BIO AUSTRIA Richtlinien für GASTRONOMIEBETRIEBE 1. Kooperation mit BIO AUSTRIA Nachfolgende Richtlinien gelten für Kooperationspartner der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mit einer gültigen Kooperationsvereinbarung mit BIO AUSTRIA. 2. Zukauf von Bio-Produkten Aufgrund der von ErzeugerInnen bis zu KonsumentInnen geschlossenen Kontrollkette, steht das Zeichen BIO AUSTRIA für höchste Produktqualität und Sicherheit sowie österreichische Herkunft der biologischen Produkte. Gemäß dem in der Kooperationsvereinbarung definierten Stufenplan soll die BIO AUSTRIA Betreuungsperson als mittelfristiges Ziel gemeinsam mit dem Kooperationspartner einen Stufenplan in Richtung 100 % Wareneinsatz in Bio-Qualität festlegen. Als langfristige Zielsetzung soll der Einsatz von 100 % BIO AUSTRIA Qualität (Bio-Ware von BIO AUSTRIA Mitgliedsbetrieben bzw. BIO AUSTRIA Kooperationspartnern) definiert werden. 100 % BIO AUSTRIA Qualität gilt unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit sowie der ökologischen und ökonomischen Vertretbarkeit. Die Zielfestlegung ist in Form eines Stufenplanes in der Kooperationsvereinbarung zu dokumentieren. Der Nachweis für BIO AUSTRIA Ware (entspricht den Produktions- und Verarbeitungsrichtlinien von BIO AUSTRIA) kann durch ein BIO AUSTRIA Lieferantenzertifikat, eine BIO AUSTRIA Mitgliedsnummer oder BIO AUSTRIA Kennzeichnung in den Warenbegleitpapieren erfolgen. 3. Verarbeitung Für die Weiterverarbeitung von Bio-Lebensmitteln gelten die BIO AUSTRIA - Verarbeitungs- Richtlinien, insbesondere die in Positivlisten geregelten nichtlandwirtschaftlichen Zutaten und Hilfsstoffe. 4. Ausmaß des Bio-Angebotes Vorgaben gemäß österreichischem Lebensmittelcodex Kapitel A 8 Folgende Varianten sind möglich: Einzelne Gerichte oder Komponenten eines Gerichts in Bio-Qualität: z.b. Bio- Schweinebraten mit Bio-Knödeln und Bio-Kraut (Gericht) oder Schweinebraten mit Bio- Knödeln und Bio-Kartoffeln (Komponenten) Einsatz von Bio-Zutaten: z.b. wir verwenden ausschließlich Kartoffeln aus biologischem Landbau Buffet: bei einem Bio-Buffet sind alle Komponenten biologischer Natur Menü: bei einem Bio-Menü sind alle Komponenten biologischer Natur Bio-Gesamtangebot: es werden alle Gerichte und Getränke in biologischer Qualität angeboten. Ausnahmen im Getränkeangebot (für Getränke mit Bezugsverträgen, Spezialitäten, Minibar u.ä.) sind im Einvernehmen mit BIO AUSTRIA zu regeln und die betreffenden Produkte für KonsumentInnen klar ersichtlich als konventionell zu GastroRiLi_06.2011.doc 1/6 Juni 2011
deklarieren. Die Ausnahmen sind im Anhang des Kooperationsvertrages mit BIO AUSTRIA aufzulisten und bei Änderungen zu aktualisieren. Nicht unterscheidbare Zutaten dürfen zum selben Zeitpunkt nicht in biologischer und konventioneller Qualität gelagert oder eingesetzt werden, außer es erfolgt eine räumliche Trennung von Lagerung und Aufbereitung. 5. Kontrollen Es besteht ein gültiger Vertrag mit einer akkreditierten und von BIO AUSTRIA anerkannten Bio- Kontrollstelle. BIO AUSTRIA kann als zertifizierende Stelle Einsicht in die Kontrollaufzeichnungen nehmen. 6. Auslobung Bei der Auslobung und Bewerbung von Produkten darf es zu keiner Irreführung der KonsumentInnen kommen insbesondere was die biologische Herkunft von Produkten und Zutaten betrifft. In Speisekarten, Broschüren, Aushängen und diversen anderen Werbemitteln ist eine unmissverständliche Zuordnung von biologischen und konventionellen Komponenten ersichtlich. In untenstehenden Nutzungsbedingungen für das BIO AUSTRIA Zeichen ist festgelegt, bei welchen %-Sätzen welche Auslobung eingesetzt werden darf. Für Hotels, Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe gelten folgende Regeln: Das Partnerzeichen kann für Kommunikationszwecke (Broschüren, Flyer, Website,...) verwendet werden, wenn ein aktuell gültiger Kooperationsvertrag mit BIO AUSTRIA besteht. Zum Zwecke der Auslobung kann das jeweilige Bio-Angebot mit dem BIO AUSTRIA Partnerzeichen gekennzeichnet werden. Außen am oder vor dem Geschäft kann das BIO AUSTRIA Partnerzeichen verwendet werden, wenn der Anteil an BIO AUSTRIA Ware bzw. der Anteil an Bio-Ware von BIO AUSTRIA Kooperationspartnern mindestens 2/3 des gesamten Bio- Wareneinsatzes beträgt. Die Letztentscheidung zur Verwendung des Partnerzeichens obliegt der Abteilung Qualitätssicherung Verarbeitung. Bei einem Wareneinsatz zu 100% in Bioqualität lt. diesen Richtlinien darf das Zeichen Empfohlen von BIO AUSTRIA eingesetzt werden. - Ziel ist ein möglichst hoher Einsatz von BIO AUSTRIA Ware. - Regionale Lieferanten sollten zu 100 % BIO AUSTRIA Mitglieder oder Partner sein. GastroRiLi_06.2011.doc 2/6 Juni 2011
7. Schulung Die MitarbeiterInnen werden über die Qualität biologischer Ware geschult. GastroRiLi_06.2011.doc 3/6 Juni 2011
Anhang 1 BIO-FRÜHSTÜCK 1. Das Bio-Frühstück bezieht sich auf folgende Produktgruppen: Brot & Gebäck, Milch, Butter, Käse, Wurstwaren, Ei, Marmelade, Honig, Joghurt, Müsli, Säfte und saisonales Obst, Tee, Kaffee, Zucker. Der Kooperationspartner gestaltet den Umfang des Sortimentes selbst. Die oben genannten Produktgruppen werden überwiegend in biologischer Qualität angeboten. Der Einsatz von Fair trade - Produkten ist zu bevorzugen. Anmerkung: Das gesamte Bio-Angebot des Betriebes muss den allgemeinen BIO AUSTRIA- Gastronomie - Richtlinien entsprechen. Der Bio-Umfang des Frühstücks kann in Eigeninitiative selbstverständlich erweitert werden. GastroRiLi_06.2011.doc 4/6 Juni 2011
Anhang 2 BioParadies SalzburgerLand Die Mitglieder des Vereins BioParadies SalzburgerLand können durch die Erfüllung zusätzlicher Kriterien folgende Einteilungen (Piktogramme) erreichen: Kriterium Piktogramm 100% biologisches Lebensmittelangebot Piktogramm 3 ganztägig biologische Ernährungsmöglichkeit Piktogramm 2 Salzburger Bio Frühstück Piktogramm 1 Piktogramm 1: Um das Piktogramm Salzburger Bio Frühstück zu erhalten, muss das Frühstück des jeweiligen Betriebes folgende Kriterien erfüllen. Verwendung von: 100% biologisch Mind. 50% biologisch Müsli bzw. Trockensortiment Brot/Gebäck Butter/Milch/Käse Säfte Ei Wurstwaren Tee Kaffee Honig saisonales Obst Zucker Joghurt Marmelade* *Ausnahme: Für Betriebe, die selbstgemachte Marmelade mit Obst aus dem eigenen Garten verwenden, reicht ein Anteil von mind. 50% an biologisch zertifizierter Marmelade aus. Piktogramm 2: Um das Piktogramm ganztägige biologische Ernährungsmöglichkeit zu erhalten, muss der jeweilige Betrieb die folgenden Kriterien erfüllen: Frühstück: mind. 50% biologische Lebensmittel Mittag- und Abendessen: o Mind. eine biologische Mahlzeit, bestehend aus Vor-, Haupt- und Nachspeise o Mind. 1 x Bio-Wein, 1 x Bio-Bier, 1 x alkoholfreie Bio-Getränke Die Mahlzeiten werden von der jeweiligen Kontrollstelle überprüft Piktogramm 3: Um das Piktogramm 100% biologisches Lebensmittelangebot zu erhalten, müssen die Kriterien lt. Pkt. 4 Bio-Gesamtangebot erfüllt werden. GastroRiLi_06.2011.doc 5/6 Juni 2011
Anhang 3 TISCHLEIN DECK DICH Nutzung des Zeichens Tischlein Deck Dich Nutzungsbefugnis Der Vertragspartner hat das Recht, diese Marke zur Kennzeichnung oder der Aufmachung von Speisekomponenten bzw. -zutaten, Gerichten und Getränken für die Dauer der Wirksamkeit des Kooperationsvertrages zu verwenden. Die Verwendung des Zeichens erfolgt in Abstimmung mit dem BIO AUSTRIA -Betreuer. Sofern ausschließlich biologische Produkte und davon der überwiegende Teil (=mehr als 50% des Wareneinsatzes) in BIO AUSTRIA Qualität eingesetzt werden darf die Marke auch in den Geschäftspapieren, in Ankündigungen, in der Werbung oder in Verkaufsunterlagen benutzt werden. GastroRiLi_06.2011.doc 6/6 Juni 2011