PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG

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PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG Zwischen GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str. 5, 97447 Gerolzhofen Geomed-Kreisklinik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schirmer, Dingolshäuser Str.5,97447 Gerolzhofen Landkreis Schweinfurt, vertreten durch den Landrat Herrn Florian Töpper, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt Präambel Die Vertragsschließenden vereinbaren anlässlich der Verschmelzung der GEOMED-KLINIK Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs GmbH (nachfolgend "übertragende Gesellschaft ) auf die Geomed-Kreisklinik GmbH (nachfolgend aufnehmende Gesellschaft ) die nachfolgenden Regelungen zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer (nachfolgend Arbeitnehmer ). Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Verschmelzungsvertrages vom.. Stichtag im Sinne dieses Personalüberleitungsvertrages ist das Datum der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister. 1 Vertragsgegenstand Mit diesem Vertrag stellen die Vertragschließenden sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer, die am Stichtag beim übertragenden Rechtsträger beschäftigt sind, im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang im gebotenen Umfang gewahrt werden.

2 Übergang der Arbeits- Ausbildungsverhältnisse (1) Sämtliche Arbeits-, Dienst-, Praktikanten- Ausbildungsverhältnisse, die am Stichtag beim übertragenden Rechtsträger bestehen, gehen zum Stichtag gem. 613 a BGB auf die aufnehmende Gesellschaft über. Bestehende Dienstjahre Beschäftigungszeiten der übergehenden Arbeitnehmer werden von der übernehmenden Gesellschaft vollständig angerechnet. Sämtliche Nebentätigkeitsgenehmigungen bleiben im rechtlich zulässigen Rahmen mit den bestehenden Änderungs- Widerrufsmöglichkeiten erhalten. (2) Diesem Vertrag ist eine Liste aller betroffenen Arbeitnehmer (Anl. 1 zu diesem Vertrag) beigefügt. Sie enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitige Funktion, Eintrittsdatum, Vergütung bzw. Eingruppierung, Altersversorgungsart (insbesondere Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden ZVK) weitere Besonderheiten (z. B. Schwerbehinderung, Dienstwagen, Arbeitnehmerdarlehen etc.). Die Liste ist Bestandteil dieses Vertrags. (3) Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass die fortzuführenden Arbeits-, Dienst-, Praktikanten- Ausbildungsverhältnisse mit sämtlichen Rechten Pflichten nach Maßgabe von 613a BGB fortbestehen. Aus Anlass dieses Betriebsüberganges dürfen keine Kündigungen ausgesprochen werden ( 613a Abs. 4 S. 1 BGB). (4) Die Zeitguthaben Minussten auf Arbeitszeitkonten sowie Urlaubsansprüche, die zum Stichtag nicht vollständig eingebracht werden können, werden von der aufnehmenden Gesellschaft übernommen. 3 Zusatzversorgung Die aufnehmende Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden (nachfolgend ZVK ) in den Abrechnungsverbänden I II wird auch alle sonstigen notwendigen Vereinbarungen treffen bzw. Erklärungen abgeben, damit die nahtlose Weiterversicherung durch die aufnehmende Gesellschaft ohne Unterbrechung sichergestellt wird keine Versorgungsnachteile entstehen. Die Arbeitnehmer haben das Recht, von der aufnehmenden Gesellschaft eine entsprechende schriftliche Zusage zu verlangen.

4 Tarifverträge Betriebsvereinbarungen (1) Die aufnehmende Gesellschaft wird zum 01.08.2015 Gastmitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern unterliegt als solches keiner tarifvertraglichen Bindung. Die bisher bei der übertragenden Gesellschaft geltenden tarifvertraglichen Regelungen gelten somit bei beiderseitiger Tarifgebenheit nach der Verschmelzung gem. 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fort. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass auf die nach 613 a BGB übergehenden Arbeitsverhältnisse weiterhin aufgr einzelvertraglicher Vereinbarungen die jeweils bisher geltenden Tarifverträge, nämlich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD durchgeschriebene Fassung) für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVöD K) oder den Tarifvertrag für Ärztinnen Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte VKA) die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Um sicherzustellen, dass auf die Arbeitsverhältnisse aller übergehenden Arbeitnehmer die vorgenannten Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung (also dynamisch) angewendet werden, auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Besarbeitsgerichtes, wonach es sich bei Verweisungsklauseln in Verträgen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, um Gleichstellungsabreden handelt, verpflichtet sich die aufnehmende Gesellschaft, den übergehenden Arbeitnehmern Ergänzungen bzw. Änderungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen anzubieten, die eine dynamische Anwendung der genannten Tarifverträge gewährleisten, zwar unter Verwendung folgenden Vertragstextes: Für Arbeitnehmer die bisher dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVöD-K) unterliegen: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVöD-K) die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung.

Für Arbeitnehmer die bisher dem Tarifvertrag für Ärztinnen Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte VKA) unterliegen: Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für Ärztinnen Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte VKA) die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung. (2) Die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs ungekündigten /oder nachwirkenden Betriebsvereinbarungen (Anlage Nr. 2 zu diesem Vertrag) gelten weiter. 5 Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung Bei der übertragenden Gesellschaft sowie der Geomed- Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service GmbH wurde am 09. 10.04.2014 ein gemeinsamer Betriebsrat für beide Unternehmen gewählt. Dieser Betriebsrat bleibt in seiner personellen Zusammensetzung bestehen. 6 Information der Arbeitnehmer (1) Die aufnehmende Gesellschaft wird die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft gemäß 613 a Abs. 5 BGB vor dem Betriebsübergang in Textform unterrichten über - den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs - den Gr für den Übergang - die rechtlichen, wirtschaftlichen sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer - die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen (2) Die Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft haben Anspruch auf Aushändigung einer Kopie dieses Personalüberleitungsvertrages.

7 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verschmelzungsvertrages in Kraft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung ist nicht kündbar. 8 Schlussbestimmungen (1) Alle Änderungen Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. (2) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam oder urchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Die weggefallene oder urchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen oder urchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. (3) Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn Zweck des Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Vertragschließenden die Angelegenheit von vorneherein bedacht. Für die GEOMED-KLINIK Für die Für den Landkreis Krankenhaus Gerolzhofen Geomed-Kreisklinik Schweinfurt gemeinnützige Betriebs GmbH GmbH Gerolzhofen, den Gerolzhofen, den Schweinfurt, den... Schirmer Schirmer Töpper Geschäftsführer Geschäftsführer Landrat Der Betriebsrat der abgebenden Gesellschaft nimmt diesen Personalüberleitungsvertrag zustimmend zur Kenntnis Gerolzhofen, den. Niedermeier