Beschäftigung von Geflüchteten Die Regularien Schritt für Schritt

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Transkript:

Beschäftigung von Geflüchteten Die Regularien Schritt für Schritt FRAGE 1: Welchen Status hat die geflüchtete Person? FRAGE 1 HINTERGRUND ZU DEN FRAGEN FRAGE 4 FRAGE 5 Positiver Asylbescheid Negativer Asylbescheid Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen Aufenthaltsstatus www.unternehmen-integrierenfluechtlinge.de/status Regionen mit Vorrangprüfung www.unternehmen-integrierenfluechtlinge.de/vorrangpruefung Anerkannter Fachkräftemangel www.unternehmen-integrierenfluechtlinge.de/fachkraeftemangel *1 SICHERE HERKUNFTSSTAATEN *2 AUSNAHMEN Beschäftigung ist bereits vor 3 Mo. Aufenthalt Personen mit Aufenthaltstitel, Schutzberechtigte Anerkannter Flüchtling Asylberechtigte Subsidiär Schutzberechtigte Personen mit nationalem Abschiebeverbot* * Bei Abschiebungsverbot entscheidet die im Einzelfall, ob eine Beschäftigung genehmigt wird. Die Zustimmung der Arbeitsagentur ist dann nicht erforderlich. Ausreisepflichtige Keine Beschäftigung Geduldete Asylbewerber/innen Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten Keine Beschäftigung *1 Gilt, wenn der Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt wurde. Eine aktuelle Liste der sicheren Herkunftsstaaten finden Sie unter: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/herkunftsstaaten Hospitanzen Geduldete dürfen ohne Wartefrist eine betrieb liche Ausbildung, Pflichtpraktika und Praktika bis 3 Monate Dauer aufnehmen FRAGE 4: Ist in der Region die Vorrangprüfung ausgesetzt? Schulische Ausbildungen sind ohne Zustimmung von und BA sowie ohne Wartefrist Freier Zugang zum Arbeitsmarkt für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Keine Beschäftigung *2 FRAGE 2: Wie lange ist die Person seit der Registrierung in Deutschland? weniger als 3 Monate ab 3 Monaten FRAGE 3: Welche Beschäftigungs - form? Praktikum Ausbildung Einstiegsqualifizierung, Pflichtpraktikum oder andere Praktika bis 3 Mo. Dauer Freiwillige Praktika mit mehr als 3 Monaten Dauer Berufliche Ausbildung Schulische Ausbildung REGIONEN OHNE VORRANGPRÜFUNG Zustimmung der BA Keine Zustimmung von und BA erforderlich REGIONEN MIT VORRANGPRÜFUNG + Vorrangprüfung FRAGE 5: Branche mit offiziell anerkanntem Fachkräftemangel? ab 15 Monaten Aufenthalt: Vorrangprüfung entfällt Befristete und unbefristete Beschäftigung Zustimmung der BA JA NEIN keine Vorrangprüfung nötig + Vorrangprüfung ab 15 Monaten Aufenthalt: Mit : Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Beschäftungsverhältnisse ab 4 Jahren Zeitarbeit Zustimmung der BA JA NEIN Vorrangprüfung entfällt keine Vorrangprüfung nötig Zeitarbeit wird direkt zunächst nicht ab 15 Monaten Aufenthalt: mit Entfallen der Vorrangprüfung wird Zeitarbeit www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

Wann sprechen wir über wen? Das Asylverfahren und die verschiedenen Schutzstatus im Überblick ABLAUF Registrierung Registrierung nach Einreise SCHUTZSTATUS BESCHÄFTIGUNG Zuweisung Verteilung Asylantrag Ausweis Erfassung Prüfung Verweis in nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung ggf. Verlegung in anderes Bundesland (Verteilung nach Quotensystem Königsteiner Schlüssel ) persönlicher Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylsuchende Ankunftsnachweis In den ersten drei Monaten: Während der ersten 3 Monate nach der Registrierung ist keine Beschäftigung. Nach drei Monaten: Bewerber/in erhält Ausweis für vorüber gehenden Aufenthalt Beschäftigung unter Auflagen Bundesamt legt Akte an, Bewerber/in wird erfasst (u.a. Foto und Fingerabdrücke) Welches EU-Land ist für Bewerber/in zuständig? ( Dublin-Verfahren abh. v. Ersteinreiseland in die EU) Asylbewerber/in Aufenthaltsgestattung Ausnahme: Für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten, die ihren Asylantrag nach dem 31.8.2015 gestellt haben, gilt auch über die drei Monate hinaus Beschäftigungsverbot. Anhörung Wenn Deutschland zuständig ist: persönliche Anhörung zu Fluchtgründen und Lebensumständen Entscheidung Entscheidung des BAMF Positiver Bescheid Personen mit Aufenthaltstitel, Schutzberechtigte Anerkannte Flüchtlinge Aufenthalts- Asylberechtigte erlaubnis Subsidiär Schutzberechtigte Personen mit nationalem Abschiebeverbot Beschäftigung uneingeschränkt Personen ohne Aufenthaltstitel Geduldete Duldung Beschäftigung unter Auflagen Negativer Bescheid Personen ohne Aufenthaltstitel Ausreisepflichtige Keine Beschäftigung www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Quellen: eigene Darstellung auf Grundlage der dpa und der Bundesregierung

Wie lang ist die Bleibeperspektive? Phasen des Asylverlaufs im Überblick STAND ASYLVERFAHREN BLEIBEPERSPEKTIVE Vor der Entscheidung im Asylverfahren: Asylbewerber/in Aufenthalts- Die Bleibeperspektive ist abhängig vom Aufenthaltstitel (siehe unten). gestattung Vor der Entscheidung im Personen Asylverfahren mit Aufenthaltstitel, Schutzberechtigte: Anerkannter Flüchtling (2015: 95,9 %) Asylberechtigte (2015: 1,4 %) Subsidiär Schutzberechtigte (2015: 1,2 %) Personen mit nationalem Abschiebeverbot (2015: 1,4 %) Diese Titel werden erst nach Ent scheidung im Asylverfahren erteilt. 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis (AE) 1 Jahr AE ggf. Verlängerung um 2 Jahre ggf. Verlängerung um 2 Jahre 1 3 Jahre AE ggf. Verlängerung um 1 3 Jahre ggf. Verlängerung d. AE um 2 Jahre nach 5 Jahren AE: ggf. unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren AE: bei herausragender Integrationsleistung unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren AE: ggf. unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren AE: ggf. unbefristete Niederlassungserlaubnis Personen ohne Personen Aufenthaltstitel: ohne Aufenthaltstitel: Geduldete Duldung max. 6 Monate, Verlängerung i.d.r. um 3 6 Monate Duldung kann über Jahre hinweg fortbestehen nach 18 Monaten des Aufenthalts ist eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach 5 Jahren AE: ggf. unbefristete NLE 5,2 MONATE* 1. JAHR 2. JAHR 3. JAHR 4. JAHR 5. JAHR 6. JAHR 7. JAHR 8. JAHR *durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung: 5,2 Monate Die Entscheidungen der n können im Einzelfall abweichen. Quelle: Deutscher Bundestag, Drs. 18/7625 www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Quelle: eigene Darstellung nach Hummel/Thöne, 2016; BAMF

Die Beschäftigungserlaubnis Wer stellt welchen Antrag? BEHÖRDENINTERNER PROZESS UNTERNEHMEN ggf. Kopie des Dokuments REGIONALER ARBEITGEBER-SERVICE ggf. Vorrangprüfung Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Bereitstellen eines Vertrags oder einer Stellenbeschreibung 1 Beschäftigung: Formular Stellenbeschreibung der Arbeitsagentur Praktikum: Praktikumsvertrag betriebliche Ausbildung: Ausbildungsvertrag Weiterleitung Rückmeldung nicht notwendig bei Ausbildung, Pflichtpraktika und Praktika von weniger als 3 Monaten Dauer 4 5 ASYLBEWERBER/IN GEDULDETE/R ÖRTLICH ZUSTÄNDIGE AUSLÄNDERBEHÖRDE Antrag 2 3 Weiterleitung (soweit Zustimmung erforderlich) ZENTRALE AUSLANDS- UND FACHVERMITTLUNG (ZAV) DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (rechtliche Prüfung) Bescheid 7 6 Zustimmung www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Quellen: eigene Darstellung auf Grundlage des KOFA

Anerkennung ausländischer Abschlüsse xyz ABLAUF ANTRAGSTELLENDE PERSON WIE KANN DAS UNTERNEHMEN UNTERSTÜTZEN? 1. Erstberatung Zuständige Stelle für den Antrag ausfindig machen: www.anerkennung-in-deutschland.de Zentrale Hotline des BAMF: +49 30 1815-1111 IQ-Netzwerk: Beratungsstellen in ganz Deutschland Beratung bei den zuständigen Stellen (IHKs, IHK-FOSA, HWKs) Erstberatungsstelle bei den Kammern kontaktieren erfragen: Welche Antragsunterlagen sind erforderlich? 2. Antrag stellen Die geflüchtete Person selbst muss den Antrag stellen. der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter ggf. bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen vereidigten Übersetzer kontaktieren (z. B. über: Bundes - verband der Dolmetscher und Übersetzer) ggf. Bescheinigung über praktische Kenntnisse ausstellen 3. Gleichwertigkeitsprüfung zuständige Stelle prüft, ob zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Referenzberuf wesentliche Unterschiede bestehen bei Rückfragen der zuständigen Stelle als Ansprechpartner zur Verfügung stehen keine Gleichwertigkeit Ablehnungsbescheid nicht reglementierte Berufe Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit: Darstellung vorhandener Qualifikationen und Defizite Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt 4. Bescheid wesentliche Unterschiede Nachqualifizierung Reglementierte Berufe Berufszulassung unter Auflagen: Ausgleichsmaßnahmen Nachqualifizierung / Prüfung keine wesentlichen Unterschiede Gleichwertigkeitsbescheid www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Quellen: eigene Darstellung auf Grundlage von Grafiken des BQ-Portals

Weg in Ausbildung Der Pfad für junge Geflüchtete ggf. Anpassungsqualifizierung ggf. IHK-Externenprüfung Ausnahme: außerbetriebliche Ausbildung Für grundlegende Sprachkenntnisse Unterstützung z. B. durch bereits formal qualifizierte Geflüchtete Anerkennungsverfahren (z. B. IHK FOSA) un- und angelernte Geflüchtete ohne Ausbildungsperspektive (z. B. aufgrund des Alters) Teilqualifizierung Integrationskurse allgemeinbildende Schulen (Willkommensklassen etc.) Bildungsdienstleister Berufsschulen und Volkshochschulen berufsorientierende Praktika IHK- Lehrstellenbörse Willkommenslotsen ausbildungsbe gleitende Hilfen ehrenamtliche Unterstützung (z. B. Programm VerA ) NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Assistierte Ausbildung Programm Stark für Ausbildung Kompetenzfeststellung Sprachförderung Berufsorientierung Einstiegsqualifizierung Duale Ausbildung weiterführende berufsbezogene Sprachförderung www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

Förderkeiten für die Ausbildung ZUSTIMMUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDE IST NOTWENDIG Ausbildungsförderung Geflüchtete mit anerkanntem Schutzstatus Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive Geduldete Einstiegsqualifizierung (EQ) nach 3 Monaten Aufenthalt grundsätzlich Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) nach 3 Monaten Aufenthalt nach 12 Monaten Aufenthalt grundsätzlich Assistierte Ausbildung (AsA) nach 3 Monaten Aufenthalt nach 12 Monaten Aufenthalt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach 15 Monaten Aufenthalt nach 6 Jahren Aufenthalt www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de

Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen xyz FACHKUNDIGE SPRACHKENNTNISSE Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan ANNÄHERND MUTTERSPRACHLICHE KENNTNISSE Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündli- C 1 und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach chen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Er- Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen klärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. C 2 und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen. Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. FORTGESCHRITTENE SPRACHVERWENDUNG Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, SELBSTÄNDIGE SPRACHVERWENDUNG Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch B 1 Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, de- Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständi- nen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach gen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere B 2 und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. Anstrengung auf beiden Seiten gut ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. ANFÄNGER Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. GRUNDLEGENDE KENNTNISSE Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. A 1 A 2 www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Quellen: eigene Darstellung auf Grundlage von www.europaeischer-referenzrahmen.de