Kurzarbeit statt Kündigung. Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind das Rückgrat erfolgreicher Unternehmen. Kurzarbeitergeld hilft den Arbeitgebern, ihre Belegschaft auch in Zeiten der Krise zu halten. Die Bundesregierung hat mit den Konjunkturpaketen zur Abfederung der Wirtschafts- und Finanzkrise das Arbeitsmarktinstrument der Kurzarbeit wesentlich attraktiver ausgestaltet. Kurzarbeitergeld soll kleinen, mittleren und großen Unternehmen helfen, konjunkturell bedingte Nachfrage- und Umsatzeinbrüche ohne Entlassungen zu überbrücken.
Kurzarbeit schnelle Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte. Vorteile für Unternehmen: Wertvolles Mitarbeiter-Know-how bleibt erhalten und steht sofort wieder zur Verfügung, sobald sich die Auftragslage bessert. Die Gehaltskosten werden sofort abgesenkt. Später entfällt die zeit- und kostenintensive Suche nach neuem, geeignetem Personal, das dann erst noch eingearbeitet werden muss.
Kurzarbeit schnelle Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte. Vorteile für Beschäftigte: Kurzarbeit sichert ihre Arbeitsplätze. Die Bundesagentur für Arbeit fördert in dieser Zeit Weiterbildungsmaßnahmen, so können Beschäftigte während der Kurzarbeit wichtige Zusatzqualifikationen erwerben. Der Schutz der Sozialversicherung bleibt auf hohem Niveau erhalten.
So funktioniert das Kurzarbeitergeld. Bei vollem Arbeitsausfall erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 Prozent ihres entgangenen Nettlohns, das Kurzarbeitergeld (KuG). Lebt ein Kind im Haushalt, erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 67 Prozent. Das Kurzarbeitergeld wird von den Unternehmen an die Beschäftigten ausgezahlt. Das Kurzarbeitergeld und die Hälfte der darauf entfallenden Sozialabgaben bei Qualifizierung die vollen Sozialabgaben werden dem Unternehmen von der Agentur für Arbeit erstattet.
So funktioniert das Kurzarbeitergeld. Wird die Arbeitszeit der Beschäftigten gesenkt, zahlt das Unternehmen nur noch den Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit. Wenn die Arbeitszeit also nur noch 20 statt 40 Stunden in der Woche beträgt, wird der Lohn entsprechend um die Hälfte reduziert. Damit werden die finanziellen Belastungen des Unternehmens verringert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Kurzarbeitergeld als Ersatz für das hälftig entfallene Einkommen. Es beträgt 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kind erhalten 67 Prozent.
So funktioniert das Kurzarbeitergeld. Beide Lohnbestandteile der Lohn für die reduzierte Arbeitszeit und das Kurzarbeitergeld werden vom Unternehmen an die Beschäftigten ausgezahlt. Das Kurzarbeitergeld und die Hälfte der darauf entfallenden Sozialabgaben bei Qualifizierung die vollen Sozialabgaben werden dem Unternehmen von der Agentur für Arbeit erstattet.
Die Neuerungen beim Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die bereits 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und diese 2009 fortführen. Die Agenturen für Arbeit erstatten bis Ende 2010 die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf die Kurzarbeit entfallen. Damit werden die Unternehmen noch weiter entlastet. Bei Weiterbildung während der Kurzarbeit werden für diese Zeiten die Beiträge zur Sozialversicherung sogar zu 100 Prozent übernommen. Um für einen oder mehrere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Bislang musste mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er von der Neuregelung Gebrauch macht, oder das bisherige Recht anwendet (Neuerung bis Ende 2010 befristet).
Die Neuerungen beim Kurzarbeitergeld. Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug von Kurzarbeitergeld nicht ins Minus gebracht werden (Regelung bis Ende 2010 befristet). Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus (ebenfalls bis Ende 2010 befristet). Die Kurzarbeit kann nun auch uneingeschränkt für den Bereich Leiharbeit durchgeführt werden (ebenfalls bis Ende 2010 befristet). Zudem werden Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während der Kurzarbeit umfangreich gefördert.
Was zahlt der Arbeitgeber? Kurzarbeit ist für den Arbeitgeber auch finanziell die beste Alternative zur Entlassung. Die Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld reduzieren sich auf 80 Prozent. Diese werden je zur Hälfte von der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber getragen. Bei gleichzeitiger Qualifizierung übernimmt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld und die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent.
Unterstützung für Unternehmen jeder Größe. Kurzarbeitergeld können Unternehmen jeder Größe und jeder Branche beantragen. Egal ob es sich um die fünf Köpfe zählende Grafik-Agentur handelt, den Autozulieferer-Betrieb mit 500 Beschäftigten oder um den Baukonzern mit 50 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmt. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit kann Kurzarbeit durchgeführt werden, wenn sich alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit einverstanden erklären und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld bei der örtlichen Agentur für Arbeit wurde ebenfalls stark vereinfacht. Ziel ist es, im Zuge der aktuellen Krise eine schnelle und unbürokratische Hilfeleistung zu gewährleisten.
Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn der Arbeitsausfall wirtschaftliche Gründe hat oder auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist. mindestens ein Drittel der Belegschaft einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent hat oder der Betrieb nicht mehr in der Lage ist, für mindestens einen Mitarbeiter das volle Gehalt zu zahlen. Dann reicht bereits ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent für diesen Mitarbeiter aus. der Arbeitsausfall unvermeidbar ist, d. h. alle anderen Mittel zur Vermeidung des Arbeitsausfalls wie beispielsweise der Abbau von Arbeitszeitguthaben bereits ausgeschöpft sind. der Arbeitsausfall vorübergehend ist, also damit gerechnet werden kann, dass in spätestens 18 Monaten eine Besserung der Lage erfolgt und anschließend wieder zur regulären wöchentlichen Arbeitszeit zurückgekehrt wird. der Arbeitsausfall der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.
Qualifizierung in der Kurzarbeit. In Boom-Zeiten fehlt Unternehmen oft die Möglichkeit, ihre Beschäftigten weiterzubilden sie sind im Betrieb unverzichtbar. Die Phase der Kurzarbeit kann gut zur Qualifizierung genutzt werden. Weiterbildung in der Phase der Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit umfangreich gefördert: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten. Sie übernimmt auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in Weiterbildung während der Kurzarbeit. Bis Ende 2010 fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Vielzahl von Weiterbildungen. Das kann zum Beispiel ein Kurs in Fachenglisch oder ein Gabelstaplerschein sein.
Qualifizierung in der Kurzarbeit. Von Weiterbildung profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch Weiterbildung werden die berufliche Qualifikationen erneuert und erweitert, was die persönlichen Aufstiegschancen der Beschäftigten erhöht. Auch für die Unternehmen ist das eine Investition in die Zukunft. Denn mit einer gut ausgebildeten und qualifizierten Belegschaft verbessern sie ihre Wettbewerbsposition und erhöhen zugleich die Zufriedenheit der Beschäftigten.
Qualifizierung in der Kurzarbeit. Wer wird gefördert? Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/ -innen Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss Arbeitnehmer/innen, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/ -innen Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen
Qualifizierung in der Kurzarbeit. Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert? Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/ -innen Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, oder die Arbeitnehmer/innen hierfür teilqualifizieren Alle Maßnahmen müssen für die staatliche Weiterbildungsförderung zugelassen sein Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/ -innen Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/innen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/innen Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können
Qualifizierung in der Kurzarbeit. In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet? Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/ -innen Die Agentur für Arbeit erstattet die vollen Lehrgangskosten Es wird ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten gezahlt Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/ -innen Die Agentur für Arbeit erstattet 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers
Exkurs: Qualifizierung außerhalb der Kurzarbeit Weiterbildung rechnet sich aber nicht nur während der Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit bietet zahlreiche Förderprogramme auch außerhalb der Kurzarbeit. Das Programm WeGebAU beispielsweise wurde speziell auf die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern ausgelegt. Es kann jetzt auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt, genutzt werden. Die Bundesagentur übernimmt dabei die vollen Kosten der Weiterbildung und beteiligt sich bei gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch an den Lohnkosten. Ähnlich wie die Kurzarbeit ist WeGebAU geeignet, Lohnkosten vorübergehend zu senken und gleichzeitig Beschäftigte für spätere Aufgaben zu qualifizieren.
Information und Beratung. Infotelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 018 05-67 67-12 (Festnetzpreis 14 Cent/Min., Mobilfunkpreise abweichend.) Umfassende Informationen zu Kurzarbeit und Qualifizierung auf: www.einsatz-fuer-arbeit.de Unternehmen wenden sich am besten direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit: 018 01-66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Min., Mobilfunkpreise abweichend.)
Bestellungen für den Flyer Mit Kurzarbeit die Krise meistern (12 Seiten): Best.-Nr.: A 843 Telefon: 018 05-15 15 10 (Festnetzpreis 14 Cent/Min., Mobilfunkpreise abweichend.) Telefax: 018 05-15 15 11 Schriftlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Information, Publikation, Redaktion 53107 Bonn E-Mail: info@bmas.bund.de Internet: www.bmas.de