Das Modell der Integrationsklasse

Ähnliche Dokumente
Konzept Integrative Sonderschulung (InSo)

1. Quervergleich Ressourcierung Förderangebote mit einigen deutschschweizerischen Kantonen

Basisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013

Heilpädagogische Schule Baselland. Leitkonzept HPS BL Leitkonzept HPS BL/Qualitätshandbuch Seite 1 von 11

Sonderschulung in Graubünden im Rahmen der NFA CH im Jahre 2008

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen

Kirchlicher Religionsunterricht in der integrativen Schule

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement

KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF

Förderung im Klassenverband, selten in Kleingruppen oder Einzelförderung, mit oder ohne Lernzielanpassung/Not enbefreiung

Sonderschulung 2 Formen

Abteilung Sonderpädagogik

2. Sonderschulung (Jahresbericht SPBD Bezirk Hinwil 2011)

Richtlinien zum Schulversuch Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung im Regelkindergarten und in der Regelklasse

Sonderschulen im Kanton Basellandschaft

Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse

RICHTLINIEN zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 20 Jahren (vom 2. Juli 2008.)

Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen

Tagung Netzwerk Begabungsförderung und LISSA-Preis. Samstag, 19. November 2011

FAQ, die den Kindergarten betreffen

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

IV B/31/2. Volksschulvollzugsverordnung. 1. Allgemeines. Der Regierungsrat,

Konzept Integrative Förderung Sekundarstufe I

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Bernhard Leicht und Martin Stauffer, BKSD; Liestal; Version 4, 14. April 2016

Deutsch. Zweitsprache

Anpassungen für die Berufsaufträge der Funktionen "Schulische Heilpädagogik", "Assistenzpersonen Volksschule" und "Externe Fachpersonen"

Erfolgreiche Integration in die Regelschule. Irène Baeriswyl-Rouiller

UNSER LEITBILD PS INSEL LEITBILD

Konzept Integrative Sonderschulung (IS)

Interpellation der SP-Fraktion vom 15. September 2009 betreffend Integrative Schulung im Kanton Aargau; Beantwortung. Aarau, 13. Januar

"Wie werden die sonderpädagogischen Massnahmen für Hörbehinderte in Graubünden umgesetzt?"

Merkblatt (gültig ab Schuljahr 2013/14)

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Für den Erhalt der Integrierten Heilpädagogik (IHP)

Herzlich Willkommen! Regionale Sonderschulung 15 plus Bezirk Dielsdorf

An den Grossen Rat

Das integrative Potential der Psychomotorik zur Förderung sozio-emotionaler Kompetenzen

Integrative Schulungsform. / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF

Der Nachteilsausgleich. Herbstkonferenz Schuljahr 2014/ 2015

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil

Integrative Schulung im Kanton Aargau

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"

Neues Schulgesetz und Änderungen für die Schule St. Moritz

Vom Kindergarten in die Schule

Integrative Förderung IF

Reglement der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderschulung (Sonderschulverordnung) 3)

Lösungs-, ressourcenund systemorientierte Heilpädagogik

Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Kanton Basel-Stadt

Schulpsychologischer Dienst. Leistungsauftrag, Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit Schulen

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Evaluation und Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Konzeptes der Schule Oberrieden

Kantonale Neuregelung zu Lasten der Vorschulkinder mit Sprachstörungen

Richtlinien für Abklärung, Bericht und Antrag Hochschwellige sonderpädagogische Massnahmen

Konzept für Schulische Heilpädagogik

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März Änderung vom

I. Die Vollzugsverordnung vom 17. April 2002 zum Gesetz über die Volksschule (Volksschulverordnung) 3 wird wie folgt geändert:

Schule Uerkheim - Auf dem Weg zur Integrativen Schulung Konzept zur Einführung der Integrativen Schulung Januar 2010

in ein grösseres Ganzes Ausgabe Januar 2016 Informationsblatt des LGL

Ansprache von Martin Jäger, Regierungsrat, vom 10. Mai 2012 anlässlich der Mitgliederversammlung des Bündner Spital- und Heimverbandes

Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

Schule Oberrieden. Reglement für die Unterstützung von Regellehrpersonen in besonderen Situationen

IF-Konzept der Primarschule Hausen am Albis

HZWB aktuell. Informationen zum Heilpädagogischen Zentrum für Werkstufe und Berufsvorbereitung September 2014

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Förderzentrum (FZ) Sekundarschule Rüti - Das Förderzentrum. Ressourcen: Personen Arbeitszeit Material Infrastruktur Zeitgefässe

Rahmenbedingungen der unterrichtsbezogenen Kooperation

Sonderpädagogisches Konzept der Schule Pfungen

Abteilung Sonderpädagogik, Samstag, 17.September 2016 in Liestal FACHTAGUNG EINE SCHULE FÜR ALLE

Neue Stundentafel ab Sommer 2015/16

Motion Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Beibehaltung von Fremdsprachenklassen an der Volksschule Stellungnahme

Entwurf für die Anhörung. Geltendes Recht Entwurf des Regierungsrats vom 27. März 2013

Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Volksschule (VVzVSV) 1

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

Gesamtkonzept Sonderpädagogisches Angebot im Kanton Glarus. vom 10. Dezember 2007

Allgemeine Bestimmungen. Vom 8. November 2006 (Stand 1. Januar 2017) Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

Gesetz über die Sonderschulung (GSS) vom 12. Mai

Informationsbroschüre zum Übertritt Kindergarten Primarschule

Schulpsychologie. Arbeitsweise und Angebote am Beispiel des SPD Kanton Solothurn. Elpos Tagung

vom 7. Juli Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte

Einführung für KLS 1

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

VORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen fett und unterstrichen)

Hinweise zu den Rahmenbedingungen der zukünftigen Primarschule

Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen

Informationsabend vom 25. Januar 2016 für Eltern von zukünftigen Kindergartenkindern

Ambulante Therapieund Beratungsstellen

und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

und Gesellschaft der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

Sonderpädagogische Aspekte in der Ausbildung der Regelklassen- Lehrpersonen

Eine Schule für alle: Integration und Inklusion auch in der Schweiz?

SCHULEN FRAUENFELD PRIMARSCHULGEMEINDE HEILPÄDAGOGISCHES ZENTRUM INTEGRATIONSKONZEPT

Aufsicht über die Privatschulen im Kanton Bern!

Allgemeine Information und Kommunikation

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

GemeindeGams. Förderkonzept der Schule Gams. Version 2.2 vom Teil A E S L O H N T S I C H

Einführung für Lehrpersonen

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Generalsekretariat Zähringerstrasse Bern

Willkommen zur Elterninformation Übertritt

Transkript:

Das Modell der Integrationsklasse Schweizer Heilpädagogik Kongress 2013 1

Inhalt Gesetzliche Grundlagen Integrative Sonderschulung im Kanton BL Ziele der Integration Ressourcen Integrative Sonderschulung Integrationsklasse Fachzentrum Ablauf Planung Gelingensbedingungen Kennzahlen Filmausschnitt Fragen und Diskussion 2

Gesetzliche Grundlagen Behindertengleichstellungsgesetz (Bundesverfassung) Beitritt Sonderpädagogik-Konkordat Bildungsgesetz 5a Sonderschulverordnung Verordnung für die SL 3

Sonderschulung Die Sonderschulung unterstützt und fördert Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung integrativ auf der Kindergarten-, Primar- oder Sekundarstufe I in der Regelklasse oder separativ in einer Sonderschule. Sonderschulmassnahmen sind hochschwellige und intensive Massnahmen. Verstärkte Massnahmen Förderangebot Grundangebot 4

Entwicklung Integrative und Separative Sonderschulung Sonderschulung 2009/10 Anzahl SuS Integrativ (Unterstützungs -leistungen) 2010/11 Anzahl SuS 2011/12 Anzahl SuS 116 145 164 214 Separativ 479 491 486 467 Gesamt 595 636 650 695 2012/13 Anzahl SuS Quelle: Amt für Volksschulen 5

Ziele der Integration soziale Integration inhaltlich-fachliche Integration optimale Förderung aller Kinder gemeinsames Nutzen der vorhanden Ressourcen der Regelund Sonderschule 6

Gelingensbedingungen Haltung / Einstellung des pädagogischen Teams Teamfähigkeit der Lehrpersonen Akzeptanz im Kollegium Unterstützung durch Fachzentrum Unterstützung durch Schulleitung Mitarbeit/ Haltung der Erziehungsberechtigten 7

Die Integrationsklasse Integrationsklassen sind gleich gross wie die anderen Klassen im Schulhaus (in der Regel 20 SuS) Die Integrationsklasse besteht aus Regelklassenkindern und aus integrierten Kindern mit besonderem Bildungsbedarf (3-5 Kinder) 8

Ressourcen InSo Integrationsklasse Pädagogisches Team - Regellehrperson 100% - Heilpädagoge / Heilpädagogin 100% - Klassenassistenz 100% Lehrplan und Lernziele der Regelschule individuelle Lernziele Integrative Sonderschulung 2 Zusammenarbeitslektionen LP und SHP Räumlichkeiten (IK) - zusätzlicher Arbeitsraum 9

Ressourcen InSo Einzelintegration Pädagogisches Team Regellehrperson 100% Zusätzliche Ressourcen Heilpädagogik (4-8 Lektionen), Sozialpädagogik (bis max. 50%-Pensum) oder Assistenz (nach Bedarf) Lehrplan und Lernziele der Regelschule individuelle Lernziele Integrative Sonderschulung 10

Fachzentrum für Integrationsklassen Heilpädagogische Schule Baselland Die Heilpädagogische Schule Baselland bietet in der Funktion als heilpädagogisches Fachzentrum Stützmassnahmen an der Regelschule in Integrationsklassen an, um die Schulung von Kindern mit einer Behinderung zu ermöglichen. 11

Ablauf Tagessonderschulung 12

Erziehungsberechtigte melden ihr Kind bei der Fachstelle (SPD oder KJP) zur Abklärung an SPD oder KJP prüfen den Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung Empfehlung (Indikation) auf Integrative oder Separative Sonderschulung Erziehungsberechtigt e reichen Antrag beim AVS ein SPD oder KJP reicht Empfehlung (Indikation) beim AVS ein Separative Sonderschulung (Sonderschule) Integrative Sonderschulung (Regelschule) 13

AVS prüft anhand des Antrags der Erziehungsberechtigten und der Empfehlung der Abklärungsstelle die Integration Fachkonvent Ressourcen Anhörung der Erziehungsberechtigten Stellungnahme Schulleitung 14

AVS Entscheid Separative Sonderschulung (Sonderschule) Integrative Sonderschulung (Regelschule) Rekurs Regierungsrat 15

Planung der Integrationsklassen Anmeldeschluss für Sonderschulung: 31. März Überprüfung der Integrationsmöglichkeiten Bildung von Integrationsklassen möglichst wohnortsnah Kontaktaufnahme mit zuständiger Schulleitung Entscheid Amt für Volksschulen Aufgleisung der Integrationsklasse (Personal, Klasse, Raumbedarf, Transport, Mittagsbetreuung) Es werden feste Standorte für Integrationsklassen angestrebt. 16

Kennzahlen (Schuljahr 12/13) (Stand 01.11.2012) Heilpädagogische Schule BL (HPS) Schülerinnen und Schüler in einer Integrationsklasse: 98 Schülerinnen und Schüler in einer Einzelintegration: 60 Therapie Schule Münchenstein (TSM) Einzelintegration: 26 Audiopädagogischer Dienst (APD) Einzelintegration: 30 17

31 Integrationsklassen im Kanton BL (SJ 13/14) 18

98 SuS in 26 Integrationsklassen Kanton Basel-Landschaft Schuljahr 2012/2013 1 1 2 3 4 1 2 1 2 3 2 2 1 Gemeinde ohne Integrationsklassen Gemeinde mit Integrationsklassen (Primar) Gemeinde mit Integrationsklassen (Sek.) Gemeinde mit Integrationsklassen (Primar + Sek.) 19

Wirkung auf Regelschülerinnen und - schüler Schülerinnen und Schüler von Integrationsklassen zeigen in der Regel die besseren sozialen Kompetenzen im Umgang mit Verschiedenheit als solche in homogenen Klassen. Strasser U. (2006). Eine Schule für alle: Integration und Inklusion auch in der Schweiz? Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Nr. 3, S.12 Die Integration von Kindern mit einer Behinderung in Regelklassen hat unabhängig davon, ob es sich um eine Integrationsklasse oder um Einzelintegration handelt, keinen nachteiligen Effekt auf die Lernentwicklung ihrer normalen Mitschülerinnen und Mitschüler. Bless G. (2010). Evaluation zu den Wirkungen der Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung im Kanton; VSA-Zürich Tagung vom 24.11.2010 20

Für die Forscher überraschend ist insbesondere, dass die behinderten Kinder alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege in der Regelschule gleich gut lernen wie in der Sonderschule, obwohl nur letztere diese Kompetenzen speziell fördern. Tagesanzeiger (30.12. 2010). Studie zeigt: Behinderte Kinder lassen sich bestens in normale Klassen integrieren Für die HPS BL... gibt es kein besser oder schlechter. Ob ein Kind mit Behinderung integriert oder separiert die Schule besucht, ändert an der Qualität der heilpädagogischen Unterstützung nichts. Eggel H.-A. (2010). Das Gegenteil von gut muss nicht schlecht sein es kann noch besser sein Jahresbericht HPS BL, S.8 21

Es ist normal verschieden zu sein Richard von Weizsäcker 22