Handbuch FÖRDERZENTRUM

Ähnliche Dokumente
Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

Stadt Luzern. Volksschule

DaZ-Konzept Schule Lachenzelg

Konzept Integrative Förderung Sekundarstufe I

Lernraum. Projekt «Lernraum» der Oberstufe Bühler-Gais. 1. Ausgangslage. 2. Konzept Seite 1 v 6

FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN

Teil 1. Informationsbroschüre zur Begabungs- und Begabtenförderung) an der Primarschule Greifensee

Das Schulische Standortgespräch

Deutsch. Zweitsprache

Richtlinien zum Umgang mit Kindern mit einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung. Konzept

Integrative Förderung IF

Sonderpädagogische Richtlinien der Schule Rüschlikon. Juni 2014

Konzept für Schulische Heilpädagogik

Laufbahnreglement für die Volksschule

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Förderzentrum (FZ) Sekundarschule Rüti - Das Förderzentrum. Ressourcen: Personen Arbeitszeit Material Infrastruktur Zeitgefässe

Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler

Konzept für die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF

Sonderpädagogisches Konzept der Primarschule Ossingen (Konzept Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen )

Laufbahnreglement für die Volksschule

Schulleitung: Verena Marti Schulhaus Rütti Gsteigstrasse 11, 3780 Gstaad Büro : SL :

Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Förderplanung

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Begabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten

1 Förder- und Unterstützungsangebote. 1.1 Ausgangslage. 1.2 Individuelle Lernförderung. 1.3 Mittelschulvorbereitung

Laufbahnreglement für die Volksschule

Schulpsychologischer Dienst. Leistungsauftrag, Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit Schulen

Neues Schulgesetz und Änderungen für die Schule St. Moritz

Evaluation und Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Konzeptes der Schule Oberrieden

Sonderpädagogisches. Version 8 GSB Version 8/ Sonderpädagogisches Konzept 1

Besondere Massnahmen Obersimmental

Sonderpädagogisches Konzept

Schule Oberrieden. Reglement für die Unterstützung von Regellehrpersonen in besonderen Situationen

Schulamt. Leporello Zusammenarbeit In der Sekundarschule. Ein Hilfsmittel für die Rollenklärung zwischen Klassen-, IF- und DaZ-Lehrperson

Konzept Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule Menzingen (Konzept Bega)

Vom Kindergarten in die Schule

Förderplanung erfassen planen umsetzen evaluieren. Raphael Gschwend

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Psychotherapie. Umsetzung Volksschulgesetz

Hinweise zur Durchführung einer Befragung bei Lehrpersonen, SchülerInnen und Eltern

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Verordnung über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt der Lernenden an der Volksschule

Schulzentrum Worbboden. Konzept Time-out-Klasse in Worb. Version 2.2 Urs Gerber-Maillefer

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Elternarbeit an der Primarschule Altendorf

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach

Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen.

Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe

Reglement der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

Konzept zur Elternarbeit

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

IF-Konzept der Primarschule Hausen am Albis

Mögliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen Regellehrpersonen und Fachpersonen in Schulischer Heilpädagogik

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Integrative Förderung (IF) Umsetzung Volksschulgesetz

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen

Integrative Förderung (IF)

Lehrplan Volksschule DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10

Lehrplan Volksschule. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10. Gültig vom 01. August 2013 bis 31. Juli Stundentafeln.

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Kindergarten und Primarschule Blockzeiten Pädagogisches Konzept. Inhalt. Anhang. Ausgangslage. Ziele. Wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Einschulungsklasse. Umsetzung Volksschulgesetz

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

Herzlich willkommen Orientierungsabend Schuleintritt

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Schulische Standortgespräche. Umsetzung Volksschulgesetz

Verfahren zur Ermittlung des Sprachstandes in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Einsatz des Instrumentariums Sprachgewandt

1. Gesetzliche Grundlagen

Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee. Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1

Umfrage Integration bei den SHP

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung.

Vom Kindergarten in die Schule

Integrative Schulung im Kanton Aargau

Sekundarschule Bassersdorf 2. September 2015

Schulamt. Leporello Zusammenarbeit Im Kindergarten. Ein Hilfsmittel für die Rollenklärung zwischen Klassen-, IF- und DaZ-Lehrperson

Herzlich willkommen. Zum Informationsabend über den Kindergarteneintritt

Förderkonzept Integrative Förderung Sekundarschule Root

Zeugnisanleitung Kanton Aargau

Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen

Schulische Standortgespräche Präsentation für Schulen

Neue Stundentafel ab Sommer 2015/16

Juni Informationen für Eltern

Fragen und Antworten rund um sprachgewandt

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Pestalozzischule. Beratungsund. FörderZentrum. Förderschule für Lernhilfe (BFZ)

Umfrage Schulqualitaet Eltern (Hoh)

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse

2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (Öffentlichkeit) 3. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Eltern (einer Klasse)

Zeugnisanleitung Kanton St. Gallen

Transkript:

Handbuch FÖRDERZENTRUM Version April 2016 aktualisiert durch die Leiterin des Förderzentrums und die Schulleitung Gültig ab sofort FZ Handbuch 2016-04-08.docx 1

Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag 3 2. Zielsetzung 3 3. Definition Förderzentrum 3 4. Arbeitsweise im Förderzentrum 3 5. Öffnungszeiten und Stundenplan 4 6. Unterrichtsräume des Förderzentrums 4 7. Zielgruppen 4 7.1 Dauergäste 4 7.2 Besucher 5 8. Die Angebote des Förderzentrums auf einen Blick 5 9. Zusammenarbeit 6 9.1 Zusammenarbeit innerhalb der Sekundarschule 6 9.2 Zusammenarbeit der Lehrpersonen des Förderzentrums 6 9.3 Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit 6 9.4 Zusammenarbeit mit den Eltern 6 10. Ablauf Zuweisungen 6 10.1 Zuweisung Dauergast 7 10.2 Zuweisung Besucher 8 10.3 Unterstützung bei Wechsel der Abteilung/Anforderungsstufe 9 11. Vorgehen bei der Lernzielanpassung in einem Schulfach 10 12. Vorgehen bei der Dispensation von einem Schulfach 11 13. Informationen zum Förderzentrum 12 14. Abkürzungen 12 15. Formulare im Anhang (Übersicht) 12 15.1 Schulisches Standortgespräch 13 15.2 Förderplan 14 15.3 Gesuch Lernzielanpassung in einem Schulfach 15 15.5 Gesuch Dispensation von einem Schulfach 16 FZ Handbuch 2016-04-08.docx 2

1. Auftrag Ab August 2012 betreibt die Sekundarschule Andelfingen ein Förderzentrum im Sekundarschulhaus. 2. Zielsetzung Ab 2015 ist das Förderzentrum selbstverständlicher Bestandteil der Sekundarschule Andelfingen. Das Angebot hat sich etabliert und wird rege genutzt. 3. Definition Förderzentrum Das Förderzentrum ist ein zusätzlicher Arbeitsort, wo Schüler/innen mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten sowie besonderen Begabungen während einer vereinbarten Dauer kompetent unterstützt und betreut werden. Im Förderzentrum bündeln wir die breite Palette besonderer Bedürfnisse der Schüler/innen und nutzen die uns zur Verfügung stehenden sonderpädagogischen Personalressourcen effizient. Von Montag bis Freitag arbeiten hier unter der Leitung unserer heilpädagogischen Fachpersonen weitere Lehrpersonen aus dem Lehrerkollegium in Teilpensen. 4. Arbeitsweise im Förderzentrum Im Klassenunterricht ist es nicht immer möglich, genügend auf besondere Bedürfnisse von Schüler/innen einzugehen. Im Förderzentrum erhalten Schüler/innen zusätzliche Unterstützung im Einzelunterricht oder in Kleingruppen durch eine erweiterte Auswahl an Lernmaterialien und Lernmethoden unter Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und Leistungsvermögens durch das Fachwissen der im Förderzentrum beschäftigten Lehrpersonen. Zur Entlastung der Lernsituation in der Regelklasse können Lehrpersonen Schüler/innen unbürokratisch - jedoch befristet - dem Förderzentrum zuweisen, wenn diese in einem Fachbereich punktuell zusätzliche Hilfe brauchen die Mitschüler/innen durch auffälliges Verhalten beim Lernen stören aufgrund ausserordentlicher persönlicher Umstände nicht lernen können. FZ Handbuch 2016-04-08.docx 3

5. Öffnungszeiten und Stundenplan Grundsätzlich soll das Förderzentrum während der Unterrichtszeit der Regelklassen geöffnet sein. Aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und der Bedürfnisse der Schüler/innen können die Öffnungszeiten ändern, bzw. eingeschränkt werden. Die Leitung des Förderzentrums erarbeitet einen Stundenplan und legt ihn der Schulleitung zur Genehmigung vor. Der Stundenplan kann mehrmals pro Schuljahr den wechselnden Bedürfnissen der Schüler/innen angepasst werden. Änderungen der Öffnungszeiten und des Stundenplanes werden durch die Schulleitung in Absprache mit der Leitung des Förderzentrums entschieden und an der Schulkonferenz kommuniziert. Die aktuellen Öffnungszeiten des Förderzentrums werden im Lehrerzimmer und in den Klassenzimmern ausgehängt sowie auf Evernote (im Notizbuch Schulkonferenz) und auf der Website publiziert. 6. Unterrichtsräume des Förderzentrums Das Förderzentrum ist im Schulhaus der Sekundarschule Andelfingen in den Zimmern A 304 / A 305 eingerichtet. Es besteht aus zwei Räumen. Der erste Raum ist ausgerüstet mit Einzelpulten, Computerarbeitsplätzen und vielen verschiedenen Lernmaterialien. Hier gilt Flüsterton! Im zweiten Raum befindet sich ein Gruppenarbeitstisch (hier kann diskutiert werden). Er dient für Arbeiten in der Gruppe, für Beratungsgespräche mit Schüler/innen, mit Lehrpersonen und Eltern, mit der Schulleitung, als Runder Tisch und als Büro für die verantwortlichen Förderzentrum-Lehrpersonen. 7. Zielgruppen Im Förderzentrum werden Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen unterrichtet und betreut. Dabei unterscheiden wir grundsätzlich zwei Gruppen: 7.1 Dauergäste (Zuweisung und Dauer siehe Grafik 10.1) Alle Schüler/innen der Sekundarschule Andelfingen gehören einer Regelklasse an, in der sie am Unterricht teilnehmen. Ausnahmsweise besuchen Schüler/innen unter bestimmten Voraussetzungen über längere Zeit den Unterricht in einzelnen Fächern im Förderzentrum. Schüler/innen mit individuellen Lernzielen und individuellem Förderplan -> Voraussetzung: Schulisches Standortgespräch und Empfehlung SPD. Schüler/innen, die in einzelnen Fächern oder im Lernatelier zusätzliche Unterstützung über einen längeren oder kurzen Zeitraum benötigen -> Voraussetzung: Mentorgespräch und Information der Eltern. Schüler/innen, die in einem Fachbereich punktuell zusätzliche Hilfe brauchen. Schüler/innen, die zur Förderung ihrer Lernkompetenz im Lernatelier Unterstützung brauchen. Schüler/innen, deren Lernstand erfasst, deren Lernverhalten beobachtet, deren DaZ-Bedarf abgeklärt werden soll. Schüler/innen, die eine besondere Begabung zeigen. Schüler/innen, die vermehrt Unterstützung in der Berufswahl benötigen. FZ Handbuch 2016-04-08.docx 4

7.2 Besucher (Zuweisung und Dauer siehe Grafik 10.2) Besucher sind kurzfristige und spontane Aufenthalter im Förderzentrum oder Schüler/innen, die das Förderzentrum während längerer Zeit regelmässig für selbständiges Arbeiten in einer ruhigen Lernumgebung nutzen. Sie erhalten von den anwesenden Lehrpersonen Hilfe, wenn diese freie Kapazität haben (erste Priorität im FZ haben Dauergäste). Schüler/innen, die freiwillig in einer Freistunde Aufgaben jeglicher Art erledigen wollen. Schüler/innen, die abwesend waren und Arbeiten nachholen müssen. Schüler/innen, die Mitschüler/innen durch auffälliges Verhalten beim Lernen stören. Schüler/innen, die aufgrund ausserordentlicher persönlicher Umstände in der Klasse nicht lernen können. Schüler/innen, die vom Sport dispensiert sind (-> activdispens.ch beachten!). Schüler/innen, die an einer Schulreise nicht teilnehmen können oder aus dem Klassenlager nachhause geschickt werden. Wenn Besucher/innen über längere Zeit regelmässig im Förderzentrum arbeiten, werden die Eltern informiert. 8. Die Angebote des Förderzentrums auf einen Blick Gruppenunterricht in verschiedenen Fächern, fix eingeplant im Stundenplan Teamteaching in der Regelklasse, je nach Bedarf und Kapazität Erstellen individueller Förderpläne Einzelförderung bei individuellen Lernzielen Lernstand erfassen, DaZ-Bedarf abklären Unterstützung bei Hausaufgaben Unterstützung von Freiwilligen Konfliktbearbeitung mit verhaltensauffälligen Schüler/innen Unterstützung bei Wechsel der Abteilung / der Anforderungsstufe Beratung von Lehrpersonen FZ Handbuch 2016-04-08.docx 5

9. Zusammenarbeit 9.1 Zusammenarbeit innerhalb der Sekundarschule Unter der Leitung von Heilpädagoginnen, welche dem Schulleiter unterstellt sind, arbeiten eine bis zwei weitere Lehrpersonen im Förderzentrum, wenn möglich aus den Abteilungen A und B. Einen Teil ihres Pensums handhaben die Förderzentrum-Lehrpersonen flexibel, um in stark frequentierten Zeiten den Bedarf abdecken zu können; in ruhigeren Zeiten können sie diese Überstunden kompensieren. Die Schulischen Heilpädagoginnen richten mit den Lehrpersonen Zeitfenster ein, in denen Förderlektionen oder das Teamteaching regelmässig vorbereitet wird. 9.2 Zusammenarbeit unter den Förderzentrum-Lehrpersonen Der tägliche Austausch unter den Lehrpersonen im Förderzentrum läuft über ein Lehrerjournal, welches allen im Förderzentrum unterrichtenden Lehrpersonen zur Verfügung steht. Ferner findet wöchentlich eine Besprechung unter den Förderzentrum-Lehrpersonen statt. 9.3 Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin Für die Konfliktbearbeitung mit Schüler/innen und die Arbeit mit verhaltensauffälligen Jugendlichen kann die Schulische Heilpädagogin im Förderzentrum zur Unterstützung die SSA beiziehen. 9.4. Zusammenarbeit mit den Eltern Bei den Dauergästen finden regelmässig (in der Regel halbjährlich) Standortgespräche statt. Daran nehmen mindestens teil: Schüler/in, Eltern, Mentor/in, SHP. Die Schulischen Heilpädagoginnen nehmen ausserdem an mindestens einem Elternabend ihres Jahrgangs teil. Bei dieser Gelegenheit lernen alle anwesenden Eltern die SHP sowie das FZ kennen. 10. Ablauf Zuweisungen Es wird nach Dauergästen und Besuchern unterschieden: FZ Handbuch 2016-04-08.docx 6

10. 1 Zuweisung Dauergast Eltern Lehrperson Mentor/in Wahrnehmung von Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten im Verhalten oder in der Leistung des Schülers. SHP Abklärungen SHP evtl. Einbezug SSA Ist Unterstützung durch FZ nötig? Welche Massnahmen eignen sich? Personalressourcen FZ? Priorität? Besprechung SHP + Mentor/in Entscheid SHP Mentorgespräch M + SHP + Schü + (LP) Schulisches Standortgespräch Unterstützung FZ maximal 20L GU oder 10L EU Abklärung SPD Empfehlung individuelle Lernziele LP + SHP + Schü formulieren gemeinsam Förderziele SHP erarbeitet Förderplan LP + SHP + Schü planen Fördermassnahmen SHP informiert SL M oder LP informiert Eltern SHP informiert SL SHP sorgt für Umsetzung Förderplan SHP und LP führen Fördermassnahmen durch Überprüfung Zielerreichung/Wirkung Überprüfung Zielerreichung/Wirkung Schulisches Standortgespräch Auswertungsgespräch M + SHP + Schü + (LP) Rückmeldung an Eltern SHP informiert SL FZ Handbuch 2016-04-08.docx 7

10. 2 Zuweisung Besucher Schüler/in Mentor/in Wahrnehmung von Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten im Verhalten oder in der Leistung des Schülers. Lehrperson Intervention? Massnahme? Mentorgespräch M + SHP + Schü + (LP) Zuweisung ins FZ ohne Voranmeldung für 1-2 Lektionen FZ als Arbeitsort für selbständiges Lernen kein Anspruch auf Unterstützung SHP LP + SHP + Schü klären Ziel, Auftrag, Zeit im FZ Notfallmassnahme zur Entlastung der LP und der Klasse oder als Unterstützung für den Schüler Schüler betritt FZ mit Auftrag der zuweisenden LP Schüler arbeitet im FZ gemäss Anweisung LP FZ M oder LP informiert Eltern SHP informiert SL Schüler kehrt zurück in die Klasse Überprüfung Zielerreichung/Wirkung Zuweisende LP holt Rückmeldung vom FZ ein Auswertungsgespräch M + SHP + Schü + (LP) Rückmeldung an Eltern SHP informiert SL FZ Handbuch 2016-04-08.docx 8

10. 3 Unterstützung bei Wechsel der Abteilung/Anforderungsstufe Schüler/in erbringt die geforderten Leistungen nicht. Gespräch mit Schüler/in Mentor/in oder FL Elterninformation durch M oder FL Ja Wechsel? Nein Wechsel durchführen Nein Unterstützung FZ dringend nötig? Ja Besucher im FZ freiwillig Schüler ermutigen im Regelunterricht SHP beiziehen Elterninformation durch M oder FL Unterstützung im FZ max. 5L EU einmalig FZ Handbuch 2016-04-08.docx 9

11. Vorgehen bei der Lernzielanpassung in einem Schulfach 1. Es findet ein Austausch zwischen der Fachlehrperson und der SHP statt. 2. Beide stellen fest, dass die Leistungen der Schülerin/des Schülers auch mit zusätzlicher IF- Unterstützung über längere Zeit wesentlich von den Klassenlernzielen abweichen. Sie stellen zudem die Prognose, dass die Schülerin/der Schüler auch künftig nicht in der Lage sein wird, die wesentlichen Klassenlernziele zu erreichen. 3. Die Fachlehrperson oder die SHP sucht das Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler. 4. SHP, Mentor oder Fachlehrperson laden die Eltern zum Schulischen Standortgespräch ein. 5. Im Standortgespräch informieren SHP, Mentor und Fachlehrperson die Eltern über die Sachlage. Insbesondere wird im Protokoll festgehalten, dass künftig in diesem Fach auf eine Benotung im Zeugnis verzichtet wird, dass die Beurteilung in einem Lernbericht festgehalten wird (Beilage zum Zeugnis). 6. Die SHP und die LP schlagen einen Förderplan mit individuellen Lernzielen vor. 7. SHP reicht ein Gesuch für Lernzielanpassung an die Schulleitung ein. 8. Wenn die Eltern einverstanden sind (Unterschrift), entscheidet die Schulleitung. 9. Wenn Eltern und/oder SL nicht einverstanden sind, leitet der SL das Gesuch an die Schulpflege weiter. Gesetzliche Grundlagen VSA ZH, Faktenblatt Sonderpädagogik, 2013-10: Weichen die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers wesentlich von den Stufen- bzw. Klassenlernzielen ab, können in einem oder mehreren Fächern individuelle Lernziele vereinbart und kann ein Verzicht auf Benotung beschlossen werden (Schulisches Standortgespräch!). In diesem Fall werden die Leistungen statt mit einer Note in einem Lernbericht beurteilt. VSM 26, 1: Nach Durchführung der Standortbestimmung und einer allfälligen Abklärung unterbreiten die Lehrperson und die Eltern der Schulleitung einen Vorschlag für die anzuordnende Massnahme. Die Abklärung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Mit der Zustimmung durch die SL wird der Vorschlag zur Entscheidung. VSM 26, 2: Können sich die LP und die Eltern nicht einigen oder stimmt die SL ihrem Vorschlag nicht zu, entscheidet die Schulpflege. VSM 26, 3: Die Entscheidung hält fest, welche Massnahme angeordnet und wann sie überprüft wird. Zeugnis für Schüler/innen mit einer Lernzielanpassung in einem Schulfach 1. Die Schülerin/der Schüler erhält im entsprechenden Fach keine Note im Zeugnis. 2. Die SHP verfasst einen Lernbericht, der dem Zeugnis beigelegt wird. 3. Beim entsprechenden Fach wird im Zeugnis ein eingetragen. Die Bemerkung auf der ersten Zeugnisseite lautet: (Fach): Verzicht auf Note gemäss 10 des Zeugnisreglements aufgrund individueller Lernziele. FZ Handbuch 2016-04-08.docx 10

12. Vorgehen bei der Dispensation von einem Schulfach 1. Es findet ein Austausch zwischen der Fachlehrperson und der SHP statt. 2. Beide kommen zum Schluss, dass besondere Gründe für eine Dispensation vorliegen. 3. Die Fachlehrperson oder die SHP sucht das Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler. 4. SHP, Mentor oder Fachlehrperson laden die Eltern zum Schulischen Standortgespräch ein. 5. Im Standortgespräch informieren SHP, Mentor und Fachlehrperson die Eltern über die Sachlage. Eine Dispensation wird vorgeschlagen. M, SHP und FLP informieren die Eltern über den Förderplan während der frei gewordenen Lektionen. 6. SHP reicht ein Dispensationsgesuch an die Schulleitung ein. 7. Wenn die Eltern einverstanden sind (Unterschrift), entscheidet die Schulleitung. 8. Wenn Eltern und/oder SL nicht einverstanden sind, leitet der SL das Gesuch an die Schulpflege weiter. Gesetzliche Grundlagen VSV 29: Die Dispensation von einzelnen Fächern ist nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. VSM 26, 1: Nach Durchführung der Standortbestimmung und einer allfälligen Abklärung unterbreiten die Lehrperson und die Eltern der Schulleitung einen Vorschlag für die anzuordnende Massnahme. Die Abklärung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Mit der Zustimmung durch die SL wird der Vorschlag zur Entscheidung. VSM 26, 2: Können sich die LP und die Eltern nicht einigen oder stimmt die SL ihrem Vorschlag nicht zu, entscheidet die Schulpflege. VSM 26, 3: Die Entscheidung hält fest, welche Massnahme angeordnet und wann sie überprüft wird. Zeugnis für Schüler/innen mit einer Dispensation von einem Schulfach 1. Die Schülerin/der Schüler erhält im dispensierten Fach keine Note im Zeugnis. 2. Beim dispensierten Fach wird im Zeugnis ein eingetragen. Die Bemerkung auf der ersten Zeugnisseite lautet: (Fach): Dispensation gemäss 29 der Volksschulverordnung. Zeugnis für Schüler/innen mit DaZ 1. Die Schülerin/ er Schüler erhält im 1. und 2. Semester keine Noten in allen sprachabhängigen Fächern. Die SHP erstellt in Zusammenarbeit mit der DaZ-Lehrperson und den Fachlehrern einen Lernbericht.. 2. Im 3. bis 6. Semester (DaZ Primarschule mitgerechnet) beschränkt sich der Notenerlass nur noch auf das Fach Deutsch. Die SHP entscheidet, wiederum in Absprache mit den beteiligten Fachpersonen, bis spätestens Mitte Semester ob eine Zeugnisnote gesetzt wird oder ein Lernbericht erfolgt. 3. Bei den entsprechenden Fächern wird im Zeugnis ein eingetragen. Bei der Bemerkung muss die passendere Begründung gewählt werden: Neuzuzug, Verzicht auf Beurteilung gemäss 10 des Zeugnisreglements. oder Lernt Deutsch als Zweitsprache, Verzicht auf Beurteilung gemäss 10 des Zeugnisreglements. FZ Handbuch 2016-04-08.docx 11

13. Informationen zum Förderzentrum Das Handbuch Förderzentrum ist als Download auf unserer Website öffentlich zugänglich. Es wird eingefügt ins Schulhandbuch der Sekundarschule Andelfingen. Die Lehrpersonen des Förderzentrums und die Schulleitung geben gerne Auskunft auf Fragen. 14. Abkürzungen DaZ = Deutsch als Zweitsprache EU = Einzelunterricht FZ = Förderzentrum GU = Gruppenunterricht KLP = Klassenlehrperson L = Lektion(en) LA = Lernatelier LP = Lehrperson M = Mentor/in LRS = Lese-Rechtschreibschwäche Schü = Schüler SHP = Schulische Heilpädagogin SPD = Schulpsychologischer Beratungsdienst SSA = Schulsozialarbeit Version April 2016 Gültig ab sofort aktualisiert durch die Leiterin des Förderzentrums und die Schulleitung 15. Formulare im Anhang: Schulisches Standortgespräch Förderplan Gesuch Lernzielanpassung in einem Schulfach Gesuch Dispensation von einem Schulfach FZ Handbuch 2016-04-08.docx 12

Seite reserviert für Formular SSG FZ Handbuch 2016-04-08.docx 13

Förderplan für Schüler/in: erstellt durch: Datum: Klassen-LP: Klasse: Mentor/in: Beschreibung des Schülers/der Schülerin: Stärken, Ressourcen: Besonderheiten: Förderbedarf: Fördermassnahmen: Überprüfung und Auswertung: Förderziel Teilziele Wege und Methoden 1. 2. 1. 2. 1. 2. Zielerreichung, Datum Kommunikation, Unterschriften Personen Datum Unterschriften SHP Schulleitung Schüler/in Eltern FZ Handbuch 2016-04-08.docx 14

Lernzielanpassung im Schulfach Gesuch an die Schulleitung Schüler/in: Klasse: Das Standortgespräch fand statt am. Ausgangslage und besondere Gründe für diese Lernzielanpassung: Empfehlung der schulischen Heilpädagogin: Datum: Beilage: Förderplan Unterschrift SHP: Erklärung der Eltern: Ich bin/wir sind mit der vorgeschlagenen Lernzielanpassung einverstanden. Ich bin /Wir sind mit der vorgeschlagenen Lernzielanpassung nicht einverstanden. Datum: Unterschrift(en): Entscheid der Schulleitung: Ich bin mit der vorgeschlagenen Lernzielanpassung und der Förderplanung einverstanden. Ich bin mit der vorgeschlagenen Lernzielanpassung nicht einverstanden. Ich leite dieses Gesuch an die Schulpflege weiter. Datum: Unterschrift: FZ Handbuch 2016-04-08.docx 15

Dispensation vom Schulfach Gesuch an die Schulleitung Schüler/in: Klasse: Das Standortgespräch fand statt am. Ausgangslage und besondere Gründe für diese Dispensation: Empfehlung der schulischen Heilpädagogin: Datum: Beilage: Förderplan Unterschrift SHP: Erklärung der Eltern: Ich bin/wir sind mit der vorgeschlagenen Dispensation einverstanden. Ich bin /Wir sind mit der vorgeschlagenen Dispensation nicht einverstanden. Datum: Unterschrift(en): Entscheid der Schulleitung: Ich bin mit der vorgeschlagenen Dispensation und der Förderplanung einverstanden. Ich bin mit der vorgeschlagenen Dispensation nicht einverstanden. Ich leite dieses Gesuch an die Schulpflege weiter. Datum: Unterschrift: FZ Handbuch 2016-04-08.docx 16