Pflegeheimkosten, Kurzzeitpflege und Vergleich einzelner Pflegeleistungen von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg
Pflegeheimkosten ab 1.3.2016 * (incl. Ust.) Bewohner mit Pflegegeldstufe Hotel-komponente pro Tag Pflegezuschlag pro Tag Gesamtkosten für 31Tage I 70,19 10,70 2.507,71 II 70,19 17,08 2.705,49 III 70,19 31,88 3.164,14 IV 70,19 55,18 3.886,38 V 70,19 62,37 4.109,39 VI 70,19 84,38 4.791,73 VII 70,19 84,38 4.791,73 * Gilt nur für Heime mit einem Landesvertrag!
Wann trägt der Sozialhilfeträger die Heimkosten? 1. Pflegeheimbedür?igkeit: Wenn die Fähigkeit fehlt, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. bei PG 4 > gesetzliche Vermutung einer notw. Pflege bei PG 1-3 > amtsärztl. / Pflege- / sozialarb. Gutachten 2. Soziale Bedür?igkeit: Wenn die notwendigen Pflegeheimkosten nicht in zumutbarer Weise ausreichend gedeckt sind (z.b. durch eigenes Einkommen / Vermögen, Rechtsansprüche gegenüber DriQen). Ist die Vermögensverwertung vorerst nicht möglich oder zumutbar, kann die Sicherstellung des Ersatzanspruches verfügt werden.
Pflegeheim und Schenkungen Hat ein Pflegeheimbewohner mit Sozialhilfezuschuss - innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Hilfeleistung, - während oder - drei Jahre nach der Hilfeleistung durch die Behörde, Vermögen verschenkt oder ohne entsprechende Gegenleistung an andere Personen übertragen so ist der Beschenkte zum Kostenersatz verpflichtet! Begrenzung der Ersatzpflicht: mit Höhe des Geschenkwertes (Zeitpunkt der Schenkung) soweit das geschenkte Vermögen (Wert) noch vorhanden Freibetrag für Beschenkte: 2.895,- - (2016)
1 Bei Heimaufenthalt! 11. ist is es Gut zu z wissen w.s umgehender Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger! Heimstatuten ergänzen den Heimvertrag! Vermögensversilberung bis zu einem Freibetrag von 7.000,- - Taschengeld (20% der Pension + gesamte Sonderzahlung!) 8,14 % Kostenreduk=on (Hotelkomponente) z.b. bei Krankenhausaufenthalt! Pflegegeld 4, wenn bei Heimaufnahme kein Pflegegeld! Heimbewohnerrechte! Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg
Kurzzeitpflege Grs. bis zu 6 Wochen Wo? in Pflegeheimen, je nach freien Kapazitäten Es gelten die BesOmmungen für Pflegeheime Typen: Übergangs- bzw. Überleitungspflege Familienentlastende Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege Zuwendungen vom Sozialministeriumsservice mindestens PG- Stufe 3 (Demenz: PG- Stufe 1) mindestens 1 Jahr überwiegend gepflegt verhindert wg. Krankheit, Urlaub oder sonsogen wichogen Gründen für mindestens 7 bzw. 4 Tage Ersatzpflege, maximal 4 Wochen/Jahr Härtefall/Einkommensgrenzen (PG 1-5: 2.000, PG 6-7: 2.400) Höchstzuwendung: jährlich zw. 1.200-2.200
Neuerungen bei 24 Stunden- Betreuung Standes- und Ausübungsregeln für PersonenbetreuerInnen Wohl des zu Betreuenden Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit DokumentaOons- und MiQeilungspflicht Vertragsform und VertragsmindesOnhalte Pflicht zur Gewissenha?igkeit und Sorgfalt Standes- und Ausübungsregeln für Vermi?lungsagenturen Trennung des Gewerbes Personenbetreuung von deren OrganisaOon Pflicht zur Gewissenha?igkeit und Sorgfalt / Zum Wohl des Betreuenden Umfassende Pflicht zur Transparenz und Au=lärung einzelnen Leistungsangebote Kosten der einzelnen Leistungen (insbes. bei Preisbeispielen!) Aufgaben und Pflichten der Personenbetreuung Erreichbarkeit (z.b. persönlich, telefonisch) Erhebung des konkreten Bedarfs (Recht auf Kopie) Vertragsform und VertragsmindesOnhalte Schri?liche LeistungsdokumentaOon
Wieviel kostet Pflege? Ein Vergleich Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 1.900,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension M+F (Dez.2014) Ø Alters- verbleib. [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez. 2014 (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): M+F=1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen verbleib. (Quelle: verbleib. Handbuch der österr. Sozialversicherung pension 2015). Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen Eink. KundInnenbeitragsmodells, Eink. Steiermarktarif M+F für Alleinstehende aus dem Jahr 2003 (ohne verbleib. Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA Kosten 2x täglich: 1x 45 Min + 1x 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren Eink. bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene Schätzungen u. Annahmen: ohne 50/Honorar SH- (ohne (inkl.max pro Pflegetag + + PG 158/SV 4 + 180/ Reisekosten; Maximalförderung von 550, ohne Zusatzkosten Zuschus für Kost und Logis, Vermittlungshonorar und zusätzliche Pflegekosten Förderg.) (pro Monat)! Förderg.) [4] Stand 2015: ( 677,--) gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) s verbleib. Taschengeld nach SH- Zuschus s (ohne SZ) 1.207,- - 1.884,- - 1.309,- - 574,- - 0 534,- - 0 286,- -
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Alexander Gratzer Anschrift: Telefon: Fax: e-mail: homepage: Hans-Resel-Gasse 8-14 0316.7799.2444 0316.7799.2473 alexander.gratzer@akstmk.at www.akstmk.at Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg