8. Pantaenius Immobilientagung

Ähnliche Dokumente
9. Pantaenius Immobilientagung

Der Rechtsanwalt der Wohnungseigentümer auch Interessensvertreter des Verwalters? Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr

1,5 1,0 4,0. Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II - 1

Haushaltsnahe Beschäftigungs-/Dienstleistungsverhältnisse und Handwerkerleistungen

Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule f. Wirtschaft & Recht

1 Die wichtigsten Grundsätze zur

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haftungsgefahren des Verwalters nicht nur ein Problem des 49 Abs. 2 WEG. Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer

Um dieser Heraufsetzung der Steuer gemäß 177 Abgabenordnung (AO) durch steuermindernde Sachverhalte zu begegnen, beantragte die Klägerin,

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im privaten Haushalt

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten

Förderung von haushaltsnahen Beschäftigungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 13

Die Eigentümerversammlung - inkl. Arbeitshilfen online

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)?

Begünstigt sind nur die im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitskosten, nicht die Materialkosten.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Die Haftung von Verwalter und Beirat

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt?

DNotI. Dokumentnummer: 16wx193_05 letzte Aktualisierung: OLG Köln, Wx 193/05 WEG 20, 21, 25

... Revision,

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden?

1. Hausgeldabrechnung

Mangelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten sowie Minderwerte

Einführung Vorbereitung der Eigentümerversammlung... ๅ5 ไ٠ไ Einberufung de E g e n tü m e M

F I N A N Z G E R I C H T B E R L I N - B R A N D E N B U R G

Steuerermäßigung durch Handwerkerleistungen ab 2006

Der Brandschutz in der WEG

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 15

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. Februar 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung

Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln

Herzlich Willkommen zur Mandantenveranstaltung 2017 für Verwalter. Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbb

Verwaltervertrag. Eigentümergemeinschaft - nachstehend Eigentümer genannt - der Haus & Grund Dinslaken GmbH, Moltkestr. 7, Dinslaken

Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haftung des Verwalters für den baulichen Zustand - welche Versicherung ist die richtige?

Notwendige Belege für Ihre Einkommensteuerberatung 2012

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Anlage 2 zum Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen:

Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

J A H R E S A B R E C H N U N G

Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München

Das Amt des Verwaltungsbeirats - gesetzliche u. übertragene Aufgaben sowie Haftungsrisiken -

Kontoeröffnung und Kreditaufnahme in der WEG. Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Anwendungsschreiben zu 35a EStG; (Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen)

Die Haftungsrisiken des Verwalters und die verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung - was kommt auf die Unternehmen zu?

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen der neue 35 a EStG. Strunz Alter Rechtsanwälte Dialog & Aspekte

EStG/KStG, 21. Aufl. 2006, 275. Lieferung , 10 EStG hiernach muss der Unterhaltsverpflichtete Versicherungsnehmer sein)

Inhaltsverzeichnis. Teil I Wohnungseigentumsgesetz Text 1

DNotI. letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 093/05. WEG 25 Abs. 3

zu Punkt... der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Die Kostentragung für die Zustimmung zum Eigentumsübergang nach 12 WEG

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne des 35a EStG

Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,

Wohngeldabrechnung 2016 Herr und Frau Wohnungseigentümergemeinschaft

Urteil Az. 11 K 838/10

Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht

Anwendungsschreiben zu 35a EStG; Überarbeitung des BMF-Schreibens vom IV C 4 - S 2296-b/07/0003 (2007/ ) -; BStBl 2007 I S.

1. Hausgeldabrechnung

3. Aktuelle Themen der Jahresabrechnung

Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Was ist klärungsbedürftig?

Hausverwaltung. Checkliste

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen

Steuerermäßigung durch Handwerkerleistungen

Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung. Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen

Beschlussprotokoll Inhalt, Umfang und andere Fragen

Vorwort... 4 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch... 5 Inhaltsübersicht... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis...16

Register des Ratgebers "Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten"

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Árpád Farkas, Vorsitzender des BWE Kreisverband Aachen e.v.

Die Entlastung des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln

Verwalter werden und auch bleiben! Fragen der Bestellung und Abberufung

Endlich Durchblick! Die Prüfung der Jahresabrechnung

Steuertipps für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in privaten Haushalten

Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

DNotI. Dokumentnummer: 11wx115_08 letzte Aktualisierung: OLG Karlsruhe, Wx 115/08 WEG 5, 45, 47, 62; FGG 27, 29

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. WEG 5 Abs. 4 Satz 1 i.v.m. WEG 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3

Geltendmachung von Baumängeln: Die Aufgaben des Verwalters

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) vom 18. bis 19. November 2013 zu TOP 7

Im Namen des Volke s

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 9. Februar 2017 in dem Rechtsstreit

Wahrnehmung öffentlicher Abgabenpflichten

Transkript:

8. Pantaenius Immobilientagung Richard Harder Schadenabteilung München 01. Juli 2010 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Haftungsrisiken und Schadenbeispiele

Öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Verwalters Gemäß 27 Abs.1 Ziffer 2 WEG ist der Verwalter Gebäudeunterhaltungspflichtiger und für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich. In dieser Position kommt eine Inanspruchnahme des Verwalters auf Kostenerstattung für eine hoheitliche Ersatzvornahme sowohl als Handlungsals auch als Zustandsstörer in Betracht. 2

Öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Verwalters Beispiele: 1. Durch Wartungsfehler oder versäumnisse des Verwalters kommt es zu einem Fehlalarm der Brandmeldeanlage, der zu einem Großeinsatz der alarmierten Feuerwehr führt. Der Verwalter wird für die Einsatzkosten per Bescheid haftbar gemacht. 2. Nicht der Verwalter, sondern die Eigentümer werden haftbar gemacht und nehmen den Verwalter in Regress. 3. An einem Wochenende wird die Freiwillige Feuerwehr zur Hilfeleistung in einer Wohnanlage gerufen. Vor Ort wird festgestellt, dass erhebliche Wassermengen aus der verschlossenen Waschküche dringen. Da weder ein Eigentümer noch der Verwalter auffindbar sind, wird die Tür aufgebrochen. Es stellt sich heraus, dass der Verwalter im Rahmen von Kontrollarbeiten einen Schlauch nicht wieder korrekt angebracht hat. 3

Öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme des Verwalters Versicherungsschutz Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (Ziffer 1.1 AVB). 4

Kostenhaftung gemäß 49 Abs.2 WEG 49 Abs.2 WEG erlaubt es, dem Verwalter die Kosten eines Gerichtsverfahrens nach 43 WEG aufzuerlegen, soweit die Tätigkeit des Gerichts von ihm veranlasst wurde und ihn ein grobes Verschulden trifft. Nicht erforderlich ist: Eine aktive Teilnahme des Verwalters an dem Verfahren. Ein materiellrechtlicher Schadenersatzanspruch einer Partei auf Erstattung der Kosten. Das Obsiegen einer bestimmten Partei des Verfahrens. 5

Kostenhaftung gemäß 49 Abs.2 WEG - Versicherungsschutz 1. Es handelt sich nicht um einen Drittschaden. 2. 49 Abs.2 WEG liegt das Verursachungsprinzip zugrunde. Es handelt sich dabei nicht um eine Haftpflichtbestimmung, die eine Pflichtverletzung voraussetzt! Versicherungsschutz über Ziffer 1.4 der Besonderen Bedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vom Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwaltern (echte Deckungserweiterung). ABER: Möglicher Deckungsausschluss einer wissentlichen Pflichtverletzung gemäß Ziffer 4.5 AVB. 6

Kostenhaftung gemäß 49 Abs.2 WEG - Einzelfälle 1. Fehlerhafte Erstellung von Jahresabrechnungen wie auch die inhaltlich ungenaue Formulierung von Beschlussanträgen (OLG Köln vom 24.08.2005, 16 Wx 80/05, NZM 2006, 66; LG Dessau-Roßlau vom 29.10.2009, 5 S 89/09). 2. Zurückweisung einer Vollmacht mit der Zielsetzung, die Abstimmung eines Eigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung zu verhindern (LG Lüneburg vom 13.01.2009, 9 T 2/09) oder bewusste Nichtladung eines Eigentümers (OLG Köln vom 03.12.2003, 16 Wx 216/03, NZM 2004, 793). 7

Kostenhaftung gemäß 49 Abs.2 WEG - Einzelfälle 3. Mängel bei der Einberufung und Vorbereitung der Eigentümerversammlung (unzulässiger Versammlungsort OLG Köln vom 03.12.2003, 16 Wx 216/03, NZM 2004, 793; keine überraschungsfeste Tagesordnung OLG München vom 14.09.2006, 34 Wx 49/06, NZM 2006, 934; unvollständige Unterlagen OLG Oldenburg vom 21.09.2005, 5 W 67/05, ZMR 2006, 72). 8 Rechtsmittel gegen die Kostenfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. 567 ZPO (vgl. LG München vom 27.04.2009, 1 S 19129/08 und LG Berlin vom 17.02.2009, 55 T 34/08). Dem Verwalter ist, sofern er an dem Verfahren nicht beteiligt ist, vor der Kostenentscheidung rechtliches Gehöhr zu gewähren.

Haftungsrisiko bei 35a EStG 35a EStG erlaubt den betragsmäßig beschränkten Abzug von haushaltsnahen Aufwendungen für: 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse i.s.d. 8a SGB IV (nicht für WEGs, da diese nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen). 2. Haushaltsnahe Dienstleistungen (auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die durch WEGs eingegangen werden). 3. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für den Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. (vgl. im Einzelnen Anwendungsschreiben des BMF vom 15.02.2010, IV C 4 S 2296-b/07/003) 9

Haftungsrisiko bei 35a EStG Örtliche Abgrenzung Bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichen als auch auf Privatgelände durchgeführt werden (z.b. Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst), sind nur Aufwendungen auf Privatgelände begünstigt. Zeitliche Abgrenzung Bei wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Berücksichtigung im Jahr der Vorauszahlung. Bei einmaligen Aufwendungen im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung. Begünstigte Leistungen Grundsätzlich nur die Arbeitsaufwendungen, nicht Materialkosten. Die Aufteilung soll sich aus der Rechnung ergeben. Barzahlungen, Baranzahlungen und Barteilzahlungen werden nicht berücksichtigt! 10

Haftungsrisiko bei 35a EStG Der Nachweis der begünstigten Dienstleistungen erfolgt im Rahmen einer differenzierten Darstellung in der Jahresabrechnung oder durch eine Bescheinigung des Verwalters über den Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers. Der Verwalter hat die einzelnen erforderlichen Differenzierungen und Voraussetzungen zu beachten und im Rahmen der Jahresabrechnung oder der Bescheinigungen umzusetzen. 11

Haftungsrisiko bei 35a EStG Mögliche Fehlerquellen: 1. Aufnahme nicht begünstigter Leistungen (z.b. Materialkosten, gemäß Anlage 1 zum BMF-Schreiben nicht begünstigte Leistungen). 2. Unterbliebene oder fehlerhafte örtliche Abgrenzung. 3. Fehlerhafter Aufteilungsschlüssel in der Jahresabrechnung. 4. Barzahlungen. Mögliche Schadenfolgen: 1. Verlorene Steuerermäßigungen. 2. Kosten von Einspruch- und Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Steuerermäßigung. 3. Kosten und Auflagen von Steuerstrafverfahren. 4. Steuerhaftung gemäß 71 AO. 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nassau Versicherungen Niederlassung Deutschland der Nassau Verzekering Maatschappij N.V., Rotterdam, Niederlande Im MediaPark 5 50670 Köln T: +49 (0)221 16795-0 F: +49 (0)221 16795-10 info-de@nassau.eu www.nassauversicherungen.de