Steinberger Sommerregatta

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Transkript:

STEINBERGER YACHT-CLUB Sportwart Herbert Höcherl Schorndorfer Str. 9 93426 Roding Tel. 09461-2019 e-mail: herbert.hoecherl@outlook.de Steinberger Yacht-Club; Holzheimer Weg 14, 92449 Steinberg AUSSCHREIBUNG Steinberger Sommerregatta Veranstalter: Steinberger Yacht-Club e. V. Klassen: alle Boote mit Yardstick bis einschl. 110 und ab 111 Gruppen: (min 5 Boote) H26, Laser, Varianta; Dyas, Jollen, Kielboote Gruppe 1 und Gruppe 2 Startzeiten: Meldegeld: Meldeadresse: Wettfahrten: Samstag ab 13.00 Uhr EUR 17,-- für 1 Mann Besatzung EUR 34,-- für 2 Mann Besatzung EUR 44,-- für 3 Mann Besatzung EUR 54,-- für 4 Mann Besatzung Frühbucherrabatt: bei Meldung bis Dienstag vor der Regatta werden 2 /Person nachgelassen! Herbert Höcherl, Schorndorfer Str. 9, 93426 Roding Tel: 09461-2019 e-mail: herbert.hoecherl@outlook.de oder auf unserer Internetseite melden unter www.syc87.de Es sind 2 Wettfahrten geplant. Programm: Segelanweisung und Meldung am Samstag ab 11.00 Uhr im Regattabüro im SYC-Clubhaus, pro Segler gibt es ein Abendessen und ein Getränk frei. Wir freuen uns über jeden auch über Segler ohne Regattaerfahrung, nur durch Teilnahme kann man unseren Sport von dieser Seite kennenlernen. Herbert Höcherl Sportwart

Segelanweisung des Steinberger Yachtclubs 1 ALLGEMEINES 1.1. Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem Technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen gesegelt. 1.2. Mitteilungen für Teilnehmer Mitteilungen werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Diese befindet sich vor dem Regattabüro. 1.3. Änderungen der Segelanweisungen Die Segelanweisung kann durch schriftliche oder mündliche Bekanntmachung bei der Steuermannsbesprechung geändert werden. 1.4. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werde. 1.5. Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten. 1.6. Steuerleute müssen im Besitz eines für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins bzw. Jüngstenscheins sein. Steuermannwechsel ist nicht erlaubt. Mannschaftswechsel bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Wettfahrtleitung. 1.7. Das Benutzen von Handys oder anderen Funkeinrichtungen während der Wettfahrt ist untersagt. 1.8. Versicherung Für alle Boote die an den Wettfahrten teilnehmen, ist zwingend eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf Verlangen ist der Wettfahrtleitung ein entsprechender Nachweis vorzulegen. 2 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 2.1 Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder Eigentum, persönliche Schaden oder Schäden am Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden oder sich ergeben (Ergänzung WR2 und WR 41) 2.2 Bei Zeigen der Flagge Y im Hafen oder auf einem Boot der Wettfahrtleitung müssen von allen Seglern Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Taucher- und Trockenanzüge gelten nicht als persönliche Auftriebsmittel. 2.3 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, hat dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem Wettfahrtbüro bekanntzugeben. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss einer Wettfahrt oder Wettfahrtserie führen. 3 BAHNEN 3.1 Die Wettfahrtleitung legt vor dem Ankündigungssignal gegen den Wind Bahnmarke 1. Die weiteren Bahnmarken werden gemäß Bahnskizze ausgelegt.

4 BAHNMARKEN 4.1 Als Bahnmarken werden gelbe quaderförmige Bojen verwendet. 5 ANMELDUNG AM STARTSCHIFF 5.1 Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote das Startschiff vor dem Ankündigungssignal am Heck von Backbord nach Steuerbord passieren. 6 START 6.1 Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast am Startschiff mit oranger Flagge und einer Boje mit roter Flagge diese kann auch eine Bahnmarke sein. 6.2 Starten mehrere Bootsklassen nacheinander ist das Startsignal der gestarteten Klasse gleichzeitig das Ankündigungssignal der nachfolgenden Klasse. 6.3 Boote die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet. 6.4 Signale Die Wettfahrten sind nach WR26 unter Verwendung folgender Signale zu starten: SIGNAL MINUTEN FLAGGE SCHALLSIGNAL 6 AP, L streichen Ankündigung 5 Vereins-/Klassenflagge setzen - Vorbereitung 4 P, I, Z oder Schwarz setzen. 1 Minute 1 P, I, Z oder Schwarz strichen Start 0 Vereins-/ Klassenflagge streichen. 6.5 Wenn am Startschiff beim Ankündigungssignal die Flagge grün gesetzt ist, sind alle Bahnmarken an Steuerbord liegen zu lassen. Wird am Startschiff beim Ankündigungssignal die Flagge rot gesetzt, sind alle Bahnmarken an der Backbordseite liegen zu lassen. 7 BAHNÄNDERUNG Flagge C auf oder in der Nähe einer Bahnmarke bedeutet: Eine oder mehrere Bahnmarken sind unter Beibehaltung des Bahnschemas verlegt oder durch neue Bahnmarken ersetzt. 8 ZIEL Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast am Zielschiff mit blauer Flagge und einer Boje mit blauer Flagge. 9 BEENDIGUNG DER WETTFAHRT; ZEITLIMITS 9.1 Boote, die nicht innerhalb von 60 Minuten nach Zieleingang des 1. Bootes ihrer Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet. 9.2 Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der blauen Flagge auf dem Zielschiff angezeigt.

10 PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG 10.1 Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung. 10.2 Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. 10.3 Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereitzuhalten. 10.4 Jedes Boot das protestieren will muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will. 10.5 Ein Boot das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist schriftlich im Wettfahrtbüro melden. Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht vorgenommen. 10.6 Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist einzureichen. 11 PARKORDNUNG UND ABFALL 11.1 Boote, Trailer und Autos müssen auf dem Vereinsgelände in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden. 11.2 Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.