Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen

Ähnliche Dokumente
Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

Kassenkredite ohne Ende? - Der schwierige Weg zum Haushaltsausgleich und Schuldenabbau-

Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten. Ein Vorschlag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Abbau haushaltswirtschaftlicher Altlasten

!"#$%%& '%#'((%)%" *+, %!"#$%%

Vier gewinnt Die vier Bausteine für die neue Kommunalfinanzierung

DER PRÄSIDENT DES HESSISCHEN RECHNUNGSHOFS

Kommunalfinanzen auf dem Weg zur schwarzen Null

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport AG Optimierung der kommunalen Finanzaufsicht

Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt

Entlassungsfeier LK Marburg-Biedenkopf und Stadt Kassel absolvieren Schutzschirmprogramm

Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt - Teil 1: Positionsbestimmung und Besonderheiten -

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

Haushalt Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung. am 23. Oktober

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Der Wendepunkt ist erreicht - Hälfte der Schutzschirmkommunen mit Überschüssen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Gesetz- und Verordnungsblatt

AK-Fakten Öffentliche Finanzen im Saarland

PORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE. KOMMUNALSTEUEREINNAHMEN 2012 Eine Analyse HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT. Dr. Marc Gnädinger, Andreas Burth

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Haushaltssituation in den Kommunen Bericht der Kommunalen Spitzenverbände zur finanziellen Situation

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Finanzierungsdilemma finanzschwacher Kommunen Handlungsmöglichkeiten?

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Die Schulden der Kommunen: Welche Rolle spielen sie bei einer Altschuldenregelung?

PRESSEMITTEILUNG. Städtetag zur Finanzlage der kreisfreien Städte: Städte erwarten Altschuldenhilfe und Verbesserung der Finanzausstattung

Kommunen, Energiewende und Hessische Gemeindeordnung Was ist erlaubt? 22. März 2012 Dr. David Rauber

Einkommensteuer. Nach der Gewerbesteuer die zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle für die Kommunen. Bedarfskriterium: Einwohner einer Gemeinde

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 14. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 25. Juli 2014

Finanzplanungserlass vom 30. September 2016

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Konsolidierungsbericht 2016 der Freien Hansestadt Bremen

Staatsschulden in Deutschland und der EU

Die Finanzielle Situation der Bundesländer vor dem Hintergrund der Schuldenbremse

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Kommunaler Schutzschirm

Was folgt in Hessen auf die schwarze Null ab 2019?

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016

Umfrage Wohnungsvermittlung für Flüchtlinge (Stand: )

Haushaltsrechtliche Konsequenzen für die Stärkungspaktkommunen

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 9. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 30. April 2014

Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BAYERN

Hessisches Ministerium der Finanzen. Konstituierende Sitzung der AG HESSENKASSE. Patrik Kraulich. Referatsleiter IV 3 und Stellv. Abteilungsleiter IV

ffi I I =7 Hessischer Hessische Landesregierung HESSEN Landkreistag Gemeinsame Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung und

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1)

Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Regierungspräsidium Darmstadt Gießen Kassel. Regionalverbandes FrankfurtRheinMain Poststraße 16

Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte (Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz)

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) August 2016 (Veränderung in % zum Vorjahr)

Staatsgerichtshof des Landes Hessen Beschluss

Zwei Jahre Bildungspaket

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium der Finanzen Pressekonferenz

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Qualitätsbericht für das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) Asthma bronchiale

Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches

Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds

Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen?

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen

Wohnungsmarktbericht NRW 2012 Soziale Absicherung des Wohnens mit Fokus Rheinschiene

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Kommunaler Finanzreport 2013 Einnahmen, Ausgaben und Verschuldung im Ländervergleich

Die Städte in Rheinland-Pfalz in der Finanzkrise

Nds. MBl. Nr. 12/2011. Letzte vorliegende Schlussbilanz vom *) Vorjahr 2. Vorjahr 3. Vorjahr

Wie beurteilt die Kommunalaufsicht einen NKF-Haushalt?

Entwurf. Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung

3 Die Einnahmen, Ausgaben und Kassenlage der Länder bis März 2015

3 Die Einnahmen, Ausgaben und Kassenlage der Länder bis August 2015

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Landesschulden 3. Die Schulden des Landes sind 1999 erneut um 1,5 Mrd. DM auf jetzt 59,3 Mrd. DM angewachsen. Die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg. Beitrag Nr. 3 Landesschulden und Landesvermögen

auf Gewährung einer Zuwendung des Landes für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Synopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer

Generationengerechte Finanzpolitik wo steht Deutschland?

- Stellungnahme der LHS Magdeburg Kürzung des aufgabenbezogenen FAG? 12. Juli 2011

0,3%-Netto-Ausgabenlinie und tatsächliche Ausgaben

Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

~.. '2.?-0if. Zotet. A <.f. AJ U. "'-( RECHNUNGSHOF RHEINLAND-PFALZ

Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus

Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt - Teil 2: Ergebnisse und Handlungsempfehlungen -

Pressegespräch der CDU Nidderau

per Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Kassel

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Straßenausbaubeiträge eine Einführung

Zwölfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen

Veröffentlichung der Hypo Real Estate Bank International Aktiengesellschaft nach 28 PfandBG zum Stichtag

Transkript:

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen

Agenda 1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen 2. Ursachen der Haushaltsmisere in Hessen 3. Aktuell: Alsfeld- Urteil des Staatsgerichshofs und kommunaler Finanzbedarf 4. Berichtswesen im Kommunalen Schutzschirm 5. Handhabung der Finanzaufsicht

1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen Bundesland Finanzierungssaldo je Ew. 2012 Finanzierungssaldo je Ew. 2011 Baden Württemberg +169 +167 Bayern +90 +39 Hessen 314 337 Niedersachsen +86 5 Nordrhein Westfalen 9 126 Rheinland Pfalz 83 79 Saarland 281 293 Schleswig Holstein +16 52

1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen Die Kassenkredite Bundesland Kassenkredite, je Einwohner, 31.12.2012 Veränderung des Kassenkreditbestand es im Vergleich zum Vorjahr Baden-Württemberg 14-29% Bayern 21-33% Hessen 1.215 +17% Niedersachsen 581-5% Nordrhein-Westfalen 1.340 +10% Rheinland-Pfalz 1.526 +9% Saarland 1.870 +6% Schleswig-Holstein 315 +17%

1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen

1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen

2. Ursachen der Haushaltsmisere in Hessen 1. Unzureichende Finanzausstattung Spreizung Einnahmen Ausgaben und hoher Kommunalisierungsgrad, interkommunale Ungleichgewichte, durchschnittliche Ausstattung mit Steuereinnahmen 2. Fehlende Konnexität (z. B. ungedeckte Betriebskosten für neue U3-Plätze: mind. 250 Mio. /Jahr) 3. Länderfinanzausgleichslasten (2012: 750 Mio. /Jahr) 4. Hohe Verschuldung und entsprechende Zinsausgaben 5. Andere Ursachen (Gemeindestruktur, Folgen früherer Investitionen, kommunalpolitische Bedingungen?)

3. Alsfeld- Urteil des Staatsgerichshofs und kommunaler Finanzbedarf Urteil des StGH vom 21. 5. 2013 P.St. 2361 (Alsfeld gg. Land Hessen, Beistand der Stadt: Hessischer Städte- und Gemeindebund) Feststellung der Unvereinbarkeit der Vorschriften des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2011 mit den Vorschriften der Verfassung über das Recht der Selbstverwaltung bezgl. der Kürzung der Steuerverbundmasse und der Einführung der Kompensationsumlage sowie des Wegfalls der Grunderwerbsteuerzuweisung an Kreise und kreisfreie Städte Nachbesserung bis spätestens Ende 2015 (bis dahin gilt das aktuelle Recht längstens weiter)

3. Alsfeld- Urteil des Staatsgerichshofs und kommunaler Finanzbedarf Kernaussagen: 1. Das Land muss den Finanzbedarf der Kommunen bestimmen und der Bemessung des KFA zu Grunde legen sowohl im Verhältnis Land-Kommunen als auch der Kommunen untereinander. 2. Die Selbstverwaltungsgarantie verbürgt den Kommunen eine finanzielle Mindestausstattung für Pflicht- und freiwillige Aufgaben (Kernbereich) darüber hinaus einen von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängigen Anspruch auf angemessene Finanzausstattung (Randbereich)

3. Alsfeld- Urteil des Staatsgerichshofs und kommunaler Finanzbedarf Praktische Folgerungen: Neuregelung vor dem 31.12.2015 Finanzbedarf und eigene Einnahmequellen der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreise muss ermittelt werden StGH: Der Gesetzgeber darf sich bei der Bedarfsbemessung an wirtschaftlich handelnden Gebietskörperschaften orientieren

4. Berichtswesen Berichtspflichten nach 6 der SchutzschirmVO: (1) Die Kommune ist verpflichtet, dem für die Finanzen zuständigen Ministerium und der Aufsichtsbehörde nach 4 Abs. 3 Satz 1 des Schutzschirmgesetzes über die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen zu berichten. Der Bericht über das erste Halbjahr ist jeweils bis zum 31. August desselben Jahres und der Bericht über das zweite Halbjahr jeweils bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen. Der geprüfte Jahresabschluss ( 128 der Hessischen Gemeindeordnung) ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes unverzüglich dem für die Finanzen zuständigen Ministerium und der Aufsichtsbehörde vorzulegen, sobald der Schlussbericht vorliegt. (2) Die Berichte sind nach einem von dem für die Finanzen zuständigen Ministerium vorgegebenen Muster abzufassen. Sie sind schriftlich und als elektronische Datensätze einzureichen.

4. Berichtswesen Gegenstände: Bericht über die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen Bericht über die Haushaltsentwicklung der Kommune allgemein (kann der Konsolidierungspfad eingehalten werden?) Verwandtes Instrument: Beurteilungsbogen der Aufsichtsbehörden (Staatsanzeiger 2009, S. 3550) Bezüge: Vorbericht des Haushaltsplans, unterjährige Berichte an die Gemeindevertretung nach 28 GemHVO, Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss

5. Handhabung der Finanzaufsicht Häufig gestellte Frage: Gelten für Schutzschirm- wie Nicht- Schutzschirmkommunen dieselben Konsolidierungsanforderungen? Von seiten des Landes gab es dazu in jüngster Zeit einige Stellungnahmen, so in der AG Schutzschirm und in Antworten auf Anfragen aus dem Landtag.

5. Handhabung der Finanzaufsicht Nach 92 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) sind alle hessischen Gemeinden grundsätzlich zum jährlichen Haushaltsausgleich verpflichtet. Halten sie sich nicht an diese gesetzliche Vorgabe, liegt ein Rechtsverstoß vor, der die Aufsichtsbehörden grundsätzlich zum Eingreifen ermächtigt und verpflichtet (z.b. Nichtgenehmigung des Haushaltes und der Kredite). Dabei ist es zulässig, von den Gemeinden verbindliche Konsolidierungsprogramme und ferner den Haushaltsausgleich zu einer bestimmten Frist einzufordern. Die in der Schutzschirmverordnung genannte Zielgröße von 100 pro Einwohner als jährlicher Konsolidierungsbetrag gilt zunächst nur für die im Schutzschirmgesetz definierten Kommunen. Es gibt daher keine Vorgabe, diese Zielgröße schematisch auch bei den Nicht- Schutzschirmkommunen im Rahmen der kommunalen Finanzaufsicht durchzusetzen. Das aufsichtsbehördliche Verhalten berücksichtigt stets die individuelle Situation der jeweiligen Kommune. Maßstab bleibt daher weiterhin die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte (StAnz. 2010,1470). Gleichwohl kann ein Konsolidierungsbetrag von 100 pro Einwohner und Jahr eine sinnvolle Orientierung für konsolidierungsbedürftige Gemeinden darstellen.

5. Handhabung der Finanzaufsicht Die im Rahmen der Erteilung aufsichtsbehördlicher Genehmigungen zu überprüfende dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune ( 103 Abs. 2 Satz 3 HGO) ist danach dann als gefährdet anzusehen, wenn (vgl. LT-Drucks. 18/6041): die aus den Krediten resultierenden Zinsaufwendungen dazu führen, dass das ordentliche Ergebnis nicht ausgeglichen werden kann. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im Haushaltsjahr und in den Folgejahren ein maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit. Ein negatives ordentliches Ergebnis im aktuellen Ergebnishaushalt sei ein deutliches Zeichen für eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit. Ergänzend fänden weitere Parameter Berücksichtigung, wie die Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals, die Liquiditätssituation und der Schuldenstand der Kommune.