Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014



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Transkript:

EINWOHNERGEMEINDE INS Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Rebstock Botschaft des Gemeinderates an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Einwohnergemeinde Ins

Inhaltsverzeichnis Publikation Gemeindeversammlung Seite 2 1. Protokoll Seite 3 2. Voranschlag 2015; Genehmigung Seite 3 3. Wahlen Vize-Gemeindepräsident/in und Finanzkommission Seite 3 4. Anschaffung Hubrettungsfahrzeug; Kredit Seite 4 5. Bekanntmachungen Seite 7 6. Verschiedenes Seite 8 1

Publikation Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Ins Freitag, 5. Dezember 2014, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Rebstock Traktanden 1. Protokoll 2. Voranschlag 2015; Genehmigung 3. Wahlen a) Vize-Gemeindepräsident/in b) Finanzkommission 4. Anschaffung Hubrettungsfahrzeug; Kredit 5. Bekanntmachungen 6. Verschiedenes Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 liegt vom 19. Dezember 2014 bis 19. Januar 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden. Minderheitenanspruch (Traktandum 3 b): Politische Minderheiten im Sinne von Art. 40 Gemeindegesetz vom 16.3.1998, haben die Zahl der beanspruchten Sitze 14 Tage vor dem Wahltag dem Gemeinderat schriftlich zu melden. Anmeldungen, die den Vorschriften nicht entsprechen, haben den Verlust des Anspruches für die betreffende Wahl zur Folge. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen dem Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen. In Wahlsachen (Traktandum 3) beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Ins angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme eingeladen. 3232 Ins, 23. Oktober 2014 Der Gemeinderat 2

1. Protokoll Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2014 lag vom 20. Juni bis 21. Juli 2014 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll an seiner Sitzung vom 30. Juli 2014 genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 wird vom 19. Dezember 2014 bis 19. Januar 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich gegen das Protokoll Einsprache erhoben werden. 2. Voranschlag 2015; Genehmigung Gemeinderat Kurt Stucki Das Wichtigste in Kürze Der Voranschlag 2015 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 21'112'500 und einem Ertrag von Fr. 20'228'800 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 883'700 ab. Alles Weitere kann dem detaillierten Voranschlag entnommen werden, der wie gewohnt separat in alle Haushalte zugestellt wird. Antrag Der Gemeinderat und die Finanzkommission beantragen a) den Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung zu genehmigen b) die Steueranlage auf 1.63 Einheiten und die Liegenschaftssteuer auf 1,2 des amtlichen Wertes festzusetzen (wie bisher). 3. Wahlen a) Vize-Gemeindepräsident/in b) Finanzkommission Gemeindepräsident Urs Hunziker Das Wichtigste in Kürze Beide Wahlgeschäfte werden im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) durchgeführt. Der Gemeinderat sowie jede stimmberechtigte Person können der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge unterbreiten. 3

Ausgangslage Liegen mehr Wahlvorschläge vor, als Sitze zu verteilen sind, kommt es zu einer geheimen Wahl. Auf dem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen aufgeführt werden, als Sitze oder Mandate zu vergeben sind. Es dürfen zudem ausschliesslich Namen von Vorgeschlagenen aufgeführt werden. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der Stimmen erreicht. Gewählt ist in einem zweiten Wahlgang wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relatives Mehr). Im zweiten Wahlgang stehen höchstens doppelt so viele Vorgeschlagene zur Wahl, wie Sitze zu verteilen sind. a) Vize-Gemeindepräsident/in Es ist eine Vize-Gemeindepräsidentin oder ein Vize-Gemeindepräsident zu wählen. b) Finanzkommission In die Finanzkommission sind 4 Mitglieder zu wählen. 4. Anschaffung Hubrettungsfahrzeug; Kredit Gemeinderat Thomas Blank Das Wichtigste in Kürze Die vorhandene mechanische Leiter der Feuerwehr ist bald 30-jährig. Die Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Mit Unterstützung der Gebäudeversicherung soll als Ersatz ein modernes Hubrettungsfahrzeug beschafft werden. Antrag Der Gemeinderat und die Feuerwehrkommission beantragen, der Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges zuzustimmen und einen Verpflichtungskredit von Fr. 700'000.-- zu bewilligen. Ausgangslage Die mechanische Leiter mit Jahrgang 1985 der Feuerwehr Ins dient als Rettungsund Arbeitsgerät in der Höhe. Bedingt durch ihr Alter und die mechanische Abnützung ist das Gerät teilweise nicht mehr einsatztauglich. Die Fallsicherungshacken, ein Sicherheitselement, arbeiten nicht mehr zuverlässig. Die Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet, eine Servicestelle und Ersatzteile sind nicht mehr vorhanden. 4

Projekt Eine Projektgruppe hat geprüft, mit welcher Art von Grossrettungsgerät eine Wertsteigerung erreicht werden kann. Der Vergleich zwischen Autodrehleiter und Hubarbeitsbühne fiel klar zu Gunsten der Hubarbeitsbühne (HAB) aus. Mit einer HAB lassen sich nicht nur Rettungen von Personen ausführen, sie dient auch als Arbeitsplattform in der Höhe. Das Abschneiden von Ästen nach einem Sturmschaden auf einer Leiter birgt immense Gefahren. Gemäss Arbeitsgesetz müssen Arbeiten in der Höhe gesichert ausgeführt werden können. Der Arbeitskorb, welcher am Hubarm befestigt ist, bietet Schutz gegen Absturz und verfügt über alle notwendigen Elemente wie Wasser, Strom, Luft und Hydraulik um entsprechende Gerätschaften betreiben zu können. Bedarf Die Sicherheit der Einsatzkräfte steht an erster Stelle. Diese ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Die moderne Einsatztaktik sieht vor, raschmöglichst die Brandgase mittels einer Dachöffnung entweichen zu lassen. Damit kann eine Durchzündung des ganzen Gebäudes verhindert werden. Alternative Angriffswege, nicht nur über die Haustüre sondern wo dies angebracht ist, können vollzogen werden. Rettungen sind praktisch überall möglich da das Gerät eine Ausladung von 26 m aufweist und über den Knickarm sich den Hindernissen anpassen kann. Der Korb verfügt über eine Öffnung, über welche Rollstühle aufgenommen werden können. Als Sonderstützpunkt für Personenrettung bei Unfällen können in Zukunft die Ambulanzdienste bei der Bergung von schwergewichtigen Personen aus Gebäuden unterstützt werden. 5

Das Fahrzeug hat nicht nur einen feuerwehrtechnischen Nutzen. Es kann auch bei Arbeiten der Gemeinde eingesetzt werden, zum Beispiel für das Anbringen der Beleuchtung beim Weihnachtsbaum vor dem Gemeindehaus, für Lampenwechsel bei hohen Kandelabern, usw. Beschaffungsverfahren Für das Hubrettungsfahrzeug (Hubarbeitsbühne gemäss DIN EN1777) wurde ein detailliertes Pflichtenheft ausgearbeitet. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte auf der Beschaffungsplattform "simap." Die Eingabefrist für Angebote endete am 24. Oktober 2014. 6

Es gingen 2 Angebote ein, welche durch Projektgruppe geprüft wurden. Das Produkt "Skylift 32 TLK" der Firma Bronto AG, Rümlang, erfüllt die Anforderungen am Besten. Es ist zudem das preislich günstigere Angebot. Gestüzt auf den Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat am 6. November 2014 der Firma Bronto AG den Zuschlag erteilt - unter Vorbehalt des Kreditbeschlusses der Gemeindeversammlung. Erwägungen des Gemeinderates Die heutige mechanische Leiter aus dem Jahr 1985 erfüllt ihren Dienst nicht mehr zufriedenstellend. Der Ersatz durch ein Fahrzeug mit moderner Hubarbeitsbühne dient der Sicherheit, sowohl der Einsatzkräfte wie auch der Bevölkerung. Terminplan Erteilt die Gemeindeversammlung den Kredit, erfolgt Ende Januar 2015 die Auftragserteilung an den Hersteller. Die Auslieferung des Hubrettungsfahrzeuges ist für März/April 2016 geplant. Kosten Die Gesamtkosten für eine Hubarbeitsbühne gemäss DIN EN1777 mit feuerwehrtechnischer Ausrüstung beträgt Fr. 700'000.-- und setzt sich wie folgt zusammen: Hubarbeitsbühne inkl. Chassis und Aufbau Fr. 675'000.-- Zusätzliche Ausrüstung Fr. 15'000.-- Reserve, Übernahme, Gebühren Fr. 10'000.-- Total Beschaffungskosten Fr. 700'000.-- Die Gebäudeversicherung hat Interesse bekundet, Ins als Standort in das Konzept für grosse Rettungsgeräte aufzunehmen. Dadurch würde ein Gerät welches den Anforderungen entspricht, mit 50% der Investitionskosten als zusätzlicher Betriebsbeitrag über 20 Jahre verteilt mitfinanziert. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr. Die Beschaffung eines Hubretters ist im Finanzplan 2015-2019 mit Fr. 650'000.-- enthalten. 5. Bekanntmachungen Unter dem Traktandum Bekanntmachungen orientiert der Gemeinderat die Versammlung über aktuelle oder bevorstehende Themen der Gemeinde. 7

6. Verschiedenes Unter dem Traktandum Verschiedenes können die an der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten das Wort verlangen. 8