Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche. Die Feststellung des GdB ist nicht identisch mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI.
Wo finde ich die Verordnungen zum Schwerbehindertenausweis? Viele Vorschriften zum Schwerbehindertenrecht sind im SGB IX wieder aufgenommen worden. Durch die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch werden aber auch viele andere Bereiche der Sozialversicherungen, des Einkommensteuerrechts usw. berührt. Z.B. im Einkommensteuergesetz 33b ( Pauschbeträge )
Begriff der Behinderung Der Begriff der Behinderung wird im SGB IX 2 definiert: Danach ist ein Mensch behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn...
SGB IX, Teil 2, Kapitel 1. Schwerbehindertenrecht Die Feststellung der Behinderung und der Ausweis werden in 69 Abs. 1-5 des SGB IX beschrieben.
SGB IX Schwerbehindertenrecht 69 Abs.3 Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft vor, so wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
Der Schwerbehindertenausweis Schwerbehindertenausweise bleiben bis zum Ablauf gültig, wenn sie nach dem bis zum 30. Juni 2001 geltenden Recht ausgestellt wurden. Ausnahme: wenn der Grad der Behinderung unter 50 % gesunken ist wird der Ausweis eingezogen.
Merkmale im Schwerbehindertenausweis G Der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Strassenvekehr erheblich beeinträchtigt. ag Der Ausweisinhaber ist aussergewöhnlich gehbehindert. H Der Ausweisinhaber ist Hilflos Bl Der Ausweisinhaber ist Blind Gl Der Ausweisinhaber ist gehörlos
Auf der Vorderseite eines grün/orangen Ausweis Merkzeichen B Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen In Zukunft: Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwer behinderte Menschen berechtigt,die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, das die schwer behinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt.( 146, 2 SGB IX
Schwerbehindertenausweis Beiblatt zum Ausweis mit Wertmarke Streckenverzeichnis KFZ Steuerbefreiung und / oder Wertmarke
33 b Einkommensteuergesetz Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 v. H. werden im Einkommensteuerrecht Pauschbeträge für den Steuerpflichtigen gewährt. Die Beträge können auf Antrag auf die Eltern übertragen werden, wenn der behinderte Mensch diese nicht selbst in Anspruch nimmt.
33 b Abs. 6 Einkommensteuergesetz Wer ein -H- im Ausweis hat, gilt als Hilflos. Der Ausweisinhaber erhält ebenso wie Blinde generell einen Pauschbetrag von 3700,00 / Jahr. Liegen die Aufwendungen höher kann es günstiger sein auf den Pauschbetrag zu verzichten und die außergewöhnlichen Belastungen durch Nachweis der tatsächlichen höheren Belastungen geltend zu machen.
Weitere Pauschalen Für die Haushalthilfe bei Hilflosigkeit des behinderten Menschen 924,00 Für den Heimaufenthalt... 624,00 Erfolgt die Unterbringung zur dauerhaften Pflege 924,00
Weitere Pauschalen: Aussergewöhnliche Belastung... KFZ Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 70 % und Merkzeichen -G- oder von einem GdB von wenigstens 80 %können in angemessenem Umfang private KfZ - Kosten geltend machen. Als Angemessen gilt ein Aufwand von durch die Behinderung veranlasste Privatfahrten von 3000 km / Jahr. Pro km werden 0,30 angesetzt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Zusammengestellt von Rolf Flathmann September 2006