Menschenrechte achten das Organisational Capacity Assessment Instrument (OCAI)



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Transkript:

Menschenrechte achten das Organisational Capacity Assessment Instrument (OCAI) Das Organisational Capacity Assessment Instrument (OCAI) soll Ihnen dabei helfen, die Management- Kapazitäten Ihres Unternehmens bezüglich seiner Auswirkungen 1 auf Menschenrechte 2 zu beurteilen und zu verbessern. Die Vorteile dieses Tools im Überblick: Es dient als Grundlage für eine erste Diskussion über Menschenrechte in Ihrem Unternehmen. Es zeigt Ihnen, wo Ihr Unternehmen beim Management seiner Auswirkungen auf Menschenrechte zurzeit steht und gibt Hilfestellung wie es sich verbessern kann z. B. durch die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Strategien und Systemen, die Einbindung relevanter Stakeholder, die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie die Verbesserung der Unternehmenskommunikation. Es unterstützt Sie dabei, Schwerpunkte sowie kurz- und langfristige Ziele für den konkreten Umgang mit Menschenrechten festzulegen und dabei die Besonderheiten Ihrer Branche, die Firmengröße, die geographische Präsenz und andere Risikofaktoren angemessen zu berücksichtigen. Es erlaubt eine Einschätzung, wie gut Ihr Unternehmen gerüstet ist, um seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte 3 (corporate responsibility to respect human rights) gemäß der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) 4 nachzukommen. Das OCAI umfasst einen Fragebogen zur Selbstbeurteilung mit 22 Fragen zu den wichtigsten Elementen der unternehmerischen Menschenrechtsverantwortung, wie sie in den UN-Leitprinzipien dargestellt ist. Die Verantwortung Menschenrechte zu achten, ist inzwischen ein weltweit akzeptierter Verhaltensstandard, dessen Einhaltung von jedem Unternehmen erwartet wird, und zwar unabhängig von der Größe oder dem Land, in dem es tätig ist. Die UN-Leitprinzipien schaffen Klarheit zu und bieten einen Rahmen für die Umsetzung der ersten beiden Prinzipien des Global Compacts 5. Die Fragen im OCAI sind in fünf Abschnitte unterteilt: vier Fragen zur Grundsatzerklärung / Menschenrechtstrategie, vier Fragen zur Ermittlung der Auswirkungen auf Menschenrechte, elf Fragen zur Integration der Achtung der Menschenrechte, zwei Fragen zur Performance-Messung und Kommunikation und eine Frage zu Beschwerdemechanismen. 1 Auswirkungen auf die Menschenrechte (human rights impacts) liegen vor, wenn eine Handlung einen Menschen in der Ausübung seiner Menschenrechte beeinflusst. Tatsächliche Auswirkungen auf die Menschenrechte sind Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder gerade eintreten. Potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte können eintreten, sind aber noch nicht eingetreten. 2 Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten, die allen Menschen ohne Unterschied zu eigen sind. Hinter den Menschenrechten steht der Grundgedanke, dass die Würde aller Menschen geachtet werden muss. 3 Für mehr Informationen zur unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte schauen Sie bitte in den Abschnitt Hintergrund Menschenrechte und Wirtschaft. 4 Guiding Principles on Business and Human Rights, UN Human Rights Council, 2011, https://www.globalcompact.de/publikationen/guiding-principles-business-and-human-rights 5 http://www.globalcompact.de/themen/menschenrechte Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 1

Beim Ausfüllen des OCAI-Fragebogens sollen Sie einschätzen, wo Ihr Unternehmen in Sachen Menschenrechte zurzeit steht. Die Beurteilung erfolgt entlang eines Spektrums, das von inaktiv bis hin zu Menschenrechts-Förderer reicht. Die verschiedenen Bewertungsstufen werden bei jeder Frage kurz erläutert, um Ihnen die Einschätzung zu erleichtern. Außerdem können Sie angeben, welche Stufe Ihr Unternehmen anstrebt. Der Unterschied zwischen dem Ist-Zustand und dem angestrebten Niveau stellt den Weg dar, den Ihr Unternehmen bis zur Erreichung seines Ziels zurücklegen muss. Durch das Ausfüllen des Fragebogens erhalten Sie einen Überblick über Ihre derzeitigen Kapazitäten und Ihre Ziele, den Sie für die weitere Stategieentwicklung und Bewusstseinsbildung nutzen können. Das OCAI wurde entwickelt, um: zu verdeutlichen, welche Managementmaßnahmen notwendig sind, damit ein Unternehmen seiner gebührenden Sorgfalt (due diligence) in Sachen Menschenrechte kontinuierlich gerecht wird (z. B. in Bezug auf Zulieferer, Mitarbeiter, Kunden, Beschwerden, Joint-Venture- Partner), Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Managementkapazitäten Ihres Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte über verschiedene Unternehmenseinheiten oder Tochtergesellschaften hinweg oder mit anderen Unternehmen zu vergleichen, für alle Branchen und Unternehmensgrößen verwendbar zu sein, Erkenntnisse zu liefern, die dazu genutzt werden können, kontinuierlich Fortschritte zu erzielen. Mehr Informationen zur Nutzung und Entwicklung des OCAI sowie Hintergrundinformationen rund um die Thematik Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie in den folgenden Abschnitten. Wenn Sie gleich mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen wollen, gehen Sie zu Abschnitt II auf Seite 15. Eine Online-Version des OCAI finden Sie unter: www.globalcompact.de/tools/ocai. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 2

Table of Contents I. Hintergrund zum OCAI... 4 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nutzung des OCAI... 4 Hintergrund Menschenrechte und Wirtschaft... 9 Entwicklung des OCAI... 14 II. OCAI-Fragebogen... 15 Grundsatzerklärung / Menschenrechtsstrategie... 15 Ermittlung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte... 19 Die Achtung der Menschenrechte im Unternehmen verankern... 23 Performance-Messung und Kommunikation... 31 Beschwerdemechanismen... 34 III. Feedback und nächste Schritte... 36 Vorschläge: So können Ihre nächsten Schritte aussehen... 36 Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 3

I. Hintergrund zum OCAI Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nutzung des OCAI Das OCAI ist ein Instrument zur Selbstbeurteilung. Im Folgenden finden Sie Fragen und Antworten, die Ihnen dabei helfen, die Grundlagen dieses Instrument zu verstehen und zu erfahren wie Sie es am besten für Ihr Unternehmen nutzen können. Was bedeuten die verschiedenen Farben / Stufen und wie entscheide ich zwischen ihnen? Bei der Beantwortung der Fragen im OCAI werden Sie aufgefordert, den Ist-Zustand Ihres Unternehmens zu beurteilen. Dazu müssen Sie aus einem Spektrum an möglichen Antworten auswählen. Die Beschreibungen sollen Ihnen helfen, den Ist-Zustand Ihres Unternehmens richtig zu beurteilen. Die Entwicklungsstufen reichen von inaktiv bis zu Menschenrechts-Förderer. Grundsätzlich gilt, dass die höheren Entwicklungsstufen in diesem Spektrum die Merkmale der niedrigeren Stufen umfassen. Dies bedeutet, dass die höher stufigen Antworten unter jeder Frage die wesentlichen Merkmale der niedrigeren Stufen enthalten und zusätzlich weitere Merkmale angeben, die für die höhere Entwicklungsstufe typisch sind. Allerdings verläuft der Entwicklungsfortschritt zwischen den Stufen nicht genau linear! Da der OCAI-Fragebogen für verschieden große Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen nutzbar sein soll, sind die möglichen Antworten allgemein gehalten. Die Beschreibungen der einzelnen Entwicklungsstufen, die Sie unter jeder Frage finden, bietet Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihre Einschätzung. Dabei müssen nicht unbedingt alle Merkmale einer Stufe erfüllt sein, um das Unternehmen auf diese Stufe einzuordnen, wenn Sie der Meinung sind, dass es dieses Entwicklungsniveau erreicht hat. Manchmal werden Sie feststellen, dass Ihr Unternehmen sich genau zwischen zwei Stufen befindet. Bitte wählen Sie stets die Stufe, die Ihrer Meinung nach am besten die aktuelle Performance Ihres Unternehmens beschreibt. Bei einigen Fragen werden nur fünf von sechs Entwicklungsstufen näher erläutert. Für die sechste Entwicklungsstufe ist dann der Hinweis keine zusätzlichen Anforderungen angegeben. Bitte wählen Sie diese Stufe, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen von Stufe fünf vollständig und konstant erfüllt. Die folgende Grafik gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über das Farbspektrum und die dahinter liegenden Entwicklungsstufen. Management der Menschenrechtsverantwortung im Unternehmen auf dem Weg in eine nachhaltigere Gesellschaft Kein formelles Bekenntnis zu oder entsprechende Maßnahmen im Bereich Menschenrechte. Ad-hoc- Vorherrschende Motivation ist die Vermeidung von Reputationsrisiko für das Unternehmen. Maßnahmen beschränken Bekenntnis zur Einhaltung von nationalen und internationalen Standards und (Rechts-) Vorschriften. Offizielle Ausgeprägtes Interesse beim Management- Team eine führende Rolle beim Thema zu übernehmen. Die Betrach- Die Achtung der Menschenrechte ist nachweislich in die Unternehmenswerte sowie die unternehmerischen Entschei- Menschenrechte sind ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur sowie der betrieblichen Prozesse. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 4

Maßnahmen wenn Probleme öffentlich bekannt werden. Keine Kommunikation in Bezug auf Menschenrechte. Es werden keine spezifischen Ressourcen bereitgestellt. sich vor allem auf das Problem- und Krisenmanagement in Reaktion auf den Druck wichtiger Stakeholder. Das Verständnis der Menschenrechtsproblematik ist nur schwach verankert. Keine formelle öffentliche Kommunikation. Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten vorhanden. Risikozentrierte, segmentierte Herangehensweise an die Bewertung und das Management von Auswirkungen auf die Menschenrechte 6. Führungsrolle zu Menschenrechten im Unternehmen zugewiesen. Stakeholder werden in den Prozess einbezogen. Öffentliche Kommunikation in Bezug auf Menschenrechte. tungsweise verschiebt sich von der reinen Betrachtung der materiellen Risiken für das Unternehmen zur Betrachtung der Risiken für potenziell betroffene Stakeholder 7. Im Unternehmen gibt es Beispiele für innovative Initiativen oder Projekte zur Lösung von Problemen oder Zielkonflikten in Bezug auf die identifizierten Auswirkungen auf die Menschenrechte. Potenziell betroffene Stakeholder werden dabei eingebunden. dungsprozesse integriert und die Geschäftsführung übernimmt eine starke Führungsrolle. Kontinuierlicher, ganzheitlicher Due Diligence Prozess 8 auch auf lokaler Ebene. Der Schwerpunkt liegt auf dem Kapazitätsaufbau innerhalb des Unternehmens sowie auf kontinuierlicher Verbesserung. Das Unternehmen führt einen ernsthaften Dialog mit potenziell betroffenen Stakeholdern. Es hat sich eine entsprechende Lernkultur entwickelt. Das Unternehmen legt einen Schwerpunkt darauf, die politischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen es tätig ist, positiv zu verändern. Dabei wird innerhalb und außerhalb des Unternehmens eine Kultur gefördert, in der die Achtung der Menschenrechte selbstverständlich ist. Das Unternehmen praktiziert was es predigt und tauscht sich über sein Wissen mit externen Stakeholdern aus. Reaktiver Ansatz aktiver Ansatz proaktiver Ansatz Muss mein Unternehmen die Stufe Strategische Integration bzw. Menschenrechts-Förderer erreichen? Obwohl im OCAI von der Stufe Inaktiv bis hin zur Stufe Menschenrechts-Förderer eine kontinuierliche Verbesserung angelegt ist, bedeutet dies keinesfalls, dass es für jedes Unternehmen angemessen ist, die Stufe Strategische Integration oder Menschenrecht-Förderer zu erreichen. Vielmehr soll das Instrument das Bewusstsein dafür schärfen, wo Ihr Unternehmen zurzeit steht, ob es innerhalb des 6 Auswirkungen auf die Menschenrechte (human rights impacts) liegen vor, wenn eine Handlung einen Menschen in der Ausübung seiner Menschenrechte beeinflusst. Tatsächliche Auswirkungen auf die Menschenrechte sind Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder gerade eintreten. Potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte können eintreten, sind aber noch nicht eingetreten. 7 Ein potenziell betroffener Stakeholder ist eine Einzelperson, deren Menschenrechte durch die Geschäftstätigkeit, die Produkte oder die Dienstleistungen des Unternehmens eventuell beeinflusst werden. 8 Bei menschenrechtsbezogenen Due Diligence Prozessen handelt es sich um kontinuierliche Verfahren, mit denen ein Unternehmen seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommt. Die Ausgestaltung hängt von der Größe und Branche des Unternehmens, dem Umfeld, in dem es tätig ist, sowie seinem individuellen Menschenrechtsrisikoprofil ab. Mit den geeigneten Verfahren kann ein Unternehmen ermitteln, welche Risiken von seiner Tätigkeit für die Menschenrechte ausgehen und welche Maßnahmen zur Prävention bzw. Minderung/Beseitigung der negativen Auswirkungen zu ergreifen sind. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 5

Unternehmens große Diskrepanzen oder Inkonsistenzen gibt, wo es im Vergleich zu anderen Unternehmen steht und welche Entwicklungsstufe Sie allgemein anstreben wollen. Wie ein Unternehmen seiner Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte nachkommt, hängt von den operativen Rahmenbedingungen, der Größe, dem Sektor sowie dem jeweiligen Menschenrechtsrisikoprofil 9 ab. Daher muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, welche internen Kapazitäten es für das wirksame Management von Risiken für die Menschenrechte bereitstellen muss oder kann. Die genauen Prozesse, die eine Bank einrichten wird, werden sich von denen eines Energieversorgers oder eines Agrarbetriebs unterscheiden. Sie werden auch zwischen einem großen, internationalen Konzern und einer kleinen Firma mit einer begrenzten Zahl von Standorten und Zulieferern variieren. Unternehmen sollten dies im Hinterkopf behalten, wenn sie ihre momentane Performance und ihre Ziele mit Hilfe dieses Instruments einordnen. Die Selbstbeurteilung mit dem OCAI soll Ihnen auch helfen zu entscheiden, welche Ziele unter Berücksichtigung des jeweiligen Firmenprofils für Ihr Unternehmen angebracht sind. Ein unter extremen Bedingungen tätiges Bergbauunternehmen strebt vermutlich eine andere Entwicklungsstufe an als ein Logistikunternehmen, das nur in einem Industrieland tätig ist. Eine projektorientiert arbeitende Firma hat sich vielleicht vorgenommen, das Niveau Proaktives Experimentieren zu erreichen, während ein Unternehmen, das sich mit mehreren übergreifenden Menschenrechtsproblemen konfrontiert sieht, eher die Stufe Strategische Integration erreichen will. Unabhängig davon, welche Entwicklungsstufe Ihr Unternehmen erreichen will: Der Unterschied zwischen dem Ist-Zustand und dem angestrebten Niveau entspricht dem Weg, auf den Sie sich machen sollten. Wer sollte in die Nutzung dieses Instruments einbezogen werden? Da häufig mehrere Abteilungen mit Menschenrechten in Berührung kommen, gibt es in Ihrem Unternehmen vermutlich mehrere Personen, die Aspekte des OCAI sinnvoll für ihre Arbeit einsetzen können. Wenn Sie in Ihrer Firma für Nachhaltigkeit verantwortlich sind, können Sie sich mithilfe des OCAI einen Eindruck von den Kapazitäten Ihres Unternehmens im Hinblick auf das Management von Menschenrechtsproblemen verschaffen. Nach Angaben der Unternehmen, die das OCAI während der Testphase erprobt haben, bringt es jedoch den größten Nutzen, wenn es im Rahmen eines echten Dialogs und nicht als rein formalistische Pflichtübung angewendet wird. Sie schöpfen die Möglichkeiten des OCAI am besten im Rahmen eines interaktiven Workshops aus, an dem Vertreter der verschiedenen Unternehmensabteilungen (Personalwesen, Einkauf, Compliance, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Projektmanagement / operatives Geschäft usw.) teilnehmen. Eine derart inklusive Herangehensweise erlaubt es Ihnen, unterschiedliche Perspektiven im Hinblick auf die derzeitige Performance des Unternehmens zu erhalten. Darüber hinaus kann solch ein interaktiver Dialog den Ausgangspunkt für die Entwicklung oder Anpassung eines konkreten Aktionsplans bilden, der in Zukunft umgesetzt werden soll. Idealerweise wird der Workshop von einer Person moderiert, die über Kompetenz und Wissen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte verfügt. Das OCAI kann auch dazu genutzt werden, um festzustellen, wie andere Stakeholder (z. B. Zulieferer oder Geschäftspartner) die Performance des Unternehmens wahrnehmen, so dass sich ein vollständiges Bild des Ist-Zustandes ergibt. 9 Das Menschenrechtsrisiko eines Unternehmens umfasst alle Risiken für negative Auswirkungen auf die Menschenrechte Dritter, die von der eigenen Geschäftstätigkeit oder von den Geschäftsbeziehungen ausgehen. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 6

Sorgen Sie zu Beginn des Dialogs dafür, dass das Ziel der Selbstbeurteilung gegenüber allen Teilnehmern klar kommuniziert wird und dass diese das nötige Engagement mitbringen und für das Thema Menschenrechte ausreichend sensibilisiert sind. Wenn Sie die Teilnehmer bereits zu einem frühen Zeitpunkt für den Prozess und die Ergebnisse der Selbstbeurteilung gewinnen können, wird es später leichter, Unterstützung für die Umsetzung der auf Grundlage der Bewertungsergebnisse entwickelten Aktionspläne zu erhalten. Was berücksichtige ich bei der Selbstbeurteilung? Sie können mit Hilfe des Tools das gesamte Unternehmen beurteilen oder nur die Kapazität bestimmter Tochtergesellschaften, Standorte, Unternehmenseinheiten oder Geschäftspartner analysieren. Beispielsweise kann das Tool Ihnen helfen, die Kapazitäten von verschiedenen Unternehmensabteilungen miteinander zu vergleichen und etwaige Schwachstellen und Risiken aufzudecken. Sie können den Fragebogen auch im Hinblick auf eine bestimmte Kategorie von Menschenrechten ausfüllen. Ebenso können Sie das Tool über mehrere Jahre immer wieder verwenden, um die Fortschritte zu erfassen, die das Unternehmen mit seinem Menschenrechtsprogramm erzielt. Wenn Sie gerade erst beginnen, sich mit dem Management von Menschenrechtsthemen zu befassen oder in einem kleinen Unternehmen arbeiten, kann es sinnvoll sein, das gesamte Unternehmen zu betrachten. Sollten Sie die Beurteilung in einem Team durchführen, sorgen Sie dafür, dass allen Teilnehmern klar ist, auf welche Geschäftseinheit sich die Fragen beziehen. Ich arbeite für ein kleines bzw. mittelständisches Unternehmen (KMU). Wie kann ich das Tool am effektivsten einsetzen? Jedes Unternehmen ganz gleich welcher Art und Größe ist im Sinne der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Dies bedeutet, dass KMU genauso wie Großunternehmen gehalten sind, zu verhindern, dass sie durch ihre Geschäftstätigkeit und ihre Geschäftsbeziehungen Menschenrechte verletzen. Außerdem können bei einem KMU genauso gravierende Menschenrechtsprobleme auftreten wie bei einem großen international tätigen Konzern. Nichtsdestotrotz werden sich in vielen Fällen die Prozesse zur Umsetzung der Menschenrechtsverantwortung bei einem KMU von denen eines größeren Unternehmens unterscheiden. Oft werden die von KMU genutzten Risikomanagementprozesse informeller und weniger stark strukturiert sein als die im OCAI beschriebenen Verfahrensweisen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantwortung des Fragebogens. Versuchen Sie beim Lesen der Antwortmöglichkeiten herauszufinden, ob sich die Grundideen hinter den hier beschriebenen Prozessen und Systemen in der Realität Ihres Unternehmens wiederfinden. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie feststellen, dass sich Ihr Unternehmen auf der reaktiven Seite des Spektrums befindet. Stellen Sie sich vielmehr die Frage, ob diese Position angemessen ist, angesichts der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, die Ihr Unternehmen / Ihre Branche auf das Leben anderer Menschen hat bzw. haben kann. Wenn Sie der Meinung sind, dass einzelne Fragen für Ihr Unternehmen irrelevant sind, können Sie diese überspringen und zur nächsten Frage gehen. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 7

Gibt mir dieses Tool einen Einblick in die Auswirkungen meines Unternehmens auf die Menschenrechte und die unternehmerische Performance bei deren Minderung 10? Das OCAI soll Ihnen helfen, im Rahmen einer Selbstbeurteilung zu ermitteln, wie es um die Managementkapazitäten Ihres Unternehmens im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte bestellt ist. Zwar zielen einige Fragen darauf ab, wie das Unternehmen seine Auswirkungen auf die Menschenrechte ermittelt, doch handelt es sich bei diesem Tool weder um eine menschenrechtsbezogene Folgenabschätzung oder Verträglichkeitsprüfung (human rights impact assessment), noch um eine Compliance-Prüfung. Vielmehr stellt die Selbstbeurteilung eine Chance dar, einen unternehmensinternen Dialog zur Frage anzustoßen, was Ihr Unternehmen im Moment in Bezug auf Menschenrechte leistet und was es leisten möchte. Die eigentliche Stärke des OCAI liegt in der Diskussion, die durch die Selbstbeurteilung angeregt werden soll. In den Abschnitten mit den Hintergrundinformationen finden Sie Hinweise auf Materialien, die Sie für die Durchführung eines human rights impact assessment oder einer Compliance-Prüfung verwenden können. Muss ich alle Fragen in der angegebenen Reihenfolge beantworten? Die Fragen müssen nicht unbedingt in der hier angegebenen Reihenfolge beantwortet werden, auch wenn wir dies empfehlen, damit alle Aspekte der unternehmerischen Menschenrechtsverantwortung berücksichtigt werden. Wenn Sie es für Ihr Unternehmen für sinnvoll erachten, können Sie sich auch auf einen Unterabschnitt bzw. eine Frage beschränken und diese für mehrere Tochtergesellschaften, Standorte, Unternehmenseinheiten, Partner oder Produkte beantworten. Sollte eine Frage auf Ihr Unternehmen nicht zutreffen, können Sie sie unbeantwortet lassen. In diesem Fall kann es jedoch hilfreich sein, zu überlegen, weshalb dieser Sachverhalt für Ihr Unternehmen nicht relevant ist. Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Instrument vertraut zu machen, bevor Sie diese Entscheidung treffen. Hinweise zur verwendeten Terminologie Wir haben uns darum bemüht, Fachbegriffe nur dort zu verwenden, wo sie unbedingt notwendig sind und sie einheitlich zu verwenden. In diesem Zusammenhang gelten folgende Begriffsbestimmungen: Der Begriff Risiko steht im Zusammenhang mit Unternehmen für potenzielle Schäden durch finanzielle Verluste, Rufschädigung oder andere Schadensursachen. Der Begriff Menschenrechtsrisiko oder Risiko für Menschenrechte beschreibt die Gefahr, dass durch die Geschäftstätigkeit oder die Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens die Menschenrechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Begriff Auswirkungen (impacts) wird im Zusammenhang mit den Betroffenen verwendet, deren Menschenrechte durch das Handeln des Unternehmens potenziell oder tatsächlich beeinträchtigt werden. Personen(gruppen), deren Menschenrechte potenziell oder tatsächlich beeinträchtigt werden, werden als (potenziell) betroffene Stakeholder bezeichnet. Andere Akteure, die das Unternehmen beeinflussen können, aber deren Menschenrechte nicht notwendigerweise beeinflusst werden, werden dagegen nur Stakeholder genannt. 10 Der Begriff Minderung (mitigation) bezieht sich auf Maßnahmen zur Verringerung des Umfangs bereits eingetretener Auswirkungen. Die danach verbleibenden Restfolgen erfordern dann entsprechende Wiedergutmachungsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte bezieht sich der Begriff Minderung auf Maßnahmen, durch die die Eintrittswahrscheinlichkeit für bestimmte negative Auswirkungen verringert wird. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 8

Hintergrund Menschenrechte und Wirtschaft Menschenrechte Die Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten, die allen Menschen ohne Unterschied zu eigen sind. Hinter den Menschenrechten steht der Grundgedanke, dass die Würde aller Menschen geachtet werden muss. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 11 (AEMR) stammt aus dem Jahre 1948. Es handelt sich um die international am weitesten verbreitete Verlautbarung von Menschenrechten. Die AEMR zusammen mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) bilden die Internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights). Zusammen mit der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) herausgegebenen Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit geben diese vier Dokumente den Rahmen dafür vor, was unter den international anerkannten Menschenrechten (internationally recognised human rights) verstanden werden kann. Die mehr als 30 Menschenrechte decken zahlreiche Bereiche ab. Zu den Menschenrechten gehören beispielsweise: das Diskriminierungsverbot das Folterverbot das Recht auf Vereinigungsfreiheit das Recht auf Schutz der Privatsphäre das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard das Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand Im Laufe der Zeit werden neue Menschenrechte als solche definiert, indem sich soziale Normen zu allgemein anerkannten Rechten weiter entwickeln, wie beispielsweise beim Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung. Der Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Wirtschaft Die völkerrechtlichen Vorschriften über die Menschenrechte sind an Staaten adressiert und begründen keine direkten Pflichten für Unternehmen. Allerdings sind viele Menschenrechte auch in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten verankert, die wiederum auch für die Wirtschaft verbindlich sind. Die Menschenrechte beziehen sich auf zahlreiche Bereiche, auf die auch Unternehmen Einfluss haben z. B. Beschäftigungspraktiken, Sicherheit, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz, Produktverantwortung, die Einbeziehung von Gemeinschaften, die Achtung gefährdeter Personengruppen sowie die Armutsminderung. Wie jeder andere Teilbereich der Gesellschaft, kann auch die Wirtschaft die Menschenrechte Dritter stark beeinflussen und zwar sowohl positiv als auch negativ. Positive Auswirkungen haben Unternehmen etwa dadurch, dass sie Arbeitsplätze schaffen, die wirtschaftliche Entwicklung fördern und Produkte und Leistungen herstellen, mit denen Menschen ein Leben in Würde führen können. 11 http://www.ohchr.org/en/udhr/pages/language.aspx?langid=ger Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 9

Allerdings kann ein Unternehmen auch negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben etwa auf die seiner Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden sowie der Menschen, die in der Nähe der Firmenoder Produktionsstandorte leben. Grundsätzlich kann das Verhalten von Unternehmen Auswirkungen auf alle Menschenrechte haben. Beispiele für Auswirkungen: Ein Unternehmen verzichtet auf die Ausgabe einer angemessenen Schutzausrüstung, so dass die Mitarbeiter unmittelbar gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt sind. Ein Unternehmen bezieht Produkte von einem Zulieferer, der die Ausweisdokumente seiner Arbeiter einbehält oder weibliche Mitarbeiter als Einstellungsvoraussetzung dazu zwingt, sich einem Schwangerschaftstest zu unterziehen. Ein Finanzdienstleister gewährt einem Unternehmen Kredit für seine Geschäftstätigkeit, die dazu beiträgt, dass Wälder illegal gerodet werden, die u. a. Lebensraum indigener Bevölkerungsgruppen sind. Eine Firma bezieht Produkte von einem Unternehmen, dessen privater Sicherheitsdienst brutal gegen streikende Arbeitnehmer vorgeht. Ein Unternehmen liefert ein Produkt an eine Regierung, die das Produkt zur Folter zweckentfremdet. Eine Firma setzt gezielt Unterauftragnehmer ein, um Arbeiter an der Bildung von Gewerkschaften zu hindern. Das Bewusstsein für die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Menschenrechte ist ebenso gestiegen, wie die Erwartungen, die Politik und Öffentlichkeit an die Wirtschaft richten. 2008 erklärte der UN-Menschenrechtsrat einstimmig, dass jedes Unternehmen eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte hat, die im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen des Unternehmens steht. Immer mehr Firmen haben erkannt, dass die Achtung der Menschenrechte eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der license to operate und für die Begrenzung imagebezogener, betrieblicher, finanzieller und rechtlicher Risiken darstellt. Außerdem fördern ein erfolgreiches Management der Risiken für die Menschenrechte sowie ein positiver Beitrag zur Durchsetzung der Menschenrechte die Entstehung eines stabilen Geschäftsumfelds. Gleichzeitig können Unternehmen sich dadurch in bestimmten Märkten unter Umständen neue Geschäftschancen erschließen und profitieren von einem besseren Betriebsklima, höherer Produktivität und einer geringeren Personalfluktuation. Die Menschenrechte entwickeln sich immer mehr zum bevorzugten Rahmen für die Interpretation der sozialen Seite von Nachhaltigkeit. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Im Juni 2011 hat der UN-Menschenrechtsrat die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 12 einstimmig angenommen. Damit wurden sie zum weltweiten Maßstab für das Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Die Leitprinzipien geben einen Überblick über die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen, um ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden. Gleichzeitig geben sie Auskunft darüber, wie Unternehmen konkret vorgehen können, um Risiken für negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu begegnen. 12 Guiding Principles on Business and Human Rights, UN Human Rights Council, 2011, https://www.globalcompact.de/publikationen/guiding-principles-business-and-human-rights Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 10

Die Leitprinzipien sind das Ergebnis der Forschungsarbeiten und umfassenden Konsultationen, die der vom UN-Generalsekretär eingesetzte Sonderbeauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte, Professor John Ruggie, in seiner sechsjährigen Amtszeit durchgeführt hat. Die Kerngedanken der Leitprinzipien haben bereits Eingang in politische Initiativen der EU und anderer Länder gefunden und wurden bei der Überarbeitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Entwicklung der ISO-Norm 26000, der Aktualisierung der Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) sowie bei verschiedenen Forschungsarbeiten und Kampagnen der Zivilgesellschaft berücksichtigt. Die Leitprinzipien wurden entwickelt, um den vom UN-Menschenrechtsrat 2008 angenommenen UN- Rahmen Schützen, Achten, Rechtsschutz gewähren ( Protect, Respect and Remedy ) zu konkretisieren. Der Rahmen hat für verbindliche Orientierung im Dialog zum Thema Unternehmen und Menschenrechte gesorgt und dazu beigetragen, dass Stakeholder sich in ihren Erwartungen und Maßnahmen annähern. Der UN-Rahmen ruht auf drei Säulen: Der Pflicht des Staates vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte auch durch Unternehmen zu schützen. Der Verantwortung von Unternehmen die Menschenrechte zu achten, was bedeutet mit gebührender Sorgfalt zu handeln, um zu verhindern, dass die Menschenrechte Dritter beeinträchtigt werden und ggf. entstandenen Schaden wieder gutzumachen. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen müssen Zugang zu effektiven gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Beschwerdemechanismen haben. Die Achtung der Menschenrechte eine grundlegende Erwartung an Unternehmen Die Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte stellt eine grundlegende Erwartung an jedes Unternehmen dar, unabhängig von Firmengröße, Branchenzugehörigkeit oder anderen Rahmenbedingungen. Diese Verantwortung geht über die Pflicht zur Einhaltung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften hinaus. Die Menschenrechte zu achten, bedeutet, dass ein Unternehmen für die Auswirkungen seines Handelns auf die Menschenrechte Verantwortung übernimmt und dafür zu sorgen hat, dass es nicht die Menschenrechte anderer beeinträchtigt. Darüber hinaus sind die Unternehmen gehalten, jegliche Beeinträchtigung von Menschenrechten, die von ihrem Unternehmen ausgeht, anzugehen. Dies erfordert von vielen Unternehmen ein Umdenken: Sie müssen beginnen nicht nur das Risiko für ihr Unternehmen sondern vor allem das Risiko für die Beeinträchtigung der Rechte von Dritten zu betrachten. Die Achtung der Menschenrechte stellt keineswegs eine passive Verantwortung dar. Vielmehr muss ein Unternehmen Vorschriften und Verfahrensweisen einführen, um Auswirkungen auf die Menschenrechte erkennen, verhindern, begrenzen und wiedergutmachen zu können. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch die eigene Geschäftstätigkeit des Unternehmens, sondern auch auf Beeinträchtigungen, die mit Standorten, Produkten und Leistungen, Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Kunden oder anderen Firmen in der Lieferkette zusammenhängen. Zudem erstreckt sich diese Verantwortung auf sämtliche Menschenrechte, denn jedes Unternehmen kann durch sein Verhalten potenziell Auswirkungen auf das gesamte Spektrum an Menschenrechten haben. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 11

Negative Auswirkungen auf die Menschenrechte treten auf, wenn einer Person die Möglichkeit genommen wird, ein Menschenrecht uneingeschränkt auszuüben. So verletzt ein Unternehmen, das die Wasserquelle einer Gemeinde verschmutzt, das Recht auf Gesundheit, Wasser und möglicherweise Leben der örtlichen Einwohner. Die Menschenrechte zu achten, bedeutet für ein Unternehmen also, die Menschenrechte anderer nicht zu beeinträchtigen bzw. bei Eintritt eines solchen Schadens angemessen zu reagieren. Wie können Unternehmen ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen? Ein Unternehmen kann seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte durch Einführung geeigneter Unternehmensstrategien und Managementverfahren nachkommen, die der Ausübung der gebührenden Sorgfalt (due diligence) im Sinne der Menschenrechte dienen. Durch die Wahrnehmung dieser Sorgfaltspflicht können die Unternehmen wissen und zeigen ( know and show ), dass sie die Menschenrechte respektieren. Dies umfasst: eine offizielle Grundsatzerklärung / Menschenrechtsstrategie, in der sich das Unternehmen zu den Menschenrechten bekennt die Einführung und kontinuierliche Durchführung von Due Diligence Verfahren, dies umfasst: o die tatsächlichen (bereits eingetretenen oder gerade eintretenden) und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte (d. h. Risiko von Beeinträchtigungen), die das Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen (mit)verursacht, zu ermitteln, o das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und die Ergebnisse der Ermittlung der Auswirkungen im Unternehmen zu verankern und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten, o regelmäßig zu kontrollieren, wie sich die Leistung des Unternehmens in Sachen Menschenrechte entwickelt, und zu kommunizieren, wie es mit Menschenrechtsproblemen umgeht. die Einführung von oder Beteiligung an Prozessen, die dazu geeignet sind, Wiedergutmachung 13 (remediation) bei eingetretenen Schäden zu leisten, die das Unternehmen (mit)verursacht hat. Das OCAI unterstützt Sie dabei, die Kapazitäten Ihres Unternehmens im Hinblick auf all diese Aspekte zu beurteilen. Wo finde ich weiterführende Informationen? Wenn Sie mehr über die Menschenrechte oder die UN-Leitprinzipien und deren Bedeutung für Unternehmen erfahren wollen oder wissen wollen, wie Sie am besten mit der Umsetzung beginnen, sollten Sie sich mit folgenden Websites und Materialien befassen: 13 Der Begriff Wiedergutmachung (remediation) bezieht sich auf eine Handlung oder einen Vorgang zur Behebung eines Fehlers oder Mangels. In diesem Zusammenhang geht es um Maßnahmen, die dazu dienen, eine Beeinträchtigung von Menschenrechten wieder gutzumachen bzw. auszugleichen. Dabei sind unterschiedliche Formen der Wiedergutmachung denkbar. Diese umfassen u. a. Entschuldigungen, die Wiederherstellung von Rechten, finanzielle und nicht finanzielle Entschädigungen, Sanktionen, einstweilige Verfügungen sowie Garantien der Nichtwiederholung. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 12

Business & Human Rights Resource Centre, Getting Started Web Portal, http://www.business-humanrights.org/gettingstartedportal/home Business & Human Rights Resource Centre, Info Portal about the UN Guiding Principles, http://www.business-humanrights.org/documents/unguidingprinciples UN Human Rights Council, 2011, Guiding Principles on Business and Human Rights (UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte), http://www.globalcompact.de/publikationen/guiding-principles-business-and-human-rights Office of the UN High Commissioner for Human Rights, 2011, The Corporate Responsibility to Respect Human Rights - An Interpretive Guide, http://www.globalcompact.de/publikationen/corporate-responsibility-respect-human-rightsinterpretive-guide Business Leaders Initiative on Human Rights / Global Business Initiative on Human Rights / International Business Leaders Forum / Office of the UN High Commissioner for Human Rights / UN Global Compact Office, 2010, A Human Rights Management Framework, http://www.globalcompact.de/publikationen/human-rights-management-framework Castan Centre for Human Rights Law / International Business Leaders Forum / Office of the UN High Commissioner for Human Rights / UN Global Compact Office, 2008, Human Rights Translated A Business Reference Guide, http://www.globalcompact.de/publikationen/human-rights-translated-business-referenceguide Office of the UN High Commissioner for Human Rights / UN Global Compact Office, 2011, Human Rights & Business Learning Tool, http://www.globalcompact.de/publikationen/human-rights-business-learning-tool Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 13

Entwicklung des OCAI Das Organisational Capacity Assessment Instrument wurde von TwentyFifty Limited 14 in Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Lerngruppe Menschenrechte des Deutschen Global Compact Netzwerks 15 entwickelt. Die Entwicklung des Instruments wurde von der Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk 16 finanziell unterstützt. Die Idee zu diesem Projekt geht auf Arbeiten von David Ballard 17 zurück, der zu den Kapazitäten von Organisationen in Reaktion auf den Klimawandel gearbeitet hat. Außerdem sind die Erfahrungen eingeflossen, die TwentyFifty Limited in den letzten zehn Jahren bei der Beratung von international tätigen Unternehmen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und entsprechende Selbstverpflichtungen gesammelt hat. Die Unternehmen aus der Lerngruppe des Deutschen Global Compact Netzwerks haben ebenfalls wertvolle Erfahrungen und Informationen beigesteuert. Die Lerngruppe entstand aus dem Coaching-Programm für Unternehmen zum Thema Menschenrechte, das jährlich vom Deutschen Global Compact Netzwerk durchgeführt wird. Seit 2008 kommen Alumni des Coaching-Programms in der Lerngruppe regelmäßig zusammen, um durch den Austausch über die Umsetzung ihrer eigenen Menschenrechtsprojekte ein besseres Verständnis der Anforderungen an gebührende Sorgfalt zu erhalten. Das OCAI beruht auf dem UN-Rahmen sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Abschnitte mit Hintergrundinformationen wurden auf Basis der Leitprinzipien und des interpretativen Leitfadens des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte 18 verfasst. Bei der Entwicklung des OCAI wurden bereits vorhandene Instrumente im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte betrachtet, um Doppelarbeit zu vermeiden. Wo dies sinnvoll ist, wird auf die entsprechenden Instrumente verwiesen. Die Gespräche, die während der Entwicklung des OCAI mit Unternehmensvertretern geführt wurden, ergaben, dass viele der vorhandenen Bewertungsinstrumente von den Unternehmen aus einer Vielzahl von Gründen nicht verwendet werden. Deshalb wurde das OCAI auf Grundlage der konkreten Erfahrungen aus der Arbeit mit Unternehmen als ebenso einfaches wie praktisches Werkzeug entwickelt, das den Firmen helfen soll, die zur Achtung der Menschenrechte erforderlichen Managementpraktiken systematisch zu betrachten. Die Unternehmen, die das OCAI getestet haben, gaben an, dass der Fragebogen ihnen in der Praxis sehr geholfen hat. Im Juni 2011 veröffentlichte das Deutsche Global Compact Netzwerk einen ersten Entwurf des OCAI, damit Unternehmen es testen und prüfen und entsprechende Rückmeldungen abgeben konnten. Mehr als 100 Stakeholder, meist Firmen, haben zwischen Juli und Dezember 2011 die vorläufige Version des OCAI heruntergeladen. Anfang 2012 wurde das Instrument auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen überarbeitet. Wir danken allen Stakeholdern, die sich an der Testphase beteiligt haben, für ihre wertvollen Hinweise und Vorschläge! 14 www.twentyfifty.co.uk 15 http://www.globalcompact.de/themen/menschenrechte 16 http://www.globalcompact.de/themen/stiftung-deutsches-global-compact-netzwerk 17 David Ballard, Developing Strategic Capacity to Respond to Climate Change, 2007, http://www.alexanderballard.co.uk/dcs/ballard%20-%20final%20accepted%20to%20publisher%20121007.pdf 18 Office of the UN High Commissioner for Human Rights, 2011, The Corporate Responsibility to Respect Human Rights - An Interpretive Guide, http://www.globalcompact.de/publikationen/corporate-responsibility-respect-human-rightsinterpretive-guide Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 14

II. OCAI-Fragebogen Grundsatzerklärung / Menschenrechtsstrategie Hintergrundinformationen In UN-Leitprinzip 16 heißt es: As the basis for embedding their responsibility to respect human rights, companies should express their commitment to meet this responsibility through a statement of policy. Das Prinzip geht weiter auf einige wesentliche Kriterien ein, die eine Grundsatzerklärung oder Strategie zur Achtung der Menschenrechte erfüllen muss. Diese Kriterien werden in den vier unten genannten Fragen aufgegriffen. Eine Grundsatzerklärung im Sinne der UN-Leitprinzipien ist eine von höchster Ebene abgegebene, öffentliche Erklärung, in der sich das Unternehmen zu seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bekennt. Die Grundsatzerklärung kann für sich allein stehen oder Teil anderer Verlautbarungen und Strategien des Unternehmens sein. Wie die näheren Einzelheiten, der Inhalt und der Umfang der Erklärung sowie die zusätzlichen Hinweise aussehen, die für die Umsetzung der Selbstverpflichtung notwendig sind, hängt im Wesentlichen vom individuellen Menschenrechtsrisikoprofil 19 des Unternehmens ab. Dabei versteht man unter Risiko das Risiko für negative Auswirkungen auf die Menschenrechte 20. Die Einbeziehung interner und externer Stakeholder, zu denen auch die potenziell betroffenen Stakeholder 21 oder deren legitime Vertreter zählen, bietet dem Unternehmen eine gute Möglichkeit, um das eigene Risikoprofil zu ermitteln, die Erwartungen der Stakeholder in Erfahrung zu bringen und den Umfang und Schwerpunkte der eigenen Menschenrechtsstrategie festzulegen. Es empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen, eine eigenständige Menschenrechtsstrategie für das Unternehmen zu entwickeln. So ist es mit einer eigenständigen Menschenrechtsstrategie einfacher, von höherer Ebene Unterstützung dafür zu bekommen, Menschenrechte als Rahmen für soziale Nachhaltigkeit im Unternehmen zu definieren. Gleichzeitig bietet eine eigenständige Strategie einen guten Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Sensibilisierung der Stakeholder innerhalb und außerhalb des Unternehmens und trägt dazu bei, diese mit den Begriffen rund um die Menschenrechtsthematik vertraut zu machen. Und schlussendlich liefert eine eigenständige Strategie einen klaren Ausgangspunkt für konkrete Umsetzungsmaßnahmen. A. Verfügbarkeit Ist Ihre Grundsatzerklärung öffentlich einsehbar und wird sie nach innen und / oder außen kommuniziert? Keine öffentlich verfügbare Grundsatzerklärung zu Menschenrechten. Es gibt allgemeine, unternehmensweit geltende Prinzipien und / oder einen Verhaltenskodex, der öffentlich einsehbar ist und in dem Menschenrechte integriert sind. 19 Das Menschenrechtsrisiko eines Unternehmens umfasst alle Risiken für negative Auswirkungen auf die Menschenrechte Dritter, die von der eigenen Geschäftstätigkeit oder von den Geschäftsbeziehungen ausgehen. 20 Auswirkungen auf die Menschenrechte (human rights impacts) liegen vor, wenn eine Handlung einen Menschen in der Ausübung seiner Menschenrechte beeinflusst. Tatsächliche Auswirkungen auf die Menschenrechte sind Auswirkungen, die bereits eingetreten sind oder gerade eintreten. Potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte können eintreten, sind aber noch nicht eingetreten. 21 Ein potenziell betroffener Stakeholder ist eine Einzelperson, deren Menschenrechte durch die Geschäftstätigkeit, die Produkte oder die Dienstleistungen des Unternehmens eventuell beeinflusst werden. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 15

Das Unternehmen hat eine formelle Grundsatzerklärung zu Menschenrechten veröffentlicht und kommuniziert diese nach innen sowie nach außen gegenüber Geschäftspartnern und anderen relevanten Stakeholdern. Eine umfassende Menschenrechtsstrategie und relevante damit zusammenhängende Dokumente sind in den Hauptsprachen bestimmter (Hochrisiko-)Länder 22 verfügbar, in denen das Unternehmen tätig ist oder zu denen es wesentliche Geschäftsbeziehungen unterhält. Die Inhalte werden zielgerichtet an bestimmte Gruppen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und potenziell betroffenen Stakeholdern kommuniziert. Die Menschenrechtsstrategie und relevante damit zusammenhängende Dokumente stehen in den Landessprachen aller Länder zur Verfügung, in denen das Unternehmen tätig ist oder mit denen es umfangreiche Geschäftsbeziehungen unterhält. Die entsprechenden Inhalte werden allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und sonstigen Stakeholdern durch zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen vermittelt. Keine weiteren Anforderungen. B. Entwicklung Wie wurde Ihre Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten entwickelt? Wie wird sie überprüft und aktualisiert? Keine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten vorhanden. Die Grundsatzerklärung wurde ohne Einbeziehung von Stakeholdern entwickelt und wird angepasst, wenn neue Themen gegen das Unternehmen vorgebracht werden oder neue Rechtsvorschriften erlassen werden. Die Grundsatzerklärung wurde unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder erarbeitet und wird aktualisiert, um neue nationale oder internationale Entwicklungen aufzugreifen oder wenn sich die Schwerpunkte des Unternehmens ändern. Die Genehmigung der Grundsatzerklärung erfolgt durch Führungskräfte auf einer höheren Managementebene. Die Menschenrechtsstrategie wurde im Rahmen eines Konsultationsprozesses entwickelt, an dem Stakeholder sowie externe Fachleute beteiligt waren. Sie wurde von der höchsten Managementebene des Unternehmens verabschiedet und wird regelmäßig aktualisiert. Dabei fließen die Ergebnisse von menschenrechtsbezogenen Folgenabschätzungen (impact assessments) mit ein. In der Grundsatzerklärung wird auf andere relevante Firmenvorschriften verwiesen, die im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der Menschenrechtsstrategie überprüft wurden. Die Menschenrechtsstrategie wurde in einem kooperativen Prozess unter Mitwirkung externer Stakeholder (z. B. NGOs) erarbeitet, zu denen insbesondere auch potenziell betroffene Stakeholder oder deren legitime Vertreter gehören. Die Menschenrechtsstrategie und andere damit im Zusammenhang stehende interne Dokumente werden regelmäßig aktualisiert, etwa wenn sich das Menschenrechtsrisikoprofil des Unternehmens ändert sowie auf Grundlage neuer Erkenntnisse über die Unternehmens-Performance im Bereich Menschenrechte (wie durch Rückmeldungen aus Beschwerdemechanismen). Keine weiteren Anforderungen. C. Zweck Welchen Hauptzweck verfolgt Ihr Unternehmen mit der Grundsatzerklärung? Keine ausdrückliche Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten vorhanden. Die Firmenrichtlinien enthalten eine grundsätzliche Absichtserklärung zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte sowie der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. 22 Der Begriff steht für Länder, in denen das Unternehmen mit einem hohen Risiko für negative Auswirkungen auf die Menschenrechte konfrontiert ist. Länderprofile bekannter NGOs, Regierungen und der Dialog mit der örtlichen Geschäftsführung und Geschäftspartnern helfen Unternehmen dabei, diese Länder zu identifizieren. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 16

Die Grundsatzerklärung dient dazu, die internationalen Erwartungen und Standards zu erfüllen, dazu gehören auch spezifische freiwillige Initiativen, denen sich das Unternehmen verpflichtet hat. Die Menschenrechtsstrategie geht auf bestimmte Menschenrechtsthemen ein, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird die Existenz von Konflikten zwischen internationalen und nationalen Erwartungen und Standards anerkannt. Die Strategie schafft die Grundlage für die Lösung solcher Dilemmata (z. B. bei konkurrierenden Anforderungen Wege zu suchen, die den international anerkannten Menschenrechten 23 zugrundeliegenden Prinzipien trotzdem zu beachten). Das Unternehmen verpflichtet sich in seiner Strategie zum Kapazitätsaufbau in allen Unternehmensteilen, um gemeinsam mit den potenziell betroffenen Stakeholdern die spezifischen Auswirkungen des Unternehmens auf die Menschenrechte zu ermitteln und zu managen. In seiner Menschenrechtsstrategie verpflichtet sich das Unternehmen zur Zusammenarbeit mit anderen Akteuren (z. B. Regierungen und Gemeinden), um umfassendere Menschenrechtsprobleme anzugehen, Dilemmata zu lösen und in der Gesellschaft eine Kultur zu fördern, in der die Achtung der Menschenrechte selbstverständlich ist. D. Geltungsbereich Was wird durch Ihre Grundsatzerklärung abgedeckt? Welche Bereiche und Stakeholder- Gruppen werden darin berücksichtigt? Keine ausdrückliche Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten vorhanden. Die unternehmensweit geltenden Geschäftsgrundsätze und / oder der Verhaltens-Kodex enthalten eine allgemeine Erklärung über die Verantwortung des Unternehmens im Hinblick auf die Menschenrechte und sprechen einige Menschenrechtsfragen an (z. B. Arbeitnehmerrechte). In der Grundsatzerklärung erkennt das Unternehmen an, dass sein Handeln potenziell alle international anerkannten Menschenrechte beeinflussen kann, und gibt Hilfestellung zu den Menschenrechten, die am wahrscheinlichsten beeinflusst werden. 24 Die Erklärung bezieht sich mindestens auf die Internationale Menschenrechtscharta 25 und die ILO-Kernarbeitsnormen 26. Die Erwartungen, an Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere direkt mit den Betriebsstätten, Produkten oder Dienstleistungen verbundene Akteure im Hinblick auf die Menschenrechte, werden klar benannt. 23 Die Internationale Menschenrechtscharta bildet zusammen mit den Kernarbeitsnormen der ILO den Referenzpunkt für die international anerkannten Menschenrechte. 24 Ein typisches Menschenrechtsrisiko für ein Pharmaunternehmen besteht in der Beeinträchtigung des Rechts auf Gesundheit. Für ein IT-Unternehmen liegt es im Bereich Schutz der Persönlichkeit sowie Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Lebensmittelhersteller möchte seinen Schwerpunkt vielleicht bei der Achtung der Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette setzen oder bei den Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Nutzung von Wasser und Land sowie auf die Gesundheit der Verbraucher. Unternehmen, die in Konfliktgebieten oder in von indigenen Bevölkerungsgruppen bewohnten Regionen tätig sind, möchten sicher diese Aspekte in ihrer Grundsatzerklärung betonen. 25 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) geht auf das Jahr 1948 zurück und ist die am weitesten verbreitete Erklärung dessen, was unter Menschenrechten zu verstehen ist. Die AEMR wurde durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (auch: Zivilpakt) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch: Sozialpakt) kodifiziert. Zusammen bilden sie die Internationale Menschenrechtscharta. 26 Die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet die Mitgliedsstaaten auf die in den acht ILO-Kernübereinkommen festgeschriebenen Grundsätze und Rechte. Diese beziehen sich auf vier Themenfelder: die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangs oder Pflichtarbeit, die Abschaffung von Kinderarbeit sowie das Verbot von Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 17

In der Menschenrechtsstrategie benennt das Unternehmen bestimmte Bereiche seiner Geschäftstätigkeit oder Standorte, die besonderer Beachtung bedürfen und gibt weiterführende Handlungshinweise. Es wird beschrieben, wie das Unternehmen mit potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Menschenrechte umgeht und eindeutige Zuständigkeiten und Kontrollmaßnahmen festgelegt. In der Menschenrechtsstrategie werden die menschenrechtsbezogenen Due Diligence Prozesse 27 des Unternehmens beschrieben. Sie enthält Informationen dazu, wie das Unternehmen mit Geschäftspartnern und Gemeinden zusammenarbeiten will, um die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln und zu managen und Kapazitäten zur Erreichung der eigenen Nachhaltigkeitsziele aufzubauen. Vorschriften, Verfahren und Richtlinien im Unternehmen berücksichtigen den Inhalt der Menschenrechtsstrategie (und wurden ggf. entsprechend angepasst). Die Menschenrechtsstrategie sieht vor, mit einem breiteren Kreis an Stakeholdern zusammenzuarbeiten, um dazu beizutragen, dass die Menschenrechte in der Gesellschaft insgesamt geachtet werden. Ressourcen: Für weitere Informationen über die Vorgehensweise zur Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie: Deutsches Global Compact Netzwerk 2012: Ein Leitfaden für Unternehmen - Menschenrechtsstrategien entwickeln, http://www.globalcompact.de/publikationen/menschenrechtsstrategien-entwickeln-einleitfaden-f%c3%bcr-unternehmen Einen Überblick über Grundsatzerklärungen von Unternehmen zu Menschenrechten finden Sie hier: Business & Human Rights Resource Centre, Policy Database, http://www.business-humanrights.org/documents/policies 27 Bei menschenrechtsbezogenen Due Diligence Prozessen handelt es sich um kontinuierliche Verfahren, mit denen ein Unternehmen seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommt. Die Ausgestaltung hängt von der Größe und Branche des Unternehmens, dem Umfeld, in dem es tätig ist, sowie seinem individuellen Menschenrechtsrisikoprofil ab. Mit den geeigneten Verfahren kann ein Unternehmen ermitteln, welche Risiken von seiner Tätigkeit für die Menschenrechte ausgehen und welche Maßnahmen zur Prävention bzw. Minderung/Beseitigung der negativen Auswirkungen zu ergreifen sind. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 18

Ermittlung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte Hintergrundinformationen In UN-Leitprinzip 18 heißt es: In order to gauge human rights risks, business enterprises should identify and assess any actual or potential adverse human rights impacts with which they may be involved either through their own activities or as a result of their business relationships. Auswirkungen auf die Menschenrechte können mithilfe verschiedener Instrumente und Methoden ermittelt werden z. B. durch die Erstellung eines allgemeinen Menschenrechtsrisikoprofils des Unternehmens, die Priorisierung der Länder und / oder Tätigkeiten, bei denen die Menschenrechtsrisiken am größten sind und anschließende gründliche Analyse zu bestimmten Menschenrechtsfragen, die Integration von Menschenrechten in bestehende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen oder die Durchführung einer eigenständigen menschenrechtsbezogenen Folgenabschätzung / Verträglichkeitsprüfung (Human Rights Impact Assessments HRIA) für bestimmte Projekte oder Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht. Ganz gleich für welches dieser Verfahren man sich entscheidet, der Prozess sollte stets systematisch und kontinuierlich durchgeführt werden, so dass ein stimmiges Bild der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte entsteht, die mit der Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Zahlreiche Quellen wie formelle Analysen, NGO-Kampagnen, Nachrichtenberichte, Expertenmeinungen und Beschwerdemechanismen können wertvolle Erkenntnisse für den Beurteilungsprozess liefern. Da es bei den Menschenrechten wie der Name schon sagt um Menschen geht, empfiehlt es sich, die potenziell von negativen Auswirkungen betroffenen Personen und Personengruppen bzw. deren legitime Vertreter in den Prozess einzubinden, um ihre Sichtweisen und Bedürfnisse zu verstehen. Zu diesen Personengruppen können beispielsweise Angestellte, Arbeiter von Zulieferern, die Bevölkerung um Produktionsstätten des Unternehmens oder auch die Endnutzer eines Produkts gehören. Besondere Aufmerksamkeit ist gefährdeten oder marginalisierten Bevölkerungsgruppen 28 zu widmen. Gerade für Großunternehmen mit vielfältigen Geschäftsbeziehungen und Firmen, die über stark begrenzte Kapazitäten verfügen, ist die Priorisierung von Bereichen für die Analyse entscheidend. Eine solche Priorisierung sollte auf Grundlage des Risikos von Menschenrechtsverletzungen erfolgen. A. Kontextanalyse Kennen Sie den Menschenrechtskontext, in dem sich die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens abspielt? Keine etablierten Prozesse, um den Menschenrechtskontext, in dem sich die Geschäftstätigkeit vollzieht, besser zu verstehen. Eine grundlegende Analyse der mit den Menschenrechten verbundenen Geschäftsrisiken findet statt, wo das Unternehmen der Auffassung ist, dass der Konflikt- oder Menschenrechtskontext ein hohes Risiko birgt oder wenn (externe) Stakeholder auf entsprechende Probleme hinweisen. Bewertung erfolgt nicht anhand klarer Standards. Kein strukturierter Prozess, auf dessen Grundlage entschieden wird, wann eine detaillierte Analyse notwendig ist. 28 Die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens kann die Menschenrechte bestimmter (Bevölkerungs-)Gruppen gefährden, deren Belange deshalb besonders zu berücksichtigen sind. Beispiele für gefährdete Gruppen: Menschen mit Behinderungen, Wanderarbeiter, indigene Völker, Angehörige bestimmter Minderheiten, Kinder, Frauen usw. In Anerkennung der Tatsache, dass diese Gruppen eines besonderen Schutzes bedürfen, haben die Vereinten Nationen spezielle Menschenrechtsinstrumente für sie entwickelt. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 19

Menschenrechtssituation und Konfliktdynamik des Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist, werden regelmäßig beurteilt. Menschenrechtsbezogene Risiken werden regelmäßig im Verlauf einer Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehung ermittelt. Für die Bewertung greift das Unternehmen auf eigene und / oder unabhängige Menschenrechtsexpertise zurück. In Hochrisikoländern wird die Ausgangslage bezüglich Menschenrechten und Konflikt gründlich ermittelt. Es wird darauf geachtet, die am stärksten gefährdeten und marginalisierten Gruppen und die Menschenrechtsprobleme, von denen diese betroffen sind, zu identifizieren. Die Ermittlung und Bewertung von Risiken für die Menschenrechte ist fester Bestandteil der Investitionsentscheidungen und dient dazu festzustellen, welche Bereiche der Geschäftstätigkeit erhöhter Aufmerksamkeit bedürfen. Das Unternehmen verfügt über einen klar definierten Prozess, mit dem die Menschenrechtssituation und das Konfliktumfeld in allen Unternehmensteilen und Tätigkeitsfeldern dynamisch analysiert werden. Potenziell betroffene Stakeholder werden in die Auswertung der Analyseergebnisse einbezogen. Die Analyse und Einbeziehung der Stakeholder (und entsprechende Wiedergutmachungsmaßnahmen) erfolgen unter Berücksichtigung der bekannten Konfliktdynamiken und die Konsultationsprozesse werden entsprechend angepasst. Die dynamische Analyse des Menschenrechtskontexts erfolgt im Rahmen eines breiter angelegten Sozialprogramms unter Beteiligung der Regierung und anderer Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. B. Ermittlung Wie werden tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte ermittelt? Keine etablierten Prozesse zur Ermittlung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte. In Bezug auf Bereiche / Projekte / Beziehungen / Standorte, die als besonders risikobehaftet angesehen werden, sowie als Reaktion auf konkrete Probleme oder externe Kritik wird eine grundlegende Bewertung der sozialen Auswirkungen durchgeführt. Bewertung erfolgt nicht anhand klarer Standards. Kein strukturierter Prozess, auf dessen Grundlage entschieden wird, wann eine detaillierte Bewertung notwendig ist. Bei neuen Projekten oder größeren Investitionsvorhaben werden die sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen ermittelt. Dabei werden die Risiken für das Unternehmen identifiziert. Risiken werden regelmäßig im Verlauf einer Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehung bewertet. Bei Standorten oder Geschäftstätigkeiten, die mit einem erhöhten Risiko für die Menschenrechte verbunden sind, wird eine menschenrechtsbezogene Folgenabschätzung / Verträglichkeitsprüfung (HRIA) durchgeführt. Diese erfolgt entweder im Rahmen einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung oder zusätzlich. Die Bewertung erstreckt sich auf alle international anerkannten Menschenrechte, und wird gemäß der relevanten Best Practice in diesem Bereich sowie unter Hinzuziehung interner und / oder unabhängiger Menschenrechtsexpertise durchgeführt. Besonderes Augenmerk wird auf die am stärksten gefährdeten und marginalisierten Gruppen gerichtet, deren Menschenrechte durch die Geschäftstätigkeit oder die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens ggf. beeinträchtigt werden. Das Unternehmen verfügt über einen definierten Prozess, mit dem alle Bereiche und Geschäftsbeziehungen auf potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf die Menschenrechte hin überprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Methoden zur Analyse der Auswirkungen auf die Menschenrechte sind fester Bestandteil der regelmäßigen Bewertungen, die das Unternehmen bei neuen Tätigkeiten / Projekten / Geschäftsbeziehungen durchführt. Spezifische Maßnahmen zur Minderung 29 der negativen Auswirkungen werden in die 29 Der Begriff Minderung (mitigation) bezieht sich auf Maßnahmen zur Verringerung des Umfangs bereits eingetretener Auswirkungen. Die danach verbleibenden Restfolgen erfordern dann entsprechende Wiedergutmachungsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte bezieht sich der Begriff Minderung auf Maßnahmen, durch die die Eintrittswahrscheinlichkeit für bestimmte negative Auswirkungen verringert wird. Version 2.0 TwentyFifty Ltd. Juni 2012 20