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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 2190 21. 12. 2007 Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und Stellungnahme des Innenministeriums Berufliche Perspektiven und Nachwuchs bei der Kriminalpolizei Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten bei den Beamten der Kriminalpolizei in den verschiedenen Besoldungsgruppen seit 2000 entwickelt hat; 2. wie sich im Vergleich die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten bei den Beamten der Schutzpolizei in den verschiedenen Besoldungsgruppen seit 2000 entwickelt haben; 3. wie sich die Beförderungsperspektive für die heutigen Beamten bis zum Jahr 2012 darstellt, d. h. wie viele Beamte der jeweiligen Besoldungsgruppen bis 2012 in die nächst höhere Besoldungsgruppe befördert werden können; 4. wie sich die Zahl der Beamten der Kriminalpolizei seit 2003 entwickelt hat, die als Sonderermittler für spezielle Einheiten eingesetzt werden und dadurch für die eigentliche Ermittlungsarbeit nicht zur Verfügung stehen; 5. ob sie es in Betracht zieht, im nächsten Doppelhaushalt ein Stellenprogramm für den gehobenen Dienst bei der Kriminalpolizei zu schaffen, um dem zukünftigen Nachwuchsproblem durch die anstehenden altersbedingten Abgänge starker Jahrgänge entgegenzutreten; 6. ob sie den Lehrgang Einführungsfortbildung für die Kriminalpolizei evaluiert hat oder wie sie die Effektivität dieses Lehrgangs einschätzt; Eingegangen: 21. 12. 2007 / Ausgegeben: 23. 01. 2008 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente 1

7. wie sie dem Vorschlag gegenübersteht, das Studium an der Fachhochschule der Polizei nach einem gemeinsamen Grundstudium in spezielle Lehrgänge für Schutz- bzw. Kriminalpolizei aufzuteilen; 8. welche Maßnahmen sie in Betracht zieht, um wieder mehr Bewerber aus den Reihen der Beamten der Schutzpolizei für die Kriminalpolizei zu gewinnen; 9. wie sie dem Vorschlag gegenübersteht, die Laufbahn des Polizeivollzugsdiens - tes erneut in zwei Laufbahnen der Schutz- bzw. Kriminalpolizei zu unterteilen. 21. 12. 2007 Gall, Heiler, Junginger, Braun, Stickelberger SPD Begründung Die Situation der Kriminalpolizei in Baden-Württemberg entwickelt sich zunehmend negativ. Die Beamten sind durch die steigenden Anforderungen überlastet. Sie sehen weder eine Perspektive für eine berufliche Weiterentwicklung noch eine realistische Aussicht auf eine Beförderung in angemessener Zeit. Hinzu kommt, dass durch die anstehenden altersbedingten Abgänge in den nächsten Jahren viel Fachwissen in den Ruhestand geht und zu befürchten ist, dass diese wegfallenden Stellen nicht in ausreichendem Umfang durch junge Nachwuchskräfte kompensiert werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 16. Januar 2008 Nr. 3-0305/834 nimmt das Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie sich die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten bei den Beamten der Kriminalpolizei in den verschiedenen Besoldungsgruppen seit 2000 entwickelt hat; 2. wie sich im Vergleich die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten bei den Beamten der Schutzpolizei in den verschiedenen Besoldungsgruppen seit 2000 entwickelt haben; Zu 1. und 2.: Nach Schutz- (S) und Kriminalpolizei (K) differenzierte durchschnittliche Beförderungswartezeiten werden erst seit 2005 und nur für den gehobenen und mittleren Dienst regelmäßig erhoben. Auf Basis dieser Erhebungen stellen sich die durchschnittlichen Beförderungswartezeiten der in dem jeweiligen Jahr beförderten Beamtinnen und Beamten des mittleren (md) und gehobenen Dienstes (gd) der Polizei Baden-Württemberg in den einzelnen Besoldungsgruppen (Bes.Gr.) wie folgt dar: 2

2005 2006 2007 (1. Halbjahr) Bes.Gr. S K gesamt S K gesamt S K gesamt A 13gD 9,80 8,99 9,41 9,31 8,73 9,08 10,01 10,72 10,25 A 12 6,46 7,58 6,99 6,29 8,16 7,05 5,11 8,13 6,36 A 11 4,69 4,14 4,50 5,23 4,89 5,13 5,80 5,26 5,63 A 10 2,50 1,70 2,28 2,77 2,33 2,66 3,12 2,45 2,87 A 9Z 8,66 3,51 8,42 8,47 6,40 8,43 9,04 6,58 9,01 A 9mD 9,27 4,99 9,07 9,26 8,13 9,23 10,42 6,19 10,21 A 8 6,21 0,50 6,19 5,57 5,57 5,41 5,41 3. wie sich die Beförderungsperspektive für die heutigen Beamten bis zum Jahr 2012 darstellt, d. h. wie viele Beamte der jeweiligen Besoldungsgruppen bis 2012 in die nächst höhere Besoldungsgruppe befördert werden können; Zu 3.: Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung hat die Landesregierung ihre Anstrengungen für besoldungsstrukturelle Verbesserungen bei der Polizei darauf konzentriert, den alterstrukturbedingt schlechten Beförderungsperspektiven im mittleren Dienst entgegen zu wirken. In dieser Legislaturperiode sollen hierzu insgesamt 1.400 Stellenhebungen im mittleren Dienst in vier Schritten realisiert werden. Das bedeutet 280 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten von Bes.Gr. A 7 nach A 8 und 1.120 von A 8 nach A 9. Die ersten beiden Tranchen mit jeweils 350 Hebungen sind im Doppelhaushalt 2007/2008 etatisiert. Zwei weitere Raten sollen 2009 und 2010 vollzogen werden. Außerdem hat die Landesregierung bereits 2005 die Erhöhung des Stellenanteils im gehobenen Dienst auf 55 % bis 2010 beschlossen und mit der Verlängerung der Polizei-Aufstiegsverordnung zudem ermöglicht, dass leistungsstarke lebensältere Beamte des mittleren Dienstes weiterhin eine Aufstiegsperspektive in den gehobenen Dienst haben. Darüber hinausgehende Beförderungsperspektiven in den kommenden Jahren sind davon abhängig, aus welcher Besoldungsgruppe Beamte aus dem Dienst ausscheiden oder in eine höhere Laufbahngruppe aufsteigen und im Nachzug dadurch Beförderungsmöglichkeiten eröffnen. Aufgrund der vielfältigen und variab - len Einflussfaktoren kann die Gesamtzahl der sich dadurch bis 2012 ergebenden Beförderungsmöglichkeiten je Besoldungsgruppe nicht dargestellt werden. Aufgrund der altersstrukturbedingt zunehmenden Anzahl an Zurruhesetzungen wird sich die Anzahl der daraus resultierenden Beförderungsmöglichkeiten sukzessive erhöhen. 4. wie sich die Zahl der Beamten der Kriminalpolizei seit 2003 entwickelt hat, die als Sonderermittler für spezielle Einheiten eingesetzt werden und dadurch für die eigentliche Ermittlungsarbeit nicht zur Verfügung stehen; Zu 4.: Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei werden ihrer Qualifikation und Funktion entsprechend eingesetzt. Dabei sind sie überwiegend in den Kriminal - inspektionen und Dezernaten der Kriminalpolizei in der Sachbearbeitung tätig und verrichten kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit bedarfsorientiert in den verschiedensten Kriminalitätsfeldern. Aufgrund des sich laufend wandelnden Kriminalitätsgeschehens (Mentalität der Tatverdächtigen, Ausnutzen moderner Kommunikationstechnik etc.) ist eine entsprechende Spezialisierung z. B. bei der Spurensicherung oder der Anwendung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Dies trägt häufig entscheidend zum Ermittlungserfolg bei und ist Qualitätsmerkmal professioneller Polizeiarbeit. 3

5. ob sie es in Betracht zieht, im nächsten Doppelhaushalt ein Stellenprogramm für den gehobenen Dienst bei der Kriminalpolizei zu schaffen, um dem zukünftigen Nachwuchsproblem durch die anstehenden altersbedingten Abgänge starker Jahrgänge entgegenzutreten; Zu 5.: Die Stellen für die Schutz- und Kriminalpolizei sind im Staatshaushaltsplan getrennt ausgewiesen. Durch die Einstellungs- und Aufstiegsplanungen der Polizei ist auch zukünftig gewährleistet, dass Nachersatz für alle besetzbaren Stellen der Schutz- und der Kriminalpolizei möglichst zeitnah und in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen. Die Landesregierung beabsichtigt, den zukünftigen Nachwuchsproblemen und dem inhomogenen Altersaufbau der Polizei über einen Einstellungskorridor entgegenzuwirken. 6. ob sie den Lehrgang Einführungsfortbildung für die Kriminalpolizei evaluiert hat oder wie sie die Effektivität dieses Lehrgangs einschätzt; Zu 6.: Im Februar 2005 wurde die Einführungsfortbildung für die Kriminalpolizei (EF-K) durch die Akademie der Polizei und das Institut für Psychologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg evaluiert. Ende 2006 wurde unter Einbindung von Vertretern der polizeilichen Praxis eine weitere Optimierung der EF-K geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass kein nennenswerter thematischer bzw. metho - discher Modifizierungsbedarf besteht. Geringfügige Modifizierungen, beispielsweise im Prüfungswesen, wurden in der neuen innerdienstlichen Anordnung des Innenministeriums über die Einführungsfortbildung für die Kriminalpolizei zum 1. Juli 2007 umgesetzt. 7. wie sie dem Vorschlag gegenübersteht, das Studium an der Fachhochschule der Polizei nach einem gemeinsamen Grundstudium in spezielle Lehrgänge für Schutz- bzw. Kriminalpolizei aufzuteilen; Zu 7.: Seit Herbst 1999 erfolgt die vormals nach Schutz- und Kriminalpolizei getrennte Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in einem integrierten Stu - diengang an der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen mit dem Ziel, die Studenten zu einer qualifizierten Sachbearbeitung und zur Wahrnehmung von Führungsfunktionen bei der Schutz- und Kriminalpolizei zu befähigen. Mit Unterstützung eines externen Beraters und unter Einbeziehung von Polizeidienststellen wurde das Studium in den Jahren 2002 und 2003 evaluiert. Dabei ergab sich bzgl. des integrierten Studiums kein Handlungsbedarf. Das generalistisch ausgerichtete Studium trägt einem modernen Hochschulverständnis Rechnung und stößt innerhalb der Polizei auf eine breite Akzeptanz. Die an einer Verwendung bei der Kriminalpolizei interessierten Studenten haben bei der Ausgestaltung ihres Studiums und im Rahmen der Praktikumsaufenthalte sowie bei der Auswahl der Diplomarbeit vielfältige Möglichkeiten, sich mit kriminalpolizei - lichen Themenfeldern intensiv zu befassen. Ein Praktikumsaufenthalt von sieben Wochen bei der Kriminalpolizei ist für alle Studierenden grundsätzlich vorge - sehen. Neigungs- und bedarfsorientiert kann dieser Zeitraum zu Lasten anderer Praktikumsabschnitte verlängert werden. Im Zuge der anstehenden Umwandlung des bisherigen Diplom- in einen Bachelorstudiengang ist ein getrenntes Angebot von kriminal- bzw. schutzpolizeispezifischen Modulen nicht vorgesehen. Eine nach dem Studium ggf. notwendige Spezialisierung wird weiterhin über spezifische Fortbildungen gewährleistet. 4

8. welche Maßnahmen sie in Betracht zieht, um wieder mehr Bewerber aus den Reihen der Beamten der Schutzpolizei für die Kriminalpolizei zu gewinnen; Zu 8.: Der Nachersatz für die Kriminalpolizei rekrutiert sich überwiegend aus Absolventen der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen. Die Zulassung zum Studium erfolgt unter Berücksichtigung des Ersatzbedarfs bei der Schutz- und Kriminalpolizei. Daher ist jeder Student potenzieller Kandidat für eine spätere Verwendung bei der Kriminalpolizei. Soweit hierfür ein konkreter Bedarf besteht, er - reichen die einzelnen Polizeidienststellen eine Verbesserung des Bewerberfeldes für einen Wechsel von Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei durch eine frühzeitige Aufnahme und Intensivierung der Kontakte zu den Studierenden. Dadurch werden auch die notwendigen Voraussetzungen für eine im Hinblick auf die künftige Verwendung gezielte fachliche Schwerpunktsetzung während des Studium geschaffen. 9. wie sie dem Vorschlag gegenübersteht, die Laufbahn des Polizeivollzugsdiens - tes erneut in zwei Laufbahnen der Schutz- bzw. Kriminalpolizei zu unterteilen. Zu 9.: Mit der Verordnung des Innenministeriums über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten vom 15. Juni 1998 (LVOPol) wurden die vormals getrennten Laufbahnen der Schutz- und Kriminalpolizei zusammengeführt, da keine sachlichen Gründe für eine Trennung vorlagen. Die Zusammenführung der Laufbahnen von Schutz- und Kriminalpolizei hat sich bewährt. Von daher besteht hinsichtlich einer erneuten Unterteilung keine Veranlassung. Rech Innenminister 5