A N T R A G S F O R M U L A R GRUNDVERKEHRSBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG VON RECHTSGESCHÄFTEN Das Antragsformular inkl. Beilage ist vom Erwerber 1 vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Bei mehreren Erwerbern ist von jedem Erwerber ein gesondertes Antragsformular vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Folgender Antragsteller ersucht die zuständige Grundverkehrsbehörde um Genehmigung des in...-facher Ausfertigung beiliegenden Kaufvertrages Dienstbarkeitsvertrages Tauschvertrages...-vertrages Schenkungsvertrages... Name, Vorname... und Wohnsitzadresse... bzw. Firmenname und... Sitzadresse... Staatsbürgerschaft Wohnsitz in Liechtenstein seit Liechtenstein Beruf... Angehörige EWR Mitgliedstaaten 2... Drittstaaten...... (ist auch von Landesbürgern auszufüllen!) Zivilstand ledig verheiratet getrennt geschieden verwitwet Name des Ehegatten... Name und Geburtsjahr der minderjährigen Kinder......... Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder... (nur bei Deckung des Erholungsbedürfnisses anzugeben; gem. Art. 6 Abs. 1 Bst. c GVG) 1 2 Die in diesem Formular verwendete männliche Form von Bezeichnungen beinhaltet auch die weibliche Form. Angehörige von EWR-Mitgliedstaaten können unter denselben Voraussetzungen wie Landesangehörige erwerben. Juristische Personen mit Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat können wie inländische juristische Personen erwerben.
2 Vertragsgegenstand:... (Parzellen Nr. und Flurangabe, etc.) Zonenzugehörigkeit der Wohnzone mit genauer Bezeichnung... vertragsgegenständlichen Zone für öffentliche Bauten Reservezone Parzelle(n) Industrie- und Gewerbezone Übriges Gemeindegebiet Freihaltezone Landwirtschaftszone Waldzone... Der Antragsteller macht folgendes berechtigtes Interesse samt Begründung (S. 6) geltend: Ein berechtigtes Interesse für den Grundstückserwerb gemäss Art. 6 Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes vom 9. Dezember 1992 (GVG), LGBl. 1993 Nr. 49, ist insbesondere vorhanden: (Entsprechendes berechtigtes Interesse bitte unbedingt ankreuzen!) a) wenn das zu erwerbende Grundstück dem Erwerber oder seiner Familie zur Deckung eines bereits gegebenen inländischen Wohnbedürfnisses dient und der Erwerber seinen Wohnsitz im Inland hat; Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Ausländer); besagt, dass der Erwerber nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist; oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage). b) wenn das zu erwerbende Grundstück dem Erwerber oder seiner Familie zur Deckung eines künftigen inländischen Wohnbedürfnisses dient und der Erwerber Landesangehöriger ist; oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage.)
3 c) wenn das zu erwerbende Grundstück dem Erwerber oder seinen mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern zur Deckung eines gegenwärtigen Erholungsbedürfnisses dient, der Erwerber ein im Inland wohnhafter volljähriger Landesangehöriger ist und weder er noch eines seiner Familienmitglieder bereits Eigentümer eines entsprechenden Grundstückes sind; Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung für EWR-Bürger; Vollständiger Grundbuchauszug des Erwerbers sowie dessen im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern (Ehegatte, Kinder, etc.). Sollte der Erwerber etc. keinen Grundbesitz haben, ist eine Bestätigung des Amtes für Jusiz, Abteilung Grundbuch, beizubringen, welche Bestätigung der Zonenzugehörigkeit der bereits im Eigentum des Antragstellers sowie dessen im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern (Ehegatte, Kinder, etc.) stehenden Bestätigung des Antragstellers, dass weder bei ihm, noch bei seinem Ehegatten, noch bei anderen im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern (Kinder, etc.), Rechte oder Verhältnisse etc. gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. a bis e GVG bestehen bzw. wenn solche bestehen, an welchen Grundstücken diese Rechte oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage). d) wenn das zu erwerbende Grundstück dem Erwerber ganz oder zu einem wesentlichen Teil dazu dient, darauf die Betriebsstätte seines gesetzlich zugelassenen inländischen Betriebes zu errichten oder zu erweitern oder wenn das zu erwerbende Grundstück dem Erwerber ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Ausübung eines gewerblichen oder freien Berufes dient und der Erwerber in all diesen Fällen für diesen Zweck keinen entsprechenden inländischen Grundbesitz hat; Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Ausländer); oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage); Nachweis des gesetzlich zugelassenen inländischen Betriebes (Öffentlichkeitsregisterauszug) bzw. des gewerblichen (Gewerbebewilligung) oder freien Berufes; Begründung der Notwendigkeit des Grunderwerbs; u.a. Ausübung eines gewerblichen oder freien Berufes; Angabe der Grösse und Art der Nutzung der bisher zur Verfügung stehenden Grundstücke, Betriebsräumlichkeiten, Lagerräume, etc.; Angabe der Anzahl der Beschäftigten, Bedarfsnachweis des zu erwerbenden Grundstückes, etc.
4 Information, ob das gesamte zu erwerbende Grundstück dem Erwerber zur Ausübung eines gewerblichen oder freien Berufes oder dazu dient, darauf die Betriebsstätte zu errichten o- der zu erweitern, oder zu welchem Teil diese Nutzung vorgesehen ist. e) wenn das zu erwerbende Grundstück der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten ist und dem Erwerber zur haupt- oder nebenberuflichen Führung seines inländischen Betriebes zur Herstellung landwirtschaftlicher Produkte dient und sein Grundbesitz ein der Grösse des Betriebes angemessenes Verhältnis nicht übersteigt; Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Ausländer); Information, ob die Landwirtschaft haupt- oder nebenberuflich geführt wird; Information, welcher landwirtschaftlichen Produktion das zu erwerbende Grundstück dienen soll (Formular A: Betriebs- und Flächenformular, aufliegend beim Landwirtschaftsamt); Angabe der Grösse des Landwirtschaftsbetriebes zum Nachweis, dass mit dem beabsichtigten Grundstückserwerb ein der Grösse des Betriebes angemessenes Verhältnis nicht überstiegen wird; wie u.a. Angabe der Zahl und Art der Tiere, der Grösse der Anbaufläche, der Produktionsarten und der Produktionsmengen, etc.; oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage). f) wenn das zu erwerbende Grundstück einer Überbauung mit Eigentums- oder Mietwohnungen oder der Erstellung von gewerblichen Räumlichkeiten dient und folgende Voraussetzungen gegeben sind: aa) die Überbauung muss zur Deckung des inländischen Bedarfs an Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen oder gewerblichen Räumlichkeiten beitragen; bb) für die Überbauung muss ein Vorprojekt samt Baubeschrieb unterbreitet werden; cc) die geplante Überbauung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Grundstücksfläche stehen und in der zeitlich vorgegebenen Frist durchgeführt werden; dd) die Überbauung muss den orts- und landesplanerischen Vorschriften und Richtlinien entsprechen; ee) der Erwerber des inländischen Grundstückes muss Landesangehöriger oder eine inländische juristische Person sein; ff) der Erwerber darf nicht Eigentümer eines baureifen Grundstückes sein, das für eine Überbauung im Sinne von unter Unterbst. aa geeignet wäre. Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung für EWR-Bürger;
5 haben, ist eine Bestätigung des Amtes für Justiz, Abteilung Grundbuch, beizubringen, welche Bestätigung des Antragstellers, dass keine Rechte oder Verhältnisse etc. (Art. 2 Abs. 2 Bst. a bis e GVG) bestehen bzw. wenn solche bestehen, an welchen Grundstücken diese Rechte oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage); Angabe, ob die Überbauung zur Deckung des inländischen Bedarfs an Eigentums- oder Mietwohnungen oder zur Deckung des inländischen Bedarfs an gewerblichen Räumlichkeiten beitragen soll; Situationsplan (Katasterplan) der Gemeinde; Vorprojekt; Baubeschrieb; Ungefähre Berechnung der Ausnutzungsziffer (AZ) zum Nachweis, dass die geplante Überbauung in einem angemessenen Verhältnis zur Grundstücksfläche steht; Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt die Überbauung fertiggestellt sein wird (Zeitplan); Baugesuch - falls bereits vorhanden - zur Unterstützung des Nachweises, dass sich das Projekt bereits in einem konkreten Stadium der Verwirklichung befindet und innert nützlicher Frist gemäss dem Zeitplan durchgeführt werden kann; Bestätigung der Gemeinde (z.b. in der Begründung des Beschlusses), dass die geplante Überbauung den orts- und landesplanerischen Vorschriften und Richtlinien entspricht; Begründung, warum sich ein allenfalls vorhandenes baureifes Grundstück für eine Überbauung nicht eignet. g) wenn das zu erwerbende Grundstück Zwecken des sozialen Wohnungsbaues dient und der Erwerb durch eine gemeinnützige juristische Person mit Sitz oder Zweigniederlassung im Inland erfolgt, die im Inland Steuerbefreiung geniesst; Öffentlichkeitsregisterauszug zum Nachweis, dass der Antragsteller eine gemeinnützige juristische Person mit Sitz oder Zweigniederlassung im Inland ist; Nachweis des sozialen Wohnungsbaues. h) wenn das zu erwerbende Grundstück der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltenen Boden darstellt und der Erwerber ein im Inland wohnhafter Landesangehöriger ist, der keinen solchen Grundbesitz zur Nutzung hat. Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung für EWR-Bürger;
6 oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage). Weitere Sachverhalte und Umstände, auf deren Grundlage der Erwerber ein berechtigtes Interesse am Erwerb befindet (Für den Fall, dass kein berechtigtes Interesse gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst a bis h GVG geltend gemacht werden kann) Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Ausländer); oder Verhältnisse bestehen (siehe Beilage). Allfällige das berechtigte Interesse belegende Dokumente. Begründung des berechtigten Interesses und weitere Bemerkungen:
7 Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Vollständigkeit sowie Richtigkeit der Angaben: Ort und Datum: Unterschrift: Beilagenverzeichnis: Vertrag in...-facher Ausfertigung Grundbuchauszug / Bestätigung Fremdenpolizeiliche Wohnsitzbestätigung Weitere Dokumente:......
8 Beilage Angabe allfälliger Rechte gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. a bis e GVG Ich bestätige, dass ich 1. kein selbständiges und dauerndes Baurecht, 2. kein Nutzniessungsrecht an einem Grundstück oder ein Wohnrecht, 3. kein Kauf-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück, 4. kein anderes Recht, insbesondere aus Kredit- oder Treuhandverträgen, langfristigen Mietoder Pachtverträgen, soweit sich damit nach Inhalt oder Umfang, ungeachtet der Art und Form der Verabredung, ähnliche wirtschaftliche Zwecke wie mit dem Erwerb von Eigentum oder eines Baurechtes oder von Rechten an Grundstücken im Sinne von Ziff. 1 und 2 erreichen lassen, 5. keine Anteile am Vermögen juristischer Personen oder Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit, deren Vermögen ganz oder überwiegend aus Grundstücken oder Rechten an solchen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. a bis d GVG (Baurecht oder Rechte im Sinne von Ziff. 1 bis 3) besteht, 6. folgende Rechte gemäss Ziff. 1 bis 4 (vollständige und genaue Angabe der Rechte und der Grundstücke, an denen diese Rechte bestehen): innehabe. Datum: Unterschrift: