Ergreifen Sie die Initiative 7. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 11. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 15

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2 Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 1 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 11 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 15 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben 2 4 Leistungen der Krankenkassen 39 5 Freiwillige Leistungen öffentlicher Institutionen 45 6 Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung 49 Wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind 5 8 Sonstige finanzielle Unterstützungen 61 9 Ansprüche und Vergünstigungen von A Z 9 10 Hilfreiche Adressen Literaturhinweise 110 Stichwortverzeichnis

3 Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung 1. Grundsätzliches Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die nicht an den beruflichen Status oder bestimmte Einkommen gebunden ist. Somit sind alle Krankenversicherten kraft Gesetzes auch in die Pflegeversicherung einbezogen. Der Leistungsumfang ist grundsätz lich bei allen gesetzlichen und privaten Versicherern gleich. Der Gesetzestext legt fest, wer pflegebedürftig ist: Pflegebedürftig im Sinne des 14 SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mindestens jedoch voraussichtlich für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe benötigen. Wichtig: Seit dem muss der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Inanspruchnahme von Leistungen mindestens fünf Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben. Für mitversicherte Kinder gilt diese Zeit als erreicht, wenn ein Elternteil diese Bedingung erfüllt. Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen u.a. folgende Bereiche: Pflegegeld Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe) Kombination von Geld- und Sachleistung teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel technische Hilfsmittel Wichtig: Die finanzielle Leistung richtet sich nach der Pflegestufe und Art der Pflege (häuslich, teil- oder vollstationär). 50

4 So viel zahlt die Pflegekasse 2. Die Pflegestufen Für die Gewährung von Leistungen an Pflegebedürftige wurden drei Pflegestufen eingerichtet: Erheblich Pflegebedürftige (Pflegestufe I) Hierbei handelt es sich um Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Erforderlicher Zeitaufwand: mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege. Schwerpflegebedürftige (Pflegestufe II) Hierbei handelt es sich um Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Erforderlicher Zeitaufwand: wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege. Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III) Hierbei handelt es sich um Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr (auch nachts) der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Erforderlicher Zeitaufwand: wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden Grundpflege. 3. So viel zahlt die Pflegekasse Zunächst einmal müssen folgende Pflegeleistungen unterschieden werden: Pflegegeld häusliche Pflege teilstationäre Pflege vollstationäre Pflege 51

5 Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld kann gezahlt werden, wenn der/die Pflegebedürftige die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellt. Das kann z.b. durch Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige sein. In dem Fall beträgt das Pflegegeld seit : Leistungen für Versicherte und Pflegebedürftige mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz Sachleistungen durch Fachkräfte eines Pflegedienstes ohne eingeschränkte Alltagskompetenz bis zu Euro Ohne Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Härtefall Pflegegeld für pflegende Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz bis zu Euro Ohne Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu Euro bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu Euro Wichtig: Die zusätzlichen Betreuungsleistungen von 100 Euro bzw. 200 Euro monatlich wegen erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bleiben erhalten. Ob dieser besteht, ergibt sich aus dem Betreuungsgutachten auch, in welcher Höhe. Außerdem darf das Betreuungsgeld anders als das Pflegegeld nur für Leistungen von professionellen Anbietern verwendet werden, wie zum Beispiel den Pflegediensten. Und: In einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpfte Beträge können im folgenden Kalenderjahr noch beansprucht werden. 52

6 So viel zahlt die Pflegekasse Praxis-Tipp: Auch wer schon einen Bescheid der Pflegekasse hat, aus dem hervorgeht, dass eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, muss bei der Pflegekasse die neuen Leistungen einfordern. Nehmen pflegebedürftige Personen Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch, besteht während dieser Zeit ein Anspruch auf 50 Prozent des Pflegegeldes. Der Anspruch ist auf vier Wochen je Kalenderjahr begrenzt. Bei Anträgen für eine Rehabilitation von pflegenden Angehörigen wird deren Pflegetätigkeit berücksichtigt. Rehabilitationskliniken wird es zukünftig erleichtert, zusätzlich auch Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige anzubieten, um einen gemeinsamen Aufenthalt zu ermöglichen. Bei teilstationärer Pflege (Sachleistung) wird vorausgesetzt, dass eine häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maß sichergestellt werden kann. Die Pflegekasse übernimmt bei teilstationärer Pflege: Bei Pflegestufe I: monatlich bis zu 450 Euro Bei Pflegestufe II: monatlich bis zu Euro Bei Pflegestufe III: monatlich bis zu Euro Wichtig: Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des/der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung. Eine vollstationäre Pflege (Sachleistung) kommt infrage, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall pflegebedingte Aufwendungen für Pflegebedürftige wie folgt: Bei Pflegestufe I: monatlich bis zu Euro Bei Pflegestufe II: monatlich bis zu 1.29 Euro Bei Pflegestufe III: monatlich bis zu Euro Wichtig: Ist der/die Pflegebedürftige als Härtefall anerkannt, übernimmt die Pflegekasse pflegebedingte Aufwendungen bis zur Höhe von Euro monatlich. 53

7 Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung Praxis-Tipp: Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (z.b. Rollator, Treppenlift), sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Auch steht ihnen ein Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von bis zu 2.55 Euro zu. Der Eigenanteil, den Betroffene für die Maßnahmen zu tragen hatten, ist zum entfallen. Wichtig: 2008 ist ein Persönliches Budget für Behindertenpflege eingeführt worden. Damit hat der Betroffene selbst die finanzielle Verantwortung. Für die Pflegekassen bedeutet das in jedem Fall eine Einsparung. Bei Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenversicherung (Pflegekasse). 4. Das Finanzamt erhöht den Pauschbetrag Wie bereits erwähnt, gibt es Behinderten-Pauschbeträge, die sich nach der Höhe des Behinderungsgrades richten. Dieser Pauschbetrag erhöht sich auf jährlich 3.00 Euro, wenn der behinderte Mensch hilflos ist. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H. Dieser höhere Pauschbetrag steht auch blinden Menschen zu. Praxis-Tipp: Es reicht auch der entsprechende Bescheid über die Behinderung oder ein Bescheid der Pflegeklasse über die Einstufung in die Pflegestufe III. Wichtig: Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag, der auch dann in voller Höhe gewährt wird, wenn die Behinderung im Laufe des Jahres eintritt oder wegfällt. 54

8 Stichwortverzeichnis Ablehnungsbescheid 80 Altersrente für Schwerbehinderte 80 Änderungsantrag 81 Ansprüche behinderter Kinder 81 Ausbildung eines Kindes 89 Außergewöhnliche Belastungen 29, 82 Außergewöhnliche Gehbehinderung 16 Ausweis 81 BahnCard 4, 82 Bausparverträge, 82 Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit 16 Befreiung von Rundfunkgebühren 1 Begleitperson 23, 101 Begleitung 83 Behinderten-Fahrdienste 46 Behindertenparkplätze 83 Behinderten-Pauschbeträge 84 Behindertentoilette 84 Beiblatt 23 Beiblatt zum Ausweis 84 Beitragsermäßigung 85 Beitragszeiten 34 Bestattungsgeld 5 Besteuerung 31 Betreuungsleistungen 52 Blindengeld 62, 63, 64, 65, 66, 6, 68, 69, 0, 1, 2, 3, 85 Blindenhilfe 62, 63, 64, 65, 66, 6, 68, 69, 0, 1, 2, 3, 86 Blindheit 21 Bundespräsidialamt 4 Deutsche Krebshilfe e.v. 4 Einziehung des Ausweises 86 Erheblich Pflegebedürftige 51 Ermäßigter Fahrpreis 8 Erwerbsminderungsrente 34, 88 Fahrdienst 58, 88 Fernsehgebührenbefreiung 98 Flugverkehr 8 Freifahrt 22 Gebührenbefreiung 90 Gehörlosigkeit 21 Gesetzliche Krankenversicherung 40, 90 Gleichstellung 91 Gleichstellungsantrag 32 Grad der Behinderung 91 Grundsicherung 55 Gültigkeit 13 Gültigkeitsdauer 91 Haushaltshilfe 92 Hilflosigkeit 20 Hinzuverdienst 92 Hundesteuererlass 92 Kfz-Steuer 93 Kfz-Steuerermäßigung 22 Kfz-Versicherung 8 Kinderbetreuungskosten 59 Kindererziehungszeiten 34 Kindergeld 58, 93 Kulturveranstaltungen 94 Kündigungsschutz 35,

9 Stichwortverzeichnis Kurtaxe 8 Kurzzeitpflege 50 Mehrarbeit 95 Merkzeichen 26, 95 Mitversicherung von Rollstühlen 94 Mobilfunk 96 Nachteilsausgleiche 36, 96 Notwendigkeit einer ständigen Begleitung 1 Öffentliche Verkehrsmitteln 89 Örtliche Fürsorgestellen 9 Parken 24 Parkerleichterungen 9 Pauschbetrag 54, 9 Pflegebedürftigkeit 98 Pflegegeld 50 Pflegehilfsmittel 50 Pflegesachleistung 50 Pflegestufen 51 Pflegeversicherung 50 Platzreservierung 4, 90 Private Krankenversicherung 40 Privathaftpflichtversicherung 8 Rente 31, 33 Rentenabschläge 35 Rundfunkgebührenpflicht 83 Schwerpflegebedürftige 51 Schwerstpflegebedürftige 51 Sondergruppen 21 Sozialtarif 100 Sterbegeld 5, 98 Steuerermäßigungen 99 Steuerliche Erleichterungen 28 Straßenverkehrsamt 101 Streckenverzeichnis 99 Taxischein 41 Technische Hilfsmittel 50 Teilstationäre Pflege 50 Teilzeit 100 Telefonieren TÜV 101 Übergangsgeld 101 Unentgeltliche Beförderung 102 Vergünstigungen 38 Verlängerung des Ausweises 13, 102 Verschlimmerungsantrag 13 Versorgungsamt 103 Versorgungsausgleich 34 Vollstationäre Pflege 50 Waisenrente 58 Werbungskosten 103 Wohnberechtigungsschein 104 Wohngeld 103 Wohnraumförderung 104 Zusatzurlaub 33, 105 Zuzahlungen

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