Betriebskostenarten und -Struktur gemäß GEISLINGER KONVENTION. Hauptkostenart A. Kostengruppe. Kostengruppe. Hauptkostenart B.



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Transkript:

Betriebskostenarten und -Struktur gemäß GEISLINGER KONVENTION Konvention Hauptkostenart A Kostengruppe Unterkostenart 1 Unterkostenart 2 Unterkostenart 3 Unterkostenart 4 Kostengruppe Unterkostenart 1 Unterkostenart 2 Unterkostenart 3 Hauptkostenart B Kostengruppe Unterkostenart 1 Unterkostenart 2 Unterkostenart 3 Unterkostenart 4 Betriebskosten strukturiert buchen, abrechnen u. dokumentieren Eine Auflistung des Moduls A der Geislinger Konvention (Kostenarten). Geeignet als Kontenplan, Controlling-Struktur, Nachweis- und Transparenz-Instrument sowie für externen Vergleich (Benchmarking)

Betriebskosten nach Geislinger Konvention Seite 1 Die Geislinger Konvention Betriebskostenarten Alle Eingaben werden in Euro durchgeführt. Bei der Erfassung der Daten werden immer die Kosten der betrachteten Abrechnungseinheit eingegeben. Sofern die Detailpositionen nicht vorliegen, können auch die übergeordneten Positionen eingegeben werden. Bei den Unterpositionen wurden folgende einheitliche Gliederungen verwendet: X.02 Wartung X.04 Verbrauchserfassung X.05 Betriebsstrom X.13 Gewerbe X.14 Garagen / Stellplätze X.15 Sonstige 1. Lfd. Öffentliche Lasten 1.01. Grundsteuer Wohnen 1.13. Grundsteuer Gewerbe 1.14. Grundsteuer Garagen / Stellplätze 2. Wasserversorgung und Entwässerung (getrennte Erfassung) 2.10. Wasserversorgung 2.10.01. Wasserverbrauch 2.10.02. Anmietung / Wartung Wasserzähler und Wassermengenregler / Eichkosten Wasserzähler 2.10.03. Hauseigene Versorgungs- und Aufbereitungsanlagen / Druckerhöhung 2.10.04. Verbrauchserfassung / Abrechnung 2.10.13. Wasser Gewerbe 2.10.14. Wasser Garagen / Stellplätze 2.10.15. Sonstige Wasserkosten 2.20. Entwässerung 2.20.01. Entwässerungsgebühr 2.20.03. Hauseigene Entsorgungsanlagen / Entwässerungspumpen 2.20.06. Erstattung Entwässerungsgebühren 2.20.10. Oberflächen- / Regenwasser 2.20.13. Entwässerung Gewerbe 2.20.14. Entwässerung Garagen / Stellplätze 2.20.15. Sonstige Entwässerungskosten 3. Wasserversorgung und Entwässerung (verbundene Erfassung) 3.01. Wasserverbrauch- und Entwässerungsgebühren 3.02. Anmietung / Wartung Wasserzähler und Wassermengenregler / Eichkosten Wasserzähler 3.03. Hauseigene Ver- und Entsorgungsanlagen / Entwässerungspumpen / Druckerhöhung 3.04. Verbrauchserfassung / Abrechnung 3.06. Erstattung Abwassergebühren 3.10. Oberflächen- / Regenwasser 3.13. Wasser / Entwässerung Gewerbe 3.14. Wasser / Entwässerung Garagen / Stellplätze 3.15. Sonstige Wasser- Entwässerungskosten Seite 1 / 4 www.wohncom.de/bench (Informationen zum Betriebskosten-Benchmarking) www.energy-bench.com (Special: Energie-Benchmarking)

Betriebskosten nach Geislinger Konvention Seite 2 4. Zentrale Heizanlage 4.01. Brennstoffkosten 4.02. Wartung / Bedienung / Überwachung / Reinigung / Pflege / Eichkosten 4.03. Immissionsmessung 4.04. Verbrauchserfassung / Abrechnung 4.05. Betriebsstrom 4.13. Heizung Gewerbe 4.15. Sonstige Heizungskosten 5. Zentrale Warmwasserversorgungsanlage 5.01. Brennstoffkosten 5.02. Wartung / Bedienung / Überwachung / Reinigung / Pflege / Eichkosten 5.03... Immissionsmessung 5.04. Verbrauchserfassung / Abrechnung 5.05. Betriebsstrom 5.13. Warmwasser Gewerbe 5.15. Sonstige Warmwasserkosten 6. Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen 6.01. Brennstoffkosten 6.02. Wartung / Bedienung / Überwachung / Reinigung / Pflege / Eichkosten 6.03. Immissionsmessung 6.04. Verbrauchserfassung / Abrechnung 6.05. Betriebsstrom 6.13. Heizung Gewerbe 6.15. Sonstige Heizungskosten 7. Fahrstuhl / Aufzug 7.02. Wartung / Bedienung / Reinigung / Pflege 7.03. Prüfgebühren (TÜV etc.) 7.05. Betriebsstrom 7.06. Notruf / Telefon 7.13. Aufzug Gewerbe 7.15. Sonstige Fahrstuhl- / Aufzugskosten 8. Straßenreinigung / Müllgebühren 8.10. Straßenreinigung 8.10.01. Straßenreinigung (kommunal) 8.10.06. Straßenreinigung (privat) 8.10.07. Schnee- und Eisbeseitigung 8.10.13. Straßenreinigung Gewerbe 8.10.14. Straßenreinigung Garagen / Stellplätze 8.10.15. Sonstige Straßenreinigungsgebühren 8.20. Müllbeseitigung 8.20.01. Restmüll 8.20.02. Wartung / Reinigung Müllanlage 8.20.03. Biomüll 8.20.04. Kosten der Berechnung und Aufteilung der Müllkosten 8.20.06. Sperrmüll 8.20.07. Wertstoffe 8.20.08. Müllwerker 8.20.09. Kosten des Betriebs von Müllkompressoren 8.20.10. Kosten des Betriebs von Müllschluckern 8.20.11. Kosten des Betriebs von Müllabsauganlagen 8.20.12. Kosten des Betriebs von Müllemengenerfassungsanlagen 8.20.13. Müllgebühren Gewerbe 8.20.14. Müllgebühren Garagen / Stellplätze 8.20.15. Sonstige Müllgebühren Seite 2 / 4 Betriebskosten-Benchmarking ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument zur Optimierung von Betriebskosten. Wohnungsunternehmen mit einem Gesamtbestand von über 2 Millionen Wohnungen sind Teilnehmer am WohnCom-Benchmarking-Verfahren.

Kostenstruktur nach Geislinger Konvention: Auswertungs-Optionen Die Unterkostenarten nach Geislinger Konvention können durch einen Klick auf das Kreuzchen an jeder Kostenart aufgeklappt werden. Sie werden dann ebenfalls als Mittelwert und Abweichung dargestellt. Die Unterkostenarten werden nur insoweit angezeigt wie sie geliefert wurden, anderenfalls werden Platzhalter verwendet. Die Buchung und Auswertung in den Unterkostenarten entspr. der Struktur der Geislinger Konvention ermöglicht eine genauere Ursachenforschung bei Kostenabweichungen und einen realistischen Vergleich mit den anderen Marktteilnehmern. Dies ist auch Voraussetzung für weitergehende Analysen eines Preis-/Leistungsverhältnisses in den Detailpositionen. Der Kontenplan mit all seinen Unterpositionen stellt das Ideal dar. Es wird davon ausgegangen, daß ein Wohnungsunternehmen / eine Wohnungsverwaltung aus verschiedensten Gründen nicht alle Positonen 100 %-ig besetzen kann / muß. Die Unterkosten-Positionen können auch für weitere / andere Kostenarten verwendet werden z.b. interne Kosten, nicht umlegbare, sonstige.

Betriebskosten nach Geislinger Konvention Seite 3 9. Gebäudereinigung / Ungezieferbekämpfung 9.01. Gebäudereinigung 9.03. Ungezieferbekämpfung 9.13. Gebäudereinigung / Ungezieferbekämpfung Gewerbe 9.15. Sonstige Kosten der Gebäudereinigung / Ungezieferbekämpfung 10. Gartenpflege 10.01. Serviceverträge 10.03. Sächliche Kosten 10.06. Kinderspielplätze (allg.) 10.07.01.. Kinderspielplätze (Sand) 10.07.02. Kinderspielplätze (Inspektionen / Wartung) 10.08. Sondermaßnahmen 10.09. Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen 10.13. Gartenpflege Gewerbe 10.14. Gartenpflege Garagen / Stellplätze 10.15. Sonstige Gartenpflegekosten 11. Beleuchtung 11.01. Allgemeinstrom 11.13. Strom Gewerbe 11.14. Strom Garagen / Stellplätze 11.15. Sonstige Stromkosten 12. Schornsteinreinigung 12.01. Kehrgebühren 12.02. Prüfung / Reinigung Lüftungsschächte 12.03. Immissionsmessung dezentrale Heizung 12.13. Schornsteinreinigung Gewerbe 12.15. Sonstige Schornsteinreinigungskosten 13. Sach- und Haftpflichtversicherung 13.01. Verbundene Gebäudeversicherung 13.03. Haftpflichtversicherung 13.06. Elementarschadenversicherung 13.07. Glasversicherung 13.13. Versicherung Gewerbe 13.14. Versicherung Garagen / Stellplätze 13.15. Sonstige Sach- u. Haftpflichtversicherungskosten 14. Hauswart 14.01. Persönliche Sächliche Hauswartkosten 14.01.01. Persönliche Hauswartkosten 14.01.01.01. Hausreinigung 14.01.01.03. Schnee- und Eisbeseitigung 14.01.01.06. Grünanlagenpflege 14.01.01.07. Straßen- und Gehwegreinigung 14.01.03. Sächliche Hauswartkosten 14.01.03.01. Hausreinigung 14.01.03.03. Schnee- und Eisbeseitigung 14.01.03.06. Grünanlagenpflege 14.01.03.07. Straßen- und Gehwegreinigung 14.03. Hauswartservice 14.13. Hauswart Gewerbe 14.14. Hauswart Garagen / Stellplätze 14.15. Sonstige Hauswartkosten Seite 3 / 4 Beim Energie-Benchmarking werden nicht nur die Heiz- und WW.-Kosten verglichen sondern auch die Verbrauchsdaten aus der Heizkostenabrechnung. WohnCom kümmert sich um die Zusammenfassung der Abrechnungsdaten verschiedener Meßdienstunternehmen.

Betriebskosten nach Geislinger Konvention Seite 4 15. Antennenanlage / Breitbandkabelanschluss 15.01. Leasing 15.02. Wartung / Prüfung der Betriebsbereitschaft 15.03. Privater Anbieter 15.05. Strom 15.06. Gebühren für die Kabelweitersendung 15.13. Antennenanlage / Breitbandkabel Gewerbe 15.15. Sonstige Antennen- und Breitbandkabelkosten 16. Einrichtungen für die Wäschepflege 16.01. Be- und Entwässerung 16.02. Wartung / Prüfung / Pflege / Reinigung 16.03. Reparatur 16.05. Strom 16.06. Kosten gemeinschaftlicher Trocknungsgeräte 16.15. Sonstige Kosten maschineller Wascheinrichtungen 17. Sonstige Betriebskosten 17.01. Wartung Blitzschutzanlagen 17.03. Wartung CO2-Warnanlagen 17.06. Wartung Feuerlöscher / Löscheinrichtungen 17.07. Kosten für Brandschutz-, Brandmeldeanlagen 17.08. Wartung Notstromaggregate 17.09. Wartung Rauchabzugsanlagen 17.10. Wartung gasversorgte Endgeräte 17.11. Wartung Be- und Entlüftungsanlagen 17.12. Kosten der Prüfung elektrischer Anlagen 17.13. Reinigung Dachrinnen 17.15. Weitere sonstige Betriebskosten Seite 4 / 4 Arbeitskreis Betriebskosten Wasser 0,18 Müll 0,40 Hauswart 0,20 Versicherung Heizung 0,11 Obj. 034 Obj. 003 Obj. 001 Obj. 002 Obj. 011 Obj. 005 klick! Obj. 020 Beispielauswertungen des WohnCom Energie- und Betriebskosten-Benchmarkings. Ob internes oder externes Benchmarking: Wir helfen Ihnen bei der Datenaufbereitung, der Analyse und der Konzeption von Maßnahmen zur Optimierung Ihres Bestandes. www.wohncom.de/bench (Informationen zum Betriebskosten-Benchmarking) www.energy-bench.com (Special: Energie-Benchmarking)

Weitere Informationen Seite 5 Das Siegel der Geislinger Konvention: Die Geislinger Konvention ist eine bundesweit gültige Vereinbarung zwischen Verbänden, Wohnungsunternehmen, Benchmarking-Dienstleistern und der Hochschule für Wirtschaft u. Umwelt Nürtingen-Geislingen. Darin sind die Kostenstrukturen, Bewertungskriterien (Maßeinheiten, Flächenarten, Energieträger etc.) und die Auswertungs- u. Berechnungsmethoden für vergleichende Betriebskosten-Analysen festgeschrieben. Das Siegel der Geislinger Konvention ist als markenrechtlich geschütztes Qualitätsmerkmal ein lizenzfähiges Gütesiegel, welches in Autorisierung der Hochschule für Wirtschaft u. Umwelt Nürtingen-Geislingen von dafür berechtigten Dienstleistern an Benchmarking-Anwender vergeben wird. Nur die lizensierten Dienstleister dürfen Betriebskosten-Benchmarking entspr. der Konvention anbieten und das Siegel ausstellen. Damit soll der wissenschaftlich bestätigte Qualitätsstandard und das hohe fachliche Level für externe Vergleiche gesichert bleiben. In der Arbeitsgruppe Geislinger Konvention wird die Konvention einer ständigen Prüfung und Weiterentwicklung unterzogen und werden Hinweise der Anwender und der Benchmarking- Dienstleister sowie aktuelle Entwicklungen berücksichtigt. Regionale Arbeitsgruppen: Betriebskosten sind - neben der bundesweiten Relevanz - eine regionale Angelegenheit, denn sie sind von lokalen Preisen / Tarifen / Steuern und auch von Landesgesetzgebung abhängig. Daher hat WohnCom es von Anfang an als wichtig erachtet, mit den Anwendern in regionalen Arbeitsgruppen in Dialog zu treten und neben dem Erfahrungsaustausch auch Gruppen-spezifische Auswertungen zu moderieren. So können zusätzlich zu den allg. gültigen Kriterien der Konvention individuelle Fragestellungen zu Schwerpunktsiedlungen / Ballungsräumen, oder Satzungsbezogenen Eigenheiten berücksichtigt werden. (Siehe Beispiele in NRW oder Potsdam). In einigen Bundesländern werden die regionalen Arbeitsgruppen für Betriebskosten-Benchmarking durch die lokalen Verbände der Wohnungswirtschaft begleitet, was neben der Intensivierung des Branchen-Dialogs auch verbesserte Daten für die Verbandsarbeit zur Folge hat. Aktuelle Entwicklung der Geislinger Konvention: Insbesondere Fragestellungen wie die Verbrauchsanalyse, Umweltgesichtspunkte (Müll, Emission) oder Qualitätsmerkmale / Service-Level werden derzeit in Geislingen diskutiert und somit sicher zu weiterer Standardisierung von Begrifflichkeit, Strukturen u. Transparenz führen. Für Wohnungsunternehmen, die diese Aspekte zusätzlich zur Geislinger Konvention angehen wollen, ist beim Blick auf Kontenplan und Strukturmerkmale wichtig, daß nicht die Marketing- Argumente eines einzelnen Meßdienstes oder eines einzelnen Mülloptimierers die Anforderungen definieren, sondern vom Unternehmens-Controlling - ausgehend von der Portfolio-Sichtweise - zu entwickeln sind. WohnCom steht Ihnen hier gern beratend zur Verfügung. www.wohncom.de