispiel Quelle: http://www.golem.de/1106/84313.html

Gestaltungsmöglichkeiten Möglichkeiten zur vertraglichen Absicherung von Haftungsrisiken - Klare Definition der geschuldeten Beschaffenheit - Ausschluss nicht vorgesehener Nutzungszwecke - Beschränkung der Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - Besondere Regelungen für Drittsoftware - Weitergabe von Beschränkungen innerhalb der Lieferkette

Zusammenfassung / Ausblick Bei Gewährleistung und Garantien bestehen keine Besonderheiten bei Embedded Software Produkthaftung und Produzentenhaftung müssen wegen der Integration in ein Produkt kritisch geprüft werden Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsreduzierung sollten genutzt werden Bei der Softwaregestaltung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: RA, LL.M. BRANDI Rechtsanwälte Adenauerplatz 1 D-33602 Bielefeld Tel.: +49-521-96535-812 Fax: +49-521-96535-115 Web: http:// E-Mail: sebastian.meyer@brandi.net