Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

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Transkript:

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung Grundlagen und Methoden Dipl. Ing. Daniel Richter BGHW Regionaldirektion Nord 29.11.2016

Inhaltsverzeichnis Warum das Thema? Psychische Belastung und Beanspruchung: Was ist das? Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Unterstützungsangebote 2

Warum das Thema? Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht eine systematische und vollständige Übersicht über die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen. zeigt, was hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (noch) alles zu tun ist, bzw. was weiter optimiert werden kann. deckt Ressourcen ( Stärken ) im Unternehmen auf. 3

Warum das Thema? Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6. psychische Belastungen bei der Arbeit. 4

Psychische Belastung : Was ist das? 5

Psychische Belastung und Beanspruchung: Was ist das? 6

Psychische Belastung und Beanspruchung: Was ist das? 7

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Psychische Belastung und Beanspruchung: Was ist das? Das bedeutet konkret: Jede Arbeit geht mit psychischer und körperlicher Belastung einher. Psychische Belastung ist wertneutral zu verstehen. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen Zeit- und Leistungsdruck. Hier spricht man von Gefährdungen. Die gesundheitsfördernde Ausprägung der psychischen Belastung wie z. B. Aktivierung und eine Weiterentwicklung von Fähigkeiten nennt man Ressource. 9

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung Es werden hierbei folgende Aspekte betrachtet: Beispiel: + abwechslungsreiche Tätigkeit - fehlende Informationen Beispiel: + klare Kommunikationswege - häufige Unterbrechungen Beispiel: + gutes Betriebsklima - fehlende Unterstützung Beispiel: + angenehme Geräuschkulisse - ungünstige Beleuchtung 10

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung Um den Teil der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, empfiehlt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) die Berücksichtigung folgender Merkmalsbereiche: 1 Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe Mögliche kritische Ausprägung 1.1 Vollständigkeit der Aufgabe Tätigkeit enthält: nur vorbereitende oder nur ausführende oder nur kontrollierende Handlungen 1.2 Handlungsspielraum Der/die Beschäftigte(n) hat/haben keinen Einfluss auf: Arbeitsinhalt Arbeitspensum Arbeitsmethode/-verfahren Reihenfolge der Tätigkeiten 1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum) Einseitige Anforderungen: wenige, ähnliche Arbeitsgegenstände und Arbeitsmittel häufige Wiederholung gleichartiger Handlungen in kurzen Takten Quelle: Arbeitsschutz gemeinsam anpacken Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz, Hrsg.: Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz, c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Broschüre kann unter www.gda-portal.de heruntergeladen werden. Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 29.11.2016 11

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung 1 Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe Mögliche kritische Ausprägung 1.4 Information/Informationsangebot zu umfangreich (Reizüberflutung) zu gering (lange Zeiten ohne neue Information) ungünstig dargeboten lückenhaft (wichtige Informationen fehlen) 1.5 Verantwortung unklare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten 1.6 Qualifikation Tätigkeiten entsprechen nicht der Qualifikation der Beschäftigten (Über-/Unterforderung) unzureichende Einweisung/Einarbeitung in die Tätigkeit 1.7 Emotionale Inanspruchnahme durch das Erleben emotional stark berührender Ereignisse (z. B. Umgang mit schwerer Krankheit, Unfällen, Tod) durch das ständige Eingehen auf die Bedürfnisse anderer Menschen (z. B. auf Kunden, Patienten, Schüler) durch permanentes Zeigen geforderter Emotionen unabhängig von eigenen Empfindungen Bedrohung durch Gewalt durch andere Personen (z. B. Kunden, Patienten) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 29.11.2016 12

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung 2 Arbeitsorganisation Mögliche kritische Ausprägung 2.1 Arbeitszeit wechselnde oder lange Arbeitszeit ungünstig gestaltete Schichtarbeit, häufige Nachtarbeit umfangreiche Überstunden unzureichendes Pausenregime Arbeit auf Abruf 2.2 Arbeitsablauf Zeitdruck/hohe Arbeitsintensität häufige Störungen/Unterbrechungen hohe Taktbindung 2.3 Kommunikation/Kooperation isolierter Einzelarbeitsplatz keine oder geringe Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kollegen keine klar definierten Verantwortungsbereiche Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 29.11.2016 13

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung 3 Soziale Beziehungen Mögliche kritische Ausprägung 3.1 Kollegen zu geringe/zu hohe Zahl sozialer Kontakte häufige Streitigkeiten und Konflikte Art der Konflikte: soziale Drucksituationen fehlende soziale Unterstützung 3.2 Vorgesetzte keine Qualifizierung der Führungskräfte fehlendes Feedback, fehlende Anerkennung für erbrachte Leistungen fehlende Führung, fehlende Unterstützung im Bedarfsfall Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 29.11.2016 14

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung 4 Arbeitsumgebung Beispiele für negative Wirkungen 4.1 Physikalische und chemische Faktoren Lärm unzureichende Beleuchtung Gefahrstoffe 4.2 Physische Faktoren ungünstige ergonomische Gestaltung schwere körperliche Arbeit 4.3 Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung ungünstige Arbeitsräume, räumliche Enge unzureichende Gestaltung von Signalen und Hinweisen 4.4 Arbeitsmittel fehlendes oder ungeeignetes Werkzeug bzw. Arbeitsmittel ungünstige Bedienung oder Einrichtung von Maschinen unzureichende Softwaregestaltung Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 29.11.2016 15

Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung(GB) und Dokumentation Mit Systematik zum Erfolg! 16

Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 1. Schritt Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten Psychische Belastungen können je nach Art der Tätigkeit verschieden sein, sodass mögliche Gefährdungsfaktoren konkret vor Ort im Betrieb bzw. in der Filiale ermittelt werden müssen. Daher werden im ersten Schritt die Bereiche und Tätigkeiten festgelegt, die beurteilt werden sollen. Die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die in Bezug auf die psychische Belastung vergleichbar sind, können dabei zu Einheiten zusammengefasst werden. So ist eine effiziente Gefährdungsbeurteilung gewährleistet. Mögliche Einheiten für Gefährdungsbeurteilungen sind: Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Berufsgruppen wie zum Beispiel Führungskräfte, Kassenpersonal, Verkaufspersonal etc. Arbeits- oder Organisationsbereiche wie zum Beispiel Verwaltung, Lager, Kassen, Service/Info, Bedientheken, Verkaufsabteilungen, Metzgerei etc. 17

Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 2. Schritt Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit Es gibt eine ganze Reihe geeigneter Methoden und Instrumente, und nicht nur den einen besten Weg der Analyse. Je nach Situation im Unternehmen passen unterschiedliche Methoden (Details s. nachfolgende Folie): Beobachtungen Befragung Moderierte Gesundheitswerkstatt Es können zudem bereits im Unternehmen vorliegende Informationen genutzt werden, die Auskunft über die psychische Belastung geben, z. B. abgeschlossene Mitarbeiterbefragungen, Personaleinsatzpläne, usw. 18

Exkurs: Bewährte Erhebungsmethoden im Überblick Beobachtung Befragung Moderierte Gesundheitswerkstatt Nutzen Flexibles Vorgehen des Beobachters möglich Belastungen können objektiv und neutral erhoben werden Vermeidung von Bewertungsund Interpretationsprozessen durch Befragten Gute Ergänzung zur innerbetrieblichen Bestandsaufnahme Herausforderung Hoher zeitlicher Aufwand Qualität der Beobachtung nimmt bei komplexen Tätigkeiten ab Bestimmte Aspekte der Tätigkeit sind schwer bzw. nicht beobachtbar Hohe Qualifikation des Beobachters nötig Ökonomisch: gleichzeitige Befragung vieler/aller Beschäftigter möglich Verhältnismäßig leicht zu entwickeln und anzuwenden Vergleich zwischen einzelnen Unternehmensbereichen, auch über größere Zeitspannen, möglich Gute Ergänzung zur innerbetrieblichen Bestandsaufnahme Häufig geringe Rücklaufquoten Anonymität nur in größeren Betrieben gewahrt Mitarbeiter sind ggf. bereits fragebogenmüde Innerbetriebliche Experten zur sachgerechten Durchführung und Interpretation schulen Gute Mitarbeiterbeteiligung Betroffene kennen ihren Arbeitsplatz am besten Erkennen der Belastung direkt mit Lösungsvorschlag koppeln Schnelle, praktikable Ergebnisse Kompetente Moderatoren erforderlich Führung muss das Vorgehen unterstützen Terminfindung? Subjektives Empfinden im Vordergrund 19

Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 3. Schritt Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit In diesem Schritt geht es darum zu beurteilen, wo Ressourcen liegen und wo Handlungsbedarfe aufgrund von Gefährdungen bestehen. Zur Beurteilung gibt es die grundlegende Forderung, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Hierbei sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaft-liche Erkenntnisse zu berücksichtigen (vgl. 4 ArbSchG, Ziffer 3). Die Beurteilung muss sachlich begründet und die Vorgehensweise nachvollziehbar sein. 20

Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 4. Schritt Festlegung von Maßnahmen Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen, die Gefährdungen reduzieren und Ressourcen aufbauen. Wurden Gefährdungen festgestellt, bietet es sich an, die Beschäftigten und Führungskräfte bei der Maßnahmenentwicklung als Ideengeber/innen einzubeziehen. 5. Schritt Durchführung von Maßnahmen Für die konkrete Durchführung sollten folgende Aspekte verbindlich vereinbart werden: Konkrete Maßnahmen, Verantwortliche und Termine. Ziel ist es, durch entsprechende Maßnahmen das Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu eliminieren oder zu reduzieren. 21

Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 6. Schritt Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen Anschließend wird überprüft, ob die festgelegten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden und sich die Arbeitsbedingungen durch die Maßnahmen entsprechend verbessert haben. 7. Schritt Aktualisierung/Fortschreibung Festgelegt werden sollten Zeitpunkt und Anlass für eine Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung. Die Wiederholung erfolgt, sobald sich grundlegende Gegebenheiten geändert haben oder der vereinbarte Zeitpunkt für eine Überprüfung erreicht ist. 22