Ehrenamt versichert Sicherheit im Ehrenamt Gut informiertgut beraten! Eine lobenswerte Initiative des BM Martin Silvanus Gemeinde Rehlingen - Siersburg René Hissler, Vereinsberater
Versicherungsrisiken Besucher Fahrzeuge Helfer Jugendarbeit Anlagen René Hissler, Vereinsberater 2
Gesetze... informieren & handeln Jeder Verein ist einem Unternehmen gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten sind sehr vielfältig. Unwissenheit schützt die Verantwortlichen, den Verein und sein Vermögen nicht Versicherungen gegen alle Gefahren gibt es nicht! 69 Abgabenordnung (AO): Haftung der Vertreter (1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen 3
Versicherungsschutz.. ja.. aber Jeder kennt die Aussage: Wir sind versichert Bitte prüfen Sie: gegen oder für was besteht Versicherungsschutz im Verein? Schäden an Dritten? Ist Sache der Vereinshaftpflicht Eigener Personenschaden - Verletzungen?? Berufsgenossenschaft VBG, BGW, Unfallkassen? In jedem Fall zahlt die eigene Krankenkasse bzw. Krankenversicherung und die eigene, private Unfallversicherung 4
Versicherungen für Vereine werden besprochen Berufsgenossenschaft Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen Inhalts-/ Warenversicherungen Gebäudeversicherungen Kraftfahrtversicherungen Rechtsschutzversicherungen Dienstreise-Rahmenvertrag Sozialversicherungen: www.minijob-zentrale.de 5
Haftpflichtversicherung Gesetzesgrundlagen Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) 823 Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,...verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 31 BGB - Vereine & 276 BGB - Vorstand Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied... einem Dritten zufügt. 651a bis 651m Reiseveranstalter - auch nicht gewerbliche Organisationen bei mehr als zwei Reiseleistungen - Tagesausflug mit Mittagessen, Beförderung und Hotelunterkunft ( 14, 146 u. 147 b Gewerbeordnung) weitreichende haftungsrechtliche Verpflichtungen, z.b.kundengeldabsicherung! Haftungsbegrenzungen ausdrucken: in Satzungen, auf Einladungen, bei Veranstaltungen: Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt 6
Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht für: Vorstand und Mitglieder für Vereinsaktivitäten alle Mitarbeiter/innen Ehrenamtliche HelferInnen mit oder ohne Aufwandsentschädigung Ein Euro-Jobber Satzungsgem. Tätigkeiten: z.b. Anmieten von Räumen, Ausgabe von Speisen Be- und Entladen von Fahrzeugen 7
Vereinshaftpflichtversicherung Sachschäden Personenschäden Mietsachschäden Bearbeitungsschäden Restaurationsbetrieb Garderobe Vermögensschäden kurzfristige Veranstaltungen.. was benötigt Ihr Verein? 8
Regreßansprüche Personenschäden Arzt, Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall Sozialversicherung - Krankenkasse, Berufsgenossenschaft - 116 SGB X i.v.m. 60 ff SGB I Sachschäden Kleidung, Werkzeug, Geräte, Fahrzeug, Gebäude Vermögensschäden Spendengelder falsch eingesetzt, Zahlungstermine verpasst, Auto zu geparkt, Handeln ohne Auftrag, Konventionalstrafe 9
Leistungen der Haftpflichtversicherung Prüfen, ob Ersatzpflicht besteht Bezahlen berechtigter Ansprüche Arztkosten, Schmerzensgeld Kleidung, Werkzeug Verdienstausfall Regressforderungen d. Sozialversicherung Ablehnen der unberechtigten Forderungen - Rechtsschutzfunktion. TIP jährlich den Vertrag prüfen Über das Land besteht für Ehrenamtler die nicht in Vereinen organisiert sind: Haftpflichtversicherungsschutz 10
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Vermögensschäden sind reine Schäden aus geldwerten Verlusten Anträge zu spät gestellt - Steuern, Gebühren Spenden falsch abgerechnet - Gemeinnützigkeit Ausschank Bestimmungen missachtet - Konventionalstrafe TIPP Geld für Fehler 11
Reiseveranstalter ist wer mindestens zwei touristische Hauptleistungen (z. B. Beförderung und Unterkunft, Unterkunft und Sport oder Hobbykurs; nicht Unterkunft mit Frühstück oder Vollpension) in einem Angebotspaket gebündelt zu einem Gesamtpreis anbietet und die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung und für eigene Rechnung organisiert, anbietet und durchführt Vertragspartner des Kunden ist. rene@hissler.de IHK informiert
Haftungsunterschiede Reiseveranstalter Auswahlpflicht Gewährleistung Insolvenzschutz Koordinationspflicht Kundengeldabsicherung Sicherungsschein Überwachungspflicht Verkehrssicherungspflicht Reisevermittler Geschäftsbesorgungsvertrag
Unfallversicherung Nur für die Vereinstätigkeiten Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld Tagegeld Übergangsleistungen Invaliditätsleistungen Rente oder Kapital Todesfallsumme Heilkosten / Bergungskosten / kosmetische Operationen. Über das Land besteht für Ehrenamtler Unfallversicherungsschutz bis zu 175.000 Euro Invaliditätsentschädigung 14
Mitgliedschaft in der BG erfolgt Automatisch Freiwillig auf Antrag Kommunen Rettungsdienste Religionsgemeinschaften Gemeinnützige Vereine Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
Berufsgenossenschaft Versicherter Personenkreis - SGB VII 2 Versichert sind Kraft Gesetz Personen, die für Andere aktiv sind, unabhängig einer Entlohnung 2 Abs 1 (1.-17.) Leistungen SGB VII 26 u.a.: Arzt-, Behandlungs-, Rehabilitationskosten Verletztengeld Invalidenrente Wohnumfeldanpassungen Arbeitsplatzmaßnahmen 16
Berufsgenossenschaft Tritt nicht ein bei Unfällen in der normalen Vereinsarbeit Grundlage für den Versicherungsschutz: Arbeitsauftrag Der Vorstand ist am Vereinssitz gesetzlich versichert! Kraft Satzung bei der BGW für alle Aktivitäten, Kraft Gesetz für Beauftragte - www.bgw-online.de freiwilliger Antrag, z.b. Honorarkräfte Freiwillige Anmeldung für gewählte Vorstandsmitglieder bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft www.vbg.de 17
Vereinsmitglieder Berufsgenossenschaft sind gesetzlich unfallversichert, wenn ein Arbeitsauftrag vorliegt. Normale, satzungsgemäße Vereinsarbeit als Mitglied ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Über die private Unfallversicherung oder pauschale Unfallversicherung der Länder besteht Versicherungsschutz. 18
Berufsgenossenschaften Unfallkassen Bereich öffentliche Hand SGB VII 2 Abs.1 Nr. 10a im Auftrag oder Zustimmung der Kommunen Nr. 10b -Religionsgemeinschaften VerwaltungsBG alle im Auftrag tätigen sind gesetzlich versichert! Der Vorstand ist nur am Vereinssitz gesetzlich versichert! Freiwillige erweiterte Versicherung möglich - 3 im Jahr/Person www.unfallkassen.de www.vbg.de 19
Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege alle hauptberufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten sind Kraft Satzung versichert - dieses gilt für auch Vorstände und Vereins- Mitglieder ohne Beitragszahlung www.bgw-online.de Landwirtschaftl.BG alle in der Land- und Forstwirtschaft tätigen sind gesetzlich versichert Nicht in der LBG: Obst- und Gartenbauvereine Kleingärtner www.lsv.de 20
Zuständigkeiten Mitglieder Vorstand Helfer Mitarbeiter Besucher keine Berufsgenossenschaft (BG) Berufsgenossenschaft (BG) BG gesetzlich beitragsfrei BG nach Anmeldung 1 % vom Lohn keine BG zuständig Verein / Land */ Privat Unfallversicherung Unfallversicherung Verein/Land/Privat * evtl. Anrechnung Private Unfallversicherung Private Unfallversicherung Private Unfallversicherung Vereins- Haftpflicht Vereins- Haftpflicht Vereins- Haftpflicht Vereins- Haftpflicht Haftpflicht Verein / Private Haftpflicht 21
Rechtsschutz nur Kostenersatz Anwalt / Gericht / Beratung Schadensersatz-RS Vertragsrechts- u. Sachen RS Verkehrsrecht Spezial-Straf- RS * Vorwurf einer Straftat z.b. Steuern/Sozialversicherung, Körperverletzung, AGG Verwaltungs-RS Arbeits-RS Sozialgerichts-RS Ordnungswidrigkeiten-RS*. 22
Sachversicherungen Versicherte Gefahren 4 Feuer 4 Einbruchdiebstahl 4 Vandalismus Ý Þ Þ Leitungswasser Sturm Hagel Allgefahrendeckung Ausstellungsrisiko Transportrisiko. Versicherte Sachen Maschinen / Werkzeuge Geräte PC, Telex, Telefax sonstige Ausstattungen Gebrauchsgegenstände Eigene Waren / Einrichtungen Vereinshaus / Kühleinrichtung Musikinstrumente nur auf besonderen Antrag fremdes Eigentum. 23
Dienstreise Rahmenversicherungen Private Fahrzeuge des Vorstandes und der Vereinsmitglieder Versicherungsschutz à à à ð Haftpflichtversicherung Teilkasko Vollkasko Rabattretter Abrechnung nach gefahrenen Kilometer Angabe der Kennzeichen ÿ Reisegepäck. Wert des Gepäck / der Ausrüstung. 24
Lebensmittelhygiene Ungeschützter Kuchenbereich Alle Gesetze im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html 25
Hobby oder Beruf Hobby Arbeitnehmer Übungsleiter Selbstständig Keine Gewinnabsicht weisungsgebunden Gemeinnützige Organisaton Gewinnerzielungs absicht < 20 Std Woche Pauschale Versteuerung 31,4% durch AG 2.400 Euro/ Jahr 3, 26 EStG Rechnung 14 UStG Keine Abgaben! max 450 Euro im Monat Minijob Bis 70 Tage nur anmeldepflichtig; wichtig: Aufzeichnungspflicht Steuer- und Sozialversicherungs frei Kostenerstattung Ohne MwSt <17.500 Umsatz Kosten absetzbar
Finanzen mit oder ohne Steuererleichterungen? Mittelbeschaffung Besonderheiten Steuerliche Betrachtung A Aufnahmegebühren Staffelungen Steuerfrei B Mitgliederbeiträge Ordentliche, passive inaktive Mitglied Steuerfrei C Juristische Personen Fördermitglieder, kooptierte Mitglieder Steuerfrei D Aus- und Weiterbildung Satzungs-Aktivitäten Kostenbeteiligungen Steuerfrei E Umlagen Maximal 6 fache Jahresbeitrag Steuerfrei F Spenden Keine Gegenleistung - Freiwilligkeit Steuerfrei G Zuschüsse Projektförderung Steuerfrei H Werbung Gegenleistung Werbebanner, Internetlink, Inserate STEUERPFLICHT I Sponsoring Gegenleistungen in Sach-/Geldwerten STEUERPFLICHT J Tombola /Gewinnspiele Anzeige- und Genehmigungspflichtig STEUERPFLICHT K Fördervereine Unterstützung für den Hauptzweck Steuerbegünstigt
Steuer- und Sozialversicherung Personalfragebogen mit der persönlichen Sozialversicherungsnummer und Steuernummer ausfüllen und aufbewahren (10 Jahre) Schriftliche Erklärung der Person über weitere Beschäftigungen Schriftliche Erklärung über weitere Übungsleitertätigkeiten Schriftliche Erklärung über weiter Einnahmen nach 26a EStG (720 ) Schriftliche Verträge mit der Unterscheidung: -ehrenamtlicher Einsatz - -Arbeitnehmer - -Werk-/ Dienstvertrag - Honorarvereinbarung Ohne Vertrag: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer 28
Personalkosten Eine zeitliche Befristung der wöchentlichen Arbeitszeit besteht nicht! Arbeitsentgelt bis 450 im Monat generelle Steuerpflicht - 2 % - pauschal * Krankenversicherung - 13 % - pauschal * Rentenversicherung - 15 % - pauschal * Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - 0,6 % Umlage U1 werden fällig immer!! Insolvenzgeldumlage (INSO) 0,1% Umlage U2 (Schwangerschaft/Mutterschaft ) 0,07 % * nicht bei kurzfristigen Einsätzen bis 70 Tage im Kalenderjahr Es dürfen keine uros an Personalkosten ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale gezahlt werden! ( 8 SGB IV). Muster: An- und Abmeldung für kurzfristigen Personaleinsatz: immer Personalfragebogen mit Sozialversicherungsnummer ausfüllen lassen! Kostengünstiger ist der MidiJob Gleitzone von 450,01 850 (AN Anteil 1/3)
Sozialversicherung Übungsleiter Übungsleiterfreibetrag 2.400 200 im Monat Steuer- und Sozialversicherungsfrei 3 Nr. 26 EStG für ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen (künstlerischer) Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer juristischen Person oder gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Körperschaft. Höhere Abrechnung über 450 Euro - Job Minijob - möglich oder Honorarrechnung als Selbstständiger - keine Sozialversicherung Rechtsgrundlage: Dienst- oder Werkvertrag
Vordruck - Übungsleiter Vordrucke ausfüllen und aufbewahren 10 Jahre! Jährliche Meldung an den Verein / Verband vom Übungsleiter über weitere Tätigkeiten Name: Vorname: Steuernummer: geb. am Anschrift: Telefon/eMail Bestätigung an den Verein /die Institution zur Berücksichtigung der steuerfreien Einnahmen i. S. des 3 Nr. 26 EStG Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 26 EStG im laufenden Kalenderjahr bei anderen Einrichtungen, für Einnahmen als Übungsleiter bzw. anderen begünstigten Tätigkeiten nicht oder in Höhe von EUR In Anspruch genommen habe bzw. in Anspruch nehmen werde. Ort, Datum: Unterschrift: 31
Steuer- und Sozialversicherung Ehrenamtsfreibetrag 3 Nr 26 a EStG 720 im Jahr, 60 im Monat der Betrag muss ausbezahlt werden! steuer- und sozialversicherungsfrei für alle Tätigkeiten im Dienste oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts ( auch Kommunen) oder einer unter 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (nicht für gewerbliche Zwecke). Maximale Arbeitszeit: 1/3 v.vergleichbarem Vollerwerb Höhere Abrechnung über 450 Euro - Job Minijob - möglich oder Aufwendungsersatzspende - keine Auszahlung nur Spendenquittung
1 Absender Bezeichnung der Dienstleistung 5 2 Rechnung eine Urkunde 14 Abs 1a UStG Empfänger Ausstellungsdatum fortlaufende/einmalige Rechnungsnummer Für die Vorbereitung und Durchführung der xx Lieferungen / Einsätze xx Fahrkosten im Monat XX berechne ich xx Summen in Netto und Brutto vollständige Anschrift des Leistenden *Mehrwertsteuer nicht ausweisen,bei Kleinunternehmer bis 17.500 Umsatz Aufgrund 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. 9 6 3 4 Zeitpunkt 7 Datum # 123/2009 Netto Brutto 8 Steuer Nr. und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnr
Satzungshinweise 27
Satzungsinhalt / Zweck Nur Tätigkeiten, die in der Satzung genannt sind, darf der Verein durchführen Das Finanzamt unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche: ideelle Tätigkeit - steuerfrei wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der kein Zweckbetrieb ist - steuerpflichtig steuerbegünstigter Zweckbetrieb - steuerfrei Vermögensverwaltung - steuerfrei 35
ideeller Bereich - steuerfrei Mitgliedsbeiträge Aufnahmegebühren und satzungsgemäße Umlagen Spenden / Schenkungen Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts 36
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerfrei 65 Abgabenordnung - Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen..(weiterbildung) 66-68 Abgabenordnung - Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser, VHS, Werkstätten f. Behinderte 37
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerpflichtig Verkauf von Speisen und Getränken Eintrittsgelder bei Veranstaltungen Vermietung von Geräten und Anlagen an Nichtmitglieder Werbung auf Trikots, Helmen, Fahrzeugen von Sponsoren Veranstaltung von Straßenfesten, Flohmärkten Anzeigenverkauf An die Versicherungen müssen alle Tätigkeiten u. Risiken gemeldet werden - unabhängig der steuerlichen Einstufung. 38
Vereinsbuchführung anders als jede Firmen Einnahme - Überschussermittlung Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Kulturelle Aktivitäten Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ein-nahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahme Ausgaben Einnahmen Ausgaben Umsatzsteuer 7% 19%? Umsatzsteuer 19 % Ein Verlust darf nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden! 1 2 3 4 5 6 7 8
Aushang Der Verein hat folgende Mitgliedsnummer: Betriebsnummer Berufsgenossenschaft Vereinsregister Finanzamt wichtig Gemeinnützigkeit - Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Haftpflichtversicherung Rechtsschutz Unfallversicherung über das Bundesland rene@hissler.de Unfallversicherung - Verein 39
Danke! Herzlichen Dank an die Ehrenamtler Für Ihren unermüdlichen Einsatz Für Ihre Ideen Für Ihre Kreativität Für das Zusammenbringen von Menschen
informieren & handeln Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne - kostenfrei - zur Verfügung! René Hissler - Vereinsberater Zur Ziegelhütte 16, 66679 Losheim am See Tel: 0 68 72 9 00 80 rene@hissler.de www.vereinsinformationen.de Ihrer ehrenamtlichen Arbeit wünschen wir ein sicheres und gutes Gelingen
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