Rechtsprobleme bei Baulasten Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 3. Der Notar hat den Grundbuchinhalt feststellen lassen. Der Grundbesitz ist wie folgt belastet: Abteilung II Abteilung III 4. Eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist nicht erfolgt. 1
Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 3 Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 4 2
Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 5 Baulast ( 83 Abs. 1 S. 1 BauO NRW) Übernahme einer Verpflichtung durch Erklärung gegenüber Bauaufsichtsbehörde durch alle - (Mit-)Eigentümer des Grundstückes - Erbbauberechtigten ( 83 Abs. 1 S. 2 BauO NRW) - Nicht dagegen durch lediglich Nießbrauchberechtigte Verpflichtung: Tun, Dulden, Unterlassen, das sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt öffentlich-rechtlicher Natur Grundstück betreffend Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 6 3
Vorratsbaulasten Zulässigkeit von Vorratsbaulasten - unmittelbarer Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauvorhabens ist nicht erforderlich - Baulasten auch bzgl. für in Zukunft in Aussicht genommene Bauvorhaben möglich dieses muss noch nicht in allen Einzelheiten feststehen OVG Magdeburg, Beschl. v. 14. August 2014, Az.: 2 L 76/13 VGH Mannheim, Urt. v. 27. Oktober 2000, Az.: 8 S 1445/00 Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 7 4
Bauordnungsrechtliche Erschließung ( 4 Abs. 1 BauO NRW) Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung 1. das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder das Grundstück eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat; Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 9 5
Entstehung einer Baulast ( 83 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 BauO NRW) Einseitige öffentlich-rechtliche Erklärung (kein öffentlichrechtlicher Vertrag) Erklärung bedarf der Schriftform Unterschrift muss Öffentlich beglaubigt (Gemeinde oder ÖbVI) vor Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von Bauaufsichtsbehörde anerkannt werden Eintragung in Baulastverzeichnis Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 12 6
Verpflichtungserklärung durch Bevollmächtigten Die Vollmachterklärung muss gemäß 129 Abs. 1 Satz 1 BGB schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Vollmachtgebers muss beglaubigt sein VG Köln, Urteil vom 19. April 2011, Az.: 2 K 5712/07 Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 13 Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung = (amts)empfangsbedürftige Willenserklärung - Wirksamwerden mit Zugang bei der Bauaufsichtsbehörde, 130 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB - Widerruf nur vor oder gleichzeitig mit Zugang der Erklärung möglich, 130 Abs. 1 Satz 2 BGB - aber: Wirksamwerden der Baulast selbst erst mit Eintragung Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 14 7
Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung Anfechtung der Verpflichtungserklärung gemäß 119 ff. BGB analog nicht möglich öffentlich-rechtlicher Sicherungszweck der Baulast: Behörde hat alleinige Verfügungsmacht über (Fort-)Bestand VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juni 1984, Az.: 3 S 696/84 Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 15 Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung Anfechtung der Verpflichtungserklärung wegen arglistiger Täuschung ( 123 BGB) grds. möglich zu beachten: Bauaufsichtsbehörde = Erklärungsempfängerin Folge: sie muss getäuscht haben oder sie kannte die Täuschung durch einen Dritten bzw. musste diese kennen OVG Münster, Beschl. v. 09. April 1987, Az.: 7 A 2686/86 Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 16 8
Baulastenverzeichnis von Warendorf Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Kaygasse 5 Gemarkung: Burgaltendorf Flur 1 Flurstück 555 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Verpflichtung, eine Fläche von 150 qm, die im Lageplan mit den Punkten A-B-C-D näher bezeichnet ist, für die Schaffung einer Zufahrt auf das Grundstück Kaygasse 3 (Flurstück 560) freizuhalten und eine Geh-, Fahr- und Leitungsnutzung zugunsten des vorbezeichneten Grundstückes zu dulden. Eingetragen am 15.07.2016 Müller Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 17 Wirkung einer Baulast P Stellplatz- und Zufahrtsbaulast zugunsten Nr. 21 9
P Stellplatz- und Zufahrtsbaulast zugunsten Nr. 21 Zivilrechtliche Folgen einer Baulast Landgericht: - Antrag: Unterlassung der Nutzung des Grundstücks Nr. 21 A (Stellplatz/ Zufahrt) Urteil: Klageabweisung Oberlandesgericht: - Antrag: Unterlassung und hilfsweise Zahlung monatliches Entgelt Urteil: Haupantrag abgewiesen, Hilfsantrag stattgegeben Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 20 10
Zivilrechtliche Folgen einer Baulast BGH, Urteil vom 08.07.1983, V ZR 204/82, BRS 40 Nr. 180 Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, das Grundstück der Kläger zu begehen, zu befahren und Kraftfahrzeuge abzustellen. Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 21 Bauaufsichtsbehörde Bauherr (Baulastbegünstigter) Grundstückseigentümer (Baulastverpflichteter) 11
Wirkungen einer Baulast Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger des Eigentümers und ggf. des Erbbauberechtigten Kein Untergang der Baulast durch Zwangsversteigerung des Grundstückes BVerwG, Beschluss vm 29.10.1992, Az.: 4 B 218.92 Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 23 Bauaufsichtsbehörde Bauherr (Baulastbegünstigter) Grundstückseigentümer (Baulastverpflichteter) Zivilrecht 12
02.06.2017 Grunddienstbarkeit 13
02.06.2017 14
Bauaufsichtsbehörde Bauherr (Baulastbegünstigter) Grundstückseigentümer (Baulastverpflichteter) Durchsetzung der Baulast Für die Bauaufsichtsbehörde ordnungsbehördliches Einschreiten und Androhung von Zwangsmaßnahmen möglich Für den Begünstigten Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten möglich Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung 30 15
Baulasten mit nachbarschützendem Inhalt Auf einen Verstoß gegen eine durch Baulast übernommene Verpflichtung kann sich der Nachbar nur berufen, wenn sich der Inhalt der Baulast auf eine Regelung mit nachbarschützendem Charakter bezieht. OVG Münster, Beschluss vom 6.5.2011, AZ: 7 B 165/11 31 16
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Baulasten mit bauordnungsrechtlichem Inhalt Zufahrtsbaulast, 4 Abs. 1 BauO NRW Vereinigungsbaulast, 4 Abs. 2 BauO NRW Anbaubaulast, 6 Abs. 1 S. 2 b) BauO NRW Abstandsflächenbaulast, 6 Abs. 2 BauO NRW Abbruchsicherung von Bauteilen, 15 Abs. 2 BauO NRW Stellplatzsicherung, 51 Abs. 3 BauO NRW Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 36 18
WA I o 0,4 O 37 Baugrundstück 38 19
Baugrundstück 39 Baugrundstück Anbaubaulast 40 20
Baugrundstück Anbaubaulast 41 Anbaubaulasten Baugrundstück 42 21
43 44 22
Abbruchsicherung von Bauteilen, 15 Abs. 2 BauO NRW Stellplatzsicherung, 51 Abs. 3 BauO NRW 23
21 III 22 19 Modesteweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 47 Definition Grundstück = Buchgrundstück Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne: - Räumlich genau abgegrenzter Teil der Erdoberfläche - Im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer laufenden Nummer eingetragen - Ohne Rücksicht, in welcher Weise die Nutzung stattfindet und ob wirtschaftliche Einheit mit anderen Grundstücken Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 48 24
III III 22 19 Modesteweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 50 25
III III 19 P P ZUFAHRT 22 Modesteweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 51 III III 19 P P ZUFAHRT Zufahrtsbaulast 22 Stellplatzbaulast Modesteweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 52 Abstandsflächenbaulast 26
III III 19 ZUFAHRT P P 22 Modesteweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 53 Baulastenverzeichnis von Müngersdorf Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Modesteweg 5 u. 7 Gemarkung: Müngersdorf Flur 1 Flurstücke 19 u. 21 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Es wird das öffentliche Baurecht hinsichtlich baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 BauO NRW so eingehalten, als ob die vorstehend bezeichneten Grundstücke ein einziges Grundstück bildeten (Vereinigungsbaulast). Eingetragen am 20.05.2017 Osako Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 54 27
Vereinigungsbaulast: Möglichkeit zur Sicherung mehrerer Baulasttatbestände? Änderung von 4 Abs. 2 BauO NRW (2) Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn durch Baulast gesichert ist, dass keine Verhältnisse eintreten können, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen, und das Gebäude auf den Grundstücken diesen Vorschriften so entspricht, als wären die Grundstücke ein Grundstück. Vereinigungsbaulast ist nur im Fall des auf mehreren Grundstücken liegenden Gebäudes einzutragen Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 55 III III 19 P P ZUFAHRT Zufahrtsbaulast 22 Stellplatzbaulast Modesteweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 56 Abstandsflächenbaulast 28
Folgen einer Vereinigungsbaulast Grundstücke sind bauordnungsrechtlich als ein Grundstück zu qualifizieren Folge: 6 Abs. 13 BauO NRW OVG Lüneburg, 01.08.1996, Az.: 1 M 3898/96, BRS 58 Nr. 179: Die Eigentümer der durch eine Vereinigungsbaulast zusammengeschlossenen Grundstücke verlieren im Verhältnis zueinander den Nachbarschutz, den sonst die Vorschriften der BauO gegen Bauten auf dem Nachbargrundstück gewähren. Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 57 29
02.06.2017 30
Das Windhundrennen A B 500 notwendige Stellplätze 300 notwendige Stellplätze 100 freie Stellplätze Vereinigungsbaulast Das Windhundrennen Erweiterung A B 500 notwendige Stellplätze Es werden 100 zusätzliche Stellplätze für die Erweiterung notwendig! 300 notwendige Stellplätze 100 freie Stellplätze Vereinigungsbaulast Vereinigungsbaulast 31
Das Windhundrennen Erweiterung A B 500 notwendige Stellplätze + 100 notwendige Stellplätze für die Erweiterung 300 notwendige Stellplätze 100 freie Stellplätze Vereinigungsbaulast Vereinigungsbaulast Das Windhundrennen Erweiterung A B Erweiterung 500 notwendige Stellplätze + 100 notwendige Stellplätze für die Erweiterung 300 notwendige Stellplätze 100 freie Stellplätze Vereinigungsbaulast Vereinigungsbaulast 32
Das Windhundrennen Erweiterung A B Erweiterung 500 notwendige Stellplätze + 100 notwendige Stellplätze für die Erweiterung 300 notwendige Stellplätze 100 freie Stellplätze Vereinigungsbaulast Vereinigungsbaulast Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 66 33
4. Mindestgrundstücksgrößen Bei einer Grundstücksteilung darf die Mindestgrundstücksgröße von 2.500 qm nicht unterschritten werden Kompetenz durch Spezialisierung 67 198 197 Vereinigungsbaulast Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 68 34
Zustand vor Grundstücksteilung: Kompetenz durch Spezialisierung 69 Zustand nach Grundstücksteilung: Kompetenz durch Spezialisierung 70 35
Grundstücksbegriff / Vereinigungsbaulast Bauplanungsrechtlicher Grundstücksbegriff wird durch Baulast nicht verändert Vereinigungsbaulast kann aber ggf. die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB schaffen BVerwG, Urteil vom 14.02.1991, Az.: 4 C 51/87, BRS 52 Nr. 161 Kompetenz durch Spezialisierung 64 OVG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2014, Az.: 1 LA 25/14 die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß 31 Abs. 2 BauGB. Die Befreiungen würden nämlich Grundzüge der Planung berühren. Dies folgt daraus, dass es sich bei den hier maßgeblichen Festsetzungen um wesentliche, die Planungskonzeption tragende Regelungen des Bebauungsplans handelt und dass nicht nur geringfügige, sondern außerordentlich gravierende Abweichungen begehrt werden. 36
Baulasten mit planungsrechtlichem Inhalt Mehrwertverzichtserklärung, 32 BauGB Wegebaulast zur Sicherung der Erschließung, 30, 33-35 BauGB Festsetzungsanerkenntnis, 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB Sicherung von B-Plan-Festsetzungen Schutz vor heranrückender Wohnbebauung Veräußerungsverbot, Nutzungsfestschreibung und Rückbauverpflichtung bei privilegierten Vorhaben, 35 BauGB Kompetenz durch Spezialisierung 73 Bebauungsplan = GE nach 8 BauNVO 1962 Vorhaben: Teppichdomäne-Harste Markt mit 1.000 qm Verkaufsfläche Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 74 37
Bebauungsplan = GE nach 8 BauNVO 1962 Vorhaben: Lebensmitteldiscountmarkt Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 76 38
Baulasten mit bauplanungsrechtlichen Inhalt Baulasten dürfen planungsrechtliche Vorschriften weder verdrängen, aufheben oder ändern. BVerwG, Urteil vom 14.02.1991, Az.: 4 C 51/87, juris VGH Mannheim, Urteil vom 02.09.2009, 3 S 1773/07, juris Baulasten finden Anwendung, rechtlichen Rahmen des Bauplanungsrechtes auszufüllen. VGH Mannheim, Urteil vom 02.09.2009, Az.: 3 S 1773/07, juris Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 77 Baulasten mit bauplanungsrechtlichen Inhalt Baulasteintragung ist Verwaltungsakt OVG Münster, Beschluss vom 08.08.2013, Az.: 7 A 3001/11, juris Folge: Ist Baulast nur rechtswidrig, wird sie mit Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig. Aber: Nach 44 Abs. 1 VwVfG NRW ist ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 78 39
Baulasten mit bauplanungsrechtlichen Inhalt Baulast mit Sortimentsbeschränkung kann zulässig sein OVG Münster, Urteil vom 22.07.1987, Az.: 11 A 1388/85, n.v. Baulast mit Sortimentsbeschränkung ist zumindest nicht nichtig im Sinne von 44 Abs. 1 VwVfG NRW OVG Münster, Beschluss vom 02.07.2008, Az.: 10 A 2440/06, n.v. Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 79 Vorhabenbezug Beispiel 1: 40
Baulastenverzeichnis von Warendorf Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Unterstraße 21 5 Gemarkung: Burgaltendorf Flur 1 Flurstück 16 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Verpflichtung, eine Fläche von 150 qm, die im Lageplan mit den Punkten A-B-C-D näher bezeichnet ist, für die Schaffung einer Zufahrt auf das Grundstück Unterstraße 21 A (Flurstück 15) freizuhalten und eine Geh-, Fahr- und Leitungsnutzung zugunsten des vorbezeichneten Grundstückes zu dulden. Eingetragen am 15.07.2012 Meier Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 81 Vorhabenbezug Beispiel 1: 41
Vorhabenbezug Beispiel 1: Vorhabenbezug Beispiel 2: 42
Vorhabenbezug Beispiel 2: Abstandsflächen z.t. auf dem Nachbargrundstück I I Hornweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 85 Baulasterklärung der betroffenen Nachbarn Hiermit übernehmen wir den fehlenden Abstand von 0,74 m auf einer Länge von 10,24 m Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 86 43
Vorhabenbezug Beispiel 2: Abstandsflächen z.t. auf dem Nachbargrundstück I I Hornweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 87 Vorhabenbezug Beispiel 2: 44
Vorhabenbezug Beispiel 2: Vorhabenbezug Beispiel 2: 45
Vorhabenbezug Beispiel 2: Abstandsflächen z.t. auf dem Nachbargrundstück I I Hornweg Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 91 Varianten der Bezogenheit einer Baulast Grundstücksbezogen Baulast wird zugunsten des Baugrundstückes eingetragen Inhalt deckt auch bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder eine Neuerrichtung ab Keine neue Baulasteintragung erforderlich Vorhabenbezogen Baulast dient nur der Sicherung des konkreten Bauvorhabens, dass Anlass für die Eintragung war Bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder eine Neuerrichtung sind nicht von der Baulast gedeckt Eintragung einer neuen Baulast erforderlich Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 92 46
Bezogenheit einer Baulast Baulasten sind grundsätzlich vorhabenbezogen auszulegen OVG Münster, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: 7 B 63/11, juris Baulasten sind in der Regel vorhabenbezogen auszulegen OVG Münster, Beschluss vom 10.10.1997, Az.: 7 B 1974/97, juris, VG Minden, Urteil vom 01.04.2011, Az.: 9 K 2100/09, juris Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 93 Bezogenheit einer Baulast Vorhaben- oder Grundstücksbezogenheit einer Baulast ist unter verständiger Würdigung des Inhaltes der konkreten Baulast zu ermitteln OVG Münster, Beschluss vom 19.08.2015, Az.: 7 B 618/15, juris; Beschluss vom 07.12.2009, Az.: 7 A 3150/08, juris Beschluss vom 17.09.2004, Az.: 7 B 1494/04, juris Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 94 47
Bezogenheit einer Baulast Wichtigster Anknüpfungspunkt ist der schriftliche Inhalt der Baulast. Soll eine Baulast nur einem bestimmten Vorhaben dienen, bedarf dies einer unmissverständlichen und konkreten Bezeichnung. OVG Münster, Beschluss vom 19.08.2015, Az.: 7 B 618/15, juris; Beschluss vom 07.12.2009, Az.: 7 A 3150/08, juris Urteil vom 15.05.2008, Az.: 7 A 1838/07, juris Beschluss vom 17.09.2004, Az.: 7 B 1494/04, juris Nicht ausreichend ist es, dass Bauvorhaben Anlass für Baulasteintragung ist. Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 95 Bezogenheit einer Baulast Durch ausdrückliche Bezugnahme auf konkrete Pläne kann sich ein Vorhabenbezug ergeben. OVG Münster, Beschluss vom Beschluss vom 07.12.2009, Az.: 7 A 3150/08, juris Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 96 48
Baulastenverzeichnis von Warendorf Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Unterstraße 21 5 Gemarkung: Burgaltendorf Flur 1 Flurstück 16 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Verpflichtung, eine Fläche von 150 qm, die im Lageplan mit den Punkten A-B-C-D näher bezeichnet ist, für die Schaffung einer Zufahrt auf das Grundstück Unterstraße 21 A (Flurstück 15) freizuhalten und eine Geh-, Fahr- und Leitungsnutzung zugunsten eines Einfamilienwohnhauses auf dem vorbezeichneten Grundstückes zu dulden. Eingetragen am 15.07.2012 Meier Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 97 Baulasterklärung der betroffenen Nachbarn Hiermit übernehmen wir den fehlenden Abstand des 3,50 m hohen Flachdachbungalows von 0,74 m auf einer Länge von 10,24 m Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 98 49
5 11 7 9 Stögerallee Baulasten 2. Juni 2017 Folie 99 Abstandsflächenfaktor: 0,8 H (alte BauO NRW) 16 m I 5 11 7 9 Stögerallee Baulasten 2. Juni 2017 Folie 100 50
Baulastenverzeichnis von Warendorf Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Stögerallee 9 Gemarkung: Dortmund Flur 1 Flurstück 16 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Übernahme der im Lageplan mit den Punkten A-B-C-D näher bezeichneten Abstandsflächen zugunsten des Grundstücks Stögerallee 7. Eingetragen am 15.07.1992 Meier Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 101 Abstandsflächenfaktor: 0,4 H (neue BauO NRW) 16 m II 5 11 7 9 Stögerallee Baulasten 2. Juni 2017 Folie 102 51
Erlöschen der Baulast ( 83 Abs. 3 BauO NRW) Erforderlich ist schriftlicher, im Baulastverzeichnis zu vermerkender Verzicht der Bauaufsichtsbehörde, Auf Antrag des Grundstückseigentümers zu erklären, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht, z.b. Grundstücke im Grundbuch vereinigt Grenzanbau hergestellt Löschung auch, wenn Baulast nichtig z.b. bei offensichtlich fehlender Bestimmtheit Fehlende Unterschrift Ebenso Löschung einer rechtswidrigen Baulast auf Klage des Verpflichteten Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 103 Bestimmtheit von Baulasten Folgen für die Bestimmtheit von Baulasten - durch Auslegung gemäß 133,157 BGB muss die Belastung des Grundstücks ermittelt werden können Erforschung des wirklichen Willens Kein striktes Festhalten an der buchstäblichen Erklärung maßgeblich: objektiver Empfängerhorizont (Bauaufsichtsbehörde) VGH Mannheim, Urt. v. 04. Februar 2016, Az.: 5 S 1140/14 Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 104 52
Bestimmtheit von Baulasten Anforderungen des 18 BauPrüfVO NRW - ein Verstoß führt nicht zwangsläufig zur Unbestimmtheit der Baulast Lageplan muss nicht alle diesbezüglich nicht alle Anforderungen nach 18 BauPrüfVO erfüllen - 18 BauPrüfVO = reine Verfahrensvorschrift ohne materiellen Gehalt OVG Münster, Beschl. v. 30. Oktober 2013, Az.: 2 A 2554/12 Bauordnungsrecht kompakt 2. Juni 2017 Folie 105 Baulastenverzeichnis von Oberhausen Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Essenerstraße 1000 Gemarkung: Frintrop Flur 16 Flurstück 149 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Verpflichtung im Falle der Bebauung des Baulastgrundstücks gemäß den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 275 A "M1. " die als MK 1.1 festgesetzten Flächen für das geplante Einkaufszentrum nur so auszunutzen, dass nicht mehr als 70.000 m² Verkaufsfläche entstehen. Eingetragen am 06.01.1993 Meier Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 106 53
Maximal 120.000 qm Geschossfläche Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 107 CENTRO OBERHAUSEN 54
Baulastenverzeichnis von Oberhausen Baulastenblatt Nr. 9 Seite 1 Grundstück: Essenerstraße 1000 Gemarkung: Frintrop Flur 16 Flurstück 149 Lfd. Nr. Inhalt der Eintragung Bemerkungen 1 2 3 1 Verpflichtung im Falle der Bebauung des Baulastgrundstücks gemäß den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 275 A "M1. " die als MK 1.1 festgesetzten Flächen für das geplante Einkaufszentrum nur so auszunutzen, dass nicht mehr als 70.000 m² Verkaufsfläche entstehen. Baulast gelöscht am 02.05.1999 Littbarski Eingetragen am 06.01.1993 Meier Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 109 30.000 qm zusätzliche Geschossfläche Bauordnungsrecht Teil 1 2. Juni 2017 Folie 110 55
CENTRO OBERHAUSEN 56