Beschlussempfehlung. Begründung

Ähnliche Dokumente
Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

Aktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Tarp vom

Lärm in Deutschland Haben wir nicht wichtigere Probleme?

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017

Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt


Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle. - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger -

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bönningstedt vom

Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 2013

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Für Tempo 30 innerorts

Einführung in das Thema Umgebungslärm. Sabine Augustin LUWG, Referat Lärm und Erschütterungen

Lärmminderungsplanung gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie

Amtliche Bekanntmachung. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal

Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzungsstand in Deutschland - zukünftige Entwicklungen

INITIATOREN-Bürgerinitiativen aus:

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Lärmaktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Lärmminderungsplanung

Umgebungslärm mindern eine Notwendigkeit

Lärmschutz an der Garmischer Autobahn (A 95)

Gesamtlärmbewertung - Beitrag zu einem besseren Schutz vor Umgebungslärm -

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Struckum vom

Strategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal

Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionsplanung. Handlungsempfehlungen zur Dokumentation und Berichterstattung (Musteraktionsplan)

Die Lärmsituation in Deutschland nach der Umgebungslärmrichtlinie

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

EU-Umgebungslärmrichtlinie wie geht es weiter?

Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Durchführung der Lärmberechnung der Eisenbahnstrecken des Bundes im Rahmen der dritten Stufe der EG Umgebungslärmrichtlinie

Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Dr. Elke Stöcker-Meier. Rede zur Eröffnung der Veranstaltung. Workshop zur Lärmaktionsplanung Lärmarme Mobilität - für Gesundheit, Umwelt und Klima

Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Startschuss für wirksamen Lärmschutz: Neue Maßnahmen der EU gegen Bahnlärm

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte

Straßenverkehrslärm im Fokus aktueller europäischer Gesetzgebung Urs Reichart, Umweltbundesamt.

Stadt Völklingen. Lärmaktionsplanung Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1

Zu den Zuständigkeiten beim Schutz vor Schienenlärm

Einführung in die Problematik des Gesamtlärms

Lärmschutz an kommunalen Straßen - zwischen Wunsch und Wirklichkeit -

Inhalte und Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie Informationsveranstaltung SSG/SMUL am

Wichtig ist nicht, ob ein Zug zu spät kommt, sondern ob die Fahrgäste ihre Anschlüsse

Sehr geehrter Herr Kerst, Das P etitionsverfahien abzuschliej3en.

GEMEINDE NOTZINGEN LÄRMAKTIONSPLAN MAßNAHMENKONZEPTION

Regierungspräsidium Gießen Lärm an Bundesfernstraßen (Autobahnen)

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Stadt Waghäusel vom (Entwurfsstand)

Lärmaktionsplanung in München

Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Hinweise zur Kooperation

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten

Methoden zur Wirkungsermittlung von Maßnahmen zur Verkehrslärmreduzierung

Umgebungslärmrichtlinie - Einführung -

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

Lärmaktionsplan Saarbrücken 2. Stufe

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Hamburg. Bezirksamt Hamburg-Nord Hamburg

Projekt Schiene Nord Anforderungen an den Lärmschutz M. Jäcker-Cüppers Stellv. Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA ALD

Geobasisinformationen der Vermessungs-und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz Aktionsplan gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmschutz konkret: Bahnlärm in Bremen Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum eine Utopie?

Verkehrslärm: Vermeidungs- und Minderungsstrategien

Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Wolfratshausen

Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig

Meldung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (2013) gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Glinde, beschlossen am 10.

Betreff: Vorgezogene Umsetzung der Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) im Ballungsraum Pforzheim

Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr nach 47d BImSchG, Stufe 2 der Verbandsgemeinde Vordereifel. Stand Juni 2014

B 269n, Abzweig B 51 bis Anschlussstelle Ensdorf, insgesamt 1400 m Länge, Fahrzeuge/Tag, Gewerbegebiet ohne Anlieger

8 LÄRM. 8.1 Umweltpolitische Ziele. 8.2 Situation und Trends. Subjektiv empfundene Lärmbelastung

Gürütülä: krachig Umweltminister: Ruhe! Bürger: endlich! Bürger: niemals Zurna (kl.bild) lauter als Vuvuzela. Folie: 1

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Verkehrslärmschutz an Bestandsstraßen Deutscher Bundestag WD /16

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auf zwei Hauptverkehrsstraßen. Hans-Jörg Schraitle, Leiter Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt

Lärmschutz an der A57

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Lärmaktionsplan Merzhausen. Informationsveranstaltung am 27. November 2014

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bovenau

Gemeinde Goosefeld Eckernförde, 25. September 2013 Am Dienstag, dem , findet um Uhr in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pen

Lärmaktionsplanung Stadt Neuenstadt am Kocher Bürg Cleversulzbach Kochertürn Stein a. K.

Umgebungslärm Richtlinie aus Sicht einer Initiative

Typische Ballungsräume und aktuelle Datenlage am Beispiel der Stadt Köln

Lärmaktionsplan der Stadt Dessau-Roßlau

Lärmaktionsplanung - Eine Erfolgsgeschichte!?

2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Stadt Penzberg

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie im Ballungsraum Hamburg

A96, Lindau - Memmingen - München

Lärmaktionsplan Lörrach, Lärmschwerpunkte und Maßnahmen Wolfgang Wahl, Rapp Trans AG Bürgerinformation Lörrach, 06. Februar 2015

Lärmaktionsplanung in Garbsen

Lärmaktionsplan der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

Transkript:

Pet 1-17-12-912-007394 16547 Birkenwerder Lärmschutz an Straßen Beschlussempfehlung Das Petitionsverfahren abzuschließen. Begründung Mit der Petition wird gefordert, die geltenden Grenzwerte des Lärmschutzes entlang bestehender und geplanter Autobahnen zeitnah entsprechend der Umgebungslärm richtlinie anzupassen und die Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Verkehrslärm so zu ergänzen, dass den Kommunalverwaltungen stärkere Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen eingeräumt werden. Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit 1.259 Mitzeichnungen und 59 Diskussionsbeiträgen, eine Liste mit 3.727 Unterschriften so wie weitere inhaltsgleiche Eingaben vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Ausschuss bit tet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen wer den kann. Zur Begründung des Anliegens wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt, Bürgerbeschwerden und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse nationaler und inter nationaler Studien zeigten, dass eine besondere Beeinträchtigung durch Autobahn lärm bestehe. Anders als im Stadt-, Flug- oder Schienenverkehr gebe es auf Auto bahnen keine Ruhephasen, sondern es fänden Dauerbelästigungen, insbesondere durch Lkw- Verkehr, statt. Hiervon seien sogenannte Autobahngemeinden, deren Ge biete von der Autobahn durchschnitten oder tangiert werden, besonders betroffen. Zudem begünstige die meist großzügige Trassierung eine flächenhafte Ausbreitung des Schalls und damit eine weiträumige Verlärmung der anliegenden Gemeinden, so dass auch entfernt liegende Gebiete vom Autobahnlärm betroffen seien.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland würden über 15 Millionen Menschen un ter einer Dauerbeschallung leiden. Mit erheblichem Aufwand erstellte Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie würden weder in der Planung noch in der Ausfüh rung oder beim Betrieb von Autobahnen berücksichtigt. Bestandsautobahnen würden bei Lärmschutzmaßnahmen trotz steigenden Verkehrsaufkommens mit dem Verweis auf unzeitgemäße Rechtsgrundlagen, die nicht mehr dem Stand der Technik ent sprächen, vernachlässigt. Neu- oder Ausbaustrecken würden lediglich mit einem Mi nimum an Lärmschutzmaßnahmen geplant, obwohl hier eine Verpflichtung zur Reali sierung von Lärmschutz unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mehrerer Lärmquellen bestünde. Der hohe Kostendruck der Auftraggeber auf die Planungsbehörden sei unverhältnis mäßig. Auch die in diesem Zusammenhang belegten hohen privaten und volkswirt schaftlichen Verluste würden stark vernachlässigt oder ignoriert. Gesundheitliche Schäden, wie Schlafstörungen, Bluthochdruck, Depressionen und ein erhöhtes Herz infarkt- und Schlaganfallrisiko, einerseits sowie eine "schleichende Enteignung" der Immobilienbesitzer andererseits seien ab einem Lärmpegel von mehr als 40/45 db(a) nachweisbar. Die WHO-Leitlinie "Night Noise Guidelines for Europe" vom 8. Oktober 2009 sei nur eine von vielen Studien zu diesem Thema. Allein die im Ge sundheitsbereich entstehenden Kosten lägen in Deutschland bei mehr als 1,8 Milliar den Euro; die mietbedingten Steuerausfälle würden auf 3,4 bis 4,5 Milliarden Euro im Jahr geschätzt; die privaten Einbußen reichten bis zum wirtschaftlichen Totalverlust infolge der Unverkäuflichkeit von Immobilien. Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags wird auf den Inhalt der Akten verwie sen. Der Initiator der öffentlichen Petition hat in dieser Angelegenheit zudem eine Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung einer zu den Eingaben eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zusammengefasst wie folgt dar. Nach Auffassung des Petitionsausschusses stellt der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm ein sehr wichtiges Anliegen dar. Der Ausschuss hat daher Verständnis für das Begehren der Petenten. Auch die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Lärmschutz für die Bevölkerung zu verbessern. Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend von einer Lärmreduzierung ab. Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II strebt u. a. das Ziel an, im Straßenverkehr bis 2020 die Belästigungen durch Lärm um 30 vom Hundert zu mindern. Als eine Maßnahme zur Umsetzung sind die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2010 am 6. April 2010 um drei db(a) gesenkt worden. Die Absenkung um drei db(a) entspricht akus tisch immerhin der Halbierung der Verkehrsmenge. ln allgemeinen Wohngebieten betragen die Auslösewerte nunmehr 67/57 db(a) tags/nachts. Beim Aus- und Neu bau von Straßen sind die gegenüber der Lärmsanierung strengeren Grenzwerte der Lärmvorsorge anzuwenden. ln allgemeinen Wohngebieten betragen diese beispiels weise 59/49 db(a) tags/nachts. Im Hinblick auf die von den Petenten begehrte An passung der Grenzwerte an die Umgebungslärmrichtlinie weist der Petitionsaus schuss auf Folgendes hin: Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärm richtlinie) gibt keine Grenzwerte vor. Für die von der Umgebungsrichtlinie geforderte Lärmkartierung wird zudem ein anderes Berechnungsverfahren als für die Planung von Bundesfernstraßen verwendet, so dass die Ergebnisse nicht vergleichbar sind. Weiterführende Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie können der Hornepage des Umweltbundesamtes unter "www.umweltbundesamt.de" entnommen werden.

Ergänzend macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die Bundesre gierung es als vorrangiges umweltpolitisches Ziel betrachtet, die vom Straßenverkehr ausgehenden Geräuschemissionen weiter zu senken. Hierbei wird in erster Linie ei ne Minderung der Emissionen an der Quelle, also der Emissionen der Kraftfahr zeuge, angestrebt. Die Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen sind international seit längerem verbindlich begrenzt. Derzeit werden für Kraftfahrzeuge neue Ge räuschgrenzwerte erarbeitet, die den Stand der Technik berücksichtigen sollen. Zu dem wird bei der Weiterentwicklung lärmmindernder Straßenbeläge eine Minderung zwischen vier bis sechs db(a) angestrebt. Soweit die Petitionen die Einräumung stärkerer Einflussmöglichkeiten der Kommu nen auf Entscheidungen beim Lärmschutz fordern, stellt der Petitionsausschuss Fol gendes fest: Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen und daher selbst Entscheidungsträger. Im Übrigen erfolgen Aus- und Neubau von Straßen in der Regel auf Grundlage eines Planfeststellungsverfahrens, in welchem neben den betroffenen Bürgern auch die Gemeinden die Möglichkeit haben, ihre Belange vorzutragen und in dem Lärm schutzproblerne unter umfassender Abwägung aller öffentlichen und privaten Be lange zu bewältigen sind. Eine stärkere Einflussnahme der Gemeinden auf Lärm schutzmaßnahmenerscheint daher nicht erforderlich. Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss ange sichts der dargestellten Sach- und Rechtslage im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petitionen bereits teilweise entsprochen wor den ist.