Genehmigung der Niederschrift des Finanz- und Bauausschusses vom 05.11.2013. Bericht über aktuelle Angelegenheiten des Fachdienstes Finanzen



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Transkript:

Lfd. Nr. 5 Niederschrift über die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Kreises Nordfriesland am 26. Nov. 2013 im Sitzungssaal Eiderstedt des Kreishauses in Husum Beginn: Ende: 14:05 Uhr 17:10 Uhr Inhalt öffentlich TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 4.a TOP 4.b TOP 4.c TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 Einwohnerfragestunde Genehmigung der Niederschrift des Finanz- und Bauausschusses vom 05.11.2013 Anfragen Berichte Bericht über aktuelle Angelegenheiten des Fachdienstes Finanzen Bericht über aktuelle Angelegenheiten des Fachbereiches Kreisentwicklung, Bau und Umwelt Bericht des Ausschussvorsitzenden Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Unterstützung für den Bau eines Rettungs- und Ausbildungszentrums der DLRG St. Peter Ording e.v. Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Beteiligung am Projekt "Destinationsmanagement 3.0 Chancen und Herausforderungen für die Nordsee SH" Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Beteiligung am Projekt zur Erarbeitung eines kreisübergreifenden Entwicklungskonzeptes für überörtliche Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen A23/B5 und A20 Kenntnisnahme sowie Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsansätze, die noch nicht im Budget 060 für 2014 berücksichtigt wurden Beratung und Beschlussfassung über die Reorganisation von Kulturaufgaben Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung des Kreises NF an der Kulturregion Sønderjylland/Schleswig - Aufhebung Haushaltsvorbehalt für die Zuschüsse der Jahre 2015 Seite 1 von 12 149/2013 154/2013 181/2013 166/2013 156/2013 183/2013

TOP 11 TOP 12 TOP 13 TOP 14 TOP 15 und 2016 Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen Jugend für den Haushalt 2014 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung und die Richtlinie zur Kindertagespflege Beratung und Beschlussfassung über die Richtlinie für Kindertageseinrichtungen Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 des Kreises Nordfriesland Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2014 der Stiftung Nordfriesland 189/2013 114/2013 1. Ergänzung 115/2013 1. Ergänzung 191/2013 158/2013 1. Ergänzung Der Vorsitzende, Herr Florian Lorenzen, begrüßt um 14:05 Uhr die Mitglieder des Finanzund Bauausschusses, die anwesenden Kreistagsabgeordneten sowie die Damen und Herren der Verwaltung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der Finanz- und Bauausschuss beschließt, dass die Tagesordnungspunkte 16 Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten und 17 Beratung und Beschlussfassung von Grundstücksangelegenheiten von der Tagesordnung genommen werden und stellt die Tagesordnung wie vorliegend einstimmig fest. öffentlich TOP 1 Einwohnerfragestunde Es werden keine Einwohnerfragen gestellt. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift des Finanz- und Bauausschusses vom 05.11.2013 Herr Lorenzen bittet die Niederschrift vom 05.11.2013 dahin gehend zu ändern, dass nach TOP 4c nicht er als Ausschussvorsitzender sondern als Mitglied der CDU-Fraktion die Kenntnisnahme der Budget-Vorlagen ausgesprochen hat. Die Niederschrift wird dementsprechend geändert und steht im sd.net zur Verfügung. Der Finanz- und Bauausschuss genehmigt mit der o.g. Änderung die Niederschrift vom 05.11.2013 einstimmig. TOP 3 Anfragen Herr Thomas erkundigt sich, wer für die Fahrbahnmarkierung in Städten/Gemeinden zuständig ist. Herr Jansen erklärt, dass der Straßenbaulastträger zuständig ist. Führt die Kreisstraße jedoch durch eine Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern, geht die Zuständigkeit auf die Gemeinde/Stadt über. Die Festsetzung der Beschilderung bzw. Markierungen erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde, die Umsetzung durch den Straßenbaulastträger. Herr Jansen wird auf Wunsch von Herrn Thomas den Straßenbaulastträger für Wyk/Föhr auf diese Zuständigkeit hinweisen. Seite 2 von 12

Herr Puschmann erkundigt sich, ob durch den Orkan Christian finanzielle Schäden an den kreiseigenen Forstflächen entstanden sind. Herr Jansen erklärt, dass noch keine Begehung stattgefunden hat, da Gefahrenabwehr vor Wirtschaft gilt. Sollte es zu Schäden gekommen sein, hat der Kreis die Verpflichtung zur Aufforstung. Frau Ebsen erfragt, ob auch Kreisstraßen betroffen sind, sie berichtet von der Katiniger Landstraße. Herr Jansen sagt eine Prüfung zu. TOP 4 Berichte TOP 4.a Bericht über aktuelle Angelegenheiten des Fachdienstes Finanzen Frau Mohr berichtet zum aktuellen Sachstand der Reform zur Neuordnung der kommunalen Finanzen. Weiteres entnehmen Sie der Anlage zum Protokoll. TOP 4.b Bericht über aktuelle Angelegenheiten des Fachbereiches Kreisentwicklung, Bau und Umwelt Herr Jansen berichtet über aktuelle Bauvorhaben. TOP 4.c Bericht des Ausschussvorsitzenden Herr Lorenzen erklärt, die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses vom 26.01.2014 ausfallen lassen zu wollen, wenn keine wichtigen TOPs angemeldet werden. Herr Lorenzen berichtet zum Verkehrslandeplatz Husum-Schwesing, dass die Gespräche zwischen der Flughafen GmbH & Co. KG und der Firma OffTec in den nächsten Wochen stattfinden werden. Der Förderantrag wird unabhängig der Verhandlungen zwischen den o.g. Firmen beim Land gestellt. TOP 5 149/2013 Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Unterstützung für den Bau eines Rettungs- und Ausbildungszentrums der DLRG St. Peter Ording e.v. Nach eingehender Diskussion und den Hinweis von Herrn Rahder, dass ab 2016 evtl. ein neues Rettungsdienstgesetzt gilt, nach dem die DLRG Einnahmen für die Wasserrettung erzielen kann, herrscht Einigkeit im Finanz- und Bauausschuss darüber, dass der Investitionskostenzuschuss mit einem Sperrvermerk versehen werden soll. Dieser kann durch den Finanz- und Bauausschuss aufgehoben werden, wenn sich keine alternative Finanzierungsmöglichkeit ergibt oder durch veränderte Rahmenbedingungen eine Rückzahlung des Zuschusses durch den DLRG St. Peter Ording e.v. erfolgen kann. Der Kreis Nordfriesland stellt für den Bau eines Rettungs- und Ausbildungszentrums für die DLRG St. Peter Ording e.v. einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 120.000 EUR brutto zur Verfügung. Die DLRG St. Peter Ording e.v. verpflichtet sich hierfür u.a. das Ausbildungszentrum auch den übrigen Vereinen der DLRG im Kreis Nordfriesland zur Verfügung zu stellen. Der Zuschuss unterliegt der Zweckbindung und wird vorbehaltlich einer Prüfung alternativen Finanzierungsmodellen gewährt. Weiterhin beschließt der Finanz- und Bauausschuss, dass der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 120.000 mit einem Sperrvermerk versehen ist, der durch den Finanz- und Bauausschuss aufgehoben werden kann, wenn sich keine alternative Finanzierungsmöglichkeit ergibt oder durch veränderte Seite 3 von 12

Rahmenbedingungen eine Rückzahlung des Zuschusses durch den DLRG St. Peter Ording e.v. erfolgen kann. TOP 6 154/2013 Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Beteiligung am Projekt "Destinationsmanagement 3.0 Chancen und Herausforderungen für die Nordsee SH" Herr Nissen bittet um Klärung, ob der Kreis Nordfriesland nur die Netto-Förderung in Höhe von 21.000 im Haushalt 2014 bereitstellt. Nachtrag der Protokollführerin: Ein Gespräch mit der WFG hat ergeben, dass lediglich ein Zuschuss gegeben wird. Daher ist nur die Nettosumme einzuplanen. Der Beschluss wird dies bzgl. von 25.000 auf 21.000 geändert. Weiterhin wird dieser Ansatz in der Haushaltsplanung 2014 berücksichtigt. Dem Projekt "Destinationsmanagement 3.0 Chancen und Herausforderungen für die Nordsee SH wird zu Kofinanzierung die Summe von bis zu 21.000 Euro netto als Eigenanteil für eine Förderung aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft im Haushalt 2014 bereitgestellt. TOP 7 181/2013 Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Beteiligung am Projekt zur Erarbeitung eines kreisübergreifenden Entwicklungskonzeptes für überörtliche Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen A23/B5 und A20 Der Kreistag beschließt die Beteiligung an dem Projekt der Regionalen Kooperation A23/B5 zur Erarbeitung eines kreisübergreifenden Entwicklungskonzeptes für überörtliche Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen A 23/B5 und A20 mit einer finanziellen Beteiligung in Höhe von bis zu 8.800 Euro (brutto). TOP 8 166/2013 Kenntnisnahme sowie Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsansätze, die noch nicht im Budget 060 für 2014 berücksichtigt wurden Herr Nissen beantragt, dass zukünftig die Gesellschaften WFG und NTS antragsberechtigt sind, um Mittel aus dem gemeinsamen Projektmittelbudget beantragen zu können. Dem Antrag wird zugstimmt. Die in der Begründung genannten und nachträglich im Haushalt 2014 zu berücksichtigenden Haushaltsansätze 1 bis 3 werden zur Kenntnis genommen. Die Beratungen und Beschlussfassungen der Haushaltsansätze 1 bis 3 werden durch die genannten Vorlagen vorgenommen. Der Haushaltsansatz 4 (Gemeinsames Projektmittelbudget) wird in Höhe von 50.000 EUR brutto nachträglich im Haushalt 2014 berücksichtigt. Dieser erhält einen Sperrvermerk, welcher durch den Wirtschaftsausschuss aufgelöst werden kann. Der Kreistag beschließt, dass zukünftig die Gesellschaften WFG und NTS antragsberechtigt sind, um Mittel aus dem gemeinsamen Projektmittelbudget beantragen zu können Seite 4 von 12

TOP 9 156/2013 Beratung und Beschlussfassung über die Reorganisation von Kulturaufgaben Herr Rahder erklärt, dass freiwillige Aufgaben an die Stiftung gehen und die Pflichtaufgaben dem Kreis zugeordnet werden. Herr Nissen beantragt, Punkt 1a Pflege und Unterhaltung der KZ-Gedenkstätte Husum-Schwesing zu streichen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Herr Fröhlich möchte dem Kuratorium empfehlen, die KZ Gedenkstätte zu erhalten. Daher wird mehrheitlich der Beschluss um folgenden Satz ergänzt: Der Kreistag empfiehlt dem Kuratorium in der Satzung der Stiftung den Punkt Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung der KZ-Gedenkstätte aufzunehmen. Der Finanz- und Bauausschuss beschließt mehrheitlich: 1. Die eigene Durchführung bzw. Fortführung der folgenden freiwilligen Kulturaufgaben des Kreises Nordfriesland wird aufgegeben: a. Pflege und Unterhaltung der KZ-Gedenkstätte Husum-Schwesing b. Betrieb und Unterhaltung des Haizmann Museums Niebüll (zusammen mit der Stadt Niebüll) c. Festival Raritäten der Klaviermusik d. Konzertreihe Junge Meister e. Deutsch-dänische Kulturarbeit f. Hans Momsen Preis g. Patenschaftsarbeit h. Ausstellung zum 27. Januar i. Schlossvergnügen j. Kulturjournal k. Verwaltung der Kulturabteilung des Kreises 2. Die in den Nr. 1a) bis j) genannten freiwilligen Kulturaufgaben sollen von der Stiftung Nordfriesland übernommen werden. Etwaige unmittelbar mit der der Aufgabe verbundene Vermögenswerte sollen entgeltlich zu Buchwerten mit der Übertragung der Aufgabe an die Stiftung Nordfriesland übergehen. 3. Der Kreis Nordfriesland übernimmt von der Stiftung Nordfriesland die pflichtige Kreisaufgabe des Kreisarchives mit seiner Bibliothek. Im Fall der Rückübertragung sind die mit dem Kreisarchiv vorhandenen Vermögenswerte entgeltlich zu Buchwerten zu übertragen. 4. Der Kreistag empfiehlt dem Kuratorium in der Satzung der Stiftung den Punkt Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung der KZ-Gedenkstätte aufzunehmen. TOP 10 183/2013 Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung des Kreises NF an der Kulturregion Sønderjylland/Schleswig - Aufhebung Haushaltsvorbehalt für die Zuschüsse der Jahre 2015 und 2016 Nach eingehender Diskussion, ob die Zuständigkeit noch beim Kreistag liegt, beantragt Herr Nissen folgende Zusätze: 1. Vorbehaltlich der Übertragung der Aufgaben an die Stiftung Nordfriesland empfiehlt der Kreistag dem Kuratorium die Aufhebung des Sperrvermerkes Seite 5 von 12

2. Insofern es nicht zu einer Übertragung kommt, beschließt der Kreistag die Aufhebung des Sperrvermerks. Die CDU beantragt Einzelabstimmung der Zusätze. Zusatz 1 wurde einstimmig beschlossen, Zusatz 2 wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Der Kreis Nordfriesland verbleibt in der deutsch-dänischen Kulturregion Sønderjylland- Schleswig, die zum 01.01.2013 gegründet worden ist. Gemäß dem aufgeführten Finanzierungskonzept wurde/wird die Kulturregion in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016 mit folgenden Beträgen unterstützt: Im Jahr 2013 mit 16.667 Im Jahr 2014 mit 33.333 Im Jahr 2015 mit 50.000 Im Jahr 2016 mit 66.667 Der Zuschuss in den vier Jahren beträgt somit insgesamt 166.667. Vorbehaltlich der Übertragung der Aufgaben an die Stiftung Nordfriesland empfiehlt der Kreistag dem Kuratorium die Aufhebung des Sperrvermerkes. TOP 11 189/2013 Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen Jugend für den Haushalt 2014 Frau Ebsen erklärt, dass der Antrag des Vereins Ein Garten für die Sinne Erfahrungsfeld Mars-Skipper-Hof Kotzenbüll auf Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 7.666,21 als freiwillige Leistung beim Kreisjugendring gestellt werden kann, da der KJR noch Mittel zur Verfügung hat. Der Finanz- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, über die Anträge auf Erhöhung von freiwilligen Leistungen wie folgt zu entscheiden: 1. Antrag des Mädchentreff Ostenfeld auf einmaligen Zuschuss zur Aufrechterhaltung in Höhe von 11.060 als freiwillige Leistung Beschlussvorschlag: Zustimmung des Antrages (gleiche Höhe der Vorjahre) 2. Antrag des Mädchentreff Husum auf einmaligen Zuschuss zur Aufrechterhaltung in Höhe von 11.060 als freiwillige Leistung Beschlussvorschlag: Zustimmung des Antrages (gleiche Höhe der Vorjahre) 3. Antrag des Evangelischen Kindertagesstätten-Werkes Nordfriesland auf einmaligen Zuschuss für die Unterstützung des Modellprojektes KiTa mit inklusivem Grundgedanken in Höhe von 15.000,- als sog. Ausfallbürgschaft als freiwillige Leistung Beschlussvorschlag: Zustimmung des Antrages (erstmaliger Antrag) 4. Antrag des Vereins Ein Garten für die Sinne Erfahrungsfeld Mars-Skipper-Hof Kotzenbüll auf Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 7.666,21 als freiwillige Leistung Seite 6 von 12

Beschlussvorschlag: Ablehnung des Antrages (erstmaliger Antrag), die Verwaltung erhält den Auftrag, den Mars-Skipper-Hof auf die Fördermöglichkeiten des Innovationsfonds des Kreisjugendrings hinzuweisen. TOP 12 114/2013 1. Ergänzung Beratung und Beschlussfassung über die Satzung und die Richtlinie zur Kindertagespflege Herr Frank Petersen beantragt, die Änderung in der Richtlinie zur Kindertagespflege zu Punkt 5.4 Ausfalltage:» Ausfalltage umfassen alle Urlaubs- oder Krankheitstage des Tagespflegekindes. Zeiten, in denen die Tagespflegeperson nicht zur Verfügung steht, werden bis zu einer Höhe von 10 Tagen/Jahr als Ausfalltage anerkannt. «, die im Jugendhilfeausschuss am 24.10.2013 beschlossen wurde, wieder aufzuheben. Der Antrag wird bei 5 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Der Finanz- und Bauausschuss empfiehlt bei 5 Enthaltungen einstimmig: Die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Nordfriesland sowie die Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Kreis Nordfriesland mit den Anlagen werden mit Stand vom 9.10.2013 und mit Wirkung zum 1.1.2014 beschlossen (siehe Anlage Satzung und Anlage Richtlinie mit den dazugehörigen Anlagen 1 bis 3 der Richtlinie). Die Aufwendungen für die Förderung in Kindertagespflege in Höhe von zirka 770.000,- im Jahr werden wie in den vergangenen Jahren vollständig durch den Kreis Nordfriesland übernommen und nach Abzug der Erträge durch die Kostenbeiträge der Eltern in Höhe von 230.000 im Jahr hälftig in der jährlichen Erörterung im Rahmen der Kreisumlage zur Finanzierung des Kreises Nordfriesland berücksichtigt. TOP 13 115/2013 1. Ergänzung Beratung und Beschlussfassung über die Richtlinie für Kindertageseinrichtungen Die Richtlinie über die Förderung von Kindertageseinrichtungen im Kreis Nordfriesland wird mit Stand vom 9.10.2013 und mit Wirkung zum 1.1.2014 beschlossen. Die o.g Richtlinie fasst die bisherige Richtlinie über die Förderung von Kindertageseinrichtungen und die Richtlinie für die Gewährung von Kreiszuschüssen und zweckgebundenen Leistungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (ehemals Landesmittel) zu den laufenden Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen im Kreis Nordfriesland zu einer Richtlinie zusammen. TOP 14 191/2013 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 des Kreises Nordfriesland Frau Mohr stellt die Vorlage zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 vor. Frau Mohr stellt eine Übersicht der Verwaltung vor, aus der die Änderungen zumrhaushaltsvorlage hervorgehen (Anlage 1). Die Änderung, die sich im Laufe der Finanz- und Bauausschusssitzung ergeben haben, sind berücksichtigt. Herr Karstens berichtet über die Kürzung im Gesamtbudget AG-SGB XII Land. Ein Vermerk über die Kürzung im Gesamtbudget AG-SGB XII Land soll als Anlage zum Protokoll beigefügt werden. Seite 7 von 12

Herr Boller berichtet über die zusätzliche Stelle im FB IV, die im Hauptausschuss beschlossen wurde. Der Personalaufwand beläuft sich auf 56.900, der komplett refinanziert ist. Herr Frank Petersen beantragt, eine Kürzung der Investition Kreishaussanierung von 1.550.000 auf 1.400.000, um den Investitionskostenzuschuss an die DRLG SPO in Höhe von 120.000 zudecken. Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen. Herr Nissen beantragt, die KZ-Gedenkstätte im Kreishaushalt zu belassen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Herr Lorenzen spricht ein Lob an die Verwaltung aus bezüglich der Haushalts-Beratung. Die überarbeitete Haushaltssatzung 2014 des Kreises Nordfriesland ist Anlage (Anlage 2) zum Protokoll. Die CDU und SPD erklären, dass sie den Beschlussvorschlag zum Haushalt 2014 empfehlen werden. Sie behalten sich aber vor, im Kreistag Änderungsanträge u.a. zur FAG- Reform und zur Schulsozialarbeit zu stellen. Der Kreistag beschließt: Die Haushaltssatzung des Kreises Nordfriesland für das Haushaltsjahr 2014 wird wie folgt erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 263.008.900 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 262.632.500 einem Jahresüberschuss von 376.400 einem Jahresfehlbetrag von 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 255.087.700 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 252.057.500 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.159.900 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 12.790.400 festgesetzt. Seite 8 von 12

Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.579.100 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 20.000.000 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 641,3 Stellen 2 Der Landrat wird bevollmächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung alternativ zu traditionellen Kommunaldarlehen Kredite mit kürzerer Zinsbindungsfrist oder variabler Verzinsung abzuschließen, sofern solche alternativen Kredite durch Zins-Cap- Vereinbarungen abgesichert werden. Grundlage für die alternativen Finanzgeschäfte können neue Kredite im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 oder einer eventuellen Nachtragshaushaltssatzung 2014 sowie Umschuldungen und Restkreditermächtigungen aus 2013 sein. Das Geschäft muss in einem sachlichen Zusammenhang mit einem konkreten Kreditgeschäft stehen 3 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung nach 57 Kreisordnung i. V. m 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Landrat ist verpflichtet, dem Kreistag mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. 5 1. Die kreisangehörigen Gemeinden erstatten dem Kreis Nordfriesland 23 % der von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 Abs. 1 SGB II. 2. Bei der Festsetzung der Erstattungsbeträge ist die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 Abs. 1 SGB II und der vom Land gewährte Ausgleichsbetrag für die entstehende Entlastung jeweils in voller Höhe von den Leistungen nach Absatz 1 abzusetzen. 3. Analog zur Kreisumlage-Zahlungssystematik fordert der Kreis für die nach Abs. 1 erbrachten Leistungen von den kreisangehörigen Gemeinden angemessene monatliche Abschlagszahlungen. 4. Zur Erstattung ist nach 5 des Ausführungsgesetzes zum SGB II diejenige Gemeinde verpflichtet, in der die Grundsicherungsempfängerin oder der Grundsicherungsempfänger ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern ein Amt mit Zustimmung der beteiligten Gemeinden die Erstattung übernimmt, richtet sich der Anspruch gegen das Amt. Seite 9 von 12

Für die nach 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets gelten folgende Budgetierungsregeln: Budgets im Erfolgs- und Finanzplan Es werden sowohl im Erfolgs- wie auch im Finanzplan Budgets gebildet. Dabei werden im Finanzplan die Investitionen und Investitionsmaßnahmen budgetiert. 6 Zuschuss- oder Überschussbudget Die im Produkthaushalt gebildeten Budgets sind entweder Über- oder Zuschussbudgets. Es werden zunächst die Aufwendungen den Erträgen des Erfolgsplans und die Auszahlungen den Einzahlungen im Finanzplan gegenübergestellt. Ein negativer Finanzierungssaldo wird als Zuschussbudget zur Verfügung gestellt. Ein positiver Finanzierungssaldo muss als Überschussbudget erwirtschaftet werden. Der sich aus dem Saldo ergebende Zuschussbedarf oder Überschuss ist damit das verbindliche Ziel für das zu erwirtschaftende Jahresergebnis des jeweiligen Budgetbereichs. Ausnahmen in der Budgetzuordnung Der Aufwand für die Verfügungsmittel, den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen, der Zinsen, der Rückstellungen und des Personalaufwands werden den Budgets zwar verantwortlich zugeordnet, sind aber nicht mit anderen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Personalaufwand Die Personalaufwendungen und die dazugehörigen Personalauszahlungen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Mittel des Finanzhaushalts Die Auszahlungen der im Finanzhaushalt gebildeten Budgets für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. 7 1. Die Umlagesätze für die allgemeine Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf 37 v. H. 2. Die Umlagesätze für die zusätzliche Kreisumlage werden einheitlich festgesetzt auf 32 v. H. Der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz nach 28 Abs. 5 FAG wird auf 110 v. H. festgesetzt. TOP 15 158/2013 1. Ergänzung Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2014 der Stiftung Nordfriesland Der Finanz- und Bauausschuss beschließt mehrheitlich: Der Kreistag stimmt dem Haushalt 2014 der Stiftung Nordfriesland wie folgt zu: Seite 10 von 12

1. folgende Investitionsmaßnahmen: Investitionsmaßnahme Geplante Auszahlungen 2014 Musikinstrumente, Büromöbel 20.000 Erwerb des Anlagevermögens KZ-Gedenkstätte 250.000 Gesamt 270.000 2. folgende Haushaltssatzung: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.230.500 mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.219.600 auf einem Jahresüberschuss von 10.900 Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen 12.000 aus liquiden Mitteln 247.100 Finanzmittel für Investitionen 270.000 festgesetzt. Mit einem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 17:00 Uhr die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses. Florian Lorenzen Vorsitzender Svenja Martens Protokollführerin Seite 11 von 12

Anwesenheitsliste für die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses am 26. Nov. 2013 vom Finanz- und Bauausschuss Florian Lorenzen Dr. Peter Schröder Michael Lorenzen Nico Hamkens Martin Jansen Ingrid Marcussen-Kressin Brigitte Mollenhauer Thomas Nissen Frank Petersen Paul Raffelhüschen Susanne Rignanese Vorsitzender bis 17:00 Uhr vom Kreistag und stellv. Mitglieder des Ausschusses Mery Ebsen Hans-Jürgen Fröhlich Siegfried Puschmann Manfred Thomas bis 17:00 Uhr von der Verwaltung Hauke Boller Burkhard Jansen Veronika Mohr Sven Rahder Uta Zinke Bernd Güldenpenning Britta Peters Thorsten Karstens Anna Woile Jane Paulsen Svenja Martens Fachbereich Zentrale Dienste Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt Fachdienst Finanzen Fachbereich II Recht, Sicherheit, Kultur und Gesundheit Fachbereich Kreisentwicklung, Bau und Umwelt Personalrat KPA Nord FB III Abteilung Finanzen, EDV, Controlling von 15:45 bis 16:10 Uhr Fachdienst Jugend und Familie von 15:50 bis 16:15 Uhr Fachdienst Finanzen Protokollführerin Gäste Telse Dirks Seite 12 von 12