Hinweise für die erfolgreiche Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen

Ähnliche Dokumente
"Ohne Lärmschutz keine Stadtentwicklung der kurzen Wege"

Der Lärmaktionsplan der Stadt Velbert

Lärmaktionsplan Merzhausen. Informationsveranstaltung am 27. November 2014

Landeshauptstadt Mainz: Lärmaktionsplan. Umweltamt, Thomas Korte

Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Wolfratshausen

Interkommunale Zusammenarbeit ein erfolgreicher Weg zur Abstimmung von Lärmaktionsplänen in der Region Bodensee Oberschwaben

Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auf zwei Hauptverkehrsstraßen. Hans-Jörg Schraitle, Leiter Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt

Lärmaktionsplanung in Garbsen

Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst

Anmerkungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dr. Elke Stöcker-Meier

Beschlussvorlage Vorlage Nr. 0679/16 öffentlich

Lärmminderung und Aktionsplanung in Düsseldorf

Bürgerbeteiligung Ortsumgehung Waren (Müritz) - Lärmschutz -

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Mobilität und Klimawandel - Entschleunigung und Stadtverträglichkeit - Die Zukunft des Verkehrs 7. Sächsischer Klimakongress

Dipl. Ing. Antje Janßen

Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen. Dr. Elke Stöcker-Meier

Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Hinweise zur Kooperation

Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung Jahrestagung 2014

Umgebungslärm mindern eine Notwendigkeit

Lärmaktionsplan Duisburg. Bezirk Mitte. Belastungsschwerpunkt 52: Karl-Lehr-Straße / von Wegnerstraße bis Sternbuschweg Basisdaten zur Lärmminderung

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Verkehrslärm und Verbesserungsmöglichkeiten

Fachbereich Städtebau Abt , Lärmschutzplanung

Bericht über die Lärmaktionsplanung die Stadt. Dorsten

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Lärmschutz konkret: Bahnlärm in Bremen Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum eine Utopie?

Lärminderungspotenziale Bestandsbeschreibung Anmerkungen Straßeninfrastruktur

Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt München

MOBILITÄT VS. RUHIGES WOHNEN MÖGLICHKEITEN EINER MODERNEN STADT- UND VERKEHRSPLANUNG

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

Lärmaktionsplanung Stadt Mössingen

Lärm. Allgemeine Informationen.

Strassenverkehrslärm rm 1 Verkehrsplanung und Verkehrslenkung

Erfahrungsbericht Lärmaktionsplanung Ludwigshafen. Dipl.-Ing. Rainer Ritthaler, Stadtverwaltung Ludwigshafen (Bereich Umwelt)

EG-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein

Wirkungen von Lärm und Möglichkeiten der Minderung in Städten

Mögliche fachliche Maßnahmen und deren Bewertung

Lärmaktionsplan Friedrichshafen Straßenverkehr Stufe 2 AUN , DS 2014 / V 00036

Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen. DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen,

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee

Lärmaktionsplan der Stadt Waltrop 2013

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Integrierte Ansätze: Lärmminderung und -vorsorge in der Verkehrsentwicklungs- und Bauleitplanung

B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76

Lärmminderungsplanung

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG. Satow

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

GEMEINDE WUSTERMARK FORTSCHREIBUNG LÄRMAKTIONSPLAN. Bürgerversammlung

Lärmaktionsplan der. Stadt Lengerich. (Stufe 1) Aufstellende Behörde: Stadt Lengerich Fachdienst Bauen, Planen und Umwelt Tecklenburger Straße 2-4

Lärmaktionsplan Langenhagen

Lärmminderungsplanung in München

Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (2013) gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Glinde, beschlossen am 10.

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Lärmminderungsplanung

LÄRMAKTIONSPLAN FÜR DIE STADT RHEINBACH

2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Stadt Penzberg

Verkehrsentwicklungsplan Darmstadt - Folgerungen für die Lärmminderung

Möglichkeiten zur Minderung des Schienenverkehrslärms

Lärmaktionsplan der Gemeinde Ritterhude. Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen

LÄRMAKTIONSPLAN DER KOLPINGSTADT KERPEN

Stadt Dissen atw. Lärmaktionsplan (Stufe 2) Konfliktanalyse auf der Basis der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen

Verkehrsplanung. Minderungspotenziale der Straßen- und Nahverkehrsplanung sowie des Umweltverbundes

RRR. Umgebungslärmrichtlinie. Lärmkartierung Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Gießen

Lärmaktionspläne für kleinere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. wenn, dann richtig!

Verkehrslärm. Grundlagen

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 61 Stadtentwicklung und Planung

Lärmminderungsplan Striesen-Ost und angrenzende Gebiete von Blasewitz

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie im Ballungsraum Hamburg

Die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 für Jena erfolgte durch das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme (IVAS) aus Dresden.

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom

GKZ: Ergebnisse der Lärmkartierung Seite 1. Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt. Dortmund

Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzungsstand in Deutschland - zukünftige Entwicklungen

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054

Lärmaktionsplanung und Lärmminderungsmaßnahmen an der A1. Michael Bürger Leiter Referat 22 (Immissionsschutz) Bremen, 03.

Fahrradabstellanlagen - Konzept für die Kamener Innenstadt. Gabriela Schwering Stadt Kamen, FB 60.2 Planung, Umwelt

Verkehrskonzept Bremer Nordosten

Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW

Zusammenfassung des Lärmaktionsplans der Stadt Quickborn gem. 47d Abs. 7 BImSchG zur Mitteilung an die EU

Stadt Schwerte Lärmaktionsplan 2. Stufe. Arbeitsstand:

Gemeinde Ketsch Bürgerversammlung

Lärmaktionsplan Lörrach, Lärmschwerpunkte und Maßnahmen Wolfgang Wahl, Rapp Trans AG Bürgerinformation Lörrach, 06. Februar 2015

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schiffdorf

LK Argus. Stadt Wermelskirchen Lärmaktionsplanung. Verkehrsmengen im Kartierungsnetz. Karte 1

Lärmaktionsplan der Stadt Dessau-Roßlau

Vom strategischen Konzept zur Umsetzung: Lärmaktionsplanung in Gelsenkirchen

Sicht eines Baulastträgers. zur Aktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie

Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung

Luftreinhaltung in Aachen

Transkript:

LUBW Umgebungslärm-Tagung 2012 Leinfelden-Echterdingen, 29. November 2012 Hinweise für die erfolgreiche Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Dipl.-Ing. Jochen Richard PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD, Aachen/Berlin

Ein paar Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen Zuständigkeit Gemeinde zuständige Behörde für die Aufstellung des LAP Gemeinde überwiegend auf die Mitwirkung der Baulastträger angewiesen Gemeinde übernimmt die Koordinierungsfunktion Wackelt da der Schwanz mit dem Hund? Im Prinzip ja - aber wer könnte es besser machen?

Rahmenbedingungen Pflicht oder Kür Nur "grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen" oder auch Kreis- und Gemeindestraßen? Nur Straßen mit DTV >8.200 Kfz oder auch darunter? Auslösewerte 65/55 db(a) oder ehrgeizigere Schutzziele? "Ruhige Gebiete auf dem Land" gemäß Definition ULR oder weitergehende Ausweisung? Ruhige Gebiete nur als passiver Schutz oder als aktive Entwicklung? Der LAP muss der Gemeinde dienen! Kirchheim u.t.

Rahmenbedingungen Zusätzliche Lärmberechnungen LUBW: Berechnung der Lärmkarten, Bereitstellung der Daten Gemeinden: Zusätzlich Berechnungen Kartierungsanlass Straße Schiene (DB) Straßenbahn Überlagerung Straße/Schiene Verräumlichung VBEB-Daten Schallimmissionspläne nach RLS 90 Über Mindestanforderungen hinausgehende Vorgaben Wirkungsprognose Lärmaktionsplan Zuständig in NRW Gemeinde (Ballungsraum) LANUV (Nicht-Ballungsraum) EBA Gemeinde (Pflicht im Ballungsraum) Gemeinde (freiwillig im Nicht-Ballungsraum) Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde

Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos Hinweise für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen Rahmenbedingungen Straßenbaulastträger / Straßenverkehrsbehörden Kooperation - bestes Verfahren zur Lösungsfindung, Einbindung des Baulastträgers ggf. bereits im Vorfeld "Tauschhandel" Straßenbaulastträger benötigt woanders Mitwirkung der Gemeinde oder die Gemeinde kann etwas anbieten. Prüfauftrag Deklaration strittiger Maßnahmen als Prüfauftrag, um Prüfung stressfrei durchzuführen Spielräume schaffen möglichst breit angelegtes Konzept, das den Bau "argumentativer Brücken" erlaubt Politischer/öffentlicher Druck Protokoll Mitwirkungsverfahren Teil des LAP und damit öffentlich Rechtsweg rechtsmittelfähiger Bescheid, um ggf. den Rechtsweg zu beschreiten, letzte Option!

Rahmenbedingungen Umsetzung mit abgestimmten Vorgehen Inhaltliche Abstimmung Luftreinhaltung Klimaschutz Stadtentwicklung Verkehrsentwicklungsplanung Gefahrgutnetz Unfallhäufungspunkte Verfahrensmäßige Abstimmung Stadterneuerung Straßenunterhaltung Sanierung Abwasserkanäle

Maßnahmenwirkung Maßnahmenbereiche Bisher vielfach genutzte Potenziale Verkehrsplanerische Maßnahmen (z. B. Bündelung von Kfz-Verkehren) verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Tempo 30 auf Verkehrsstraßen) straßenbauliche Maßnahmen (z. B. lärmoptimierter Asphalt) Bisher eher selten genutzte Potenziale verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Signalschaltungen) städtebauliche Maßnahmen (z. B. Schließung von Baulücken) gebäudebezogene Maßnahmen (z. B. Verglasung von Balkonen) kompensatorische Maßnahmen (z. B. Beseitigung sonstiger Lärmbelastungen) Das Maßnahmenspektrum ist breiter als vielfach eingesetzt

Maßnahmenwirkung Maßnahmenportfolio Lärmminderung Kurz- bis mittelfristige Maßnahmen Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche, -3 bis -9 db(a) Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, z. B. 50 auf 30 km/h: -2,4 db(a) Vergrößerung Abstand Quelle/Immissionsort (z. B. um eine Fahrbahnbreite von 12 auf 15 m: bis -1 db(a) Reduzierung des Schwerlastverkehrs, z. B. von 10 auf 1 %: -3 db(a) Verstetigung des Verkehrs, -2 bis -3 db(a) Erfolg nur mit geeigneten Maßnahmenkombinationen!

Maßnahmenwirkung Maßnahmenportfolio Lärmminderung Langfristige Strategie Verlagerung und Bündelung von Verkehren im Netz; -50 % = -3 db(a) Veränderung des Modal Splits zugunsten des Umweltverbundes, Lärmminderung je nach Reduzierung der Verkehrsmenge < -3 db(a) Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen, > -12 db(a) Verkehrslenkung zur Minderung/ Verlagerung Kfz-Verkehrsaufkommen, -50 % = -3 db(a) aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und -wälle, -5 bis -15 db(a) Erfolg nur mit vorausschauender Planung!

Maßnahmenwirkung Kombination von Maßnahmen Straße: bis zu -10 db(a) Stadtplanung/Architektur: bis zu -20 db(a) -10 db(a) = Reduzierung der Verkehrsmenge um 90 %!

Maßnahmenwirkung Planungsprinzip zur Lärmminderung: "Vermeidung Verringerung Verlagerung" Vermeidung von Lärmemissionen Regionalplanung Stadtentwicklung Förderung des Fußgängerverkehrs Förderung des Fahrradverkehrs Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs Güterverkehrsmanagement Verringerung von Lärmemissionen Optimierung der Verkehrsleistung Parkraummanagement Verlangsamung des Kfz-Verkehrs Verstetigung des Kfz-Verkehrs lärmmindernde Fahrbahnbeläge

Maßnahmenwirkung Verlagerung von Lärmemissionen Bündelung von Kfz-Strömen Verlagerung von Kfz-Strömen Verlagerung von Emissionsschwerpunkten...und schließlich Verringerung von Lärmimmissionen Schallschutzwände und -wälle Schallschutzfenster absorbierende Fassadenmaterialien Stellung der Gebäude Ausrichtung der Wohnungsgrundrisse Schließung von Baulücken Fachlich möglichst breit aufstellen!

Maßnahmenwirkung Blick in die Zukunft Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit -2 bis -3 db(a) (Stadtgeschwindigkeitskonzept) lärmoptimierte Asphalte als Standardbauweise für verbleibende Tempo 50-Straßen (Straßenzustandskataster) Lkw-Lenkungskonzept mit E-Fahrzeugen im innerstädtischen Güterverkehr (City-Logistik) -4 bis -7 db(a) -2 bis -3 db(a) Flankierende Maßnahmen -3 bis -6 db(a) (bisher vorwiegend übliches Maßnahmenportfolio) Flächenwirksame Maßnahmen aus städtischen Gesamtkonzepten vor Einzelmaßnahmen

Maßnahmenwirkung Maßnahmenwirkung Luft/Lärm FoPS-Vorhaben "Wirksamkeit und Effizienz kommunaler Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Luftqualitäts- und Umgebungslärmrichtlinie" Minderung der Luftschadstoffbelastung Minderung der Lärmbelastung Tabellenausschnitt! Download:

Ruhige Gebiete Ruhige Gebiete Ballungsraum Norderstedter/ Hamburger Einteilung ruhiger Gebiete: Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten L den von <45 db(a) in der Kernfläche Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten L den von <55 db(a) in der Kernfläche Innerstädtischer Freiraum > -6 db(a) gegenüber dem Umfeld Ruhige Achse Mindestlänge >1.000 m (= 15 Minuten Fußweg) Stadtoase definiert sich über qualitative Kriterien

Ruhige Gebiete Ruhige Gebiete auf dem Land "Ruhiges Gebiet auf dem Land ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeoder Freizeitlärm ausgesetzt ist" Bisher keine klar erkennbaren Entwicklungen zum Umgang mit ruhigen Gebieten LAI: Pegelwerte L den <40 db(a) (= >64 km²) Ansatz: Besonders ruhiges Gebiet, ruhiges Gebiet, relativ ruhiges Gebiet, ruhige Achse, Ruheoase Entscheidung: Ruhige Gebiete nicht betrachten, passiv schützen oder aktiv entwickeln

Ein paar Praxisbeispiele

Praxisbeispiel Köln-Chorweiler, Willi-Suth-Allee Zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h "Starenkasten" zur Überwachung Rückbau Fahrbahn, Mittelinseln Lochsteine auf Betonwand offenporiger Asphalt Erfolg: -10 db(a) (gemessen!) Folge: Beschwerden über Spielplatz

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel Nachbarschaft Ballungsraum/Nicht-Ballungsraum Eingangsdaten und Kartierungsumfang mit den Nachbarn abstimmen Betrachtung zusätzlicher Straßenabschnitte, um geschlossene Straßenachsen zu untersuchen In Nicht-Ballungsräumen grenzüberschreitende Betrachtung von aus einem Ballungsraum kommenden Belastungsachsen Die Straßenbahn zusätzlich zu Pflichtinhalten kartieren, um Minderungspotenziale beider Verkehrsarten betrachten zu können Ruhige Gebiete aus dem Ballungsraum grenzüberschreitend betrachten, Übernahme durch den Nicht-Ballungsraum

Praxisbeispiel Stadt Mönchengladbach Wenige Maßnahmen begrenzen (Ver-)Handlungsspielraum Komplexe Maßnahmen erhöhen (Ver-)Handlungsspielraum

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel Freiburg, Laubenweg: Ausgangssituation

Praxisbeispiel Lärmsituation nach Ersatzbau

Praxisbeispiel Maßnahmen Gebäudestellung, Wohnungsgrundrisse Viergeschossige Lärmschutzbebauung Tiefgaragenzufahrt auf Schienen zugewandter Seite Durch Baustruktur und Pflanzkonzept: Entstehung von ruhigen Innenhöfen

Praxisbeispiel Bottrop, Lärmminderung und Stadterneuerung

Praxisbeispiel Maßnahmen Lkw-Fahrverbote, Straßenumbau, B-Planänderungen Absiedelung und Errichtung Lärmschutz Lärmschutz durch Bebauung Grünzüge/ Begrünung und Rad-/ Fußwegsystem Geräuschbelastung nachher: flächendeckend <60 db(a) nachts Besonderheiten Intensive Bürgerbeteiligung Hohe Zufriedenheit im Wohnumfeld

Praxisbeispiel Schwerte, B 236: Ortseingang Ortsdurchfahrt

Praxisbeispiel Maßnahmenvorschläge Béthunestraße Stärkung der Wohnnutzung, Verlagerung der gewerblichen Nutzung an die Hörder Straße Einbeziehung öffentlicher Stadträume (Robert-Koch-Platz, Parkflächen) Lärmschutzbebauung (Riegelbebauung) bei straßennahen Neubauvorhaben Überprüfung Knotenpunkte auf Rückbaupotenziale Überprüfung Parkraummanagement Private Investitionen (Balkonverglasung, Akustikputz, Lärmschutzwand) Mehrwert:

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel Unfallsteckkarten Unfälle 2006 Unfälle 2007

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel Umbau OD Rudersberg

Praxisbeispiel Umbau OD Rudersberg

Für eine effektive Lärmminderung gibt es noch viel zu baggern im Großen wie im Kleinen... Danke für Ihre Aufmerksamkeit!