Integriertes Flüchtlingsmanagement Asyl und Flüchtlingsschutz
Inhalt 3 Inhalt Inhalt...3 Einleitung...4 Phase 1: Ankunft und Registrierung...7 Phase 2: Das Asylverfahren... 15 Phase 3: Integration bzw. Rückkehr oder Rückführung... 19 Abschluss... 21 Impressum... 22
4 Einleitung Einleitung 2015 sind sehr viele Asylsuchende nach Deutschland eingereist. Einige sind in andere EU-Länder weitergereist, andere sind geblieben. Diese Situation stellte die Landes- und Bundesbehörden, aber auch die Kommunen vor große Herausforderungen. Um die Steuerung und Bewältigung dieser Herausforderungen zu gewährleisten, wurde ein integriertes Flüchtlingsmanagement etabliert. Den Kern bilden dabei die Ankunftszentren, in denen viele bisher auf mehrere Stationen verteilte Schritte im Asylverfahren gebündelt werden. Nach Möglichkeit findet das gesamte Asylverfahren unter dem Dach des Ankunftszentrums statt. Die Ankunftszentren sind nun der Zugangspunkt zum Asylverfahren in Deutschland und zu allen damit verbundenen Leistungen. Mittlerweile gibt es in allen 16 Bundesländern mindestens ein Ankunftszentrum.
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6 Die drei Phasen des integrierten Flüchtlingsmanagements
Phase 1: Ankunft und Registrierung 7 Phase 1: Ankunft und Registrierung Ankunft Für alle in Deutschland ankommenden Asylsuchenden gilt: Sie müssen sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden. Dies kann schon an der Grenze oder später im Inland geschehen. Wer sich bereits bei der Einreise als asylsuchend meldet, wendet sich an die Grenzbehörde. Sie leitet Asylsuchende dann an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, der ein Ankunftszentrum zugeordnet ist. Wer sein Asylgesuch erst im Inland äußert, kann sich hierzu bei einer Sicherheitsbehörde (zum Beispiel der Polizei), bei einer Ausländerbehörde, bei einer Aufnahmeeinrichtung oder direkt bei einem Ankunftszentrum melden. In jedem Fall werden die Asylsuchenden zunächst in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Der Aufnahmeeinrichtung ist ein Ankunftszentrum zugeordnet, hier werden die Asylsuchenden registriert, damit ihr Asylverfahren starten kann.
8 Ankunftszentrum
Phase 1: Ankunft und Registrierung 9 Erkennungsdienstleiche Behandlung & Dublin-Prüfung Im Ankunftszentrum geben die Mitarbeitenden die Daten der Asylsuchenden in ein deutschlandweites, zentrales Kerndatensystem ein. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen, die sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen. Somit müssen die Daten nur ein einziges Mal aufgenommen werden und stehen jederzeit zur Überprüfung bzw. weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Außerdem erfolgt im Ankunftszentrum bzw. in einer Aufnahmeeinrichtung die Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer. Hierzu werden die Personenunter Angabe ihres Herkunftslandes anonymisiert in das sogenannte EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ein - gegeben, um das Bundesland und die zuständige Aufnahmeeinrichtung zu ermitteln.
10 Phase 1: Ankunft und Registrierung Kerndatensystem Erkennungsdienstliche Behandlung
Phase 1: Ankunft und Registrierung 11 Zugleich werden die Asylsuchenden auch erkennungsdienstlich behandelt. Hierbei werden persönliche Daten, ein Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert und vorhandene Ausweispapiere werden eingehend auf ihre Echtheit überprüft. Dabei wird auch überprüft, ob es sich um einen so genannten Dublin-Fall handelt, d. h. ob Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist, ob die Person früher straffällig geworden ist oder ob sonstige Sicherheitsbedenken bestehen. Diese frühzeitige erkennungsdienstliche Behandlung stellt sicher, dass alle Asylsuchenden jederzeit eindeutig identifiziert werden können. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten die Asylsuchenden einen sogenannten Ankunftsnachweis. Der Ankunftsnachweis weist als erstes offizielles Dokument die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland nach. Und, ebenso wichtig: Er berechtigt dazu, staatliche Leistungen zu beziehen, wie etwa Unterbringung, medizinische Versorgung und Verpflegung. Antragsbearbeitung im Ankunftszentrum Seit Sommer 2015 hat das Bundesamt durch ein systematisches Clusterverfahren die Verfahrensdauer für Personen aus bestimmten Herkunftsländern auf wenige Wochen verkürzt. Kernstück ist die Einteilung der Asylantragstellenden vor der Antragstellung in vier Gruppen. Für die genaue Zuordnung werden Kriterien nachdem Herkunftsland, der zu erwartenden Komplexität bei der Antragsbearbeitung als auch der Reiseroute angelegt.
12 Phase 1: Ankunft und Registrierung Welche Asylanträge in den Ankunftszentren bearbeitet werden, hängt maßgeblich von der Zuordnung der Asylantragstellenden ab: Cluster A: Antragstellende aus Herkunftsländern mit einer hohen Schutzquote (ab 50 %) Cluster B: Antragstellende aus Herkunftsländern mit einer geringen Schutzquote (bis 20 %) Cluster C: komplexe Profillagen Cluster D: Dublin-Fälle Das gesamte Asylverfahren bei den Clustern A und B findet im Ankunftszentrum statt. Zuordnung der Antragstellenden
Phase 1: Ankunft und Registrierung 13 Handelt es sich um die Cluster C und D, eine komplexe Profillage oder ein Dublin-Fall, wird nach der Anhörung im Ankunftszentrum der Fall bei Bedarf an die zuständige Außenstelle des Bundesamtes weitergeleitet. Neben der Bearbeitung von neuen Anträgen, werden in den Ankunftszentren seit Sommer 2016 aber auch Anhörungen für ältere Verfahren durchgeführt. Somit werden die Außenstellen in der jeweiligen Region entlastet. Cluster C / Cluster D
14 Antragsbearbeitung
Phase 2: Das Asylverfahren 15 Phase 2: Das Asylverfahren Das Asylverfahren selbst umfasst Antragstellung, Anhörung, Informationsbeschaffung sowie Erstellung und Zustellung des Bescheids. Für die Antragstellenden wird eine elektronische Akte angelegt. Hierbei ist eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher eingesetzt, die oder der das Asylverfahrenssekretariat bei der Datenaufnahme unterstützt. Das Bundesamt kann dafür nicht nur Dolmetscher vor Ort einsetzen, sondern auch Videodolmetscher um Engpässe zu vermeiden und die Asylverfahren schneller und effizienter durchzuführen. In ähnlicher Weise werden im gesamten Asylprozess wo nützlich digitalisierte Lösungen eingesetzt.
16 Phase 2: Das Asylverfahren Bei der anschließenden Anhörung nimmt eine geschulte Entscheiderin oder Entscheider die Asylgründe strukturiert auf und bewertet sie. Anhörung
Phase 2: Das Asylverfahren 17 Nach diesem Gespräch fordert die Person bei Bedarf noch weitere Informationen zur Entscheidungsfindung an, z. B. ärztliche Gutachten. Sobald sie über alle notwendigen Erkenntnisse verfügt, entscheidet sie über das Asylgesuch und erstellt den Asylbescheid. Je nach Art der Entscheidung verbleiben die Antragstellenden in Deutschland und werden weiter in die Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland zurückgeführt. Für die Rückführungen sind die Bundesländer zuständig.
18 Integration Integrationskurs Erstgespräch im Jobcenter Kommunale Lotsenstruktur Organisationen, Vereine, Bürgerinnen und Bürger
Phase 3: Integration bzw. Rückkehr oder Rückführung 19 Phase 3: Integration bzw. Rückkehr oder Rückführung Ziel in dieser Phase ist es, Menschen mit positivem Asylbescheid gut und schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das Bundesamt bietet allen Geflüchteten, deren Antrag anerkannt wurde, einen Integrationskurs an, damit sie deutsche Sprachkenntnisse und Wissen über die deutsche Kultur erwerben. Das Bundesamt bietet diesen Kurs ebenfalls Antragstellenden an, die noch im Asylverfahren sind und eine besonders gute Bleibeperspektive haben. Das bedeutet vor allem die nahtlose Aufnahme in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Daher bittet die Bundesagentur für Arbeit die Antragstellenden mit guter Bleibeperspektive bereits während der Antragstellung darum, einen Kurzlebenslauf auszufüllen. Dieser dient später als Grundlage für ein Erstgespräch mit einer Kundenberaterin oder einem Kundenberater des örtlichen Jobcenters. Zudem erweitern die Kommunen bereits bestehende Lotsenstrukturen oder etablieren neue. Die Lotsen sollen die Antragstellenden bei der Orientierung vor Ort unterstützen beispielsweise bei Behördengängen. Viele Organisationen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger sind hier bereits aktiv und stellen auch künftig wichtige Partner für BAMF und BA dar.
20 Phase 3: Integration bzw. Rückkehr oder Rückführung Antragstellende mit negativem Asylbescheid kehren entweder freiwillig in ihr Herkunftsland zurück oder werden von den zuständigen Ausländerbehörden zurückgeführt. Bei Dublin-Fällen findet die Überstellung in das zuständige EU-Land statt. Rückkehr bzw. Rückführung
Abschluss 21 Abschluss Nur ein integriertes System bietet eine Lösung für die großen Herausforderungen in der aktuellen Flüchtlingssituation: Einerseits durch bessere Prozesse und Strukturen in der öffentlichen Verwaltung und andererseits durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die ebenfalls einen maßgeblichen Beitrag leisten.
22 Impressum Impressum Integriertes Flüchtlingsmanagement Herausgeber Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg E-Mail: info@bamf.bund.de Internet: www.bamf.de Bezugsquelle Publikationsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de/publikationen Stand März 2017
Impressum 23 Druck Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg Überarbeitung KonzeptQuartier GmbH, Fürth Redaktion Referat für Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation
www.bamf.de