Betriebswirtschaftliche Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den deutschen Stückgutmarkt - Pressekonferenz Stuttgart, den 15. Januar 2015 Steinbeis-Beratungszentrum Spedition und Logistik, Heilbronn Prof. Dr. Dirk Lohre Ruben Gotthardt, M.A.
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 2
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 3
Einleitung Seit 01.01.2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz; MiLoG) Gesetz schreibt mit wenigen Ausnahmen einen Mindestlohn von 8,50 pro Zeitstunde vor. Betriebswirtschaftliche Auswirkungen auf Transportlogistik noch unklar. Marktsegment für Stückgutverkehre gilt seit jeher als Markt mit hohem Wettbewerbsdruck und niedrigen Renditen. Selbst kleine Kostenerhöhungen können das Ergebnis deutlich beeinflussen. Untersuchung der Auswirkungen des MiLoG auf die Kosten in der Stückgutabwicklung im Auftrag und mit Daten von sechs Stückgutkooperationen (24plus, Cargoline, IDS, Star, System Alliance und VTL). Ziel: Kosteneffekte auf eine durchschnittliche Sendung ermitteln, die in einem Stückgutnetzwerk abgewickelt wird. 4
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 5
Einleitung Mehrgliedrige Transportketten Umsatzbezogene Konzentration (Teilmarkt Stückgut; Gesamtumsatz [outsourced]: ca. 9,3 Mrd. ) Erfordernis der Flächendeckung Fixkostenintensive Netze und Volumenabhängigkeit Hohe Konzentration (75% Anteil der Top 10 Dienstleister am gesamten Stückgutmarkt*) Intensiver Wettbewerb mit niedrigen Margen (1,4% EBIT-Marge**) Quelle: Top 100 der Logistik 2012/2013, S.77. * Quelle: Die Top 100 der Logistik 2012/2013, S. 77. ** Quelle: Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Supply Chain Services 2013, S. 25. 6
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 7
Zu untersuchende Bereiche Vorlauf Umschlag Hauptlauf Umschlag Nachlauf Administration Ausgang Administration Eingang 4 Tätigkeitsbereiche: Fahrer NV Fahrer FV Umschlagmitarbeiter (gew.) Adminsitration (kfm) Fahrer Nicht-Fahrer 2 max. mögliche Stundenumfänge mit Relevanz für MiLoG nach ArbZG ( Bereitschaftszeiten ) 8
Annahme für das weitere Vorgehen Für das weitere Vorgehen wird unterstellt: Bereitschaftszeit nach 21a Abs. 3 ArbZG stellt keine Arbeitszeit dar, ist aber zu vergüten gemäß Urteil des BAG vom 20.04.2011, Az. 5 AZR 200/10 und zählt daher zu den nach MiLoG zu erfassenden (und zu vergütenden) Zeiten. Die nach MiLoG relevanten Zeitstunden setzen sich daher beim Fahrpersonal aus der Summe von Arbeitszeit und Bereitschaftszeit zusammen. Beim sonstigen Personal sind keine Bereitschaftszeiten zu berücksichtigen, so dass die relevanten Zeitstunden sich aus den erfassten Arbeitszeiten ergeben. Maximal können damit bei einem Mitarbeiter, der kein Fahrer ist, im Durchschnitt pro Monat 208 h (= 48 h/woche * 52 Wochen/Jahr : 12 Monate/Jahr) als Zeitstunden nach MiLoG berücksichtigt werden ( 3 ArbZG). Bei einem Fahrer kann die maximale Zeitstundenzahl nach MiLoG aufgrund der Bereitschaftszeiten höher liegen (je nach Berechnungsweise zwischen 242 und 260 h/monat). 9
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 10
Aufbau der Untersuchung (1/3) 1. Betriebsbefragung in Betrieben der Stückgutnetzwerke 2. Auswertung der Befragung Quantitativer Teil Durchschnittlicher Stundenumfang Fahrer: Lenkzeit, sonst. Arbeitszeit, Bereitschafszeit Nicht-Fahrer : regelmäßige Arbeitszeit, Überstunden Angaben zur Vergütung der Mitarbeiter Qualitativer Teil Auswirkungen auf Kostenstruktur Auswirkungen auf Vergütungsgefüge Auswirkungen der Aufzeichungspflicht Auswirkungen auf die Administration Quantitativer Teil Durchschnittlicher Stundenumfang pro Tätigkeitsbereich Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Mindestlohns pro Tätigkeitsbereich Qualitativer Teil Auswertung der Antworten zu den qualitativen Fragen 11
Aufbau der Untersuchung (2/3) 3. Identifizierung der Betroffenen Regionen Identifizierung des Vergütungsniveaus in den einzelnen Regionen Daten der Bundesanstalt für Arbeit zu den monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in den relevanten Tätigkeitsbereichen (402 Kreise) auswerten. Regionen (=Kreise) identifizieren, in denen am häufigsten weniger als Mindestlohn vergütet wird (ermittelter Mindestlohn > 1. Quantil)* Ermittlung der Durchschnittsvergütung in betroffenen Regionen Ermittlung einer Durchschnittsvergütung für die betroffenen Regionen.** Unterschiede zwischen durchschnittlichem Mindestlohn (Ermittelt über die Betriebsbefragung) und durchschnittlicher Vergütung in den Regionen (BA-Daten) für alle Tätigkeitsbereiche ermitteln. * = Für Kreise, zu denen für einen Tätigkeitsbereich keine Informationen vorlagen, wurden die Abweichungen der gesamten durchschnittlichen, berufsübergreifenden Arbeitsentgelte in diesem Kreise vom Bundesdurchschnitt ermittelt und das bundesdeutsche Durchschnittseinkommen der jeweiligen Berufsgruppe mit diesem Faktor multipliziert. ** = Gewichtung wurde anhand der Anzahl der in den jeweiligen Kreisen beschäftigten Fahrer vorgenommen. So wurde jede Region/ jeder Kreis in dem Ausmaß berücksichtigt, wie dort auch Fahrpersonal beschäftigt ist. 12
Aufbau der Untersuchung (3/3) 4. Auswirkungen auf das gesamte Netzwerk ermitteln Anteil betroffener Tonnage ermitteln Die identifizierten Regionen mit der aus- und eingangsseitigen Tonnage gewichten. So sind Aussagen über den Anteil der betroffenen Tonnage möglich. Auswirkungen auf eine durchschnittliche Stückgutsendung ermitteln Ermittlung der Auswirkungen auf die Prozessabwicklung in Stückgutnetzen, indem die Kostenerhöhungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen in der Prozesskette mit den jeweiligen Anteilen an den Gesamtabwicklungskosten bewertet werden.* (Aussage: In betroffenen Regionen steigen die gesamten Abwicklungskosten um x %) Gewichtung der Kostenerhöhungen in der Prozesskette mit den Anteilen der aus- und eingangsseitigen Tonnage in den Netzwerken. (Aussage: Im gesamten Netzwerk steigen die gesamten Abwicklungskosten um x %). * = Die Anteile an den Gesamtabwicklungskosten stellen Durchschnittswerte dar, welche das SBZ-SL im Rahmen einer Vielzahl von Projekten mit Stückgutnetzwerken ermittelt hat. Je nach Region und Sendungsstruktur können Abweichungen von den Durchschnittswerten auftreten (z.b. werden sich bei Beschaffungslogistik -Konzepten die Kostenanteile zwischen Vor- und Nachlauf verschieben, da auch die Bündelungspotenziale wechseln.) 13
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 14
Darstellung der Ergebnisse der Betriebsbefragung Erhebung bei insgesamt 18 Betrieben der sechs beteiligten Stückgutnetzwerken (quantitativer und qualitativer Teil) Auswahl der Betriebe nach vermuteten betroffenen Regionen Erhebung betraf sowohl in den Betrieben selbst als auch die dort eingesetzten Transportunternehmern Quantitativer Teil: Insgesamt 808 auswertbare Mitarbeiter-Profile, davon 194 Nahverkehrsfahrer 88 Fernverkehrsfahrer 324 Umschlagmitarbeiter 202 Kaufmännische Abwicklungsmitarbeiter Aus der Erhebung wurden die durchschnittlichen Arbeits- und Bereitschaftszeiten ermittelt. Qualitativer Teil (offene Fragen): 18 Teilnehmer (Entscheider aus den einbezogenen Betrieben) 15
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 16
Ermittlung der betroffenen Regionen (1/4) Vorlauf Umschlag Hauptlauf Umschlag Nachlauf Administration Ausgang Durchschnittliche Stunden der Fahrer im Nahverkehr Ø Zeitstunden pro Monat: 230,6 h (Arbeits- und Bereitschaftszeiten) Administration Eingang Mindestlohn Fahrer im Nahverkehr Ø Zeitstunden pro Monat: Mindestlohn pro Stunde: 8,50 Mindestlohn pro Monat: 1.960,10 230,6 h Identifikation der betroffenen Regionen* und Ermittlung des Vergütungsniveaus Anzahl betroffener Kreise: 130 Vergütung pro Monat**: 1.692,54 Erhöhung der Vergütung im Nahverkehr Ermittelter Mindestlohn: 1.960,10 h Vergütung in betroffenen Regionen: 1.692,54 Erhöhung in %: 15,81 % * = Alle Kreise mit 1. Quantil < Mindestlohn ** = Gewichtung nach Anzahl Fahrer pro Kreis 17
Ermittlung der betroffenen Regionen (2/4) Vorlauf Umschlag Hauptlauf Umschlag Nachlauf Administration Ausgang Durchschnittliche Stunden der Fahrer im Fernverkehr Ø Zeitstunden pro Monat: 221,3 h (Arbeits- und Bereitschaftszeiten) Administration Eingang Mindestlohn Fahrer im Fernverkehr Ø Zeitstunden pro Monat: Mindestlohn pro Stunde: 8,50 Mindestlohn pro Monat: 1.881,05 221,3 h Identifikation der betroffenen Regionen* und Ermittlung des Vergütungsniveaus Anzahl betroffener Kreise: 97 Vergütung pro Monat**: 1.606,80 Erhöhung der Vergütung im Fernverkehr Ermittelter Mindestlohn: 1.881,05 h Vergütung in betroffenen Regionen: 1.606,80 Erhöhung in %: 17,07 % * = Alle Kreise mit 1. Quantil < Mindestlohn ** = Gewichtung nach Anzahl Fahrer pro Kreis 18
Ermittlung der betroffenen Regionen (3/4) Vorlauf Umschlag Hauptlauf Umschlag Nachlauf Administration Ausgang Durchschnittliche Stunden der Mitarbeiter im Umschlag Ø Zeitstunden pro Monat: 168,4 h Administration Eingang Mindestlohn Mitarbeiter im Umschlag Ø Zeitstunden pro Monat: Mindestlohn pro Stunde: 8,50 Mindestlohn pro Monat: 1.431,40 168,4 h Identifikation der betroffenen Regionen* und Ermittlung des Vergütungsniveaus Anzahl betroffener Kreise: 40 Vergütung pro Monat**: 1.348,08 Erhöhung der Vergütung im Umschlag Ermittelter Mindestlohn: 1.431,40 h Vergütung in betroffenen Regionen: 1.348,08 Erhöhung in %: 6,18 % * = Alle Kreise mit 1. Quantil < Mindestlohn ** = Gewichtung nach Anzahl Beschäftigte pro Kreis 19
Ermittlung der betroffenen Regionen (4/4) Vorlauf Umschlag Hauptlauf Umschlag Nachlauf Administration Ausgang Durchschnittliche Stunden der Mitarbeiter in der Administration Ø Zeitstunden pro Monat: 182,9 h Administration Eingang Mindestlohn Mitarbeiter in der Administration Ø Zeitstunden pro Monat: 182,90 h Mindestlohn pro Stunde: 8,50 Mindestlohn pro Monat: 1.554,65 Identifikation der betroffenen Regionen* und Ermittlung des Vergütungsniveaus Anzahl betroffener Kreise: 2 Vergütung pro Monat**: 1.533,55 Erhöhung der Vergütung im Umschlag Ermittelter Mindestlohn: 1.554,65 h Vergütung in betroffenen Regionen: 1.533,55 Erhöhung in %: 1,38 % * = Alle Kreise mit 1. Quantil < Mindestlohn ** = Gewichtung nach Anzahl Beschäftigte pro Kreis 20
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 21
Beispiel Quantifizierung der Auswirkungen Auswirkungen auf die Abwicklungskosten in den betroffenen Regionen Anteile der Personalkosten an den Prozesskosten der Stückgutabwicklung:* Vorlauf Umschlag Hauptlauf Umschlag Nachlauf 5 % 6 % 7 % 5 % 12 % Administration Ausgang 10 % Administration Eingang 5 % Σ = 50 % Auswirkungen des MiLoG auf die Abwicklungskosten in den betroffenen Regionen: NV-Fahrer im Nachlauf: In den betroffenen Regionen liegt die Arbeitnehmerbrutto- Vergütung bei etwa 1.693. Nach MiLoG müssen nun 1.960 vergütet werden. Die direkten Personalkosten im Nahverkehr steigen dadurch um 15,81%. An den gesamten Prozesskosten der Stückgutabwicklung haben die Personalkosten im Nachlauf einen Anteil von 12 %. Die gesamten Prozesskosten der Stückgutabwicklung mit Nachlauf in einer betroffenen Region steigen damit um 1,9 %. Kostenerhöhung durch Nachlauf in betroffener Region: Direkte Personalkostenerhöhung Nahverkehr 15,81 % 1,9 % Auswirkung auf Prozesskosten Anteil Personalkosten Nachlauf an gesamten Prozesskosten 12,0 % Beispiel * = Die Anteile an den Gesamtabwicklungskosten stellen Durchschnittswerte dar, welche das SBZ-SL im Rahmen einer Vielzahl von Projekten mit Stückgutnetzwerken ermittelt hat. Je nach Region und Sendungsstruktur können Abweichungen von den Durchschnittswerten auftreten (z.b. werden sich bei Beschaffungslogistik -Konzepten die Kostenanteile zwischen Vor- und Nachlauf verschieben, da auch die Bündelungspotenziale wechseln.) 22
Quantifizierung der Auswirkungen Ermittlung der betroffenen Tonnage und der Auswirkungen auf eine Durchschnittssendung Ausgang Eingang Summe Vorlauf Umschlag Admin. SA Hauptlauf Umschlag Admin. SE Nachlauf Anteil an gesamten Prozesskosten 5,00% 6,00% 10,00% 7,00% 5,00% 5,00% 12,00% 50,00% Erhöhung 15,81% 6,18% 1,38% 17,07% 6,18% 1,38% 15,81% Tonnageanteil betroffene Regionen 29,65% 7,13% 0,58% 19,93% 8,62% 0,66% 34,01% Kostenerhöhung 0,23% 0,03% 0,00% 0,24% 0,03% 0,00% 0,65% 1,17% Die gesamten Prozesskosten einer durchschnittlichen Sendung in einem flächendeckenden Stückgutnetzwerk werden um etwa 1,2 % durch das MiLoG steigen. Je nach Lage des Depots und der Sendungsstruktur des Auftraggebers (Verteilung auf verschiedene Empfangsrelationen) können die individuellen Kostenerhöhungen davon mehr oder weniger stark abweichen. Die größten Kostenerhöhenden Effekte sind im Nahverkehr zu erwarten. Die Administration hingegen fällt kaum ins Gewicht. 23
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 24
Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes Auswirkungen auf Kostenstruktur Anteil der Personalkosten wird steigen. Anteil der Administrationskosten wird steigen. Absolut werden die Kosten durch MiLoG deutlicher steigen, als die Anpassungen der Personalkosten vermuten lassen. Auswirkungen auf Vergütungsgefüge Erhöhungen in den unteren Lohnbereichen induzieren Ansprüche in den höheren Lohnbereichen. Relativer Abstand soll gewahrt bleiben, was die Personalkosten ebenfalls erhöhen wird. Auswirkungen der Aufzeichungspflicht Arbeitszeiten müssen genauer definiert und dokumentiert werden; Rückschritt bei Vertrauensarbeitszeit. Arbeitszeiten werden in Teilbereichen reduziert werden müssen. Auswirkungen auf die Administration Administrationsaufwand wird deutlich steigen. Absicherung gegen Auftraggeberhaftung wird auch die Zusammenarbeit mit Transportunternehmern erschweren und Administration dort deutlich erhöhen. 25
Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeption der Studie 2.1 Stückgutverkehr als Betrachtungsbereich 2.2 Zu untersuchende Bereiche 2.3 Aufbau der Untersuchung 3. Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.1 Angaben zur Betriebsbefragung 3.2 Quantitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 3.2.1 Ermittlung der betroffenen Regionen 3.2.2 Quantifizierung der Auswirkungen 3.3 Qualitative Konsequenzen des Mindestlohngesetzes 4. Fazit 26
Fazit Die Stückgutabwicklung ist durch das MiLoG insbesondere in Regionen in den neuen Bundesländern, Berlin und den an die neuen Länder angrenzenden Kreisen in den alten Bundesländern betroffen. MiLoG erhöht die Personalkosten in betroffenen Regionen um bis zu 17 % (am stärksten betroffen ist das Fahrpersonal). In einem Stückgutnetzwerk werden die Abwicklungskosten einer durchschnittlichen Sendung allein durch die Lohneffekte um etwa 1,2 % steigen. MiLoG bringt neben den direkten Auswirkungen auf die Kosten zusätzlich weitere indirekte Kostenerhöhungen (erhöhter organisatorischer und administrativer Aufwand) mit sich. Aufrechterhaltung der Vergütungsstrukturen lässt Lohnerhöhungen auch bei höheren Vergütungsgruppen erwarten, was zu weiteren Kostensteigerungen führen würde. 27
Ihr Kontakt Prof. Dr. Dirk Lohre Steinbeis-Beratungszentrum Spedition und Logistik Robert-Bosch-Straße 32 74081 Heilbronn Leitung: Prof. Dr. Dirk Lohre Fon: +49 7131 207 345 7 Email: lohre@sbz-sl.de Web: www.sbz-sl.de 28