Unser. Gemeindeblatt Mai Markt-Geschichte & -Geschichten»Von kleinen und großen Kramern« Integriertes Mobilitäts- und Ortsentwicklungskonzept

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Transkript:

BAYERISCHER Unser QUALITÄTSPREIS 2014 Gemeindeblatt Mai 2017 43. Holzkirchner Frühlingsfest vom 24. bis 29. Mai 2017 Festplatz am Herdergarten Markt-Geschichte -Geschichten»Von kleinen und großen Kramern«Integriertes Mobilitäts- und Ortsentwicklungskonzept

ANZEIGE INHALT Mobil mit Strom unterwegs Zukunft testen ohne Reichweitenangst Mit bis zu 52 Kilometern** Aktionsradius im rein elektrischen Betrieb deckt der Plug-in Hybrid Outlander die meisten Alltagsanforderungen ab, seine Gesamtreichweite liegt zudem mit bis zu 800 Kilometern** auf dem Niveau moderner Dieselfahrzeuge (Messungen gemäß EU-Verfahren NEFZ). Das Fahrzeug lässt sich an Schnellladestationen, jeder gesicherten Haushaltssteckdose, an öffentlichen Ladestationen und auch während der Fahrt aufl aden. In nur drei Jahren seit seiner Markteinführung 2012 haben sich weltweit mehr als 100.000 Kunden für den sparsamen SUV entschieden. In Deutschland kamen seit Mai 2014 mehr als 4.000 Plug-in Hybrid Outlander neu auf die Straßen. Mitsubishi Motors fördert die Elektromobilität in Deutschland mit einem Extra-Bonus beim Kauf eines Plug-in Hybrid Outlander. Zusätzlich zum staatlichen Zuschuss der Bundesregierung für Plug-in Hy bridfahrzeuge in Höhe von 1.500 Euro, erhalten die Kunden beim Autohaus Huber GmbH jetzt noch einen Extra-Bonus in Höhe von 6.000 Euro. Daraus ergibt sich beim Kauf jetzt ein Gesamtpreisvorteil in Höhe von 7.500 Euro. Für den Plug-in Hybrid Outlander gewährt Mitsubishi Motors eine 5-Jahres-Neuwagengarantie (bis 100.000 km) sowie eine 8-jährige Herstellergarantie auf die Fahrbatterie (bis 160.000 km). ** Gesamtverbrauch Plug-in Hybrid Outlander: Stromverbrauch (kombiniert) 13,4 kwh/100 km; Kraftstoffverbrauch (kombiniert) 1,8 l/100 km; CO 2 -Emission (kombiniert) 42 g/km; Effizienzklasse A+. Bavariastr. 1 Sauerlach / Lochhofen Tel. 08104/88940 * Fax 08104/889440 info@autohaushuber.de www.autohaushuber.de Titelmotiv: Fotolia LightingKreative Kleine Bilder: Marktgemeinde Holzkirchen (1) www.innovate-c.de (1) 01 Inhalt 02 Grußwort Bürgermeister Holzkirchen AUS DEM RATHAUS 03 Amtliche Bekanntmachungen 06 Öffentiche Bekanntmachungen 07 Meldung aus dem Fundbüro 08 Seniorennachmittag auf dem Frühlingsfest 08 Ärger oder Sorgen mit der Gartengrenze? 10 Probleme mit Hunden in der Öffentlichkeit 12 Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm 13 Aufruf an alle Gartenbesitzer 14 Mobilitäts- und Ortsentwicklungskonzept 16 E-Bike-Verleih in Holzkirchen 18 Markt-Geschichte -Geschichten 19 Wochenmarkt in Holzkirchen AUS DEM GEMEINDELEBEN 22 Geothermie für Holzkirchen 24 25 Jahre Hallenbad BaTuSa: 26 Mobile Problemmüllsammlung 28 Holzkirchen engagiert 29 Telekom Wartungsarbeiten in Holzkirchen ANSpREcHpARTNER ZENTRALE DIENSTE 30 Ansprechpartner im Rathaus 31 Zentrale Dienste BILDUNG KULTUR 33 Holzkirchner Symphoniker Frühjahrskonzerte 34 Volkshochschule Holzkirchen-Otterfing e.v. 35 Gemeindebücherei Holzkirchen 36 Bürgerstiftung Holzkirchen Termine KINDER JUGEND 37 Waldorf Kindergarten Holzkirchen 38 Kreisjugendring Miesbach 39 JUZ Holzkirchen VERANSTALTUNGEN 40 Alle Veranstaltungen im Mai HUND KATZE MAUS 42 Diskussion Zeckenschutz 42 Blonde Schönheit aus Griechenland VEREINE 45 Radsport- und Lauf-Club Holzkirchen e.v. 46 TSA Saphir im TuS-Holzkirchen e.v. 47 TuS Holzkirchen Abteilung Aikido 48 TSV Hartpenning e.v. 50 Judo-Team Oberland e.v. 51 Sportfit Holzkirchen e.v. 52 Sportfreunde Föching e.v. 52 Anonyme Alkoholiker Lk. Miesbach e.v. 53 VdK, Ortsverband Holzkirchen 53 Der 50 plus Verein e.v. 54 Bund Naturschutz in Bayern e.v. 55 Bergfreunde Holzkirchen e.v. 56 Holzkirchner-Tafel e.v.: 56 tauschzeit Holzkirchen 57 Ökumenische Nachbarschaftshilfe 57 BRK-Kleiderladen 57 Briefmarkenfreunde e.v. KIRcHEN 58 Katholischer Pfarrverband Holzkirchen 59 Katholische Pfarrgemeinde 59 Katholischer Frauenbund 60 Kolpingsfamilie 60 Ökumene vor Ort 61 Evangelisch-lutherische Gemeinde 62 Freie Christengemeinde 63 Bahá í-gemeinde Holzkirchen STELLENANGEBOTE 64 Stellenangebote SERVIcESEITEN 67 Ärzte Heilberufe 71 Adressen A Z IMpRESSUM 76 Impressum NOTDIENSTE 76 Notdienst-Hotline Ansprechpartner Redaktion Lucia Bernhardt Jutta Schué Tel. 08024 642-100 Markt Holzkirchen Ansprechpartner Anzeigen und Ärzteseiten Christian Müller Tel.: 08024 9029413 immpuls GmbH Ansprechpartner Verteilung/Zustellung Jens Hackl Tel.: 089 312071822 Werbe Reiser GmbH Weitere Informationen siehe Impressum am Heftende. holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 1

GRUSSWORT AUS DEM RATHAUS Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, diesmal geht der Mai besonders vielversprechend los. Der 1. dieses Monats verlängert das Wochenende und verschiebt den ansonsten eher unliebsamen Arbeitsbeginn auf den namentlich besser passenden Dienst tag. Haben Sie gewusst, dass der Tag der Arbeit seinen Ursprung in den USA hat? Amerikanische Gewerkschaften riefen für den 1. Mai 1886 einen Generalstreik aus, um den Achtstundentag durchzusetzen. Dieser endete aber in einem Fiasko: nachdem in Chicago mehrere Streikposten und Polizisten erschossen worden waren, kam es zu einer Protestkundgebung, bei der ein Unbekannter eine Bombe warf. Die Polizisten gerieten in Panik, schossen um sich und töteten zahlreiche Menschen. Ein dramatischer Anfang! Die Nazis machten den 1. Mai ab 1933 zum»nationalen Feiertag des deutschen Volkes«und inszenierten 1933 in Berlin ein propagandistisches Massenspektakel. Heute finden an diesem Tag zahlreiche Kundgebungen der Gewerkschaften statt, die 2017 stark vom Bundestagswahlkampf bestimmt sein werden. Auch der Muttertag, in diesem Jahr am 14. Mai, wurde kurzzeitig vom Nationalsozialismus vereinnahmt und mit der Idee der germanischen Herrenrasse verknüpft. Seine Wurzeln reichen zwar bis in das antike Griechenland zurück, aber ähnlich wie beim 1. Mai haben den Muttertag die US-Amerikaner geprägt. Am 12. Mai 1907 wurde in West Virginia der erste Tag zu Ehren der Mütter veranstaltet. Die Bewegung blieb nicht auf die USA beschränkt. 1923 wurde er auch in Deutschland, hier jedoch unpolitisch vom Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber als Tag der Blumenwünsche eingeführt und seitdem gefeiert. Also, schenken Sie Blumen sie sind die authentischen und damit immer richtigen Geschenke an die Mütter! Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es den Vatertag, der traditionell an Christi Himmelfahrt begangen wird, in 2017 am 25. Mai. Laut Statistik erreichen an diesem Tag die alkoholbedingten Verkehrsunfälle den Jahreshöhepunkt. Aber man kann den Vatertag bei uns auch feiern ohne fahren zu müssen; z.b. auf dem Frühlingsfest, das am 24. Mai losgeht und bis 29. Mai dauert. Die Vorbereitungen dieses, vor allem von der Jugend herbeigesehnten Festes, laufen schon lange. Der Musikzug als Veranstalter plant gemeinsam mit der Marktgemeinde wie immer ein hoffentlich friedliches und fröhliches Fest. Angesichts der sich häufenden Anschläge von Verrückten werden auch die Sicherheitsmaßnahmen bei den Festen bei uns, wie z. B. dem Frühlingsfest und der Jubiläumsfeierlichkeiten Holzkirchens und Föchings so gut wie möglich vorbereitet und die Gefährdungslagen genau analysiert. Gott sei Dank haben wir mit der örtlichen Polizei einen zur Bewältigung dieser Herausforderung professionellen Partner. Das gilt gleichermaßen auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehren, des Bayerischen Roten Kreuzes u.a. Lassen wir uns die Freude auf die vielen Feste nicht verderben, sondern lassen Sie uns diese genießen und ausgelassen feiern! Mit den besten Grüßen Ihr Ihr Olaf von Löwis of Menar Erster Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen Bekanntmachung nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG über die Absicht der Teileinziehung des Feld- und Waldweges Großer Abergweg-Teufelsgraben betreffend einer Teilfläche des Flurstücks 470 Der Markt Holzkirchen plant die Verlegung eines Teilstücks der Fl.Nr.: 470 des Großen Abergweges. Der neue Wegeverlauf ist bereits Bestandteil des gewidmeten Großen Abergweges und soll nun den tatsächlichen Grundstücksgegebenheiten vor Ort angepasst und verbreitert werden. Der neue Wegeabschnitt verbindet ebenfalls Aberg mit dem Ortsteil Föching auf Höhe Westermeier Str. 4 und 6 und übernimmt damit die Straßenfunktion der bisher gewidmeten Fläche. Mit Fertigstellung des neuen Streckenabschnitts verliert der bestehende Abschnitt des Großen Abergwegs, Teilfläche der Fl.Nr.: 470, seine Verkehrsbedeutung. Eine erneute Widmung des künftig verbreiterten Wegeverlaufs Großer Abergweg ist nicht erforderlich, diese Flächen sind bereits gewidmet und werden miteinander verschmolzen. Wegen der endgültigen Verlegung des Wegeabschnittes auf Höhe Westermeier Str. 4 und 6 verliert der bestehende Wegeabschnitt seine Verkehrsbedeutung. Der Bauausschuss hat daher am 13.10.2016 beschlossen, ein Verfahren zur Teileinziehung für diesen Abschnitt einzuleiten. Die Absicht der Einziehung wird hiermit angekündigt (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG). Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bis zum 07.06.2017 beim Markt Holzkirchen/Bauverwaltungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Wichtiger Hinweis zu Bekanntmachungen der Marktgemeinde Holzkirchen: Bekanntmachungen im Gemeindeblatt zu Bauleitplanverfahren haben nur ergänzenden informellen Charakter. Die nach den baurechtlichen Bestimmungen erforderliche ortsübliche Bekanntmachung einzelner Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren erfolgt durch Anschlag an den Amtstafeln in Holzkirchen, Teilfläche von Fl.Nr.: 470 zur Einziehung vorgesehen neuer verbreiterter Wegeverlauf Großhartpenning und Föching. Nur durch diesen Anschlag an den Amtstafeln werden Fristen in Gang gesetzt. Den Gemeindebürgern wird deshalb zur Wahrung ihrer Interessen empfohlen, sich regelmäßig an den Amtstafeln über aktuelle Bauleitplanverfahren zu informieren. 2 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 3

AUS DEM RATHAUS Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 für ein Gebiet an der Roggersdorfer Straße (hier: Bereich südlich des Albrecht- Dürer-Rings, Flur-Nr. 859/3, 859/13 und Teilbereich aus 854; Gemarkung Holzkirchen) im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) öffentliche Auslegung gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB Der Bauausschuss der Marktgemeinde Holzkirchen hat am 23.03.2017 beschlossen, für das ein-gangs genannte Gebiet ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 einzuleiten (Planungsziel: mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus geschaffen werden). Der vom Bauamt Verwaltung Holzkirchen ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf i.d.f. vom 23.03. mit Begründung liegt in der Zeit vom: 04.04.2017 bis 05.05.2017 im Flur Bauamt/Verwaltung, 2. Stock, Rathaus Holzkirchen, Marktplatz 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auskünfte zu dem Bebauungsplanverfahren werden in den Zimmern 210 oder 215 bis 218 erteilt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkon- Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 trolle unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis: Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen. Umweltbezogene Informationen stehen zu dieser Bebauungsplanänderung nicht zur Verfügung. AUS DEM RATHAUS Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Holzkirchen Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für ein Gebiet im Norden des Ortsteiles Großhartpenning, westlich der Moosstraße (Flur Herzberg); hier: Teilfläche Flst. Nr. 969, Gemarkung Hartpenning Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) öffentliche Auslegung gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 2 BauGB Der Marktgemeinderat Holzkirchen hat am 26.07.2016 beschlossen, für das eingangs genannte Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung einzuleiten (Planungsziel: Mit der Einbeziehung der Teilfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage geschaffen werden). Der vom Bauamt Verwaltung (Markt Holzkirchen) in Zusammenarbeit mit Dipl. Ing. Marek Vincur ausgearbeitete Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 06.04.2017 mit Begründung liegt in der Zeit vom 18.04.2017 bis 18.05.2017 im Flur Bauamt/Verwaltung, 2. Stock, Rathaus Holzkirchen, Marktplatz 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auskünfte zu dem Bebauungsplanverfahren werden in den Zimmern 210, 215, 216 und 218 erteilt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnah- Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung (Teifläche der Flurnummer 969, Gem.Hartpenning) men zu dem Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hinweis: Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird deshalb abgesehen. Umweltbezogene Informationen stehen zu dieser Einbeziehungssatzung nicht zur Verfügung. Aktivsenioren Bayern e.v.: Existenzgründer-Beratung Die Aktivsenioren Bayern e.v. bieten wieder eine kostenfreie Beratung für Existenzgründer an. Am Freitag, den 23. Juni 2017, beantworten die Ehrenamtlichen von 09:00 12:00 Uhr im Rathaus Holzkirchen (Zimmer 212) alle Fragen zur Existenzgründung und -erhaltung, Unternehmensnachfolge, Vertrieb und Marketing. Nur mit Anmeldung! Anmeldung bitte telefonisch über die Geschäftsstelle der Standortmarketing-Gesellschaft Landkreis Miesbach (SMG), Frau Bahar Edes, Tel. 08025 99372-0. 4 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 5

AUS DEM RATHAUS Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern die Familienangehörigen der meldepflichtigen Person Sie können der Datenübermittlung gemäß 42 Abs. 2 i.v.m. 42 Abs. 3 BMG widersprechen. C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 1 i.v.m. 50 Abs. 5 BMG widersprechen. D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 2 i.v.m. 50 Abs. 5 BMG widersprechen. E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 3 i.v.m. 50 Abs. 5 BMG widersprechen. Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim Einwohneramt des Marktes Holzkirchen vornehmen. Olaf von Löwis of Menar 1. Bürgermeister Satzung zur Änderung der Beitrags- Gebührensatzung (BGS) zur Entwässerungssatzung (EWS) und Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES) der Gemeindliche Einrichtungen und Abwasser (GEA) Holzkirchen Kommunalunternehmen AUS DEM RATHAUS Meldung aus dem Fundbüro Nachstehend aufgeführte Fundsachen Annahmezeitraum: 08.03. 05.04.2017 wurden im Rathaus abgegeben Kategorie Anzahl und können während der Öffnungszeiten von dem Eigentümer im Einwohner- Brille 5 Ausweise, Dokumente, Plastikkarten 1 amt abgeholt werden. Fahrrad 1 Im Fundbüro liegen viele Fundschlüssel zur Abholung bereit. In unserem Lager befinden sich auch Fundstücke der Turnhalle, des Hallenbades und der ortsansässigen Schulen. Fundsachen finden Sie auch online auf www.holzkirchen.de unter dem Button Ihr Geld Handy Kette Kleidung Ring Rucksack 1 3 4 70 1 1 Schirme 2 Rathaus Service von A bis Z. Schlüssel 7 Es wird darauf hingewiesen, dass das Sonstige Elektronikgeräte 1 Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Mona- Sonstiges 6 Sonstiger Schmuck 3 ten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro Spielzeug 3 bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht Sport- und Freizeitartikel 6 auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergeht. Tasche Uhr 1 3 Und hier finden Sie uns: Rathaus > Einwohneramt im EG, Zi.-Nr.: 004, Tel.: 08024 642-108 Wir stehen Ihnen unter folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Mo. Fr.: 08:00 12:00 Uhr, Mo. + Di.: 14:00 16:00 Uhr, Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr Hinweis aus dem Fundbüro: Da im Gemeindebereich des Öfteren Fahrräder als gefunden gemeldet werden, die erst kurze Zeit am Fundort stehen, möchten wir darauf hinweisen, dass Fundräder grundsätzlich für die Dauer von 4 Wochen am Fundort stehen bleiben sollen. Sofern keine Verkehrsbehinderung, bzw. Gefährdung vorliegt, Runde können Geburtstage, diese Fahrräder (v.l.) Johannes mit Weber, einem Ulrike entsprechenden Pütz, Jutta Schué, Hinweis Markus auf Seestaller, die 4 Josef Wochen-Frist Walser und Klaus markiert Haas werden Nicht und auf am dem Standort Bild: Marisol verbleiben. Sundermann Sollten Sie also ein Fundrad melden wollen, können Sie gegebenenfalls einen entsprechenden Aufkleber zur Markierung des Fundrades beim Fundamt abholen. Wir vermerken dann den Fundort und nach Ablauf der Frist wird das Fahrrad dann abgeholt und als Fundsache erfasst. Aufgrund Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 23, 24, 89 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeindliche Einrichtungen und Abwasser Holzkirchen Kommunalunternehmen folgende Satzung: 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Entwässerungssatzung (EWS) und Fäkal schlammentsorgungssatzung (FES) der Gemeindliche Einrichtungen und Abwasser (GEA) Holzkirchen Kommunalunternehmen (vormals: Abwasserbeseitigung Holzkirchen Kommunalunternehmen) i.d.f. vom 05.04.2005 mit der Änderungssatzung vom 13.12.2005, vom 02.04.2008 und vom 01.06.2011 wird wie folgt geändert: 1. 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: a) Die Einleitungsgebühr beträgt 1,75 pro Kubikmeter Abwasser 2 Diese Satzung tritt am 01.04.2017 in Kraft. Holzkirchen, den 01.02.2017 GEA Holzkirchen KU, Albert Götz, Vorstand Immobilien Rudolf Krause Verkauf und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien Langjährige Erfahrung rund um die Immobilie Kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie Beratung bei Renovierung / Sanierung / Energieausweis Unsere Kunden empfehlen uns weiter! Thanner Str. 4a Telefon: 0 80 24-468 40 98 Mobil: 0171-674 63 05 83607 Holzkirchen Telefax: 0 80 24-468 40 99 email: immobilien.krause@kabelmail.de 6 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 7

AUS DEM RATHAUS Einladung zum Seniorennachmittag auf dem Frühlingsfest Der Markt Holzkirchen lädt alle älteren Bürger zum Seniorennachmittag beim Frühlingsfest am Freitag, den 26. Mai 2017 Beginn: 12:00 Uhr Einlass: ab 11:30 Uhr recht herzlich ein. Die Bürger der Marktgemeinde Holzkirchen, die im Mai 2017 ihren 75. Geburtstag feiern oder älter sind und ihre Hauptwohnung in Holzkirchen haben, erhalten von Montag, 22.05. bis Freitag, 26.05. (bis 11:00 Uhr) im Rathaus, -Bürgerservice-, persönlich während der Öffnungszeiten einen Gutschein für eine Brotzeit und ein Getränk. Zusätzlich erfolgt die Ausgabe der Gutscheine am Freitag, den 26.05.2017 im Festzelt. Für die in den umliegenden Ortsteilen, sowie für die in Erlkam und in der Bahnhofsgegend wohnenden Senioren besteht die Möglichkeit, mit einem Bus zum Festzelt zu fahren. Foto: Fotolia W. Heiber Fotostudio AUS DEM RATHAUS Haltestellen im Linienbetrieb Schulbus und Abfahrtszeiten Die Abfahrtszeiten können geringfügig abweichen je nach Verkehrslage Für eventuell während der Busfahrt entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Busunternehmen: Haltestellen: Abfahrt: Kriege Krankenhausstr. / Haltestelle Marxbauerstr. 11:35 Uhr Kriege Kohlstattstr. 11:37 Uhr Kriege Bei Hacker / Roggersdorferstr. 56 a 11:38 Uhr Kriege Roggersdorf / Haltestelle bei Feldkreuz 11:39 Uhr Kriege Buch 11:49 Uhr Kriege Kleinhartpenning / Haltestelle Maibaum 11:50 Uhr Kriege Großhartpenning / Haltestelle Grundschule 11:55 Uhr Kriege Sufferloh Ortsmitte 12:00 Uhr Kriege Rückfahrt: Oberbräu Marktplatz 15:40 Uhr Kriege Föching Loher 12:15 Uhr Kriege Föching Aberg 12:17 Uhr Kriege Föching Reiser 12:18 Uhr Kriege Fellach Nehaider 12:22 Uhr Kriege Fellach Abzw. Klärwerk 12:24 Uhr Kriege Föching Fichtholz 12:26 Uhr Kriege Föching Maibaum 12:30 Uhr Kriege Föching Weiher 12:32 Uhr Kriege Alterlkam Bushäusl 12:35 Uhr Kriege Föching letzter Pfennig 12:38 Uhr Kriege Rückfahrt: Kirche Marktplatz 16:00 Uhr Kuhn Caritas St. Anna Haus 11:00 Uhr Kuhn Bahnhof 11:20 Uhr Kuhn Alterlkam / Regens Wagner St. 11:30 Uhr Kuhn Landhaus an der Au 11:40 Uhr Kuhn Marschall / Kapelle 11:50 Uhr Kuhn Marschall / Kleinfeldstr. 11:55 Uhr Kuhn Rückfahrt: Kirche Marktplatz 16:00 Uhr Ärger oder Sorgen mit der Gartengrenze? Die Gartengrenze bereitet manchem Hausbesitzer Ärger oder Sorgen. So hat nicht unbedingt auch der Nachbar Freude daran, wenn man ihm eine Hecke direkt an die Grenze pflanzt und diese anschließend unkontrolliert wachsen lässt. Wenn dann die Hecke immer höher wird stellt sich schon die Frage: Ist denn das überhaupt erlaubt? Die Problematik beurteilt sich, soweit das Problemgrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, allein nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Da die Gemeinde nur für öffentliches Recht zuständig ist, erhält man hier keine nähere Auskunft. Jedoch hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz zur Information über die Rechtslage für diese und andere Fragen die Broschüre Rund um die Gartengrenze veröffentlicht. Wer Interesse an der Broschüre hat, kann diese kostenlos im Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer 15 erhalten oder beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Pressereferat, Prielmayerstraße 7, 80097 München, schriftlich anfordern. 8 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 9

AUS DEM RATHAUS AUS DEM RATHAUS Information des Ordnungsamtes über Probleme mit Hunden in der Öffentlichkeit Die nachfolgenden Informationen zur Rechtslage erfolgen aufgrund der permanenten Aktualität solcher Fälle. Problem: Hunde aller Größen bewegen sich mit und ohne Begleitung frei im Ortsbereich. Wir erhalten immer wieder Hinweise von Bürgern über freilaufende Hunde. Besonders von größeren Hunden fühlen sich manche Mitmenschen verständlicherweise bedroht. Das freie umherlaufen lassen eines Hundes ohne Begleitung ist grundsätzlich nicht verboten. Jedoch regeln einige Gesetze Besonderes, was praktisch einem Verbot gleichkommt, da die Einhaltung der Vorschriften ohne menschliche Begleitung nicht sichergestellt werden kann. So sind Hunde nach der StVO von der Straße fernzuhalten und im Wald allein frei laufende Hunde können u. U. vom Jäger erschossen werden. Es ist also höchst problematisch, seinen Hund unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auch sind die haftungsrechtlichen Folgen z.b. bei einem Verkehrsunfall mit einem frei laufenden Hund zu bedenken. In Begleitung seines Herrchens bzw. Frauchens darf der Hund weitgehend frei laufen. Er sollte jedoch immer in Seh- und Rufweite bleiben. Zu beachten ist auch die gemeindliche Grünanlagensatzung. Danach dürfen Hunde in öffentlichen Grünanlagen, wie dem Herdergarten oder Krankenhauspark, nur angeleint mitgeführt werden. Zu sämtlichen Spielplätzen ist der Zutritt mit Hunden ganz verwehrt. Die Satzung ist bewehrt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5, bis 1.000, geahndet werden. Das Mitführverbot von Hunden gilt, mit Ausnahme von Blindenhunden, auch für alle Friedhöfe. Verstöße können auch hier mit einer Geldbuße belegt werden. Auch aus Rücksichtnahme auf andere Menschen und Hundehalter sollte man seinen Hund nicht ohne Begleitung laufen lassen. Und in Begleitung ist es ebenso selbstverständlich, seinen Hund auf Bitten anderer anzuleinen oder bei Fuß gehen zu lassen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde berechtigt ist, für Einzelfälle einschränkende Anordnungen, wie den Leinenzwang, zu treffen. Problem: Hunde koten auf öffentlichen oder in privaten Flächen. Hiermit wird jedermann schon einmal unangenehme Bekanntschaft gemacht haben. Hundekot kommt häufig auf Geh- und Spazierwegen und in Parkanlagen, vereinzelt sogar auf Spielplätzen vor. Verboten ist es, Hunde auf Gehwegen und Spielplätzen und ganz allgemein an Plätzen wo besondere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, koten zu lassen. Dazu zählen vor allem Flächen, wo sich häufig Menschen bewegen. Verstöße können mit Geldbuße zwischen 15, und 100, geahndet werden. Doch nicht überall, wo es (noch) nicht verboten ist, sollte man den Kot einfach liegen lassen. Gerade innerörtlich ist es heutzutage ein Gebot der Rücksicht und des Anstandes, den Kot seines Hundes selbst zu entsorgen. Ein in den letzten Jahren neu bekannt gewordenes Problem ist Hundekot in Kuh- oder Pferdeweiden. Gerade Weiden neben beliebten Hundespazierwegen sind dann stark mit Hundekot belastet. Beim Abweiden, oder wenn das Gras geschnitten und eingefahren wird, verzehren Kühe Bruchteile des Hundekots. In der Folge kann es zu schweren gesundheitlichen Problemen kommen. Vor allem die Neospora caninum genannte Krankheit stellt für die Landwirte eine Gefahr dar. Bei dieser Krankheit besteht das hohe Risiko von Fehloder Totgeburten bei den Kühen. Einmal infiziert, besteht das Risiko ein Leben lang. Wenn irgend möglich, sollte deshalb das Koten in Weideflächen vermieden werden. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur bei landwirtschaftlichen Nutzflächen während der Vegetationsperiode zwischen Saat und Ernte und bei Grünland in der Zeit des Graswuchses, nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht gilt. Die Gemeinde hat an vielen Plätzen Hundekottütenspender zusammen mit Abfalleimern aufgestellt. Die Hundehalter werden gebeten von diesem Angebot auch regen Gebrauch zu machen. Letztlich sind die gebrauchten Hundekottüten dann aber auch im nächsten Mülleimer zu entsorgen und nicht, wie gelegentlich zu sehen, einfach am Wegrand, oder schlimmer, in der Wiese abzulegen. Auch ist es kein guter Stil die Hundekottüten in der nächsten privaten Mülltonne zu entsorgen. Zusammenfassend sei gesagt, dass es unser aller Bestreben sein sollte, ein gutes, auf Rücksicht basierendes Verhältnis zwischen Hundeund Nichthundebesitzern anzustreben. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz für Hunde in unserer Gesellschaft erreicht und erhalten werden. Gesunde und schöne Zähne FÜR MEHR LEBENSQUALITÄT VERTRAUEN IN UNSER TEAM! Deshalb legen wir großen Wert auf unsere Erfahrung und die Kompetenz unseres Teams, das sich regelmäßig weiterbildet! GESUNDHEIT WOHLBEFINDEN! Deshalb bieten wir ein Vorsorgekonzept für die Mundgesundheit, mit positiven Auswirkungen auf den ganzen Menschen! LÜCKENLOSE SICHERHEIT! Deshalb haben wir uns auf hochwertigen Zahnersatz und die individuellen Möglichkeiten der Implantation spezialisiert! STRAHLENDES LÄCHELN! Deshalb bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum der ästhetischen Zahnmedizin - individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten! EIN GUTES GEFÜHL! Deshalb sind wir Ihre Partner, wenn der Zahnarztbesuch für Sie mit Unbehagen verbunden ist und deshalb spielen Humor und Gute Laune eine wichtige Rolle in unserem Praxisalltag! WIR BERATEN SIE GERN! 08104-64 98 21 Bahnhofplatz 7 82054 Sauerlach www.kaiser-sauerlach.de www.feste-zaehne-sauerlach.de 10 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 11

AUS DEM RATHAUS Information des Amtes für öffentl. Sicherheit und Ordnung Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm AUS DEM RATHAUS Aufruf an alle Gartenbesitzer Zum Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm gilt in ganz Deutschland eine umgesetzte EU-Richtline. Die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BIm SchV) regelt den Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm in Wohngebieten. Die allgemein interessanten Regelungen werden nachfolgend aufgeführt. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nur in Wohngebieten, nicht aber Gewerbegebieten. Mischgebiete sind zwar grundsätzlich auch nicht erfasst, dort sollten die Regelungen aber trotzdem beachtet werden. Rasenmäher: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen, entgegen der bisherigen Regelung, auch nicht länger betrieben werden. Heckenscheren: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Tragbare Motorkettensägen: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Beton- und Mörtelmischer und andere Maschinen auf Baustellen: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Im Rahmen von Baugenehmigungen sind auch die damit erlassenen Auflagen zu beachten. Rasentrimmer/Rasenkantenschneider: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Vertikutierer: Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Schredder/Zerkleinerer (sogen. Häcksler): Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden. Foto: fotolia @ Osterland Freischneider: Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Grastrimmer/Graskantenschneider: Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Grastrimmer/Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben! Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Laubbläser: Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Laubsammler: Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. Grenzt Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße bzw. Gehweg, bittet die Gemeinde zu prüfen, ob vorhandene Hecken oder Bäume mit ihren Trieben und Ästen in den Straßenraum hineinragen. Ist das der Fall, besteht die Verpflichtung, die Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies gilt im Gehwegbereich bis zu einer Höhe von 2,50 m und im Straßenbereich bis zu einer Höhe von 4,50 m. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich im Winter Äste durch Schneedruck senken können. Die Aufforderung gilt auch allen Grundstücksanliegern öffentlicher Straßen außerhalb der bebauten Ortsteile im Gemeindegebiet. Damit sind vor allem Waldbesitzer gemeint. Wir sehen uns zu dieser Information veranlaßt, da jedes Jahr in der Wachstumszeit der Pflanzen festgestellt werden muss, dass Fußgänger, aber auch Busse, und LKW s beim Gehen bzw. Fahren und/oder deren Sichtfeld auf die Straße und Verkehrszeichen behindert werden. Dazu kommt, dass bei beengten Straßenverhältnissen und Begegnungsverkehr, die gesamte Straßenbreite ausgenutzt werden muss. Zu beachten: Bei allen Rückschnittmaßnahmen sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten, die insbesondere dem Schutz heimischer Tierarten dient, die auf Gehölze als Lebensraum angewiesen sind. Generell kann aber gesagt werden, dass normaler Heckenrückschnitt (jährlicher Zuwachs) im Ortsbereich zulässig ist. Ebenso gilt das Verbot nicht im Wald. Nähere Information zu diesem Bereich erteilt das Landratsamt Miesbach als untere Naturschutzbehörde. Telefonisch ist das Amt unter der Nummer 08025 704-3325 zu erreichen. 12 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 13

AUS DEM RATHAUS Jetzt geht s richtig los! Bürgerinformationsabend zum integrierten Mobilitäts- und Ortsentwicklungskonzept am 29.03.2017 wichtigen Einrichtungen, aber auch Flächen für Begegnung und Aufenthalt. Dieses Ziel ist aber von verschiedenen Entwicklungen und Rahmenbedingungen abhängig, sodass die Gemeinde für dieses Jahr zunächst vermehrt auf Aktionen und Events im Ortszentrum setzen wird. AUS DEM RATHAUS Ende Januar war es fertig, das integrierte Mobilitäts- und Ortsentwicklungskonzept. Rund zwei Jahre hatten die drei Planungsbüros Skorka, Kaulen und Sturm Daten erhoben und ausgewertet, Gespräche mit Interessensgruppen geführt und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, um Lösungen für eine zukunftsfähige Verkehrs- und Ortsentwicklung in Holzkirchen zu erarbeiten. In den letzten Monaten war es nun am Gemeinderat und der Verwaltung, aus den zahlreichen Maßnahmenvorschlägen und Projektempfehlungen, Prioritäten auszuarbeiten und eine Umsetzungsstrategie für dieses und die kommenden Jahre festzulegen. Am 29. März traten die Städteplanerin Manuela Skorka, der Verkehrsplaner Dr. Ralf Kaulen und Bürgermeister Olaf von Löwis auf die Bühne des Festsaal im Kultur im Oberbräu und informierten interessierte Bürger über die Ergebnisse und nächsten Schritte des Konzeptes. Bürgermeister von Löwis stellte die Schwerpunktthemen für das Jahr 2017 vor. So wird im Bereich Ortsentwicklung der Fokus auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle gelegt. Hier geht es darum, für alle Bevölkerungsgruppen ausreichenden Wohnraum in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Schlagworte sind Barrierefreiheit, kleinere Wohneinheiten für kleine Familien, Paare und Singles und gute Mobilitätskonzepte für die neuen Wohnquartiere. Die Gemeinde wird in diesem Jahr in die Planung von Geschosswohnungsbauten an der Baumgartenstraße und im Baugebiet Sommerfeld einsteigen. Das Ortszentrum ist sowohl für die Planer, als auch für die Bürger einer der wichtigsten Entwicklungspunkte. Hier werden Baumaßnahmen, wie die Verlegung des Bauhofs oder der Rathausanbau in den kommenden Jahren anstehen. Das gesamte Areal mit Marktplatz, Herdergarten und auch Kulturhaus soll zu einem attraktiven Ortszentrum werden mit allen Fotos: @ www.innovate-c.de (1) Markt Holzkirchen (2) Im Bereich der Mobilität sehen die Verwaltung und der Gemeinderat einen Schwerpunkt in den beiden Hauptverkehrsachsen Münchner Straße in Holzkirchen und Tölzer Straße in Großhartpenning. Es geht darum, durch attraktive Geh- und Radwege sowie sichere Querungsstellen das Gehen und Radfahren zu erleichtern. Zudem soll v.a. der Durchgangsverkehr vermehrt aus dem Ortskern und über die Nordumfahrung und die B318 gelenkt werden. So kommt es für die direkten Anwohner zu einer Verminderung der Lärm- und Schadstoffbelastung. Auf der Nordumfahrung werden dann selbstverständlich ebenfalls eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen geprüft. Ein weiterer großer Block auf der Münchner Straße ist die städtebauliche Gestaltung des Bahnhofs hin zur Mobilitätsdrehscheibe. Ein optimal aufeinander abgestimmtes Angebot von Parkflächen, Fahrradabstellanlagen, guten Busverbindungen und gut sichtbaren Ausschilderungen der Fußwege in alle Richtungen sind die Zielsetzungen eines Planungswettbewerbs für das Areal. Hier setzt auch ein weiterer Schwerpunkt für dieses Jahr an. Nur mit attraktiven Alternativangeboten steigen die Menschen vom Auto auf andere Verkehrsmittel um. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde das Angebot des Ortsbusses optimieren. Es geht dabei zum Beispiel auch darum, dass Nachbargemeinden an den Ortsbus angegliedert werden. Denn viele Personen kommen mit dem Auto nach Holzkirchen, um Erledigungen und Arztbesuche zu machen oder von hier aus in Richtung München zu pendeln. Hierbei kommt es darauf an, ein attraktives Takt- und Tarifsystem mit den regionalen ÖPNV-Anbietern zu erarbeiten. Insgesamt stellte sich auch in der abschließenden Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern heraus, dass Mobilitäts- und Ortsplanungen immer ein Bündel an Maßnahmen darstellen. Ziele können nur durch zahlreiche einzelne Maßnahmen erreicht werden. Hier müssen aber stets unterschiedliche Akteure und Entscheidungsträger, aber auch die vor Ort betroffenen Anwohner eingebunden werden. Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ist deshalb immer ein Abwägen aller Seiten und die Entscheidung im Gemeinderat notwendig. Damit geht es jetzt so richtig los! Das Mobilitäts-, Ortsentwicklungskonzept und das Bürgergutachten finden Sie zum Nachlesen auf der Homepage des Marktes Holzkirchen www.holzkirchen.de/de/mobilitätskonzept 14 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 15

AUS DEM RATHAUS E-Bike-Verleih in Holzkirchen! Ab 15. Mai 2017 gehts wieder los! AUS DEM RATHAUS Erleben Sie die wunderschöne Landschaft und die kulturellen Highlights der Alpenregion mit dem Elektro-Fahrrad. Genießen Sie die Natur aktiv, bewegen Sie sich auf einen Fahrrad flott von A nach B, bewältigen Sie selbst Steigungen spielend und immer im Wohlfühlbereich. Auf dem E-Bike wird die eigene Tretkraft durch modernste Technik unterstützt. Probieren Sie aus, ob das E-Biken auch etwas für Sie ist. Sie können sich ganz einfach bei der Gemeinde ein E-Bike für einen halben, einen ganzen oder auch mehrere Tage ausleihen. Wie funktioniert das Ausleihen? Die Ausleihe erfolgt ab 15.05.2017 bis voraussichtlich Mitte November wochentags über den Bürgerservice (Rathaus, Erdgeschoss, Zi. 003). Die Ausleihe muss persönlich, per Tel. 08024 642-100 oder E-Mail buergerservice@holzkirchen.de angemeldet werden. Am Samstag erfolgt die Ausleihe über die Gemeindebücherei. Verleihtage Gemeinde Holzkirchen, Infopunkt (EG), Marktplatz 2 Gemeindebücherei, Marktplatz 1 Montag 08:00 11:30 Uhr, 14:00 15:30 Uhr Dienstag 08:00-11:30 Uhr, 14:00 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 11:30 Uhr Donnerstag 08:00 11:30 Uhr, 14:00 17:30 Uhr Freitag 08:00 11:30 Uhr Samstag 09:00 12:00 Uhr, 14:30 17:00 Uhr Das Elektrofahrrad kann nur zu den hier angegebenen Zeiten entliehen und zurückgegeben werden. Eine Ausleihe über das Wochenende (Ausleihe Freitag bis 11:30 Uhr, Rückgabe Montag ab 08:00 Uhr) ist ebenfalls möglich. Die Ausleih-Gebühren sind folgendermaßen gestaffelt: Halber Tag = 15, Ganzer Tag = 20, Wochenendtarif = 30 (Samstag Montag), 45 (Freitag Montag) Sie suchen nach schönen Touren und Fahrradstrecken? Ausgewählte Tourenvorschläge hat der Tourismusverband Alpenregion Tegernsee Schliersee für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tegernsee-schliersee.de/rad-bike.html Kann ich einen E-Bike Tag verschenken? Ja. Gerne können Sie bei der Gemeinde Gutscheine für eine E-Bike-Ausleihe erwerben. Kontakt: Bürgerservice der Gemeinde Holzkirchen FEIERT GROSSES 45-JÄHRIGES JUBILÄUMS-HOFFEST IN BRUNNTHAL AM FREITAG, 05. + SAMSTAG 06. MAI VON 9.00 20.00 UHR Einzigartige Jubiläums-Angebote Riesiger Schnäppchenmarkt Viele Hersteller vor Ort Alle Jubiläums-Angebote + Hof fest-programm unter www.radsportstrobl.de Alle Gutscheine und Angebote gelten ab sofort!!! Otterloher Straße 1 85649 Brunnthal T. 08102 1071 F. 08102 728 0662 16 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 17

AUS DEM GEMEINDELEBEN Markt-Geschichte -Geschichten Teil 4 Kleine und große Kramer in Holzkirchen Vom Klein- und Großkramer, vom Eckkramer, Kramer-Jackl und Fragner erzählt vom gemeindlichen Archivar Hans Widmann Früher gab es überall in den größeren bayerischen Orten kleinere Krämerladen. Man nannte sie Kleinkramer. Dann gab es zumindest in den Märkten und Städten noch die Großkramer. Später wurden aus ihnen die Kaufhäuser, wie wir sie heute kennen. In Altbayern wurden die kleinen Kramer auch nach dem alten Zunftbrauch Fragner genannt. Einher ging mit dem Namen Fragner eine Beschränkung der Warenabgabe, während das Warenangebot oft die gleiche Auswahl bot wie das in den Großgeschäften. Einer von den Kleinkramern hatte sein schmuckes Haus und seinen Laden am Marktplatz am Eck Thanner Straße zur Tölzerstraße, früher Marktplatz 12. Es war das Haus Beim Kramerl, so genannt wohl als Gegensatz zu den den zwei Großkrämern am Marktplatz. Oft sagten die Leute auch Eckkramer oder Kramer- Jackl dazu. Als 1. Kramerinhaber erscheint zu Beginn des 19. Jhdts, wohl 1826, ein Joseph Müller. 1830 wurde Franz Abenthum durch Heirat der Haustochter der neue Besitzer. Die Geschäftswelt in Holzkirchen war früher bunt und vielfältig. Jeder brauchte immer irgendwas. So war der Kramerl nicht der einzige Laden am Marktplatz. Nicht weit entfernt vom Kramerl das Haus Beim Schmiedkramer, am Marktplatz No. 12. Als der älteste Schmiedkramer ist um 1769 ein Peter Miller bekannt. Um 1834 taucht ein italienisch klingender Leonhard Morassi mit Wohnung und Geschäft auf. Manchmal kam wohl deswegen der Name Welschkramer auf, obwohl keiner weiß, ob und wann die schon länger in Grafing wurzelnde Familie vom Welschland also Italien einwanderte. 1899 war Sebastian Steingräber der neue Besitzer. Er war vorher Gastwirt und Vieh- Fotos: @ Markt Holzkirchen handler. 1919 übernahm der Schwiegersohn Aleys Höss und dessen Bruder, der Schlosser Joseph Höß das Geschäft, deren Nachfahren mit dem späteren Bürgermeister Joseph Höss allen Holzkirchnern bekannt sein dürften. Am Marktplatz, Hausnummer 8, erwarb die Familie Seidl das Haus neben dem Platzschmied und dem ehemaligen Sautreiberwirt, das Haus und betrieb das Geschäft, ebenfalls mit dem Namen Zum Welsch. Die Welschkramer scheinen immer schon zu den wohlhabenden Patriziern in Holzkirchen gehört zu haben. Sie spielten im gesellschaftlichen Leben im Ort eine große Rolle. So besetzten mehrere von ihnen den Bürgermeisterposten. Das war doch sonst ein Privileg für die mächtigen Bierbrauer. Durch Einheirat kam der Fabrikbesitzersohn Anton Beilhack in das Haus. Er stammt aus Rosenheim und die Firma Beilhack gibt es heute noch dort. 1918 gab er das blühende Geschäft an den Zentral-Darlehenskassen-Verein in Regensburg weiter. Als gemachter Mann lebte er dann in der Burgstaller-Villa. 1925 erwarb dann der aus München- Schwabing zugezogene Hans Sparrer und wurde ein richtiger Welschkramer. Er verkauft in dem Haus neben Kolonialwaren auch Eisenwaren und landwirtschaftliche Maschinen. In der Münchner Straße, am Eck Münchnerstraße Rosenheimerstraße gegenüber dem neuen Friedhof, hatte ein Weber sein Geschäft. Dekann Imminger gab dem Geschäft den Namen Kirchlkramer in Analogie zu den anderen am Marktplatz. Unter den Leuten aber kannte man es unter dem Namen Kaufhaus Link. Julian Link, dessen Besitzer, entpuppte sich als findiger Franke als Universal-Händler. Er verkaufte Eisenwaren, Textilien, landwirtschaftliche Maschinen, Kolonialwaren und Spielzeug. Link war aber nicht nur ein umtrie- 18 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 19

AUS DEM GEMEINDELEBEN AUS DEM GEMEINDELEBEN Wochenmarkt in Holzkirchen biger Kaufmann, sondern auch ein stimmlich ausgebildeter Sänger, Theaterspieler und Leichtathletik-Sportler. Noch vor ihrem Aufstieg zur Flachskönigin von Holzkirchen versuchte die nach Größerem strebende und dabei kühn zugreifende Scholastika Maier-Steingraber am Marktplatz eine Großfirma für Bettfedern und -Wäsche aufzumachen. Die Firma nannte sich wohl Joseph Maier, aber Chef war die frühere Bäckermeisterin, dann Gemischtwarenhändlerin und jetzt Bettbedarf-Geschäftsinhaberin Scholastika. Es gelang ihr allerdings nicht, das Geschäft in der Wäschesparte auf Dauer zu erhalten. Ihr Interesse galt wohl mehr der Flachsveredelung. Mehr Glück mit dem Geschäft mit den Wäschewaren hatte dann das spätere Kaufhaus Jennerwein. Östlich vom Marktzentrum stand in der Sailergasse 69 die Krämerei Beim Pfeifenkramer. Wie alle übrigen Holzkirchner Altbauten wurde das Haus erst 1912 zum steinernen Haus umgebaut. Früher war es in Gemeindebesitz (vielleicht Wohnsitz des Gemeindepfeifers?) und kam um 1800 in den Besitz des Jakob Wild, einem Landkramer. Er konnte offenbar gut wirtschaften, denn das Haus wechselte in 100 Jahren nur einmal die Familie. Erst im Jahr 1911 kaufte sich Theodor Bortenlänger ein. Er hatte vorher den Spezereiladen Beim Moarkramer. Doch bereits 1919 gab er das Geschäft auf und dann zog in den ehemaligen Laden ein Friseurgeschäft ein. Es gäbe noch viel zu erzählen von den ehemaligen Kramerläden, Geschäften und Kauhäusern in Holzkirchen. Dies ist nur eine kleine willkürliche Auswahl davon. Hans Widmann Fotos: @ Markt Holzkirchen Der Markt Holzkirchen hat auf Grund seiner Historie einen besonderen Bezug zu Märkten, dies hat sich bis heute nicht geändert. Seit 1974 findet jeden Mittwoch und Samstag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr ein Wochenmarkt auf dem Marktplatz vor dem Holzkirchner Rathaus statt. Händlerinnen und Händler bieten Obst, Gemüse, Südfrüchte, Eier, Fleisch, Käse, Fisch, Brot- und Backwaren, Blumen sowie wechselnde saisonale Spezialitäten wie derzeitig den Spargel an. Gerade das Thema der Regionalität, derzeit in aller Munde, wird auf dem Holzkirchner Wochenmarkt schon seit über 30 Jahren gelebt, denn die Händlerinnen und Händler kommen aus Holzkirchen und der Umgebung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Markt Holzkirchen eine der wenigen Gemeinde im Landkreis Miesbach ist, die einen Wochenmarkt zwei Mal pro Woche anbietet. Überzeugen Sie sich selber von dem Angebot und besuchen Sie unseren Wochenmarkt. Ansprechpartner: Anhänger Ordnungsamt: Patrick Koper Tel.: 08024 642 115 E-Mail: ordnungsamt@holzkirchen.de Auto-Service Standortförderung: Eva-Maria Schmitz FEISTBAUER Tel.: 08024 642 320 E-Mail: standortfoerderung@holzkirchen.de Vertrieb Kfz-Reparaturen Verleih Abgas- Reparatur Hauptuntersuchung im Haus Tel.: 08104/6 29 33 50 Fax: 08104/63 98 23 anhaenger@feistbauer.eu www.feistbauer.eu Rupert Feistbauer Münchener Straße 126 82054 Sauerlach-Lanzenhaar Tel.: 08104/1257 Fax: 08104/63 98 23 auto@feistbauer.eu 20 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 21

AUS DEM GEMEINDELEBEN AUS DEM GEMEINDELEBEN Geothermie für Holzkirchen Zweite Bohrung liefert mehr Leistung als erwartet Heizwerk, Kraftwerk und Netzausbau als weitere Schritte Stromkraftwerk nun für eine höhere Leistung auslegen wird und zusätzlich die baulichen Voraussetzungen für eine Wärmezentrale mit den Redundanzeinrichtungen schaffen wird. Letztere dienen dazu, die geothermisch erzeugte Wärme abzusichern, um auch in Zeiten mit Spitzenverbrauch jederzeit die benötigte Wärme bereitstellen zu können. Der 57 Meter hohe Stahlkoloss wird in die Horizontale gebracht. Zum Erscheinungsdatum der letzten Ausgabe des Holzkirchener Gemeindeblatts waren noch die Pumpversuche im Gang, die die Leistungsfähigkeit der beiden Geothermiebohrungen testen sollten. Nunmehr liegen die Ergebnisse vor und diese können sich sehen lassen. Rund 50 Liter Thermalwasser pro Sekunde bei einer Temperatur von deutlich über 150 Grad Celsius liefert die zweite Bohrung des Holzkirchener Geothermieprojekts, an der bis Mitte März gearbeitet wurde. Nach Abschluss des einwöchigen Zirkulationstests, bei dem beide Bohrungen miteinander verbunden wurden und sowohl die Schüttung der Förderbohrung als auch die Aufnahmefähigkeit der sogenannten Reinjektionsbohrung getestet wurden, steht fest, dass die Bohrung Th 2 mit ihren Leistungsdaten dank der sehr hohen Ther- malwassertemperatur über den Erwartungen und auch über den Werten der ersten Bohrung liegt. Albert Götz, Geschäftsführer der Geothermie Holzkirchen, kommentierte die vorliegenden Daten erfreut: Trotz aller Schwierigkeiten, die es gab, ist das Projekt weiterhin auf der Erfolgsspur. Wir haben sogar etwas mehr Energie zur Verfügung als ursprünglich erwartet und es zeigt sich bereits jetzt eine erfreuliche Nachfrage unserer Bürger nach der klima- und umweltfreundlichen Fernwärme. Nicht zuletzt haben wir nun auch verlässliche Daten für die Dimensionierung der Anlagen und damit für die weiteren Planungsschritte. Die erfreuliche Nachfrage nach Fernwärme sowie die höhere zur Verfügung stehende Leistung führen dazu, dass die Geothermie Holzkirchen GmbH das Fotos: Erdwerk GmbH www.erdwerk.com Der Bohrturm steht nicht mehr Nach Abschluss aller Arbeiten an den beiden Bohrungen wurde der 750 Tonnen schwere und 57 Meter hohe Bohrturm am 7. April in die Horizontale gebracht. Damit ist das vorübergehende Wahrzeichen Holzkirchens, das rund 15 Monate die Silhouette des Ortes geprägt hat, aus dem Blickfeld verschwunden. Bei Redaktionsschluss dieses Gemeindeblatts war die Demontage noch im Gange, bis Ende April sollte nach den Planungen der komplette Abtransport erfolgt sein. Abschied nehmen von der bayerischen Wahlheimat heißt es dann auch für die Bohrmannschaft der ITAG aus Celle, die seit mehr als einem Jahr mit enormem Engagement und großer Sachkunde die derzeit tiefsten Geothermiebohrungen Deutschlands erfolgreich durchgeführt hat. Die Geothermie Holzkirchen GmbH dankte den Bohr-Experten bereits für die sehr gute Zusammenarbeit und den engagierten Einsatz, zum Beispiel auch an Tagen mit minus 20 Grad Celsius. Das Ende der Bohrphase nutzte auch Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner zu einem nochmaligen Besuch auf der Bohrstelle. Zusammen mit dem Bundestagsabgeordneten Alexander Radwan und Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis wurde sie von Geothermie-Geschäftsführer Albert Götz und dem Projektleiter der für die Geologie verantwortlichen Erdwerk GmbH, Dr. Klaus Dorsch, über das Gelände geführt und mit den neuesten Daten versorgt. Der Erfolg Holzkirchens werde sich positiv auf andere Geothermieprojekte in Bayern auswirken, so die Ministerin. Ende der Bayern-Mission: Die Bohrmannschaft holt die Flagge von der Spitze des Bohrturms ein. Die nächsten Schritte War der Fokus bisher eher in die Tiefe gerichtet, so richtet sich die Konzentration nun wieder auf die Erdoberfläche und in die Breite, sprich auf die Versorgungsanlagen und das Fernwärmenetz. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für verschiedene Gewerke auf die nun vorhandenen konkreten Daten angepasst. Ebenso geht es nun an die Detailplanung des Fernwärmenetzes, das die klimaund umweltfreundliche Wärme zu den Kunden bringen wird. Noch im Herbst wird mit dem Bau der Fernwärmezentrale sowie mit der Errichtung der Fundamente für das Kraftwerk begonnen. Nicht zuletzt soll in diesem Jahr die Anbindung der Geothermie an die bestehende Heizzentrale III erfolgen. Damit wird der jüngste Erfolg jetzt auch für die Holzkirchener Bürgerinnen und Bürger real, sagt Albert Götz, viele potentielle Kunden haben nun die Chance, in naher Zukunft an eine ökologisch sinnvolle Wärmequelle angebunden zu werden. Dr. Norbert Baumgärtner www.geothermie-pr.com 22 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 holzkirchnergemeindeblatt 05/2017 23