Lärmaktionsplan Hessen

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Transkript:

Lärmaktionsplan Hessen Teilplan Flughafen Frankfurt/Main - Entwurf - 13.09.2012 Gießen, 13.09.2012 Christian Reuter

Inhaltsverzeichnis: 1. Beschreibung des Flughafens Frankfurt/Main 2. Rechtlicher Hintergrund 3. Auswertung der Lärmsituation 4. Mit der Lärmminderung befasste Gremien 5. Eingeführte Lärmminderungsmaßnahmen seit 1999 6. Zusätzlich eingeführte Lärmminderungsmaßnahmen seit dem Flughafenausbau 7. Geplante und zu prüfende Lärmminderungsmaßnahmen 8. Zusammenfassung

Rechtlicher Hintergrund: EU-Umgebungslärmrichtlinie -> 47 a-f BImSchG Fluglärmgesetz (FluLärmG) Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 bzw. Plananpassung vom 29.05.2012 BImSchG: Lärmminderungsplanung = Lärmkartierung + Lärmaktionsplan Verkehrsträger Mengenkriterium Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. KFZ/a a Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a a alle Hauptverkehrsstraßen und alle Haupteisenbahnstrecken in Städten > 250.000 Einwohner a Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/a -> Flughafen Frankfurt/Main einziger Großflughafen in Hessen

Rechtlicher Hintergrund: BImSchG Lärmkartierung: Zuständig: HLUG Vorgaben in 34. BImSchV Lärmindizes: L DEN : Tagesmittelungspegel 0-24 h (DEN: Day, Evening, Night) L Night : Nachtmittelungspegel 22-6 h Zeitliche Staffelung: 2007: Stand vor Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest 2012: Stand nach Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest Veröffentlichung Okt. 2012

Rechtlicher Hintergrund: BImSchG Lärmaktionsplan (LAP): Aufstellung durch das Regierungspräsidium Darmstadt ( 1 (1) der Hess. Zuständigkeits-VO zum BImSchG) Einvernehmensregelung: Das Regierungspräsidium legt die erforderlichen Maßnahmen im Einvernehmen mit den für Anordnungen und sonstige Entscheidungen zur Lärmbekämpfung zuständigen Behörden fest. Kein Einwendungs-, sondern Anregungs- und Stellungnahmeverfahren Keine Grenzwertvorgabe durch die EU-Umgebungslärm-Richtline Verwaltungsinternes Planungsintrument, kein subjektiv einklagbarer Anspruch auf Planumsetzung

Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Lärmaktionsplanung: Bewertung der Lärmsituation Information Maßnahmenkonzeption Bündelung Dokumentation Maßnahmenbeschluss Maßnahmenumsetzung Lärmaktionsplanung Die Lärmaktionsplanung dokumentiert, informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit und kann ein Impulsgeber für Lärmminderungsmaßnahmen sein. Die Maßnahmenumsetzung ist jedoch an das Fachrecht gebunden Fachplanungen / Fachrecht Finanzierung

Rechtlicher Hintergrund: FluLärmG Lärmschutzbereich L Aeq Tag/Nacht: Prognose 2020 701.000 Flugbew./a Tagschutzzone 2: >55 db(a) Tagschutzzone 1: >60 db(a) Nachtschutzzone: >50 db(a) oder >6x53 db(a) max. 1 Lärmschutzbereichs-VO vom 30.09.2011 14 FluLärmG: Die Werte des FluLärmG sind bei der LAP zu beachten. -> Aufstellung des LAP erst ab 30.09.2011 mgl., -> FluLärmG & Lärmschutzbereichs-VO definieren das Untersuchungsgebiet der LAP, -> Lärmkartierungen gem. 34. BImSchV für die LAP nicht maßgeblich. 1 Innenpegel

Auswertung der Lärmsituation: Lärmkarte L Aeq Tag (Prognose 2020, 701.000 Flugbew./a)

Auswertung der Lärmsituation: Anzahl der Betroffenen L Aeq Tag (Prognose 2020, 701.000 Flugbew./a)

Auswertung der Lärmsituation: Noise Score L Aeq Tag (Prognose 2020, 701.000 Flugbew./a) Belastungsindex für Siedlungsflächen, Verknüpft Höhe der Lärmpegel mit Anzahl der Belasteten zu einem Kennwert: NS: Noise Score n i : Anzahl der Betroffenen L: Lärmpegel L Aeq Tag Aufsummierung entlang von 100m x 100m-Flächen geringer belastet

Lärmminderungsmaßnahmen seit 1999: Grund der Darstellung im LAP: Anhang V der Umgebungslärm-RL, Eingeführte Maßnahmen z.t. heute noch von Relevanz. Maßnahmenbeispiele: Schallschutzprogramm gem. Bescheid des HMWVL vom 25.11.2002, Nachtflugbeschränkungen ( Kapitel 3 -Flugzeuge nach ICAO), Lärmabhängige Start- und Landeentgelte, Lärmpunkteregelung, Fluglärmmonitoring.

Lärmminderungsmaßnahmen seit Flughafenausbau: Erstattung von Aufwendungen für passiven Schallschutz in Schlaf- und sonst. Aufenthaltsräumen FluLärmG Fraport AG: z.t. freiwillig zeitlich vorgezog. Erstattung* Für Schlaf- und sonstige Aufenthaltsräume: Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 Für Schlafräume: Grundstück innerhalb der Nacht-Schutzzone ja ja L Aeq Tag > 65 db (A) L Aeq Tag < 65 db (A) L Aeq Nacht > 55 db (A) L Aeq Nacht < 55 db (A) => ab sofort* => ab sofort* => ab 13.10.2016 => ab sofort => ab sofort* => ab 13.10.2016 Regionalfonds (in Abstimmung) Ausweitung der zeitl. vorgezogenen Erstattung, qualitative Aufstockung des gesetzl. Anspruches

Lärmminderungsmaßnahmen seit Flughafenausbau: Bauverbote und bauliche Nutzungs- sowie Siedlungsbeschränkungen FluLärmG Bauverbot: Tagschutzzone 1 und Nachtschutzzone Bauliche Nutzungsbeschränkung: Tagschutzzone 2 Regionalplan Siedlungsbeschränkung: Siedlungsbeschränkungsgebiet

Lärmminderungsmaßnahmen seit Flughafenausbau: Planfeststellungsbeschluss bzw. -anpassung: Nachtflugbeschränkungen: 133 Starts und Landungen zwischen 22-23 Uhr und 5-6 Uhr, keine Starts und Landungen zwischen 23-5 Uhr (Ausnahmen mgl.). Minderung von Bodenlärm: Minderung von Bodenlärm: Beschränkung von Rollvorgängen, Triebwerksprobeläufen, weiteren Bodenlärmquellen.

Geplante und zu prüfende Lärmminderungsmaßnahmen: Allianz für mehr Lärmschutz 2012 Expertengremium aktiver Schallschutz Kategorisierung Lärmreduktion an der Quelle lärmoptimierte Abflugverfahren lärmoptimierte Anflugverfahren Betriebsregelungen ökonomische Instrumente sonstige Lärmminderungsstrategien Beispiele Flottenmodernisierung der LH vertikal: Steilstartverfahren, horizontal: Abflugroute 07 ultralang vertikal: Anhebung des Anflugwinkels bzw. des Gegenanfluges horizontal: Segmented Approach bevorzugte Bahnnutzungen (DROPs) lärmabhängige Start- und Landeentgelte Nutzung anderer Standorte, Verlagerung von Flügen auf die Schiene

Weiteres Vorgehen: Planoffenlage bis 5. Okt. 2012 www.laermaktionsplan.hessen.de, Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis 19. Okt. 2012 hierzu Schaltung eines Internetformulars, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, Beteiligung der Fachbehörden, Aufstellung des endgültigen LAP, Beantwortung der Stellungnahmen erfolgt gebündelt im LAP, Veröffentlichung und Inkrafttreten des endgültigen LAP.

Zusammenfassung: Der LAP ist eine Informationsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger, FluLärmG und PFB als rechtlicher Rahmen, Auswertung der Lärmsituation, Objektivierung der Betroffenheiten, Überblick über die Akteure, Dokumentation der eingeführten und geplanten bzw. zu prüfenden Lärmminderungsmaßnahmen. Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion, allerdings kein unabhängiges Allheilmittel.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Rolf Michelssen rolf.michelssen@rpda.hessen.de Tel.: 06151/12-5774 Christian Reuter christian.reuter@rpda.hessen.de Tel.: 06151/12-5694