BGR 250/TRBA 250 Änderungen/Neuerungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege XXX X00x/Datum Seite 1 von Gesamtseitenzahl
Anlass und Ziele Umsetzung der Nadelstich-Richtlinie 2010/32/EU Änderung der BioStoffV Änderung der TRBA 250 (Regel der Technik zur BioStoffV) Gelegenheit zur redaktionellen und inhaltlichen Aktualisierung Kein Draufsatteln, sondern Anpassung an den Stand der Technik Konkretisierende Hilfestellungen zur Erfüllung der BioStoffV Verbesserung der Lesbarkeit (Nummerierung, Struktureller Aufbau) Anpassung der Struktur an das bereits existierende Regelwerk
Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 4 Schutzmaßnahmen 4.1 Mindestanforderungen 4.2 Maßnahmen Schutzstufe 2 4.3 Maßnahmen Schutzstufe 3 4.4 Maßnahmen Schutzstufe 4 5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen Ambulante Pflege Instandhaltung Reinigung Aufbereitung MP Wäsche Abfälle Multiresistente Erreger MRE Pathologie - Veterinärmedizin 6 Verhalten bei Unfällen 7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten 8 Erlaubnis-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten 9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber - Beauftragung von Fremdfirmen 10 Arbeitsmedizinische Vorsorge Anhänge Sonderisolierstationen Hygieneplan Praktikanten Sicherheitsgeräte NSV Atemschutz Abfallschlüssel Musterbetriebsanweisung Literatur XXX X00x/Datum Seite 3 von Gesamtseitenzahl
1 Anwendungsbereich Weitgehendes Bestehenbleiben Anwendungsbereichs, aber klarere Abgrenzung von Labortätigkeiten (nach TRBA 100). Labortätigkeiten geringfügigen Umfangs (Arztpraxen, Apotheken) TRBA 250 Veterinärmedizinischen Versorgung von Nutz- und Zootieren (TRBA 230) Versuchstierhaltung (TRBA 120) Schaffung eines Analog- (1.6), (vergleichbare Tätigkeiten außerhalb Gesundheitsdienst) XXX X00x/Datum Seite 4 von Gesamtseitenzahl
2 Begriffsbestimmungen Neue Definitionen für kontaminierte Arbeitskleidung (evtl. nicht mit bloßem Auge erkennbar) Nadelstichverletzung (muss nicht bluten) Patienten Fachlich geeignet (Beispielliste) Hinweise (rechtliche Bewertung: keine Vermutungswirkung ) XXX X00x/Datum Seite 5 von Gesamtseitenzahl
3. Beurteilung der Arbeitsbedingungen Rechtliche Grundlagen Zweck Wann/wie oft (vor Aufnahme der Tätigkeit, Prüfung mind. alle 2 Jahre) Fachkunde (BA und SiFa nicht mehr per se fachkundig! -> neue TRBA 200) Vorgehen Informationsbeschaffung (Angabe von Informationsquellen, Hinweis auf Anh. 10), Übertragungswege und tätigkeitsbezogene Gefährdungen Zuordnung in Schutzstufen explizite Betonung psychosozialen Aspekte (Qualifikation, Zeitdruck) Übertragungswege (systematisierte Beispielsammlung -> Anhaltspunkte f. d. prakt. Durchf.) Tabelle mit typischen Biostoffen, Erregern, Risikogruppen, Übertragungswegen, beispielhaften Tätigkeiten Schutzstufen klare Definitionen und Beispiele Neue TRBA zur Gefährdungsbeurteilung in Arbeit XXX X00x/Datum Seite 6 von Gesamtseitenzahl
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4 Schutzmaßnahmen 4.1 Mindestanforderungen 4.1.1 Handwaschplatz Bedienbarkeit ohne Handberührung nunmehr Mindestanforderung. Bestandsschutzregelung 4.1.2 Hygienische Händedesinfektion Neu als eigenständige Nummer (entkoppelt vom Handwaschplatz) Ausstattung mit Desinfektionsmittelspendern. Benennen der Auslöser (z.b. Ausziehen von Handschuhen) 4.1.3 Hautschutz und Hautpflege Neu als eigenständige Nummer (entkoppelt vom Handwaschplatz) Betonen des Vorrangs der Desinfektion vor der Reinigung. Hinweis auf Tragedauer und Baumwollunterziehhandschuhe XXX X00x/Datum Seite 8 von Gesamtseitenzahl
4 Schutzmaßnahmen 4.1 Mindestanforderungen 4.1.5 Hygieneplan Betonen der Verschränkung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes gemäß BioStoffV mit denen des Patientenschutzes gemäß IfSG. Neuformulierter Anhang 2 mit Hinweisen für die Erstellung eines Hygieneplans. 4.1.7 Schmuck und Fingernägel Neu Trageverbot an Händen und Unterarmen von Piercings, künstlichen Fingernägeln, Freundschaftsbändern. Aufnahme von Anforderungen an die (natürlichen) Fingernägel. Aufnahme eines Hinweises zu Nagellack. 4.1.10 Ausbildung und fachliche Eignung Ausgliederung der Begriffsbestimmung fachlich geeignet nach Kapitel 2 (TRBA 200) Handlungsanleitung zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten Anhang 3. XXX X00x/Datum Seite 9 von Gesamtseitenzahl
4.2 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2 4.2.2 Toiletten gesonderten Toiletten für Beschäftigte nur noch für Einrichtungen, in denen regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 auftreten (Krankenhäuser, Arztpraxen) Tägliche Reinigung Hinweis auf Aerosole bei Spülen 4.2.3 Minimierung von Aerosolen Verschieben aus Mindestschutzmaßnahmen. Aufnahme eines weiteren Beispiels beim Einsatz von Lasern und Kautern. XXX X00x/Datum Seite 10 von Gesamtseitenzahl
4.2 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 2 4.2.5 Prävention von Nadelstichverletzungen Ausschöpfung aller Arten von Maßnahmen, einschließlich solcher der Arbeitsorganisation, der Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins, lückenlosen innerbetr. Erfassung von NSV mit Ableitung von Folgemaßnahmen. Einsatzes fachlich geeigneten Personals in ausreichender Anzahl (Hw.: Hektik ) Substitutionsgebot (z.b. Kunststoffkanülen zum Aufziehen von Körperflüssigkeiten, stumpfe Kanülen zum Spülen, Rundkörpernadeln zum Nähen weniger dichter Körpergewebe) Wegfall des Begriffs der infektionsrelevanten Menge Körperflüssigkeit Wegfall der Ausnahme bei vernachlässigbarem Infektionsrisiko. Zwingend bei entsprechend infizierten Patienten, fremdgefährdenden Personen, Rettungsdienst, Notfallaufnahme, Krankenstationen im Justizvollzug Sowie bei Entnahmen von Blut und Körperflüssigkeiten, Legen von Gefäßzugängen außerhalb dessen Vorschreiben einer Gefährdungsbeurteilung und Ableitung entsprechender Maßnahmen (org. pers. techn.! ). Wörtl. Zitat (4) Nr. 3 Wegfall der Ausnahme zur Injektion von Medikamenten (Pen). Genaue Beschreibung des Verfahrens zur Auswahl von Sicherheitsgeräten. allgemeine Erfahrungen beim Einsatz von Sicherheitsgeräten als neuer Anhang 4. hausinterne Evaluierung von Sicherheitsgeräten, Vorschlag dazu im Anhang 5. XXX X00x/Datum Seite 11 von Gesamtseitenzahl
4.2 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 2 lückenlosen Erfassung und Analyse von NSV zur Erkennung tech. und org. Unfallursachen Beispiel für einen Erfassungs- und Analyse-Bogen im Anhang 6. Recappingverbot Ausnahme bei erforderlicher Mehrfachverwendung mit geeigneter Vorrichtung zum sicheren Zurückstecken Entsorgung: unmittelbar nach Gebrauch, einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus XXX X00x/Datum Seite 12 von Gesamtseitenzahl
4.2 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 2 4.2.10 Atemschutz Vereinheitlichung bei der Auswahl in der Regel FFP2-Maske. Neuen Anhang 7: Hinweise zur Tragedauer und Wiederverwendbarkeit von Atemschutz. Vergleich der Schutzwirkung FFP1 3, Mund-Nase-Schutz (MNS, OP-Maske) XXX X00x/Datum Seite 13 von Gesamtseitenzahl
4.3 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 3 Fachkunde gem. TRBA 200 (noch in Arbeit) Expliziter Hinweis auf Atemschutz mindestens FFP2 bei offener Lungen-TBC XXX X00x/Datum Seite 14 von Gesamtseitenzahl
4.4 Schutzmaßnahmen Schutzstufe 4 4.4.1 Sonderisolierstationen Überarbeitung und Neugliederung Anhang 1 Teil 1. Listen Behandlungszentren, Nationale Referenzzentren und Konsiliarlaboratorien im Anhang 1 Teil 2. 4.4.2 Auftreten von Verdachtsfällen Neu: Anforderungen zum Umgang mit Verdachtsfällen außerhalb von Sonderisolierstationen (Notaufnahme, Rettungsdienste) XXX X00x/Datum Seite 15 von Gesamtseitenzahl
5 Spezifische Arbeitsbereiche und Tätigkeiten besondere und zusätzliche Schutzmaßnahmen 5.1 Ambulante Pflege 5.2 Instandhaltung 5.3 Reinigungsarbeiten 5.4 Aufbereitung von Medizinprodukten Neuer Titel [vormals 7.1 Reinigung, Desinfektion, Sterilisation]. 5.5 Umgang mit benutzter Wäsche 5.6 Entsorgung von Abfällen 5.7 Multiresistente Erreger/ MRE Neuer Titel [vormals 7.6 MRSA]. Klarstellung zu treffender Maßnahmen. Aufnahme eines Hinweises zu Netzwerken zu MRE. 5.8 Pathologie Durchführung von Sektionen und Bearbeitung von Nativproben umfassende Benennung der Anforderungen 5.9 Veterinärmedizin - Tierkliniken und Kleintierpraxen Aufgreifen der Besonderheiten der veterinärmedizinischen Untersuchung, Übersichtstabelle mit Infektionserregern analog zur Humanmedizin. XXX X00x/Datum Seite 16 von Gesamtseitenzahl
6 Verhalten bei Unfällen innerbetriebliches Verfahren gefordert lückenlosen Erfassung der Unfälle, Dokumentation. Auswertung der Unfall-Daten, technische und organisatorische Unfallursachen erkennen, Abhilfemaßnahmen festlegen die Beschäftigten über die Ergebnisse informieren ohne persönliche Schuldzuweisungen vorzunehmen. Anhang 6: Beispiel für einen Erfassungs- und Analysebogen XXX X00x/Datum Seite 17 von Gesamtseitenzahl
Kapitel 7 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsanweisung Schutzst. 3 und 4 Kapitel 8 Erlaubnis-, Anzeige-, Aufzeichnungs- u. Unterrichtungspflichten neuen Erlaubnis-Pflicht für Schutzstufe 4-Tätigkeiten nach BioStoffV Kapitel 9 Zusammenarbeit Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber Beauftragung von Fremdfirmen XXX X00x/Datum Seite 18 von Gesamtseitenzahl
Kapitel 10 Arbeitsmedizinische Vorsorge Allgemeine Hinweise des AfA-Med auf Rechtsquelle Zweck Durchführung Insbes. die Neuerungen der ArbMedVV 2013 XXX X00x/Datum Seite 19 von Gesamtseitenzahl