Crprate Gvernance Bericht für das Geschäftsjahr 2015 1. Allgemeine Ausführungen Durch das ÖBIB-Gesetz 2015 wurde die Österreichische Industriehlding Aktiengesellschaft (in weiterer Flge ÖIAG) im Rahmen der letzten rdentlichen ÖlAG Hauptversammlung am 20. März 2015 in die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (in weiterer Flge ÖBIB) umgewandelt. Die ÖBIB ist eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich, welche sich zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich befindet. Der Gestaltungsrahmen ergibt sich dabei unter anderem aus dem ÖBIB-Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag swie der Geschäftsrdnung der Gesellschaft und dem Bundes-Public Crprate Gvernance Kdex (B-PCGK). 2. Crprate Gvernance Kdex Die ÔIAG hat sich in der a.. Hauptversammlung vm 15. März 2013 zum B-PCGK bekannt und hat in der Flge die Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des B-PCGK in ihren Rechtsgrundlagen verankert. Gemäß 2 Abs. 13 des Gesellschaftsvertrages der ÖBIB sind die Organe der Gesellschaft verpflichtet den B-PCGK zu beachten. Ziel des B-PCGK ist es die Unternehmensführung und übennachung transparent und besser nachvllziehbar zu machen und die Rlle des Bundes und dessen Unternehmen klarer herauszuarbeiten. Der B-PCGK unterteilt sich in zwei Regelungskategrien. Einerseits zwingende Bestimmungen, die mit L gekennzeichnet und uneingeschränkt zu beachten sind und andererseits Empfehlungen, die mit C gekennzeichnet sind und vn denen die Unternehmen abweichen können, jedch verpflichtet sind, dies einmal im Jahr im Crprate Gvernance Reprt ffenzulegen (Regel 5.2). Der ÖBIB ist Transparenz und die Beachtung der Bestimmungen des B PGCK ein wichtiges Anliegen. Der Crprate Gvernance Bericht wird jährlich erstellt und auf der Website der ÖBIB (www.bib.c.at) veröffentlicht. Die ÖBIB hat im Geschäftsjahr 2015 mit Ausnahme der unten angeführten sämtliche Regeln und Empfehlungen uneingeschränkt beachtet: R_ec1el 8.3.3.2, Abs.1, Haftpflichtversicherung für GeschäftsIeitunqs- bzw. ÜbenNachunqsrqane, Ausschluss für qrbe Fahrlässigkeit und Vrsatz: In Abweichung zu dieser Regelung umfasst die Haftpflichtversicherung der Gesellschaft auch den Fall grber Fahrlässigkeit. Seite 1 vn 5
Der Versicherungsvertrag besteht seit langem; eine allfällige Reduktin des Deckungsumfangs um einen Selbstbehalt, der eine nicht unbeachtliche Einschränkung des Deckungsumfangs durch den Wegfall jeglichen Versicherungsschutzes bei grb fahrlässiger Pflichtverletzung bei ganz der nahezu gleichbleibenden Ksten der D&O Versicherung, wäre weder im Interesse des versicherten Organs, nch in jenem des Unternehmens. Im Ergebnis würde dies zu einer geringeren Leistung bei schlechteren Knditinen führen. Aus kaufmännischer Vrsicht erscheint es gebten und sinnvll, eine vllumfängliche D&O Versicherung abzuschließen. Im Sinne des Bilanzschutzes spricht vieles dafür, auf die Übernahme einer allfälligen Schadenersatzverpflichtung des Organs durch den D&O Versicherer nicht zu verzichten. Wie jede andere Haftpflichtversicherung erfüllt die D&O Versicherung in erster Linie die Funktin des Schutzes gegen die finanziellen Flgen vn ungewllt eintretenden Fehlhandlungen. Der Regressanspruch der Versicherung hat den Effekt, dass sich keine Besserstellung für die Organe ergibt. ægel 8.3.3.2, Abs. 2 und 3, Selbstbehalt bei Haftpflichtversicherung für Geschäftsleitungs bzw. Überwachunqsrqane: Abweichend vn dieser Empfehlung hat die Gesellschaft für ihre Organe keinen Selbstbehalt vereinbart. Dies liegt darin begründet, dass der österreichische Gesetzgeber bis dat keinen verpflichtenden Selbstbehalt (etwa nach dem Vrbild der deutschen Regelung in 93 Abs. 2 dt. AktG) gesetzlich vrgesehen hat. Ëgel 9.3.6.6, Abs. 2, Es sind slche bnifikatinsrelevante Kriterien festzulegen, die einen besnderen, über die nrmalenneise zu erwartenden Leistung hinausgehenden Erflg darstellen: Abweichend vn dieser Regelung kam für einen limitierten Kreis vn Persnen ein Bnifikatinsmdell zur Anwendung, welches teilweise Tätigkeiten, die eigentlich den Hauptaufgaben einer Funktin zuzurdnen sind und vn dem jeweiligen Basisgehalt abgedeckt werden, als Ziel vereinbart wurden. Des Weiteren sind bei der Definitin der Zielvrgaben entgegen Regel 9.3.6.6, Abs. 1, teilweise Verzögerungen bis zur Jahresmitte aufgetreten. Dieses Bnifikatinsmdell wurde vn einem externen Berater evaluiert. Eine Neuausrichtung der Systematik wird im Verlauf des Jahres 2016 vrgenmmen. Regel 9.3.6.2, Abs. 3, Die Ieistunqs- und erflgsrientierten Kmpnenten sllen auf eine Kmbinatin aus kurzfristigen Kriterien und langfristig bzw. nachhaltig wirksamen Kriterien für den jeweiligen Unternehmenserflg abstellen und die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens beruhen: Abweichend vn dieser Empfehlung wurden die quantitativen Bnus-Zielvrgaben aufgrund eines einjährigen Zielhriznts bemessen und sind demnach zu kurzfristig. Auch diesbezüglich wird eine Neuausrichtung der Systematik im Verlauf des Jahres 2016 vrgenmmen. Seite 2 vn 5 ~
3. ÖBIB-Geschäftsführung Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft aufgrund einschlägiger Gesetze, insbesndere des ÖBIB-Gesetzes und des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, der Geschäftsrdnung swie der Weisungen und Ermächtigungen des Gesellschafters. Im Rahmen der Umgestaltung der Unternehmensstruktur der ÖBIB ergaben sich im Geschäftsjahr 2015 auch persnelle Änderungen in der Unternehmensführung. Nach erflgter Ausschreibung gemäß Stellenbesetzungsgesetz wurde auf Vrschlag des Bundesministers für Finanzen, und mit der erflgten Zustimmung des Ministerrates, Frau Dr. Martha Oberndrfer zur neuen Alleingeschäftsführerin der ÖBIB bestellt. Durch diese Bestellung flgte sie dem interimistisch bestellten Geschäftsführer, Herrn Ing. Rudlf Kemler, im Juni 2015 nach. Innerhalb der Organisatin wird für eine angemessene Krruptinspräventin, swie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Regelungen (Cmpliance Richtlinien) gesrgt. Eine Überarbeitung dieser Richtlinien wird unter Beiziehung externer Expertise durchgeführt. Verqütunq der Geschäftsführung per 31. Dezember 2015 Die Vergütung der Geschäftsführung für das Jahr 2015 betrug insgesamt EUR 570.262,98. Die Bezüge des Vrstands Herr Ing. Rudlf Kemler (inkl. Sach- bzw. Szialaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf insgesamt EUR 430.701,14. Die Vergütung der Geschäftsführerin Frau Dr. Martha Oberndrfer (inkl. Sach- bzw. Szialaufwendungen) für das Geschäftsjahr 2015 betrug insgesamt EUR 139.561,84. Darüber hinaus werden die Auslagen für Spesen (z.b. Reisespesen) ersetzt. Es wurden im Jahr 2015 keine zusätzlichen Pensinszahlungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung ausbezahlt. Seite 3 vn 5
Dr. Martha Oberndrfer, CFA MBA (geb. 09. Mai 1962) Erstbestellung: 08. Juni 2015 Ende der laufenden Funktinsperide: 07. Juni 2018 Übersicht der Aufgabenbereiche (Liste nicht taxativ): Wahrnehmung der Eigentümerinteressen (im Interesse des Wirtschafts- und Frschungsstandrtes Ôsterreich) Optimierung der Ausrichtung der Beteiligungen des Bundes mit dem Ziel einer verantwrtlichen, nachhaltigen und langfristigen Wertschaffung Berichtspflichten vierteljährliche Berichterstattung gegenüber dem Eigentumsvertreter bezüglich aller wesentlichen Fragen der ÖBIB und der Beteiligungsgesellschaften Die effiziente und prfessinelle Entscheidungen des Eigentümers Unterstützung der vn dem ÔBIB Nminierungskmitee nminierten Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Errichtung eines adäquaten Cntrlling für die ÖBIB Verwaltung vn Verträgen mit Dritten, welche die ÖBIB eingegangen ist Beratung der Republik Ósterreich z.b. bei Anteilsrechten an Unternehmen des Bundes Angelegenheiten die der Zustimmung der Generalversammlung bedürfen Umsetzung der strategischen Errichtung des Jahresabschlusses der Gesellschaft Cmpliance-relevante Themen, z.b. der jährlicher Cmpliance-Bericht und OECD-Angelegenheiten Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Unternehmensführung, die Geschäftsplitik, die Budgetplanung der GmbH, das Persnalwesen, IT und Organisatin Mitgliedschaft in Überwachungsrganen anderer Unternehmen: Mitglied des Aufsichtsrats der immign prtfliabbau ag Mitglied des Kuratriums des Kärntner Ausgleichszahlungsfnds 4. Berücksichtigung vn Genderaspekten Gemäß Regel 12.4.2 des B-PCGK hat der Crprate Gvernance Bericht Maßnahmen, die zur Erhöhung des Anteils der Frauen in der Geschäftsleitung und in leitenden Stellungen beitragen, anzuführen. Seit 8. Juni 2015 besteht die Geschäftsleitung der ÖBIB aus einer Frau. Der Frauenanteil der Unternehmensführung beträgt demnach 100%. Seit 1. September 2015 ist eine Frau als Prkuristin der ÖBIB bestellt wrden, smit beträgt der Frauenanteil unter den Prkuristen 50%. Seite 4 vn 5
Die ÖBIB ist bemüht, Initiativen und Maßnahmen zu setzen, die dazu führen sllen, dass sich der Frauenanteil im Unternehmen allgemein erhöht und Barrieren für Frauenkarrieren abgebaut werden swie zur Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Im Geschäftsjahr 2015 betrug der Frauenanteil unter den Mitarbeitern ca. 60%. Die Geschäftsführung bedankt sich bei allen MitarbeiterInnen der ÖBIB für ihren hervrragenden Einsatz im Geschäftsjahr 2015. Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH Wien, am 24. Mai 2016 Magma/l DF. Martha Oberndfj/r Seite 5 vn 5