Freitag, 29. Mai 2015 Gemeindesaal Herznach 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 1
TRAKTANDEN der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2015 Ortsbürgergemeindeversammlung (20.00 Uhr) 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht Ortsbürgergemeinde 2014 3. Rechnung 2014 der Ortsbürgergemeinde 4. Verschiedenes und Umfrage Einwohnergemeindeversammlung (20.30 Uhr) 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht Einwohnergemeinde 2014 3. Rechnung 2014 Einwohnergemeinde 4. Kreditabrechnung Periodische Wiederinstandstellung (PWI) Flurwege 5. Kreditabrechnung Blockzeiten Schule Herznach 6. Kreditabrechnung Umlegung Wasserleitung Startle 7. Kreditabrechnung Erschliessung alter Raiweg 8. Verschiedenes und Umfrage Botschaft und Aktenauflage Die Botschaft enthält eine kurze Zusammenfassung und die Anträge des Gemeinderates. Die ausführlichen Unterlagen zu den Traktanden liegen auf der Gemeindekanzlei vom Freitag, 15. Mai bis und mit Freitag, 29. Mai 2015 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf. Die wichtigsten Akten werden auch im Internet (www.herznach.ch) veröffentlicht. Auf Wunsch werden Akten oder Auszüge aus den Unterlagen gerne zugestellt. Die letzte Seite dieser Einladung ist der Stimmrechtsausweis. Bitte beim Eingang des Gemeindesaals abgeben. Der Gemeinderat lädt die Ortsbürger/innen ein, an der Ortsbürgerversammlung um 20.00 Uhr teilzunehmen. Alle Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Versammlung um 20.30 Uhr teilzunehmen. Herznach, im Mai 2015 GEMEINDERAT HERZNACH Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 2
ORTSBÜRGERGEMEINDE Traktandum 1; Protokoll Ortsbürgergemeinde vom 28. November 2014 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2014 kann während der Aktenauflage eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht. Antrag: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2014. Traktandum 2; Rechenschaftsbericht 2014 Ortsbürgergemeinde Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014, welchen der Gemeinderat gemäss 7 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden der Gemeindeversammlung unterbreitet, wird an der Gemeindeversammlung mündlich vorgetragen. Der Rechenschaftsbericht kann während der Aktenauflage eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht. Antrag: Genehmigung des Rechenschaftsberichtes der Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2014. Traktandum 3; Rechnung 2014 Ortsbürgergemeinde Das Gesamtergebnis weist einen Ertragsüberschuss von 33'298.50 Franken aus. Pro Forstjahr werden 2 Holzereien durchgeführt. Dies hat wie 2013 zu Verschiebungen bei den Ein- und Ausgaben geführt. Ein Teil der Ausgaben für 2014 verkauftes Holz wurde bereits der Rechnung 2013 belastet. Somit schliesst die Waldbewirtschaftung besser als budgetiert ab, was zu einem höheren Ertragsüberschuss der Ortsbürgergemeinde als erwartet führt. Mit Einführung des HRM 2 1 wurde das Verwaltungs- und Finanzvermögen aufgewertet. Die Aufwertungsreserve des Verwaltungsvermögens beträgt per 31. Dezember 2014 16'597 Franken, die Neubewertungsreserve für das Finanzvermögen beträgt Ende Jahr 77'500 Franken. Das Eigenkapital der Ortsbürgergemeinde, ohne Aufwertungs- und Neubewertungsreserven, beträgt per 31. Dezember 2014 245'249.01 Franken (Vorjahr: 252'277.11 Franken). Der Forstreservefonds beträgt per 31. Dezember 2014 661'051.86 Franken (Vorjahr 620'725.26 Franken). 1 Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 3
Die gesamte Rechnung mit den Einzelheiten und der Detailkommentar können während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die wesentlichen Details sind auch im Internet veröffentlicht. Antrag: Genehmigung der Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 der Ortsbürgergemeinde. Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 4
EINWOHNERGEMEINDE Traktandum 1; Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 liegt während der Aktenauflage zur Einsichtnahme auf und ist im Internet veröffentlicht. Antrag: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014. Traktandum 2; Rechenschaftsbericht 2014 Einwohnergemeinde Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014, welchen der Gemeinderat gemäss 20 Abs. 2 lit. b und 37 Abs. 2 lit. c des Gemeindegesetzes der Gemeindeversammlung vorzulegen hat, kann während der Auflagefrist eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht. Antrag: Genehmigung des Rechenschaftsberichtes der Einwohnergemeinde für das Jahr 2014. Traktandum 3; Rechnung 2014 Einwohnergemeinde Die gesamte Rechnung mit allen Details, erstmals abgeschlossen nach den Vorschriften des HRM 2, kann während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die wesentlichen Details sind auch im Internet veröffentlicht. Das Gesamtergebnis der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen weist mit 489'974.81 Franken einen deutlich höheren Ertragsüberschuss als budgetiert aus (Budget: 6 399 Franken). Die hauptsächlichen Gründe sind: - Höhere Steuereinnahmen aus den Vorjahresperioden - Einmaliger kantonaler Beitrag aus Spitalfinanzierung - Höhere Erträge für Dienstleistungen Mit Einführung des HRM 2 wurde das Verwaltungs- und Finanzvermögen aufgewertet. Die Aufwertungsreserve des Verwaltungsvermögens (ohne Spezialfinanzierungen) beträgt per 31. Dezember 2014 rund CHF 6.96 Mio., die Neubewertungsreserve für das Finanzvermögen rund 1.83 Mio. Franken. Das Eigenkapital der Einwohnergemeinde, ohne Aufwertungs- und Neubewertungsreserven, beträgt per 31. Dezember 2014 1'453'734.31 Franken (Vorjahr: 963'759.50 Franken). Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 5
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 15'178.95 Franken ab, erwartet wurde ein Aufwandüberschuss von rund 14 000 Franken. Das bessere Ergebnis lässt sich auf grosse Verkäufe von Kehrichtmarken Ende Jahr zurückführen. Die Anlagen wurden nicht aufgewertet. Die Spezialfinanzierung Wasserwerk schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 28'120.50 Franken ebenfalls besser als im Budget erwartet ab. Vor allem der bauliche Unterhalt ist geringer als budgetiert ausgefallen. Die Anlagen der Wasserversorgungen wurden mit rund 225 000 Franken aufgewertet. Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 38'509.24 Franken ab. Das operative Ergebnis bewegt sich im Rahmen des Erwarteten. Die Anlagen dieser Spezialfinanzierung wurden 2014 mit rund 1.98 Mio. Franken aufgewertet. Die Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde mit Spezialfinanzierungen betragen 2014 rund 645 000 Franken. Per 31. Dezember 2014 weist die Einwohnergemeinde keine Nettoschuld mehr aus. Das Nettovermögen ohne Spezialfinanzierung beträgt rund 2.75 Mio. Franken oder rund 1 960 Franken pro Einwohner. Mit Spezialfinanzierungen (Abfallwirtschaft, Wasserwerk, Abwasserbeseitigung) beträgt das Nettovermögen rund 0.76 Mio. Franken oder rund 540 Franken pro Einwohner. Die Nettoschuld bzw. das Nettovermögen ist die Differenz zwischen Finanzvermögen und Fremdkapital. Die Zahl ist nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, da das Finanzvermögen aufgewertet wurde. Antrag: Genehmigung der Bilanz, Erfolgs- und Investitionsrechnung 2014 der Einwohnergemeinde. Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 6
Traktandum 4; Kreditabrechnung Periodische Wiederinstandstellung (PWI) Flurwege Die Gemeindeversammlung vom 28. November 2008 hat einen Verpflichtungskredit von brutto 1 113 000 Franken für die Periodische Wiederinstandstellung von Flurwegen (PWI) genehmigt. Die Arbeiten, welche der Substanz- und Werterhaltung der bestehenden Flurwege dient, wurden in Etappen von 2009 bis 2012 ausgeführt. Die Flurwege wurden vor allem mit einer Erneuerung der Verschleissschicht (OB) saniert. Bei drei Wegen wurde der Einbau einer Heissmischtragschicht (HMT) notwendig. Nicht mehr funktionierende Strassenentwässerungen wurden instand gestellt. Die Abrechnung mit dem Kanton erfolgte im Jahr 2013. Insgesamt wurden 1 061.007.15 Franken aufgewendet, der Verpflichtungskredit damit um 51 992.85 Franken unterschritten. Nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge verbleiben Nettokosten von 778 752.65 Franken. Die Finanzkommission der Gemeinde Herznach hat die Abrechnung geprüft. Die detaillierte Kreditabrechnung samt Belegen kann während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Antrag: Genehmigung der Kreditabrechnung für die Periodische Wiederinstandstellung (PWI) Flurwege in der Höhe von brutto 1 061.007.15 Franken bzw. netto 778 752.65 Franken. Traktandum 5; Kreditabrechnung Blockzeiten Schule Herznach Die Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2009 hat einen Verpflichtungskredit von 40 000 Franken für die Umsetzung der Blockzeiten an der Schule Herznach bewilligt. Bereits am 28. November 2008 hat die Einwohnergemeindeversammlung entschieden, die Blockzeiten für die Schule Herznach einzuführen. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Mai 2011 wurde entschieden, die Zusatzlektionen an der Schule Herznach im Rahmen des bisherigen Aufwands als unbefristete Ausgabe im Budget aufzunehmen. Damit sind die Kosten für die ersten beiden Schuljahre, in welchem die Blockzeiten mit Zusatzlektionen umgesetzt wurden, als Kredit abzurechnen. Die Kosten ab dem Schuljahr 2011/2012 sind in den Budgets enthalten. Die Kosten für die Zusatzlektionen für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 betragen insgesamt 43 618.15 Franken. Antrag: Genehmigung der Kreditabrechnung für die Umsetzung der Blockzeiten an der Schule Herznach in der Höhe von 43 618.15 Franken. Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 7
Traktandum 6; Kreditabrechnung Umlegung Wasserleitung Startle Aufgrund eines Bauvorhabens der Erne Vorsorgestiftung auf Grundstück Nr. 559 (Startle, Ueken) musste die öffentliche Wasserleitung, welche durch das Grundstück führte, 2013 umgelegt werden. Obwohl die Leitung im Gemeindegebiet Ueken liegt, ist sie im Eigentum der Wasserversorgung Herznach. Nach rechtlichen Abklärungen war klar, dass die Gemeinde Herznach die Umlegung finanzieren muss. Infolge der Dringlichkeit der Ausgabe und weil im Budget 2013 nicht genügend Mittel für den Unterhalt der Wasserleitungen zur Verfügung stand, hat der Gemeinderat einen Zahlungskredit von 75 000 Franken genehmigt. Die Ausgabe wurde erst Anfang 2013 bekannt, also nach Genehmigung des Budgets 2013. Die gesamten Nettokosten für die Umlegung betragen 119 250 Franken und liegen damit um 44 250 Franken über dem Zahlungskredit des Gemeinderates. Die Mehrkosten lassen sich im Wesentlichen wie folgt begründen: - Zum Zeitpunkt der Kreditgenehmigung des Gemeinderates lagen die definitiven Submissionsresultate noch nicht vor. - Im Rahmen der Bauarbeiten wurde so genanntes Reaktormaterial im Graben Zeiherstrasse gefunden. Dies hat zu Mehrleistungen geführt, welche nur teilweise vom Kanton übernommen wurden. - Verschiedene Arbeitsverzögerungen machten unvorhergesehene Spriessungen und das Unterfangen der Strasse mit einer Betonwand notwendig. - Es musste wesentlich von der in der Submission vorgesehenen Linienführung abgewichen werden, d.h. der Graben wurde teilweise tiefer, breiter und länger ausgeführt. - Der Graben musste, infolge des belasteten Materials (Reaktormaterial), zusätzlich gesichert werden. Ferner wurden zusätzliche Schächte unterfangen. Die umgelegte Leitung versorgt u.a. das Mehrfamilienhaus der Erne Vorsorgestiftung auf Grundstück Nr. 559 in Ueken. Für das Mehrfamilienhaus sowie zwei neuere Einfamilienhäuser in Ueken wurden Anschlussgebühren verrechnet. Diese Gebühren von rund 72 000 Franken (exkl. MWSt) sind der Spezialfinanzierung Wasserwerk zugeflossen. Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind in dieser Kreditabrechnung nicht enthalten. Die Finanzkommission der Gemeinde Herznach hat die Abrechnung geprüft. Die detaillierte Kreditabrechnung samt Belegen kann während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Antrag: Genehmigung der Kreditabrechnung über netto 119 250 Franken für die Umlegung der Wasserleitung Startle. Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 8
Traktandum 7; Kreditabrechnung Erschliessung alter Raiweg Am alten Raiweg war 2012 die Lage der Erschliessungen (Entwässerung, Wasserversorgung, Swisscom und Cablecom) teilweise unklar. Wegen einer Baugesucheingabe (Umbau eines Hauses auf Grundstück Nr. 396) musste die Lage und Art der bestehenden Werkleitungen abgeklärt und ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Ein vom Gemeinderat beauftragtes Ingenieurbüro hat im Mai 2012 Lösungen vorgeschlagen, welche in der Folge umgesetzt wurde. Infolge der Dringlichkeit der Ausgabe hat der Gemeinderat Zahlungskredite von 31 000 Franken für die Bereinigung der Wasserleitungen und 30 000 Franken für die Anpassung der Abwasserleitungen gesprochen. Dringend war die Ausgabe, da die Arbeiten mit dem Umbau der Liegenschaft auf Grundstück Nr. 396 koordiniert werden musste. Die betroffenen Grundeigentümer haben sich an den Kosten beteiligt. Die Bruttokosten für die neuen Wasserleitungen mit Ringleitung betragen 57 812.55 Franken (exkl. MWSt). An diesen Kosten haben sich die Grundeigentümer mit 33 333 Franken beteiligt (exkl. MWSt). Damit gehen zulasten der Gemeinde 24 479.55 Franken (Kredit Gemeinderat: 31 000 Franken). Die Bruttokosten für die neuen Entwässerungsleitungen betragen 42 134.60 Franken (Kredit Gemeinderat: 30 000 Franken). Im Mai 2012, als die Zahlungskredite gesprochen wurden, lag lediglich ein Variantenvorschlag mit grober Kostenschätzung vor. Nachdem die konkreten Offerten für die Baumeister- und Rohrlegearbeiten vorgelegen haben, konnten die Kosten genauer beziffert werden. Die Unternehmer haben die Arbeiten mit rund 87 000 Franken offeriert. Die abgerechneten Bruttobeträge von rund 99 900 Franken liegt damit etwas über den offerierten Beträgen. Die Mehrkosten lassen sich im Wesentlichen auf zusätzliche Leitungserneuerungen oberhalb des alten Raiwegs zurückführen. Die Finanzkommission der Gemeinde Herznach hat die Abrechnung geprüft. Die detaillierte Kreditabrechnung samt Belegen kann während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Antrag: Genehmigung der Kreditabrechnung über netto 66 614.15 Franken für die Anpassung der Wasser- und Abwasserleitungen alter Raiweg. Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 9
Notizen: Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 10
Notizen: Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 11
GEMEINDE HERZNACH Stimmrechtsausweis Zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 29. Mai 2015 um 20.30 Uhr im Gemeindesaal Herznach Für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zusätzlich zur Teilnahme an der Ortsbürgergemeindeversammlung um 20.00 Uhr. Diese Rückseite ist als Stimmrechtsausweis abzutrennen und am Eingang des Gemeindesaals persönlich abzugeben. P.P. 5027 Herznach Einladung Gemeindeversammlung 29.05.2015 Seite 12