Fachveranstaltung am 09.05.11 Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten? Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen am Beispiel der Beleuchtung Dipl.-Ing. Architekt Roman Jakobiak office@daylighting.de daylighting.de UG (haftungsbeschränkt) Helmholtzstraße 13-14, D-10587 Berlin Amtsgericht Charlottenburg HRB 125289
Veranstaltungshinweis Ausstellung Architektur und Arbeit im Ruhrgebiet 2010 vom 03. Mai bis zum 20. Juni 2011 im Haus der Architekten, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf 2 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beim Planen und Bauen Ziel: Qualitätsvolle, zukunftsfähige Planung von Arbeitsstätten Aufgabe der Architekten/Innenarchitekten nach Musterarchitektengesetz (MArchG): 3 Berufsaufgabe (1) Berufsaufgabe der Architekten ist insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken. (2) Berufsaufgabe der Innenarchitekten ist insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Innenräumen. 3 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Arbeitsstätten Welche Planungsaufgaben sind betroffen? Gebäudenutzung: Büro- und Verwaltungsgebäude / Rathäuser / Gründerzentren / Banken / Praxen / Callcenter Einkaufszentren / Ladenpassagen / Geschäftshaus / Baumarkt / Discounter / Apotheke Krankenhäuser / Pflegeheime / betreutes Wohnen Museen / Theater / Gemeindehaus / Pfarrzentrum Hotels / Gaststätten / Vereinsheime / Autobahnraststätte / Tankstelle Hochschulen / Berufliche Bildungszentren / Schulen / Internate Produktionshallen / Werkstätten / Lager / Zimmerei / Bäckerei Der größte Teil aller Nichtwohngebäude enthält Arbeitsstätten. 4 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Arbeitsstätten Welche Planungsaufgaben sind betroffen? 5 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Arbeitsstätten Welche Planungsaufgaben sind betroffen? 1 Ziel, Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Einrichten von Arbeitsstätten: Neubau, Bauen im Bestand : Die Arbeitsstättenverordnung wird, sofern es bauliche Festlegungen betrifft, wesentlich durch Architekten umgesetzt. 6 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Was ist beim Planen und Bauen zu beachten? Bauordnungsrecht ca. 2500 DIN Normen und andere techn. Regeln Produktnormen Planungs- und Bemessungsnormen Richtlinien und Regeln des Handwerks, der Hersteller Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Gütesiegel und Zertifizierungen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 7 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
ArbStättV 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. (2) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. (3) Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. 8 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Vergleich alte und neue ASR Ausblick ins Freie alt Sichtverbindung nach außen Anforderungen an die Lage von Öffnungen, die Mindestfenstergröße und die Gesamtfläche der Sichtverbindungen. neu Sichtverbindung Keine Anforderung. 9 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Vergleich alte und neue ASR Beleuchtung mit Tageslicht alt Keine Anforderung. neu Ausreichendes Tageslicht Tageslichtquotient am Arbeitsplatz > 2 %, bei Dachoberlichtern > 4 %, oder Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1 : 10 (entspricht ca. 1 : 8 Rohbaumaße) In bestehenden Arbeitsstätten sind andere Maßnahmen zur Kompensation möglich (Bestandsschutz). 10 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Definition des Tageslichtquotienten Der Tageslichtquotient D ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke E P in einem Punkt einer gegebenen Ebene, die durch direktes oder indirektes Himmelslicht bei angenommener oder bekannter Leuchtdichteverteilung des Himmels erzeugt wird, zur gleichzeitig vorhandenen Horizontalbeleuchtungsstärke E a im Freien bei unverbauter Himmelshalbkugel. D E E P a 100% Die durch direktes Sonnenlicht bewirkten Anteile beider Beleuchtungsstärken bleiben unberücksichtigt. [DIN 5034-1] 11 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Tageslichtquotient - Prüfverfahren Berechnung nach DIN 5034-3 grafische Verfahren (nicht mehr gebräuchlich) Computersimulation Modellsimulation im künstlichen Himmel Messung vor Ort 12 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Vergleich alte und neue ASR Begriff Beleuchtungsstärke alt Anforderung an die Nennbeleuchtungsstärke basierend auf DIN 5035-1. Bezieht sich auf einen mittleren Alterungszustand. Planungsfaktor berücksichtigt Altern der Anlage pauschal. einheitliche Anforderung an die Beleuchtungsstärke auf der Nutzebene im gesamten Raum. neu Anforderung an den Mindestwert der Beleuchtungsstärke angelehnt an DIN EN 12464 muss immer erreicht werden können. spezifische Auslegung und Wartung. Im Umgebungsbereich ist eine abgestuft geringere Beleuchtungsstärke möglich. Die individuelle Berücksichtigung der Lichtstromabnahme durch Alterung hat bei gleichem Zahlenwert der Beleuchtungsstärke i.d.r. eine höhere Dimensionierung der Anlage zur Folge als bei pauschaler Berücksichtigung nach alter ASR. 13 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Vergleich alte und neue ASR Beleuchtungsstärke ASR 3.4 neu: Ausschnitt aus Anhang, Tabelle 1: Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten Teilweise auch Anforderungen an die vertikale Beleuchtungsstärke ASR 7/3 alt: Ausschnitt aus Abschnitt 4, Tabelle der Nennbeleuchtungsstärken Art des Raumes bzw. der Tätigkeit Nennbeleuchtungsstärke E n Lux 2 Verkehrswege in Gebäuden 2.1 für Personen 50 2.2 für Personen und Fahrzeuge 100 14 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Verkehrswege, Beispiel: Flur im Keller eines Krankenhauses Zur Senkung der Betriebskosten werden z.b. in Krankenhäusern in untergeordneten Verkehrsflächen Leuchten teilweise außer Betrieb genommen, obwohl die geforderte Beleuchtungsstärke dann nicht mehr erreicht wird. 15 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Verkehrswege, Beispiel: Flur im Keller eines Krankenhauses Verkehrsfläche mit Fahrzeugverkehr: Mindestwert der Beleuchtungsstärke: 150 lx. Da bei der Formulierung der ASR sicherlich ein anderer Fahrzeugtyp angenommen wurde, könnte hier über eine Gefährdungsbeurteilung ein geringerer Mindestwert der Beleuchtungsstärke begründet werden. 16 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Räumliche Differenzierung der Anforderung an die Beleuchtungsstärke TF: Teilfläche: Fläche mit höheren Sehanforderungen innerhalb einer Arbeitsfläche. UB: Umgebungsbereich: Schließt sich an die Bereiche von Arbeitsplätzen an. Apl: Bereich des Arbeitsplatzes bestehend aus Arbeits- und Bewegungsflächen sowie ggf. Stellflächen. Abbildung: ASR 3.4 Beleuchtung, Abb. 2 17 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Potenziale zur Senkung des Energiebedarfs der Beleuchtung gegenüber einer Referenzausführung (Gruppenbüro) Bewertungsleistung direkte Beleuchtung -28% indirekt, Kompaktleuchtstofflampe +75% 100 % der Nutzebene gute Tageslichtversorgung, tageslichtabhängig regeln Tageslicht -61% kein Tageslicht +28% mit Präsenzmelder Präsenz -16% Wartung ohne Konstantlichtregelung +11% Die Tageslichtnutzung stellt das entscheidende Einsparpotenzial zur Senkung des Endenergiebedarfs dar, und ist damit eine Voraussetzung nachhaltiger Beleuchtung. 18 daylighting.de - Jakobiak - Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen 09.05.11
Herzlichen Dank!