Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und Entwicklung Saldos der liquiden Mittel und der (Anlage 2) Muster 5a zu 7 Absatz 7 GemHVO-Doppik Zusammensetzung und Entwicklung Saldos der liquiden Mittel und der im Haushaltsjahr lfd. Nr. laufende Ein- und Ein- und aus durchlaufende Gelder und ungeklärte Zahlungsvorgänge Summe Liquide Mittel ( 47 Absatz 4 Nummer 2.4 in 2 3 4 a) 200.000 b) 0 c) 50.000 d) f) -60.000 05.000 g) 2 2-3 = -26.000 - (-65.000) 34.000 k) l) 0 m) 0 n) -70.000 o) p) 0-65.000 h) i) 2.000 j) -.000 26.000 4 + Korrektur Vortrages gemäß Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik, Nummer 7 2c) -2.000 2d) - 2e) 2.000-2c) 2.000 2d) 2e) -2.000 5 = Bereinigter zum 3.2. Haushaltsvorjahres 4.000-45.000 26.000 6 + Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ( 3 Absatz Satz Nummer 26 2b).000 2h) -4.000 Seite von 5 Das Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV wird vom Land, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag in M-V getragen. Das Projektbüro befindet sich im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. E-Mail: nkhr-mv@im.mv-regierung.de
7 - Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und 8 + ( 3 Absatz Satz Nummer 4 2h) 9 + Krediten für Investitionen und (ohne planmäßige Tilgung) 2f) 70.000 70.000 0 + durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen 2a) -5.000 2b) -.000-6.000 3 = Kredite zur Sicherung der zum 3.2. 40.000 Kontrollrechnung: 2 3-4 = Liquide Mittel zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 60 zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 58 zum 3.2. 2 3 Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den liquiden Mitteln sowie die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer 2.2.6. GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer 2.2.6. GemHVO-Doppik aus. Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den Krediten zur Sicherung der sowie die Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.3 und 4.7 bis 4. GemHVO-Doppik auszuweisen, soweit sie Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der enthalten. Der auszuweisende Betrag entspricht dem Betrag in Muster 4a zu Absatz 2 Nummer 5 GemHVO-Doppik, Spalte, Zeile 3. Der Betrag für die laufenden Ein- und (Spalte ) entspricht dem Vortrag gemäß 6 Absatz Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 GemHVO-Doppik. Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 2 von 5
Muster 5b zu Absatz 2 Nummer 7, 7 Absatz 4 GemHVO-Doppik Zusammensetzung und Entwicklung Saldos der liquiden Mittel und der im Finanzplanungszeitraum lfd. Nr. Ergebnisse Haushaltsvorvorjahres Ansätze Haushaltsvorjahres einschl. Nachträge Ansätze zweiten dritten Liquide Mittel zum 3.2. Haushaltsvorjahres ( 47 Absatz 4 Nummer 2.4 in 2 3 4 5 6 a) 200.000 b) 0 c) 50.000 d) f) -60.000 05.000 2 2 - g) 3 = 4 Saldo laufende Ein- und -26.000 - (-65.000) 34.000 5 + 6 + 7 - Korrektur Vortrages gemäß Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik, Nummer 7 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ( 3 Absatz Satz Nummer 26 Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und 2c) -2.000 2d) - 2e) 2.000 2b).000 2h) Saldo laufende Ein- und 8 3 zum 3.2. 9 k) l) 0 m) 0 n) -70.000 o) p) 0-65.000 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 3 von 5
0 + + 2 + Korrektur Vortrages gemäß Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik, Nummer 7 Saldo der Ein- und aus ( 3 Absatz Satz Nummer 4 Saldo der Ein- und aus Krediten für Investitionen und (ohne planmäßige Tilgung) 2c) 2.000 2d) 2e) -2.000 2f) 70.000 2h) 3 zum 3.2. 4 ungeklärten Zahlungsvorgängen h) i) 2.000 j) -.000 26.000 5 + Saldo der Ein- und aus ungeklärten Zahlungsvorgängen 2a) -5.000 2b) -.000 6 ungeklärten Zahlungsvorgängen zum 3.2. 7 4 zum 3.2. 40.000 Kontrollrechnung: 8 9-20 = Liquide Mittel zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 60 zum 3.2. ( 3 Absatz Satz Nummer 58 zum 3.2. 2 Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den liquiden Mitteln sowie die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer 2.2.6. GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Forderungen gemäß 47 Absatz 4 Nummer 2.2.6. GemHVO-Doppik aus. Ämter weisen nur den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den Krediten zur Sicherung der sowie die Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Amtsangehörige Gemeinden weisen die Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 4 von 5
Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.0. GemHVO-Doppik aus. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gemäß 47 Absatz 5 Nummer 4.3 und 4.7 bis 4. GemHVO-Doppik auszuweisen, soweit sie Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der enthalten. Der auszuweisende Betrag für das Haushaltsjahr (Spalte 3) entspricht dem Betrag in Muster 4a zu Absatz 2 Nummer 5 GemHVO-Doppik, Spalte, Zeile 3. 3 4 Der Betrag entspricht dem Vortrag gemäß 6 Absatz Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 GemHVO-Doppik. Summe der Zeilen 8, 3 und 6 Stand: 30..202 F2_00 (Anlage 2) Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Seite 5 von 5