Richtplananpassung Siedlungsgebiet

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Transkript:

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplananpassung Siedlungsgebiet aargausüd impuls Abgeordnetenversammlung vom 26. Juni 2014

Inhalt 1. Ausgangslage 2. Strategie Kanton Aargau 3. Eckpfeiler Richtplankapitel S 1.2 Siedlungsgebiet 4. Festlegungen Richtplankapitel S 1.2 Siedlungsgebiet 5. Fokus aargausüd impuls 2

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Ausgangslage

Ausgangslage / Auftrag / Handlungsbedarf Kantonaler Richtplan Auftrag an den Regierungsrat für eine neue Gesamtlösung zum Siedlungsgebiet Teilrevision Raumplanungsgesetz (RPG) Neue Anforderungen (Mindestinhalte) an die Richtpläne zum Thema Siedlung (Art. 8a). Übergangsbestimmungen bis die Anpassungen der Richtpläne genehmigt sind (Art. 38a). 4

Ausgangslage Revision des Raumplanungsgesetzes Resultat der Volksabstimmung vom 3. März 2013 (Ja-Anteil) Im Aargau abgelehnt haben vier Gemeinden: - Böbikon - Leibstadt - Rümikon - Wiliberg 5

Vorgaben des Bundes bestimmen den Spielraum auf kantonaler Ebene Vorgaben bestehen insbesondere zu folgenden Punkten > Siedlungsgebiet bis 2040 abschliessend festgelegt inklusive Verteilung eingehalten > Bevölkerungsentwicklung: mittleres bis hohes BfS-Szenario eingehalten > Dichteziele im Minimum Median eingehalten > Sachplan Fruchtfolgeflächen im Minimum 40'000 ha eingehalten mit Dichtezielen Richtplan nicht einhaltbar mit Minimaldichten Bund Genehmigung des Richtplans mit Aufhebung des Einzonungsverbots erfolgt durch den Bundesrat 6

Bevölkerungsentwicklung und -prognosen (1950 = 100) (Quelle: Bevölkerungsprognose 2013 Kanton Aargau) 7

Bauzonenreserve am falschen Ort dezentral, in ländlichen Räumen gelegen Raumtyp gemäss R 1 unüberbaute Wohn- / Mischzonen 2012 2040 Kernstädte 7 % 0 % urbaner Entwicklungsraum 22 % 2 % ländliche Zentren 12 % 8 % ländliche Entwicklungsachsen 24 % 20 % ländlicher Entwicklungsraum 36 % 70 % Nichts machen ist keine Option Entwicklung am falschen Ort Zersiedlung Verkehr / MIV / Stau Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 8

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Strategie Kanton Aargau

1. Innenentwicklungspotenzial nutzen 200 180 Fehlende Kapazität 160 Anzahl Personen (in 1'000) 140 120 100 80 60 40 Bevölkerungswachstum bis 2040 Kapazität durch Innenentwicklung Kapazität unüberbaute Wohnzonen 20 0 Ungenutzte periphere Kapazität der unüberbauten Wohnzonen 10

2. Ausscheiden von Siedlungsgebiet an planerisch geeignete Lagen 200 180 Fehlende Kapazität 160 Anzahl Personen (in 1'000) 140 120 100 80 60 40 Bevölkerungswachstum bis 2040 Kapazität durch Innenentwicklung Kapazität unüberbaute Wohnzonen 20 0 Ungenutzte periphere Kapazität der unüberbauten Wohnzonen 11

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplankapitel S 1.2 Siedlungsgebiet Eckpfeiler

Paradigmenwechsel: Richtplan vor Nutzungsplanung Richtplan Erweiterung Siedlungsgebiet Nutzungsplanung Einzonung Der neue Richtplan neue Bauzone > legt Grösse des Siedlungsgebiets insgesamt und abschliessend für Richtplanhorizont (25 Jahre) fest > Einzonungen etappiert (15 Jahre) in der Nutzungsplanung Paradigmenwechsel für den Aargau (zum Beispiel Zürich und Zug kennen dieses System seit langem) 13

Siedlungsgebiets-"Töpfe" noch nicht räumlich zugeteiltes Siedlungsgebiet 1. Arbeitsplatzgebiete 70 ha > für Neuansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben > für die Erweiterung kommunaler Arbeitszonen 2. Wohnschwerpunkte (WSP) > 50 ha für WSP 3. Öffentliche Nutzungen > 28 ha für Zonen für öffentliche Nutzungen 14

Mindestdichte 2040 (Einwohner/ha) Beschluss 2.1 Raumtyp Dichtewerte Wohn-/ Mischzonen Vernehmlassung überbaut unüberbaut Kernstädte 70 90 Urbaner Entwicklungsraum 70 90 Ländliche Zentren 55 75 Ländliche Entwicklungsachsen 50 70 Ländliche Entwicklungsräume 40 60 Aufgabe in der Nutzungsplanung: Aufzeigen wie bis 2040 die Mindestdichten erreicht werden Massnahmen zur Erreichung einleiten 15

Ländliche Entwicklungsachsen Münchwilen: 50 Personen / ha Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 16

Ländliche Entwicklungsräume Stetten: 75 Personen / ha Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 17

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Festlegungen Richtplankapitel S 1.2

Siedlungsgebiet Richtplan Planungsgrundsatz A Das Siedlungsgebiet bezeichnet die Gebiete, in denen die bauliche Entwicklung bis 2040 stattfindet. Es umfasst: Siedlungsgebiet 2040: 21'550 ha (100 %) Siedlungsgebiet 2012: 21'260 ha* (99 %) - überbaute Bauzonen: 17'700 ha* (82 %) - unüberbaute Bauzonen: 2'800 ha* (13 %) - eingeschlossene Verkehrsflächen: 760 ha* (4 %) Siedlungsgebiet für neue Bauzonen: 294 ha (1 %) * gerundete Werte 19

Fruchtfolgeflächen (FFF) Beanspruchte FFF: Richtplankarte : WSP-Topf: OeBA- Topf /Arbeiten- Topf (80%): Auszonungen: 201 ha 85 ha 50 ha 78 ha -12 ha jährliche Beanspruchung halbiert sich 2002 bis 2012: 17.2 ha 2015 bis 2040: 8.2 ha Vorgaben Sachplan FFF eingehalten Vorgabe: Stand 2040 (aufgrund Siedlungsgebiet): 40'000 ha 40'438 ha 20

Übersicht I Departement Bau, Verkehr und Umwelt - Titel der Präsentation - Januar 2013 21

Übersicht II Anzahl Gemeinden Fläche [ha] Siedlungsgebietserweiterungen 23 117 - Wohngebiete 21 94 - Arbeitsplatzgebiete 2 13 angerechnete Umnutzungen 12 72 Festlegungen WSP 22 (50) keine Festlegungen S 1.2 / S 1.9 181 - Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 22

Auszonungen Diskussionsflächen / beantragte Auszonungen Prüfung Replas Diskussionsfläche Kriterien ARE erfüllt beantragte Auszonung 23

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Fokus aargausüd impuls

Ausgangslage: Stand der Erschliessung 2013 Gemeinde Wohnzone unüberbaut [ha] I + G Zone unüberbaut [ha] Burg 9 1 Dürrenäsch 9 3 Gontenschwil 20 3 Leimbach 4 1 Leutwil 6 0 Menziken 36 4 Oberkulm 8 2 Reinach 47 21 Teufenthal 12 0 Unterkulm 13 3 Zetzwil 9 1 Sins 2 (+ 2.4 S 1.2) 6 Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 25

Verhältnis Bevölkerungswachstum / Reserven kein weiteres Siedlungsgebiet Prüfung Auszonungen 26

Auszonungen; Rechnerische Kriterien Eingrenzung der Gemeinden Als rechnerisch zu gross gelten Bauzonen in: 1. Gemeinden mit mindestens 10 ha Bauzonenreserven 2040 2. Gemeinden mit mindestens 5 ha Bauzonenreserven 2040 und Einzelflächen > 3 ha 27

Auszonungen; planerische Kriterien Prüfung einzelner Flächen 1. Zeitpunkt der Einzonung (Ersteinzonung vor 1999) 2. Alternative Nutzung möglich (i.d.r. Landwirtschaftszone) 3. Erschliessung der Bauzone (fehlende Baureife) 4. Weitere (kein Erschliessungsprogramm, sinnvolle Siedlungsabgrenzung, FFF-Potenzial, schlechte öv-erschliessung) 28

Beispiel Auszonungen Kriterien erfüllt Diskussionsfläche Beurteilung durch Repla Kriterien (teilweise) erfüllt keine weitere Prüfung Kriterien nicht erfüllt keine weitere Prüfung Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 29

Auszonungen; Gegenstand der Mitwirkung Gemeinde Anzahl Flächen Fläche [ha] Burg 1 2,8 Gontenschwil 2 2,3 Hallwil 3 3,2 Menziken 2 3,6 Reinach 3 1,8 Rupperswil 1 3 Total 12 16,7 Mitwirkung Art. 4 Abs. 1 und 2 RPG (sinngemäss): Die Behörden unterrichten die Bevölkerung über Planungen und sorgen dafür, dass die Bevölkerung in geeigneter Weise mitwirken kann. Diskussion zu den Auszonungen läuft, Stellungnahme von Gemeinden, Grundeigentümern etc. sind möglich und erwünscht. 30

Online - Mitwirkung Online-Formular auf www.ag.ch/raumentwicklung Word-Dokument zur Unterstützung der Online- Eingabe auf www.ag.ch/raumentwicklung 31

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Information zum Richtplankapitel S 1.2 Bestimmung des Siedlungsgebiets 32

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplankapitel S 1.9 Wohnschwerpunkte

Wohnschwerpunkte Raumkonzept Aargau R 1 > Gebiete an raumplanerisch speziell geeigneten Lagen > Kombination hoher Wohn- / Freiraumqualität mit hohen Dichten > leisten einen bedeutenden Beitrag zur raumverträglichen Aufnahme des Bevölkerungswachstums by ARE BVU 34

S 1.9 Beispiel Wohnschwerpunkt innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets Beispiel Döttingen, Gewerbestrasse: > Gebiete in Bahnhofsnähe > Umnutzung/Nachverdichtung Industriegebiete > Einbezug unüberbauter Einzelparzellen > vorwiegend Wohnen, ergänzend DL > Dichteziel: 100 150 E/ha 35

S 1.9 Beispiel Wohnschwerpunkt ausserhalb des Siedlungsgebiets Topf-Fläche Beispiel Wohlen Bahnhof Süd: > Gebiet in Bahnhofsnähe > unüberbautes Siedlungsgebiet > vorwiegend Wohnen, ergänzend DL > Dichteziel: 150 E/ha > rechnerisches Fassungsvermögen ca. 2'700 EW 36