LUBW Umgebungslärm-Tagung 2012 Leinfelden-Echterdingen, 29. November 2012 Hinweise für die erfolgreiche Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Dipl.-Ing. Jochen Richard PLANUNGSBUERO RICHTER-RICHARD, Aachen/Berlin
Ein paar Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen Zuständigkeit Gemeinde zuständige Behörde für die Aufstellung des LAP Gemeinde überwiegend auf die Mitwirkung der Baulastträger angewiesen Gemeinde übernimmt die Koordinierungsfunktion Wackelt da der Schwanz mit dem Hund? Im Prinzip ja - aber wer könnte es besser machen?
Rahmenbedingungen Pflicht oder Kür Nur "grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen" oder auch Kreis- und Gemeindestraßen? Nur Straßen mit DTV >8.200 Kfz oder auch darunter? Auslösewerte 65/55 db(a) oder ehrgeizigere Schutzziele? "Ruhige Gebiete auf dem Land" gemäß Definition ULR oder weitergehende Ausweisung? Ruhige Gebiete nur als passiver Schutz oder als aktive Entwicklung? Der LAP muss der Gemeinde dienen! Kirchheim u.t.
Rahmenbedingungen Zusätzliche Lärmberechnungen LUBW: Berechnung der Lärmkarten, Bereitstellung der Daten Gemeinden: Zusätzlich Berechnungen Kartierungsanlass Straße Schiene (DB) Straßenbahn Überlagerung Straße/Schiene Verräumlichung VBEB-Daten Schallimmissionspläne nach RLS 90 Über Mindestanforderungen hinausgehende Vorgaben Wirkungsprognose Lärmaktionsplan Zuständig in NRW Gemeinde (Ballungsraum) LANUV (Nicht-Ballungsraum) EBA Gemeinde (Pflicht im Ballungsraum) Gemeinde (freiwillig im Nicht-Ballungsraum) Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde
Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos Hinweise für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen Rahmenbedingungen Straßenbaulastträger / Straßenverkehrsbehörden Kooperation - bestes Verfahren zur Lösungsfindung, Einbindung des Baulastträgers ggf. bereits im Vorfeld "Tauschhandel" Straßenbaulastträger benötigt woanders Mitwirkung der Gemeinde oder die Gemeinde kann etwas anbieten. Prüfauftrag Deklaration strittiger Maßnahmen als Prüfauftrag, um Prüfung stressfrei durchzuführen Spielräume schaffen möglichst breit angelegtes Konzept, das den Bau "argumentativer Brücken" erlaubt Politischer/öffentlicher Druck Protokoll Mitwirkungsverfahren Teil des LAP und damit öffentlich Rechtsweg rechtsmittelfähiger Bescheid, um ggf. den Rechtsweg zu beschreiten, letzte Option!
Rahmenbedingungen Umsetzung mit abgestimmten Vorgehen Inhaltliche Abstimmung Luftreinhaltung Klimaschutz Stadtentwicklung Verkehrsentwicklungsplanung Gefahrgutnetz Unfallhäufungspunkte Verfahrensmäßige Abstimmung Stadterneuerung Straßenunterhaltung Sanierung Abwasserkanäle
Maßnahmenwirkung Maßnahmenbereiche Bisher vielfach genutzte Potenziale Verkehrsplanerische Maßnahmen (z. B. Bündelung von Kfz-Verkehren) verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Tempo 30 auf Verkehrsstraßen) straßenbauliche Maßnahmen (z. B. lärmoptimierter Asphalt) Bisher eher selten genutzte Potenziale verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Signalschaltungen) städtebauliche Maßnahmen (z. B. Schließung von Baulücken) gebäudebezogene Maßnahmen (z. B. Verglasung von Balkonen) kompensatorische Maßnahmen (z. B. Beseitigung sonstiger Lärmbelastungen) Das Maßnahmenspektrum ist breiter als vielfach eingesetzt
Maßnahmenwirkung Maßnahmenportfolio Lärmminderung Kurz- bis mittelfristige Maßnahmen Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche, -3 bis -9 db(a) Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, z. B. 50 auf 30 km/h: -2,4 db(a) Vergrößerung Abstand Quelle/Immissionsort (z. B. um eine Fahrbahnbreite von 12 auf 15 m: bis -1 db(a) Reduzierung des Schwerlastverkehrs, z. B. von 10 auf 1 %: -3 db(a) Verstetigung des Verkehrs, -2 bis -3 db(a) Erfolg nur mit geeigneten Maßnahmenkombinationen!
Maßnahmenwirkung Maßnahmenportfolio Lärmminderung Langfristige Strategie Verlagerung und Bündelung von Verkehren im Netz; -50 % = -3 db(a) Veränderung des Modal Splits zugunsten des Umweltverbundes, Lärmminderung je nach Reduzierung der Verkehrsmenge < -3 db(a) Nutzung von Eigenabschirmungen bei Neuplanungen, > -12 db(a) Verkehrslenkung zur Minderung/ Verlagerung Kfz-Verkehrsaufkommen, -50 % = -3 db(a) aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände und -wälle, -5 bis -15 db(a) Erfolg nur mit vorausschauender Planung!
Maßnahmenwirkung Kombination von Maßnahmen Straße: bis zu -10 db(a) Stadtplanung/Architektur: bis zu -20 db(a) -10 db(a) = Reduzierung der Verkehrsmenge um 90 %!
Maßnahmenwirkung Planungsprinzip zur Lärmminderung: "Vermeidung Verringerung Verlagerung" Vermeidung von Lärmemissionen Regionalplanung Stadtentwicklung Förderung des Fußgängerverkehrs Förderung des Fahrradverkehrs Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs Güterverkehrsmanagement Verringerung von Lärmemissionen Optimierung der Verkehrsleistung Parkraummanagement Verlangsamung des Kfz-Verkehrs Verstetigung des Kfz-Verkehrs lärmmindernde Fahrbahnbeläge
Maßnahmenwirkung Verlagerung von Lärmemissionen Bündelung von Kfz-Strömen Verlagerung von Kfz-Strömen Verlagerung von Emissionsschwerpunkten...und schließlich Verringerung von Lärmimmissionen Schallschutzwände und -wälle Schallschutzfenster absorbierende Fassadenmaterialien Stellung der Gebäude Ausrichtung der Wohnungsgrundrisse Schließung von Baulücken Fachlich möglichst breit aufstellen!
Maßnahmenwirkung Blick in die Zukunft Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit -2 bis -3 db(a) (Stadtgeschwindigkeitskonzept) lärmoptimierte Asphalte als Standardbauweise für verbleibende Tempo 50-Straßen (Straßenzustandskataster) Lkw-Lenkungskonzept mit E-Fahrzeugen im innerstädtischen Güterverkehr (City-Logistik) -4 bis -7 db(a) -2 bis -3 db(a) Flankierende Maßnahmen -3 bis -6 db(a) (bisher vorwiegend übliches Maßnahmenportfolio) Flächenwirksame Maßnahmen aus städtischen Gesamtkonzepten vor Einzelmaßnahmen
Maßnahmenwirkung Maßnahmenwirkung Luft/Lärm FoPS-Vorhaben "Wirksamkeit und Effizienz kommunaler Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Luftqualitäts- und Umgebungslärmrichtlinie" Minderung der Luftschadstoffbelastung Minderung der Lärmbelastung Tabellenausschnitt! Download:
Ruhige Gebiete Ruhige Gebiete Ballungsraum Norderstedter/ Hamburger Einteilung ruhiger Gebiete: Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten L den von <45 db(a) in der Kernfläche Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten L den von <55 db(a) in der Kernfläche Innerstädtischer Freiraum > -6 db(a) gegenüber dem Umfeld Ruhige Achse Mindestlänge >1.000 m (= 15 Minuten Fußweg) Stadtoase definiert sich über qualitative Kriterien
Ruhige Gebiete Ruhige Gebiete auf dem Land "Ruhiges Gebiet auf dem Land ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeoder Freizeitlärm ausgesetzt ist" Bisher keine klar erkennbaren Entwicklungen zum Umgang mit ruhigen Gebieten LAI: Pegelwerte L den <40 db(a) (= >64 km²) Ansatz: Besonders ruhiges Gebiet, ruhiges Gebiet, relativ ruhiges Gebiet, ruhige Achse, Ruheoase Entscheidung: Ruhige Gebiete nicht betrachten, passiv schützen oder aktiv entwickeln
Ein paar Praxisbeispiele
Praxisbeispiel Köln-Chorweiler, Willi-Suth-Allee Zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h "Starenkasten" zur Überwachung Rückbau Fahrbahn, Mittelinseln Lochsteine auf Betonwand offenporiger Asphalt Erfolg: -10 db(a) (gemessen!) Folge: Beschwerden über Spielplatz
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel Nachbarschaft Ballungsraum/Nicht-Ballungsraum Eingangsdaten und Kartierungsumfang mit den Nachbarn abstimmen Betrachtung zusätzlicher Straßenabschnitte, um geschlossene Straßenachsen zu untersuchen In Nicht-Ballungsräumen grenzüberschreitende Betrachtung von aus einem Ballungsraum kommenden Belastungsachsen Die Straßenbahn zusätzlich zu Pflichtinhalten kartieren, um Minderungspotenziale beider Verkehrsarten betrachten zu können Ruhige Gebiete aus dem Ballungsraum grenzüberschreitend betrachten, Übernahme durch den Nicht-Ballungsraum
Praxisbeispiel Stadt Mönchengladbach Wenige Maßnahmen begrenzen (Ver-)Handlungsspielraum Komplexe Maßnahmen erhöhen (Ver-)Handlungsspielraum
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel Freiburg, Laubenweg: Ausgangssituation
Praxisbeispiel Lärmsituation nach Ersatzbau
Praxisbeispiel Maßnahmen Gebäudestellung, Wohnungsgrundrisse Viergeschossige Lärmschutzbebauung Tiefgaragenzufahrt auf Schienen zugewandter Seite Durch Baustruktur und Pflanzkonzept: Entstehung von ruhigen Innenhöfen
Praxisbeispiel Bottrop, Lärmminderung und Stadterneuerung
Praxisbeispiel Maßnahmen Lkw-Fahrverbote, Straßenumbau, B-Planänderungen Absiedelung und Errichtung Lärmschutz Lärmschutz durch Bebauung Grünzüge/ Begrünung und Rad-/ Fußwegsystem Geräuschbelastung nachher: flächendeckend <60 db(a) nachts Besonderheiten Intensive Bürgerbeteiligung Hohe Zufriedenheit im Wohnumfeld
Praxisbeispiel Schwerte, B 236: Ortseingang Ortsdurchfahrt
Praxisbeispiel Maßnahmenvorschläge Béthunestraße Stärkung der Wohnnutzung, Verlagerung der gewerblichen Nutzung an die Hörder Straße Einbeziehung öffentlicher Stadträume (Robert-Koch-Platz, Parkflächen) Lärmschutzbebauung (Riegelbebauung) bei straßennahen Neubauvorhaben Überprüfung Knotenpunkte auf Rückbaupotenziale Überprüfung Parkraummanagement Private Investitionen (Balkonverglasung, Akustikputz, Lärmschutzwand) Mehrwert:
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel Unfallsteckkarten Unfälle 2006 Unfälle 2007
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel Umbau OD Rudersberg
Praxisbeispiel Umbau OD Rudersberg
Für eine effektive Lärmminderung gibt es noch viel zu baggern im Großen wie im Kleinen... Danke für Ihre Aufmerksamkeit!