Die Zukunft gestalten. Ein Ratgeber zum Thema Nachlass



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Transkript:

Die Zukunft gestalten Ein Ratgeber zum Thema Nachlass 1

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Sehr geehrte Damen und Herren, viele Menschen machen sich Gedanken, wie sie mit ihrem Vermögen die Zukunft gestalten können. Wie lässt es sich so einsetzen, dass es später in die richtigen Hände kommt und anderen hilft? Haben Sie schon einmal daran gedacht, einen Teil Ihres Nachlasses einer sozialen Einrichtung zur Verfügung zu stellen? Für viele gemeinnützige Vereine und Institutionen wird es immer schwieriger, eine ausreichende finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit zu erhalten. Immer häufiger benötigen sie Spenden, um ihre sinnvolle Arbeit für Bedürftige zu leisten. So geht es auch dem Kinderhospiz Löwenherz. Es ist ein Ort, an dem schwerstkranke Kinder und Jugendliche, für die es nach dem heutigen Stand der Medizin keine Heilung gibt, gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern einige Zeit verbringen können. Für sie ist jeder Tag kostbar. Die Familien sind dankbar, sich in der verbleibenden kurzen Zeit an diesem liebevollen Ort erholen zu können. So können sie endlich einmal zur Ruhe kommen, während die kranken Kinder rund um die Uhr von den Schwestern und Pflegern versorgt werden. Die Eltern erzählen immer wieder, dass das Kinderhospiz Löwenherz für sie zu einer kleinen Oase in ihrem ruhelosen und anstrengenden Leben geworden ist. Ein Lichtblick, auf den sie sich freuen, wenn sie es zuhause nicht mehr schaffen auch wenn sie dort einige Stunden pro Woche von Ehrenamtlichen des ambulanten Kinderhospizdienstes begleitet und unterstützt werden. Für diese Angebote ist Löwenherz auf Spenden angewiesen. Denn die Kassen tragen nur einen kleinen Teil der Kosten. Sie können dazu beitragen, die Aufgaben von Löwenherz zu sichern, damit die schwerkranken Kinder und Jugendlichen in ihren letzten Wochen eine Oase zum Wohlfühlen haben und die Familien loslassen können. Mit freundlichen Grüßen, Gaby Letzing Leiterin des Kinderhospizes und Vorstandsvorsitzende des Kinderhospiz Löwenherz e.v. 3

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So wird Ihr letzter Wille Wirklichkeit Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu machen. Ganz gleich, ob man Kinder oder Enkel hat, der Nachwelt viel oder gar nichts hinterlässt. Die Regelungen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch: Wenn kein Testament vorliegt, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ihr Eigentum wird dann nach den Buchstaben des Gesetzes aufgeteilt. Persönliche Wünsche und Vorstellungen finden keine Berücksichtigung. Und so kann es vorkommen, dass sich dann unerwartet entfernte Verwandte über Ihren Nachlass freuen. Oder der Staat. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Ihr Eigentum in diesem Fall möglicherweise nicht nach Ihren Vorstellungen verwendet wird. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit. Sie können darin eindeutig festlegen, wem Sie Gutes hinterlassen wollen und wem nicht. Es ist Ihr gutes Recht, mit Ihrem letzten Willen Ihr Vermögen an Menschen oder Organisationen zu geben, um ihnen zu danken oder sie zu unterstützen. Und damit ein Stückchen Zukunft in Ihrem Sinne zu gestalten. Sie können Ihr Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Gültig ist dann das letzte Testament. Ein Testament aufzusetzen ist ganz einfach. Dabei müssen nur wenige ge setz liche Anforderungen eingehalten werden. Einzelheiten dazu auf Seite 10. 5

Die gesetzliche Erbfolge Die Erbfolge ist im Gesetz nach Ordnungen gestaffelt. Erben vorrangiger Ordnung schließen die nachfolgenden Ordnungen aus. Falls keine Verwandten vorhanden sind und kein Testament vorliegt, erbt automatisch der Staat Ihr Vermögen. Bei einem Ehepaar erhält ein Partner häufig die Hälfte des Nachlasses. Es kommt dabei vor allem auf den ehelichen Güterstand an. Daneben erben die Kinder als Erben erster Ordnung zu gleichen Teilen (wenn in einem Ehe- bzw. Erbvertrag nichts anderes festgelegt wurde). Zu ihnen gehören auch nichteheliche und adoptierte Kinder. Sollte ein Kind verstorben sein, erben stellvertretend dessen Kinder also Ihre Enkel. Wenn es keine Nachkommen gibt, rücken die Erben zweiter Ordnung nach. Das sind zunächst die Eltern des Erblassers. Wenn sie nicht mehr leben, treten deren Nachkommen an ihre Stelle also die Geschwister des Verstorbenen. Sind sie nicht mehr da, wird der Nachlass unter den Erben dritter Ordnung aufgeteilt: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen des Verstorbenen. Bei einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau erbt der Partner oder die Partnerin nur dann, wenn ein Testament vorliegt. Anders ist es bei einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hier ist der überlebende Partner neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel Erbe, gegenüber Verwandten zweiter Ordnung erhält er die Hälfte des Nachlasses. 6

Wenn Sie mit dieser gesetzlichen Regelung persönlich nicht zufrieden sind, weil Sie z.b. Freunden, entfernten Verwandten oder gemeinnützigen Organisationen Ihren Nachlass oder einen Teil davon vererben möchten, müssen Sie ein Testament schreiben. So können Sie entscheiden, wen Sie bedenken. Damit setzen Sie die gesetzlichen Vorschriften außer Kraft. Ganz frei sind Sie allerdings nicht in Ihrer Entscheidung: Bestimmte Personen haben Anspruch auf einen»pflichtteil«. Dazu gehören Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder eventuell Enkel, bei Kinderlosigkeit Ihre Eltern. Diese haben einen finanziellen Anspruch auf die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils. Die gesetzliche Erbfolge: Erblasser Partner Lebens- und Ehepartner Kinder ehelich, nichtehelich, adoptiert ggf. Enkel Erbfolge 1. Ordnung Eltern Geschwister ggf. Nichten Neffen Erbfolge 2. Ordnung Großeltern Tanten/Onkel ggf. Cousinen Cousins Erbfolge 3. Ordnung 7

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Keine Erbschaftsteuer für gemeinnützige Organisationen und Vereine Das Finanzamt verlangt keine Erbschaftsteuer, wenn Sie z.b. den Verein Kinderhospiz Löwenherz e.v. in Ihrem Testament mit Ihrem Nachlass oder einem Teil davon begünstigen. Denn Löwenherz ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Auf diese Art und Weise wird Ihr vererbtes Vermögen ohne Steuerabzug an den Verein weitergegeben. Zugleich unterstützen Sie Kinder und deren Familien. Für die Vererbung von Betriebsvermögen oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sieht das Gesetz weitere steuerliche Entlastungen vor, wenn es an eine gemeinnützige Organisa tion vermacht wird. Insbesondere in diesem Fall ist es sinn voll, vor dem Ausfertigen eines Testaments einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, denn die Steuergesetze sind sehr kompliziert und ändern sich häufig. Die Hinterbliebenen müssen an das Finanzamt Erbschaftsteuern zahlen, wenn folgende Freibeträge überschritten werden: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner : Kinder, Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder: 500.000, EUR 400.000, EUR Kinder lebender Kinder, Stiefkinder und weitere Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder : 200.000, EUR Eltern und Großeltern Entfernte Verwandte und übrige Erben 100.000, EUR 20.000, EUR Stand 2009 9

Das Vermächtnis für die Nachwelt Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit dem letzten Willen der Nachwelt etwas Gutes zu hinterlassen. Damit können Sie die gesetzliche Erbfolge bis auf den Pflichtteil einschränken und gleichzeitig die Zukunft des Beschenkten mitgestalten. Für die Gültigkeit verlangt das Gesetz folgende Voraussetzungen: In einem Testament kann man ein Vermächtnis z.b. für eine Person oder einen Verein neben den Erben einsetzen. Das Vermächtnis kann sich auf bestimmte Gegenstände aus dem Erbe beziehen: Aktien, eine Geldsumme, eine Immobilie, Wertgegenstände (Antiquitäten, Gemälde, Schmuck) oder ein bestimmtes Bankkonto. Ein handschriftliches Testament muss völlig von Ihnen mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Nachname unterzeichnet sein. Zugleich sollte es Datum und Ort der Ausstellung enthalten. Sinnvoll ist es, eine Überschrift wie»mein Testament«oder»Mein letzter Wille«darüber zu setzen. Bei Ehepaaren müssen beide Partner mit vollem Namen unterschreiben. Das notarielle Testament können Sie bei einem Notar abfassen lassen oder ihm das Schriftstück übergeben. Er berät auch über die Folgen, sorgt dafür, dass das Testament juristisch korrekt ist, und lässt es beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Man kann jemanden (oder z.b. einen Verein) als Erben oder als Miterben angeben. Häufig setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich einen Schlusserben. Er tritt die Erbschaft nach dem zuletzt gestorbenen Ehepartner an. Damit ist seine Versorgung gesichert. Für umfangreichere Fälle eignet sich ein Erbvertrag, der notariell beurkundet werden muss. Hier sollte man sich vorher juristisch beraten lassen. 10

Wichtig: Testamente, die per Computer geschrieben und eigenhändig unterschrieben wurden, sind ungültig. Handschriftliches Testament Die Vorteile: keine Kosten für den Aussteller es kann problemlos geändert werden und die Nachteile: höheres Anfechtungsrisiko wegen formaler oder inhaltlicher Fehler es kann verloren gehen Erben brauchen in der Regel einen Erbschein Notarielles Testament Die Vorteile: kein rechtliches Risiko sichere Hinterlegung beim Amtsgericht meist kein Erbschein nötig und die Nachteile: es entstehen Notarkosten die Höhe richtet sich nach dem Vermögenswert Änderungen sind etwas umständlicher 11

Ein liebevoller Platz für schwerstkranke Kinder und Jugendliche Liebevolle Pflege, Geborgenheit und Zuwendung für schwerstkranke Kinder und Jugendliche, für die es nach dem heutigen Stand der Medizin keine Heilung gibt: Das ist das Konzept des Kinderhospiz Löwenherz. Acht Plätze stehen für sie bereit. Sie werden für einige Wochen gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern aufgenommen, die in eigenen Familienzimmern untergebracht werden. Bis zu 150 Familien können pro Jahr ins Kinderhospiz kommen. Für viele wird es zu einer Oase, in der sie neue Kraft für schwere Zeiten schöpfen. Das kompetente Team und die warme Atmosphäre im Haus helfen ihnen dabei, wieder aufzutanken. Die schwerkranken Kinder und Jugendlichen werden individuell versorgt, die Eltern bekommen Entlastung. Um die Geschwister, die oft nicht genügend Aufmerksamkeit erhalten, kümmern sich Pädagogen. Sie basteln oder spielen mit ihnen und machen gemeinsam Ausflüge. Das hilft ihnen, ein wenig Abstand zu gewinnen. Ein vorrangiges Ziel ist es, die Familien so weit zu stärken, dass sie mit ihrem Kind wieder nach Hause zurückkehren können, damit es möglichst dort sterben kann. Es kann in seiner letzten Lebensphase aber auch gemeinsam mit seiner Familie zu Löwenherz kommen oder dort bleiben. 12

Auf dem Grundstück soll in naher Zukunft zusätzlich ein Jugendhospiz mit acht Plätzen errichtet werden. Denn Jugendliche und junge Erwachsene benötigen eine andere Ansprache als Kinder und besondere Angebote. Auch angesichts der Warteliste bei Löwenherz ist dringend eine Erweiterung erforderlich. Zur Unterstützung der Familien zuhause hat der Verein die ambulante Kinderhospizarbeit aufgebaut. Denn dort sind sie viele Wochen im Jahr auf sich allein gestellt. Ehrenamtliche Kinderhospizhelfer und -helferinnen des»ambulanten Kinderhospizdienstes Löwenherz Bremen und Umzu«fahren zu ihnen, um die Eltern und Kinder zu begleiten und zu unterstützen. Den Hospizdiensten in Niedersachsen bietet Löwenherz in einem Kooperationsmodell die Schulung und Vernetzung in der Kinderhospizarbeit an. Der Aufenthalt im Kinderhospiz wird etwa zur Hälfte von den Krankenkassen finanziert. Für die andere Hälfte ist Löwenherz auf Spenden angewiesen. Damit Löwenherz den Familien auch in Zukunft helfen kann, braucht der Verein viele Unterstützer und Spender. Die Stiftung Kinderhospiz Löwenherz schafft zusätzliche Sicherheit. Sie soll gewährleisten, dass das Kinderhospiz auch in den kommenden Jahren finanziell gesichert ist und die schwerstkranken Kinder und ihre Familien die wertvolle Pflege, Entlastung und Unterstützung erhalten, die sie benötigen. 13

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Daran sollten Sie denken Das Vermögen aufstellen: Konten, Bausparverträge, Immobilien, Schmuck, Wertsachen, Auto Verbindlichkeiten aufstellen: Bankkredite, Schulden, Zahlungsverpflichtungen Eine Liste der Erben und Begünstigten aufstellen: Verwandte oder Freunde informieren oder die Liste einem Anwalt oder Notar geben Testament schreiben: eigenhändiges Testament muss vollständig mit der Hand verfasst werden, Ort, Datum und die Unterschrift mit Vor- und Zunamen enthalten an einem sicheren Ort aufbewahren, wo es auch gefunden wird (z.b. beim Amtsgericht) oder für ein notarielles Testament Termin vereinbaren Lebensversicherungen: Begünstigten eintragen Schenkungen: Gegenstände und Beschenkte schriftlich festlegen, bei größeren Werten zur Sicherheit Termin mit Anwalt oder Notar vereinbaren 15

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie gerne. Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen die Geschäftsführerin des Vereins Kinderhospiz Löwenherz e.v., Frau Barbara Frerker, unter der Telefonnummer 0 42 42 / 59 25-15 zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne weiteres Informations material über das Kinderhospiz Löwenherz zu. Füllen Sie dazu einfach die Postkarte aus und senden sie an uns zurück. Die Adresse: Kinderhospiz Löwenherz e.v. Geschäftsführung Frau Barbara Frerker, persönlich Plackenstraße 19 28857 Syke Tel: 0 42 42 / 59 25-15 Fax: 0 42 42 / 59 25-25 frerker@kinderhospiz-loewenherz.de www.kinderhospiz-loewenherz.de Möchten Sie persönlich mit uns sprechen? Bitte schicken Sie uns die Postkarte ausgefüllt zurück. Impressum Ich möchte mehr über das Kinderhospiz Löwenherz wissen. Name Bitte schicken Sie mir kostenlos Informationsmaterial. Ich möchte die Arbeit des Kinderhospiz Löwenherz unterstützen und in meinem Nachlass begünstigen. Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte ein persönliches Gespräch führen. Bitte rufen Sie mich an. Straße / Hausnr. PLZ / Ort 16 Telefon & Email An den Verein Kinderhospiz Löwenherz e.v. Frau Barbara Frerker, persönlich Plackenstraße 19 28857 Syke Bitte freimachen Konzeption, Grafik und Layout: moculade Design, Ina von Rumohr www.moculade.de Konzeption und Text: Medienbüro Heiner Brock Ellerneck 113a 22149 Hamburg Tel: 040 / 66 90 98 58 Fotos: Gaby Letzing Heiner Brock 3. Auflage Juli 2010 Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit hier nur die männliche Personenbezeichnung benutzen. Sie schließt selbstverständlich die weibliche Form mit ein.

Kinderhospiz Löwenherz e.v. Frau Barbara Frerker, persönlich Plackenstraße 19 28857 Syke Tel: 0 42 42 / 59 25-15 Fax: 0 42 42 / 59 25-25 frerker@kinderhospiz-loewenherz.de www.kinderhospiz-loewenherz.de Stand Juli 2010 17

Die kranken Kinder und ihre Familien freuen sich über Ihr Interesse. Vielen Dank. Unser Spendenkonto 111 00 999 99 Kreissparkasse Syke BLZ 291 517 00 Diese Broschüre soll Ihnen einen kleinen Überblick geben und kann nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen. 18