TOP 5 Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen

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Transkript:

TOP 5 Mehrgenerationenhäuser im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Die 34 Mehrgenerationenhäuser leisten in Sachsen einen wichtigen Beitrag für das Miteinander der Generationen vor Ort. Durch die vielfältigen Veränderungen unserer immer älter und bunter werdenden Gesellschaft werden generationenübergreifende Orte immer bedeutender. Die Mehrgenerationenhäuser sind somit auch eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Auch im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD das Ziel gesetzt die Mehrgenerationenhäuser im Freistaat zu sichern und mit Angeboten der Familienbildung und anderen Leistungen für Familien vor Ort zu bündeln. Natürlich muss dazu stets die Frage der Finanzierung geklärt sein. Als 2006 die Bundesregierung das Aktionsprogramm MGH aufgelegt hat, wurden dabei zwei Ziele verfolgt: Das Miteinander der Generationen zu beleben und Orte der Begegnung für Menschen zu schaffen.

Nahezu in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Deutschland gibt es ein Mehrgenerationenhaus - bundesweit gibt es rund 450 Standorte. Vor dem Hintergrund, dass 2014 das entsprechende Aktionsprogramm auslaufen soll, hat das Bundeskabinett am 2. Juli den Entwurf für den Bundeshaushalt 2015 beschlossen. Darin enthalten ist eine Weiterführung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Geplant ist vor diesem Hintergrund, bis Ende 2016 die Voraussetzungen für eine längerfristige Arbeit der Mehrgenerationenhäuser zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung der Modalitäten zur längerfristigen Förderung von Mehrgenerationenhäusern soll nun unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Rahmenvereinbarung in enger Zusammenarbeit jetzt vom Bund mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen werden. Auf konkrete Finanzierungszusage müssen wir daher wohl noch warten. Und Wiederum warten damit die MGHs in Sachsen auf eine Zusage der Fortführung ihrer Arbeit. Aber die Finanzierung der MGHs erfolgt nur zu einem Teil über Mittel des Bundes. Die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser erfolgt zudem über Landesmittel, Landkreismittel und Zuschüsse der Kommunen.

Im Endbericht der Studie zur Einbindung der Mehrgenerationenhäuser in die soziale Infrastruktur des Freistaates Sachsen wurde ein Verständigungsprozess hinsichtlich der finanziellen Absicherung zwischen allen finanziellen Beteiligten empfohlen. Als wichtigster Schritt der Zukunftssicherung wurde dabei die Verständigung auf Planungskennzahlen und die Einbindung in die lokale und regionale integrierte Sozialplanung angeregt. Diese Anregung wurde im aktuellen Doppelhaushalt aufgenommen und ein Modellprojekt integrierte Sozialplanung verankert. Dafür stehen im Jahr 201580 Tsd. und 2016100 Tsd. zur Verfügung. Im Rahmen dieses Modellprojektes sollen in der Praxis verschiedene Möglichkeiten erprobt werden, wie Mehrgenerationenhäuser eine integrierte Sozialplanung in der Kommune unterstützten können. Geplant ist, dass Modellprojekte in zwei Landkreisen durchgeführt werden. Der Start des Modellprojektes ist für Oktober avisiert. Ein tieferer Blick in die Arbeit der MGHs lohnt sich und ist nicht zuletzt der Anlass dieses Antrages. Damit möchte die Koalition einen Anstoß für die Weiterentwicklung der MGHs geben und

zugleich eine Stärkung der Infrastruktur im Bereich Inklusion und Integration ermöglichen. Die durch den Bund geschaffene Infrastruktur der MGHs ist eine wichtige Ressource des Freistaates. Dies lässt sich in auch ganz faktisch in Zahlen ausdrücken. Im Benchmarking der sächsischen MGHs, vom Dezember 2014 findet man eine gute Übersicht der Arbeit der Häuser in Zahlen: - 3172 Menschen, die die Häuser täglich nutzen - 2605 Kooperationspartner aus Wirtschaft, Kommune, Bildung und Beratung - 804 freiwillig Engagierte bringen sich in die Häuser ein, das sind durchschnittlich 25 Menschen in jedem Haus - über 1280 Ehrenamtsstunden pro Tag - täglich über 1780 regelmäßige Angebote für alle Generationen sachsenweit - 59 Prozent der Arbeit wird durch Freiwillige geleistet - 62 Prozent der Häuser arbeitet mit dem demografischen Wandel in ländlichen Gebieten - 38 Prozent sind in mittelgroßen Städten oder Großstädten angesiedelt - zentrale Orte für durchschnittlich 47 Stunden pro Woche

(Datenquelle: Benchmarking der sächsischen Mehrgenerationenhäuser; Dezember 2014, Rambøll Management GmbH). Fast alle 34 MGH in Sachsen sind zur Zeit aktiv in der Flüchtlingsarbeit, sei es mit Sprachkursen, niedrigschwelliger Beratung, Logistik (Spendensammlungen etc.) oder Patenprojekten. Für die durch den Freistaat angedachten Integrationsmaßnahmen bieten sich MGH besonders an, weil sie als niedrigschwellige Anlaufstellen mit breitem Angebot und einer implementierten Willkommenskultur bereits grundlegende Voraussetzungen für die kommende Arbeit haben. Ja, mit diesem Antrag stellen wir auch Ansprüche an die Häuser in Sachsen. Doch, um diese Ansprüche erfüllen zu können, muss zunächst geprüft werden, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen wie etwa die Barrierefreiheit beim Thema Inklusion oder Sprachbarrieren beim Thema Integration. Unser Ziel ist. die MGHs als zentrale Anlaufstelle zu stärken, ihre Vielfältigkeit zu nutzen und sie in ihrer Vernetzung noch weiter zu unterstützen.