fastenrath groh Rechtswissenschaft heute Europarecht 3. Auflage

Ähnliche Dokumente
Rechtswissenschaft heute. Europarecht. Bearbeitet von Dr. Thomas Groh, Prof. Dr. Ulrich Fastenrath

Europarecht. Professor Dr. Ulrich Fastenrath Lehrstuhl für öffentliches Recht, Europa-, und Völkerrecht an der Technischen Universität Dresden.

Ulrich Fastenrath / Maike Müller-Gerbes. Europarecht. Grundlagen und Schwerpunkte. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

II. Entwicklung der europäischen Integration

Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts

EU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger

I. Geschichte der Europäischen Integration

Überblick über den Gang der Veranstaltung

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA

Teilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015)

Europäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur)

I. Gründung des Europa der Sechs

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T

Hans-Wolf gang Arndt. Europarecht. 5., neubearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ

Europarecht. Das Skriptum. Examensgrundlagen, Systematik, Prüfungsschemata mit Fällen und Lösungen. Helmut Loibl

Modul 1: Begriff und Historie - Geschichte und Struktur der Europäischen Union

Vertrag von Lissabon

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Die Entwicklung des europäischen Vertragsrechts

Vorlesung Die Europäische Union: Entwicklung, Aufgaben, Funktionsweise WS 2017/18 Universität Innsbruck. Seite 1

Die Geschichte der Europäischen Union. EUROPA DIREKT Informationszentrum Mannheim

Aufbau, Organe und Kompetenzen der EU

Vorlesung Europarecht I

Die Entwicklung des europäischen Vertragsrechts

Europäische UNION = EU. Wie funktioniert sie, wer macht was?

Prof. Dr. iur., LL.M., Direktor des Europa Instituts an der Universität Zürich

IUI W_MF Bundeszentrale für politische Bildung. Vertrag von Lissabon. Konsolidierte Fassung von

KONSOLIDIERTE FASSUNGEN

STAATSRECHT III. 1. EU im Überblick: Entwicklung, Rechtsnatur, Organe, Primär-/Sekundärrecht a) Historischer Überblick zur Entwicklung der EU

Grundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Vertrag von Lissabon

a) Identität und Integration als Grundlagen eines Gemeinwesens

STOFFABGRENZUNGEN DP EUROPARECHT AB APRIL Herr PROF. AICHER. Die Prüfung aus Europarecht erfasst folgende Gegenstände:

Die akademische Selbstverwaltung in der Europäischen Union

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

Skripten Basics - Hemmer. Basics Europarecht. Juristisches Repetitorium. Bearbeitet von Achim Wüst, Karl Edmund Hemmer

Nummer 7. Anlage IV zu Anhang II

V. Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften. - Stufen des Gemeinschaftsrechts. zukünftig: geschriebene Verfassung?

1965 EWG, EGKS und Euratom werden zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengefasst

Wie funktioniert Europa Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens. der Beteiligungsmöglichkeiten* Christian Röhle, Frankfurt am Main. I.

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

Europarecht. I. Grundlagen

Beck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen

Sachbereich: Grundrechte

Programm der Deutschen Opposition für Deutschland und Europa. Mai 1942

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Übereinstimmungstabelle zum EUV und zum EGV

Europäische Rechtsetzung

Die Zukunft Europas: Integrationsbestrebungen versus konkurrierender Nationalstaaten

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

STAATSRECHT III. 1. Einführung: Internationale und supranationale Organisationen

Europarecht II. I. Grundlagen

EG-RECHT: Wie suchen? Wo finden? Marcus Desax. Von. Dr. iur., M.C.L, Rechtsanwalt

EG-Recht (Dr. Rainer Arnold) Seite 1 von /27.11./ Recht der 3 Europäischen Gemeinschaften

Skripten - Öffentliches Recht. Basics Europarecht. von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst, Jens Wolfram

Die Europäische Union

Beck-Texte im dtv Europa-Recht: EuR. Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis. von Prof. Dr. Claus Dieter Classen. 26.

Die Europäische Union. Informationsbüro des Europäischen Parlaments

Die Europäische Union

I. Vertrag über eine Verfassung für Europa

NomosTexte. Europarecht. Textausgabe. Bearbeitet von Einführung von Prof. Dr. Roland Bieber, Begründet durch Prof. Dr. Hans-Joachim Glaesner

3. Was ist die EU? - Teil 2: eine kategoriale Einordnung 36

Grundzüge des Europarechts. Prof. Dr. H. Goerlich WS

Einführung in das EU-Recht

Vorschriftensammlung Europarecht

IV. Organe (der Europäischen Gemeinschaften) Überblick Die Gemeinschaftsorgane (Organe der EG) - Hauptorgane (Art. 7 I EGV):

Europarecht. Textausgabe mit einer Einführung von Prof. Dr. Roland Bieber. Bearbeitet von Hans-Joachim Glaesner

Staatsrecht. Staatsrecht Völkerrecht Europarecht. Dr. jur. Michael Schweitzer. C.F. Müller. Professor em., Universität Passau

Examens-Repetitorium Europarecht. Staatsrecht III

NomosTexte. Europarecht. Textausgabe 24. Auflage. Nomos

Die Asylrechtsharmonisierung in der Europäischen Union

Basiswissen Europarecht

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Annäherung an den Parlamentsbegriff A. Das Europäische Parlament in seiner Entwicklung: Grundlagen...

1 Die Entstehung und aktuelle Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft

Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII

Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht

Die Europäische Union. Martin Saeckl

ALPMANN SCHMIDT. Europarecht. 7. Auflage 2010

3 Entwicklungsstufen und Modelle der europäischen Integration

II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes

Die Geschichte der Europäischen Union

II. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.

Europäisches Recht und Internationales Recht Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M.

Historische Ansätze. Europäische Union. Vorbereitung auf die FÜM F M I Europarecht. Nach den Weltkriegen. Mittelalter/Neuzeit

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung

STUDIENKURS POLITIKWISSENSCHAFT. Siegmar Schmidt I Wolf J. Schünemann. Europäische Union. Eine Einführung. o Nomos

Die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Gebiet des Strafrechts. Vortrag im Rahmen des ERA-Seminars 315DT34

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Die Europäische Union

Prüfe dein Wissen: PdW. Europarecht. von Prof. Dr. Dr. Martin Will. 1. Auflage

Karteikarten. Haack. Europarecht. 9. Auflage 2014 Alpmann Schmidt

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

Inhaltsübersicht. Teil 1. Die Auslegungsmethoden des EuGH 21

Bundesrat Drucksache 619/

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung 17

Transkript:

fastenrath groh Rechtswissenschaft heute Europarecht 3. Auflage

Europarecht von Professor Dr. Ulrich Fastenrath Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Technischen Universität Dresden und Dr. Thomas Groh Wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität Dresden 3. Auflage, 2012 3

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar. 1. Aufl. zuletzt erschienen bei NOMOS, 2000 unter dem Titel: Fastenrath/Müller-Gerbes, Europarecht 3. Auflage, 2012 ISBN 978-3-415-04778-5 E- ISBN 978-3-415-05004-4 2004 Richard Boorberg Verlag Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Dörr + Schiller GmbH, Curiestraße 4, 70563 Stuttgart Druck und Bindung: Laupp & Göbel, Talstraße 14, 72147 Nehren Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG Scharrstraße 2 70563 Stuttgart Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden www.boorberg.de 4

Vorwort Vorwort Dieses Buch vermittelt Studierenden der Rechtswissenschaft die Grundkenntnisse des Europarechts, die nach den juristischen Prüfungsordnungen der Länder zum Pflichtbereich zählen und für die spätere Berufsausübung unverzichtbar sind. Dementsprechend werden rechtliche Probleme nicht vertieft; auf weiterführende Hinweise haben wir von den vielfach zitierten Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EU) abgesehen in der Regel verzichtet. Deshalb ist das Buch ebenfalls für Studierende der Wirtschaftswissenschaften geeignet. Es wendet sich aber auch an Praktiker, die sich einen schnellen Überblick über Strukturen und Stand des Europarechts verschaffen wollen. In elf Teile gegliedert, umfasst das Lehrbuch sowohl das Recht der europäischen Institutionen als auch das materielle Europarecht, insbesondere die Grundfreiheiten und das Wettbewerbsrecht, den Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Gemeinsame Handelspolitik sowie das Rechtsschutzsystem also den Stoff, der den Kern akademischer Lehre ausmacht und zugleich die Grundlage dafür schafft, Zeitungsmeldungen im politischen wie im Wirtschaftsteil richtig einordnen zu können. Vorangestellt ist mit dem ersten Teil eine Tour d Horizon über Entwicklung, Grundlagen und Strukturen der Europäischen Union und ihrer Rechtsordnung. Ansonsten haben wir auf historische Rückblenden verzichtet und uns auf das gegenwärtig geltende Recht beschränkt. In einer Einführung zu jedem Teil werden dessen Inhalt und Bedeutung grob umrissen. Der Stoff wird, soweit möglich und sinnvoll, mit Beispielen illustriert, die häufig Leitentscheidungen des Gerichtshofs der EU nachgebildet sind. Damit wird zugleich die Bedeutung des Case Law im Europarecht unterstrichen. Die Beispiele sind durch kleineren Druck, die Fälle aus der Rechtsprechung zudem durch einen Rahmen vom übrigen Text abgesetzt. Wer sich den Stoff lieber anhand von Fällen erarbeitet, hat so die Möglichkeit, zunächst diese zu lesen und sich erst dann der davor stehenden systematischen Darstellung zuzuwenden. Kernbegriffe sind im Text durch Fettdruck hervorgehoben, deren Definition oder Erläuterung findet sich in Kursivschrift. Dies erleichtert eine konzentrierte Lektüre und Wiederholung. Wir haben den Text durch viele Hinweise auf systematische Querbezüge, gängige Fehlvorstellungen und Hilfestellungen für Prüfungen ergänzt, die ebenfalls durch einen Rahmen hervorgehoben sind. Zahlreiche Schaubilder zeigen Zusammenhänge oder komplizierte Verfahrensabläufe auf einen Blick. Die Neuauflage bringt das Buch auf den Stand des Vertrags von Lissabon, der die vertraglichen Grundlagen der EU völlig umgestaltet hat. Damit einher gehen nicht nur eine fast vollständig neue Nummerierung der Vertragsartikel, 5

Vorwort sondern vielfach auch Inhaltsänderungen; zum Teil haben Rechtsakte neue Bezeichnungen und Rechtswirkungen erhalten. Dies macht das Verständnis älterer Urteile und europarechtlicher Literatur mitunter schwierig. Bei den Fallbeispielen haben wir deshalb die entsprechenden Bestimmungen des jetzt geltenden Rechts in Klammern hinzugefügt. Dieses Buch gibt wie alle juristischen Lehrbücher nur eine Anleitung, den Inhalt und die Struktur der für das Stoffgebiet einschlägigen Rechtsvorschriften zu verstehen, ohne deren Wortlaut wiederzugeben. Daher müssen Sie bei der Lektüre stets eine Textsammlung mit dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union daneben legen. Die weiteren Rechtsakte wie auch die Rechtsprechung können Sie leicht im Internet abrufen unter: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm. Wie auch schon bei den Vorauflagen ist dieses Buch nicht das Werk der zwei Koautoren allein (die frühere Mitautorin Maike Müller-Gerbes stand nicht mehr zur Verfügung, an ihre Stelle ist Thomas Groh getreten). Viele haben daran mitgearbeitet: Marina Mittelbach hat die Verweise auf Sekundärrecht und Rechtsprechung überprüft, Franziska Knur zahlreiche Schaubilder erstellt, Denise Fiedler das Sachregister bearbeitet, Jonas Bergmann große Teile des Buchs schon einmal Probe gelesen und auf leichte Verständlichkeit geachtet und Anke Geppert (Luxemburg) Teil 11 aus der Perspektive einer Rechtspraktikerin kritisch durchgesehen. Schließlich und nicht zuletzt war es Marion Quaas, die mit Geduld und Sorgfalt Dateien geschrieben und zusammengefügt, Änderungen eingearbeitet und die Neuauflage für den Druck vorbereitet hat. Ihnen allen sei auch an dieser Stelle gedankt und da trotz der vollständigen Neubearbeitung diese Auflage auf den früheren aufbaut und von ihnen profitiert nochmals jenen, die an den früheren Auflagen mitgewirkt haben. Über Anregungen und konstruktive Kritik vor allem von Studierenden, für die wir dieses Buch in erster Linie geschrieben haben freuen wir uns. Sie können sie richten an fastenrath@jura.tu-dresden.de bzw. groh@jura.tudresden.de. Ulrich Fastenrath Thomas Groh 6

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Übersichten und Schemata.... 16 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturauswahl... 21 Teil 1: Entwicklung, Struktur und Rechtsnatur der Europäischen Union.... 23 I. Einführung... 23 II. Entwicklung der europäischen Integration.... 24 1. Institutionelle Entwicklung und Kompetenzerweiterung.... 24 2. Entwicklung des Mitgliederbestandes und Gebietsveränderungen...... 28 III. Grundbegriffe und Gegenstände des Europarechts.... 29 1. Begriffe Europarecht, Unionsrecht und Gemeinschaftsrecht..... 29 2. Gegenstände des Europarechts...... 31 IV. Wesensmerkmale der Europäischen Union (EU)...... 33 1. Rechtlicher Status... 33 a) EU kein Bundesstaat... 33 b) Rechtspersönlichkeit.... 34 aa) Internationale Rechtspersönlichkeit... 34 bb) Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Haftung... 34 2. Die EU als Wertegemeinschaft...... 34 3. Die EU als Staaten- und Bürgerunion... 35 a) Kennzeichen der Staatenunion.... 35 b) Kennzeichen der Bürgerunion.... 35 c) Insbesondere: die Unionsbürgerschaft... 36 aa) Bürgerschaftstatus.... 36 bb) Freizügigkeit der Unionsbürger... 38 cc) Politische Rechte.... 42 dd) Diplomatischer und konsularischer Schutz... 42 4. Eigenständigkeit des Unionsrechts, Supranationalität... 42 5. Grundsätze des Unionsrechts... 44 a) Grundsatz der Unionstreue...... 44 b) Solidarität... 45 c) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung.... 45 d) Subsidiaritätsprinzip... 46 e) Diskriminierungsverbot (aus Gründen der Staatsangehörigkeit)..... 48 f) Querschnittsklauseln.... 49 V. Verstärkte Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten... 50 VI. Vertragsänderungen.... 51 VII. Mitgliedschaft..... 52 1. Beitritt... 52 2. Austritt... 53 3. Ausschluss.... 53 VIII. Auflösung der EU?... 55 IX. Übersichten und Kontrollfragen... 56 1. Mitgliedstaaten der EU.... 56 2. Zeittafel der europäischen Integration... 57 3. Kontrollfragen.... 58 7

Inhaltsverzeichnis Teil 2: Die Grundfreiheiten... 59 A. Das System der Grundfreiheiten im Binnenmarkt... 59 I. Einführung.... 59 II. Grundlagen des Binnenmarkts.... 60 III. Das System der Grundfreiheiten... 62 1. Anwendungsbereich.... 63 a) Sachlicher Anwendungsbereich.... 63 aa) Wirtschaftliche Tätigkeit... 63 bb) Grenzüberschreitender Bezug...... 63 b) Persönlicher Anwendungsbereich (Berechtigte der Grundfreiheiten) 66 2. Beeinträchtigungen.... 66 a) Urheber von Beeinträchtigungen (Verpflichtete der Grundfreiheiten) 66 b) Arten der Beeinträchtigung... 68 aa) Diskriminierungen..... 68 bb) (Nichtdiskriminierende) Beschränkungen..... 70 3. Rechtfertigung von Beeinträchtigungen..... 72 a) Verfolgung eines legitimen Ziels (Rechtfertigungsgrund)...... 72 b) Verhältnismäßigkeit... 74 c) Auswirkungen unionsrechtlicher Harmonisierung auf die Rechtfertigung..... 74 4. Durchsetzung der Grundfreiheiten... 75 5. Verhältnis zu anderen Vorschriften.... 75 IV. Prüfungsschema und Kontrollfragen... 77 1. Prüfungsschema Grundfreiheiten (Überblick)... 77 2. Kontrollfragen..... 77 B. Freier Warenverkehr.... 78 I. Einführung.... 78 II. Anwendungsbereich.... 79 1. Sachlicher Anwendungsbereich (Art. 28 II AEUV).... 79 2. Persönlicher Anwendungsbereich... 80 III. Zollunion... 80 1. Begriff... 80 2. Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten (tarifäre Handelshemmnisse)..... 81 3. Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten... 83 IV. Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse... 84 1. Verbotene Beeinträchtigungen des Warenverkehrs..... 84 a) Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen... 84 b) Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen... 84 c) Staatliches Unterlassen bei privaten Beeinträchtigungen...... 88 2. Rechtfertigung von Beeinträchtigungen..... 88 a) Rechtfertigungsgründe..... 89 b) Verhältnismäßigkeit... 91 V. Exkurs: Landwirtschaft und Fischerei... 92 VI. Prüfungsschema und Kontrollfragen... 96 1. Prüfungsschema Freier Warenverkehr: Maßnahmen gleicher Wirkung wie Einfuhrbeschränkungen (Art. 34 Alt. 2 AEUV)... 96 2. Kontrollfragen..... 97 8

Inhaltsverzeichnis C. Freizügigkeit der Arbeitnehmer... 97 I. Einführung... 97 II. Anwendungsbereich... 98 1. Persönlicher Anwendungsbereich.... 98 a) Begriff des Arbeitnehmers... 98 b) Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats... 100 2. Sonstige Begünstigte der Arbeitnehmerfreizügigkeit... 101 3. Ausnahme: Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung (Art. 45 IV AEUV)...... 101 III. Inhalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit.... 103 1. Mobilitätsrechte... 103 2. Verbotene Beeinträchtigungen.... 103 a) Diskriminierungen..... 103 b) (Nichtdiskriminierende) Beschränkungen..... 105 c) Drittwirkung der Beeinträchtigungsverbote.... 105 3. Rechtfertigung von Beeinträchtigungen... 106 a) Rechtfertigungsgründe... 106 b) Verhältnismäßigkeit.... 107 IV. Soziale Sicherheit... 108 V. Prüfungsschema und Kontrollfragen..... 109 1. Prüfungsschema zur Arbeitnehmerfreizügigkeit... 109 2. Kontrollfragen.... 110 D. Niederlassungsfreiheit.... 110 I. Einführung... 110 II. Anwendungsbereich... 111 1. Persönlicher Anwendungsbereich.... 111 a) Natürliche Personen... 111 b) Gesellschaften... 111 2. Sachlicher Anwendungsbereich...... 112 a) Grenzüberschreitende Niederlassung... 112 b) Ausnahme: Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 51 I AEUV)... 116 III. Verbotene Beeinträchtigungen... 116 1. Diskriminierungen... 116 2. (Nichtdiskriminierende) Beschränkungen... 117 3. Drittwirkung der Beeinträchtigungsverbote...... 118 IV. Rechtfertigung von Beeinträchtigungen... 119 V. Prüfungsschema und Kontrollfragen..... 120 1. Prüfungsschema zur Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)... 120 2. Kontrollfragen.... 121 E. Dienstleistungsfreiheit.... 121 I. Einführung... 121 II. Anwendungsbereich... 122 1. Sachlicher Anwendungsbereich...... 122 a) Begriff der Dienstleistung... 122 b) Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen... 123 c) Ausnahme: Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 62 i. V.m. 51 I AEUV).... 125 2. Persönlicher Anwendungsbereich.... 125 a) Allgemeines... 125 b) Anforderungen an den Dienstleistenden.... 126 9

Inhaltsverzeichnis III. Verbotene Beeinträchtigungen.... 127 1. Diskriminierungen... 127 2. (Nichtdiskriminierende) Beschränkungen... 127 IV. Rechtfertigung.... 128 1. Rechtfertigungsgrund... 128 2. Verhältnismäßigkeit... 129 V. Sonderregelungen für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr... 130 VI. Prüfungsschema und Kontrollfragen... 134 1. Prüfungsschema zur Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)..... 134 2. Kontrollfragen..... 135 F. Freier Kapital- und Zahlungsverkehr... 135 I. Einführung.... 135 II. Anwendungsbereich.... 136 1. Sachlicher Anwendungsbereich... 136 a) Kapitalverkehr.... 136 b) Zahlungsverkehr... 137 c) Reichweite der Grundfreiheit... 137 2. Persönlicher Anwendungsbereich... 137 III. Verbotene Beeinträchtigungen.... 137 1. Beschränkungsverbot.... 137 2. Ausnahmen vom Beschränkungsverbot..... 139 IV. Rechtfertigung.... 139 V. Europäischer Finanzraum... 140 VI. Kontrollfragen.... 141 Teil 3: Wettbewerbsrecht... 143 I. Einführung.... 143 II. Wettbewerbsvorschriften für Unternehmen.... 144 1. Grundlegende Begriffe.... 144 a) Unternehmen.... 144 b) Relevanter Markt... 145 2. Kartellverbot.... 146 a) Adressaten...... 146 b) Verbotstatbestand... 147 aa) Tathandlungen... 147 bb) Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels. 148 cc) Bezwecken oder Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung... 149 c) Ausnahmen vom Kartellverbot (Freistellung)...... 150 d) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot... 151 e) Verhältnis zwischen unionsrechtlichem und nationalem Kartellrecht. 152 3. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung...... 153 a) Verbotstatbestand... 153 b) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Missbrauchsverbot... 155 c) Verhältnis zwischen unionsrechtlichem und nationalem Missbrauchsverbot... 155 4. Fusionskontrolle.... 155 III. Verbot staatlicher Beihilfen... 157 1. Verbotstatbestand.... 158 2. Ausnahmen vom Beihilfeverbot... 160 10

Inhaltsverzeichnis 3. Beihilfenaufsicht... 162 a) Präventives Verfahren... 162 b) Repressives Verfahren... 163 c) Rückforderung rechtswidriger Beihilfen.... 163 IV. Vergaberecht..... 167 1. Rechtsgrundlagen... 167 2. Anwendungsbereich...... 169 3. Vergabeverfahren... 169 4. Vergaberechtlicher Rechtsschutz..... 171 V. Kontrollfragen.... 171 Teil 4: Wirtschafts- und Währungsunion... 173 I. Einführung... 173 II. Währungspolitik... 174 III. Wirtschaftspolitik... 176 IV. Kontrollfragen.... 178 Teil 5: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.... 179 I. Einführung... 179 II. Begriff und Grundlagen...... 180 III. Grenzkontrollen... 182 IV. Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen... 183 1. Begriff und Anwendungsbereich..... 183 2. Asyl- und Flüchtlingsrecht... 184 3. Gemeinsame Visa- und Einwanderungspolitik.... 185 4. Bekämpfung illegaler Einwanderung... 186 V. Polizeiliche Zusammenarbeit... 187 VI. Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen... 188 1. Strafverfolgung... 188 2. Strafvollzug... 190 3. Materielles Strafrecht..... 190 4. Europäische Staatsanwaltschaft...... 191 VII. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen... 191 VIII. Kontrollfragen.... 192 Teil 6: Das auswärtige Handeln der EU.... 193 I. Einführung... 193 II. Grundlagen... 193 III. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)... 194 1. Anwendungsbereich...... 194 2. Institutionen... 195 3. Handlungsformen.... 196 4. Verfahren..... 198 5. Internationale Koordination der Mitgliedstaaten... 199 IV. Gemeinsame Handelspolitik... 199 1. Begriff, Bedeutung und Ziele.... 199 2. Handlungsformen.... 201 3. Ausschließlichkeit der Unionskompetenz... 202 V. Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe... 202 VI. Assoziierung und Europäische Nachbarschaftspolitik... 203 11

Inhaltsverzeichnis VII. Allgemeine Zuständigkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge... 205 VIII. Kontrollfragen.... 206 Teil 7: Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit... 207 I. Einführung.... 207 II. Grundrechtsschutz..... 207 1. EU-Grundrechtecharta (GRC).... 207 2. Grundrechte im AEUV... 210 3. Grundrechtsschutz durch ungeschriebene allgemeine Rechtsgrundsätze 210 4. Beitritt zur EMRK... 212 5. Verhältnis der Grundrechtsquellen zueinander... 212 6. Reichweite des europäischen Grundrechtsschutzes.... 213 7. Sekundärrechtliche Grundrechtsgewährleistungen.... 214 III. Rechtsstaatliche Grundsätze...... 217 IV. Kontrollfragen.... 220 Teil 8: Organe... 221 I. Einführung.... 221 II. Europäischer Rat.... 222 1. Zusammensetzung... 222 2. Zuständigkeiten.... 223 3. Organisation und Arbeitsweise.... 224 III. Rat (der Europäischen Union)..... 225 1. Zusammensetzung... 225 2. Zuständigkeiten.... 226 a) Rechtsetzung.... 226 b) Koordination.... 226 c) Initiativrecht.... 226 d) Ernennungen.... 227 e) Kontrolle... 227 3. Organisation und Arbeitsweise.... 228 a) Sitz... 228 b) Vorsitz... 228 c) Interne Organisation.... 229 d) Beschlussfassung... 229 e) Vorbereitung der Ratstagungen... 232 4. Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat bei der Instruktion des deutschen Ratsvertreters... 233 a) Beteiligung des Bundestags... 233 b) Beteiligung des Bundesrats... 235 5. Im Rat vereinigte Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten... 237 IV. (Europäische) Kommission... 238 1. Zusammensetzung... 238 2. Zuständigkeiten.... 240 a) Initiativrecht.... 240 b) Eigene Rechtsetzung...... 241 c) Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen...... 242 d) Gestaltung von Außenbeziehungen..... 243 e) Verwaltungstätigkeit und weitere Aufgaben... 243 3. Organisation und Arbeitsweise.... 243 12

Inhaltsverzeichnis V. Europäisches Parlament...... 244 1. Zusammensetzung und Wahlverfahren.... 244 2. Rechtsstellung der Abgeordneten.... 246 3. Zuständigkeiten.... 246 a) Mitwirkung an der Rechtsetzung.... 246 b) Kontrolle... 247 c) Erörterungs- und Entschließungsrecht... 247 d) Beteiligung an Ernennungen..... 248 4. Organisation und Arbeitsweise...... 248 VI. Weitere Organe und Einrichtungen...... 249 VII. Übersicht und Kontrollfragen... 250 1. Schematische Darstellung der Organe... 250 2. Kontrollfragen.... 251 Teil 9: Quellen des Unionsrechts.... 253 I. Einführung... 253 II. Primärrecht... 254 1. Begriff... 254 2. Wirkung...... 255 III. Sekundäres Unionsrecht...... 256 1. Übersicht..... 256 2. Verordnung... 256 a) Adressaten... 256 b) Rechtsnatur... 256 c) Verpflichtung der Mitgliedstaaten... 257 3. Richtlinie..... 258 a) Adressaten... 258 b) Rechtsnatur... 258 c) Verpflichtung der Mitgliedstaaten... 259 d) Unmittelbare Wirkung... 262 4. Beschluss..... 268 a) Adressaten... 268 b) Rechtsnatur... 268 c) Unmittelbare Wirkung... 269 5. Völkerrechtliche Verträge.... 270 Übersicht Sekundärrechtsakte...... 271 6. Exkurs: Handlungen ohne den Charakter eines Rechtsakts... 271 a) Empfehlung und Stellungnahme... 271 b) Sonstige Handlungen... 272 7. Formelle Anforderungen an Rechtshandlungen... 273 8. Verhältnis der Rechtshandlungen untereinander... 275 IV. Rechtsetzungsverfahren...... 276 1. Übersicht..... 276 2. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren... 277 3. Besondere Gesetzgebungsverfahren... 277 a) Anhörungsverfahren... 277 b) Festlegung des Haushaltsplans.... 279 c) Zustimmungsverfahren... 279 4. Abschluss völkerrechtlicher Verträge... 279 5. Übrige Rechtsetzungsverfahren..... 280 13

Inhaltsverzeichnis V. Übersichten und Kontrollfragen... 281 1. Ablaufschema ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV) 281 2. Ablaufschema Verfahren zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge (Art. 218, 207 AEUV)... 282 3. Kontrollfragen..... 283 Teil 10: Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht... 285 I. Einführung.... 285 II. Kompetenzabgrenzung... 286 1. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zum Erlass sekundären Unionsrechts...... 286 2. Implied powers und effet utile... 286 3. Flexibilitätsklausel... 287 4. Arten von EU-Zuständigkeiten und deren Folgen für die Mitgliedstaaten... 288 5. Folgen einer Kompetenzüberschreitung.... 291 III. Rangverhältnis zwischen EU-Recht und nationalem Recht... 293 1. Vorrangfrage aus der Sicht des EU-Rechts... 293 2. Vorrangfrage aus der Sicht des deutschen Rechts...... 295 IV. Vollzug des Unionsrechts... 301 1. Vollzug durch die EU-Organe... 301 a) Bereiche... 301 b) Regeln für den Vollzug..... 302 2. Vollzug durch die Mitgliedstaaten... 302 a) Unmittelbarer mitgliedstaatlicher Vollzug... 302 b) Mittelbarer mitgliedstaatlicher Vollzug... 303 V. Haftung der Mitgliedstaaten gegenüber den Bürgern für unionsrechtswidriges Handeln... 305 VI. Kontrollfragen.... 309 Teil 11: Rechtsschutz... 311 I. Einführung.... 311 II. Vertragsverletzungsklage... 312 1. Klageziel... 312 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen... 313 a) Parteifähigkeit... 313 b) Klagegegenstand... 313 c) Vorverfahren.... 314 d) Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen... 315 3. Entscheidung über die Klageerhebung...... 315 4. Begründetheit...... 315 5. Inhalt und Wirkung des Urteils... 316 6. Durchsetzung des Urteils..... 317 III. Nichtigkeitsklage...... 318 1. Klageziel... 318 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen... 319 a) Parteifähigkeit... 319 b) Klagegegenstand... 319 c) Klagebefugnis... 320 d) Klagefrist... 324 14

Inhaltsverzeichnis 3. Begründetheit... 325 4. Inhalt und Wirkung des Urteils...... 327 5. Einstweiliger Rechtsschutz... 328 6. Parlamentarische Subsidiaritätsklage... 328 IV. Untätigkeitsklage.... 330 1. Klageziel...... 330 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen... 330 a) Parteifähigkeit... 330 b) Klagegegenstand...... 330 c) Klagebefugnis.... 332 d) Außergerichtliches Vorverfahren... 332 e) Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen... 333 3. Begründetheit... 333 4. Inhalt und Wirkung des Urteils...... 333 V. Schadenersatzklage... 334 1. Klageziel...... 334 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen... 335 3. Begründetheit... 335 4. Inhalt und Wirkung des Urteils...... 336 VI. Vorabentscheidungsverfahren... 337 1. Charakter und Funktionen des Verfahrens... 337 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen... 337 a) Vorlageberechtigte..... 337 b) Vorlagegegenstand..... 338 c) Vorlagerecht... 340 3. Vorlagepflicht... 342 a) Vorlagepflichtige Gerichte... 342 b) Reichweite der Vorlagepflicht.... 343 c) Exkurs: Folgen der Verletzung der Vorlagepflicht... 345 4. Verfahren..... 346 5. Sachentscheidung des EuGH.... 346 6. Wirkung der Vorabentscheidung..... 347 VII. Nationale Gerichte als funktionale Unionsgerichte.... 350 VIII. Gerichtshof der EU.... 353 1. Aufbau... 354 2. Zusammensetzung... 354 3. Zuständigkeiten.... 355 4. Verfahren vor dem Gerichtshof der EU... 357 a) Allgemeines... 357 b) Verfahrensablauf...... 358 IX. Übersicht und Kontrollfragen... 360 1. Verfahrensarten vor dem Gerichtshof der EU..... 360 2. Kontrollfragen.... 361 Sachverzeichnis... 363 15

Verzeichnis der Übersichten und Schemata Verzeichnis der Übersichten und Schemata 1. Begriff des Europarechts... 30 2. Beitritt zur Europäischen Union..... 54 3. Mitgliedstaaten der EU.... 56 4. Prüfungsschema Grundfreiheiten (Überblick)..... 77 5. Prüfungsschema Freier Warenverkehr: Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen (Art. 34 Alt. 2 AEUV)..... 96 6. Prüfungsschema Arbeitsnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)... 109 7. Prüfungsschema Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)..... 120 8. Prüfungsschema Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV).... 134 9. Gesamtüberblick Grundfreiheiten... 142 10. Übersicht Kartellverbot, Missbrauchsverbot, Fusionskontrolle... 157 11. Verfahren der Beihilfenaufsicht durch die Kommission (Art. 108 III AEUV).. 164 12. EU-Beihilfen und staatliche Beihilfen.... 167 13. Aufbauschema Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe... 167 14. Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (bis 2014)...... 230 15. Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (ab 2014)...... 231 16. Ernennung der Kommission (Art. 17 VII EUV)... 239 17. Schematische Darstellung der Organe... 250 18. Übersicht der Sekundärrechtsakte.... 271 19. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Überblick)... 278 20. Ablaufschema ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV)... 281 21. Ablaufschema Verfahren zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge (Art. 218, 207 AEUV)..... 282 22. Vollzug des Unionsrechts.... 304 23. Prüfungsschema Vertragsverletzungsklage.... 318 24. Prüfungsschema Nichtigkeitsklage... 329 25. Prüfungsschema Untätigkeitsklage... 334 26. Prüfungsschema Schadenersatzklage... 336 27. Prüfungsschema Vorabentscheidungsverfahren.... 349 28. Verfahrensarten vor dem Gerichtshof der EU..... 360 16

Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis In diesem Buch werden die Absätze von Rechtsvorschriften mit römischen Zahlen, die Unterabsätze mit hochgestellten römischen Zahlen und der jeweilige Satz innerhalb eines Absatzes oder Unterabsatzes mit arabischer Zahl zitiert: Art. 20 I II 1 EUV = Artikel 20 Absatz 1, Unterabsatz 2 Satz 1 EU-Vertrag. a.a. anderer Ansicht aao. am angegebenen Ort a. F. alte Fassung ABl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften/Amtsblatt der Europäischen Union Abs. Absatz, Absätze AdR Ausschuss der Regionen AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AKP-Staaten afrikanische, karibische und pazifische Staaten AktG Aktiengesetz Anm. Anmerkung Art. Artikel AStV Ausschuss der Ständigen Vertreter Az. Aktenzeichen BAG Bundesarbeitsgericht BAnz. Bundesanzeiger BBG Bundesbeamtengesetz BeamtStG Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Beschl. Beschluss BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht COREPER Comité des Représentants Permanents, Ausschuss der Ständigen Vertreter CR/Bearbeiter Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, Kommentar 17

Abkürzungsverzeichnis DÖV Die Öffentliche Verwaltung DVBl. Deutsches Verwaltungsblatt EAG Europäische Atomgemeinschaft EAGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft EG Europäische Gemeinschaft EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKSV Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EMRK Europäische Menschenrechtskonvention EP Europäisches Parlament EPZ Europäische Politische Zusammenarbeit ER Europäischer Rat ESZB Europäisches System der Zentralbanken EU Europäische Union EuG (Europäisches) Gericht EuGH Europäischer Gerichtshof EuGH-VfO Verfahrensordnung des EuGH EuGöD Fachgericht für den öffentlichen Dienst der EU EuGRZ Europäische Grundrechte-Zeitschrift EuG-VfO Verfahrensordnung des EuG EuR Europarecht (Zeitschrift) EUV Vertrag über die Europäische Union EUZBBG Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union EUZBLG Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWR Europäischer Wirtschaftsraum EZB Europäische Zentralbank f. folgende ff. fortfolgende 18

Abkürzungsverzeichnis FKVO EU-Fusionskontrollverordnung Fn. Fußnote FreizügG/EU Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GATT General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zollund Handelsabkommen GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GHN/Bearbeiter Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Kommentar GHP Gemeinsame Handelspolitik GH-Satzung Satzung des Gerichtshofs der EU GKK/Bearbeiter Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, Kommentar GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt der Bundesministerien GOBT Geschäftsordnung des Bundestags GOEP Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments GOKOM Geschäftsordnung der Kommission GORat Geschäftsordnung des Rats GRC Grundrechtecharta der EU GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GZT Gemeinsamer Zolltarif Hervorh. v. Verf. Hervorhebung von Verfassern HGB Handelsgesetzbuch i.d.f. in der Fassung i.e.s. im engeren Sinne IntVG Integrationsverantwortungs-Gesetz i.s.v. im Sinne von i. V. m. in Verbindung mit JZ Juristenzeitung KartellVO EG-Kartellverordnung KMU kleine und mittlere Unternehmen KOM (Europäische) Kommission Ls. Leitsatz Ltd. Limited (englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Mio. Millionen n. F. neue Fassung 19

Abkürzungsverzeichnis NJW Neue Juristische Wochenschrift Nr. Nummer(n) NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht OVG Oberverwaltungsgericht PKW Personenkraftwagen RL Richtlinie Rn. Randnummer(n) Rs. Rechtssache S. Seite(n), Satz s. siehe s. a. siehe auch Slg. Sammlung (der Rechtsprechung des Gerichtshofs EU) u. a. und andere, unter anderem v. vom Var. Variante verb. Rs. verbundene Rechtssachen VG Verwaltungsgericht Vgl. vergleiche VO Verordnung VwGO Verwaltungsgerichtsordnung VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz WSA Wirtschafts- und Sozialausschuss (der EU) WTO World Trade Organization, Welthandelsorganisation ZPO Zivilprozessordnung 20

Literaturauswahl Literaturauswahl Lehrbücher Arndt, Hans-Wolfgang/Fischer, Kristian/Fetzer, Thomas: Europarecht, 10. Aufl., Heidelberg 2010 Bieber, Roland/Epiney, Astrid/Haag, Marcel: Die Europäische Union, 9. Aufl., Baden-Baden 2011 Borchardt, Klaus-Dieter: Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, 4. Aufl., Heidelberg 2010 Geiger, Rudolf: Grundgesetz und Völkerrecht mit Europarecht, 5. Aufl., München 2010 Hakenberg, Waltraud: Europarecht, 5. Aufl., München 2010 Haratsch, Andreas/Koenig, Christian/Pechstein, Matthias: Europarecht, 7. Aufl., Tübingen 2010 Herdegen, Matthias: Europarecht, 13. Aufl., München 2011 Hobe, Stephan: Europarecht, 5. Aufl., Köln u.a. 2010 Oppermann, Thomas/Classen, Claus Dieter/Nettesheim, Martin: Europarecht, 4. Aufl., München 2009 Pechstein, EU-Prozessrecht, 4. Aufl., Tübingen 2011 Schroeder, Werner: Grundkurs Europarecht, 2. Aufl., München 2011 Schweitzer, Michael: Staatsrecht III Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 10. Aufl., Heidelberg 2010 Streinz, Rudolf: Europarecht, 8. Aufl., Heidelberg 2008 Kommentare Becker, Ulrich/Hatje, Armin/Schoo, Johann/Schwarze, Jürgen (Hrsg.): EU- Kommentar, 2. Aufl., Baden-Baden 2009 Calliess, Christian/Ruffert, Matthias (Hrsg.): EUV/AEUV, Kommentar, 4. Aufl., München 2011 (zitiert: CR/Bearbeiter, EUV/AEUV) Geiger, Rudolf/Khan, Daniel-Erasmus/Kotzur, Markus: EUV/AEUV, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Kommentar, 5. Aufl., München 2010 (zitiert: GKK/Bearbeiter, EUV/AEUV) 21

Literaturauswahl Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard/Nettesheim, Martin (Hrsg.): Das Recht der Europäischen Union, Kommentar, Bände I II, Loseblatt, München (zitiert: GHN/Bearbeiter, Recht der EU) Lenz, Carl Otto/Borchardt, Klaus-Dieter (Hrsg.): EU-Verträge, Kommentar nach dem Vertrag von Lissabon, 5. Aufl., Köln 2010 Casebooks Hummer, Waldemar/Vedder, Christoph/Lorenzmeier, Stefan: Europarecht in Fällen, 5. Aufl., Baden-Baden 2011 Pechstein, Matthias: Entscheidungen des EuGH, Studienauswahl, 6. Aufl., Tübingen 2011 Übungsbücher Arndt, Hans-Wolfgang/Fischer, Kristian/Fetzer, Thomas: Europarecht 20 Fälle mit Lösungen, 7. Aufl., Heidelberg 2011 Knauff, Matthias (Hrsg.): Fälle zum Europarecht, Stuttgart 2011 22

I. Einführung Teil 1 Entwicklung, Struktur und Rechtsnatur der Europäischen Union I. Einführung Der Begriff Europarecht bezieht sich nicht auf das geographische Europa, sondern auf das Recht europäischer internationaler Organisationen. Nach dem Zweiten Weltkrieg sind zahlreiche solcher Organisationen errichtet worden. Einige davon integrieren ihre Mitgliedstaaten besonders stark. Hierzu ist diesen Organisationen die Kompetenz verliehen worden, selbst Recht zu setzen, das in und gegenüber den Mitgliedstaaten verbindlich ist. Sie schaffen sich damit eine eigenständige Rechtsordnung von supranationalem Charakter (dazu unten IV.4.) und heben sich dadurch von normalen internationalen Organisationen ab. Das Recht dieser wie sie genannt werden supranationalen europäischen Organisationen wird als Europarecht im engeren Sinne bezeichnet; es ist weder Teil des nationalen Rechts noch des Völkerrechts. Die Entwicklung des Europarechts i. e. S. begann 1952 mit der Montanunion (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS). Ihr folgten 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG; seit 1993 Europäische Gemeinschaft, EG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Die Erfolgsgeschichte dieser Gemeinschaften, die von einem erheblichen Mitgliederzuwachs begleitet war, gipfelte 1993 in der Gründung der Europäischen Union (EU) (unten II.). Das Europarecht i. e. S. besteht seitdem im Wesentlichen aus dem Recht der EU, die über ein breites Aufgabenfeld und eigene Organe verfügt (unten III.). Die EU ist eine Wertegemeinschaft sowie eine Staaten- und Bürgerunion, deren Rechtsordnung von bestimmten Grundsätzen geprägt ist (unten IV.). Nicht immer sind alle Mitgliedstaaten gleichermaßen zu weiteren Integrationsschritten bereit oder fähig. Damit nicht der letzte Staat bestimmt, wie schnell es vorangeht, besteht die Möglichkeit zur Verstärkten Zusammenarbeit einer Gruppe von Staaten (unten V.), so dass in der EU nicht stets für alle Staaten dieselben Regeln gelten ( Europa der zwei Geschwindigkeiten ). Die EU ist von anhaltend hoher Attraktivität. Immer mehr Staaten streben die Mitgliedschaft an, die sie allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach dem Abschluss eines Beitrittsverfahrens erlangen (unten VII). Um die vertraglichen Grundlagen des Europarechts neuen Bedürfnissen anpassen zu können, sind besondere Änderungsverfahren vorgesehen (unten VI.). 1 23

Teil 1 Entwicklung, Struktur und Rechtsnatur der Europäischen Union II. Entwicklung der europäischen Integration 2 3 1. Institutionelle Entwicklung und Kompetenzerweiterung Die Initiative von Jean Monnet, einem hochrangigen französischen Beamten, aufnehmend, trat der französische Außenminister 1950 mit dem nach ihm benannten Schuman-Plan an die Öffentlichkeit. Er schlug vor, die französische und die deutsche Kohle- und Stahlproduktion und damit die kriegswichtigen Wirtschaftsbereiche beider Länder einer gemeinsamen Aufsicht zu unterstellen. Hierzu sollte eine allen europäischen Staaten offenstehende Organisation gegründet werden. Auf der daraufhin einberufenen Regierungskonferenz wurde der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) 1 ausgearbeitet und am 18.4.1951 in Paris unterzeichnet (deshalb auch Pariser Vertrag genannt); er trat nach seiner Ratifikation am 23.7.1952 in Kraft. Sein Gegenstand war die Erzeugung und der Vertrieb von Kohle und Stahl(-produkten). Er sah die Bildung einer von den Mitgliedstaaten unabhängigen Hohen Behörde mit weitreichenden Befugnissen vor, des Weiteren eine parlamentarische Versammlung mit Abgeordneten der nationalen Parlamente, einen Ministerrat mit Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und einen Gerichtshof. Bei der Hohen Behörde wurde ein Beratender Ausschuss mit Vertretern der verschiedenen Interessengruppen (Erzeuger, Arbeitnehmer, Verbraucher, Händler) angesiedelt. Am 23.7.2002 ist der EGKSV gemäß seinem Art. 97 nach 50-jähriger Vertragszeit außer Kraft getreten. Die in ihm speziell geregelten Materien unterfallen jetzt dem Recht der EU. Nachdem 1954 der Versuch gescheitert war, die Integration mit einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) auf den militärischen Bereich auszudehnen und darauf aufbauend eine Europäische Politische Union zu gründen, konzentrierte man sich wieder auf den wirtschaftlichen Sektor. Regierungssachverständige unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Spaak legten 1956 einen Bericht vor, auf dessen Grundlage der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV) ausgearbeitet und am 25.3.1957 in Rom unterzeichnet wurden (deshalb auch Römische Verträge genannt). Sie traten am 1.1.1958 in Kraft und sahen für beide Gemeinschaften eine gleichartige Struktur vor: eine parlamentarische Versammlung, einen Ministerrat, eine (unabhängige) Kommission und einen Gerichtshof; zur Unterstützung von Rat und Kommission wurde ein Wirtschafts- und Sozialausschuss geschaffen, der aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen Interessengruppen besteht. Ziel der EWG war es, während einer Übergangszeit von zwölf Jahren in drei Stufen einen Gemeinsamen Markt zu errichten. 1 BGBl. 1952 II, S. 447. 24

II. Entwicklung der europäischen Integration Durch ein Abkommen über gemeinsame Organe für die europäischen Gemeinschaften (Fusionsabkommen) und den 1965 geschlossenen Fusionsvertrag wurden die Organe der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EAG) in Personalunion zusammengeführt. Trotz dieser Vereinheitlichung blieben die Gemeinschaften rechtlich selbständig. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) vom 28.2.1986, in Kraft getreten am 1.7.1987, ergänzte die Europäischen Gemeinschaften um die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) (Art. 30 EEA), die sich schon zuvor informell herausgebildet hatte. Institutionalisiert wurde ebenfalls (neben dem bestehenden Ministerrat) der Europäische Rat als Zusammenkunft der Staatsbzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten und des Präsidenten der Kommission. Die parlamentarische Versammlung wurde in Europäisches Parlament (EP) umbenannt, und dessen Rolle bei der Rechtsetzung wurde gestärkt. Mit dem Binnenmarkt-Konzept gelang es, den ins Stocken geratenen Integrationsprozess wieder in Schwung zu bringen und Regelungen zu verabschieden, die zur Errichtung des Gemeinsamen Markts längst hätten beschlossen sein müssen. Hinzu kamen einige Kompetenzerweiterungen der EWG. Der am 7.2.1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union (EUV) konnte erst am 1.11.1993 in Kraft treten, da zunächst in Dänemark eine zweite Volksabstimmung und zum Schluss in Deutschland die Entscheidung des BVerfG über Verfassungsbeschwerden gegen das Vertragsgesetz (sog. Maastricht-Urteil 2 ) abzuwarten waren. Der EUV hat die EPZ zu einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vertieft, ihr eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres an die Seite gestellt und die Kompetenzen der nunmehr in EG umbenannten früheren EWG erneut ausgeweitet. Die drei Bereiche: die Europäischen Gemeinschaften (EG, EAG, EGKS), die GASP sowie Justiz und Inneres waren die drei Säulen der EU, die mit den gemeinsamen Regelungen für alle Bereiche als Dach das bekannte Tempelmodell bildeten. Die neu geschaffene Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hat inzwischen 17 Mitgliedstaaten eine gemeinsame Währung gebracht ( Rn. 290). Des Weiteren ist die Unionsbürgerschaft eingeführt worden, die mit einem allgemeinen Aufenthaltsrecht in allen EU-Mitgliedstaaten sowie dem Kommunalwahlrecht und dem Wahlrecht zum EP am Wohnsitz verbunden ist ( Rn. 34ff.). Das EP ist durch das in vielen Bereichen anzuwendende Mitentscheidungsverfahren (jetzt: ordentliches Gesetzgebungsverfahren; Rn. 535) und seine Mitwirkung bei der Benennung der Mitglieder der Kommission weiter gestärkt worden. Parallel dazu wurde mit dem Schengener Abkommen vom 14.6.1985 3 und dem Übereinkommen zu dessen Durchführung (SDÜ) vom 19.6.1990 4, die 4 5 6 2 BVerfGE 89, 155. 3 GMBl. 1986, S. 79. 4 BGBl. 1993 II, S. 1013. 25

Teil 1 Entwicklung, Struktur und Rechtsnatur der Europäischen Union 7 8 inzwischen für alle EU-Mitglieder mit Ausnahme von Großbritannien und Irland in Kraft sind, die Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den beteiligten Staaten auf den Weg gebracht. Das erleichtert einerseits den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr, macht andererseits aber eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten notwendig, z. B. in den Bereichen des Aufenthaltsrechts für Ausländer aus Drittstaaten oder der grenzüberschreitenden Strafverfolgung (sog. Schengen-System; Rn. 300 ff.). Mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1.5.1999 in Kraft trat, wurde im Rahmen des schrittweisen Aufbaus eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Zuständigkeit für die Kontrolle an den Außengrenzen einschließlich Fragen des Asyls, der Einwanderung und des Schutzes von Angehörigen dritter Staaten in den EGV übernommen (nunmehr in Titel V des AEUV enthalten). Zugleich ist das Schengen-System mit dem Schengen-Protokoll zum EUV in die EU einbezogen worden. Weiterhin ist die Bindung der Mitgliedstaaten an Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit mit Sanktionen bewehrt worden (Art. 7 EUV). Neu hinzu kam eine Kompetenz der EG für Beschäftigungspolitik; diejenige für Sozialpolitik konnte erheblich erweitert werden, nachdem Großbritannien infolge eines Regierungswechsels seinen Widerstand dagegen aufgegeben hatte. Das gemeinsame Auftreten der EU nach außen wie auch die Koordination der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurden durch das Amt eines Hohen Vertreters gestärkt. Mit der Möglichkeit verstärkter Zusammenarbeit einzelner Staaten ist schließlich das Tor zu einer flexiblen Integration (Europa der zwei Geschwindigkeiten, Europa der konzentrischen Kreise) geöffnet worden. Die Zahl der Rechtsetzungsverfahren wurde reduziert, die Anwendungsfälle des (gestrafften) Mitentscheidungsverfahrens und damit der Einfluss des EP erweitert. Schließlich wurden die Gemeinschaftsverträge von überholten Bestimmungen befreit sowie der EUV und der EGV völlig neu nummeriert (was die richtige Einordnung älterer Urteile und Literatur erschwert). Zu Beginn der 2000er-Jahre waren im Hinblick auf den bevorstehenden Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten etliche institutionelle Reformen nötig, um die Funktionsfähigkeit der EU zu sichern. Hierzu änderte der am 1.2.2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza die Zusammensetzung von Kommission und EP so, dass sie bei der bevorstehenden Erweiterung nicht zu groß wurden; ebenso waren die Stimmengewichte im Rat neu auszutarieren. Daneben wurde das Gerichtssystem reformiert. Im Hinblick auf die EU-Erweiterung wurden zudem die Politikbereiche reduziert, in denen der Rat nur einstimmig entscheiden kann. Das Mitentscheidungsverfahren, das die Rolle des EP stärkt, wurde auf weitere Bereiche ausgedehnt. Schließlich wurden die Regeln über die Verstärkte Zusammenarbeit weiterentwickelt. 26

II. Entwicklung der europäischen Integration In Nizza wurde außerdem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert, ohne ihr jedoch einen bestimmten rechtlichen Status zu geben. Wenig später beschloss der Europäische Rat, einen Konvent einzuberufen, der einen Entwurf zur Revision der Gründungsverträge erarbeiten sollte. Dem Konvent saß der ehemalige französische Staatspräsident Giscard d Estaing als Präsident vor; ihm gehörten daneben zwei Vizepräsidenten sowie 15 Vertreter der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, 30 Mitglieder der nationalen Parlamente, 16 Mitglieder des EP und zwei Vertreter der Kommission als Mitglieder an. Darüber hinaus wurden die EU-Beitrittskandidaten an Beratungen beteiligt 5. Der Konvent tagte von Anfang 2002 bis Mitte 2003. Sein Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa 6 scheiterte jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Abgesehen von Bestimmungen und Bezeichnungen, die auf eine Staatseigenschaft der EU hindeuten könnten (Begriffe wie Verfassung oder Gesetze, Regelungen zum Vorrang des Unionsrechts, zur Hymne und Fahne, der Grundrechtekatalog als Bestandteil der Verfassung) wurden jedoch alle wesentlichen Reformen des Verfassungsvertrags in den Vertrag von Lissabon übernommen. Dieser trat am 1.12.2009 in Kraft; zuvor hatte ihn das BVerfG im sog. Lissabon-Urteil 7 für mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar erklärt. Neben kleineren Ergänzungen bei den Kompetenzen der EU (insbesondere im Strafrecht) enthält er vor allem institutionelle Änderungen. Die EG wurde als eigenständige Organisation aufgelöst und in die EU einbezogen, die damit supranationale Kompetenzen erhält; diese sind nunmehr im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dem ehemaligen EGV, geregelt. Die früher im EUV enthaltenen Regelungen über die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sind in den AEUV übernommen und damit supranationalisiert worden. Neu geschaffen wurde das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der kein staatliches Amt innehaben darf und deshalb deutlicher die EU verkörpern kann. Weiterhin wurde das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eingerichtet, der sowohl dem Rat als auch der Kommission angehört und für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU sorgt. Zudem leitet er den neu eingerichteten Auswärtigen Dienst der EU. Die beabsichtigte Verkleinerung der Kommission hat sich im Ergebnis nicht durchsetzen lassen. Im Rechtsetzungsverfahren wurde die Stellung des EP durch die generelle Einführung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gestärkt; gleichzeitig werden die nationalen Parlamente in die EU-Gesetzgebung einbezogen. 9 10 5 Zu Zusammensetzung und Aufgaben im Einzelnen s. Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union vom 15.12.2001 (http://european-convention.eu.int/pdf/lknde.pdf). 6 ABl. 2004 C 310/1. 7 BVerfGE 123, 267. 27

Teil 1 Entwicklung, Struktur und Rechtsnatur der Europäischen Union Mit der EU-Grundrechtecharta verfügt die EU erstmals über einen rechtsverbindlichen Grundrechtekatalog. Er ist zwar nicht als eigenständiger Vertrag ausgestaltet, aber laut Art. 6 I I EUV ist die Charta mit EUV und AEUV rechtlich gleichrangig. Schließlich hat die EU nun ausdrücklich eine eigene Rechtspersönlichkeit, und den Staaten ist ein Austrittsrecht zugestanden worden. Die beabsichtigte Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel größerer Transparenz ist allerdings wegen des fortdauernden Nebeneinanders mehrerer vertraglicher Grundlagen der EU (EUV und AEUV) sowie der Beibehaltung des EAGV nicht gelungen. Es gibt weiterhin Doppelregelungen, die zudem sprachlich nicht aufeinander abgestimmt sind (vgl. die soziale Marktwirtschaft in Art. 3 III 2 EUV und die offene Marktwirtschaft in Art. 119 AEUV). 11 12 13 2. Entwicklung des Mitgliederbestandes und Gebietsveränderungen Obwohl die Einladung zur Regierungskonferenz über die Gründung der EGKS an alle westeuropäischen Staaten erging, sind ihr nur Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gefolgt. Nur diese sechs Staaten sind die Gründungsmitglieder der EGKS und später der EWG und EAG. Am 1.1.1973 kam es mit dem Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland zur Norderweiterung, der die erste Süderweiterung mit dem Beitritt von Griechenland am 1.1.1981 folgte. Die zweite Süderweiterung brachte am 1.1.1986 der Beitritt von Spanien und Portugal. Mit der nächsten Beitrittsrunde sind am 1.1.1995 Finnland, Schweden und Österreich Mitglieder der EU geworden. Gleich zehn Staaten führte am 1.5.2004 die Osterweiterung in die EU: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. In einer Südosterweiterung traten am 1.7.2007 Bulgarien und Rumänien der EU bei, der seitdem 27 Staaten angehören. Der Beitritt Norwegens ist zweimal an Volksabstimmungen (1972 und 1994) gescheitert, ebenso die Eingliederung der Schweiz (1992 und 2001). Nach der Unterzeichnung eines Beitrittsvertrags mit Kroatien Ende 2011 verhandelt die EU derzeit mit Island und der Türkei über einen Beitritt; offizielle Beitrittskandidaten sind ferner Mazedonien und Montenegro, Serbien strebt diesen Status an. Grundsätzlich gilt das Unionsrecht für das gesamte europäische Staatsgebiet der Mitgliedstaaten, zum Teil auch für überseeisches Gebiet 8. Bei einer Gebietsveränderung eines Mitgliedstaates ändert sich nach dem Prinzip der 8 Art. 52 EUV i.v.m. Art. 355 I IV AEUV; s. zu Ausnahmen von der Geltung in europäischen Gebieten Art. 355 V AEUV; Sonderregelungen können gemäß Art. 349 AEUV für bestimmte, weitere überseeische Gebiete erlassen werden. 28

III. Grundbegriffe und Gegenstände des Europarechts beweglichen Vertragsgrenzen automatisch auch der Geltungsbereich des Unionsrechts, was jedoch Übergangsregelungen erforderlich machen kann. Beispiele: Keine Geltung des Unionsrechts mehr in Algerien ab dem 1.7.1962 (Tag der Unabhängigkeit Algeriens von Frankreich); Ausdehnung des Unionsrechts auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab dem 3.10.1990 (Tag der deutschen Wiedervereinigung; vgl. auch Art. 10 Einigungsvertrag 9 ). Obwohl Grönland als autonomes Gebiet weiterhin zu Dänemark gehört, ist es dennoch mit Wirkung vom 1.2.1985 im Wege der Vertragsänderung aus dem Geltungsbereich des Unionsrechts ausgeschieden und nunmehr assoziiertes Hoheitsgebiet (Art. 204 AEUV i. V. m. dem Protokoll [Nr. 34] über die Sonderregelung für Grönland 10 ). III. Grundbegriffe und Gegenstände des Europarechts 1. Begriffe Europarecht, Unionsrecht und Gemeinschaftsrecht Europarecht im weiteren Sinne bezeichnet das Recht aller europäischen internationalen Organisationen. Im engeren Sinne umfasst der Begriff des Europarechts dagegen nur das Recht der Europäischen Union (EU) und ist somit identisch mit dem Begriff Unionsrecht. Das Unionsrecht besteht zum einen aus den rechtlichen Grundlagen der EU (primäres Unionsrecht), zu denen vor allem die Verträge (EUV und AEUV) und die Charta der Grundrechte der EU sowie ungeschriebene Rechtsgrundsätze ( Teil 7) gehören. Zum anderen besteht das Unionsrecht aus dem von den EU-Organen auf der Grundlage des primären Unionsrechts erlassenen Recht (sekundäres Unionsrecht).! Eine Besonderheit des Unionsrechts ist, dass die einzelnen Artikel primär- und sekundärrechtlicher Rechtsakte nicht nur in (nummerierte) Absätze, sondern diese wiederum in (nicht nummerierte) Unterabsätze unterteilt werden. Letztere werden häufig als UAbs. abgekürzt zitiert. In diesem Buch werden die Absätze mit römischen Zahlen, die Unterabsätze mit hochgestellten römischen Zahlen und der jeweilige Satz innerhalb eines Absatzes oder Unterabsatzes mit arabischer Zahl zitiert: Art. 20 I II 1 EUV = Artikel 20 Absatz 1, Unterabsatz 2 Satz 1 EU-Vertrag. Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde beim EU-Recht unterschieden zwischen dem Unionsrecht und dem (Europäischen) Gemeinschaftsrecht. Letzteres umfasste das Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG; bis 1993 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft [EWG]), 14 15 16 9 Sartorius II, Nr. 605. 10 Sartorius II, Nr. 147. 29