Faunistisches Gutachten

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Transkript:

Faunistisches Gutachten zum geplanten Windpark Dötlingen BRUTVÖGEL UND FLEDERMÄUSE 2012, GASTVÖGEL 2012/2013 Bearbeiter: Dr. Marc Reichenbach (Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol.) Dennis Wehrenberg, M.Sc. Landschaftsökologie Stand: 13. Mai 2013 NWP Planungsgesellschaft mbh Escherweg 1 Postfach 3867 Telefon 0441/97 174 0 www.nwp-ol.de Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung 26121 Oldenburg 26028 Oldenburg Telefax 0441/97 174 73 info@nwp-ol.de

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen Inhalt 1. Aufgabenstellung und Vorgehensweise 1 2. Brutvögel 1 2.1 Methode 1 2.2 Ergebnisse 3 2.2.1 Bestand 3 2.2.2 Flugaktivität von Greif- und Großvögeln 5 2.2.3 Bewertung 8 2.3 Kenntnisstand zur Empfindlichkeit der vorkommenden Arten 12 2.3.1 Scheuch- und Vertreibungswirkungen 12 2.3.2 Kollisionsgefährdung 20 2.4 Konfliktanalyse 24 2.4.1 Scheuch- und Vertreibungswirkungen 24 2.4.2 Kollisionsgefährdung 24 2.5 Hinweise zu Eingriffsregelung und Artenschutz 26 3. Gastvögel 28 3.1 Methode 28 3.2 Ergebnisse 30 3.2.1 Bestand 30 3.3.2 Bewertung 34 3.3 Kenntnisstand zur Empfindlichkeit der relevanten Gastvogelarten 35 3.3.1 Scheuch- und Barrierewirkung 35 3.3.2 Kollisionsgefährdung 35 3.4 Konfliktanalyse 35 3.5 Hinweise zu Eingriffsregelung und Artenschutz 36 4. Fledermäuse 37 4.1 Methoden 37 4.1.1 Detektorerfassung 37 4.1.2 Horchkistenerfassung 39 4.2 Ergebnisse 42 4.2.1 Überblick 42 4.2.2 Detektordaten 43 4.2.3 Horchkistendaten 44 4.3 Bewertung 50 4.3.1 Verbalargumentative Bewertung der Kartierungsdaten 50 4.3.2 Bewertung der Horchkistendaten nach Dürr (2007) und LANU (2008) 52 4.4 Konfliktanalyse 54 4.4.1 Kurzcharakterisierung ausgewählter Arten 54 4.4.2 Gegenwärtiger Kenntnisstand 55 4.4.3 Zu erwartende Beeinträchtigungen 57 4.5 Hinweise zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz 58 5. Kartenverzeichnis 59 6. Literatur 59

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 1 1. AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE In der Gemeinde Dötlingen ist nordöstlich, östlich und südöstlich von Brettorf in mehreren Teilflächen die Errichtung von Windenergieanlagen geplant. Als Grundlage für die Bearbeitung der Eingriffsregelung sowie der artenschutzrechtlichen Anforderungen wurden für dieses Gutachten Bestandserfassungen von Brutvögeln, Fledermäusen und Gastvögeln durchgeführt. Basis hierfür waren die methodischen Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages NLT (NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011) sowie die erfolgte Abstimmung mit der UNB des Landkreises Oldenburg. Demgemäß wurde folgendes Untersuchungsprogramm durchgeführt: 12 Kartierungsdurchgänge für Brutvögel von März bis Juli 2012, wöchentliche Erfassung der Gastvögel von Juli 2012 bis Anfang April 2013 und 19 Termine Fledermauserfassung von April bis Oktober 2012. Die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes umfasste gemäß NLT (2011) einen Radius bis zu 2 km um die geplante Windparkfläche in Anpassung an die Geländestruktur (z.b. Ortsränder). Nachfolgend werden die Ergebnisse dieser Erhebungen dargestellt und entsprechende Bestandsbewertungen durchgeführt. Auf der Basis des vorliegenden wissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Brut- und Gastvögel sowie auf Fledermäuse erfolgt daraufhin eine Prognose der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch den geplanten Windpark. Abschließend werden Hinweise zur Umsetzung der Eingriffsregelung sowie zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorschriften gegeben. 2. BRUTVÖGEL 2.1 Methode Die Erfassung des Brutvogelbestandes erfolgte mithilfe einer modifizierten Revierkartierung (BIBBY ET AL. 1995). Während der Brutzeit 2012 fanden 12 Erfassungsdurchgänge von Mitte März bis Mitte Juli statt (Tabelle 1). Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets erfolgte eine Aufteilung in 2 Teilbereiche (Nord/Süd), die, sofern in Abhängigkeit von der Witterung möglich, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bearbeitet wurden. Der Schwerpunkt der Kartierung wurde in Hinblick auf die planerische Fragestellung (Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen) auf Bewohner des Offenlandes bzw. Halboffenlandes gelegt, die gegenüber Windenergieanlagen als besonders empfindlich gelten. Dazu gehören in erster Linie Wiesenvögel sowie Acker- und Grabenbrüter. Häufige gehölz- oder gebäudebewohnende Singvögel wurden nicht kartiert, da eine Beeinträchtigung dieser Arten durch den geplanten Windpark nicht zu erwarten ist. Damit wurde nicht das gesamte Brutvogelvorkommen quantitativ erfasst. Rote-Liste-Arten wurden jedoch grundsätzlich so vollständig wie möglich erfasst. Es wurden sämtliche Vögel mit territorialem oder brutbezogenem Verhalten (z. B. Balzflüge, Gesang, Nestbau, Fütterung) kartiert. Zusätzlich wurden nahrungssuchende und fliegende Tiere erfasst. Die artspezifische Erfassung und Auswertung erfolgte nach den einschlägigen Methodenstandards (SÜDBECK et al. 2005). Das Untersuchungsgebiet wurde auf jeder Exkursion auf sämtlichen Wegen befahren (Auto oder Fahrrad). Alle 100-300 m wurde ein Beobachtungsstopp eingelegt, um die umliegenden

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 2 Flächen mit Fernglas und Spektiv nach Vögeln abzusuchen. In Bereichen, in denen nicht alle Flurstücke von Wegen aus einsehbar waren, wurden die Flächen zusätzlich zu Fuß begangen. Diese Vorgehensweise diente insbesondere der standardisierten Erfassung der Offenlandarten. Ende März wurde abends gezielt nach rufenden Rebhühnern gesucht, zusätzlich wurde die Klangattrappe eingesetzt. Im Juni wurden zwei Termine bis in die Dunkelheit ausgedehnt, bei denen gezielt nach rufenden Wachteln gesucht wurde, auch mit Hilfe der Klangattrappe. Zusätzlich wurden Daten nachtaktiver Vogelarten aus den Fledermauskartierungen einbezogen. Darüber hinaus wurde ein weiterer Schwerpunkt auf die Erfassung von Greifvögeln und deren Flugbewegungen gelegt. Neben der Suche nach Horststandorten wurden an 20 Tagen während der Kartierungen an verschiedenen n im Untersuchungsgebiet mehrstündige Beobachtungshalte innerhalb der Hauptaktivitätszeit von Greifvögeln eingelegt (ab ca. 10.00 bis ca. 17.00 Uhr). Dabei wurde jede Flugbewegung nach Art, Anzahl und Flughöhe in Karte und Protokollbögen vermerkt. Es handelt sich hierbei um die Methode der sog. vantage point watches gemäß den Empfehlungen des Scottish Natural Heritage (SNH 2010). In der Auswertung werden die registrierten Flugbewegungen verschiedenen Teilen des Untersuchungsgebietes zugeordnet: den Windparkflächen selber, einem inneren Untersuchungsgebiet: bis 1.000 m um die geplanten Windparkflächen sowie dem verbleibenden äußeren Untersuchungsgebiet (vgl. auch Karte 1). Zur Bestätigung bzw. Ergänzung der Ergebnisse der 19 Beobachtungstage in 2012 wurde Anfang April 2013 noch ein weiterer Beobachtungstag am Ende der gesamten Erfassungsperiode durchgeführt. Mit diesem methodischen Ansatz sollte zusätzlich zur Bestandserfassung innerhalb des 2 km-radius um die geplanten Windparkflächen das Auftreten von Arten untersucht werden, deren Brutplätze ggf. außerhalb des Untersuchungsgebietes lägen, zu denen jedoch gemäß den Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages größere Abstände einzuhalten wären (NLT 2011). Bei Vorliegen entsprechender Beobachtungen wären ggf. zusätzliche Untersuchungen bzw. Recherchen zur Lage von Brutplätzen oder Flugkorridoren z.b. des Schwarzstorchs notwendig geworden (gemäß Randnummer 53 in NLT 2011). Darüber hinaus dient dieser Ansatz einer besseren Beurteilung des Kollisionsrisikos für Greif- und Großvögel. Tabelle 1: Ablauf der Brutvogelkartierungen 2012 Termin Nr. Datum Nordhälfte Südhälfte Witterung 1 16.03.2012 Sonnig, Windstärke ca. 3-4, ca. 12 C 2 29.03.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 4, teils Nieselregen, ca. 7 C 2 30.03.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 4, ca. 5 C 3 03.04.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 2, ca. 3-6 C 3 04.04.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 2-5, ca. 2-5 C 4 12.04.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 1, ca. 6-13 C 4 13.04.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 1, ca. 4-13 C 5 20.04.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 1, ca. 8-16 C 5 26.04.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 4-5, ca. 11-15 C 6 05.05.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 3, ca. 11-15 C 6 06.05.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 2, teils Nieselregen, ca. 5-10 C

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 3 Termin Nr. Datum Nordhälfte Südhälfte Witterung 7 15.05.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 1, ca. 6-8 C 7 16.05.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 2-5, ca. 6-11 C 8 28.05.2012 Klar, Windstärke ca. 1, ca. 10-30 C 8 01.06.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 2-5, ca. 12 C 9 04.06.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 1-2, ca. 6-12 C 9 08.06.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 4, Regenschauer, ca. 13-21 C 10 18.06.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 2-4, ca. 11-18 C 10 19.06.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 0-1, ca. 11-22 C 11 02.07.2012 Leicht bedeckt, Windstärke ca. 2-3, ca. 15-23 C 11 04.07.2012 Klar-bedeckt, Windstärke ca. 2-3, ca. 25 C 12 09.07.2012 Bedeckt, Windstärke ca. 3, ca. 20 C 2.2 Ergebnisse 2.2.1 Bestand Aus dem untersuchten Artenspektrum wurden insgesamt 15 Arten quantitativ erfasst, darunter 10 Rote-Liste-Arten (vgl. Tabelle 2). Dominierender Brutvogel war die Feldlerche mit 96 Revieren, gefolgt vom Kiebitz mit 34 und dem Mäusebussard mit 13 Brutverdachten. Dazu kommen je sieben Reviere von Gartenrotschwanz und Wachtel. Die durchgeführten Nachtbegehungen ergaben je einen Brutplatz des Waldkauzes und der Waldohreule, sowie 2 der Schleiereule. Die übrigen Arten Kuckuck, Rebhuhn, Schwarzspecht und Austernfischer wiesen nur je 1-2 Reviere auf. Für die Arten Grünspecht und Kleinspecht liegen nur einmalige Brutzeitfeststellungen vor, Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet sind jedoch möglich. Bei den nur einmalig festgestellten Wiesenpiepern handelt es sich jedoch wahrscheinlich um singende Durchzügler. Für die Waldschnepfe, für die nur eine Brutzeitfeststellung gelang, wird davon ausgegangen, dass der Bestand wahrscheinlich unterschätzt ist, da zur Erfassung der Balzund Revierflüge dieser Art nur ca. ½ h in der Abenddämmerung zur Verfügung steht und es innerhalb dieses engen Zeitfensters nicht möglich ist, sämtliche relevanten Strukturen des gesamten Untersuchungsgebietes zu bearbeiten. Für den Gartenrotschwanz liegt eine Reihe von Brutzeitfeststellungen vor, für die eine nochmalige Bestätigung nicht gelang (vgl. Karte 2). Möglicherweise handelte es sich hierbei ebenfalls um bereits singende Durchzügler. Auf der Brutinsel im Lachmöwenschlatt im Westen des Untersuchungsgebietes wurden Mitte April maximal 27 Nester und 107 Individuen der Lachmöwe gezählt. Ab Mitte Juni war die Insel durch erhöhte Vegetation nicht mehr einsehbar. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung ergaben sich deutliche Unterschiede. In der Nordhälfte des Untersuchungsgebietes konzentrieren sich die Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche auf die ausgedehnten Ackerflächen (vorwiegend Mais) nordöstlich und östlich von Haidhäuser (Teilgebiete 2 und 6, vgl. Karte 1). In diesem Bereich, der auch einen Großteil der geplanten Windparkfläche einnimmt, wurden alleine 14 Reviere des Kiebitz und 24 Reviere der Feldlerche kartiert. Ein weiterer Schwerpunkt des Kiebitz befindet sich östlich von Brettorf. Hier siedeln in den Teilgebieten 8 und 11 je 13 Reviere des Kiebitz und der Feldlerche (vgl. Karte 1). Im Bereich des bereits vorhandenen Windparks südlich von

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 4 Uhlhorn befindet sich ein weiterer Schwerpunktraum der Feldlerche mit 12 Revieren (Teilgebiet 12, siehe Karte 1). Der Kiebitz tritt ansonsten im übrigen Untersuchungsgebiet nur vereinzelt auf, wohingegen die Feldlerche die Ackerflächen des Untersuchungsgebietes weitgehend vollständig besiedelt, allerdings in sehr unterschiedlicher Dichte, z.t. auch nur mit einzelnen Revieren. Rund um Klattenhof sowie östlich von Stühe fehlt sie weitgehend. Die festgestellten Wachteln und Rebhühner konzentrieren sich weitgehend auf die Ackerflächen westlich und östlich von Haidhäuser (siehe Karte 2). Die Mäusebussarde verteilen sich über das gesamte Untersuchungsgebiet, wobei sich ein Brutplatz zwischen dem vorhandenen Windpark Hengsterholz auf Seiten der Gemeinde Ganderkesee und zwei geplanten Windparkflächen mit einem Abstand von jeweils ca. 300 m befindet. Der Kuckuck wurde vergleichsweise häufig im gesamten Untersuchungsgebiet gehört, wobei aufgrund der großen Streifgebiete dieser Art die räumliche Abgrenzung von Revieren schwierig ist. Entsprechend sind in Karte 2 eine größere Zahl von Brutzeitfeststellungen verzeichnet. Tabelle 2: Brutbestand 2012 Vom Erlöschen bedroht = Rote-Liste-Kategorie 1 Stark gefährdet = Rote-Liste-Kategorie 2 Gefährdet = Rote-Liste-Kategorie 3 Rote Liste Niedersachsen: (KRÜGER & OLTMANNS 2007), Angaben für den Naturraum Tiefland West Rote Liste Deutschland:(SÜDBECK et al. 2007) Einbezogen sind Brutverdachte und Brutnachweise, bei Rebhuhn, Wachtel und Feldlerche aus Vorsorgegründen auch Brutzeitfeststellungen Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Gefährdung in Niedersachsen Gefährdung Deutschland Anzahl Reviere/Brutpaare Feldlerche Alauda arvensis Gefährdet Gefährdet 96 Heidelerche Lullula arborea Gefährdet Vorwarnliste 3 Wachtel Coturnix coturnix Gefährdet 7 Kiebitz Vanellus vanellus Gefährdet Stark gefährdet 34 Rebhuhn Perdix perdix Gefährdet Stark gefährdet 2 Gartenrotschwanz Phoenicurusphoeni curus Gefährdet Vorwarnliste 7 Kuckuck Cuculus canorus Gefährdet Vorwarnliste 2 Mäusebussard Buteo buteo 13 Nachtigall uscinia megarhynchos Gefährdet 1 Schleiereule Tyto alba 2 Schwarzspecht Dryocopus martius 1 Waldkauz Strix aluco Vorwarnliste 1 Waldohreule Asio otus Gefährdet 1 Austernfischer Haematopus ostrelagus 1 Lachmöwe Larus ridibundus Ca. 30

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 5 2.2.2 Flugaktivität von Greif- und Großvögeln Im Zuge der durchgeführten Flugwegebeobachtungen wurden 10 Greifvogelarten sowie Kranich, Kolkrabe, Graureiher, Kormoran, Lach-, Sturm-, und Heringsmöwe registriert (Tabelle 3). Häufigste Arten waren Mäusebussard, Kranich und Lachmöwe. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Flächengrößen innerhalb der gewählten Untersuchungsgebietsaufteilung zeigt sich, dass die beobachteten Arten mit gewissen Ausnahmen das innere Untersuchungsgebiet am stärksten nutzen. Die Windparkflächen werden regelmäßig aber weniger häufig genutzt. Das äußere Untersuchungsgebiet wird deutlich weniger genutzt. Diese Unterschiede lassen sich in erster Linie mit der unterschiedlichen Struktur der drei Teilgebiete erklären. Das innere Untersuchungsgebiet ist vor allem nordwestlich von Hengsterholz sowie südlich von Brettorf durch einen reich strukturierten Wechsel zwischen Wald- und Offenlandflächen mit höherem Grünlandanteil gekennzeichnet. In diesem Bereich wurden besonders häufig kreisende und auch beutetragende Mäusebussarde beobachtet. Die geplanten Windparkflächen insbesondere östlich von Haidhäuser sind dagegen durch großflächige offene Ackerflächen gekennzeichnet (überwiegend Mais), die für Greifvögel wenig attraktiv sind und auch keine Ansitzmöglichkeiten bieten. Die niedrigeren Beobachtungszahlen im äußeren Untersuchungsgebiet sind wahrscheinlich eine Folge der geringeren Flächengröße im Vergleich zum inneren Untersuchungsgebiet. Für die einzelnen Arten lässt sich die beobachtete Raumnutzung wie folgt charakterisieren: Der Mäusebussard besiedelt als Brutvogel das Untersuchungsgebiet weitgehend flächendeckend und wurde entsprechend häufig bei Revier- und Nahrungsflügen beobachtet. Die räumliche Verteilung dieser Flugbewegungen wird in erster Linie vom Vorhandensein von (kleineren) Waldflächen beeinflusst, mit einem Schwerpunkt östlich der großen Windparkfläche bei Haidhäuser. Die geplanten Windparkflächen werden jedoch vom Mäusebussard nur in geringem Maß überflogen. Besonders deutlich wurde diese Verteilung am 01.06.2012 mit der höchsten Zahl an Mäusebussardsichtungen im inneren Untersuchungsgebiet, während über den geplanten Windparkflächen überhaupt kein Mäusebussard auftrat. Der Turmfalke wurde von insgesamt 15 Sichtungen viermal über den geplanten Windparkflächen registriert. Die Flüge erfolgten überwiegend unter Rotorhöhe. Anders als der Mäusebussard nutzt der Turmfalke mittels seines charakteristischen Rüttelflugs auch die offenen Äcker der geplanten Windparkfläche zur Nahrungssuche. Ein Brutplatz dieser Art in den umliegenden Ortschaften ist wahrscheinlich. Der Wespenbussard wurde zweimal am 01.06. beobachtet, wie er die geplante Windparkfläche östlich von Haidhäuser in östlicher Richtung in Rotorhöhe überflog. Bei den folgenden Brutvogelkartierungen und bei den Flugwegebeobachtungen wurde in den Waldflächen bis ca. 1.000 m östlich der geplanten Windparkfläche intensiv nach einem möglichen Brutplatz dieser Art gesucht. Es ergaben sich jedoch keine weiteren Sichtungen oder Hinweise auf eine Brut dieser Art innerhalb des Untersuchungsgebietes. Der Rotmilan trat am 05.05. und 06.05 vor allem in der Südhälfte des Untersuchungsgebietes auf, wurde jedoch an den anderen Terminen nicht registriert. Die fünf beobachteten Rotmilanflüge erstreckten sich über das innere und das äußere Untersuchungsgebiet, nicht jedoch über die geplanten Windparkflächen. Es handelte sich um Nahrungsflüge, die überwiegend in der Rotorhöhe moderner Windenergieanlagen erfolgten. Hinweise auf ein Brutvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes ergaben sich trotz

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 6 intensiver weiterer Untersuchungen nicht. Der Schwarzmilan trat lediglich als Durchzügler auf. Korn- und Rohrweihe wurden jeweils nur einmal registriert. Die Wiesenweihe wurde zweimal beobachtet. Das Untersuchungsgebiet wurde bei allen Beobachtungen in kurzer Zeit in Rotorhöhe überflogen. Eine besondere Funktion des Untersuchungsgebietes für Weihen kann ausgeschlossen werden. Der Habicht wurde ebenfalls nur zweimal beobachtet, davon einmal mit Beute in Richtung der Waldflächen nördlich von Hengsterholz. Ein Brutvorkommen dort ist möglich, allerdings wären dann häufigere Sichtungen der Art wahrscheinlich gewesen. Der Sperber wurde nur im strukturreicheren inneren Untersuchungsgebiet gesichtet, nicht jedoch über den geplanten Windparkflächen. Eine Brut in den Waldflächen nordwestlich von Hengsterholz ist wahrscheinlich. Die Lachmöwe wurde an sieben von siebzehn Beobachtungsterminen mit geringer Häufigkeit im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen. Die Flüge erfolgten weit unter Rotorhöhe. Herings- und Sturmmöwen wurde unregelmäßig in geringer Zahl im inneren Untersuchungsgebiet angetroffen. Die Flüge erfolgten weit unter Rotorhöhe bzw. in Rotorhöhe. Der Kranich wurde einmalig während des Frühjahrszugs 2013 mit einem Trupp von 27 Vögeln beim Queren der nördlichen geplanten Windparkfläche beobachtet. Die Sichtungen von Kolkraben Anfang Juni legen ein Brutvorkommen im Umfeld nahe, konkrete Hinweise ergaben sich jedoch nicht. Zudem wurde die Art während der übrigen Brutzeit nicht beobachtet. Graureiher wurden gelegentlich beobachtet, auch über den Windparkflächen. Tabelle 3: Anzahl der beobachteten Flugbewegungen in verschiedenen Teilen des Untersuchungsgebietes (die Zuordnung einer Flugbewegung, die durch mehrere Teile verlief, erfolgte jeweils zum innersten Teil) Datum Flugbewegungen über den geplanten Windparkflächen Flugbewegungen im inneren Untersuchungsgebiet (bis 1.000 m um die geplanten Windparkflächen) Flugbewegungen im äußeren Untersuchungsgebiet 16.03.2012 1 x Habicht 9 x Mäusebussard 7 x Mäusebussard 12.04.2012 13.04.2012 20.04.2012 26.04.2012 5 x Mäusebussard 1 x Turmfalke 5 x Mäusebussard 1 x Sperber 1 x Heringsmöwe 2 x Schwarzmilan 1 x Sperber 1 x Mäusebussard 1 x Lachmöwe 1 x Mäusebussard 2 x Kormoran 4 x Sperber 10 x Mäusebussard 1 x Kornweihe 1 x Lachmöwe 7 x Mäusebussard 1 x Mäusebussard 2 x Heringsmöwe 4 x Mäusebussard 2 x Lachmöwe

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 7 Datum 05.05.2012 06.05.2012 15.05.2012 16.05.2012 28.05.2012 01.06.2012 04.06.2012 08.06.2012 18.06.2012 19.06.2012 21.06.2012 Flugbewegungen über den geplanten Windparkflächen Flugbewegungen im inneren Untersuchungsgebiet (bis 1.000 m um die geplanten Windparkflächen) 2 x Mäusebussard 4 x Rotmilan 6 x Mäusebussard 2 x Lachmöwe 1 x Wiesenweihe 5 x Sturmmöwe 1 x Graureiher 6 x Lachmöwe 1 x Sperber 1 x Schwarzmilan 2 x Heringsmöwe 1 x Turmfalke 1 x Mäusebussard 2 x Lachmöwe 2 x Heringsmöwe 1 x Habicht 2 x Wespenbussard 2 x Lachmöwe 2 x Mäusebussard 1 x Mäusebussard 1 x Graureiher 1 x Graureiher 1 x Turmfalke 1 x Mäusebussard 8 x Mäusebussard 1 x Turmfalke 8 x Lachmöwe 2 x Lachmöwe 10 x Mäusebussard 19 x Mäusebussard 4 x Kolkrabe 1 x Graureiher 8 x Mäusebussard 1 x Kolkrabe 2 x Mäusebussard 7 x Mäusebussard 1 x Turmfalke 1 x Turmfalke 9 x Mäusebussard 1 x Wiesenweihe 1 x Turmfalke 1 x Turmfalke Flugbewegungen im äußeren Untersuchungsgebiet 1 x Mäusebussard 1 x Turmfalke 1 x Rotmilan 1 x Lachmöwe 3 x Mäusebussard 1 x Turmfalke 4 x Mäusebussard 1 x Mäusebussard 02.07.2012 2 x Mäusebussard 1 x Turmfalke 1 x Rohrweihe 7 x Mäusebussard 3 x Turmfalke 17.07.2012 4 x Mäusebussard 1 x Mäusebussard 1 x Mäusebussard 04.07.2012 2 x Mäusebussard 1 x Mäusebussard 27 x Kranich (1 Trupp) 1 x Graureiher 1 x Mäusebussard 02.04.2013 1 x Turmfalke 2 x Mäusebussard 1 x Graureiher 1 x Mäusebussard 27 x Kranich 23 x Mäusebussard 115 x Mäusebussard 19 x Lachmöwe 19 x Mäusebussard 3 x Lachmöwe Summe 6 x Lachmöwe 9 x Turmfalke 2 x Turmfalke 5 x Sturmmöwe 6 x Sperber 1 x Rotmilan 4 x Heringsmöwe 4 x Turmfalke 5 x Kolkrabe 4 x Rotmilan

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 8 Datum Flugbewegungen über den geplanten Windparkflächen Flugbewegungen im inneren Untersuchungsgebiet (bis 1.000 m um die geplanten Windparkflächen) Flugbewegungen im äußeren Untersuchungsgebiet 4 x Graureiher 2 x Habicht 2 x Wespenbussard 1 x Wiesenweihe 1 x Schwarzmilan 3 x Heringsmöwe 2 x Schwarzmilan 2 x Kormoran 2 x Graureiher 1 x Kornweihe 1 x Wiesenweihe 1 x Rohrweihe 2.2.3 Bewertung Die Bedeutung von Vogelbrutgebieten wird nach dem in Niedersachsen standardisierten Verfahren auf der Grundlage des Vorkommens von Rote-Liste-Arten ermittelt (WILMS et al. 1997). Hierbei werden den festgestellten Brutpaaren von Rote-Liste-Arten definierte Punktzahlen vergeben, die in ihrer Summe, nach Division durch einen Flächenfaktor (bei Gebietsgrößen über 100 ha), eine Einstufung als Brutgebiet von lokaler, regionaler, landesweiter oder nationaler Bedeutung ermöglichen. Maßgeblich für die Einstufung als lokal und regional bedeutsam ist die Rote-Liste-Region (hier Tiefland West), für die Einstufung als landesweit bedeutsam die Rote Liste Niedersachsens, während für eine nationale Bedeutung die Rote Liste Deutschlands heran zu ziehen ist. Die Größe der zu bewertenden Gebiete soll ca. 80-200 ha aufweisen und sich in ihrer Abgrenzung an Biotoptypengrenzen orientieren. In dem vorliegenden Fall orientiert sich die Abgrenzung neben der Biotoptypenverteilung auch an den Vorkommen der relevanten Rote- Liste-Arten sowie an Grenzstrukturen wie Straßen, Siedlungs- oder Waldrändern. Zur Vermeidung eines Herunter-Rechnens der Bedeutung wird die Abgrenzung von Gebieten größer als 200 ha vermieden. Auf dieser Grundlage wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes 12 Teilgebiete identifiziert, für die das Bewertungsverfahren angewendet wurde (Tabelle 4, Karte 1). Die nicht in die Bewertung einbezogenen Restflächen in den Randbereichen des Untersuchungsgebietes weisen keine oder nur sehr geringe Vorkommen von Rote-Liste- Arten auf und bleiben daher deutlich unterhalb einer lokalen Bedeutung. Aus Vorsorgegründen werden bei Wachtel, Rebhuhn und Feldlerche die Brutzeitfeststellungen (nur einmalige Registrierung von Revierverhalten) ebenso in die Bewertung einbezogen wie die Brutverdachte (mind. zweimalige Registrierung, vgl. Karte 1).

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 9 Tabelle 4: Bewertung der Teilgebiete (vgl. Karte 1) nach WILMS et al. (1997) TEILGEBIET 1 (ca. 122 ha) Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West Gefährdung NDS Gefährdung BRD Heidelerche 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 --- Kuckuck 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 --- Endpunkte 2 : 1,2 = 1,7 < lokale Bedeutung Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 2 (ca. 121 ha) Gefährdung NDS Gefährdung BRD Kiebitz 13 Gefährdet 5,3 Gefährdet 5,3 Stark gefährdet Feldlerche 15 Gefährdet 5,5 Gefährdet 5,5 Gefährdet 5,5 Wachtel 3 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 --- --- Endpunkte 13,3 : 1,2 = 11,1, reg. Bedeutung Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 3 (ca. 167 ha) Gefährdung NDS 13,3 : 1,2 = 11,1, < land. Bedeutung Gefährdung BRD 12,5 18, 0 : 1,2 = 15, < nationale Bedeutung Feldlerche 2 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 Heidelerche 2 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 --- --- Gartenrotschwanz 3 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 --- --- Endpunkte 6,1 : 1,7 = 3,6 < lokale Bedeutung Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 4 (ca. 93 ha) Gefährdung NDS 6,1 : 1,7 = 3,6 < landesweite Bedeutung Gefährdung BRD Feldlerche 8 Gefährdet 4,6 Gefährdet 4,6 Gefährdet 4,6 Rebhuhn 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Stark gefährdet Wachtel 2 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 --- Endpunkte Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West 7,4, lokale Bedeutung TEILGEBIET 5 (ca. 99 ha) Gefährdung NDS 7,4, < landesweite Bedeutung Gefährdung BRD Feldlerche 3 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 Endpunkte Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West < lokale Bedeutung TEILGEBIET 6 (ca. 81 ha) Gefährdung NDS Gefährdung BRD Kiebitz 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Stark gefährdet Feldlerche 9 Gefährdet 4,8 Gefährdet 4,8 Gefährdet 4,8 Endpunkte 5,8, lokale Bedeutung 5,8, < landesweite Bedeutung 2,0 2,0

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 10 Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 7 (ca. 203 ha) Gefährdung NDS Gefährdung BRD Kiebitz 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Stark gefährdet Feldlerche 10 Gefährdet 5,0 Gefährdet 5,0 Gefährdet 5,0 Heidelerche 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 --- --- Gartenrotschwanz 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 --- --- Endpunkte 8,0 : 2 = 4, lokale Bedeutung Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 8 (ca. 147 ha) Gefährdung NDS 8,0 : 2 = 4, < landesweite Bedeutung Gefährdung BRD Kiebitz 4 Gefährdet 3,1 Gefährdet 3,1 Stark gefährdet Feldlerche 6 Gefährdet 4,0 Gefährdet 4,0 Gefährdet 4,0 Wachtel 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 --- --- Rebhuhn 1 Gefährdet 1,0 Gefährdet 1,0 Stark gefährdet Endpunkte 9,1 : 1,5 = 6,1, lokale Bedeutung Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 9 (ca. 130 ha) Gefährdung NDS 9,1 : 1,5 = 6,1, < landesweite Bedeutung Gefährdung BRD Kiebitz 2 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 Stark gefährdet 2,0 6,0 2,0 12,0 : 1,5 = 8,0,, < nationale Bedeutung Feldlerche 7 Gefährdet 4,3 Gefährdet 4,3 Gefährdet 4,3 Endpunkte 6,1 : 1,3 = 4,7, lokale Bedeutung Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 10 (ca. 189 ha) Gefährdung NDS 6,1 : 1,3 = 4,7 < landesweite Bedeutung Gefährdung BRD Feldlerche 2 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 Gefährdet 1,8 Endpunkte Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West < lokale Bedeutung TEILGEBIET 11 (ca. 102 ha) Gefährdung NDS Gefährdung BRD Kiebitz 9 Gefährdet 4,8 Gefährdet 4,8 Stark gefährdet Feldlerche 7 Gefährdet 4,3 Gefährdet 4,3 Gefährdet 4,3 Endpunkte 9,1, regionale Bedeutung 9,1 < landesweite Bedeutung 3,5 10,3 14,6 < nationale Bedeutung

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 11 Art Brutpaare Gefährdung Tiefland West TEILGEBIET 12 (ca. 188 ha) Gefährdung NDS Gefährdung BRD Kiebitz 3 Gefährdet 2,5 Gefährdet 2,5 Stark gefährdet Feldlerche 12 Gefährdet 5,2 Gefährdet 5,2 Gefährdet 5,2 Endpunkte 7,7 : 1,9 = 4,1, lokale Bedeutung 7,7 : 1,9 = 4,1, < landesweite Bedeutung 4,8 Im Ergebnis zeigt sich, dass von den 12 Teilgebieten sechs eine lokale und zwei eine regionale Bedeutung erreichen. Vier Teilgebiete bleiben unterhalb einer lokalen Bedeutung. Eine regionale Bedeutung weisen die Teilgebiete 2 und 11 auf. Wertgebende Arten sind hier vor allem Kiebitz und Feldlerche, die innerhalb des Untersuchungsgebietes hier ihre Dichte- Schwerpunkte aufweisen. Hervorzuheben ist insbesondere das Teilgebiet 2 mit 13 Kiebitz- 15 Feldlerchen- und 3 Wachtelrevieren. Innerhalb dieses Teilgebietes befindet sich die nördliche Hälfte der geplanten großen Windparkfläche östlich von Haidhäuser. Demgegenüber ist festzuhalten, dass die beiden bereits vorhandenen Windparks im Untersuchungsgebiet (bei Hengsterholz und südlich von Uhlhorn, Teilgebiete 7 und 12) eine lokale Bedeutung aufweisen, und damit als Brutgebiet für Rote-Liste-Arten eine höhere Bedeutung aufweisen als große Teile des übrigen Untersuchungsgebietes. Wertgebende Art ist hier vor allem die Feldlerche. Hinsichtlich der Gebietsfunktion für Greif- und Großvögel ist zusätzlich eine verbalargumentative Bewertung erforderlich. Die vorliegenden Ergebnisse der Flugwegebeobachtungen zeigen, dass das Untersuchungsgebiet und insbesondere die geplanten Windparkflächen keine besonderen Lebensraumfunktionen für Wespenbussard, Rotmilan, Rohr-, Korn- und Wiesenweihe aufweisen. Für Arten wie Baumfalke, Schwarz- und Weißstorch liegen keinerlei Sichtungen vor. Häufigste Greifvogelart ist der Mäusebussard, der insbesondere im Bereich der Waldflächen und Feldgehölze mit häufigeren Flugbewegungen registriert wurde (Balz- und Revierflüge), weniger jedoch im Bereich der geplanten Windparkflächen. Mit dem weiteren Vorkommen von Habicht, Sperber und Turmfalke weist das Untersuchungsgebiet eine durchschnittliche Ausstattung mit Greifvögeln auf, so dass ihm diesbezüglich eine allgemeine Bedeutung zukommt. Es ist zu betonen, dass die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens nach WILMS et al. (1997) nicht zwingend mit der Bewertung des Konflikts zwischen geplanten Windenergieanlagen und Brutvögeln korrespondieren muss. Es ist durchaus möglich, dass höhere Bedeutungskategorien auf der Basis des Vorkommens von Rote-Liste-Arten erreicht werden, die als weitgehend unempfindlich gegenüber Windenergieanlagen gelten (z.b. Rebhuhn, Gartenrotschwanz, Nachtigall, siehe Kap. 2.3). Auf der anderen Seite können trotz des Vorkommens von Windenergie-sensiblen Arten die Bedeutungskategorien relativ niedrig bleiben. Aus diesem Grund wird nachfolgend ein ausführlicher Überblick über den derzeitigen Kenntnisstand zur Empfindlichkeit der festgestellten Brutvogelarten gegenüber den potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen gegeben. Auf der Basis sowohl der ermittelten Bedeutung des Gebietes als auch der spezifischen Empfindlichkeiten erfolgt dann die Konfliktanalyse in Kap. 2.4.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 12 2.3 Kenntnisstand zur Empfindlichkeit der vorkommenden Arten 2.3.1 Scheuch- und Vertreibungswirkungen 2.3.1.1 Überblick HÖTKER et al. (2004) vom Michael-Otto-Institut des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.v.) stellten in einer Literaturstudie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz fest, dass in einer Auswertung von 127 Einzelstudien kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden konnte. Für den Kiebitz geben die Autoren mittlere Minimalabstände von rund 100 m an, für den Schilfrohrsänger 0-15 m, für die Rohrammer 25-50 m, für den Wiesenpieper 0-40 m und für die Feldlerche rund 100 m. Der NLT (2011) geht davon aus, dass für die meisten Singvogelarten (darunter auch Feldlerche, Schafstelze, Wiesenpieper) eine erhebliche Beeinträchtigung nach dem derzeitigen Kenntnisstand eher unwahrscheinlich ist. Der Landesverband Bremen des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND) hat 2004 einen Band mit einer Reihe von Untersuchungen herausgegeben, die in der Auswertung von HÖTKER et al. (2004, s.o.) noch nicht enthalten sind. Hervorzuheben ist hieraus u.a. eine sechs-jährige Studie zur Bestandsveränderung des Kiebitz im Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks (SINNING 2004). Dabei zeigte sich, dass die festgestellten Bestandsveränderungen nicht mit dem Einfluss des Windparks in Verbindung gebracht werden konnten. Die innerhalb des Windparks gelegenen Flächen wurden weiterhin als Brutreviere genutzt, hier lagen sogar die ausgeprägtesten Brutkolonien. Weiterhin wurde im Bereich des Windparks regelmäßig eine erfolgreiche Reproduktion des Kiebitz festgestellt. Für einige bestandsgefährdete Singvogelarten konnte an einer Reihe von Beispielen gezeigt werden, dass auch Flächen innerhalb der Windparks, z.t. in unmittelbarer Anlagennähe besiedelt werden (REICHENBACH 2004). Hinweise auf Vertreibungswirkungen ergaben sich nicht. Es wurden sogar Bestandszunahmen von Blaukehlchen und Schilfrohrsänger in einem Windpark nach Errichtung der Anlagen belegt (SINNING et al. 2004). Auf der Basis von 19 Studien wird ebenfalls im BUND-Band die Empfindlichkeit des Kiebitz gegenüber Windenergieanlagen als gering-mittel eingestuft (REICHENBACH et al. 2004). Diese Einstufung ist nach Ansicht der Autoren gut abgesichert, von Beeinträchtigungen bis zu einer Entfernung von ca. 100 m muss ausgegangen werden. Für Singvogelarten wie Blaukehlchen und Schilfrohrsänger stufen REICHENBACH et al. (2004) die Empfindlichkeit auf der Basis von 5 Studien als gering ein. Für die Feldlerche kommen die Autoren auch zu einer Einstufung der Empfindlichkeit als gering (auf der Basis von 19 Studien), ebenso wie für die Rohrammer (8 Studien). Für den Wiesenpieper weisen sie darauf hin, dass die Ergebnisse aus 10 Studien widersprüchlich sind, in einigen Arbeiten deutet sich eine Meidung der Anlagennähe bis ca. 100 m an. Die spezifische Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen wird von den Autoren als gering bis ggf. mittel eingestuft und entspricht damit im Grundsatz derjenigen des Kiebitz (REICHENBACH et al. 2004).

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 13 2.3.1.2 Feldlerche Für die Feldlerche werden nachfolgend 16 Studien ausgewertet. Zwei dieser Untersuchungen verwenden das BACI-Design (KETZENBERG et al. 2002; DE LUCAS et al. 2005). Keine Studie weist einen längeren Untersuchungszeitraum als drei Jahre auf. Insgesamt ist die Feldlerche neben dem Kiebitz die hinsichtlich ihrer Reaktion auf Windenergieanlagen am besten untersuchte Vogelart. Übereinstimmend kommt der größte Teil der Studien zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss von Windenergieanlagen auf die räumliche Verteilung von Revieren sowie das Verhalten von Feldlerchen nicht feststellbar ist (Tabelle 5). TRAXLER et al. (2004) und HANDKE et al. (2004c) können Beeinträchtigungen nicht ausschließen, weisen jedoch auf die Relevanz andere Parameter, wie die landwirtschaftliche Nutzung oder Gehölzstrukturen hin. PEARCE-HIGGINS et al. (2009) konnte bei einer Untersuchung auf naturnahen Flächen in Schottland eine Meidung bis 200 m feststellen. Dies zeigt wie beim Großen Brachvogel, dass Studien aus stark unterschiedlichen Naturräumen nicht miteinander vergleichbar sind und dass Auswirkungen in naturnahen Flächen größer sein können als in landwirtschaftlichen Intensivgebieten. Tabelle 5: Charakterisierung von Studien zum Einfluss von Windenergieanlagen auf die Feldlerche (BACI = Before-After-Control-Impact, IG = Impact Gradient). Literatur Untersuchungsdauer, Anzahl der Windparks und Methode Geographische Region Ergebnisse in Bezug auf die Feldlerche PEARCE-HIGGINS (2009) 1 Jahr, 12 Windparks und Ref.-Geb. (IG, statische Auswertung zu Habitatnutzung in WP) Schottland Auf naturnahen Flächen Meidung bis 200 m REICHENBACH (2006) 2 Jahre, 1 Windpark (nur teilw. Vorher-Nachher, IG) Emsland Keine Meidung der Anlagennähe DE LUCAS et al. (2005) 3 Jahre, 1 Windpark, Ref.-Geb. (BACI, IG) Malpica (Spanien) Höhere Dichten in den Windparks TRAXLER et al. (2004) 1 Jahr, 3 Windparks, Ref.-Geb (IG) Österreich Bruten in unmittelbarer Anlagennähe, mögliche geringfügige Meidung HANDKE et al.(2004c) 1 Jahr, 1 Windpark (Vorher-Nachher, IG) Landkreis Rotenburg/Wümme und Stade bis 400 m jeweils 1 BP in den 100 m Zonen weniger als bei Gleichverteilung erwartet. Nicht signifikant. HANDKE et al. (2004b) 2 Jahre, 1 Windpark (teilw. Vorher-Nachher, IG) Ostfriesland Keine Meidung HANDKE et al. (2004a) 2 Jahre, 1 Windpark (IG) nordwestliches Niedersachsen; Krummhörn (Landkreis Aurich) Signifikante Meidung bis 400 m, aber Überlagerung durch Strukturparameter (Hecken, Gehölze) REICHENBACH (2003) 1 bis 2 Jahre, 7 Windparks (Vorher- Nachher, IG, multiple Regressionsanalyse, landw. Nutzung) Ostfriesland teilw. (nicht signifikante) Meidung bis 300 m möglich, teilweise höhere Dichte in Anlagennähe KETZENBERG et al. (2002) 2 Jahre, 4 Windparks, 2 Ref.-Geb. (BACI, IG, landw. Nutzung) Weser-Ems-Region Niedersachsen teilw. höhere Siedlungsdichte in Anlagennähe, teilw. Meidung bis 100 m möglich, Einfluss der landw. Nutzung BERGEN (2001) 3 Jahre, 8 Windparks (Vorher-Nachher, IG) NRW, Rheinland- Pfalz, Baden- Württemberg Keine Meidung

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 14 Literatur Untersuchungsdauer, Anzahl der Windparks und Methode Geographische Region Ergebnisse in Bezug auf die Feldlerche KORN & SCHERNER (2000) 2 Jahre, 1 Windpark (Vorher-Nachher, IG) Vogelsbergkreis, Hessen keine Meidung DH Ecological Consultancy (2000) in: LANGSTON & PULLAN (2003) 7 Jahre, 2 Windparks (Vorher, Während, Nachher) Dumfries & Galloways keine Meidung BACH et al. (1999) 1 bis 4 Jahre, 6 Windparks (teilw. Vorher-Nachher, IG) Nördliches Niedersachsen keine Meidung BREHME (1999) 1 Jahr, 1 Windpark, Ref.-Geb. (IG) Mecklenburg- Vorpommern keine Meidung THOMAS (1999) in: LANGSTON & PULLAN (2003) 1 Jahr, 10 Windparks (Ref.Geb.) Großbritannien keine Meidung BÖTTGER et al (1990) 2 Jahre, 6 Windparks (teilw. Vorher-Nachher, IG) Niedersachsen, Schleswig-Holstein keine Meidung Eine siebenjährige Studie im südlichen Ostfriesland unter Einbeziehung von weiteren Habitatparametern (STEINBORN et al. 2011) kam für die Feldlerche zu folgendem Ergebnis: Ein Einfluss der Windparks auf die Bestandsentwicklung ist nicht erkennbar. Feldlerchen brüteten auch innerhalb der Windparks, mieden jedoch längerfristig zunehmend den Nahbereich bis 100 m (statistisch aber nicht signifikant). Der Einfluss des Gehölzanteils auf die Verteilung der Brutpaare war signifikant, während kein Zusammenhang mit der Entfernung zu den WKA bestand. Abgetorfte, d.h. niedrig gelegenere und intensiver genutzte Flächen wurden als Brutplatz gemieden. Bauarbeiten hatten keinen negativen Einfluss auf brütende Feldlerchen. Die Dichte der Feldlerche bezogen auf geeignetes Habitat hat in den Windparks zwischen 2003 und 2006 abgenommen. Die Ergebnisse aus zwei anderen Untersuchungsgebieten bestätigen den geringen Einfluss von Bauarbeiten und eine im Laufe der Jahre zunehmende kleinräumige Meidung. Bei dem Vergleich von multiplen Habitatmodellen für die Feldlerche aus den Jahren 2003 und 2006 ergab sich in dieser Studie somit eine Abnahme der Brutdichte auf geeignetem Habitat innerhalb der Windparkflächen, wohingegen im Referenzgebiet ein Anstieg verzeichnet wurde. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Feststellung, dass die kleinräumige Meidung der Windparks durch Feldlerchen erst mit einer gewissen Zeitverzögerung nach Errichtung der Anlagen einsetzte. Hierbei handelt es sich um die einzige Studie, die einen wenn auch nur kleinräumigen Langzeiteffekt von Windkraftanlagen auf eine bestimmte Vogelart zeigen konnte.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 15 2.3.1.3 Kiebitz Literatur Der Kiebitz ist neben der Feldlerche bereits seit längerem die hinsichtlich ihrer Reaktion auf Windenergieanlagen am besten untersuchte Vogelart (HÖTKER et al. 2004; REICHENBACH et al. 2004). Nachfolgend werden 13 ausgewählte Studien hinsichtlich ihrer Methodik und Ergebnisse im Überblick charakterisiert (Tabelle 6). Bezüglich der Methodik zeigt sich, dass zwei Studien längere Untersuchungszeiträume als zwei Jahre aufweisen. Hinsichtlich der Anzahl der untersuchten Windparks ragen fünf Studien mit mind. vier Windparks heraus. Fast alle Untersuchungen verwenden das Impact-Gradient-Design und analysieren den Einfluss der Windkraftanlagen (WKA) in Abhängigkeit von der Entfernung. Ein Vorher- Nachher-Vergleich in Kombination mit paralleler Untersuchung eines Referenzgebietes (BACI) wird hingegen kaum durchgeführt (siehe dazu jedoch unten). Die erzielten Ergebnisse weisen bereits seit 1999 einen hohen Grad an Übereinstimmung dahingehend auf, dass ein negativer Einfluss über 100 m hinaus nicht nachweisbar ist. Oftmals lassen sich signifikante Auswirkungen gar nicht feststellen. Stattdessen überwiegt ein deutlicher Einfluss anderer Faktoren, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. der daraus resultierenden Habitatqualität. Mehrere Untersuchungen belegen, dass Kiebitze innerhalb von Windparks Bruterfolg haben. Tabelle 6: Charakterisierung ausgewählter Studien zum Einfluss von WKA auf den Kiebitz (BACI = Before-After-Control-Impact, IG = Impact Gradient) Literatur Pearce-Higgins et al. (2009) Reichenbach (2006) Handke et al. (2004c) Handke et al. (2004a) Untersuchungsdauer, Anzahl der Windparks und Methode 1 Jahr, 12 Windparks und Ref.- Geb. (IG, statistische Auswertung zu Habitatnutzung in WP) 2 Jahre, 1 Windpark (teilweise Vorher-Nachher, IG) 1 Jahr, 1 Windpark (Vorher-Nachher, IG) 2 Jahre, 1 Windpark (teilw. Vorher-Nachher, IG) Handke et al. (2004b) 2 Jahre, 1 Windpark (IG) Handke et al. (2004d) Sinning (2004) Reichenbach (2003) 1 Jahr, 2 Windparks (Vorher-Nachher, IG) 6 Jahre, 1 Windpark (Vorher-Nachher) 1 bis 2 Jahre, 7 Windparks (Vorher-Nachher, IG, multiple Regressionsanalyse, landw. Geographische Region Schottland Emsland Landkreise Rotenburg und Stade Ostfriesland Krummhörn (Landkreis Aurich) Emsland Emsland nordwestliches Niedersachsen Ergebnis in Bezug auf Kiebitz Keine signifikante Reduzierung der Brutdichte in Windparknähe Nutzung der Windparkfläche als Bruthabitat, unmittelbare Anlagennähe wird gemieden; Bestandsanstieg aufgrund Umwandlung von Torfabbauflächen in landw. Nutzfläche Deutlicher Bestandsrückgang; erkennbare, aber nicht signifikante Meidung der Anlagennähe Keine erkennbare Meidung der Anlagennähe; Leicht verringerte Brutdichte bis 100 m Entfernung zu den Anlagen Leichter Bestandsrückgang; leichte und nicht signifikante Meidung der Anlagennähe Nutzung der Windparkfläche als Bruthabitat; keine deutliche Verschiebung von Brutschwerpunkte in Folge des Windparks; Bestand bis 3 Jahre nach Bau konstant, danach Rückgang, Bruterfolg im Windpark Kein Nachweis einer Scheuchwirkung, überwiegender Einfluss der landw. Nutzung, im Vorher-Nachher-Vergleich

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 16 Literatur Untersuchungsdauer, Anzahl der Windparks und Methode Nutzung) Geographische Region Ergebnis in Bezug auf Kiebitz kein Einfluss der Windparks erkennbar; Ketzenberg et al. (2002) Bach et al. (1999) Thomas (1999) in: Langston & Pullan (2003) 2 Jahre, 4 Windparks, 2 Ref.-Geb. (BACI, IG, landw. Nutzung) 1 bis 4 Jahre, 6 Windparks (teilw. Vorher-Nachher, IG) 1 Jahr, 10 Windparks, Referenzgebiete (IG, Habitattypen) Weser-Ems- Region Nordwestliches Niedersachsen Nord-England und Wales Auswirkungen der Windparks nicht feststellbar; überwiegender Einfluss der landw. Nutzung, Bruterfolg im Windpark Revierverlagerung nicht über 100 m hinaus Keine signifikante Reduzierung der Brutdichte in Windparks, leichte Tendenz zur Meidung der unmittelbaren Anlagennähe; Habitattypen beeinflussen Brutdichte, aber unabhängig von Windparks Eigene Studien Im südlichen Ostfriesland (Landkreis Aurich) wurde von Sept. 2000 bis Dezember 2007 ein Projekt zur Untersuchung der Auswirkungen von Windkraftanlagen (WKA) auf Brut- und Rastvögel durchgeführt. Die laufenden Auswertungen des Projektes wurden von 2001-2007 in Form von sechs Zwischenberichten im Internet unter www.arsu.de zur Verfügung gestellt. Die vollständige Publikation erfolgte 2011 (STEINBORN & REICHENBACH 2011; STEINBORN et al. 2011). Das Untersuchungsgebiet (UG) hatte eine Größe von 1.093 ha und bestand aus drei Teilen: dem Windpark Hinrichsfehn (WKA seit Beginn der Studie vorhanden), dem Windpark Fiebing (WKA im Winter 2003/2004 errichtet) sowie einem WKA-freien Referenzgebiet. Für den Windpark Fiebing erfolgte die Analyse nach dem BACI-Design (Before-After-Control-Impact), zusätzlich wurde für beide Windparks das IG-Design verwandt (Impact-Gradient). Neben Untersuchungen zur Bestandsentwicklung und zur Raumnutzung sowie des Bruterfolgs wurden auch andere Habitatparameter mittels univariater und multipler Habitatmodelle als mögliche Einflussfaktoren betrachtet. Bezüglich des Kiebitz wurden folgende Ergebnisse erzielt: Der Brutbestand des Kiebitz hat sowohl im Referenzgebiet als auch in den Windparks signifikant abgenommen. Kiebitze brüteten auch innerhalb der Windparks, signifikante Verdrängungseffekte bis 100 m sind jedoch nachweisbar. Die Ergebnisse der Raumnutzungsbeobachtungen weisen auf eine Meidung des Nahbereichs der Anlagen bis mind. 50 m hin. In zufällig verteilten Probeflächen war der Einfluss des Gehölzanteils auf die Verteilung der Brutpaare signifikant, wohingegen kein Zusammenhang mit der Entfernung zu den WKA bestand. Kiebitze zeigten zunehmend eine Präferenz für Maisäcker bei der Brutplatzwahl. Der Bruterfolg war fast durchgängig zu gering für den Bestandserhalt. Ein Einfluss der WKA auf den Bruterfolg war jedoch nicht zu erkennen. Revieraufgaben im Einflussbereich von Bauarbeiten während der Brutzeit machten einen temporären Störungseinfluss deutlich.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 17 Univariate und multiple Habitatmodelle mittels logistischer Regression ergaben, dass der Einfluss bestimmter Habitatparameter wesentlich größer ist, als der der Windenergieanlagen und dass die Kiebitze geeignetes Habitat innerhalb des Windparks in größerer Dichte besiedeln als im Referenzgebiet. Ein negativer Einfluss der Anlagen konnte bei dieser Analyse somit nicht bzw. nur in geringem Maße nachgewiesen werden. Er entsprach den entfernungsbezogenen Auswertungen, wonach ein Vertreibungseffekt nur bis ca. 100 m Entfernung nachweisbar ist. Weitere eigene Untersuchungen in zwei Gebieten Nordwestdeutschlands bestätigten die Ergebnisse: Kleinräumige Verdrängung ohne erkennbaren Einfluss auf die Bestandsgröße, Bruterfolg auch in Anlagennähe, negativer Einfluss von Bau- bzw. Wartungsarbeiten, deutlich überwiegender Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung (STEINBORN & REICHENBACH 2008b, a). Rechtsprechung In einem Urteil vom 28.01.2010 (AZ 12 LB 243/07) befasste sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit dem Fall einer einzelnen geplanten WKA und der Frage, inwieweit diese Brutund Rastgebiete des Kiebitz beeinträchtigen könne. Das Gericht stellte in seiner Begründung fest, dass die gebotene nachvollziehende Abwägung hier zu der Feststellung führt, dass der Belang des Naturschutzes namentlich des Vogelschutzes dem Vorhaben nicht entgegensteht. Beurteilungsgrundlage hierfür waren mehrere sich widersprechende gutachterliche Prognosen des zu erwartenden Ausmaßes an Beeinträchtigungen und deren Relation in Bezug auf die örtliche Gesamtpopulation von brütenden und rastenden Kiebitzen. Im Einzelnen führt das Urteil u.a. aus: In einem Beschluss des VG Lüneburg vom 16.02.2012 (AZ 2 A 170/11) befasst sich das Gericht mit dem Ausmaß der Beeinträchtigungen eines Kiebitzbrutbestandes durch einen geplanten Windpark und dem daraus resultierenden Kompensationsbedarf. Hierzu wird ausgeführt:

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 18 Zudem schließt sich das VG Lüneburg dem o.g. Beschluss des OVG an: 2.3.1.4 Wachtel Für die Wachtel wurden 8 Studien ausgewertet (Tabelle 7). Aufgrund des langen Untersuchungszeitraums ist wiederum die Untersuchung von SINNING (2004) hervorzuheben. Eine Reihe der Studien stellte Bestandsrückgänge der Wachtel nach der Errichtung von WKA fest, weisen jedoch auf den Einfluss anderer Parameter wie der landwirtschaftlichen Nutzung hin (BERGEN 2001; REICHENBACH 2003; SINNING 2004). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) nennen den deutlichen Einfluss weiterer Parameter. Die von GERJETS (1999) und GHARADJEDAGHI & EHRLINGER (2001) nachgewiesenen Brutpaare in Windparks konnten erst ab einer Entfernung von 250 m festgestellt werden. Dabei handelt es sich allerdings jeweils um nur ein Brutpaar. Insgesamt bleiben die Daten der Literatur indifferent. STEINBORN et al. (2011) diskutieren die Schwierigkeit der Ermittlung von Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Wachteln infolge des vorwiegenden Rufens der Art in der zweiten Nachthälfte und zeigen beispielhafte Ergebnisse. Sie schließen jedoch eine Meideverhalten ebenfalls nicht aus.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 19 Tabelle 7: Charakterisierung von Studien zum Einfluss von Windenergieanlagen auf die Wachtel (BACI = Before-After-Control-Impact, IG = Impact Gradient). Literatur MÖCKEL & WIESNER (2007) ECODA GBR (2005) Untersuchungsdauer, Anzahl Geographische der Windparks und Methode Region 3 Jahre, 11 Windparks (teilw. Vorher-Nachher, IG) 2 Jahre, 1 Windpark, (nur teilweise Vorher-Nachher, landw. Nutzung) Niederlausitz (Brandenburg) Kreis Kleve, NRW Auswirkungen in Bezug auf die Wachtel kein Bestandsrückgang, teilw. Bestandszunahme, geringe Meidung (50-100 m) Bestandsrückgang SINNING (2004) 6 Jahre, 1 Windpark (Vorher-Nachher) Emsland kleinräumige Meidung REICHENBACH (2003) BERGEN (2001) 1 bis 2 Jahre, 7 Windparks (Vorher-Nachher, IG, multiple Regressionsanalyse, landw. Nutzung) 3 Jahre, 8 Windparks (Vorher-Nachher, IG) nordwestliches Niedersachsen; Regierungsbezirk Weser-Ems NRW, Rheinland- Pfalz, Baden- Württemberg Bestandsabnahmen Bestandsrückgang GHARADJEDAGHI & EHRLINGER (2001) 1 Jahr, 1 Windpark (Vergleich mit Referenzfläche) Nitzschka, LK Altenburger Land Meidung bis 250 m (1 BP) GERJETS (1999) 1 Jahr, 1 Windpark Drochtersen, LK Stade Meidung bis 350 m (1 BP) HANDKE et al. (1999) 1 Jahr, 1 Windpark (Vorher-Nachher, IG) WP Cuxhaven in Nordholz Neuansiedlung nach dem Bau, Abstand < 250 m (1 BP) 2.3.1.5 Rebhuhn STEINBORN et al. (2011) konnten ebenso wie sechs weitere Studien (Tabelle 8) keinen Einfluss von Windenergieanlagen auf die räumliche Verteilung von Rebhühnern finden. Tabelle 8: Methodische Bewertung von Studien zum Einfluss von Windenergieanlagen auf das Rebhuhn (BACI = Before-After-Control-Impact, IG = Impact Gradient). Literatur Untersuchungsdauer, Anzahl der Windparks und Methode Geographische Region Auswirkungen in Bezug auf das Rebhuhn MÖCKEL & WIESNER (2007) 3 Jahre, 11 Windparks (teilw. Vorher-Nachher, teilw. IG) Niederlausitz (Brandenburg) keine bis geringe Meidung ECODA GBR (2005) 2 Jahre, 1 Windpark, (nur teilweise Vorher-Nachher, landw. Nutzung) Kreis Kleve, NRW keine Meidung SINNING (2004) 6 Jahre, 1 Windpark (Vorher-Nachher) Emsland geringe Meidung HANDKE et al (2004C) MENZEL (2002) BÖTTGER et al (1990) 1 Jahr, 1 Windpark (Vorher-Nachher, IG) 3 Jahre, 1 Windpark, Ref.-Gebiete (Vorher-Nachher, IG) 2 Jahre, 6 Windparks (teilw. Vorher-Nachher, IG) Landkreis Rotenburg/Wümme und Stade Raum Neustadt, Raum Bremen, Raum Hannover Niedersachsen, Schleswig-Holstein geringe Meidung geringe Meidung keine Meidung

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 20 2.3.1.6 Weitere Arten Für die Arten Heidelerche, Kuckuck, Nachtigall, Mäusebussard, Austernfischer sowie die festgestellten Eulenarten wird gemäß HÖTKER et al. (2004) und REICHENBACH et al. (2004) davon ausgegangen, dass die Empfindlichkeit gegenüber den Störreizen von Windenergieanlagen nur gering ist. Mäusebussard und Austernfischer brüten nachgewiesenermaßen auch in Anlagennähe, für die Singvogelarten Heidelerche und Nachtigall ist ein Analogieschluss zum Kenntnisstand bezüglich Singvögel allgemein zulässig. Für den Kuckuck liegen bislang keinerlei systematische Untersuchungen vor, allerdings finden sich in der Literatur bislang auch keine Hinweise, dass diese Art eine besondere Empfindlichkeit aufweisen könnte. Gleiches gilt auch für etwaige Scheuch- und Vertreibungswirkungen auf Eulen. 2.3.1.7 Fazit Im Hinblick auf das bei der Kartierung festgestellte Brutvogelspektrum werden folgende Beeinträchtigungsdistanzen auf der Basis des obigen Wissensstandes zu Grunde gelegt: Kiebitz Wachtel Art Rebhuhn, Austernfischer Feldlerche, Heidelerche, Gartenrotschwanz Kuckuck, Eulen Mäusebussard Reichweite von Scheuch- und Vertreibungswirkungen durch Windenergieanlagen Ca. 100 m Ca. 200 m Keine Ggf. kleinräumig (langfristig) Keine Keine Keine 2.3.2 Kollisionsgefährdung Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand sind folgende Vogelarten besonders häufig von Kollisionen mit Windenergieanlagen betroffen: Mäusebussard, Rotmilan, Lachmöwe und Seeadler, vgl. Tabelle 9). Einschränkend ist dabei jedoch festzuhalten, dass diese Zahlen nur zum Teil auf systematischen Kollisionsopfersuchen beruhen und die Dunkelziffer entsprechend hoch ist. Der Mäusebussard weist derzeit in absoluten Zahlen die meisten bekannt gewordenen Kollisionsopfer auf (Tabelle 9), ist jedoch in Relation zur Bestandsgröße in deutlich geringerem Maße betroffen als Seeadler und Rotmilan, wie folgender Gegenüberstellung zeigt: Seeadler: (http://www.dda-web.de/index.php?cat=adebar&subcat=aktuell) 720 Paare (2010), Kollisionsopfer: 75

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 21 Rotmilan: (http://www.mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv/img/inhalte/natur/mammen_rotmilan_mainz_2010. pdf) ca. 10.200-12.500 Paare, Kollisionsopfer: 182 Mäusebussard: (http://www.greifvogel.net/maeusebussard.html) ca. 96.000 Paare, Kollisionsopfer: 221 Lachmöwen sind als Brutvögel besonders kollisionsgefährdet, wenn sie auf regelmäßigen Wechselflügen zwischen Brutplatz und Nahrungsgebiet Windparks durchqueren müssen (vor allem an der Küste möglich) und als Gastvögel, wenn sie in großen Trupps innerhalb von Windparks Nahrung suchen. Der Kiebitz führt Balz- und Revierflüge durch, die auch in Rotorhöhe verlaufen. Bislang liegen jedoch keine Hinweise vor, dass dies zu einer erhöhten Kollisionsgefährdung führt. Insbesondere für den Kiebitz ist belegt, dass diese Art auch in größeren Zahlen innerhalb von Windparks brüten kann (siehe voriges Kapitel). Dennoch sind bislang keine erhöhten Kollisionszahlen bekannt geworden. Unter den Singvögeln ist die Feldlerche die Art mit den höchsten bisher registrierten Kollisionsopferzahlen, was offenbar auf ihren charakteristischen Singflug zurück zu führen ist, den die Tiere auch innerhalb von Windparks in der Nähe der Anlagen durchführen. In Relation zur Häufigkeit der Art (Bestand bundesweit ca. 2-3 Mio., http://www.ddaweb.de/downloads/texts/publications/statusreport2008_ebook.pdf) ist die bislang festgestellte Anzahl an Kollisionsopfern jedoch sehr gering, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Dunkelziffer sicherlich deutlich höher sein dürfte als bei Greifvögeln, die als Kollisionsopfer unter Windenergieanlagen wesentlich leichter zu finden sind als kleine Singvögel.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 22 Tabelle 9: Vogelverluste an Windkraftanlagen in Deutschland Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg zusammengestellt: Tobias Dürr; Stand vom: 18. Dezember 2012 e-mail: tobias.duerr@lugv.brandenburg.de / Internet: http://w w w.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312572.de / Fax: 033878-60600 Bundesland Art BB ST SN TH MV SH NI HB RP NW HE SL BY BW ges. Gavia stellata Sterntaucher 1 1 Phalacrocorax carbo Kormoran 2 1 3 Pelecanus onocrotatus Rosapelikan 1 1 Ardea cinerea Graureiher 2 1 2 5 Ciconia ciconia Weißstorch 15 1 5 2 2 1 26 Ciconia nigra Schwarzstorch 1 1 Cygnus cygnus Singschwan 1 1 Cygnus olor Höckerschwan 6 1 1 1 7 16 Cygnus cygnus / olor Schwan spec. 1 3 4 Anser anser Graugans 1 1 2 4 Anser albifrons Blessgans 4 4 Anser fabalis Saatgans 1 2 3 Anser albifrons / fabalis Bless-/Saatgans 2 1 3 Branta leucopsis Weißwangengans 6 6 Tadorna tadorna Brandgans 1 1 Anas crecca Krickente 2 1 3 Anas platyrhynchos Stockente 11 1 1 9 38 2 1 1 64 Anas clypeata Löffelente 1 1 Aythya fuligula Reiherente 1 1 Somateria molissima Eiderente 1 1 Pandion haliaetus Fischadler 5 1 1 1 8 Aquila pomarina Schreiadler 1 1 2 Haliaeetus albicilla Seeadler 25 6 1 14 26 3 75 Milvus milvus Rotmilan 57 47 11 14 4 3 16 5 13 9 1 1 1 182 Milvus migrans Schwarzmilan 13 3 2 2 1 21 Accipiter gentilis Habicht 3 1 1 5 Accipiter nisus Sperber 5 1 1 1 3 11 Buteo buteo Mäusebussard 103 39 6 17 2 6 23 4 9 2 1 9 221 Buteo lagopus Raufußbussard 1 1 2 Pernis apivorus Wespenbussard 1 1 1 3 Circus aeruginosus Rohrweihe 4 2 3 2 11 Circus pygargus Wiesenweihe 1 1 2 Falco peregrinus Wanderfalke 2 1 1 1 1 6 Falco subbuteo Baumfalke 3 1 1 1 1 7 Falco columbarius Merlin 1 1 2 Falco tinnunculus Turmfalke 19 17 1 1 1 4 1 6 1 51 Falconiformes spec. Greifvogel spec. 1 1 Perdix perdix Rebhuhn 1 1 2 Phasianus colchicus Fasan 6 1 2 1 1 11 Rallus aquaticus Wasserralle 1 1 Gallinula chloropus Teichralle 1 1 Fulica atra Blessralle 2 3 1 6 Grus grus Kranich 2 1 1 1 5 Haematopus ostralegus Austernfischer 2 1 3 Charadrius dubius Flussregenpfeifer 1 1 Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer 2 12 1 15 Vanellus vanellus Kiebitz 3 3 Scolopax rusticula Waldschnepfe 3 3 Gallinago gallinago Bekassine 1 1 Numenius arquata Großer Brachvogel 1 1 Larus ridibundus Lachmöwe 8 1 1 25 29 6 1 71 Larus argentatus Silbermöwe 1 28 12 1 42 Larus cachinnans Steppenmöwe 1 1 Larus fuscus Heringsmöwe 5 5 Larus canus Sturmmöwe 4 9 12 2 27 Laridae spec. Möw e spec. 1 6 7 Sterna hirundo Flussseeschwalbe 1 1 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe 1 1 Uria aalge Trottellumme 1 1 Columba livia f. domesti Haustaube 28 1 3 2 34 Columba oenas Hohltaube 3 3 Columba palumbus Ringeltaube 43 4 2 8 1 2 2 4 66 Streptopelia decaoctao Türkentaube 1 1 2 Tyto alba Schleiereule 5 3 8 Strix aluco Waldkauz 1 1 Asio otus Waldohreule 2 1 1 1 1 1 7 Asio flammea Sumpfohreule 2 2 Bubo bubo Uhu 1 4 3 4 1 13 Cuculus canorus Kuckuck 3 3 Apus apus Mauersegler 38 10 1 1 1 2 5 1 2 5 66 Apus melba Alpensegler 2 2 Picus viridis Grünspecht 1 1 Dendrocopus major Buntspecht 1 1

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 23 Nonpasseriformes spec. 1 1 Alauda arvensis Feldlerche 44 8 1 5 1 1 4 1 1 66 Lullula arborea Heidelerche 5 5 Eremophila alpestris Ohrenlerche 1 1 Anthus trivalis Baumpieper 3 3 Hirundo rustica Rauchschwalbe 5 1 4 3 1 1 15 Delichon urbica Mehlschwalbe 4 4 7 3 3 21 Riparia riparia Uferschwalbe 3 3 Hirundidae spec. Rauch-/Mehlschwalbe 1 1 Motacilla alba Bachstelze 3 3 Motacilla flava Schafstelze 5 5 Troglodytes troglodyteszaunkönig 1 1 2 Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger 1 1 Phylloscopus trochilus Fitis 1 1 Phylloscopus collybita Zilpzalp 1 1 Hippolais polyglotta Orpheusspötter 1 1 Sylvia curruca Klappergrasmücke 1 1 Sylvia communis Dorngrasmücke 1 1 Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke 3 3 Regulus regulus Wintergoldhähnchen 25 2 2 2 2 3 3 1 2 1 43 Regulus ignicapillus Sommergoldhähnchen 3 1 3 2 1 1 2 13 Regulus spec. Goldhähnchen spec. 4 1 1 1 7 Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper 3 1 4 Luscinia megarhynchos Nachtigall 1 1 Saxicola rubetra Braunkehlchen 2 2 Erithacus rubecula Rotkehlchen 12 1 1 2 16 Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 2 3 Turdus pilaris Wacholderdrossel 2 1 4 7 Turdus philomelos Singdrossel 4 1 5 10 Turdus iliacus Rotdrossel 1 1 Turdus merula Amsel 5 1 6 Parus caeruleus Blaumeise 2 1 3 Parus major Kohlmeise 3 1 4 Parus ater Tannenmeise 1 1 2 Aegothalus caudatus Schwanzmeise 1 1 Sitta europaea Kleiber 2 2 Certhia familiaris Waldbaumläufer 2 2 Emberiza calandra Grauammer 24 1 1 26 Emberiza citrinella Goldammer 17 3 1 1 1 1 24 Emberiza schoeniclus Rohrammer 1 1 Carduelis carduelis Stieglitz 1 1 Carduelis chloris Grünfink 3 3 1 7 Carduelis cannabina Bluthänfling 1 1 Carduelis flammea Birkenzeisig 1 1 Fringilla coelebs Buchfink 5 1 1 1 1 9 Coccothraustes coccothkernbeißer 1 2 3 Passer montanus Feldsperling 6 1 1 1 3 12 Passer domesticus Haussperling 1 1 2 Sturnus vulgaris Star 16 3 1 1 3 11 18 53 Lanius collurio Neuntöter 16 16 Lanius excubitor Raubwürger 1 1 Garrulus glandarius Eichelhäher 4 1 5 Pica pica Elster 1 1 2 Coloeus monedula Dohle 1 1 Corvus corax Kolkrabe 16 1 1 18 Corvus frugilegus Saatkrähe 1 1 1 1 4 Corvus corone Aaskrähe 19 1 2 1 1 24 Corvus spec. Krähe spec. 1 3 4 Passeriformes spec. 2 17 19 727 180 37 54 34 180 234 19 37 48 17 3 10 76 1673 BB = Brandenburg, ST = Sachsen-Anhalt, SN = Sachsen, TH = Thüringen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, SH = Schlesw ig-holstein, NI = Niedersachsen, HB = Hansestadt Bremen, RP= Rheinland-Pfalz, NW = Nordrhein-Westfalen, HE = Hessen, SL = Saarland, BY = bayern, BW = Baden-Württemberg

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 24 2.4 Konfliktanalyse 2.4.1 Scheuch- und Vertreibungswirkungen Scheuch- und Vertreibungswirkungen sind auf der Basis von Kap. 2.3.1 aus dem festgestellten Brutvogelspektrum für die Arten Wachtel und Kiebitz zu erwarten. Die genaue Anzahl der betroffenen Brutpaare lässt sich derzeit ohne Kenntnis der Anlagenstandorte nicht ermitteln. Aufgrund der großen Abstände zwischen den modernen hohen Anlagen sind Brutvorkommen auch innerhalb von Windparks möglich, so dass eine vollständige Verdrängung aller vorkommenden Reviere in der Windparkfläche und den o.g. Beeinträchtigungsdistanzen nicht zu erwarten ist. Geht man jedoch im Sinne eines worst-case-szenarios von einer vollständigen Betroffenheit aller Brutpaare innerhalb der geplanten Windparkflächen inkl. der Beeinträchtigungsradien um diese Flächen (100 m für den Kiebitz, 200 m für die Wachtel) aus, so ergeben sich für die geplante Windparkfläche östlich von Haidhäuser ca. 13 Brutpaare des Kiebitz und 3 der Wachtel. Durch die Erweiterungen der bereits vorhandenen Windparks Hengsterholz und südlich von Uhlhorn sind keine Kiebitze und Wachteln betroffen. Realistischerweise kann auf der Grundlage des vorhandenen Kenntnisstandes erwartet werden, dass es in erster Linie zu kleinräumigen Meidungen und Revierverlagerungen von Kiebitzen kommen wird, die nicht zu einer vollständigen Verdrängung des im Bereich der geplanten Windparkfläche vorhandenen Brutbestands führen werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass pro Anlage bei einem Meidungsradius von ca. 100 m potenzieller Kiebitz-Lebensraum in einer Größenordnung von ca. 3 ha beeinträchtigt (aber nicht vollständig entwertet) wird. Auf dieser Grundlage wird erwartet, dass neben den drei Wachtelrevieren ca. die Hälfe des derzeit im Bereich der geplanten Windparkfläche siedelnden Kiebitzbestandes von den Anlagen verdrängt wird. Genauere Aussagen lassen sich hierzu erst nach Kenntnis der Anlagenkonfiguration treffen. Von der nördlichen Hälfte des geplanten Windparks östlich von Haidhäuser ist mit dem Teilgebiet 2 der wertvollste Bereich für Rote-Liste-Arten innerhalb des Untersuchungsgebietes betroffen. Geht man für dieses Teilgebiet von einem Bestandsrückgang von 2 Wachteln und 3-4 Kiebitzen aus, so verbleibt die noch verbleibende Punktzahl in der Bewertung nach Wilms et al. (1997) immer noch oberhalb der Schwelle von einer regionalen zur lokalen Bedeutung (9, vgl. Tabelle 4). Es wird somit kein Wechsel in der Bedeutungskategorie erwartet. Gleiches gilt für Teilgebiet 8, für das auch nach Verdrängung einer Wachtel und zweier Kiebitz die Schwelle für eine lokale Bedeutung (4 ) nicht unterschritten wird. Inwieweit sich die verdrängten Brutpaare auf anderen Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes verlagern können, hängt in erster Linie von der landwirtschaftlichen Nutzung ab. Karte 1 zeigt jedoch, dass große Bereiche mit Acker- und Grünlandflächen von Kiebitz und Wachtel derzeit nicht besiedelt sind, so dass grundsätzlich von einem ausreichenden Potenzial für Ausweichmöglichkeiten in räumlicher Nähe ausgegangen wird. Dies kann durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden (siehe Kap. 2.5). 2.4.2 Kollisionsgefährdung Auf der Basis der vorliegenden Daten aus der Brutvogelerfassung und den Flugwegebeobachtungen sowie angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes zur

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 25 Kollisionsgefährdung von Vögeln durch Windenergieanlagen sind aus dem festgestellten Artenspektrum in erster Linie Mäusebussard und Feldlerche zu betrachten. Unter Einbeziehung der unmittelbar am Rand der geplanten Windparkfläche siedelnden Feldlerchen ist für den östlich von Haidhäuser geplanten Windpark für einen Bestand von ca. 20 Feldlerchenpaaren von einer gewissen Kollisionsgefährdung auszugehen. Von der Ergänzung des Windparks Hengsterholz ist ein Feldlerchenrevier betroffen, von einer Erweiterung des Windparks südlich von Uhlhorn sind ca. 2-3 betroffen. Aus Karte 1 wird aber auch deutlich, dass innerhalb der beiden bereits vorhandenen Windparks Feldlerchen siedeln, so dass offenbar das Kollisionsrisiko nicht so hoch ist, dass dies zu einem Verlust der Art in den Windparkflächen führen würde. Dies entspricht auch dem derzeitigen Kenntnisstand (siehe Kap. 2.3.1.2). Aufgrund der charakteristischen Verhaltensweisen der Feldlerche Singflüge bis in Rotorhöhe und mangelnde Meidung der Nähe von Windenergieanlagen muss es als wahrscheinlich angesehen werden, dass während der Laufzeit des Windparks einzelne Feldlerchen durch Kollisionen mit Rotorblättern zu Tode kommen. Über das Ausmaß dieser Verluste lassen sich keine gesicherten Prognosen abgeben, eine örtliche Bestandsgefährdung wird aber nicht erwartet, da zahlreiche Untersuchungen die Besiedlung von Windparks mit Feldlerchen belegen (siehe Kap. 2.3.1.2). Zwar kann bei der Entwicklung des Aufstellungsmusters des Windparks angestrebt werden, die Anlagen nicht in unmittelbare Nähe der derzeit vorhandenen Feldlerchenreviere zu platzieren. Dies bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass sich die nicht streng brutplatztreuen Feldlerchen nachträglich auch in Abhängigkeit von Änderungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Anlagennähe ansiedeln und sich dadurch dem Kollisionsrisiko aussetzen. Ähnliches gilt auch für den Mäusebussard. Diese Art ist ein vergleichsweise häufiger Brutvogel im Untersuchungsgebiet und tritt zur Nahrungssuche weitgehend flächendeckend auf. Die Flugwegebeobachtungen haben jedoch ergeben, dass die geplanten Windparkflächen im Vergleich zum übrigen Untersuchungsgebiet nur relativ selten überflogen werden. Dazu kommt, dass der Mäusebussard in Relation zur Bestandsgröße in Deutschland weniger kollisionsgefährdet ist als z.b. Rotmilan und Seeadler, d.h. Kollisionen ereignen sich weniger häufig als von der Bestandsgröße her zu erwarten wäre. Dennoch muss wie bei der Feldlerche davon ausgegangen werden, dass über die Laufzeit des geplanten Windparks einzelne Mäusebussarde durch Kollisionen an den Rotorblättern zu Tode kommen können. Ein besonderer Konfliktschwerpunkt lässt sich aus den vorliegenden Daten jedoch nicht ableiten. Ein Brutplatz östlich des ehemaligen Munitionsdepots befindet sich in einer Entfernung von ca. 300 m vom bereits vorhandenen Windpark Hengsterholz (vgl. Karte 2). Nach Errichtung von Anlagen in den neu geplanten Flächen ist dieser Brutplatz von drei Seiten von Windenergieanlagen umgeben jeweils in einer Entfernung von ca. 300 m. In dieser Konstellation ist das Kollisionsrisiko für das betreffende Brutpaar sowie dessen Jungen bei den ersten Flügen nach Verlassen des Horstes höher als im übrigen Bereich des Untersuchungsgebietes.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 26 Für die übrigen festgestellten Arten ist das Kollisionsrisiko durch den geplanten Windpark nicht relevant. Häufige Lachmöwenflüge über die geplante Windparkfläche aus Richtung der Brutkolonie am Lachmöwenschlatt im Westen des Untersuchungsgebietes wurden nicht registriert. 2.5 Hinweise zu Eingriffsregelung und Artenschutz Im Vordergrund müssen aufgrund der rechtlichen Anforderungen von Eingriffsregelung und Artenschutz Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen stehen. Diese sollten sich auf die folgende prognostizierte Auswirkungen beziehen: Scheuch- und Vertreibungswirkungen auf Kiebitz und Wachtel Kollisionsrisiko für die Feldlerche Kollisionsrisiko für den Mäusebussard Zur Verminderung der Anzahl der betroffenen Reviere von Kiebitz und Wachtel ist denkbar, festgestellte Dichtezentren insbesondere des Kiebitz (vgl. Karte 1) bei der Entwicklung des Aufstellungsmusters der Anlagen zu berücksichtigen. Dabei stellt sich jedoch das Problem, dass die Lage dieser Dichtezentren insbesondere in Abhängigkeit von der landwirtschaftlichen Nutzung von Jahr zu Jahr variieren kann, da die Arten nicht streng brutplatztreu sind und vor allem das Auftreten der Wachtel nicht zu prognostizieren ist. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoller, beiden Arten verbesserte Bedingungen für ein Ausweichen im räumlichen Zusammenhang anzubieten. Aufgrund ihres Rote-Liste-Status und des damit verbundenen ungünstigen Erhaltungszustands sind hierfür sog. CEF- Maßnahmen ( continuous ecological functionality ), d.h. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. Zum Ausgleich der je nach Anlagenkonstellation zu erwartenden Beeinträchtigungen von Kiebitz und Wachtel bieten sich in erster Linie Grünlandextensivierung und -vernässungen sowie die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland und die Anlage von Blänken an. Für die Wachtel sind Ackerrandstreifen sowie Ruderalflächen entlang von Hecken und Wegen von Vorteil. Der benötigte Kompensationsumfang kann derzeit noch nicht abschließend ermittelt werden, da die Anlagenkonstellation nicht bekannt ist. Pro betroffenem Kiebitzrevier innerhalb des 100 m-radius um eine Anlage wird ein Kompensationsbedarf von 1 ha vorgeschlagen (vgl. hierzu VG Lüneburg vom 16.02.2012 (AZ 2 A 170/11)). Für die Wachtel sind zusätzliche Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 2 ha pro betroffenem Revier erforderlich, die aber mit Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes kombiniert werden können. Maßnahmen zur Verringerung des Kollisionsrisikos für den Mäusebussard sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass während der Laufzeit des Windparks auch die Lage der Mäusebussardbrutplätze variieren wird und Ansiedlungen in direkter Nähe des Windparks möglich sind. Die grundsätzliche Möglichkeit von Kollisionen dieser weitgehend flächendeckend auftretenden Art kann daher nicht ausgeschlossen werden. Ziel sollte es jedoch sein, nahrungssuchende Tiere nicht in den Windpark zu locken, sondern attraktive Nahrungsflächen an anderer Stelle anzubieten. Hierzu sind folgende Maßnahmen denkbar:

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 27 Keine Schaffung von Brach- und Ruderalflächen im Bereich der Mastfüße, Kranaufstellflächen und Zuwegungen ( Ackern bis zum Mastfuß ), Ggf. Beseitigung derzeit vorhandener attraktiver Randstrukturen (Acker- und Wegsäume) innerhalb des Windparks (hierdurch aber Verlust von Lebensraumstrukturen für andere Arten wie z.b. Schafstelze oder Rebhuhn) Schaffung attraktiver Nahrungsflächen für Greifvögel abseits des Windparks mit Ruderalstreifen, kleinen Bracheflächen, kurzrasigen Flächen und Ansitzmöglichkeiten. Eine Vermeidung bzw. Verminderung von möglichen Kollisionsverlusten der Feldlerche wäre theoretisch zumindest teilweise mit entsprechender Positionierung der Anlagen außerhalb eines Radius von ca. 150 um die in Karte 1 eingetragenen Reviermittelpunkte der Feldlerche denkbar. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Revierverteilung nicht statisch ist, sondern sich von Jahr zu Jahr auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verändern kann. Insofern sollten wie bei den bereits betrachteten Arten Maßnahmen zur Steigerung der Habitatqualität außerhalb des Windparks in Betracht gezogen werden, die zu einer verringerten Besiedlung der Windparkflächen führen können. Hierfür kommen die Einrichtung sogenannter Lerchenfenster (http://www.stiftungwestfaelische-kulturlandschaft.de/web/projekte/artenschutz/1000-fenster-fuer-die-lerche/) sowie die bereichsweise Erhöhung des Drillabstandes in Getreideäckern in Betracht. Der Erfolg solcher Maßnahmen zur Bestandserhöhung ist bereits belegt (http://www.naturland.de/fileadmin/mdb/documents/publication/naturland_lerchenfenster_fl yer.pdf, http://hessen.nabu.de/artenschutz/feldlerchenfenster/). Durch diese Maßnahmen würden auch etwaige längerfristige Auswirkungen ausgeglichen (vgl. Kap. 2.3.1.2). Zur artenschutzrechtlichen Bewältigung etwaiger verbleibender Kollisionsrisiken im Hinblick auf die Anforderungen des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist im weiteren Verfahren eine spezielle Artenschutzprüfung in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durchzuführen.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 28 3. GASTVÖGEL 3.1 Methode Zur Untersuchung des Gastvogelvorkommens wurden von Mitte März 2012 bis Anfang April 2013 51 Erfassungstermine durchgeführt (inkl. der Termine während der Brutzeit, bei denen ebenfalls Gastvögel erfasst wurden, Tabelle 10). Das Untersuchungsgebiet für Gastvögel umfasste grundsätzlich dasselbe Gebiet wie bei den Brutvögeln. Das gesamte Untersuchungsgebiet wurde auf sämtlichen Wegen mit dem Auto befahren. Ca. alle 300 m wurde ein Beobachtungshalt eingelegt, um die umliegenden Flächen mit dem Fernglas bzw. Spektiv nach Vögeln abzusuchen. Nicht einsehbare Flächen wurden zusätzlich zu Fuß aufgesucht. Der Schwerpunkt der Erfassung lag auf Arten, die sich in Trupps (z.b. Kiebitze, Möwen, Gänse) auf den offenen Flächen aufhielten. Kleinvögel in den Gehölzstrukturen wurden hingegen nicht erfasst. Eine genaue Zählung von Kleinvögeln auf den offenen Flächen oder von Arten, die sich in deckungsreichem Gelände aufhalten, ist mit dieser Methode nur eingeschränkt möglich. Daher wurden lediglich größere Trupps verzeichnet. Im Hinblick auf die Fragestellung Auswirkungen von Windenergieanlagen ist diese Vorgehensweise jedoch gerechtfertigt und im Rahmen von planungsrelevanten Untersuchungen auch gängige Praxis. Aufgrund der festgestellten niedrigen Individuenzahlen bzw. der gleichmäßigen Verteilung der Vögel im Untersuchungsgebiet ist eine Kartendarstellung entbehrlich. Tabelle 10: Datum und Witterung der Gastvogelkartierungen 2012/2013 Termin Nr. Datum N o r d S ü d Witterung 1 16.03. Sonnig, Windstärke 3-4, trocken, ca. 12 C 2 29.03. 100% bewölkt, Windstärke ca. 4, teils leichter Regen, ca. 7 C 2 30.03. 100% bewölkt, Windstärke ca. 4, trocken, ca. 5 C 3 03.04. 100% bewölkt, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 3-6 C 3 04.04. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 2-5 C 4 12.04. 80-100% bewölkt, Windstärke ca. 1, trocken, ca. 6-13 C 4 13.04. 80-100% bewölkt, Windstärke ca. 1, trocken, ca. 4-13 C 5 20.04. 5-100% bewölkt, Windstärke ca. 1, trocken, ca. 8-16 C 5 26.04. 90-100% bewölkt, Windstärke ca. 4-5, trocken, ca. 11-15 C 6 05.05. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 7-10 C 6 06.05. 60-100% bewölkt, Windstärke ca. 2, leichte Schauer, ca. 5-10 C 7 15.05. 80-100% bewölkt, Windstärke ca. 1, Regen, ca. 6-8 C 7 16.05. 40-100% bewölkt, Windstärke ca. 2-5, leichte Schauer, ca. 6-11 C 8 28.05. 0-20% bewölkt, Windstärke ca. 1, trocken, ca. 10-30 C

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 29 Termin Nr. Datum N o r d S ü d Witterung 8 01.06. 100% bewölkt, Windstärke ca. 2-5, trocken, ca. 12 C 9 04.06. 80-100% bewölkt, Windstärke ca. 1-2, trocken, ca. 6-12 C 9 08.06. 40-80% bewölkt, Windstärke ca. 4, leichte Schauer, ca. 13-21 C 10 18.06. 10-100% bewölkt, Windstärke ca. 2-4, ein Schauer, ca. 11-18 C 10 19.06. 0-100% bewölkt, Windstärke ca. 0-1, trocken, ca. 11-22 C 11 02.07. 20% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, trocken, ca. 15-23 C 11 04.07. 10-100% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, trocken, ca. 25 C 12 09.07. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 15-23 C 13 17.07. 10% bewölkt, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 19 C 14 22.07. 40% bewölkt, Windstärke ca. 1-2, ca. 15 C 15 28.07. 80% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, ca. 23 C 16 03.08. 10% bewölkt, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 24 C 17 09.08. 10% bewölkt, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 12 C 18 15.08. Klar, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 23 C 19 22.08. 20% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 20 C 20 29.08. 20% bewölkt, Windstärke ca. 1, trocken, ca. 23 C 21 05.09. 100% bewölkt, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 16 C 22 13.09. 40% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, trocken, ca. 16 C 23 18.09. 90% bewölkt, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 14 C 24 26.09. 100% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, trocken, ca. 16 C 25 11.10. 20% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, trocken, ca. 14 C 26 07.10. 90% bewölkt, Windstärke ca. 3-4, leichte Regenschauer, ca. 12 C 27 18.10. 20% bewölkt, Windstärke ca. 4, trocken, ca. 20 C 28 25.10. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, leichte Regenschauer, ca. 8-10 C 29 01.11. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 9 C 30 08.11. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3-5, Regenschauer, ca. 10 C 31 15.11. 100% bewölkt, Windstärke ca. 1, trocken, ca. 3 C 32 23.11 100% bewölkt, Windstärke ca. 2-3, Regenschauer, ca. 8 C 33 29.11. 100% bewölkt, Windstärke ca. 4, leichte Regenschauer, ca. 4 C 34 07.12. Klar, Windstärke ca. 4, trocken, ca. 1 C 35 14.12. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3-4, trocken, ca. 1 C 36 20.12. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3-4, trocken, ca. 4 C 37 28.12. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3-4, trocken, ca. 3 C 38 05.01. 100% bewölkt, Windstärke ca. 4, leichter Regen, ca. 10 C 39 11.01. 50% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. -1-2 C 40 18.01. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 0 C 41 22.01. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. -5 C 42 28.01. 100% bewölkt, Windstärke ca. 4, trocken, ca. 6 C 43 04.02. 80% bewölkt, Windstärke ca. 5, trocken, ca. 7 C 44 11.02. 20% bewölkt, Windstärke ca. 4, trocken, ca. -1 C 45 20.02. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3-4, trocken, ca. 1 C 46 27.02. 100% bewölkt, windstill, trocken, ca. 4 C

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 30 Termin Nr. Datum N o r d S ü d Witterung 47 05.03. Klar, Windstärke ca. 2, trocken, ca. 10 C 48 14.03. Klar, Windstärke ca. 3-5, trocken, ca. -2 C 49 20.03. 100% bewölkt, Windstärke ca. 3, trocken, ca. 1 C 50 27.03. 50% bewölkt, Windstärke ca. 4, trocken, ca. 5 C 51 02.04. Sonnig, Windstärke ca. 2-3, ca. 8 C 3.2 Ergebnisse 3.2.1 Bestand In Tabelle 11 ist eine Liste der im gesamten Zeitraum im Untersuchungsgebiet festgestellten Gastvögel zusammengestellt. Diese Liste umfasst alle beobachteten Wasser- und Watvögel, Greifvögel, Rabenvögel, Möwen und Reiher. Unter den Singvögeln sind nur jene Arten berücksichtigt, die als größere Trupps im Offenland angetroffen wurden. Für jede Art ist die Gesamtzahl der bei der jeweiligen Begehung im gesamten Untersuchungsgebiet festgestellten Individuen angegeben. Häufigste Art war der Kiebitz mit 4.023 Vögeln als Tagesmaximum gefolgt von der Rotdrossel mit ca. 500, der Ringeltaube mit 305 und der Lachmöwe mit 225 Individuen. Im Vergleich dazu erreichten die übrigen Arten nur sehr geringe Individuenzahlen als Tagesmaxima, so z.b. 20 Kraniche und 22 Heringsmöwen. Gänse und weitere Wasser- und Watvogelarten traten fast gar nicht auf. Unter den Greifvögeln traten nur der Mäusebussard und der Turmfalke regelmäßig auf. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung zeigten sich keine Schwerpunktbereiche. Der Frühjahrszug 2013 konzentrierte sich auf einen sehr kurzen Zeitraum, da es durch den lang anhaltenden Winter zu einem Zugstau und einem sehr gedrängten Ablauf des Frühjahrszugs kam. So konnte nur am 20.03.2013 eine hohe Gesamtzahl des Kiebitz festgestellt werden. Zahlreiche kleinere Trupps verteilten sich an diesem Tag innerhalb des gesamten Untersuchungsgebiets mit einem leichten Schwerpunkt in der südlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes. Einzig in der nördlichen Windparkfläche wurden keine Kiebitze registriert. In der Phase des wesentlich längeren Herbstzuges konnten keine Kiebitze registriert werden. Auf eine Kartendarstellung der Rastvogelergebnisse kann aufgrund der gleichmäßigen Verteilung der Kiebitze sowie des Fehlens räumlicher Schwerpunkte anderer Arten mit höheren Individuenzahlen verzichtet werden. Am 11.01. überflogen ca. 320 Grau- und am 18.01. ca. 90 Blässgänse das Untersuchungsgebiet. Am 05.03. wurden mehrere Kranichtrupps mit insgesamt 493 Individuen gesichtet. 44 Individuen kreisten in niedriger Höhe über der Windparkfläche im Norden. Alle beobachteten Überflüge erfolgten in potenzieller Rotorhöhe (70-200m).

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 31 Datum Ki GbV Grp RbV Lm Stm Her Sim Bla Gra Kag Grr Sir Kch Sto Kr Sis Rk Kra Sa Rt Mb Sp Tf Bf Ha Kw Row Wsb Rm S Wd Rd P Waw Bwl Rw Ssp G B Fe 16.03. 16 30 17 1 1 29.03. 22 21 9 4 1 500 30.03. 6 9 4 6 3 1 1 2 03.04. 5 4 1 1 1 04.04. 5 1 1 12.04. 7 1 4 13.04. 9 1 1 1 20.04. 7 4 2 11 1 26.04. 3 2 1 05.05. 1 1 1 06.05. 3 1 1 1 3 15.05. 23 5 1 16.05. 3 7 1 28.05. 6 2 01.06. 13 4 27 1 8 04.06. 2 08.06. 2 1 18.06. 2 19.06. 10 3 02.07. 12 9 1 04.07. 3 2 09.07. 3 8 17.07. 1 22.07. 4 28.07. 3 03.08. 2 09.08. 1 2 15.08. 1 3 22.08. 6 1 29.08. 4 05.09 1 13.09. 2 2 1

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 32 Datum Ki GbV Grp RbV Lm Stm Her Sim Bla Gra Kag Grr Sir Kch Sto Kr Sis Rk Kra Sa Rt Mb Sp Tf Bf Ha Kw Row Wsb Rm S Wd Rd P Waw Bwl Rw Ssp G B Fe 18.09. 4 26.09. 1 2 1 07.10. 5 11.10. 5 1 18.10. 225 (2) 2 25.10. 7 5 01.11. 17 6 08.11. 4 15.11. 6 23.11 4 29.11. 3 07.12. 35 3 14.12. 5 20.12. 1 1 6 1 28.12. 7 1 05.01. 40 5 11.01. (320) 8 2 18.01. (90) (1) 1 70 5 1 22.01. 300 4 28.01. 3 2 15 2 32 14 1 25 04.02. 9 52 210 2 1 20 70 15 11.02. 1 2 40 120 110 15 2 30 90 80 20.02. 5 10 27.02. 40 5 05.03. 78 (15) 12 (493) 183 12 1 14.03. 300 7 1 20.03. 4023 8 305 9 1 27.03. 302 19 10 20 125 2 () = Überflug Tabelle 11: Ergebnisse der Gastvogelkartierungen 2012/2013

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 33 Ki = Kiebitz, Grp = Goldregenpfeifer, Lm = Lachmöwe, Stm = Sturmmöwe, Her = Heringsmöwe, Sim = Silbermöwe, Bla = Blässgans, Gra = Graugans, Kag = Kanadagans, Grr = Graureiher, Sir = Silberreiher, Kch = Kranich, Sto = Stockente, Rk = Rabenkrähe, Kra = Kolkrabe, Rt = Ringeltaube, Mb = Mäusebussard, Sp = Sperber, Tf = Turmfalke, Bf = Baumfalke, Ha = Habicht, Kw = Kornweihe, Row = Rohrweihe,Wsb = Wespenbussard, Rm = Rotmilan, S = Star, Wd = Wacholderdrossel, Rd = Rotdrossel, P = Pirol, Waw = Waldwasserläufer, Bwl = Bruchwasserläufer, Rw = Raubwürger, Ssp = Schwarzspecht, G = Goldammer, B = Buchfink, Fe = Feldsperling

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 34 3.3.2 Bewertung Eine Einstufung der Bedeutung des Gebietes für Wasser- und Watvögel kann nach der standardisierten Methode von KRÜGER et al. (2010) vorgenommen werden. Dieses Verfahren bewertet Gastvogellebensräume von Wat- und Wasservögeln nach den beobachteten Tagesmaxima und ordnet diese bestimmten Kategorien von lokaler bis internationaler Bedeutung zu. Grundsätzlich gilt dabei, dass ein Gebiet nur dann eine bestimmte Bedeutung erreicht, wenn mindestens für eine Art das jeweilige Kriterium in der Mehrzahl der untersuchten Jahre erreicht wird. Bei nur einjährigen Untersuchungen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass eine Bedeutung des Gebietes auch bei nur einmaligem Überschreiten des Kriterienwertes gegeben ist (KRÜGER et al. 2010). KRÜGER et al. (2010) sehen hinsichtlich der in im Untersuchungsgebiet relevanten Arten folgende Schwellenwerte für die jeweiligen Bewertungskategorien vor (Tabelle 12): Tabelle 12: Einstufung der Bewertungskategorien für ausgewählte Arten nach KRÜGER et al. (2010) für den Naturraum Tiefland Lokal Regional Landesweit National International Kranich 140 270 540 1.500 1.900 Kiebitz 680 1.350 2.700 7.500 20.000 Lachmöwe 800 1.600 3.200 5.000 20.000 Sturmmöwe 250 500 1.000 1.800 20.000 Silbermöwe 65 130 260 2.000 5.900 Heringsmöwe 120 230 460 1.100 3.800 Die Anwendung dieses Verfahrens für die Tagesmaxima der Sichtungen im Untersuchungsgebiet (vgl. Tabelle 10) führt zu folgendem Ergebnis: Landesweite Bedeutung für den Kiebitz (20.03.2013) Es wird deutlich, dass das Untersuchungsgebiet eine besondere Bedeutung für den Kiebitz aufweist. Die festgestellte Bedeutung gilt für nahezu die gesamten offenen Flächen des Untersuchungsgebietes mit einem leichten Überwiegen in der Südhälfte. Besondere Schwerpunkträume, insbesondere in den vorgesehenen Windparkflächen, existieren nicht. Die festgestellte landesweite Bedeutung resultiert allerdings möglicherweise nur aus der besonderen Witterungssituation im Frühjahr 2013, bei der es in ganz Niedersachsen zu einem Zugstau und zu einem Auftreten größerer Kiebitzzahlen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums kam. Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass außer einem einzigen Termin im März 2013 das Untersuchungsgebiet nur eine sehr geringe Bedeutung für Gastvögel aufwies, insbesondere für Wat- und Wasservögel. Schwerpunkträume für durchziehende oder überwinternde Greifvögel wurden ebenfalls nicht festgestellt.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 35 3.3 Kenntnisstand zur Empfindlichkeit der relevanten Gastvogelarten 3.3.1 Scheuch- und Barrierewirkung Für eine Reihe von Gastvogelarten ist im Vergleich zu den Brutvögeln eine deutlich höhere Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen vielfach nachgewiesen und durch aktuelle Literatur bestätigt (z.b. HÖTKER et al. 2004, REICHENBACH et al. 2004, MÖCKEL & WIESNER 2007, STEINBORN et al. 2011). Insbesondere Gänse, Enten und Watvögel halten im Allgemeinen Abstände von bis zu mehreren Hundert Metern ein. Für die besonders empfindlichen Gänse lässt sich nach HÖTKER et al. (2004) ein Mindestabstand von 400-500 m ableiten. Dies wurde durch Untersuchungen auf Fehmarn bestätigt (BIOCONSULT-SH & ARSU 2010). Für den Kiebitz geben HÖTKER et al. (2004) mittlere Meidungsabstände von ca. 250 m an, was sich mit den Ergebnissen einer siebenjährigen Studie von STEINBORN et al. (2011) deckt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass große Trupps deutlich größere Abstände einhalten als kleinere Trupps, die sich den Anlagen eher annähern. Dies ist auch aus anderen Untersuchungen bekannt (vgl. REICHENBACH 2003). Möwen sind hingegen generell durch eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen gekennzeichnet. Insbesondere für Lach- und Sturmmöwen sind Vertreibungswirkungen über 100 m hinaus nicht bekannt (REICHENBACH et al. 2004, STEINBORN et al. 2011). 3.3.2 Kollisionsgefährdung Die Kollisionsgefährdung von Gastvogelarten korrespondiert mit deren Empfindlichkeit gegenüber der Scheuchwirkung. Empfindliche Arten, die die Nähe von Windparks meiden, wie z.b. Gänse, treten nur selten als Kollisionsopfer auf (vgl. Tab. 8). Insofern weisen in großen Trupps auftretende Wat- und Wasservögel zwar eine hohe Empfindlichkeit gegenüber der Scheuchwirkung von Windenergieanlagen auf, sind dementsprechend jedoch nur in geringem Maße durch ein Kollisionsrisiko betroffen. Anders hingegen Möwen, die auch häufiger innerhalb von Windparks Nahrung suchen und daher entsprechend öfter als Gänse, Kraniche oder Kiebitze als Kollisionsopfer gefunden werden (BIOCONSULT SH & ARSU 2010, vgl. auch Tabelle 8). 3.4 Konfliktanalyse Scheuch- und Vertreibungswirkungen auf Gastvögel infolge des geplanten Windparks sind nicht oder nur in geringem Umfang zu erwarten. Dies wird damit begründet, dass das Untersuchungsgebiet keine oder nur eine sehr geringe Bedeutung für besonders empfindliche Gastvogelarten wie Gänse, Kraniche und Limikolen aufweist. Die festgestellten Möwen zeigen ggf. eine Meidung der unmittelbaren Anlagennähe, können jedoch aufgrund der großen Abstände zwischen modernen Windenergieanlagen auch die Flächen innerhalb des Windparks weiterhin zur Nahrungssuche nutzen. Dies gilt auch für das kurzzeitige Auftreten des Kiebitz. Beim Erreichen der landesweiten Bedeutung am 20.03.2013 konzentrierten sich die insgesamt im Untersuchungsgebiet registrierten ca. 4.000 Kiebitze nicht in wenigen großen Trupps in der Nähe der geplanten Windparkflächen. Stattdessen verteilten sie sich weitgehend gleichmäßig in zahlreichen kleineren Trupps über das gesamte Untersuchungsgebiet, wobei innerhalb der großen nördlichen Windparkfläche keine Kiebitze auftraten. Hieraus lässt sich ableiten, dass die festgestellten Truppgrößen zwar kleinräumig die Nähe der Anlagen meiden werden, dies

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 36 jedoch nicht dazu führt, dass die festgestellte Bedeutung des Untersuchungsgebietes, die ohnehin nur an einem Termin festgestellt wurde, verloren geht. Große Ansammlungen von Kiebitzen mit entsprechend höherer Empfindlichkeit wurden nicht festgestellt. Bezüglich des Kollisionsrisikos sind unter den festgestellten Gastvogelarten wiederum nur die Möwen relevant. Die festgestellten Individuenzahlen sind jedoch so niedrig, dass das Kollisionsrisiko für diese Arten vernachlässigt werden kann. Die festgestellten Mäusebussardzahlen entspricht der flächendeckenden Verbreitung dieser Art außerhalb der Brutzeit, ein spezifischer Konfliktschwerpunkt im Bereich des geplanten Windparks besteht nicht. 3.5 Hinweise zu Eingriffsregelung und Artenschutz Erhebliche Beeinträchtigungen von Gastvögeln gemäß 14 BNatSchG entstehen durch den geplanten Windpark nicht. Die Lebensraumfunktion bleibt in der festgestellten Bedeutung weiterhin erhalten, da keine weitreichenden Scheuch- und Vertreibungswirkungen auf das vorkommende Artenspektrum zu erwarten sind. Spezifische Kompensationsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionsverlusten sind ebenfalls nicht erforderlich. Der artenschutzrechtliche Verbotstatbestand des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird im Hinblick auf Gastvögel durch das geplante Vorhaben nicht berührt.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 37 4. FLEDERMÄUSE 4.1 Methoden 4.1.1 Detektorerfassung Die Erfassung fußt auf den methodischen Empfehlungen von RAHMEL et al. (2004), des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2011) sowie der Abstimmung mit der UNB des Landkreises Oldenburg. Es wurden hiernach im Zeitraum von Mitte April bis Anfang Oktober 19 Kartierdurchgänge durchgeführt (4 halbe Nächte zum Frühjahrszug, 5 ganze Nächte zur Lokalpopulation sowie vier ganze und sechs halbe Nächte sowie eine Nachmittags- und Abendbegehung zum Herbstzug; Tabelle 13). Die Erhebung begann i.d.r. jeweils ca. eine halbe bis viertel Stunde vor Sonnenuntergang und endete etwa bei Sonnenaufgang (im Fall der ganzen Nächte) bzw. 1-2 Stunden nach Mitternacht (bei den halben Nächten). Der Kartierdurchgang am 11.10. wurde bereits in den Nachmittagsstunden begonnen, um in einem ersten Durchgang gezielt auf ggf. früh fliegende Abendsegler achten zu können. Der Kartierer postierte sich zur Ausflugzeit an strukturell günstigen n (potenzielle Quartiere oder Flugstraßen), wo er so lange verblieb, bis der Ausflug als beendet angesehen werden konnte. Danach wurde das Untersuchungsgebiet (bis ca. 1.000 um die geplanten Anlagenstandorte) auf unterschiedlichen Routen befahren (mit dem Auto bei max. ca. 15 km/h), um die Verteilung jagender Fledermäuse zu erfassen. Teilbereiche wurden auch begangen. Es handelt sich somit nicht um eine flächendeckende Erfassung, sondern um eine Transektmethode (zur Kartierstrecke siehe Karten 3 bis 6). Bei den Kartierungen wurde auf diese Weise das Untersuchungsgebiet ein- bis zweimal während der Nacht bearbeitet. Morgens wurden bei den Sommerbegehungen erneut potenzielle Flugstraßen und Quartierstandorte kontrolliert, um durch die Feststellung von gerichteten Streckenflügen und des charakteristischen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug weitere Hinweise auf Quartiere zu erhalten. Tabelle 13: Termine und Witterung der Fledermauskartierung Dötlingen 2012 Datum Wetter Anzahl Dauer Kartierdurchgänge 19.04. Klar-bedeckt, Windstärke 1-3, trocken, 11-8 C 1 ½ Nacht 26.04. Bedeckt, Windstärke 2-3 (Böen), trocken, 13-15 C 05.05. 100% Bewölkung, Windstärke 2-3, leichter Regen, 8 C 11.05. Wolkig-klar, Windstärke 2-4, trocken, 12-9 C 1 ½ Nacht 1 ½ Nacht 1 ½ Nacht 24.05. Klar, Windstärke 3-1, trocken, 12-9 C 1 1 Nacht 05.06. 20-100% Bewölkung, windstill, trocken, 9-7 C 1 1 Nacht

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 38 21.06. 100% Bewölkung, windstill, leichte Regenschauer, 15 C 04.07. 10% Bewölkung, Windstärke 1, trocken, 19 C 17.07. 90% Bewölkung, Windstärke 2, leichte Regenschauer, 19-16 C 03.08. 10% Bewölkung, Windstärke 2, trocken, 24-17 C 09.08. 10% Bewölkung, Windstärke 2, trocken, 15-12 C 15.08. 70% Bewölkung, Windstärke 3, trocken, 22-16 C 22.08. 40% Bewölkung, Windstärke 2-3, trocken, 20-16 C 29.09. 90% Bewölkung, Windstärke 1, trocken, 20-13 C 05.09. 40% Bewölkung, Windstärke 1-2, trocken, 16-11 C 13.09. 30% Bewölkung, Windstärke 2-3, trocken, 16-10 C 18.09. 90% Bewölkung, Windstärke 2, trocken, 14 C 07.10. 60% Bewölkung, Windstärke 2-3, trocken, 12-9 C 1 1 Nacht 2 1 Nacht 2 1 Nacht 1 ½ Nacht 1 ½ Nacht 1 ½ Nacht 2 1 Nacht 2 1 Nacht 2 1 Nacht 2 1 Nacht 1 ½ Nacht 1 ½ Nacht 11.10. 20% Bewölkung, Windstärke 2, trocken, 14-8 1 nachmittags + 1 nachts ½ Nacht ab ca. 2,5 Stunden vor Sonnenuntergang Die Kartierung wurde mit Hilfe von Ultraschall-Detektoren (D-240x, Mischer mit Zeitdehner) und Sichtbeobachtungen durchgeführt. Mit den Detektoren ist es möglich, die Ultraschallaute, die Fledermäuse zur Orientierung und zum Beutefang einsetzen, für menschliche Ohren hörbar zu machen. Die Artbestimmung anhand der akustischen Charakteristika dieser Laute erfolgte nach AHLÉN (1990b; AHLÈN 1990a) LIMPENS & ROSCHEN (1995) sowie BARATAUD (2000). Die Verwendung von Detektoren bietet den Vorteil, mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand relativ schnell zu Aussagen über das Auftreten von Fledermäusen in Jagdgebieten, auf Flugstraßen oder in Quartieren zu gelangen. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass einige Arten, wie z.b. die Langohren, aufgrund der sehr geringen Lautstärke ihrer Ortungsrufe mit Detektoren nur auf sehr kurze Entfernung wahrgenommen werden können, sodass diese beiden Arten bei Detektorerfassungen in der Regel unterrepräsentiert sind. Bei einigen Arten der Gattung Myotis (z.b. Fransen- sowie Große und Kleine Bartfledermaus) ist eine eindeutige Determination mit Detektoren bei kurzen Kontakten schwierig, da sich die Ortungslaute auf Artniveau nur wenig unterscheiden. Zusätzliche Sichtbeobachtungen zum Jagdverhalten können hier bei längerer Verweildauer der Fledermaus hilfreich sein. Insgesamt jedoch lassen sich die meisten der in Nordwestdeutschland vorkommenden Fledermausarten mit Detektoren gut erfassen (vgl. PETERSEN et al. 2004, RAHMEL et al.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 39 2004). Dies gilt insbesondere für die Arten, die als potenziell besonders gefährdet durch Windenergieanlagen gelten (Gattungen Nyctalus und Pipistrellus). In der Auswertung wurde aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in der Bestandskarte jeder einzelne Fledermauskontakt dargestellt. Sollte im Gelände ein Individuum über längere Zeit geortet worden sein und war der Kartierer überzeugt, dass es sich nicht um mehrere Individuen handeln konnte, wurde dies in der Bestandskarte als ein einzelner Kontakt dargestellt. 4.1.2 Horchkistenerfassung Zusätzlich zu der Arbeit des Kartierers wurden an 18 Standorten innerhalb der potenziellen Windparkfläche jeweils zwei Horchkisten im Gelände ausgebracht, um eine kontinuierliche Aktivitätsaufzeichnung über jeweils die gesamte Nacht zu erhalten (Horchkisten-Standorte siehe Abb. 1). Hierbei handelt es sich um automatische Registriergeräte bestehend aus einem Detektor, einem sprachgesteuerten Diktiergerät und einem Zeitgeber (vgl. RAHMEL et al. 1999 und Abb. 1). Die eingestellten Frequenzen der Detektoren betrugen an jedem Standort 25 und 41. Damit lassen sich Abendsegler und Breitflügelfledermaus (25 ) sowie Pipistrellus- und Myotis-Arten (41 ) erfassen. Innerhalb der Gattung Pipistrellus lassen sich Rauhautfledermäuse mit der eingesetzten Technik und den fest eingestellten Frequenzen nicht eindeutig von Zwergfledermäusen unterscheiden. Für die Relation zwischen diesen beiden Arten werden daher die Ergebnisse der Detektorkartierung heran gezogen. Zudem unterscheiden sich beide Arten nicht hinsichtlich ihrer Kollisionsgefährdung durch Windenergieanlagen, so dass sich für die Konfliktbewertung keine Konsequenzen ergeben.

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 40 HK 1 HK 2 HK 3 HK 4 HK 5 HK 6 HK 7 HK 8 HK 9 HK 10 HK 11 HK 12 HK 13 HK 14 HK 17 HK 16 HK 18

Faunistisches Gutachten zum gepl. Windpark Dötlingen 41 HK 15 Abb. 1: Lage und Nummerierung der Horchkistenstandorte Abb. 1: Beispiel für den Aufbau einer Horchkiste