Das Bremer Modell Jörn Hons. Stabsstelle Presse/Medien/Politik

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Transkript:

Das Bremer Modell Die Betreuung von Asylbewerbern 11.05.2016 Jörn Hons Stabsstelle Presse/Medien/Politik AOK Bremen/Bremerhaven Bürgermeister-Smidt-Straße 95 28195 Bremen joern.hons@hb.aok.de

Die AOK Bremen/Bremerhaven Wir sind der Garant für die beste Gesundheitsversorgung im Land Bremen Größte regionale Krankenkasse mit: über 234.000 Versicherten rund 700 Mitarbeitern 42 Auszubildenden 2 Hauptgeschäftsstellen 6 Geschäftsstellen und: 35.000 betreuten Flüchtlingen 2

Die AOK Bremen/Bremerhaven Wir sind der Garant für die beste Gesundheitsversorgung im Land Bremen Förderung der Selbsthilfe Bewegungs- und Ernährungsprojekte in Schulen und Kindergärten Prävention und Vorsorge Integration von Menschen mit Behinderungen Das Bremer Modell Starkes gesellschaftliches Engagement Wir stellen uns der sozialen Verantwortung für das Gemeinwesen im Land Bremen. Damit leisten wir unseren Beitrag, das Zusammenleben der Menschen in unserer Region nachhaltig zu verbessern. 3

Historie des Bremer Modells 4

Historie des Bremer Modells 2004 Übernahme der Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach SGB XII und 2 AsylbLG im Rahmen 264 Abs. 2 bis 7 SGB V Abschluss einer Vereinbarung nach 264 Abs. 1 SGB V mit der Freien Hansestadt Bremen und der Stadt Bremerhaven zum 01.10.2005 Abschluss einer Vereinbarung mit der Freien und Hansestadt Hamburg zum 01.07.2012 5

Die Umsetzung Die Vereinbarungen regeln sowohl die Abläufe als auch die Zuständigkeiten Anlagen zur Vereinbarung regeln die Sicherstellung der Einschränkungen nach 4 AsylbLG Ärztliche Versorgung wird in der Regel erbracht wie für gesetzlich Versicherte über die egk Bestimmte Leistungen sind ausgeschlossen, z. B. Teilnahme an DMP-Programmen künstliche Befruchtung, Akupunktur, Bonusprogramme, Auslandsversicherung Weitere Leistungen werden nur unter bestimmten Bedingungen erbracht, z. B. Zahnersatz, Kieferorthopädie Psychotherapie Rehamaßnahmen und Vorsorgekuren Betreute können von sich aus und sofort zum Arzt! 6

Die Umsetzung Anlagen zur Vereinbarung regeln die Sicherstellung der Einschränkungen nach 4 AsylbLG Weitere Leistungen werden nur unter bestimmten Bedingungen erbracht, z. B. Psychotherapie: Es kommt grundsätzlich nur eine Bewilligung von Kurzzeittherapien in Frage. Eine Begutachtung muss in Bremen durch das Klinikum Bremen-Ost, in Bremerhaven durch das Gesundheitsamt Bremerhaven erfolgen. Sehhilfen: Eine Bewilligung erfolgt nach den Bestimmungen des SGB V in Anlehnung an die Regelungen für den Personenkreis unter 18 Jahren. Vorsorgekuren und Rehabilitationsmaßnahmen können grundsätzlich nicht bewilligt werden. Nur nach Rücksprache mit dem Träger kommt in besonders gelagerten Einzelfällen eine Bewilligung in Betracht. Anschlussheilbehandlungen können dagegen im Rahmen der GKV bewilligt werden. 7

Die Umsetzung Anlagen zur Vereinbarung regeln die Sicherstellung der Einschränkungen nach 4 AsylbLG Weitere Leistungen werden nur unter bestimmten Bedingungen erbracht, z. B. Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen: Eine Bewilligung kann nur nach Begutachtung durch das zuständige Gesundheitsamt in Bremen und Bremerhaven erfolgen. Bei Beauftragung des Gesundheitsamtes hat die AOK dem Gesundheitsamt mitzuteilen, nach welcher Rechtsgrundlage (Personenkreis) die Betreuten Leistungen beziehen. Begutachtungskosten werden direkt mit der AOK abgerechnet und durch diese an das Gesundheitsamt erstattet; die Abrechnung mit den Trägern erfolgt im Rahmen der Quartalsabrechnungen. Reha-Sport/Funktionstraining: Eine Bewilligung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in besonders gelagerten Einzelfällen kann eine Bewilligung nach Rücksprache mit dem Träger erfolgen. Sicherstellung möglich, da Antragsleistungen 8

Die Umsetzung Wichtig: egk-versorgung beinhaltet automatisch die Abrechnung der Leistungen nach EBM und HVM damit gilt die Budgetierung bestimmter Leistungen. Arzneimittel-Rabattverträge gelten damit auch entsprechende Einsparungen. Krankenhaus-Versorgungsverträge gelten. Unterschied zur Antrags-Gesundheitsversorgung: Hier werden alle Leistungen nach GOÄ abgerechnet, wie bei Privatpatienten. Keine Rabatte bei Arzneimitteln usw. 9

Praxis des Bremer Modells 10

Aufnahme in der Zentralen Erstaufnahme -stelle (ZAST) Vordruck 111 der Sozialbehörde gilt seit 1. Oktober 2015 als AOK- Versicherungsnachweis Anmeldung als Betreuter, Anforderung egk mit erstelltem Foto Umzug in eine Folgeunterkunft oder Verbleib in der ZAST Nach Eingang des Lichtbildes Ausstellung der egk* *Die egk wird über die Sozialbehörden ausgegeben 11

Was die AOK-Betreuung beinhaltet Meldung der Personendaten an die Rentenversicherung AOK-Angaben ergeben die RV-Nummer und die bundeseinheitliche KV- Nummer Um- und Änderungsmeldungen, Befreiung von Zuzahlung, Anträge usw. Prüfung der Rechnungen Abmeldung spätestens nach Ablauf der 15 Monate Betreuung 12

Durchführung der Krankenversorgung für Asylbewerber Während des Asylverfahrens: AsylbLG Nach Abschluss Asylverfahren Beginn: Asylantrag Ende mit Entscheidung über den Asylantrag Ende mit Entscheidung über den Asylantrag Ablehnung / Abschiebung (vollziehbar ausreisepflichtig) Sozialhilfeträger Versichert, z. B. Sozialhilfeträger oder 264 (1) SGB V 264 (2) SGB V (Asyl) Duldung bzw. nicht vollziehbar ausreisepflichtig 5 (1) SGB V (Arbeitn.) 5 (2a) SGB V (Alg II) 10 SGB V (FAMI) 3 Monate Wartezeit max. 15 Monate Wartezeit Weitere Möglichkeiten: Dauer Asylverfahren ohne Befristung Anerkennung Nicht Versichert 264 (2) SGB V (SGB XII) Versicherung nach 5 (1) SGB V (Arbeitn.) ist möglich, wenn eine Beschäftigungserlaubnis nach 3 Monaten Wartezeit erteilt und Beschäftigung aufgenommen wird. Die Vorrangprüfung entfällt in bestimmten Ausnahmefällen, spätestens nach 15 Monaten 10 SGB V (FAMI) für Angehörigen möglich, wenn Voraussetzungen über einen Stammversicherten gegeben sind Sonderregelung bei Erteilung eines humanitären Titels: Wenn 7 SGB II NICHT erfüllt ist (d.h. nicht erwerbsfähig): 264 (2) SGB V (SGB XII) ohne Wartezeit Wenn 7 SGB II erfüllt ist (d.h. erwerbsfähig): 5 (2a) SGB V (Alg II) ohne Wartezeit 13

Daten des Bremer Modells 14

01.2013 04.2013 07.2013 10.2013 01.2014 04.2014 07.2014 10.2014 01.2015 04.2015 07.2015 10.2015 01.2016 04.2016 07.2016 10.2016 Betreute Flüchtlinge/Asylbewerber 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Bremer Betreute Bremer Betreute Bremer Asylbewerber Bremer Asylbewerber Hamburger Asylbewerber Hamburger Asylbewerber 2013 2014 2015 2016 15

Pro-Kopf-Ausgaben je Flüchtling in (Juli 2014 bis Juni 2015) Arzneimittel Ärztliche Behandlung Fahrkosten Heil- und Hilfsmittel Krankenhaus/Reha MDK Hamburg Bremen Bremerhaven Sonstige Sachkosten Verwaltungskosten Zahnärztl. Behandlung 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 16

Verteilung der Pro-Kopf-Ausgaben in (Juli 2014 bis Juni 2015) Hamburg 125 159 40 1273 317 386 65 154 Arzneimittel Ärztliche Behandlung Fahrkosten Heil- und Hilfsmittel Krankenhaus/Reha MDK Sonstige Sachkosten Verwaltungskosten Zahnärztl. Behandlung Gesamt: rund 2400 ohne Verwaltungskosten, in Hamburg und Land Bremen; Ausgaben für Krankengeld, Kuren, Haushaltshilfe, häusl. Krankenpflege, DMP usw. gibt es nicht. 17

Verteilung der Pro-Kopf-Ausgaben in (Juli 2014 bis Juni 2015) Bremen 120 59 3 201 223 Arzneimittel Ärztliche Behandlung 500 Fahrkosten Heil- und Hilfsmittel Krankenhaus/Reha MDK 1218 119 62 Sonstige Sachkosten Verwaltungskosten Zahnärztl. Behandlung Zum Vergleich: Je AOK-Versicherten betragen die Leistungsausgaben ~ 3200 /Jahr 18

Die zehn häufigsten Krankheiten Betreute 16834 Position Krankheitsbezeichnung Position bei AOK- Versicherten 1 Akute Infektion der Nasen-Rachen-Schleimhäute (z.b. grippaler Infekt) 3 2 Bestehende Schwangerschaft (einschl. Komplikationen) 24 3 Andere Erkrankungen der Haut 5 4 Depression 8 5 Nicht näher bezeichneter Rückenschmerz und andere Schmerzzustände / Erkrankungen des Rückens / Nackens 4 6 Refraktionsanomalien und Akkomodationsstörungen (z.b. Kurzsichtigkeit) 1 7 Andere und nicht näher bezeichnete Augenerkrankungen 6 8 Angst- und Zwangsspektrumsstörungen 27 9 Störungen / Symptome an Magen / Darm (exkl. Obstruktion, Ulkus und Blutung) 16 10 Nicht-entzündliche Erkrankungen der weiblichen Genitalorgane 18 Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven 221198 Position Krankheitsbezeichnung Position bei Betreuten 1 Refraktionsanomalien und Akkomodationsstörungen (z.b. Kurzsichtigkeit) 6 2 Hypertonie 11 3 Akute Infektion der Nasen-Rachen-Schleimhäute (z.b. grippaler Infekt) 1 4 Nicht näher bezeichneter Rückenschmerz und andere Schmerzzustände / Erkrankungen des Rückens / Nackens 5 5 Andere Erkrankungen der Haut 3 6 Andere und nicht näher bezeichnete Augenerkrankungen 7 7 Diabetes mellitus 17 8 Depression 4 9 Sonstige Erkrankungen der Weichteilgewebe 12 10 Störungen des Fettstoffwechsels (zu hohes Cholesterin), exkl. Lipidosen 31 19

Information der AOK-Mitglieder 20

Bewertung der AOK Bremen/Bremerhaven Wir machen das! Weil wir das Know-how haben Ausschöpfung unserer Fachkompetenz Nutzung der vorhandenen Versorgungsstrukturen Positionierung am Markt Weil wir uns gesellschaftlich engagieren Beitrag zur Schaffung von Normalität für Asylbewerber wirtschaftlicher und effektiver Einsatz von Sozialleistungen Weil wir die Leistungs- und Verwaltungskosten komplett erstattet bekommen nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft Kurz: Weil wir es können! 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22