Geflüchtete und Ausbildung. Multiplikatorenschulung für BBA-Mitglieder,

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Transkript:

Geflüchtete und Ausbildung Multiplikatorenschulung für BBA-Mitglieder, 13.05.2016

Ausbildungsmarkt 2015 Ausbildungsverträge: Erstmals seit 2011 mit 522.165 kein Absinken der abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Zahl blieb insgesamt gegenüber 2014 stabil. BIBB- Prognose lag bei 505.000. Bei den betrieblichen Ausbildungsverträgen ist ein schmales Plus zu verzeichnen (+1.100). unbesetzte Ausbildungsplätze Anstieg von 37.100 auf 41.000 (+10,4 Prozent) Zahl der unversorgten Bewerber/innen mit und ohne alternativem Verbleib Stabil bei 80.791 mit minimalem Rückgang (-397) DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 2

Ausbildungsmarkt 2015 Betriebliche Angebots-Nachfrage-Relation: Anstieg der betrieblichen Angebots-Nachfrage-Relation auf 90,2 pro 100 Bewerber/innen. Der höchste Stand seit 2012. Anstieg der erweiterten Angebots-Nachfrage-Relation. Der höchste Wert seit 2007 (erstmalige Berechnung) Zahl der ausbildungsinteressierten Personen ohne Ausbildungsplatz Ist im Vergleich zum Vorjahr um 6.034 auf 282.274 gesunken Erstmals seit 2011 ist die Einmündungsquote wieder gestiegen auf 64,9 Prozent (+ 0,5) DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 3

DGB-Positionen Betriebliche Ausbildung stärken: a) Selbstverpflichtung der Wirtschaft: gezielte Kampagne für Jugendliche mit schlechten Startchancen. b) bessere rechtliche Rahmenbedingungen: sicherer Aufenthalt während und nach der Ausbildung (3+2), Altersgrenze von 21 auf 25 Jahre anheben. c) Sprachförderung während der Ausbildung B1- B2: zweiter Berufsschultag d) Fortbildung betrieblich Ausbildungspersonal: interkulturelle Kompetenz e) Außerbetriebliche Ausbildung (steuerfinanziert, Beschluss BA-Verwaltungsrat) DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 4

DGB-Positionen Betriebliche Ausbildung vorbereiten und begleiten: a) Integrationskurse/Sprachkurse, Berufs- und Studienorientierung: Niveau B1 b) Kombination von EQ und Sprache: (betrieblicher Anteil), keine zeitliche Flexibilisierung, kein Aufweichen der Altersgrenze (i.d.r. 25 Jahre), Nutzung von Tarifverträgen (Start in den Beruf, TV Förderjahr etc.) c) Ausbau Assistierter Ausbildung: Mehr Investitionen in SGB II-Bereich, Länderprogramme (mit Ko-Finanzierung) DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 5

DGB-Positionen Rechtliche Rahmenbedingungen: Gleichberechtigter Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten und zusätzliche Steuermittel zur besseren Förderung insbesondere im SGB II-Bereich. AbH und AsA müssen für Flüchtlinge möglich sein. Gleichberechtigter Zugang auch zu bildungspolitischen Fördermöglichkeiten wie z.b. der Berufsausbildungsbeihilfe und dem BAföG ab dem dritten Monat. Der Zugang zu bestehenden Stipendienprogrammen der Länder ist auf alle Asylbewerber/innen und Geduldeten auszuweiten. DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 6

DGB-Positionen Berufsschulen bieten Sprachförderung vor und während der Ausbildung an. Die Länder haben in der Allianz für Aus- und Weiterbildung zugesagt, dass sie berufsschulpflichtige junge Geflüchtete zeitnah in ggf. eigenen Klassen der Berufsvorbereitung mit besonderem Curriculum sowie einer intensiven auch berufsbezogenen Sprachförderung aufnehmen wollen. Problematisch ist die unterschiedliche Handhabung der Berufsschulpflicht. Forderung: Ausweitung des Rechts auf Berufsschulbesuch bis zu 25 Jahren. DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 7

Ordnung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt Begrenzung der Ausbildungsaufnahme auf unter 21-Jährige sowie Ausbildungsverbot für Geduldete kann dazu führen, dass junge Geflüchtete in Praktika, EQ-Maßnahmen und Teilqualifizierungen abgedrängt werden. Es gibt Hinweise auf Verdrängungseffekte, Ausweitung von Fachpraktikerplätzen, Abdrängen in Mangelberufe, Ausweitung von Teilqualifizierung auf unter 25-Jährige. Gefahr des Missbrauchs und hoher Mitnahmeeffekt durch Betriebe. Hohe Gefahr einer dauerhaften Verfestigung prekärer Erwerbs- und Lebenslagen von Geflüchteten. DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 8

Ordnung auf dem Ausbildungsmarkt Zugänge in die Ausbildung Ausweitung der Obergrenze von 21 auf 25 Jahren für die Aufnahme einer Ausbildung oder einer Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung. Ausweitung des Rechts auf Berufsschulbesuch bis zum Alter von 25 Jahren Ordnung auf dem Ausbildungsmarkt Verdrängungseffekte Substitutionseffekte Ausweitung Fachpraktiker Ausweitung Teilqualifizierungen Missbrauch und Mitnahmeeffekte Dauerhafte Verfestigung von Prekarität Ausbildungsmarkt Mehr betriebliche Ausbildungsstellen Bewährte Instrumente schärfen und ausbauen (abh, AsA, EQ) BaE in angespannten Regionen ausbauen Vollzeitschulische Angebote dualer Berufe? DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 9

Integrationsjahr? Skizze: Willkommens- und Integrationsjahr Start Willkommensjahr Entscheidung für Qualifizierung Integrationskurs Weg 1 Kompetenzerfassung nach BQFG / ggf. ergänzende Qualifizierung Berufs- und Studienorientierung Sprachliches Level B1 s.o. gezielte Studienvorbereitung, z.b. über MOOC: Ready for Study = Ausbildung Weg 2 = Duales Studium / Studium Integrationsjahr TV-Regelung / EQ Plus (mit BO, abh und Spracherwerb) Level B1+ Anschluss zum Abschluss Anerkannte Ausbildung (1. betrieblich und 2. betriebsnah) / Assistierte Ausbildung beides: mit begleitenden Sprachkursen Level: B2 ausbildungs- bzw. praxisintegriertes Studium Zielgrupp e 16 25 Jahre 18+ Sprachliches Level C 1 s.o. Sprachliches Level B 1 Weg 3 = Job + Qualifizierung Arbeit (tarifl. EG) mit Sprachkurs/berufsfachlicher Qualifikation, teilweise in Arbeitszeit mit Eingliederungszuschuss SGB III ggf. Eingliederungsvereinbarung (SGB II) TV BTZ / Wegebau/ IFLAS oder Kammerprüfung/ Zulassung Über 25 Jahre DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 10

Integrationsgesetz Entwurf des Integrationsgesetzes ist zwiespältig: Kritisch sind die geplante Wohnsitzauflage, die geplanten Regelungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge, die Einführung von Arbeitsgelegenheiten sowie die Möglichkeiten des Einsatzes von Asylbewerbern in der Leiharbeit zu betrachten. Unterstützenswert sind die Regelungen zur Verlängerung der Duldungszeit für die gesamte Ausbildung und die anschließende Beschäftigungssuche, der Wegfall der Altersgrenze (21 Jahre) sowie die Erleichterungen beim Zugang zu BVB und abh. Grundsätzlich ist aber ein zeitlicher Gleichklang zwischen dem Zugang zur Berufsausbildung und der Förderung erforderlich, d.h. bereits ab dem dritten Monat des Aufenthalts und dies unabhängig von der Bleibewahrscheinlichkeit. DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 11

Zugang zu Ausbildungsförderung DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit, 13.05.2016 12