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Transkript:

KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Dialyse in einer Zweigpraxis/ ausgelagerten Praxisstätte nach 4 Abs. 3 der Anlage 9.1 BMV-Ä i. V. m. Anhang 9.1.5 und der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren Hinweis: In diesem Formular gelten grammatikalisch maskuline oder feminine Personenbezeichnungen jeweils gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Bitte füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und in Druckbuchstaben aus. Sie erleichtern uns damit die Antragsbearbeitung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Qualitätssicherung Maria Kazantsidou Miriam Beck Tel 069 24741-6522/-6586 Fax 069 24741-68819 Dialyse@kvhessen.de Kassenärztliche Vereinigung Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Europa-Allee 90 l 60486 Frankfurt Postfach 15 02 04 l 60062 Frankfurt www.kvhessen.de f Für nachfolgende Ärzte wurde die Übernahme des Versorgungsauftrages bereits genehmigt: Name erster Arzt: Name zweiter Arzt: Name dritter Arzt: Name vierter Arzt: Name weiterer Arzt: Allgemeine Angaben Antragsteller Beginn Straße der beantragten Abrechnungsgenehmigung PLZ/ Ort Beginn der Tätigkeit an der ausgelagerten Praxisstätte/ Zweigpraxis: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Seite 1 von 11

Voraussichtliche Anschrift der Zweigpraxis/ ausgelagerten Praxisstätte Straße PLZ/ Ort Es handelt sich um eine Verlegung einer bereits genehmigten Zweigpraxis/ ausgelagerten Praxisstätte: bisherige Anschrift Standort BSNR Entfernung des beantragten Standortes zur Hauptpraxis: Fahrstrecke (in km) Fahrzeit (in Minuten) Die geplante Zweigpraxis/ ausgelagerte Praxisstätte liegt in der Versorgungsregion der bestehenden Dialysepraxis: Genehmigungsvoraussetzungen Die räumlichen Gegebenheiten in der Praxis reichen zur Durchführung der für die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu versorgenden Patienten nicht aus. Die wohnortnahe Versorgung der zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Verfahren der behandelten Patienten wird durch die projektierte Zweigpraxis oder ausgelagerte Praxisstätte verbessert. WICHTIG: Eine ergänzende, formlose Begründung von allen Praxismitgliedern unterschrieben ist diesem Antrag beizufügen! Folgende Dialyseverfahren und formen sollen zukünftig in der ausgelagerten Praxisstätte/ Zweigpraxis durchgeführt werden: Anzahl der geplanten Dialysebehandlungsplätze in der ausgelagerten Praxisstätte/ Zweigpraxis: Anzahl der Dialysebehandlungsplätze in der Hauptpraxis: Derzeitige Patientenanzahl (nur ) in der Hauptpraxis: Seite 2 von 11

Sonstige Anforderungen Apparative Ausstattung: (gemäß 6 der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren) Folgende Anforderungen an die apparative Ausstattung sind zu erfüllen: 1. Als Mindestanforderung müssen geräte mit einer Volumenbilanzierung ausgestattet sein sowie eine Dialyse mit High-Flux-Dialysatoren und den Einsatz von sowohl Acetat- als auch Bikarbonatdialysat ermöglichen. 2. Das für die Herstellung von Dialysat benötigte Reinwasser muss mindestens mit einer Umkehrosmose aufbereitet werden. 3. Zur Behandlung von Notfällen ist als Mindestausstattung in der Dialysepraxis oder-einrichtung vorzuhalten: a) Intubationsbesteck und Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel) b) Absaugvorrichtung c) Sauerstoffversorgung d) Defibrillator mit Einkanal-EKG-Schreiber und Oszilloskop e) Analysemöglichkeit für Elektrolyte in Serum und Dialysat sowie für die Hämoglobin- oder Hämotokritbestimmung Die unter Punkt 1 bis 3 aufgeführten Anforderungen an die apparative Ausstattung werden erfüllt. Organisatorische Anforderungen: (gemäß 5 der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren) 1. Für die Versorgung der Versicherten werden alle Dialyseverfahren (n und n) und Dialyseformen (, und ) angeboten. Folgende Dialyseverfahren bzw. Dialyseformen werden in der eigenen Praxis/Einrichtung (Hauptbetriebsstätte) erbracht: Seite 3 von 11

Für den Fall, dass nicht alle Verfahren und Formen in der Dialysepraxis/ Dialyseeinrichtung durchgeführt werden, sind folgende Angaben erforderlich: Folgende Dialyseverfahren bzw. Dialyseformen werden in Kooperation mit der benachbarten Dialysepraxis/ Dialyseeinrichtung erbracht: Name und Anschrift der Dialysepraxis/Dialyseeinrichtung: 2. Bei der Dialyse von Erwachsenen besteht eine Kooperation mit einem Transplantationszentrum. Name und Anschrift Transplantationszentrum: 3. Bei der Dialyse von Kindern ist die pädiatrische und psychosoziale Betreuung gewährleistet. Name und Anschrift der Fachkräfte der pädiatrischen und psychosozialen Betreuung: Besteht eine Kooperation mit einem Transplantationszentrum? Name und Anschrift Transplantationszentrum: Seite 4 von 11

4. Die ärztliche Präsenz während der gesamten Behandlung () ist gewährleistet. Die Rufbereitschaft außerhalb der Behandlungszeiten ist gewährleistet (7 Tage in der Woche). Ein 24-stündiger pflegerischer Bereitschaftsdienst ist gewährleistet. Für den Fall, dass der eigene pflegerische Bereitschaftsdienst nicht sichergestellt werden kann, sind die nachfolgenden Angaben erforderlich: Der pflegerische Bereitschaftsdienst wird durch Kooperation mit anderen benachbarten Dialysepraxen/ Dialyseeinrichtungen sichergestellt. Kooperationspartner: Die ärztliche Präsenz sowie die Rufbereitschaft sind auch im Urlaubs- und Krankheitsfall gewährleistet. 5. Bei der Durchführung von Dialysen als ist gewährleistet, dass bei Komplikationen und Zwischenfällen der Dialysearzt innerhalb von 30 Minuten und bei lebensbedrohenden Komplikationen und Zwischenfällen ggf. auch der notärztliche Rettungsdienst unmittelbar zur Verfügung steht. 6. Hinweis: In den Patientenunterlagen ist zu dokumentieren, welche Gründe zur Entscheidung für das durchzuführende Dialyseverfahren geführt haben. Diese Entscheidung ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und die Beurteilung zu dokumentieren. 7. Bei Durchführung von Dialysebehandlungen als und : Werden bereits Leistungen der Dialyse in genehmigter/genehmigten, örtlich getrennter/getrennten Betriebsstätte/n durchgeführt? Seite 5 von 11

Vollständige Anschrift der örtlich getrennten Betriebsstätte(n): Behandlungsplätze: Behandlungsplätze: Behandlungsplätze: Welche Dialyseverfahren bzw. Dialyseformen werden in der/den bereits genehmigten, örtlich getrennten Betriebsstätte(n) erbracht? Seite 6 von 11

Angabe der Dialysezeiten in der Hauptbetriebsstätte, Wochentag von bis (Uhrzeit) verantwortlicher Arzt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Angabe der Dialysezeiten in der vorhandenen Nebenbetriebsstätte, Wochentag von bis (Uhrzeit) verantwortlicher Arzt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Seite 7 von 11

Angabe der Dialysezeiten in der vorhandenen Nebenbetriebsstätte, Wochentag von bis (Uhrzeit) verantwortlicher Arzt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Angabe der Dialysezeiten in der vorhandenen Nebenbetriebsstätte, Wochentag von bis (Uhrzeit) verantwortlicher Arzt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Seite 8 von 11

Angabe der Dialysezeiten in der geplanten Nebenbetriebsstätte Wochentag von bis (Uhrzeit) verantwortlicher Arzt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 8. Anlage zur Dialysewasseraufbereitung in Verbindung mit Dialysewasser-Ringleitung wird ausschließlich durch den Antragsteller genutzt: Falls, Name und Anschrift der Dialysepraxis/ Einrichtung: Zusammenwirken mit ermächtigten Leistungserbringern (gem. 13 15 ff. Anlage 9.1 BMV-Ä) Zusammenwirken mit ermächtigter ärztlich geleiteter Einrichtung oder Zusammenwirken mit nach 126 Abs. 5 SGB V zugelassener Einrichtung ist gegeben seit: ist geplant zum: Name und Anschrift der Einrichtung: Seite 9 von 11

Kooperationsvertrag nach Anlage 9.1 BMV-Ä liegt bei oder schriftliche Mitteilung, dass die in 14 bzw. 15 Anlage 9.1 BMV-Ä festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden, liegt bei Erklärungen und Hinweise Mir ist bekannt dass, die Kassenärztliche Vereinigung die Dialyse-Kommission beauftragen kann, die organisatorischen und apparativen Gegebenheiten daraufhin zu überprüfen, ob sie den Bestimmungen gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung entsprechen. Die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Dialyse gelten nur dann als erbracht, wenn ich mein Einverständnis zur Durchführung einer solchen Überprüfung erkläre. bei Komplikationen und Zwischenfällen ein für die Übernahme des Versorgungsauftrages genehmigter Arzt bzw. sein unter Nr. 4 benannter qualifizierter Vertreter bei der unmittelbar, bei der Zentralisierten innerhalb von 30 Minuten und bei lebensbedrohenden Komplikationen und Zwischenfällen auch der notärztliche Rettungsdienst unmittelbar am Dialysestandort zur Verfügung stehen muss. die Durchführung von als die persönliche Anwesenheit in der Praxis erfordert. Ich bin mir bewusst, dass sowohl für die Hauptpraxis wie für die Zweigpraxis eindeutig nachvollziehbare Dienstpläne hinsichtlich der Anwesenheit der Ärzte aufgestellt sein müssen. In den Dienstplänen ist anzugeben, welcher zur Dialysebehandlung gemäß der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren qualifizierte Arzt über welchen Zeitraum täglich in der Vertragsarztpraxis bzw. in der ausgelagerten Praxisstätte/ Zweigpraxis zur Verfügung steht. Zudem ist in den jeweiligen Patientenunterlagen zu dokumentieren, welcher Arzt den Patienten jeweils im Rahmen der Dialyse ärztlich betreut und behandelt hat. Die Dienstpläne/ Patientenunterlagen/ Dialyseprotokolle sind so aufzubewahren, dass sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen auf Anforderung jederzeit zur Verfügung gestellt werden können. im Rahmen der Zentralisierten jeder Patient mindestens einmal pro Woche vom Dialysearzt persönlich beraten und beurteilt werden muss. Dabei hat sich der Arzt zu vergewissern, dass die medizinische Indikation für die bei allen Patienten gegeben ist und diese durch den jeweiligen Patienten nach wie vor nicht gewährleistet werden kann. In den Patientenunterlagen sind die Gründe zu dokumentieren, weshalb die nicht durchgeführt werden kann und die nicht geboten ist. Auf Anforderung der Kassenärztlichen Vereinigung ist durch die Vorlage der ggf. anonymisierten Dokumentation die Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften nachzuweisen. ich als Genehmigungsinhaber verpflichtet bin, an den Qualitätssicherungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse teilzunehmen. eine Abrechnung von Dialysebehandlungen nur erfolgen darf, wenn diese gemäß der Qualitätssicherungs- Richtlinie Dialyse dokumentiert wurden. ich verpflichtet bin, jede Änderung unverzüglich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen mitzuteilen. Seite 10 von 11

Hinweis für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt haben: Eine Genehmigung zur Abrechnung der beantragten Leistungen kann nur im Rahmen der ausgesprochenen Ermächtigung wirksam werden. Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben zur Unwirksamkeit der beantragten Genehmigung im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit führen können... Datum Unterschrift des Antragsstellers ggf. Praxisstempel Unterschrift des zweiten Arztes Unterschrift des dritten Arztes Unterschrift des vierten Arztes Unterschrift weiterer Ärzte Stand: 15.09.2016 Seite 11 von 11