Seminare für kommunale Verwaltungen in Niedersachsen 2013

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Seminare für kommunale Verwaltungen in Niedersachsen 2013 Seminare rund um die Themen Buchhaltung Jahresabschluss Haushaltswirtschaft Kosten- und Leistungsrechnung Rechnungsprüfung Recht und Steuern individuell - umfassend - fachübergreifend

Bildung ist das Angebot seien Sie dabei Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Art zu erläutern versteht George Bernard Shaw irischer Dramatiker, Satiriker und Träger des Literaturnobelpreises 1925 Wir machen Menschen und öffentliche Verwaltungen fit für die Zukunft Die Schüllermann Akademie gehört zu den führenden Instituten für berufliche Bildung im öffentlichen Bereich. Seit über einem Jahrzehnt hat sie sich dem klaren Ziel verpflichtet, einen entscheidenden Beitrag zum rfolg von Menschen und öffentlichen Verwaltungen zu leisten. Das Fort- und Weiterbildungsangebot der Schüllermann Akademie ist auf den Qualifizierungsbedarf von öffentlichen Verwaltungen und deren Unternehmen ausgerichtet und umfasst ein breites Spektrum unterschiedlicher Themen zu vielen Fragestellungen. Christian Schäfer-Köppen Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH Seminare, Fortbildungslehrgänge und Fachtagungen vermitteln das wesentliche Praxiswissen auf aktuellstem Stand genau richtig, um sich schnell in ein neues Thema einzuarbeiten oder das Wissen in einem speziellen Fachgebiet zu vertiefen. Qualifizierungsmaßnahmen für den individuellen Bedarf Wir begleiten die Verwaltungen von der individuellen Bedarfsanalyse bis hin zur Durchführung und Sicherung des Lernerfolges. Unser Team entwickelt gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Verwaltungen und Unternehmen Lösungen vom Inhouse-Seminar bis zum Individual- Coaching. rleben Sie selbst, wie Sie sich in unseren Seminaren hohe Bildung verständlich aneignen können. Mit der rfahrung aus der Praxis für die Praxis. Wir freuen uns, Sie bei unseren Veranstaltungen zu begrüßen. Herzlichst Ihr Christian Schäfer-Köppen

Inhaltsverzeichnis Buchhaltung Kompaktwissen Rechnungswesen............................................. 4 Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung für Mitarbeiter/-innen der Kasse............................. 8 Der Anlagenbuchhalter.................................................... 9 Was ist denn noch investiv? Was will denn meine Kämmerei von mir? - Doppische Fragen der Bauverwaltung....... 10 Jahresabschluss Seminarreihe: Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel........................ 11 Der kommunale Jahresabschluss: Aktiva........................................ 12 Der kommunale Jahresabschluss: Passiva....................................... 13 Der kommunale Jahresabschluss: Anhang und Rechenschaftsbericht......................... 14 Der kommunale Jahresabschluss: rgebnis- und Finanzrechnung........................... 15 Analyse des Jahresabschlusses: Wie lese ich zwischen den Zeilen?........................... 16 Vorstellung des Jahresabschlusses in den Gremien: Wie verkaufe ich den Jahresabschluss?............... 17 Kommunaler Gesamtabschluss als Projekt - Die systematische und prüfungssichere rstellung.............. 18 *NU* Vorbereitung und Durchführung der ordnungsgemäßen Inventur.......................... 19 Haushaltswirtschaft *NU* Haushaltskonsolidierung - Tiger oder Bettvorleger?................................. 20 Kosten- und Leistungsrechnung Dienstleistung statt Kontrolle? Aufbau eines kommunalen Controlling............................ 21 Vervollständigung des Haushalts um Ziele und Kennzahlen sowie Interne Leistungsverrechnung (ILV)........... 22 Rechnungsprüfung *NU* Seminarreihe für Mitarbeiter/-innen der Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter................. 23 Recht und Steuern Stellung der Kommunen als Gläubiger im Insolvenzverfahren - Verhalten in Krise und Insolvenz.............. 24 *NU* U-Beihilfenrecht für Kommunen und ihre Unternehmen.............................. 25 Die -Bilanz - Vorbereitung zur elektronischen Übermittlung................................ 26 Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts......................... 27 Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen...................... 28 Rekommunalisierung der nergieversorgung........................................ 29 Kommunales ngagement bei Windenergieanlagen.................................... 30 Grundlagen der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts.................... 31 Umsatzbesteuerung kommunaler Immobilien........................................ 32 Aktuelles aus dem Arbeitsrecht............................................... 33 Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD............................................ 34 Inhouse-Seminare..................................................... 35 Teilnehmerinformationen................................................. 37 Veranstaltungsorte und Kontakt............................................. 38 Anmeldeformular..................................................... 39 3

Kompaktwissen Rechnungswesen Seminarnummer: NI-13-001 (Anmeldeformular auf Seite 39) In unserer neuen Seminarreihe Kompaktwissen Rechnungswesen möchten wir Ihnen in drei Modulen die Buchführung und die Kosten- und Produktrechnung erklären und Ihnen sagen, wie Sie ein IKS (Internes Kontrollsystem) aufbauen, um die Buchführung auf gesicherte Beine zu stellen. Sie erfahren in 4 Tagen das Wichtigste zum Thema kommunales Rechnungswesen und werden in die Lage versetzt, die Zusammenhänge zwischen den Themen zu erkennen. Wir möchten Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse zum Arbeiten in einer doppischen Buchhaltung vermitteln. Die einzelnen Module sind getrennt voneinander buchbar, Sie erhalten jedoch einen umfassenderen Überblick bei der Buchung des Gesamtpakets. Die Seminarreihe setzt sich aus folgenden, auch einzeln buchbaren Seminaren zusammen: Modul 1: Doppelte Buchführung (2 Tage) Modul 2: Kosten- und Produktrechnung (1 Tag) Modul 3: Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS) (1 Tag) Die genauen entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der inzelseminare auf den folgenden Seiten. Fallbeispiele Übungen Seminarleiter Dipl.-Kaufmann Christian Bölsche 26., 27.02./ 04., 05.03.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 30.01.2013) 20., 21., 27., 28.08.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 23.07.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 670,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 655,50* 4 Tage (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie gewinnen einen Überblick. Bei Buchung des Seminars bis 8 Wochen vor dem An- Sie lernen die Buchführungstechnik. meldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbu- Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit dem Kon- cherrabatt in Höhe von 5 %. tenrahmen. Sie verstehen die Kostenrechnung. Sie erhalten Checklisten, die Ihnen den Aufbau eines eigenen IKS erleichtern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Rechnungswesen, die über die Abläufe in der Finanzabteilung Bescheid wissen und/oder über Vorkenntnisse aus dem kameralen Rechnungswesen verfügen 4

Kompaktwissen Rechnungswesen (Modul Buchführung) Seminarnummer: NI-13-002 (Anmeldeformular auf Seite 39) Modul 1, die Buchführung, besteht aus zwei Seminartagen, an denen wir Ihnen die wichtigsten Begriffe der Doppik sowie die Buchungstechnik erklären. Viele Buchungsbeispiele sollen das Verstehen erleichtern. Zusammenhänge zwischen Bilanz sowie rgebnis- und Finanzrechnung sollen hergestellt werden, die Funktionsweise der DVen wird angesprochen. Begriffe der doppischen Buchhaltung Buchungstechnik, T-Konto Zusammenhänge zwischen Bilanz sowie rgebnisund Finanzrechnung Periodenabgrenzung Kontenrahmen - Was buche ich wo? Fallbeispiele Wichtige Tipps für die tägliche Arbeit (Warum soll ich stornieren? - Warum ist der Buchungstext wichtig?) Fallbeispiele Übungen Seminarleiter Dipl.-Kaufmann Christian Bölsche 26. und 27.02.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 29.01.2013) 20. und 21.08.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 23.07.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 360,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 342,00* 2 Tage (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie verstehen die Buchungstechnik und können die Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Buchhaltung lesen. deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Sie erlernen die Sprache der Buchhalter und können batt in Höhe von 5 %. mitreden. Sie erfahren die Zusammenhänge der drei Komponentenrechnung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Rechnungswesen, die über die Abläufe in der Finanzabteilung Bescheid wissen und/oder über Vorkenntnisse aus dem kameralen Rechnungswesen verfügen 5

Kompaktwissen Rechnungswesen (Modul Kosten- und Produktrechnung) Seminarnummer: NI-13-003 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die Kosten- und Produktrechnung (Modul 2) gewinnt zunehmend in Kommunen an Bedeutung und soll erstmalig eingerichtet oder ausgebaut werden. Wir möchten Ihnen vermitteln, was die verschiedenen Begriffe bedeuten und welche Zusammenhänge zwischen Buchführung und Kostenrechnung bestehen. An einfachen Beispielen erklären wir die Kostenrechnung und zeigen Ihnen, wie die ILV (Interne Leistungsverrechnung) funktioniert. Begriffe: Produkt, Kostenart, Kostenstelle, Kostenträger, Leistung BAB (Betriebsabrechnungsbogen) Interne Leistungsverrechnung: rmittlung der Leistungsbeziehungen Definition von Schlüsseln, Berechnung Fallbeispiele Übungen Seminarleiter Dipl.-Kaufmann Christian Bölsche 04.03.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 04.02.2013) 27.08.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 30.07.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie verstehen den Zusammenhang zwischen Buch- Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmelführung und Kostenrechnung. deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Sie können die ILV einrichten. batt in Höhe von 5 %. Sie wissen, was die Kostenrechnung erreichen möchte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kommunalen Rechnungswesen, die mindestens das zweitägige Modul Buchführung (Seminarnummer: NI-13-002) besucht haben oder über die dort vermittelten Kenntnisse verfügen 6

Kompaktwissen Rechnungswesen (Modul Pflege der Buchführung und inrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS)) Seminarnummer: NI-13-004 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die Pflege der Buchführung und das interne Kontrollsystem sind Bestandteil unseres dritten Moduls. Wir möchten Ihnen die Grundlagen für die Vorbereitung Ihrer Buchführung auf die rstellung des Jahresabschlusses vermitteln und die Bedeutung der unterjährigen Abstimmung aufzeigen. Sie lernen einzelne Abstimmungshandlungen kennen, die zusammengenommen ein vorzeigbares IKS ergeben. Sie erhalten Anregungen, welche Abstimmungshandlungen in Ihrer Buchführung sinnvoll oder dringend erforderlich sind und Sie erfahren, wer diese Arbeiten am Besten ausführt. Anhand von Checklisten besprechen wir eine solches IKS mit Ihnen. Qualitätssicherung der Buchhaltung Ziele und Bedeutung des IKS Vorgehen beim Aufbau eines IKS IKS mittels Checklisten Fallbeispiele 05.03.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 05.02.2013) 28.08.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 31.07.2013) Dipl.-Kaufmann Christian Bölsche Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie kommen dem Ziel der rstellung eines Jahresab- schlusses näher. Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Sie verbessern die Qualität Ihrer Buchhaltung. deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Sie erhalten Checklisten. batt in Höhe von 5 %. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Rechnungswesen, die mindestens das zweitägige Modul Buchführung (Seminarnummer: NI-13-002) besucht haben oder über die dort vermittelten Kenntnisse verfügen 7

Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung für Mitarbeiter/-innen der Kasse Seminarnummer: NI-13-005 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die gut organisierte Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ist zwingend für eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung erforderlich. Allein durch die Masse an Personenkonten ist hierauf nicht nur zum Jahresabschluss ein besonderes Augenmerk zu legen. Neben der rläuterung der Buchungssystematik und der Behandlung spezieller Buchungen im Bereich der Kasse werden Wertberichtigungen sowie notwendige Abstimmungsarbeiten in der Kasse im Rahmen dieses Seminars thematisiert. Grundzüge der Doppik: Das Drei-Komponenten- Modell Buchungssystematik: Was buche ich wo? Spezielle Buchungen in der Kasse: Geldein- und -ausgänge, Mahnungen, Ist ohne Soll, Schwebeposten Wie gehe ich mit Sonderfällen um? Buchungsdatum Abstimmungen Praxisbeispiele 14.02.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 17.01.2013) 26.11.2013 Oldenburg Seminarleiterin (Anmeldeschluss: 29.10.2013) Nadja Schüllermann, gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK) Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie erfahren, wie Sie: Ihre Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung organi- Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmelsieren, verwalten und optimieren können. laufend das Forderungsmanagement unterstützen können. mit den gängigen Problemen Ist ohne Soll, Schwebeposten und Mahnungen umgehen. den Wertberichtigungsbedarf ermitteln, buchen und dokumentieren. Mitarbeiter/-innen aus der Kasse und Kämmerei, die für Debitoren- und Kreditorenkonten zuständig sind oder den Zahlungsverkehr bearbeiten deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. 8

Der Anlagenbuchhalter Seminarnummer: NI-13-006 (Anmeldeformular auf Seite 39) Für eine reibungslose Aufstellung des Jahresabschlusses im Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) auf Basis der doppelten Buchführung kommt der Ordnungsmäßigkeit der Anlagenbuchhaltung eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere der Dokumentation der Anlagenzu- und -abgänge ist eine verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. benso spielt hierbei die sachgerechte Inventur eine größere Rolle. Daneben sind auch die Auswirkungen von Planabschreibungen auf die Haushaltsplanung zu beachten. Die wesentlichen Arbeiten in diesem Zusammenhang werden im Rahmen des Seminars gemeinsam besprochen. Kurze Vorstellung der Arbeiten in der Anlagenbuchhaltung Auffrischung der Kenntnisse bzgl. der Abgrenzung von Investitionen und laufendem Aufwand sowie der Abschreibungsberechnung Auswirkungen von Planabschreibungen auf die Haushaltsplanung Dokumentation von Anlagenzu- und -abgängen Inventur des Anlagevermögens Abstimmung der Anlagen im Bau Beispiele 13.02.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 16.01.2013) 13.08.2013 Langenhagen Seminarleiterin (Anmeldeschluss: 16.07.2013) Nadja Schüllermann, gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK) Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie lernen die Abstimmungsmöglichkeiten und -er- fordernisse zwischen Finanzbuchhaltung (FiBu) und Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Anlagenbuchhaltung (AnBu) kennen. Sie erfahren, welche Arbeitsschritte unterjährig und im Hinblick auf den prüffähigen Jahresabschluss erforderlich sind und wie diese dokumentiert werden. deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. Mitarbeiter/-innen, die mit der Führung der Anlagenbuchhaltung betraut sind und/oder Mitarbeiter/-innen, die den Jahresabschluss erstellen 9

Was ist denn noch investiv? Was will denn meine Kämmerei von mir? - Doppische Fragen der Bauverwaltung Seminarnummer: NI-13-007 (Anmeldeformular auf Seite 39) Im Rahmen der Umstellung auf die Doppik wurde es zunehmend schwieriger, Investitionen zu planen und zu buchen. In vielen Fällen ist unklar, was denn jetzt wirklich noch investiv ist und was als Aufwand geplant und gebucht werden muss. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam die gesetzlichen Vorgaben besprechen, Hilfestellungen geben für Planung und Buchung und an Beispielen den Investitonscharakter einer Maßnahme klären. Zusätzlich möchten wir Begriffe aus der Anlagenbuchhaltung erläutern und Abstimmungsarbeiten erklären, die zu den typischen Jahresabschlussarbeiten dazugehören. Begriff der Investition Abgrenzung Investition von Unterhaltung Jährliche Arbeiten für die Anlagenbuchhaltung Fallbeispiele 25.04.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 28.03.2013) 14.08.2013 Oldenburg Seminarleiterin (Anmeldeschluss: 17.07.2013) Nadja Schüllermann, gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK) Dipl.-Kaufmann Christian Bölsche 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. Sie planen zukünftig prüfungssicher investive Maßnahmen. Sie erhalten Unterlagen zum Nachschlagen. Sie erfahren, was noch zu den Investitionen zählt. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Investitionen. Mitarbeiter/-innen der Bauverwaltung, die Investitionen planen und/oder buchen sowie Mitarbeiter/-innen der Finanzabteilungen, die die Anlagenbuchhaltung betreuen, Haushalte erstellen oder tägliches Buchungsgeschäft erledigen 10

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel Seminarnummer: NI-13-008 (Anmeldeformular auf Seite 39) Spätestens zum 31. Dezember 2012 haben die niedersächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei geht es nicht nur um das Feststellen des Kassenbestandes sondern vielmehr auch um die erforderlichen periodengerechten Abgrenzungen sowie die sachliche und inhaltliche Beurteilung der aktivierten Vermögensgegenstände und der passivierten Schulden auf deren Richtigkeit. Den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes kann doppisch nicht mehr mit dem wird zukünftig beachtet" gekontert werden, sondern diese sind zwingend nachzubuchen bzw. direkt im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Alleine schon hieraus wird deutlich, wie wichtig der Jahresabschluss für die doppische Buchhaltung ist. Auch für die Zuverlässigkeit der Haushaltsplanung ist ein inhaltlich richtiger Jahresabschluss erforderlich. Damit die Planung der nachfolgenden Haushaltsjahre auch auf einer fundierten Basis erfolgt, sind die Arbeiten des Jahresabschlusses nach Möglichkeit zeitnah im vorgegebenen Zeitrahmen abzuschließen. Unter optimalen Umständen kann so der Jahresabschluss eines Haushaltsjahres (z. B. 2010) bereits geprüft dem Haushaltplan des übernächsten Haushaltsjahres (z. B. für 2012) beigefügt werden. Die Seminarreihe setzt sich aus folgenden, auch einzeln buchbaren Seminaren zusammen: Der kommunale Jahresabschluss: Aktiva (1 Tag) Der kommunale Jahresabschluss: Passiva (1 Tag) Der kommunale Jahresabschluss: Anhang und Rechenschaftsbericht (1 Tag) Der kommunale Jahresabschluss: rgebnis- und Finanzrechnung (1 Tag) Die genauen entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der inzelseminare auf den folgenden Seiten. Fallbeispiele Die Termine und Orte entnehmen Sie bitte den inzelseminaren auf den folgenden Seiten Seminarleiter (bei Buchung der gesamten Dipl.-Betriebswirt (FH) Dirk Wies Seminarreihe) 1. Teilnehmer/-in UR 670,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 640,00* 4 Tage (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. Optimieren Sie die Abläufe bei der rstellung des Jahresabschlusses. Setzen Sie Ihr Wissen sofort um, damit die geballte Arbeitsbelastung nicht am nde des Jahres auf Sie zu kommt. rstellen Sie prüfungsfähig aufbereitete Unterlagen. Mitarbeiter/-innen, die mit der rstellung des Jahresabschlusses betraut sind 11

Der kommunale Jahresabschluss: Aktiva Seminarnummer: NI-13-009 (Anmeldeformular auf Seite 39) Dieses Seminar ist Bestandteil der Seminarreihe Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel, kann aber auch einzeln gebucht werden. Der Jahresabschluss steht zukünftig vermehrt im öffentlichen Interesse. Schon bevor der erste Haushaltsplan nach doppischen Vorgaben aufgestellt war, kamen die Fragen nach der Höhe der Nettoposition (des igenkapitals) und den Restbuchwerten des kommunalen Vermögens auf. Da zwar in der Haushaltsplanung die Veränderung der Nettoposition (des igenkapitals) im rgebnishaushalt dargestellt wird, aber dieses eben nur auf aggregierter Stufe in Form der (voraussichtlichen) Jahresverkehrszahlen erfolgt, stellt ein kompletter - in sich stimmiger - Jahresabschluss eine notwendige rweiterung für die output-orientierte Steuerung dar. Im Rahmen dieses Seminars soll daher der Fokus auf die Aktiva gelegt werden, um die Mitarbeiter/-innen in den kommunalen Gebietskörperschaften in die Lage zu versetzen, die rechtlichen Vorgaben der NKomVG, der GemHKVO sowie der ergänzenden Vorschriften zum Jahresabschluss richtig anzuwenden und innerhalb einer angemessenen Zeit den Jahresabschluss erstellen zu können. In diesem Seminar werden die möglichen Bewertungen und Bewertungsspielräume der Bilanzpositionen der Aktivseite erklärt sowie die notwendigen Dokumentationspflichten dargestellt. Die Aktivseite der Bilanz im kommunalen Jahresabschluss Bewertung des Anlage- und Finanzvermögens sowie der Forderungen Jahresabschlussbuchungen der Aktivseite Dokumentation für den Jahresabschluss Fallbeispiele 28.05.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 30.04.2013) 03.09.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 06.08.2013) Dipl.-Betriebswirt (FH) Dirk Wies Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Mitarbeiter/-innen, die mit der rstellung des Jahresabschlusses betraut sind Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. 12

Der kommunale Jahresabschluss: Passiva Seminarnummer: NI-13-010 (Anmeldeformular auf Seite 39) Dieses Seminar ist Bestandteil der Seminarreihe Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel, kann aber auch einzeln gebucht werden. Der Jahresabschluss steht zukünftig vermehrt im öffentlichen Interesse. Schon bevor der erste Haushaltsplan nach doppischen Vorgaben aufgestellt war, kamen die Fragen nach der Höhe der Nettoposition (des igenkapitals), nach den Restbuchwerten des kommualen Vermögens sowie nach der Höhe der Rückstellungen und der Schulden auf. Da zwar in der Haushaltsplanung die Veränderung der Nettoposition (des igenkapitals) im rgebnishaushalt dargestellt wird, aber dieses eben nur auf aggregierter Stufe in Form der (voraussichtlichen) Jahresverkehrszahlen erfolgt, stellt ein kompletter - in sich stimmiger - Jahresabschluss eine notwendige rweiterung für die output-orientierte Steuerung dar. Im Rahmen dieses Seminars soll daher der Fokus auf die Passiva gelegt werden, um die Mitarbeiter/-innen in den kommunalen Gebietskörperschaften in die Lage zu versetzen, die rechtlichen Vorgaben der NKomVG, der GemHKVO sowie der ergänzenden Verwaltungsvorschriften zum Jahresabschluss richtig anzuwenden und innerhalb einer angemessenen Zeit den Jahresabschluss erstellen zu können. In diesem Seminar werden die möglichen Bewertungen und Bewertungsspielräume der Bilanzpositionen der Passivseite erklärt sowie die notwendigen Dokumentationspflichten dargestellt. Die Passivseite der Bilanz im kommunalen Jahresabschluss Bewertung der Rückstellungen, Schulden und der Sonderposten Jahresabschlussbuchungen der Passivseite Dokumentation für den Jahresabschluss Fallbeispiele 29.05.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 01.05.2013) 04.09.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 07.08.2013) Dipl.-Betriebswirt (FH) Dirk Wies Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Mitarbeiter/-innen, die mit der rstellung des Jahresabschlusses betraut sind Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. 13

Der kommunale Jahresabschluss: Anhang und Rechenschaftsbericht Seminarnummer: NI-13-011 (Anmeldeformular auf Seite 39) Dieses Seminar ist Bestandteil der Seminarreihe Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel, kann aber auch einzeln gebucht werden. Das Seminar soll vermitteln, welche Arbeiten zur rstellung des Anhangs im Zusammenhang mit der rstellung des Jahresabschlusses wichtig und notwendig sind. Im Anhang sind alle wesentlichen Positionen der Bilanz sowie der rgebnisund Finanzrechnung zu beschreiben und Abweichungen zu erläutern. Die Pflichtangaben des Anhangs werden genannt und ihre rmittlung und Dokumentation beschrieben. Die für den Anhang wichtigen Muster werden erklärt. Der Jahresabschluss steht zukünftig vermehrt im öffentlichen Interesse. Schon bevor der erste Haushaltsplan nach doppischen Vorgaben aufgestellt war, kamen die Fragen nach der Höhe der Nettoposition / des igenkapitals und den Restbuchwerten des kommualen Vermögens auf. Neben der Darstellung der reinen Zahlenwerke der Bilanz, sowie der rgebnis- und Finanzrechnung ist auch ein Rechenschaftsbericht zu erstellen, der den Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Kommune unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber hinaus sind die wichtigen rgebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung des Jahresabschlusses vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht im kommunalen Pflichtangaben des Anhangs und ihre rmittlung u. a.: Jahresabschluss -Nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen Beurteilung zur stetigen Aufgabenerfüllung -Haftungsverhältnisse Bestimmung erheblicher Abweichungen igenkapitalspiegel Analyse des kommunalen Jahresabschlusses als Rückstellungsspiegel Grundlage der Bewertung Übersicht über fremde Finanzmittel und die Ab- Bestimmung der Chancen und Risiken der zukünfstimmung mit der Buchhaltung tigen ntwicklung Fallbeispiele 04.06.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 07.05.2013) 10.09.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 13.08.2013) Dipl.-Betriebswirt (FH) Dirk Wies Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Mitarbeiter/-innen, die mit der rstellung des Jahresab- schlusses betraut sind Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. 14

Der kommunale Jahresabschluss: rgebnis- und Finanzrechnung Seminarnummer: NI-13-012 (Anmeldeformular auf Seite 39) Dieses Seminar ist Bestandteil der Seminarreihe Der kommunale Jahresabschluss: Schritt für Schritt ans Ziel, kann aber auch einzeln gebucht werden. Die rgebnis- und Finanzrechnung müssen abgestimmt werden. Durch den direkten Zusammenhang beider Komponenten miteinander und auch mit der Bilanz ergeben sich ableitbare Zahlen, die überprüfbar sein müssen. In diesem Seminar werden die Zusammenhänge erklärt und Problemfelder aufgezeigt. Weitere Abstimmungen mit Blick auf die Prüfung des Jahresabschlusses müssen regelmäßig durchgeführt werden. Sie lernen die rgebnis- und Finanzrechnung abzustimmen und prüfbereit abzuschließen. Zusammenhänge der Drei-Komponenten-Rechnung Abstimmung der Finanzrechnung Klärung von Differenzen Abstimmung mit der Buchhaltung: -Mengenverprobungen -Sachliche Zugehörigkeit -Abweichungsanalyse Dokumentation Fallbeispiele 05.06.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 08.05.2013) 11.09.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 14.08.2013) Dipl.-Betriebswirt (FH) Dirk Wies Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Mitarbeiter/-innen, die mit der rstellung des Jahresab- schlusses betraut sind Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. 15

Analyse des Jahresabschlusses: Wie lese ich zwischen den Zeilen? Seminarnummer: NI-13-013 (Anmeldeformular auf Seite 39) Wann ist ein Jahresabschluss ein toller Jahresabschluss"? Wie und woran kann ich erkennen, ob der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit eingehalten wird? Was sind die Indikatoren hierfür? Welche Handlungsnotwendigkeiten bestehen für die kommenden Haushaltsjahre? Da die stetige Aufgabenerfüllung sicherzustellen ist, ist schon frühzeitig die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen. Hierzu gehört zum einen ein ausgewogenes Verhältnis von Abschreibungen zu Investitionen, aber auch die Beurteilung des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vergleich zum Finanzmittelfluss aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit. Das Seminar ist daher an die kommunalen Führungskräfte der Finanzverwaltungen gerichtet, damit diese schon aus dem ersten Jahresabschluss erkennen können, welchen Mehrwert die Darstellung der nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle und die Beurteilung der Ressourcenveränderungen im Vergleich zur reinen Betrachtung der innahmen und Ausgaben der kameralen Jahresrechnungen bieten. Analyse der Vermögens-, Finanz- und rtragslage einer kommunalen Gebietskörperschaft Analyse der Produkte bzw. der Produktbereiche Analyse der Vermögensstruktur (Aktiva) Analyse der Schulden (Passiva) Analyse der rgebnis- und der Finanzrechnung Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommune Analyse der nicht im Jahresabschluss dargestellten Sachverhalte Diskussion Beispiele Seminarleiter Dipl.-Betriebswirt (FH) Christian Schäfer-Köppen 12.03.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 12.02.2013) 29.10.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 01.10.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. Sie können den Jahresabschluss lesen und interpretieren. Sie treffen, ausgehend vom Jahresabschluss, die richtigen, zukunftsweisenden ntscheidungen. Sie überblicken die Auswirkungen des Handelns im Hinblick auf die Generationsgerechtigkeit. Mitarbeiter/-innen aus kommunalen Verwaltungen, insbesondere aus den Bereichen Kämmerei, Finanzverwaltung, haupt- und ehrenamtliche Mitglieder der politischen Gremien. Mitarbeiter/-innen von Revisionsämtern und der Kommunalaufsicht 16

Vorstellung des Jahresabschlusses in den Gremien: Wie verkaufe ich den Jahresabschluss? Seminarnummer: NI-13-014 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die Vorstellung des doppischen Jahresabschlusses in den Gremien unterscheidet sich nicht nur in der Form des vorgelegten Zahlenwerkes, sondern auch in den Inhalten dramatisch von der bisherigen Jahresrechnung. Punkte, wie die Höhe der gebildeten Rückstellungen oder auch die Abschreibungen führen dabei immer wieder zu langwierigen Diskussionen. Gleiches gilt für die Notwendigkeit und Berechtigung der Wertberichtigungen auf Forderungen. Damit Sie diesen Fragen aus den Reihen der Parlamentarier mit den richtigen Argumenten begegnen können und damit auch die Bedeutung des kommunalen Jahresabschlusses im Vergleich zum Haushaltsplan insgesamt stärken und hervorheben, bietet Ihnen dieses Seminar nicht nur das Handwerkszeug zur richtigen Auswahl der zu berichtenden Daten sondern, auch zu den aus dem Jahresabschluss zu erkennenden Chancen und Risiken für die zukünftigen Haushaltsjahre. Bestandteile des Jahresabschlusses -Vermögensrechnung -rgebnisrechnung -Finanzrechnung -Rechenschaftsbericht -Anhang Beurteilung der Geschäftsvorfälle des Jahresabschlusses Analyse der Bestandteile des Jahresabschlusses Vergleich zur kameralen Jahresrechnung und zum kaufmännischen inzelabschluss ntdecken und Aufzeigen positiver Geschäftsvorfälle Fallbeispiele Diskussion Seminarleiter Dipl.-Betriebswirt (FH) Christian Schäfer-Köppen 16.04.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 19.03.2013) 30.10.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 02.10.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie lernen die zentralen Methoden der Kosten- und Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Leistungsrechnung in öffentlichen Verwaltungen ken- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherranen. batt in Höhe von 5 %. Sie erhalten die Kenntnisse und Kompetenzen zum Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung in Ihrer Verwaltung. Fach- und Führungskräfte der Finanzabteilungen / Kämmerei sowie Bürgermeister/-innen 17

Kommunaler Gesamtabschluss als Projekt - Die systematische und prüfungssichere rstellung Seminarnummer: NI-13-015 (Anmeldeformular auf Seite 39) Der kommunale Gesamtabschluss - der konsolidierte Jahresabschluss - ist erstmals für das Jahr 2012 verpflichtend aufzustellen. Dazu gehört auch die rstellung der kommunalen Gesamteröffnungsbilanz zum 1.1.2012. Alle Kommunen sind gut beraten, sich rechtzeitig über die notwendigen Schritte zur rstellung eines Gesamtabschlusses zu informieren, damit die Weichen für eine zeitgerechte und möglichst prüfungssichere Aufstellung gestellt werden können. Wir möchten in unserem 3-tägigen Seminar die Arbeiten aufzeigen, die zur rstellung des Gesamtabschlusses notwendig sind, Ihnen Checklisten an die Hand geben, mit deren Hilfe die rstellung systematisiert werden kann und Ihnen den Weg zeigen, wie die rstellung prüfungssicher dokumentiert werden kann. -Ggf. rmittlung von Bewertungsunterschieden und Umbewertung Was ist ein Gesamtabschluss? Konsolidierungsschritte: Konsolidierungsmethoden: -Kapitalkonsolidierung -Vollkonsolidierung -Schuldenkonsolidierung -quity-konsolidierung -Aufwands- und rtragskonsolidierung Welche Beteiligung wird wie konsolidiert? -Zwischenergebniseliminierung -Festlegung des Konsolidierungskreises Anhang und Anlagen zum Anhang: Vorgehensweise: -Angabepflichten Von den inzelabschlüssen zur Summenbilanz: -Bewertungsunterschiede -rmittlung der gegenseitigen Geschäfts- -Anlagenübersicht beziehungen -Forderungsübersicht -Saldenbestätigungen und Abstimmung der -Verbindlichkeitenübersicht Verrechnungskonten Finanzrechnung nach DRS 2 -Konzernkontenplan und Konzernberichtswesen -Umbewertungen Beispiele 19., 20., 21.02.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 22.01.2013) 19., 20., 21.11.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 22.10.2013) Dipl.-Ingenieur Stephan Schüllermann, WP/StB Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 580,00* 3 Tage (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 551,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen des Gesamt- abschlusses kennen. Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Sie erfahren die notwendigen Vorbereitungs- und deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Arbeitsschritte zur rstellung des Gesamtabschlus- batt in Höhe von 5 %. ses. Das Seminar eignet sich für alle, die den kommunalen Gesamtabschluss aufstellen sollen und auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beteiligungen, die Daten für die rstellung des Gesamtabschlusses liefern müssen. Kenntnisse des (kommunalen) Jahresabschlusses und der Buchführung sind unbedingt Voraussetzung. 18

*NU* Vorbereitung und Durchführung der ordnungsgemäßen Inventur Seminarnummer: NI-13-016 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die Kommunen haben jährlich eine Inventur durchzuführen. Hierfür sind umfangreiche Vorbereitungen zu treffen, um alle Zahlen ordnungsgemäß zu erfassen und anfallende Änderungen zu den Vorjahren zu dokumentieren. Zudem ist zu wählen, in welcher Form die Inventur durchgeführt wird. Wir zeigen Ihnen in unserem Seminar die notwendigen Schritte einer ordnungsgemäßen Inventurvorbereitung und -durchführung. Sie erhalten ausführliche Checklisten und Vorlagen für die körperliche Bestandsaufnahme. Wir sagen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen auf eine körperliche Bestandsaufnahme verzichtet werden kann. Sie erhalten ebenfalls die hierfür notwendigen Vorlagen und Checklisten. Rechtliche Grundlagen Inventur und Inventar Inventurrichtlinie Inventurhandlungen für Anlage- und Umlaufvermögen Inventurstichtag Stichtagsinventur, verlegte und permanente Inventur Inventurvereinfachungen Bewertungsmethoden Dokumentation Beispiele 11.06.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 14.05.2013) 11.09.2013 Oldenburg Seminarleiterin (Anmeldeschluss: 14.08.2013) Nadja Schüllermann, gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK) Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 150,00* 3/4 Tag (9.00 Uhr - 15.00 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 142,50* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Lernen Sie die Inventur prüfungssicher vorzuberei- ten. Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss Festigen Sie Ihr Wissen. erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- rfahren Sie, welche Inventurform für welche Vermögensgegenstände die beste ist. batt in Höhe von 5 %. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Gebietskörperschaften die mit der Planung, Durchführung und Prüfung der Inventur betraut sind. 19

*NU* Haushaltskonsolidierung - Tiger oder Bettvorleger? Seminarnummer: NI-13-017 (Anmeldeformular auf Seite 39) in langfristig und dauerhaft ausgeglichener Haushalt zeigt die wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit einer Kommune und sichert gleichzeitig die stetige Aufgabenerfüllung. Sofern der Haushalt nicht ausgeglichen ist, ist die Kommune verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dieses zu erreichen. Wie im Spannungsfeld der stetigen Aufgabenerfüllung und der gleichzeitigen wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltswirtschaft ein gangbarer und konsequenter Weg zur Haushaltskonsolidierung bestritten werden kann, soll im Rahmen dieses Seminars anhand eines methodischen Vorgehens zur rstellung eines Konsolidierungskonzeptes aufgezeigt werden. Kenntnisse der Teilnehmer/-innen im Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) werden für dieses Seminar vorausgesetzt. Rechtliche Grundlagen zum Haushaltsausgleich Methodisches Vorgehen bei der rstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes -Ausgangslage (Ursachen des Haushaltsdefizits) -Definition strategischer Ziele -Konsolidierungsbedarf und Konsolidierungspotential -Schlüsselprodukte und Produktportfolio -Konsolidierungsmaßnahmen -Weitere Vorgehensweise Beispiele Übungsaufgaben Seminarleiter lic. oec. HSG Christoph Hänel 13.03.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 13.02.2013) 24.09.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 27.08.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. Sie sehen die Stellschrauben und deren Wirkungsund influssbereiche zur Haushaltskonsolidierung. Sie lernen die Aufgaben- und Vollzugspolitik als grundlegendes lement der Haushaltskonsolidierung kennen. Sie werden zum/zur Gestalter/-in zukünftiger Haushaltsjahre. Fach- und Führungskräfte aus der Finanzverwaltung. Mitarbeiter/-innen der Revisionsämter und der Kommunalaufsicht 20

Dienstleistung statt Kontrolle? Aufbau eines kommunalen Controlling Seminarnummer: NI-13-018 (Anmeldeformular auf Seite 39) Welche Dienstleistungen kann ein kommunales Controlling intern wie extern bieten? Diese und weitere spannende Fragestellungen erwarten Sie in unserem Seminar zum Aufbau eines Kommunalcontrolling. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele zeigen wir Ihnen Wege zur schrittweisen inführung eines kommunalen Controlling auf. Sie erhalten einen Überblick, welche Instrumente und Techniken für den insatz vor Ort zur Verfügung stehen und erhalten Anregungen, wie Sie diese in Ihrer Kommune anwenden können. Darüber hinaus wird gezeigt, wie durch den insatz von Standard-Software bereits aussagefähige Berichte generiert werden können. Überblick: Begriffe, Aufgaben und Ziele eines kommunalen Controlling Servicefunktion des Controlling: Interaktion zwischen Controller/ing und ntscheidungsträgern Strategische und operative Controllinginstrumente für die kommunale Praxis (z. B. SWOT- und PST- Analyse, Plan-Ist Vergleich, Kennzahlen) KLR aus Controllingsicht (z. B. Auswertungsmöglichkeiten im Bereich kommunaler inrichtungen) Schritte zur inführung eines bedarfsgerechten Controlling (Beispielfälle aus der Praxis) Beispiele Übungsaufgaben Seminarleiter lic. oec. HSG Christoph Hänel 17.04.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 20.03.2013) 22.10.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 24.09.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie erhalten einen kompakten Überblick, der Ihnen Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmelzeigt, wie Sie in Ihrer Verwaltung ein Controllingsys- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherratem aufbauen können. batt in Höhe von 5 %. Sie eignen sich eine fundierte Wissensbasis an. Sie sehen, dass Sie bereits mit Standard-Software aussagekräftige Grafiken und informative Berichte erstellen können. Fach- und Führungskräfte kommunaler Verwaltungen, Amtsleitungen von Hauptämtern und Finanzverwaltungen, Personen, die ihr vorhandenes theoretisches Wissen in diesem Bereich in die Praxis umsetzen wollen 21

Vervollständigung des Haushalts um Ziele und Kennzahlen sowie interne Leistungsverrechnung (ILV) Seminarnummer: NI-13-019 (Anmeldeformular auf Seite 39) ines der wesentlichen Ziele der Doppik besteht in der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. In Zeiten knapper Kassen wird die zielgerichtete Verwendung der zur Verfügung stehenden Ressourcen immer wichtiger. Die Abbildung von Zielen und Kennzahlen sowie von internen Leistungsbeziehungen im Haushalt wird daher erfahrungsgemäß von verschiedenen internen und externen Stellen gefordert, um entsprechende Aussagen treffen zu können. So weist beispielsweise 21 GemHKVO darauf hin, dass Ziele und Kennzahlen zur Grundlage von Planung, Steuerung und rfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden sollen. Setzen Sie sich frühzeitig mit diesen Themen auseinander und vervollständigen Sie die Haushalte der von Ihnen verwalteten Gebietskörperschaften. Dieses Seminar gibt Ihnen viele praktische Hinweise zur Umsetzung. Kenntnisse der Teilnehmer/-innen im NKR werden für dieses Seminar vorausgesetzt. Vorgaben und Anforderungen Argumente für Ziele und Kennzahlen im Haushalt Vorgehensweise zur praktischen Umsetzung von produktbezogenen Zielen und Kennzahlen Herangehensweisen zur Abbildung, Bewertung und Verrechnung von internen Leistungsbeziehungen innerhalb eines Haushalts Beispiele aus der kommunalen Praxis Beispiele Übungsaufgaben Seminarleiter lic. oec. HSG Christoph Hänel 20.06.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 23.05.2013) 23.10.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 25.09.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. Sie setzen konsequent die Vorgaben der GemHKVO um. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen in der internen Leistungsverrechnung zur Verfügung stehen. Sie entwickeln Ihren Haushalt weiter, um der Outputorientierung und dem Produktgedanken Rechnung zu tragen. Sie stellen sicher, wie möglichst genau Produktkosten ermittelt werden können. Fach- und Führungskräfte kommunaler Verwaltungen, Amtsleitungen von Hauptämtern und Finanzverwaltungen, Personen, die ihr vorhandenes theoretisches Wissen in diesem Bereich in die Praxis umsetzen wollen 22

*NU* Seminarreihe für Mitarbeiter/-innen der Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter Seminarnummer: NI-13-020 (Anmeldeformular auf Seite 39) Als Anbieter von Lehrgängen zum Thema Doppik und kommunales Rechnungswesen in verschiedenen Bundesländern bieten wir Ihnen einen dreitägigen Lehrgang an, der sich insbesondere an den Anforderungen der Rechnungsprüfungs-/ Revisionsämter bei der Umstellung von der Kameralistik auf die doppische Buchhaltung orientiert. Unser Konzept sieht vor, den schon im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen geschulten Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertiefende Kenntnisse zur Prüfung kommunaler röffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse zu vermitteln. Die Inhalte folgen konsequent den Standards des Instituts der Rechnungsprüfer. Das Seminar ist auf drei Tage ausgelegt. s werden folgende Themenfelder behandelt: Theorie und Ansatz der doppischen Jahresabschlussprüfung Leitlinien für die Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse Prüfungsdurchführung und Dokumentation Im inzelnen sind folgende Inhalte geplant: Prüfungsziele und Sinn der Prüfung in der Doppik Rechtliche Grundlagen der Prüfung Der risikoorientierte Prüfungsansatz des IDR Risikoeinschätzungen Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen Prüfung des internen Kontrollsystems Durchführung der Postenprüfungen Aufbau der Arbeitspapiere Aufbau des Prüfberichtes Prüfbescheinigungen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft Zeitliche und sachliche Planung Fallbeispiele und Übungen Diskussion Seminarleiter Dipl.-Ingenieur Stephan Schüllermann, WP/StB 05., 06., 07.02.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 08.01.2013) 10., 11., 12.12.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 12.11.2013) 1. Teilnehmer/-in UR 680,00* Seminardauer ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 646,00* 3 Tage (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie lernen, wie die Standards des IDR anzuwenden sind. Sie lernen, wie Sie nachweisen, Sachgerecht geprüft zu haben. Sie eignen sich eine fundierte Wissensbasis zur Prüfung von Jahresabschlüssen an. Die en enthalten: Teilnahme an der Veranstaltung umfangreiche Arbeitsunterlagen Pausengetränke Verpflegung Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiter/-innen der Rechnungsprüfungs- und Revisionsämter Kenntnisse der Teilnehmer/-innen im Bereich der örtlichen Haushaltsverordnungen werden für dieses Seminar vorausgesetzt. 23

Stellung der Kommunen als Gläubiger im Insolvenzverfahren - Verhalten in Krise und Insolvenz Seminarnummer: NI-13-021 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die Zahl der Unternehmens- und vor allem der Verbraucherinsolvenzen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die Städte, Kreise und Gemeinden sind in fast jedem Insolvenzverfahren als Gläubiger mit ihren Abgabenforderungen (wie Steuern, Gebühren und Beiträgen) vertreten. Kommunen können mit ihren igenbetrieben und igengesellschaften oder in der Vereinigung mit anderen Kommunen in einem Zweckverband auch Inhaber von privatrechtlichen Forderungen sein. Um diese Ansprüche im Insolvenzverfahren erfolgreich geltend zu machen, sind bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Sicherungsmaßnahmen möglich. Außerdem können im Insolvenzverfahren Forderungen für Leistungen, die der Insolvenzverwalter nach Insolvenzeröffnung beansprucht, als Masseansprüche vollständig getilgt werden, wie z. B. bei nergielieferung der Stadtwerke. Das Seminar möchte einen Überblick über die bestehenden Regelungen des Insolvenzrechts unter Beachtung der aktuellen ntwicklungen geben und dabei auf die Besonderheiten und Interessen der Kommunen, ihrer igenbetriebe und -gesellschaften, sowie von Zweckverbänden eingehen. in besonderes Augenmerk gilt der Durchsetzung von Abgabenforderungen der Kommunen. Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Vollstreckungsrechts werden vorausgesetzt. Überblick über ein Insolvenzverfahren -Anzeichen für die Krise -Insolvenzantrags-, eröffnungs- und planverfahren -Besonderheiten bei Privatinsolvenzen Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung -Arten von Forderungen im Insolvenzverfahren -rstattungen im Insolvenzverfahren und deren Aufrechnung Grundstücke im Insolvenzverfahren -Öffentliche Last -Freigabe von Grundstücken Überblick über Haftungsansprüche bei Steuerschulden Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter Diskussion Fallbeispiele 23.05.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 25.04.2013) Seminarleiterin 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Dipl.-Finanzwirtin Berit Jahn (Rechtsanwältin) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Seminardauer 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Sie erhalten einen Überblick über die einzelnen Stu- batt in Höhe von 5 %. fen des Insolvenzverfahrens. Sie erfahren, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können und was es zu beachten gilt. Sie lernen verschiedene Maßnahmen und Vorgehensweisen im Rahmen von Insolvenzverfahren kennen. 24

*NU* U-Beihilfenrecht für Kommunen und ihre Unternehmen Seminarnummer: NI-13-022 (Anmeldeformular auf Seite 39) U-Recht zu negieren oder sich darauf zu verlassen, dass Brüssel weit weg ist, kann für Kommunen und ihre Unternehmen teuer sein. Denn nicht nur die U-Kommission und europäische, sondern zunehmend auch nationale Gerichte prüfen die inhaltung des europäischen Beihilfenrechts strikt. Verstöße führen zu drastischen Sanktionen, wie Rückzahlungsverpflichtungen des begünstigten Unternehmens, Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder sogar den Beihilfengeber und ggf. nichtigen Bürgschaftsverträgen. Gerade strukturell defizitäre Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge wie etwa Gesundheitsdienste, sozialer Wohnungsbau, Wirtschaftsförderung, ÖPNV oder Kulturförderung sind in dieser Hinsicht relevante Bereiche in der kommunalen Praxis. Zu den verbotenen Beihilfen zählen nicht nur direkte Zuschüsse, sondern auch Kapitaleinlagen, Darlehen, die marktunübliche Überlassung von Immobilien und nicht zuletzt Bürgschaften zugunsten von Unternehmen (insb. igengesellschaften, igen- und Regiebetrieben). Aufgrund des am 7.9.2011 beschlossenen IDW-Prüfungsstandards U-Beilhilfen (IDW PS 700) hat die Bedeutung des U- Beihilfenrechts für die kommunale Praxis weiter zugenommen. Wirtschaftsprüfer müssen den neuen Prüfungsstandard im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen zwingend beachten. Darüber hinaus steht mit der am 31.1.2012 in Kraft getretenen Reform der Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ( DAWI ) ein weiteres wichtiges Thema auf der aktuellen Tagesordnung. Mit den Neuregelungen ändern sich insbesondere die Rahmenbedingungen für zukünftig zu erlassende Betrauungsakte und De-minimis -Beihilfen der Kommunen. - Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Grundzüge des U-Beihilfenrechts - Die De-minimis -Verordnungen 2006 und 2012 - uroparechtliche und nationale Bestimmungen - Die Bürgschaftsmitteilung 2008 (inkl. ugh-urteil - IDW-Prüfungsstandard PS 700 Residex ) - Zweck des Beihilfenverbots - Die Altmark-Trans-Rechtsprechung - Tatbestandsmerkmale des Art. 107 AUV - Das Monti-Almunia-Paket ( DAWI -Reform) Verfahrensrechtliche Vorgaben und Folgen von Fallbeispiele aus der kommunalen Praxis (insb. U-Beihilfenverstößen Bürgschaften) - Grundzüge des Notifizierungs- u. Prüfverfahrens - Sozialdienstleistungen (u. a. Gesundheitsdienste) - Unterscheidung von formell und materiell - Wirtschaftsförderung (insb. Grundstücksrechtswidrigen Beihilfen geschäfte) - Gerichtliche Durchsetzung/Konkurrentenklagen - Sozialer Wohnungsbau - Haftungsrisiken für die Geschäftsführung - Kulturelle inrichtungen, Sport- und kommunaler Unternehmen Infrastrukturförderung Ausnahmen vom U-Behilfenverbot - Bildungswesen Beispiele Seminarleiter Dr. Alexander Glock, LL.M. (Madison) 21.02.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 24.01.2013) 22.08.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 25.07.2013) Seminardauer 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen aus Kämmerei u. Beteiligungsmanagement, Kommunalaufsicht, Rech- nungsprüfungsämter, Regie- u. igenbetrieben, kom- Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmelmunalen Gesellschaften d. Privatrechts u. Zweckver- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherrabänden batt in Höhe von 5 %. Sie entwickeln eine Sensibilität für U-beihilfenrechtsrelevante Sachverhalte und lernen die Gestaltungsalternativen kennen. 25

Die -Bilanz - Vorbereitung zur elektronischen Übermittlung Seminarnummer: NI-13-023 (Anmeldeformular auf Seite 39) Ab dem Steuerjahr 2012 sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung beim Finanzamt elektronisch einzureichen. Hierzu hat die Finanzverwaltung verschiedene Vorschriften erlassen und Hilfen bereitgestellt. Für das Jahr 2012 wird es nicht beanstandet, wenn die Abgabe der Bilanz noch in Papierform erfolgt. Für Betriebe gewerblicher Art gilt ein Nichtbeanstandungsrecht für die Zeit bis zum 31.12.2014. Dies bedeutet, dass spätestens für das Steuerjahr 2015 entsprechende Vorkehrungen in den Kommunen getroffen werden müssen. Rechtzeitig sollte geprüft werden, welche zusätzlichen Informationen für die rstellung der -Bilanz benötigt werden. s sind viele neue Meldepflichten zu beachten, deren Grundlage in den meisten Fällen rgänzungen im Kontenplan und instellungen in der Software sind. Diese führen dazu, dass an verschiedenen Stellen das Buchungsverhalten an die neuen Vorschriften angepasst werden muss. In unserem Seminar möchten wir Ihnen die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und die Inhalte der zu übermittelnden Daten aus den sog. Taxonomien vorstellen und gemeinsam die weiteren möglichen Schritte besprechen. Verschiedene Philosophien zur Datenermittlung werden vorgestellt. Was ist die -Bilanz? Gesetzliche Grundlagen zur -Bilanz Wichtige Schritte der Vorbereitung, Bestandteile und Umfang der elektronischen Übermittlung Inhalte und Details der Taxonomien - Mindestanforderungen für die Übermittlung - Pflichtfelder und Bestandteile Beispiele Fallstudie Wichtige Handlungsschritte (Anpassung des Rechnungswesens/Kostenrechnung) Beispiele 12.06.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 15.05.2013) 27.11.2013 Langenhagen Seminarleiterin (Anmeldeschluss: 30.10.2013) Nadja Schüllermann, gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK) Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie erfahren, welche Schritte in Ihrem Rechnungs- wesen noch notwendig sind. Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss Sie lernen die Grundlagen der -Bilanz kennen und erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- wissen, welche Meldevorschriften zu erfüllen sind. batt in Höhe von 5 %. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Gebietskörperschaften aus dem Rechnungswesen, die für Betriebe gewerblicher Art (BgAs) und kommunale Unternehmen buchen, Kontenpläne pflegen oder Steuererklärungen erstellen 26

Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts Seminarnummer: NI-13-024 (Anmeldeformular auf Seite 39) Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art der Besteuerung, zum einem der rtragsbesteuerung, also Körperschaft- und Gewerbesteuer und zum anderen der Umsatzsteuer. Ziel dieses Seminars ist es, Grundlagen aufzuzeigen. Durch die Gestaltung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) können Steuervorteile genutzt bzw. Steuerrisiken vermieden werden. Besonderer Schwerpunkt wird bei aktueller Rechtsentwicklung auf der Umsatzsteuer liegen. Gestaltung der BgA und Nutzung des Potenzials Vorsteuerabzug zur Haushaltsentlastung wird ein weiteres Thema sein. Grundzüge Besteuerung kommunaler Betätigungen Gestaltung BgA -Steuervorteile nutzen -Steuerrisiken vermeiden Umsatzbesteuerung von Kommunen Vorsteuerabzug zur Haushaltsentlastung Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung zur Körperschaftsteuer (BgA), Gewerbesteuer und Umsatzsteuer Beispiele 31.01.2013 Oldenburg (Anmeldeschluss: 10.01.2013) 12.11.2013 Langenhagen Seminarleiter (Anmeldeschluss: 15.10.2013) Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Kaiser, WP/StB Seminardauer 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Sie erhalten einen Überblick über die Steuerpflicht der kommunalen Betätigung und die Abgrenzung Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmelund Bewertung von hoheitlichen und steuerpflichti- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherragen Bereichen. batt in Höhe von 5 %. Sie eignen sich grundlegende Kenntnisse im Bereich der BgA an. Sie lernen, wie Sie durch die Gestaltung Ihrer BgA Steuervorteile nutzen können. Bürgermeister, Landräte, Fachbereichsleitungen sowie Personen die mit der rfüllung steuerlicher Aufgaben betraut sind 27

Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen Seminarnummer: NI-13-025 (Anmeldeformular auf Seite 39) Gemeinden und Gemeindeverbände bedienen sich zur rfüllung ihrer Aufgaben zunehmend privatrechtlicher Unternehmen (Aktiengesellschaften, GmbHs sowie auch Stiftungen oder Vereine). Aufgrund der Rechtsprechung werden die Tätigkeiten der Aufsichtsgremien immer öfter geprüft. Indem sie durch angemessene influssnahme, insbesondere im Überwachungsorgan, dem Aufsichtsrat die rfüllung ihrer Aufgaben garantieren, treten sie in ein Spannungsfeld zwischen zivilrechtlichem Gesellschaftsrecht und öffentlich-rechtlichem Kommunalrecht. Ziel dieses Seminars ist, bei kommunalen Vertretern in den Aufsichtsgremien Rechte und Pflichten wie auch das Risiko der Haftung oder Strafbarkeit bei Wahrnehmung der Kontrollfunktion aufzuzeigen. Das Amt des Aufsichtsratsmitglieds ist nach gängigem Verständnis ein typisches "Nebenamt"; diese Bezeichnung darf allerdings nicht zu dem Missverständnis führen, es handele sich um eine nebensächliche Aufgabe. Rechtlicher Rahmen Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder (Qualifikationen) Aufgaben und Funktionen des Aufsichtsrates Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern -Mitwirkungsrecht -Verschwiegenheitspflicht -Treuepflicht -Mitwirkungspflicht -Pflicht zur Wahrung des Unternehmensinteresses Beispiele Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder Möglichkeiten und Instrumente zum Schutz vor Haftungsrisiken Seminartermin/-ort 31.10.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 02.10.2013) Seminarleiter Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Kaiser, WP/StB 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* Seminardauer *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Sie erhalten einen umfassenden Überblick über deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Rechte und Pflichten von kommunalen Aufsichts- batt in Höhe von 5 %. ratsmitgliedern. Sie eignen sich eine fundierte Wissensbasis an. Sie lernen Möglichkeiten und Instrumente, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Landräte, Bürgermeister, Vertreter und Mitglieder des Gemeindevorstands, kommunale Aufsichtsratsmitglieder. 28

Rekommunalisierung der nergieversorgung Seminarnummer: NI-13-026 (Anmeldeformular auf Seite 39) Nach Schätzungen von Verbänden laufen in den nächsten Jahren in Deutschland ca. 3.000 Konzessionsverträge aus, was für Kommunen eine große Chance ist, sich an der nergiewende zu beteiligen. ine Netzübernahme ist dabei eine kommunale Herausforderung mit vielen Möglichkeiten, aber auch Risiken. Im Rahmen des Seminars erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der ndschaft von Konzessionsverträgen und die Möglichkeiten und Herausforderungen einer Netzübernahme. Das Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweisen, Ziele und Modelle einer Rekommunalisierung von der Pflicht bis hin zur Kür. Netzgesellschaft -Ziele einer Rekommunalisierung -Modelle einer Rekommunalisierung -Steuerliche Besonderheiten Querverbund -Rechts- und Organisationsformen -Typische Risiken -Vergabe- und nergierecht in der Zusammen- wirkung Typische Wertschöpfung aus Rekommunalisierung von Versorgungsnetzen Möglichkeiten und rfahrungswerte zu praktischen Konzepten einer Rekommunalisierung ndschaft von Konzessionsverträgen -Gestaltungsoptionen und gesetzliche Vorgaben -Umsatzsteuerrisiken bei geänderten Nutzungsverhältnissen Konzessionsabgabe -ckpunkte und noch zulässige Bewertungskriterien -Auswahl eines Konzessionärs -Beispiel für einen Verfahrensablauf -rwartungshorizont Straßenbeleuchtung -Modell und Bewertungskriterien Beispiele Seminartermin/-ort 05.02.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 08.01.2013) Seminarleiter Dipl.-Kaufmann Rainer Grieshaber, WP/StB 1. Teilnehmer/-in UR 120,00* Stefan Gries, Rechtsanwalt ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 114,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Seminardauer 1/2 Tag (9.00 Uhr - 12.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Sie eignen sich eine fundierte Wissensbasis zu den batt in Höhe von 5 %. Möglichkeiten der Rekommunalisierung an. Sie erfahren, welche Schritte zur Rekommunalisierung der nergieversorgung notwendig sind. Sie erhalten umfangreiche Arbeitsmaterialien. Bürgermeister/-innen, Fach- und Führungskräfte kommunaler Verwaltungen, Kämmereileiter/-innen und Betriebsleiter/-innen 29

Kommunales ngagement bei Windenergieanlagen Seminarnummer: NI-13-027 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die nergiewende ist eine kommunale Herausforderung, die ohne Beteiligung der Kommunen nicht gelingen kann. Dabei sind ngagement und Akzeptanz insbesondere für Windenergieanlagen (WA) zu schaffen. Im Rahmen des Seminars werden Ihnen verschiedene Konzepte und Methoden näher gebracht, um ein solches Projekt in die Wege zu leiten. Dabei werden Chancen und Risiken zur rrichtung von Windenergieanlagen (WA) beleuchtet und den Teilnehmer/-innen wertvolle Informationen vermittelt. Aktuelles zur nergiewende Beteiligung der Kommunen an der nergiewende / Rollen der Kommunen Chancen und Risiken von Windenergieprojekten für Kommunen Konzepte zur Realisierung von Windenergieprojekten Betreibermodelle und typische Organisationsformen für ntwicklung und Betrieb von Windenergieanlagen (Interkommunale Zusammenarbeit, Bürgergenossenschaft, GmbH & Co. KG etc.) Kommunale ntscheidungskriterien Planung von Windenergieprojekten (Genehmigungsverfahren und rtragsprognosen) Möglichkeiten und rfahrungswerte bei der Betrachtung typischer Risiken Vorgehensweise zur Realisierung von Windenergieprojekten Akzeptanz der Bürger durch Information, Beteiligung und Dialog Wertschöpfung durch Windenergie Gesetzlicher Rahmen der Windenergie Praxisbeispiele Seminartermin/-ort 24.09.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 27.08.2013) Seminarleiter Dr. Thorsten Boos, Rechtsanwalt und Steuerberater 1. Teilnehmer/-in UR 120,00* Dipl.-Kaufmann Rainer Grieshaber, WP/StB ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 114,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Seminardauer 1/2 Tag (9.00 Uhr - 12.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Sie erhalten einen 360 Grad-Blick auf die Vorgehens- batt in Höhe von 5 %. weise für Ihr Windenergieprojekt. Sie eignen sich eine fundierte Wissensbasis an. Sie erfahren, welche Arbeiten zu leisten sind um Ihr Windenergieprojekt erfolgreich zu gestalten. Bürgermeister/-innen, Fach- und Führungskräfte kommunaler Verwaltungen, Kämmereileiter/-innen und Betriebsleiter/-innen 30

Grundlagen der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts Seminarnummer: NI-13-028 (Anmeldeformular auf Seite 39) Die Umsatzbesteuerung von Kommunen stand nicht nur in der Vergangenheit, sondern steht auch zukünftig zunehmend im Fokus der Prüfungen der Finanzverwaltung. Das Seminar führt systematisch in die Grundzüge der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ein und zeigt die Fallstricke bei täglichen Praxisfällen auf. Zugleich greift das Seminar aktuellste Änderungen in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand auf, beispielsweise im Hinblick auf den sich im Wandel befindlichen Unternehmerbegriff der öffentlichen Hand (vom BgA zum europäischen Unternehmerbegriff sowie die Systematik des Vorsteuerabzugs). Hierdurch werden die Teilnehmer nicht nur für umsatzsteuerliche Problemfälle sensibilisiert, sondern es werden auch Möglichkeiten zur Reduzierung von Umsatzsteuerrisiken für den kommunalen Haushalt sowie zur Schaffung von Umsatzsteuervorteilen aufgezeigt. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, die existierenden Kenntnisse in der Umsatzbesteuerung von Kommunen systematisch zu vertiefen und zu aktualisieren. Systematik des Umsatzsteuerrechts Die Kommunen und ihre inrichtungen als Unternehmer des Umsatzsteuerrechts: Vom BgA zum Unternehmerbegriff nach U-Recht Umsatzbesteuerung hoheitlicher Beistandsleistungen interkommunaler Kooperationen und vermögensverwaltender Tätigkeiten (Vermietung und Verpachtung) Vorgänge, welche unter das Umsatzsteuergesetz fallen (steuerbare Umsätze): Lieferung, sonstige Leistungen sowie unentgeltliche Wertabgaben (ntnahmen) rwerb von Gegenständen aus U-Mitgliedsstaaten Bezug von Dienstleistungen aus U-Mitgliedsstaaten sowie Drittstaaten: Reverse-Charge- Verfahren (Übergang der Steuerschuldnerschaft nach 13 b UStG) Umsatzsteuerbefreiungstatbestände (beispielsweise Vermietung und Verpachtung, Grundstücksge- schäfte, Krankenhausleistungen, kulturelle inrich- tungen) Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen Voraussetzungen und Umfang sowie Möglichkeiten der Optimierung des Vorsteuerabzugs bei kommunalen inrichtungen Beispiele Seminartermin/-ort 05.11.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 08.10.2013) Seminarleiter Dr. Thorsten Boos, Rechtsanwalt und Steuerberater, 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Fachanwalt für Steuerrecht ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* Philipp Anders, Rechtsanwalt *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Seminardauer 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- batt in Höhe von 5 %. Sie erhalten einen umfassenden Blick auf die Umsatzbesteuerung von Kommunen. Sie eignen sich eine fundierte Wissensbasis an. Sie lernen, welche Fallstricke es zu beachten gilt. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Kommunen und deren inrichtungen, die bereits erste rfahrungen mit der Umsatzbesteuerung von Kommunen und deren inrichtungen haben 31

Umsatzbesteuerung kommunaler Immobilien Seminarnummer: NI-13-029 (Anmeldeformular auf Seite 39) Vor dem Hintergrund aktueller ntwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung gilt es, bei der umsatzsteuerlichen Betrachtung kommunaler Immobilien und Immobiliengeschäfte die Rahmenbedingungen über sämtliche Lebenszyklen zu betrachten. Im Rahmen des Seminars sollen mögliche Gestaltungsspielräume, Handlungsmöglichkeiten und umsatzsteuerliche Risiken angesprochen werden. Von der inordnung der Umsatzsteuer in die zur Besteuerung kommunaler Immobilien relevanten Steuerarten über rwerb, Verkauf und Verwertung von Immobilien werden Ihnen die umsatzsteuerlichen Sachverhalte näher gebracht. Weitere Schwerpunkte bilden Herstellung und Sanierung sowie Bewirtschaftung, Ausgliederung und Umstrukturierung der Gebäudebewirtschaftung. kosten (Netto- oder Bruttokosten?) inordnung der Umsatzsteuer in die zur Besteue- -inschränkungen des Vorsteuerabzugs rung kommunaler Immobilien relevanten Steuerar- rwerb, Verkauf und Verwertung von Immobilien ten -rwerb mit und ohne Ausweis der Umsatzsteuer? Unternehmereigenschaften von Kommunen im -Geschäftsveräußerung im Ganzen deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht Bewirtschaftung -Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) als traditionel- -Umsatzsteuerausweis bei Vermietungs-/ ler Anknüpfungspunkt zur Umsatzbesteuerung Verpachtungsumsätzen von Kommunen -Umsatzsteuerrisiken bei geänderten Nutzungs- -Vermietung und Verpachtung (Vermögensver- verhältnissen waltung) als unternehmerische Tätigkeit nach Ausgliederung/Umstrukturierung der Gebäudewirtaktueller Rechtsprechung des ugh/bfh schaft Grundzüge zum Vorsteuerabzug bei Kommunen -Umsatzsteuervor- oder -nachteile bei den Bewirt- -Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug nach schaftungs-, Unterhaltungs- sowie Herstellungs- 15 UStG und zur neuen Vorsteuerabzugssyste- kosten durch Ausgliederung der Gebäudewirtmatik nach dem Bundesministerium für Finanzen schaft BMF -Bewirtschaftung und rwerb von Immobilien im Herstellung / Sanierung Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit -Vorsteuerabzug bei Herstellungs-/Sanierungs- Beispiele Seminartermin/-ort 05.09.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 08.08.2013) Seminarleiter Dr. Thorsten Boos, Rechtsanwalt und Steuerberater, 1. Teilnehmer/-in UR 180,00* Fachanwalt für Steuerrecht ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 171,00* Philipp Anders, Rechtsanwalt *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Seminardauer 1 Tag (9.00 Uhr - 16.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- batt in Höhe von 5 %. Sie erhalten einen umfassenden Blick auf die umstatzsteuerlichen igenschaften kommunaler Immobilien und Immobiliengeschäfte. Sie lernen Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume kennen. 32 Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Kommunen und deren inrichtungen, die bereits erste rfahrungen mit der Umsatzbesteuerung kommunaler Immobilien haben

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht Seminarnummer: NI-13-030 (Anmeldeformular auf Seite 39) Mit Fug und Recht kann behauptet werden, dass das Arbeitsrecht in ständiger Bewegung und größten Schwankungen unterworfen ist. Das Arbeitsrecht wird beständig durch Gesetzgeber als auch durch die Gerichte geändert und durch neue Regelungen ergänzt. Das Seminar soll die Teilnehmer über den aktuellen Stand des materiellen Arbeitsrechts informieren und damit ihr Wissen aufbessern. Abgerundet wird alles mit den neusten ntscheidungen des ugh und des BAG zum Individual-, aber auch zum Kollektivarbeitsrecht. Die weiteren Schwerpunkte werden sich nach der neu- esten Rechtsprechung richten, die derzeit noch nicht bekannt gegeben werden können. Die Schwerpunkte werden in den gängigen arbeitsrechtlichen Bereichen wie Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vergütungsfragen, Befristung, Arbeitsvertragsgestaltung liegen. Beispiele Übungsaufgaben Seminartermin/-ort 26.09.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 29.08.2013) Seminarleiterin 1. Teilnehmer/-in UR 120,00* Birgit Mühleck, Rechtsanwältin ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 114,00* *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Seminardauer 1/2 Tag (9.00 Uhr - 12.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Mitarbeiter/-innen der Personalabteilungen, Personal- batt in Höhe von 5 %. und Betriebsräte und Beschäftigte 33

Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD Seminarnummer: NI-13-031 (Anmeldeformular auf Seite 39) Nach inführung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes im Oktober 2005 sind in der Zwischenzeit diverse Urteile zu den vielfältigen und komplizierten Regelungen, speziell zu diesem Tarifvertrag, ergangen. Das Seminar soll einen ersten instieg in die wichtigsten Bereiche des TVöD geben, die für die tägliche Praxis unabdingbar sind. Zum anderen sollen gerade die neuen ntwicklungen durch die aktuelle Rechtsprechung dargestellt werden. Des Weiteren soll versucht werden, den Teilnehmern wertvolle Hinweise und Anregungen zu geben, die Regelungen sicher und wirkungsvoll am Arbeitsplatz anzuwenden. Leistungsentgelte Stellenbewertung und ingruppierungen Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung/ Personalgestellung Weitere aktuelle Rechtsprechungen sowie Tarifänderungen im Jahr 2013 Beispiele Seminartermin/-ort 19.04.2013 Langenhagen (Anmeldeschluss: 22.03.2013) Seminarleiterin Birgit Mühleck, Rechtsanwältin 1. Teilnehmer/-in UR 120,00* ab 2. Teilnehmer/-innen je UR 114,00* Seminardauer *zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer 1/2 Tag (9.00 Uhr - 12.30 Uhr) Bei Buchung des Seminars 8 Wochen vor dem Anmel- Beschäftige des öffentlichen Dienstes, Personal- und deschluss erhalten Sie zusätzlich einen Frühbucherra- Betriebsräte, Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung batt in Höhe von 5 %. 34

Schüllermann-Seminare im Internet Das Seminar- und Buchungsportal für Ihre Qualifizierung In unserem Online-Seminarportal finden Sie alle Seminarthemen, -termine und -orte, einfach und unkompliziert. Wählen Sie das in Ihrem Zeitraum zum gewünschten Thema passende Seminar und melden Sie sich in nur wenigen Schritten an. Filtern Sie nach Belieben die entsprechenden Veranstaltungen, Branchen, Themen, Bundesländern, Orte und den Zeitraum für die Veranstaltung Ihrer Wahl. Alle Seminare aus unserem Seminarportfolio bieten wir Ihnen auch als Inhouse-Veranstaltungen an. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie Struktur und Inhalte im Wesentlichen beibehalten wollen oder ob Sie Inhalte und Konzept an Ihre Bedürfnisse und zu Ihrem Nutzen anpassen möchten. Im unserem Online-Seminarbereich finden Sie alle unsere Seminarthemen auf einen Blick. Selbstverständlich können die Inhouse-Seminare im Hinblick auf eine optimale Auslastung und der damit in Zusammenhang stehenden Kostenreduzierung auch im Verbund mit anderen Städten, Gemeinden und Landkreisen beauftragt werden. ntsprechend Ihrem Weiterbildungsbedarf können wir darüber hinaus individuelle Konzepte für Ihre Qualifizierungsmaßnahmen neu entwickeln. Wir betrachten dabei jede Verwaltung als einzigartig und stellen sicher, dass die situationsgerecht aufbereitet und vermittelt werden. infach im Online-Seminarportfolio Ihr gewünschtes Seminarthema aussuchen und direkt zum gewünschten Seminar Ihre Anfrage mit Ihren individuellen Wünschen stellen. 35

Die Vorteile für Ihr Inhouse-Seminar Sie haben influss auf Inhalte, Konzept und Dozentenauswahl Ihres Seminars. Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten eine einheitliche Wissensbasis. Die Kommunikation der Mitarbeiter/-innen untereinander wird verbessert. Spezifische Fragestellungen Ihrer Verwaltung werden berücksichtigt. Sie reduzieren die Kosten für die Reisezeit. Sie reduzieren Kosten im Verbund mit weiteren Kommunen. Sie bestimmen, wann und wo Sie ein Seminar durchführen wollen. Gerne beraten wir Sie und entwickeln mit Ihnen gemeinsam das für Sie maßgeschneiderte Programm. Ihr Ansprechpartner Christoph Hänel lic. oec. HSG Telefon: 0511 8071-195 Telefax: 0511 8071-196 -Mail: christoph.haenel@schuellermann.de Telefax: 0511 8071-196 Ich/Wir bitte/n um: ein unverbindliches Angebot zum Seminar mit der Nummer: einen Rückruf weitere schriftliche Informationen Name, Vorname: Kommune: Straße: Telefon: -Mail: PLZ, Ort: Telefax: Unterschrift: Das Seminar wird von im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Schüllermann und Partner unter inbeziehung der rfahrungen aus dem kommunalen Bereich erarbeitet und entsprechend den aktuellen ntwicklungen ergänzt und angepasst. www.schuellermann.de/seminare Übersichtlich - Praxisbezogen - Aktuell 36

Teilnehmerinformationen Seminardauer Ganztages-Seminare:in- oder mehrtägige Seminare umfassen vier Unterrichtseinheiten in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr. ine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Halbtages-Seminare: Halbtages-Seminare umfassen zwei Unterrichtseinheiten in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr. ine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Teilnehmerzahl Die Anzahl der Teilnehmer/-innen ist pro Seminar auf 30 beschränkt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt jeweils 15. Leistungsinhalte bei Seminaren Die jeweils angegebenen en beinhalten neben der Teilnahme an der Veranstaltung, soweit nichts anderes angegeben ist: ein gemeinsames Mittagessen (Ganztages-Seminar) Pausensnack (Halbtages-Seminar) Pausengetränke umfangreiche Arbeitsunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung. Zahlung Die Zahlung der erfolgt nach Rechnungsstellung. Anmeldungen Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der ingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine Bestätigung, sofern noch Plätze frei sind, anderenfalls werden Sie umgehend informiert. Den Anmeldeschluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarbeschreibung. Abmeldung/ Vertretung/ Stornierung Für Teilnehmer/-innen, die angemeldet sind und nach dem vorgegebenen Anmeldeschluss bis 14 Tage vor Seminarbeginn abgemeldet werden, ist - sofern keine rsatzperson gestellt wird - eine Bearbeitungsgebühr von UR 50,00 zu entrichten. Bei Abmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die volle zu entrichten. Rabattmöglichkeiten / Mehrfachbuchungen Die von uns angebotenen Rabattmöglichkeiten sind nicht mit anderen, nicht in diesem Prospekt aufgeführten Rabatten kombinierbar. Dies gilt auch für die bereits rabattierten Gesamtpreise der Seminarreihen. Sie erhalten von uns grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt. Bei gleichzeitigem ingang mehrerer Buchungen zahlt der/die erste Teilnehmer/-in die volle Teilnahmegebühr und jede/r weitere Teilnehmer/-in erhält 5 % Rabatt auf die jeweiligen Teilnahmegebühren. Sollten Sie nachträglich teilstornieren, wird der o. g. Rabatt zurückgenommen bzw. nachbelastet. Absage von Veranstaltungen Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche rkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels oder Bahntickets. Änderungsvorbehalt Die Schüllermann Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. ntsprechendes gilt für Terminänderungen und den Wechsel des Seminarortes. Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Seminarleiter im Bedarfsfall durch andere, hinsichtlich der angekündigten Veranstaltung gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. 37

Bei Buchung eines Seminars 8 Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie zusätzlich einen in Höhe von 5 %. igentumsvorbehalt Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte igentum bis zur vollständigen rfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. in Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen. AGB Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und die Verantwortlichkeit für alle Arbeiten der Schüllermann Consulting GmbH sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen in der Fassung vom 1. Dezember 2006. Die AGB stehen Ihnen zur insicht auf unserer Internetseite unter www.schuellermann.de zur Verfügung. Veranstaltungsorte Kontakt Langenhagen Oldenburg ACHAT Hotel Airport Hannover City Club Hotel Walsroder Straße 105 uropaplatz 4-6 30853 Langenhagen 26123 Oldenburg Telefon: (0511) 77 19 61-0 Telefon: 0441 808-0 SCS Schüllermann Consulting GmbH Niederlassung Hannover Georgstraße 38 30159 Hannover Seminarleitung Christian Schäfer-Köppen Christoph Hänel Telefon: (0511) 80 71-195 Telefon: (0511) 80 71-195 Telefax: (0511) 80 71-196 Telefax: (0511) 80 71-196 christian.schaefer-koeppen@schuellermann.de christoph.haenel@schuellermann.de Teilnehmerbetreuung Seminarorganisation rika Theil Alexandra bert Telefon: (06103) 6 05-924 Telefon: (06103) 6 05-979 Telefax: (06103) 6 05-333 Telefax: (06103) 6 05-333 erika.theil@schuellermann.de alexandra.ebert@schuellermann.de 38 Heike Foellmer Roman Klein Telefon: (06103) 6 05-226 Telefon: (06103) 605-706 Telefax: (06103) 6 05-333 Telefax: (06103) 605-333 heike.foellmer@schuellermann.de roman.klein@schuellermann.de