BSV 2015 TRANSFORMATION IM BRANDSCHUTZ. Vorstellung aktueller Stand aus Sicht Brandschutzbehörde. Thomas Keller Zürich, 7.

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Transkript:

BSV 2015 TRANSFORMATION IM BRANDSCHUTZ Vorstellung aktueller Stand aus Sicht Brandschutzbehörde Thomas Keller Zürich, 7. Oktober 2016

INHALT Rückblick: BSV 2015 Zielsetzungen Standard- vs. Alternativkonzept Zwei neue Richtlinien Aktueller Stand Umsetzung Brandschutz frühzeitig planen Bildungsoffensive der GVZ Zusammenarbeit GVZ-Gemeinden 2

RÜCKBLICK: BSV 2015 ZIELSETZUNGEN Wirtschaftliche Optimierung der Brandschutzanforderungen im Sachwertschutz. Bisheriges Sicherheitsniveau im Personenschutz ist beizubehalten Stand der Technik / EU-Normen berücksichtigt Struktur Vorschriftenwerk gleich BSV als Standardkonzept für Normalbauten Risikobasierte Brandschutzkonzepte als Alternative zulässig 3

Schutzzielniveau STANDARD- VS. ALTERNATIVKONZEPT BSN Art. 10 BSN Art. 11 BSN Art. 12 Minimum gemäss BSV Standardmassnahmen Alternativmassnahmen 4

ZWEI NEUE RICHTLINIEN Qualitätssicherung im Brandschutz QS-Stufe für jedes Gebäude (im Rahmen Baubewilligungsverfahren) QS-Verantwortliche Person Übereinstimmungserklärung Nachweisverfahren im Brandschutz Regelung Prozess Regelung Anforderungen Vorgaben an spezielle Nachweismethoden 5

Qualität kann nicht erzeugt werden, wenn das Produkt schon fertig ist. Wenn jedoch alle vorhergehenden Schritte so ablaufen, dass nur noch einwandfreie Produkte entstehen können, sprudelt die Quelle für alle Zukunft, und Kosten für Nachbesserung und Gewährleistung entfallen ein für alle Mal. Wolfgang Junghans

AKTUELLER STAND UMSETZUNG Zu Beginn sehr viele Verständnisfragen und Bereinigung von Unklarheiten (FAQ, Bestandteil Teilrevision 2017). Zwischenzeitlich abgeflacht Vorschriften materiell akzeptiert. Liberalisierung führt zu völlig neuen Konzepten, insbesondere im Schulhaus- und Alters-/Pflegeheimbau, aber auch bei Spitälern (z.b. Kinderspital ZH). Qualitätssicherung bereitet Mühe, da nach wie vor zu wenig Fachleute auf dem Markt sind darunter leider auch solche, die unseriös die Gunst der Stunde nutzen wollen. Viele Bauherren sind mit der weitergehenden Eigenverantwortung, gerade bei der Wahl des Weges zum Ziel, überfordert. 7

AKTUELLER STAND UMSETZUNG Berater / Brandschutzplaner tun sich schwer mit den neuen Freiheiten, da sie nun Argumente für eine Abweichung liefern müssen und nicht mehr nur fragen können. Zusammengefasst: Das grosse Potential der Liberalisierung wird (noch?) nicht ausgeschöpft. Grossprojekte, die nach den BSV 2015 überarbeitet und nochmals integral beurteilt werden, erfahren weitgehende Vereinfachungen, verbunden mit entsprechenden Minderkosten. Übereinstimmungserklärung durch QS-Verantwortlichen und Bauherrn hat wie gewünscht die Wahrnehmung und das Bewusstsein der Verantwortung positiv beeinflusst. 8

AKTUELLER STAND UMSETZUNG Beispiele neu beurteilter Bauten www.stadt-zuerich.ch www.herzogdemeuron.com 9

AKTUELLER STAND UMSETZUNG Sehr grosse Unsicherheiten im Bereich der Baustoffe und Bauteile nicht aufgrund der BSV 2015, sondern v.a. aufgrund der Änderungen in der europäischen Bauprodukterichtlinie Weiter führen auch die Leistungserklärungen zu einem erhöhten «Erklärungsbedarf», da sich kaum selbsterklärend sind Spielraum für objektbezogene Anwendungen im Einzelfall wird immer kleiner 10

AKTUELLER STAND UMSETZUNG Liberalisierungen im Kanton Zürich werden differenziert beurteilt: Weitreichender Wegfall Bewilligung für Heizung: Sehr positives Echo, gewisse Bauherren wünschen trotzdem Abnahme. Reduktion periodische Kontrollen werden teilweise begrüsst, teilweise vermisst (v.a. bei den Einstellhallen). Wo sie vermisst werden, liegen häufig nachbarschaftliche Streitigkeiten vor, deren Schlichtung nicht Kernaufgabe der Kommunalen Beauftragten für Brandschutz sein kann. Grosse Herausforderung: Die starke Verschiebung vom baulichen zum technischen Brandschutz ist im PBG nicht abgebildet. 11

AKTUELLER STAND UMSETZUNG Klar formulierte Anforderungen in den Weisungen zu den technischen Gewerken (BMA, SPA und RDA) schaffen Klarheit Weisungen haben bereits eindeutig feststellbare Qualitätssteigerung der eingereichten Unterlagen bewirkt frühzeitige Planungssicherheit Das Aufzeigen der Prozesse mit den jeweils notwendigen Dokumenten wird als sehr wertvoll wahrgenommen 12

BRANDSCHUTZ FRÜHZEITIG PLANEN 13

BILDUNGSOFFENSIVE DER GVZ Im Einführungsjahr (2015) rund 65 themenspezifische Workshops in Kleingruppen Aufgrund des Erfolgs und der Rückmeldung weitere 30 Workshops im Jahr 2016 Seit 2015 Modul «Brandschutz» im Rahmen eines CAS an der ZHAW mit dem Ziel, die Teilnehmenden zu einem erfolgreichen Abschluss der eidgenössischen Prüfung zur Brandschutzfachfrau / zum Brandschutzfachmann mit FA zu bringen Aufgrund des Erfolgs zwei Kurse pro Jahr (ca. 50 Teilnehmenden) Ab 2017 Modul «Brandschutz» im Rahmen eines weiteren, an Architekten gerichteten CAS an der ZHAW; gleiche Zielsetzung 14

BILDUNGSOFFENSIVE DER GVZ Mitarbeitende der GVZ unterrichten an den Kursen der VKF für Brandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann Brandschutzexperte Drei Mitarbeitende der GVZ agieren als Prüfungsexperten zu obigen Lehrgängen GVZ-Vertreter hat Einsitz in die Kommission für Ausbildung der VKF Weiterführung der jährlichen Informationsveranstaltungen für Kommunale Beauftragte des Brandschutzes (KOBS) sowie Planer und Bauherren Jährliche GVZ Brandschutztagung im Juni mit ca. 200 Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz 15

ZUSAMMENARBEIT GEMEINDEN - GVZ Intensivierung der Jour Fixes in den Bezirken (ab 2016 mit Präsenzkontrolle und Erwartungen an Minimalteilnahme) Förderung des Fachaustausches zwischen den Gemeinden und der GVZ aber auch den Gemeinden untereinander Erfahrung zeigt, dass solides Fachwissen nicht nur für die Arbeit sondern auch bzgl. der Aussenwirkung dieser Arbeit einen grossen Stellenwert hat Qualitative Einschätzung der Arbeit der KOBS durch die Bezirksverantwortlichen der GVZ auf kommunaler Baubewilligungsstufe Immer wieder Thema: Einhaltung des korrekten Ablaufs bei Objekten mit erhöhtem Brandrisiko 16

KONTAKT Thomas Keller MSc Fire Safety Management Dipl. Chemiker HTL Leiter-Stv. Brandschutz T direkt 044 308 22 41 Thomas.keller@gvz.ch Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 8050 Zürich T 044 308 21 11 F 044 303 11 20 www.gvz.ch info@gvz.ch 17

BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!