Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz

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Transkript:

Was sich für (ehemalige) Zeitsoldaten mit dem Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz alles ändert.

Inhalt 1. Anwendung 2. Wegfall Hinzuverdienstgrenze 3. Verbesserte Nachversicherung 4. Anwendung neuer BFD-Ansprüche 5. Förderung für SaZ 20+ 6. Quellen

Anwendung Das BwAttraktStG tritt am 23. Mai 2015 in Kraft. Mit Unterschrift des Bundespräsidenten am 22.05.2015 und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das BwAttraktStG am 23.05.2015 offiziell in Kraft. Das Datum zur Anwendung einzelner Regelungen ist teilweise unterschiedlich. Bei der Anwendung neuer Ansprüche auf alte SaZ wird es vermutlich eine Übergangsregelung geben. Mehr Details sind uns aktuell nicht bekannt. Nehmen Sie daher bei Bedarf mit Ihrem Personalführer bzw. Ihrer personalbearbeitenden Stelle Kontakt auf.

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Erwerbseinkommen nach DZE Folgende Änderungen gelten nur für Soldaten, die VOR dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden: o Uneingeschränkter Hinzuverdienst von Erwerbseinkommen (z.b. Arbeitslohn etc.) zu den Übergangsgebührnissen möglich o Einkommen aus geförderten Bildungsmaßnahmen führen bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zur Kürzung der Übergangsgebührnisse um 15% o Anwendung der Regelung ab 01.06.2015

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Erwerbseinkommen nach DZE Folgende Änderungen gelten nur für Soldaten, die AB dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden: o Uneingeschränkter Hinzuverdienst von Erwerbseinkommen (z.b. Arbeitslohn etc.) zu den Übergangsgebührnissen möglich o Einkommen aus geförderten Bildungsmaßnahmen wird auf den Bildungszuschuss (50% der Übergangsgebührnisse) angerechnet und führen zu Minderungen o Anwendung der Regelung ab 01.06.2015

Verbesserte Nachversicherung 20%-ige Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Entgeltpunkte im Rahmen der Rentennachversicherung Beitragsbemessungsgrundlage für Entgeltpunkte zur Nachversicherung in der Rentenkasse nach DZE wird um 20 % erhöht Steigende Rentenansprüche mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Höhere Rentennachversicherung erst ab 1. Januar 2016. Ehemalige SaZ und SaZ mit DZE bis 31. Dezember 2015 profitieren NICHT von der Erhöhung

Anwendung neuer BFD-Ansprüche Neue Berufsförderungs- und Dienstzeitversorgungsansprüche auch für alte SaZ Folgende Änderungen gelten nur für Soldaten, die VOR dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden: o Wenn eine Weiterverpflichtung als SaZ ab dem 23.05.2015 erfolgt, führt die Verlängerung der Dienstzeit automatisch zur Anwendung neuer Berufsförderungsund Dienstzeitversorgungsansprüche gemäß Soldatenversorgungsgesetz (SVG) o Auf Antrag auch für alle alten SaZ 6 und länger möglich, sofern ein Interesse der Bundeswehr besteht - Weiterverwendung muss zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich sein

Anwendung neuer BFD-Ansprüche Ausweitung der Förderansprüche für SaZ 20+ möglich Bei SaZ 20 und mehr: Ausweitung der Förderansprüche für Maßnahmen der schulischen oder beruflichen Bildung um maximal 6 Monate: o Zum Zweck der beruflichen Wiedereingliederung, und o Wenn Ansprüche auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung bereits ausgeschöpft sind Für den Bewilligungszeitraum können bis zu 6 Monate weiter Übergangsgebührnisse gezahlt werden

Quellen Alle Angaben ohne Gewähr Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz vom 23.05.2015 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) - Fassung vom 16.09.2009 und 28.08.2013 Beschlussempfehlung u. Bericht des Verteidigungsausschuss (12. Ausschuss) vom 25.02.2015

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