Verwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder"

Transkript

1 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/ Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

2 Programm für heute Der Verwaltungsvertrag Zustandekommen Wirksamkeit Fehlerfolgen Durchsetzung 2

3 Regelungen VwVfG verwaltungsrechtlicher Vertrag gem. 62 VwVfG Anwendung der übrigen Vorschriften des VwVfG ( 3, 9 ff.) gem. 62 VwVfG ergänzend entsprechende Anwendung des BGB keine Anwendung im Recht der Sozialleistungen und im Abgabenrecht ( 2 II Nr. 1, 3 VwVfG) 3

4 Regelungen 11 BauGB (und andere im BauGB) städtebauliche Verträge u.a. über die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch einen privaten Investor auf dessen Kosten (Nr. 1) u.a. über die Übernahme von Kosten der Gemeinde (Nr. 3, Folgekostenverträge) 11 I BauGB nicht abschließend (vgl. insbesondere u. Abs. 4) 4

5 54 S. 1 VwVfG: Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag), Legaldefinition Vertrag entsprechend zivilrechtlicher Dogmatik: übereinstimmende Willenserklärungen mindestens zweier Parteien mit Rechtsbindungswille 5

6 54 S. 1 VwVfG: Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag)... nach Systematik (vgl. 1 I VwVfG) nur behördliche Verträge nicht verfassungsrechtliche Verträge nicht Staatsverträge, Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern nicht Koalitionsverträge (Vertrag?) dient der Abgrenzung zum privatrechtlichen Vertrag 6

7 Abgrenzung zum privatrechtlichen Vertrag kein Wahlrecht der Verwaltung über das anwendbare Rechtsregime aber in bestimmtem Umfang Wahlrecht zwischen privatrechtlichem und Verwaltungsvertrag Regelung der Benutzung öff.-re. Einrichtungen Ermittlung des Willens der Behörde nach objektiven Kriterien 7

8 Abgrenzung zum privatrechtlichen Vertrag Ermittlung des Willens der Behörde nach objektiven Kriterien Abgrenzung nach dem Gegenstand des Vertrags Vollzug öff.-re. Normen Verpflichtung zum/verzicht auf Erlass einer hoheitlichen Maßnahme (zb VA) Bezug zu öff.-re. Rechten/Pflichten des Privaten Problem keine öff.-re. Vorordnung des Bereichs neutrale Leistungspflichten (zb Geldleistungspflichten, dann: Zweck des Vertrags) 8

9 Beispiel: Der A möchte in der Gemeinde K ein Gebäude errichten. Wegen der Sicherheit bzw. Leichtigkeit des Straßenverkehrs müssten dafür 20 neue Pkw-Stellplätze errichtet werden. Das ergibt sich aus der Anwendung der sogen. Stellplatzsatzung von K. Die zuständige kommunale Behörde schließt für die Gemeinde einen Vertrag mit A, in dem A sich zur Zahlung von Euro an die Gemeinde verpflichtet. Das entspricht den Kosten für 20 neue Stellplätze. Doch ist weder die Schaffung von Stellplätzen noch irgendeine Gegenleistung der Gemeinde vertraglich festgeschrieben. 9

10 Öffentlich-rechtlicher Vertrag? Kriterium: Gegenstand des Vertrags Evtl. Erteilung einer Baugenehmigung - 64 HBO Ablösung der Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen - vgl. 44 HBO, Stellplatzsatzung à beides nicht ausdrücklich vertraglich festgeschrieben à festgeschrieben nur eine neutrale Geldleistungspflicht à hinkender Austauschvertrag : die eindeutig öff-re. zu qualifizierende Verpflichtung ist Geschäftsgrundlage 10

11 Typen von Verwaltungsverträgen subordinationsrechtliche Verwaltung und Bürger stehen in einem Über-Unter- Ordnungsverhältnis Vertrag ersetzt VA Vertrag begründet Pflicht zum Erlass eines VA ohne Bezug zum VA vgl. 54 S. 2 VwVfG: Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit demjenigen schließen, an den sie sonst den Verwaltungsakt richten würde. à Ermächtigung zur Handlungsform des Vertrags 11

12 Typen von Verwaltungsverträgen subordinationsrechtliche vgl. 54 S. 2 VwVfG: Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit demjenigen schließen, an den sie sonst den Verwaltungsakt richten würde. Bezugnahme durch 56, 59 II, 61 VwVfG Anwendung auf alle subordinationsrechtlichen Verträge? à nach h.m. ja (vgl. zb Sinn und Zweck des 56 VwVfG) 12

13 Typen von Verwaltungsverträgen koordinationsrechtliche Vertrag zwischen gleichgeordneten Vertragspartnern - meist zwischen zwei Verwaltungsträgern Kooperationsvertrag zur Regelung der Zusammenarbeit von Verwaltung und Privaten meist zur funktionalen Privatisierung Vertragsinhalt: Übertragung des Rechts zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse 13

14 Typen von Verwaltungsverträgen verfügende Verträge Rechtsänderung wird unmittelbar durch den Vertrag herbeigeführt Problem: Baugenehmigung, Gewerbeerlaubnis etc. durch Vertrag statt durch VA zulässig? Verpflichtungsverträge zb Verpflichtung der Behörde zum Erlass einer Baugenehmigung 14

15 Typen von Verwaltungsverträgen Vergleichsverträge 55 VwVfG Austauschverträge 56 VwVfG: Einschränkende Voraussetzungen kein Ausverkauf von Hoheitsrechten auch auf hinkende Austauschverträge anzuwenden 15

16 Rechtmäßigkeit des Vertrags à Wirksamkeit à vgl. Fehlerfolgen in 59 VwVfG I. Zulässigkeit der Vertragsform II. Formelle Rechtmäßigkeit (der Willenserklärungen) III. Materielle Rechtmäßigkeit 16

17 Rechtmäßigkeit des Vertrags I. Zulässigkeit der Vertragsform Vorbehalt des Parlamentsgesetzes für Vertragsform? jedenfalls Vorrang des Gesetzes à Vertragsformverbote ausdrückliche (Beamtenernennung) mittelbare à Monopol für VA? (evtl. Baugenehmigung) à aus Regelungszusammenhang (Festsetzung von Steuern, AO) à wegen Verfassungsrecht (Festsetzung von Steuern) 17

18 Rechtmäßigkeit des Vertrags I. Zulässigkeit der Vertragsform Rechtsfolge eines Verstoßes gegen Vertragsformverbot Vertrag wirksam oder unwirksam? welcher Maßstab? 54 S. 1 VwVfG ( kann) à S. 1 a.e. nur für Handlungsformverbote? à auch für Inhaltsverbote? - für Inhaltsverbote vgl. 59 I bzw. II Nr. 1 immer 59 VwVfG 18

19 Rechtmäßigkeit des Vertrags I. Formelle Rechtmäßigkeit der Vertrags (der Willenserklärungen) 1. Zustandekommen gem. 62 S. 2 VwVfG i.v.m. 145 BGB: zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) 2. Schriftform 57 VwVfG Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks: notarielle Beurkundung gem. 62 S. 2 VwVfG i.v.m. 311 b I BGB 3. Zustimmungsbedürftigkeit 58 I VwVfG: Eingriff in Rechte eines Dritten Verfügungsverträge (+)/Verpflichtungsverträge (str.) Bsp. Baudispens (wenn wirksam, so wohl zustimmungsbedürftig) 58 II VwVfG: behördliche Zustimmung o.ä. 19

20 Rechtmäßigkeit des Vertrags II. Materielle Rechtmäßigkeit der Vertrags (der Willenserklärungen) spezielle inhaltliche Voraussetzungen Vergleichsvertrag ( 55 VwVfG) Abweichungen von Gesetzesbindung typisch Austauschvertrag ( 56 VwVfG) Zulässigkeit eines Verzichts des Privaten zb auf grundrechtliche Positionen (Grundrechtsverzicht) Rechtsfolgen von Rechtsverstößen 59 VwVfG für alle Verträge: Nichtigkeitsgründe des Abs. 1 für Verträge nach 54 S. 2 zudem Nichtigkeitsgründe des Abs. 2 20

21 Rechtmäßigkeit des Vertrags II. Materielle Rechtmäßigkeit der Vertrags (der Willenserklärungen) Rechtsfolgen von Rechtsverstößen 59 I VwVfG ivm BGB zb - Geschäftsunfähigkeit ( 105 BGB) - Verletzung einer Formvorschrift ( 125 BGB, auch bei 57 VwVfG) - Verstoß gegen die guten Sitten ( 138 BGB) - Problem: Anwendbarkeit des 134 BGB (Schutzgesetz) Wertungswiderspruch zu 59 II Nr. 1 VwVfG ea: gar keine Anwendung von 134 BGB hm: Nichtigkeit nur bei qualifizierter Rechtswidrigkeit (gravierender Verstoß? Inhalt missbilligt? etc.) 21

22 Nichtigkeit des Vertrags: keine Rechtswirkungen - Pflicht zur Rückerstattung erbrachter Leistungen (uu aufgrund des allg. öff.-re. Erstattungsanspruchs) - VA aufgrund nichtigen Vertrags ist idr rechtswidrig - Zur Teilnichtigkeit vgl. 59 III VwVfG 22

23 Abwicklung vertraglicher Pflichten Pflicht zur Erfüllung und Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen: 62 S. 2 VwVfG ivm BGB Sonderregelung zu Anpassung und Kündigung in 60 VwVfG - Entschädigung bei außerordentlicher Kündigung gem. 60 I 2 VwVfG führt zu Entschädigungsanspruch analog 49 VI VwVfG Verhältnis von 60 VwVfG zu 62 S. 2 VwVfG ivm 313, 314 BGB str. 23

24 Durchsetzung vertraglicher Pflichten durch den Bürger: durch Klage vor Gericht (idr VG) es sei denn 61 VwVfG durch die Verwaltung: durch Klage vor Gericht Verwaltung hat sich auf Augenhöhe mit Bürger begeben, VA zur Durchsetzung unzulässig (Art. 3 I GG, Selbstbindung) aa: in einigen Fallgestaltungen doch zulässig Eigenvollstreckung zulässig im Fall von 61 VwVfG 24

25 Fall: Der A möchte in der Gemeinde K ein Gebäude errichten. Wegen der Sicherheit bzw. Leichtigkeit des Straßenverkehrs müssten dafür 20 neue Pkw-Stellplätze errichtet werden. Das ergibt sich aus der Anwendung der sogen. Stellplatzsatzung von K. Eine Ablösemöglichkeit ist nicht vorgesehen. Allerdings gibt es in der Straße um das geplante Gebäude wenig Platz für neue Stellplätze. Die zuständige kommunale Behörde schließt für die Gemeinde einen Vertrag mit A, in dem sie sich zur Erteilung der Baugenehmigung verpflichtet, wenn der A an die Gemeinde Euro zahlt. Das entspricht den Kosten für 20 neue Stellplätze. Ein Zweck ist vertraglich nicht festgeschrieben. 25

26 I. Materielle Zulässigkeit - Vertragsformverbot? (-) II. Formelle Zulässigkeit - Zustimmungsbedürfnis nach 58 I VwVfG? Rechte Dritter? Sicherheit bzw. Leichtigkeit des Straßenverkehrs, vgl. 44 I 4 HBO (-) III. Materielle Zulässigkeit - keine Ablöse zulässig? Satzungsvorbehalt? Wohl (-) - Zweckbindung festzuschreiben? Im Gesetz reicht (aa vertretbar) - Koppelungsverbot einzuhalten (gilt der engere 44 II HBO oder der weitere 56 I 2 VwVfG?) - Angemessenheit der Gegenleistung (gem. 56 I2 VwVfG, falls nein: 59 II Nr. 4VwVfG: Nichtigkeit) 26

27 Handlungsformen der Verwaltung IV Literaturhinweise Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl., 2011, S

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG)

Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG) Öffentlich rechtlicher Vertrag ( 54 ff. VwVfG/ 121 ff. LVwG) Öffentlich rechtliche Verträge Völkerrechtliche Verträge Verfassungsrechtliche Verträge Verwaltungsabkommen Staatskirchenverträge Verwaltungsrechtliche

Mehr

Das könnte dann der Fall sein, wenn die Vereinbarung ein Verwaltungsvertrag wäre.

Das könnte dann der Fall sein, wenn die Vereinbarung ein Verwaltungsvertrag wäre. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, jur. Rhetorik und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen Übungsfall - Lösung: Der Stadt Hagenburg könnte ein durchsetzbarer Anspruch auf Zahlung von

Mehr

Die Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist A) Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO

Die Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist A) Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Die Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist A) Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO öffentlich-rechtliche Streitigkeit hier ggf. Rückabwicklung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 8: Das Karussell

Lösungshinweise zu Fall 8: Das Karussell Lösungshinweise zu Fall 8: Das Karussell Lernziele: Allgemeine Leistungsklage, öffentlich-rechtlicher Vertrag Die Klage der Stadt S hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit der

Mehr

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Übungsklausur - Folien Wintersemester 2012/13

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Übungsklausur - Folien Wintersemester 2012/13 Teil I: Unbestimmte Rechtsbegriffe Definition: Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Gesetzesbegriffe, die auf der Tatbestandsseite einer Norm stehen und im Einzelfall für die Rechtsanwendung einer Auslegung

Mehr

A. Zulässigkeit. I. Verwaltungsrechtsweg 40 Abs. 1 S. 1 VwGO (P): 812 BGB oder ör Erstattungsanspruch? Actus contrarius zum Leistungsanspruch

A. Zulässigkeit. I. Verwaltungsrechtsweg 40 Abs. 1 S. 1 VwGO (P): 812 BGB oder ör Erstattungsanspruch? Actus contrarius zum Leistungsanspruch A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 40 Abs. 1 S. 1 VwGO (P): 812 BGB oder ör Erstattungsanspruch? Actus contrarius zum Leistungsanspruch Rechtsnatur? Abgrenzung öffentlichrechtlicher/privatrechtlicher

Mehr

Der verwaltungsrechtliche Vertrag unter besonderer Berücksichtigung seiner Rechtswidrigkeit. Von. Dr. Christian Schimpf DÜNCKER & HUMBLOT / BERLIN

Der verwaltungsrechtliche Vertrag unter besonderer Berücksichtigung seiner Rechtswidrigkeit. Von. Dr. Christian Schimpf DÜNCKER & HUMBLOT / BERLIN Der verwaltungsrechtliche Vertrag unter besonderer Berücksichtigung seiner Rechtswidrigkeit Von Dr. Christian Schimpf DÜNCKER & HUMBLOT / BERLIN o 3 Inhaltsverzeichnis Einführung 13 Erster Teil Grundlagen

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht

Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht Kurzvortrag aus dem Öffentlichen Recht K ist Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich der Stadt B in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Neubaugebiet.

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller

Mehr

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN JURISTISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND VÖLKERRECHT Prof. Dr. Michael Kloepfer, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht

Mehr

Diese hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und soweit sie begründet ist.

Diese hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und soweit sie begründet ist. Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht SS 2011 Fall 7: Kinogarage - Lösungshinweise - Möglicherweise könnte sich K mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen das Vorgehen der

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 8: Das Karussell

Lösungshinweise zu Fall 8: Das Karussell Lösungshinweise zu Fall 8: Das Karussell Lernziele: Allgemeine Leistungsklage, öffentlich-rechtlicher Vertrag Die Klage der Stadt S hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit der

Mehr

9 Verwaltungsvertrag Begriff

9 Verwaltungsvertrag Begriff Begriff Verwaltungsvertrag: 54 S. 1 VwVfG: Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird. Der Vertrag muss von einer Behörde abgeschlossen

Mehr

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 10. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute I. Nebenbestimmungen

Mehr

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt A stellt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Rostocker Innenstadt. Dem Vorhaben stehen

Mehr

Lösungsübersicht Fall 6:

Lösungsübersicht Fall 6: Lösungsübersicht Fall 6: Die Klage des K hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. I. Sachentscheidungsvoraussetzungen Fraglich ist zunächst,

Mehr

Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 8. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute 1. Materielle

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht von Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues Richter Thomas Baumeister * * * JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 *Der Autor ist seit 14 Jahren als Dozent für das bundesweite

Mehr

4. Haupteil: Verwaltungshandeln durch Vertrag

4. Haupteil: Verwaltungshandeln durch Vertrag 1 4. Haupteil: Verwaltungshandeln durch Vertrag 23 Der öffentlich-rechtliche Vertrag A. BEGRIFF UND FUNKTION I. Allgemeine Bedeutung II. Anwendungsbereich des verwaltungsrechtlichen Vertrages III. Abgrenzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche

Mehr

Die Handlungsformen der Verwaltung III

Die Handlungsformen der Verwaltung III Die Handlungsformen der Verwaltung III I. Handlungsformenwahlfreiheit Mit der Aufgabenzuweisung ist der Verwaltung grundsätzlich auch die Befugnis zur Entscheidung über den Einsatz geeigneter Organisations-

Mehr

Die Klage vor dem VG hat Erfolg, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sie zulässig und soweit sie begründet ist

Die Klage vor dem VG hat Erfolg, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sie zulässig und soweit sie begründet ist Die Klage vor dem VG hat Erfolg, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sie zulässig und soweit sie begründet ist A) Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO öffentlich-rechtliche Streitigkeit (+) HBO, BauGB,

Mehr

Michael Ludorf. Die Schuldrechtsreform und die verwaltungsrechtlichen Verträge

Michael Ludorf. Die Schuldrechtsreform und die verwaltungsrechtlichen Verträge Michael Ludorf Die Schuldrechtsreform und die verwaltungsrechtlichen Verträge Eine Untersuchung der Änderungen im Zivilrecht und ihrer Auswirkungen auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag Verlag Dr. Kovac

Mehr

2. Klausur Verwaltungsrecht (Wiederholungsklausur) Sommersemester 2009

2. Klausur Verwaltungsrecht (Wiederholungsklausur) Sommersemester 2009 A) Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg ( 40 VwGO) - keine aufdrängende Spezialzuweisung - öffentlich-rechtliche Streitigkeit i.s.d. 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO o Hier: Natur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses,

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Verwaltungsrecht II. 20. Vorlesung. Staatshaftungsrecht 3. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht II. 20. Vorlesung. Staatshaftungsrecht 3. Sommersemester Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht II Sommersemester 2016 20. Vorlesung Staatshaftungsrecht 3 Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Staatshaftungsrecht (3) Programm für heute Die Amtshaftung 2/2 Haftung wegen Beeinträchtigung

Mehr

Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht

Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14 Vertreter der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht Universität Trier Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederungsübersicht 1:

Mehr

5 Handlungsformen des Kommunalrechts. I. Die Handlungsformen kommunaler Aufgabenwahrnehmung. Das Satzungsrecht und seine Rechtsschutzaspekte

5 Handlungsformen des Kommunalrechts. I. Die Handlungsformen kommunaler Aufgabenwahrnehmung. Das Satzungsrecht und seine Rechtsschutzaspekte Prof. Dr. März Kommunalrecht 5 1 5 Handlungsformen des Kommunalrechts I. Die Handlungsformen kommunaler Aufgabenwahrnehmung im Überblick II. Das Satzungsrecht und seine Rechtsschutzaspekte III. Besonderheiten

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004

Grundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004 Prof. Dr. Heintzen WiSe 2003 / 04 Grundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004 Zusatz zu den "Handlungsformen der Verwaltung": Schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln

Mehr

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien Universität Augsburg Institut für Öffentliches Recht Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Gliederung zu Fall 1 Stand: SS 2009 Vorbemerkung: Die Fälle und die Lösungen können auf

Mehr

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke Allgemeines Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele von Dr. Siegfried F. Franke Universitätsprofessor für Wirtschaftspolitik und Öffentliches Recht an der

Mehr

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 6. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der Verwaltungsakt III. Nebenbestimmungen zumverwaltungsakt IV. Der fehlerhafte Verwaltungsakt V. Bestandskraft, Widerruf

Mehr

-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 8

-Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht- Lösung Fall 8 Lösung Fall 8 Klage des B auf Zahlung von 14.0001 B kann den geforderten Betrag erfolgreich einklagen, wenn seine Klage zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit2 I. Verwaltungsrechtsweg, 40 I 1 VwGO

Mehr

Verwaltungsvertrag und Verwaltungsakt

Verwaltungsvertrag und Verwaltungsakt Verwaltungsvertrag und Verwaltungsakt Probleme der Überschneidung von Verwaltungsakten und Verwaltungsverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Verfügungsvertrages Von Georg Butterwegge Duncker &

Mehr

Die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger staatlicher Beihilfen

Die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger staatlicher Beihilfen Sabine Beckmann Die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger staatlicher Beihilfen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhalt Abkürzungen 13 Literatur 17 Einleitung 27 A. Das Problem 27

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Öffentliches recht Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft (Hg.) Verwaltungsrecht II Sonstiges

Mehr

Fall 4: Verkehrsschildfall:

Fall 4: Verkehrsschildfall: Fall 4: Verkehrsschildfall: L ö s u n g s h i n w e i s e : Obersatz: Die Klage des A vor dem angerufenen Verwaltungsgericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben

Mehr

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG

Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 26. September 2011 Verwaltungsrechtliche Zusicherung nach 38 LVwVfG Dr. Gisela Meister-Scheufelen Zusicherung 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Aufhebung von Verwaltungsakten. I. Übersicht

Aufhebung von Verwaltungsakten. I. Übersicht Aufhebung von Verwaltungsakten I. Übersicht Aufhebung = VA actus contrarius Unterscheidung rm/rw VA, d.h. sämtliche form. + mat Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen Abgrenzung belastend oder begünstigend Spezialregelungen:

Mehr

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile

Mehr

Der Erschließungsvertrag im System des Erschließungsrechts

Der Erschließungsvertrag im System des Erschließungsrechts Der Erschließungsvertrag im System des Erschließungsrechts Von Thomas Walter Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 23 I. Anlass der Arbeit 23 II. Ziel der Arbeit 26 III. Gang der Untersuchung

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde

Mehr

Verwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 24. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (4) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage 2 Verpflichtungsklage

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns C. Das Verwaltungsverfahren D. Das Verwaltungsrechtsverhältnis E. Staatshaftungsrecht I. Das System der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen

Mehr

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des

Mehr

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT als Begleitskript für die Einführungsveranstaltung für Studenten an - Technischen Universitäten - wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten - Fachhochschulen von Prof. Dr. H.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel A: Einführung 17 I. Vollstreckungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 17 II. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 18 Die Bedeutung des

Mehr

Verwaltungsrecht I. 23. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (3) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 23. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (3) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 23. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (3) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Begründetheit der Anfechtungsklage 2 Anfechtungsklage II. Begründetheit

Mehr

Der Verwaltungsakt. Rechtsanwältin Christiane Müller

Der Verwaltungsakt. Rechtsanwältin Christiane Müller Der Verwaltungsakt Verwaltungsakte im Alltag Bewilligung von Bafög, Arbeitslosengeld, AG II, Erteilung einer Arbeitserlaubnis begünstigender VA Ablehnung eines Wohngeldantrages, Feststellung einer Sperrzeit

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/ Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/ Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/2014 05.11.2013 Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit 1. aufdrängende Sonderzuweisung (-) 2. 40 Abs. 1 VwGO (Generalklausel)

Mehr

Ansprüche im Staat-Bürger-Verhältnis

Ansprüche im Staat-Bürger-Verhältnis Ansprüche im Staat-Bürger-Verhältnis Fall 1 (zum Selbststudium) E ist Eigentümer eines Grundstücks auf dem Gebiet der Gemeinde G. Da das Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans (B-Plans)

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2014/2015 Allgemeines Verwaltungsrecht Di 10-12 Uhr, HS 4 Do 10-12 Uhr, HS 5 Erster Teil: Die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts

Mehr

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne.

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. 1 Lösungshinweise Fallbeispiel 2 A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. Exkurs: Zwei-Stufen-Theorie Wahlfreiheit

Mehr

Lösung Fall 9: Die störende Kneipe

Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lernziel: Feststellungsklage; Nichtigkeit, Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts Die Klage des A hat Aussicht auf Erfolg, sofern sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit

Mehr

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht

5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht 5 Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F Verwaltungsinformationsrecht I Verfassungsrechtliche Grundlagen Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 Satz 1 GG) Recht auf informat Selbstbestimmung (Art 2 Abs

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der III. Nebenbestimmungen zum IV. Der fehlerhafte V. Bestandskraft, Widerruf und Rücknahme von en VI. Die Zusicherung

Mehr

Lösung Fall 6 Eine Hand wäscht die andere?

Lösung Fall 6 Eine Hand wäscht die andere? Lösung Fall 6 Eine Hand wäscht die andere? Die von S erhobene Klage auf Rückzahlung der 1000 hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und die Klage begründet ist. A.

Mehr

Der verwaltungsrechtliche Vertrag

Der verwaltungsrechtliche Vertrag Prof. Dr. Heintzen SoSe 2003 Grundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Dienstag / Mittwoch, den 17./18. Juni 2003 Der verwaltungsrechtliche Vertrag Der Verwaltungsakt ist seit dem

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der Verwaltungsakt III. Nebenbestimmungen zumverwaltungsakt IV. Der fehlerhafte Verwaltungsakt V. Bestandskraft, Widerruf

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlagen Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Mehr

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung V. Ermessen und Beurteilungsspielräume

Mehr

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg, wenn

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 5: Ein Outletcenter

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 5: Ein Outletcenter Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 5: Ein Outletcenter Öffentliches Baurecht; Verwaltungsverfahrensrecht (039-SS05) Sachverhalt Die an der Grenze zu der

Mehr

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GBl. S. 324) Inhaltsübersicht Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden - Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht Staatshaftungsrecht II

Allgemeines Verwaltungsrecht Staatshaftungsrecht II Allgemeines Verwaltungsrecht Staatshaftungsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. SS 2018 Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns C. Das Verwaltungsverfahren D. Das Verwaltungsrechtsverhältnis

Mehr

15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht

15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Schadensersatz- und Entschadigungsanspruche des Investors gegen die Gemeinde bei Anderung der Bauleitplanung

Schadensersatz- und Entschadigungsanspruche des Investors gegen die Gemeinde bei Anderung der Bauleitplanung Maike Tjarda Muller Schadensersatz- und Entschadigungsanspruche des Investors gegen die Gemeinde bei Anderung der Bauleitplanung unter besonderer Berucksichtigung des Vorhaben- und ErschlieBungsplans nach

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

AG VerwR II. Besprechung Übungsklausur

AG VerwR II. Besprechung Übungsklausur AG VerwR II Besprechung Übungsklausur (Gewichtung ¼) 1. Das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen kennt Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung. a) Worin unterscheiden sich die Rechtsfolgen dieser

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Verwaltungsrechtlicher Vertrag 18 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Gliederung. Literaturverzeichnis

Gliederung. Literaturverzeichnis Gliederung Gliederung Literaturverzeichnis V-X XI-XXVHI Einleitung 001 Kapitel 1 Entstehungsgeschichtliches zu Treu und Glauben im Verwaltungsrecht 004 A. Die Verwendung des Grundsatzes durch die Rechtsprechung

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG)

Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Befristung (Nr. 1) - Wirkung des VA abhängig von einem zukünftigen gewissen Ereignis Auflage (Nr. 4) - schreibt Tun, Dulden oder Unterlassen vor unabhängig von der Erfüllung

Mehr

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht -

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Universität Würzburg Sommersemester 2015 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg,

Mehr

Freudenhaus Kurzlösung

Freudenhaus Kurzlösung Freudenhaus Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger, Jannik

Mehr

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze - Fall 3 D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. A. Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Die kommunale öffentliche Einrichtung dargestellt am Beispiel des Zirkusplatzes

Die kommunale öffentliche Einrichtung dargestellt am Beispiel des Zirkusplatzes Friedrich Hoffmann Die kommunale öffentliche Einrichtung dargestellt am Beispiel des Zirkusplatzes Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 A) Der Kommunale Zirkusplatz allgemein

Mehr

Beispiel 1 zur Form. Folie 168. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 1 zur Form. Folie 168. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 1 zur Form Mieter kündigt seinen Wohnraummietvertrag per E-Mail an seinen Vermieter V. Dann überlegt er sich, doch in der Wohnung bleiben zu wollen. Muss er räumen? Anspruch auf Räumung des V

Mehr

54, 56, 59 II Nr. 4 VwVfG: Treu und Glauben in öffentlichrechtlichen

54, 56, 59 II Nr. 4 VwVfG: Treu und Glauben in öffentlichrechtlichen Verwaltungsverfahrensrecht 54, 56, 59 II Nr. 4 VwVfG: Treu und Glauben in öffentlichrechtlichen Verträgen BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 4 C 4.99. Leitsatz 1. Macht eine Gemeinde die Änderung eines Bebauungsplans

Mehr

Straßenschlussstrich Kurzlösung

Straßenschlussstrich Kurzlösung Straßenschlussstrich Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Georg Hellmich Stand

Mehr

Lösungshinweise: Vorüberlegung: Charakterisierung von W`s Erklärung als Widerspruch. Falsche Bezeichnung schadet nicht.

Lösungshinweise: Vorüberlegung: Charakterisierung von W`s Erklärung als Widerspruch. Falsche Bezeichnung schadet nicht. Bearbeitervermerk: Es wird unterstellt, dass die Satzung als solche rechtswidrig ist. Lösungshinweise: Vorüberlegung: Charakterisierung von W`s Erklärung als Widerspruch. Falsche Bezeichnung schadet nicht.

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Professor Dr. Florian Becker mittwochs (CAP 2 Hs. H) und donnerstags (OHP Chemie I), 8:15-9:45 Uhr Einführung Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht (Otto Mayer

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht

Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Modul 55207: Öffentliches Umweltrecht Besprechung der Klausur 1217 aus dem WS 2015/2016 Erfolgsaussichten der Klage A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs II. Statthafte Klageart III. Klagebefugnis

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 2

AG VerwR Teil 1 / Woche 2 AG VerwR Teil 1 / Woche 2 Einführung: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage (Aufbauschema) Entscheidungskompetenz des Gerichts - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 VwGO - Zuständigkeit

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich

Mehr