Geschäftsstelle des Gutachterausschusses BODENRICHTWERTE 2016 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Neulingen hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 anhand der Auswertung der Kaufpreissammlung die nachstehenden sowie die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 festgestellt. Nach 195 ff Baugesetzbuch (BauGB) ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege eines Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle. Bei ihr wird u.a. die Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung werden gemäß 196 Abs. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands ermittelt (Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte sind von der Gemeinde bekannt zu machen sowie dem Finanzamt zu übermitteln. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzonen), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche oder sonstige Anlagen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Grundstücksgestalt, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, etc. bewirken in der Regel Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und sind im Einzelfall durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Des weiteren sind im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten, der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen sowie den beschreibenden Attributen nicht abgeleitet werden. Seite 1 von 8
BODENRICHTWERTE 2016 W E R T Z O N E /m² Ortsteil Bauschlott 100 100,00 101 230,00 102 220,00 103 150,00 104 220,00 105 260,00 106 - / - 107 260,00 107/1 230,00 108 120,00 109 190,00 110 190,00 111 190,00 112 260,00 113 230,00 114 230,00 115 250,00 116 280,00 117 2,00-3,80 118 300,00 Landwirtschaftsfläche 2,50 Hausgärten 20,00 Seite 2 von 8
(Auszug aus Bodenrichtwertkarte) Seite 3 von 8
WERTZONE Ortsteil Göbrichen /m² 200 100,00 201 200,00 202 240,00 203 120,00 203/1 250,00 204 110,00 204/1 225,00 205 200,00 205/1 230,00 206 140,00 207 130,00 208 160,00 209 150,00 210 240,00 211 120,00 212 80,00 213 220,00 214 240,00 215 240,00 216 130,00 217 20,00 218 25,00 Landwirtschaftsfläche 2,70 Hausgärten 20,00 Seite 4 von 8
(Auszug aus Bodenrichtwertkarte) Seite 5 von 8
WERTZONE /m² Ortsteil Nußbaum 300 90,00 301 120,00 302 60,00 303 160,00 304 170,00 305 -/- 306 -/- 307 80,00 308 170,00 309 225,00 310 200,00 311 150,00 312 200,00 313 17,00 314 17,00 315 17,00 316 130,00 Landwirtschaftsfläche 1,70 Hausgärten 17,00 Seite 6 von 8
(Auszug aus Bodenrichtwertkarte) Seite 7 von 8
Die jeweiligen Bodenrichtwertkarten mit der Zuordnung der Wertzonen können beim Gutachterausschuss bzw. auf der Homepage der Gemeinde Neulingen www.neulingen.de eingesehen werden. Wald: 0,50 1,50 (ohne Baumbestand) Brachland/Unland/Gehölz: 0,50 Bauerwartungsland: 10-15% vom Bauland Neulingen, 18.05.2017 Ralf Kilgus (Vorsitzender des Gutachterausschusses) Seite 8 von 8