Telefon: (02749) 2278 Fax: (02749) 2278-9 E-Mail: gemeinde@hafnerbach.gv.at P R O T O K O L L über die öffentliche S i t z u n g des G E M E I N D E R A T E S am 25.06.2015 im Gemeindeamt Hafnerbach Beginn: 19:30 Uhr Ende: 19.55 Uhr Die Einladung erfolgte am 18.06.2015 durch e-mail. Anwesend waren: 1.) Vorsitzender BGM Mag. Stefan Gratzl 2.) VBGM Markus Edlinger GFRG Martin König GFGR Robert Strohmaier GFGR Christian Feldhofer GR Christoph Gram GR Sabine Fischer GR Anton Glatz GR Gabriele Fahrafellner GR Erika Lechner GR DI Peter Hackl GR Sabine Eigner GR Thomas Zoth GR Leopold Eckl Entschuldigt waren: GFGR Claudia Denk, GR Herma Jakob, GR Peter Klauser, GR Doris Fiala, GR Christian Weiß Anwesend waren außerdem: gemäß 42 Abs. (6) NÖ GO 1973: Herta Liebscher, AL in a) die Sitzung war ordnungsgemäß eingeladen b) die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates ist gegeben
TAGESORDNUNG: 1) Genehmigung bzw. Abänderung Sitzungsprotokoll vom 13.05.2015 2) Einhebung der Schulungsbeiträge für Kommunalpolitiker und Nachwuchskräfte 3) Grundsatzbeschluss: Ankauf FF-Fahrzeug HLF3 2016 4) Auftragsvergabe, Wimpassing, Am Kogel: Projekt Draingarden 5) Ordentlicher Haushalt: Repräsentationen überplanmäßige Ausgaben 6) BAWAG PSK Konditionsänderung Darlehensverträge Tagesordnungspunkt 1) Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Das Protokoll der GR Sitzung vom 13.5.2015 wurde am 22.6.2015 per e-mail jeweils an die nach 53 NÖ GO 1973 Abs. (4) namhaft gemachten Vertreter des Gemeinderates der Funktionsperiode 2010 bis 2015 per e-mail zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll gilt gem. 53 Abs. 5 als genehmigt. Tagesordnungspunkt 2) Einhebung der Schulungsbeiträge für Kommunalpolitiker und Nachwuchskräfte Mit Schreiben der BH St. Pölten vom 2. Juni 2015 wurde der Gemeinderat der Marktgemeinde Hafnerbach ersucht, den Gemeinderatsbeschluss betreffend der Einhebung der Schulungsbeiträge für Kommunalpolitiker und Nachwuchskräfte des Bezirkes St. Pölten abzuändern. Die Gemeindevertreterverbände haben sich darauf verständigt, die Beiträge ausgehend vom eingehaltenen Betrag für 2015 mit 1,86 pro Einwohner jährlich zu erhöhen für 2016 bis einschließlich 2020 um 0,04. Der für 2016 einzubehaltende Betrag beträgt daher 1,90 und soll im Jahr 2020 2,06 betragen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, für die Aufgaben der Weiterbildung und Schulung der Gemeindemandatare und Nachwuchskräfte in Angelegenheiten der Kommunalverwaltung den im Gemeinderat vertretenen Parteien einen Betrag aus Gemeindemitteln zu gewähren. Dieser Betrag ist für das Jahr 2016 auf 1,90 zu erhöhen. Ab dem Jahr 2017 bis einschließlich 2020 erhöht sich der Betrag jährlich um 0,04 pro Einwohner. Der so errechnete Gesamtbetrag ist auf die Mandatare der im Gemeinderat vertretenen Parteien in jenem Verhältnis aufzuteilen, das ihrer bei der letzten Gemeinderatswahl erzielten Stärke entspricht. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Sozialkasse wird ermächtigt, die Schulungsgelder von den im Wege dieser Behörde an die Gemeinden zur Auszahlung gelangenden Bundesertragsanteile einzuhalten und auf die von den Parteien jeweils bekannt gegebenen Konten von Geldinstituten zu überweisen. Seite 2
Tagesordnungspunkt 3) Grundsatzbeschluss Ankauf FF-Fahrzeug Fahrzeug HLF3 2016 VBGM Edlinger berichtet, dass laut Feuerwehrausrüstungsverordnung die FF Hafnerbach Markt über folgende Fahrzeuge verfügen muss: HLF1, HLF2 und HLF3. Dies hat eine Berechnung mittels einer Matrix, welche der Feuerwehrausrüstungsverordnung zu Grunde liegt, ergeben. Bei der Berechnung wurden u.a. folgende Aspekte berücksichtigt: Gemeindefläche, Straßennetz, Wasser-Entnahmestellen, Anfahrtszeiten von Nachbarfeuerwehren (inkl. Anfahrtszeit und vorhandener Fuhrpark), Gebäudestruktur, usw.. Die Ergebnisse der Matrixberechnung wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Derzeit sind HLF1 und HLF2 vorhanden, ein HLF3 fehlt noch. Das Kommando der FF Hafnerbach Markt ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Ersuchen, gemeinsam ein HLF3 anzukaufen. Die Kosten des HLF3 belaufen sich auf rund 360.000,-- (derzeit vorliegendes Angebot). Seitens des NÖ Landesfeuerwehrverbandes würde es Fördermittel in Höhe von 80.000,-- geben. Bisher war es üblich, dass sich Feuerwehr und Gemeinde die Restkosten je zur Hälfte geteilt haben. Würde heißen, dass Feuerwehr und Gemeinde je 140.000,-- zu leisten hätten. Der Ankauf des HLF3 würde über den NÖ Landesfeuerwehrverband erfolgen. Damit das Fahrzeug seitens der FF Hafnerbach Markt bestellt werden kann, ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Hafnerbach über die Mitfinanzierung des Ankaufs erforderlich. GFGR Feldhofer fragt an, ob für die künftigen Fahrzeugankäufe nicht eine Rücklage gebildet werden sollte. Dies sei im Gemeinderat bereits vor einiger Zeit diskutiert wurden. Der Finanzausschuss wird sich mit dieser Frage befassen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines HLF3 für die FF Hafnerbach Markt mit der damit verbundenen Kostenbeteiligung fassen. mehrheitlich Stimmenthaltung: GR Christoph Gram Tagesordnungspunkt 4.) Auftragsvergabe, Wimpassing, Am Kogel: Projekt Draingarden Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Konzept "Draingarden" im Detail vorgestellt. Einhellige Meinung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nach der Präsentation war es, dieses Konzept im Zuge der Siedlungserweiterung Am Kogel umzusetzen. Von der Zenebio GmbH wurde ein entsprechendes Angebot gelegt. Diese beläuft sich auf 73.758,60. Seite 3
Berechnet für eine Straßenzugslänge von 320 lfm. Inkludiert sind Planung, Dimensionierung und Bauüberwachung, Substrat (Schotterrasen, Draingarden, Retensionsuntersubstrat, Retensionsobersubstrat, Pflanzung und Unkrautverhindernde Mulchschicht). Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Vergabe an Zenebio GmbH entsprechend dem Angebot vom 16.4.2015 über die Erstellung des Draingarden Am Kogel beschließen. Tagesordnungspunkt 5) Gemeindeausflug "überplanmäßige Ausgabe" Es ist ein gemeinsamer Ausflug mit der Partnergemeinde Mogersdorf geplant. Hier fallen Repräsentationskosten an. Da das Repräsentationskonto auf Grund des Begräbnisses von Altbürgermeister Karl Gratz schon sehr stark belastet ist, wird es durch den Gemeindeausflug zu einer Budgetüberschreitung kommen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Überplanmäßige Ausgabe Gemeindeausflug beschließen (Deckung aus dem OH). Den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wird eine Aufstellung der Kosten 1. Begräbnis Altbürgermeister Karl Gratz 2. Gemeindeausflug mit der Partnergemeinde Mogersdorf übermittelt werden. Tagesordnungspunkt 6) BAWAG PSK Konditionsänderungen Darlehensverträge Mit Schreiben vom 18.05.2015 teilt die BAWAG/PSK AG mit, dass für die 3 Darlehenskonten mit den Kontonummern AT106000000001114501 AT876000000001114570 AT451400027640582362 die Konditionen nachträglich von 0,5% auf einen 0,75% Aufschlag auf den EURIBOR angepasst werden müssen. Die Österreichische Kontrollbank (OeKB), die bis dato die Sekundärmarktrendite (SMR) errechnet hat, stellt diese mit 1. April 2015 nicht mehr bereit. Daher stellen viele Banken auf die üblichen Indikatoren EURIBOR 3M oder EURIBOR 6M um. Der Aufschlag von 0,75% ist laut Vize Bürgermeister Edlinger ein üblicher Aufschlag für Gemeinden. Seite 4
Diese Euribor Anpassungen wurden bereits in folgenden Sitzungen beschlossen: GR-Sitzung am 12.10.2012 für die Bank Austria (UNICREDIT-GROUP) GR-Sitzung vom 14.12.2012 für die BAWAG/PSK, beschlossen wurden die Aufschläge auf die EURIBOR-Darlehen auf 0,75 % bzw 0,80 Basispunkte angehoben. GR Sitzung vom 06.11.2013 HYPO-Group 4 Finanzgeschäften eine Erhöhung der Aufschläge auf den EURIBOR auf generell 0,85 %-Punkte. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Änderung der Darlehenskonditionen betreffend die Darlehen AT106000000001114501, AT876000000001114570, AT451400027640582362 beschließen. mehrheitlich Stimmenthaltung GR Thomas Zoth GR Eckl bringt ein, dass es sinnvoll wäre, wenn die Bauhofmitarbeiter auf das RLF2000 eingeschult werden, damit sie Arbeiten mit diesem Fahrzeug aus eigenständig erledigen können (zb Kanal spülen). Bgm. Gratzl berichtet, dass es bereits eine Absprache mit Kdt. Speiser gibt und die Schulung noch im Sommer erfolgen wird. Unterschriften gem. 56 Abs. (2): Vorsitzender: BGM Mag. Stefan Gratzl Schriftführer: BGM Mag. Stefan Gratzl ÖVP: VBGM Markus Edlinger SPÖ: GFGR Christian Feldhofer.... FPÖ: GR Thomas Zoth.... Gegenständliches Protokoll wurde am 20.07.2015 ausgefertigt, und per e-mail am 23.09.2015 an die nach 53 NÖ GO 1973 Abs. (4) namhaft gemachten Vertreter VBGM Markus Edlinger (ÖVP), GFGR Christian Feldhofer (SPÖ) sowie, aufgrund des Antrages gem. 56 Abs. 2 NÖ GO 1973, GR Zoth Thomas (FPÖ) zur Verfügung gestellt. Seite 5