Absicherung von Exporten mit Hilfe staatlicher Garantien René Auf der Landwehr, Euler Hermes AG Nürnberg, 07.04.2017
Im Auftrag des Bundes Exportkreditgarantien Die Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bearbeiten im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Exportkreditgarantien. In diesem Konsortium ist Euler Hermes der Federführer. Ermächtigungs- Rahmen im Haushaltsgesetz 160 Mrd. EUR 2
Die Exportkreditgarantien des Bundes Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure durch die Bundesrepublik Deutschland Ziele Schutz vor Zahlungsausfällen Zugang zu schwierigen Märkten Aufrechterhalten von Exportmöglichkeiten bei Krisen Erleichterung der Exportfinanzierung Chancengleichheit für deutsche Exporteure
Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Deckungsfähigkeit in Abhängigkeit vom Bestellerland und Risikolaufzeit innerhalb der EU & Kern- OECD* Sitz des Abnehmers außerhalb der EU & Kern-OECD Risikolaufzeit bis zwei Jahre ab zwei Jahre Keine Deckung Deckung möglich Deckung möglich Deckung möglich * EU, USA, Kanada, Japan, Norwegen, Schweiz, Australien, Neuseeland, Island Seite 4
Anwendungsbereich Hermesdeckungen EU & Kern-OECD Deckungen weitestgehend möglich Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten
Risiken bei Exportgeschäften Fabrikation Embargo Lossagung vom Vertrag Versand Verlust der Ware infolge politischer Umstände Embargo Lossagung vom Vertrag Fälligkeit Konvertierungsund Transferrisiken Zahlungseinstellung Jederzeit Insolvenz des Abnehmers behördliche oder gesetzgeberische Eingriffe Krieg, Revolution, Aufruhr ungünstige Umstände
Möglichkeiten der Absicherung Absicherung von Forderungen aus Exportgeschäften Forderungen aus wiederholten Geschäften Absicherung eines einzelnen Geschäftes Forderungen aus Geschäften mit mehreren Kunden Forderungen aus wiederholten Geschäften mit einem Kunden Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung (APG) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung Lieferantenkreditdeckung, Fabrikationsrisikodeckung, Vertragsgarantiedeckung
Voraussetzungen für Exportkreditgarantien Übernahmekriterien Förderungswürdigkeit Risikomäßige Vertretbarkeit Üblichkeit der Vertragsbedingungen Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften Förderfähiges Projekt Ausfuhrgeschäft (Liefer-, Leistungs- und Finanzierungsverträge) mit nicht marktfähigen auslandsbezogenen Risiken eines deutschen Exporteurs über im Wesentlichen deutsche Ware
Länderbeschlusslage Bsp. Russland Russland Kurzfristige Zahlungsbedingungen Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen Mittel-/Langfristige Zahlungsbedingungen Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen Entgeltkategorie 4 Sicherheiten Bei mittel- und langfristigen Geschäften mit privaten Bestellern sind bei nicht ausreichender Bonität Bank- oder Staatssicherheiten erforderlich. Die Anerkennung einer Bank als Garant bzw. Darlehensnehmer erfolgt von Fall zu Fall..
Praxisbeispiel Absicherung eines einzelnen Geschäftes Russischer Kunde plant Kauf einer neuen Werkzeugmaschine Wettbewerb bietet ebenfalls Russischer Kunde ist an Finanzierung interessiert Zahlungsbedingungen: 15 % Anzahlung gegen Anzahlungsgarantie 85 % Zahlbar in 6 Halbjahresraten zzgl. Zinsen Refinanzierung über hermesgedeckten Forderungsankauf (oder alternativ Bestellerkredit) 10
Wann und wie können wir helfen? Bsp.: Verkauf einer Werkzeugmaschine nach Russland Anzahlung Fabrikationszeit Nach Auslieferung Verschiedene Zeitpunkte Schutz vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Anzahlungsgarantie durch den Käufer. Auch für andere Vertragsgarantien möglich. Vertragsgarantiedeckung Ware wird nicht mehr fertig gestellt wegen Insolvenz des Bestellers oder politische Gründe machen die Auslieferung unmöglich. Fabrikationsrisikodeckung Schutz vor Forderungsverluste n Nichtzahlung wg. wirtschaftlicher oder politischer Gründe. Lieferantenkreditdeckung Bis zu 80 % Entlastung der Kreditlinien für benötigte Vertragsgarantien. Avalgarantie 11
Praxisbeispiel: Vertragsgarantiedeckung Anzahlung vor Fabrikationsbeginn gegen Anzahlungsgarantie Gedeckte Risiken: - Ungerechtfertigte Ziehung der Garantie (unfair calling) - Ziehung der Garantie aus Gründen, die der Exporteur nicht zu verantworten hat (politische Schäden) Entschädigung der ausgezahlten Garantiesumme Selbstbeteiligung: 5 % Entgelt: einmalig %-Satz der Garantiesumme unter Berücksichtigung des Länderrisikos (im Beispiel 0,36 % bei Länderkategorie 4) Außerdem Deckung möglich für Bietungs-, Vertragserfüllungsund Gewährleistungsgarantien
Praxisbeispiel: Avalgarantie Entlastung der Avallinie durch eine Avalgarantie Besicherung des herausgelegten Garantiebetrages bis zu 80 % zu Gunsten des Garantiestellers (Hausbank) Zusätzliche Liquidität durch Entlastung der Aval- bzw. Kreditlinie bei der Hausbank Voraussetzung: parallele Übernahme einer Vertragsgarantiedeckung oder Fabrikationsrisikodeckung Entgelt: kein zusätzliches Entgelt, Bund wird quotal an der Avalprovision beteiligt
Praxisbeispiel: Fabrikationsrisikodeckung Fabrikationsdauer: 6 Monate Gedeckte Risiken: Ware wird nicht mehr fertig produziert bzw. fertige Ware wird nicht mehr versandt, weil Vertrag aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken nicht mehr durchgeführt werden kann Ersatz der entstandenen Selbstkosten, sofern keine anderweitige Verwertung der Ware möglich Selbstbeteiligung: 5 % Entgelt: %-Satz der gedeckten Selbstkosten unter Berücksichtigung von Länderrisiko und Risikolaufzeit (im Beispiel 0,95 % bei Länderkategorie 4 und 6 Monate Risikolaufzeit)
Praxisbeispiel: Lieferantenkreditdeckung Zahlung in 6 halbjährlichen Tilgungsraten inkl. Zinsen (3 Jahre Kreditlaufzeit) Gedeckte Risiken: Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken Selbstbeteiligung: 15 % (5 % gegen Entgeltaufschlag möglich) Entgelt: einmalig, %-Satz der zu deckenden Forderung (im Beispiel ca. 3 % bei einem Käufer mit mittlerer Bonität aus einem Land der Länderkategorie 4) Möglichkeit der Refinanzierung über einen hermesgedeckten Forderungsankauf
Finanzierung Mittelfristiger Lieferantenkredit Lieferung (z.b. 3 Jahre Kredit) Kreditrückzahlung (Tilgung in 6 Halbjahresraten zzgl. degressiver Zinsen) Ausländischer Besteller Exporteur Refinanzierung Sicherungsabtretung 1. Kaufpreisforderung 2. Ansprüche aus der Bundesdeckung Kreditinstitut Hermesdeckung
Bestellerkredit (Bank zu Bank) Ausländischer Besteller Darlehensvertrag/Rückzahlung Auslandsbank Exportvertrag/ Lieferung Darlehensvertrag/ Rückzahlung Exporteur Auszahlung Finanzierende Bank Hermesdeckung
Investitionsabsicherung des Bundes Absicherung politischer Risiken bei Auslandsinvestitionen Enteignung/enteignungsgleiche Eingriffe Krieg Bruch von staatlichen Zusagen Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien Absicherungsfähige Investitionen Operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Förderungswürdigkeit Rechtsschutz (insb.: bilateraler Investitionsschutzvertrag) Aktiver Geleitschutz des Bundes Schadensvermeidung durch effektives Krisenmanagement Diplomatische Interventionen zur Rettung der Projekte Entschädigung Verlustausgleich durch angemessene Entschädigung Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht Kosten: Garantieentgelt 0,5 % p.a.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! René Auf der Landwehr Euler Hermes AG Tel.: 0162 / 241 92 38 E-Mail: Rene.AufderLandwehr @eulerhermes.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34-90 00 info@agaportal.de Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Euler Hermes Aktiengesellschaft oder PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright Euler Hermes Aktiengesellschaft www.agaportal.de