P R O T O K O L L. am 18. Februar 2016 im Gemeindeamt Hafnerbach Beginn: 19:30 Uhr Ende: Uhr
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- Tristan Weber
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1 Telefon: (02749) 2278 Fax: (02749) P R O T O K O L L über die öffentliche S i t z u n g des G E M E I N D E R A T E S am 18. Februar 2016 im Gemeindeamt Hafnerbach Beginn: 19:30 Uhr Ende: Uhr Die Einladung erfolgte am durch Anwesend waren: 1.) Vorsitzender BGM Mag. Stefan Gratzl 2.) VBGM Markus Edlinger 3.) GFGR Martin König 4.) GFGR Ing. Robert Strohmaier 5.) GFGR in Claudia Denk (ab Uhr) 6.) GFGR Christian Feldhofer 7.) GR in Gabriele Fahrafellner 8.) GR Christoph Gram 9.) GR Anton Glatz 10.) GR in Erika Lechner 11.) GR DI Peter Hackl 12.) GR in Sabine Eigner 13.) GR Peter Klauser 14.) GR in Doris Fiala 15.) Leipoldine Hübl 16.) GR Thomas Zoth 17.) GR Leopold Eckl Entschuldigt abwesend waren: GR in Sabine Fischer Anwesend waren außerdem: Ing. Schaberger Franz DI Unterhuber Klaus gemäß 42 Abs. (6) NÖ GO 1973: Herta Liebscher, AL in a) die Sitzung war ordnungsgemäß eingeladen b) die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates ist gegeben Die Sitzung war öffentlich.
2 TAGESORDNUNG: 1) Genehmigung bzw. Abänderung Sitzungsprotokoll vom a. Angelobung GRin Hübl Leopoldine b. Ergänzungswahl 2) Ankauf Fahrzeug Bauhof 3) Ankauf HLF3 4) Winterdienstvertrag Fa. Hubman OG 5) Abverkauf Weggrundstück Nr. 1078, KG Wimpassing 6) Verein Genussregion Dunkelsteiner Hagebutte Subventionsansuchen 7) Basisvereinbarung e5 Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden 8) Information der ausbezahlten Förderungen ) Straßenbezeichnung Erschließung RHA_GEDESAG/Museumstraße 10) Kooperation ASZ mit Markersdorf 11) Prüfungsausschuss Bericht Prüfung Rechnungsabschluss ) Rechnungsabschluss 2015 Eingangs begrüßt Bürgermeister Gratzl die neue Gemeinderätin Leopoldine Hübl und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit ihr. Ferner begrüßt er die Gäste Franz Schaberger und Klaus Unterhuber. Er stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge aus Gründen der Dringlichkeit den TOP 14) Rotes Kreuz - Drittelfinanzierung für Bauvorhaben auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung nehmen. Des weiteren stellt er den Antrag: Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge den TOP 8) direkt in Anschluss an TOP 2) behandeln, da die Zuhörer wegen diesem TOP zur Gemeinderatssitzung gekommen sind. Tagesordnungspunkt 1) Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Das Protokoll der GR-Sitzung vom wurde per an die nach 53 NÖ GO 1973 Abs. (4) namhaft gemachten Vertreter des Gemeinderates per vom zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll gilt gem. 53 Abs. 5 NÖ GO 1973 als genehmigt. Seite 2 von 13
3 Tagesordnungspunkt 2) a) Angelobung GR Hübl Leopoldine b) Ergänzungswahl a) Angelobung GR Hübl Leopoldine Christian Weiß hat mit Schreiben vom seinen Rücktritt als Gemeinderat erklärt. Dieser wurde mit wirksam. Seitens der wahlwerbenden Gruppe wurde Leopoldine Hübl als Nachfolgerin namhaft gemacht. GR Leopoldine Hübl spricht die Gelöbnisformel und gelobt dem Vorsitzenden mit Handschlag. b) Ergänzungswahl Durch das Ausscheiden von Christian Weiß als Gemeinderat und Mitglied des Ausschusses "Familie, Soziales, Bildung und Kultur" ist eine Ergänzungswahl für die Besetzung dieser Funktion erforderlich. Die SPÖ Hafnerbach hat einen Wahlvorschlag eingebracht, der lautet auf "Leopoldine Hübl". Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht. Der Vorsitzende bestimmt 2 Wahlhelfer: GR Herma Jakob und GR Doris Fiala. Beide verteilen Stimmzettel an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Es wird eine geheime Wahl durchgeführt. Die mittels Stimmzettel vorgenommene Abstimmung über den Wahlvorschlag ergibt: 18 abgegebene Stimmzettel 18 gültige Stimmzettel 0 ungültige Stimmzettel Von den gültigen Stimmzetteln lauten auf das GR-Mitglied Leopoldine Hübl 18 Stimmen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie die Wahl annimmt, antwortet GR Hübl: "Ja, ich nehme die Wahl an." Christian Weiss war ferner in den Verbandsvorstand des Musikschulverbandes Prinzersdorf entsendet. An seiner Stelle wird nun Gemeinderätin Leopoldine Hübl in den Verbandsvorstand entsendet. Seite 3 von 13
4 Tagesordnungspunkt 3) Ankauf Fahrzeug Bauhof Für das bereits budgetierte 2. Dienstfahrzeug für den Bauhof der Marktgemeinde Hafnerbach, Bereich Wasser- und Kanal, ein Angebot der Fa. Renault LESIAK, 3200 Obergrafendorf DACIA Dokker Van dci 90 2DAY EUR ,44 (inkl. Anhängervorrichtung) Die Lieferzeit für das Fahrzeug beträgt etwa 4 Monate. sowie der Fa. Harald Rabl, 3385 Markersdorf Ford Transit Courier Kastenwagen EUR ,00 (inkl. Anhängervorrichtung) Fiat Fiorino 1,4 Benzin SX EUR ,00 (inkl. Anhängervorrichtung) Für die Privatnutzung durch Bauhofmitarbeiter ist hier keine Möglichkeit vorgesehen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Ankauf des Dacia Dokker Can dci90 laut vorliegendem Angebot von Renault Lesiak beschließen. Tagesordnungspunkt 4) Winterdienstvertrag Fa.. Hubmann OG Im Zuge der Unterfertigung des neuen Winterdienstvertrages mit der Fa. Hubmann OG hat sich herausgestellt, dass es zu einem Irrtum zwischen beiden Vertragsparteien gekommen ist: Seitens der Gemeindevertreter wurde gemeint, die Firma Hubmann OG dürfe nur einmal die Bereitstellungsgebühr verrechnen. Der Vertreter der Fa. Hubmann OG meinte, es handle sich um die Haftungspauschale, die nicht verrechnet werden dürfte. Auf Grund dieses Irrtums wurde der neue Vertrag von der Fa. Hubmann OG nicht unterfertigt. Somit ist nach wie vor der alte Vertrag, beschlossen am in Kraft. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge zur Kenntnis nehmen, dass der ursprüngliche Vertrag, beschlossen am unverändert in Kraft ist. Seite 4 von 13
5 Tagesordnungspunkt 5) Ankauf HLF3 Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hafnerbach hat bereits den Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines HLF3 (Mitfinanzierung) geschlossen. Nunmehr liegt ein konkretes Angebot vor: Das HLF3 wird über die BBG beschafft (Kostenvorteil): Kaufpreis Fa. Rosenbauer ,40 (inkl.) Gebühren BBG 1.410,03 (inkl.) ATS Geräte über ZWA Tulln 7.200,-- (inkl.) Fahrzeugfunkgerät 516,-- (inkl.) Gesamt betragen die Kosten daher ,43 (inkl.). Abzüglich der Förderung von ,-- beträgt der Kostenanteil der Gemeinde ,22 (Hälfte der Kosten). Es ist möglich, dass noch für einzelne Gerätschaften eigens Förderungen beantragt werden können. Dies könnte noch zu einer minimalen Kostenreduktion führen. Entgegen ersten Aussagen könnte das Fahrzeug nun doch schon 2016 geliefert werden. Zu zahlen ist der Betrag erst nach Lieferung bzw. wird der Anteil der Gemeinde erst 2017 geleistet werden können. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Mitfinanzierung des HLF3 zu den nunmehr vorliegenden Kosten beschließen. Der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses wird vom Vorsitzenden beauftragt: Vorbereitung der Finanzierung des Kostenanteils des HLF3 Überlegung Bildung Rücklagen für die Finanzierung weiterer Fahrzeuge Tagesordnungspunkt 6) Abverkauf Weggrundstück Nr. 1078, KG Wimpassing Nachdem ein Grundeigentümer seine Zustimmung zum vorliegenden Teilungsplan, der Grundlage für den Abverkauf des Weggrundstückes ist, zurückgezogen hat, ist hier kein Beschluss zu fällen. Seite 5 von 13
6 Tagesordnungspunkt 7) Verein "Genussregion Dunkelsteiner Hagebutte" Subventionsansuchen Die Marktgemeinde Hafnerbach wurde im Zuge des Hetscherlfestes 2015 besonders vorgestellt. Aus diesem Grund hat der Verein ein Subventionsansuchen an die Gemeinde gerichtet. Mit diesem Subventionsansuchen wurde auch eine Rechnungsaufstellung übermittelt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge eine Subvention in Höge von 300,-- für den Verein "Genussregion Dunkelsteiner Hagebutte" beschließen. Bürgermeister Gratzl wird beauftragt, beim Verein nachzufragen, was unter "Lacon" in der Rechnungsaufstellung zu verstehen ist und warum dafür Kosten angeführt sind. Tagesordnungspunkt 8) Basisvereinbarung e5 - Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden Das e5-programm lässt sich kurz wie folgt beschreiben: Am e5-programm nehmen Gemeinden teil, die hervorragende Leistungen in den Bereichen Energieversorgung, Entsorgung, Raumordnung, Mobilität und Gebäudedämmung erbringen wollen. Das e5-programm steht für herausragende Erfolge im Energiebereich auf kommunaler Ebene. Durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden Schwachstellen aufgedeckt, Strukturen und Abläufe verbessert und die Bevölkerung zur Mitwirkung bei energiepolitischen Aktivitäten aufgefordert. Die wichtigsten Akteure und Akteurinnen sind engagierte Menschen, die bereit sind, in ihrer Gemeinde schönen Worten auch Taten folgen zu lassen. In allen energierelevanten Handlungsfeldern einer Gemeinde (Energieversorgung, Entsorgung, Raumordnung, Mobilität, Gebäude, Bewusstseinsbildung etc.) leisten sie kontinuierliche Klimaschutzarbeit, um eine zukunftsverträgliche Entwicklung unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Zusätzlich stellen sich die e5-gemeinden regelmäßig einer Erfolgskontrolle und werden schließlich von einer externen Kommission ausgezeichnet. So durchläuft eine Gemeinde im e5-programm bis zu 5 Auszeichnungsstufen, angefangen von "e" bis hin zu "eeeee". Die fachliche Unterstützung der e5-teams in der Gemeinde erfolgt über die Energie- und Umweltagentur Niederösterreich. Die Kosten belaufen sich auf 4.959,50 (Indexanpassung), wobei diese nicht an die ENU abzuführen sind, sondern bei der Gemeinde für die Finanzierung von e5-projekten herangezogen werden. Der Spielraum dafür ist sehr weit gestaltet. Die Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Seite 6 von 13
7 Im Rahmen einer eigenen Infoveranstaltung, an der Vertreter aller drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen teilgenommen haben, wurde das Programm im Detail vorgestellt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Basisvereinbarung mit der Energieagentur des Landes NÖ über den Beitritt zum e5-programm beschließen. Mitglieder des e5gremiums sollen sein: Bürgermeister Energiegemeinderat GFGR Christian Feldhofer VB Annemarie Rotkröpfl Franz Schaberger (Bindeglied zur Energiegruppe) Tagesordnungspunkt 9) Information der ausbezahlten Förderungen 2015 Die Auflistung über die ausbezahlten Förderungen war in den Unterlagen für die Fraktionssitzungen enthalten. Auf Frage des Vorsitzenden stimmen alle Anwesenden überein, dass auf eine neuerliche Verlesung verzichtet werden kann Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge die Information über die ausbezahlten Förderungen 2015 zur Kenntnis nehmen Tagesordnungspunkt 10) Straßenbezeichnung Erschließung RHA-GEDESAG/Museumstraße Der Gemeindevorstand hat den Vorschlag gemacht, als Straßenbezeichnung "Franz Redlingshofer Straße" zu beschließen. Da der Name sehr lange ist, gibt es den Vorschlag, anstelle von "Straße" "Gasse" zu nehmen. GR Zoth bringt den Antrag ein, die Straße "Rümerweg" zu nennen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Straßenbezeichnung lautet auf "Franz Redlingshofer-Gasse" Der Antrag wird nicht angenommen mehrheitlich 5 Stimmen dafür (Edlinger, Denk, Fahrafellner, Lechner, Strohmaier) 2 Stimmenthaltungen (Eigner, Hackl) 10 Stimmen dagegen (Gratzl, König, Glatz, Hübl,. Feldhofer, Gram, Fiala, Zoth, Klauser, Eckl, ) Seite 7 von 13
8 Antrag des GR Zoth: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Straßenbezeichnung lautet auf "Römerweg" mehrheitlich 5 Stimmen dagegen (Edlinger, Denk, Fahrafellner, Lechner, Strohmaier) 2 Stimmenthaltungen (Eigner, Hackl) 10 Stimmen dafür Es ist somit nachfolgende VO zu beschließen: V e r o r d n u n g des Gemeinderates der Marktgemeinde Hafnerbach gemäß 31 Abs. (3) NÖ BO 2014 vom mit der die Verordnung vom mit den Änderungen vom , , , , und über die Bezeichnung der Verkehrsflächen in der Katastralgemeinde Wimpassing gemäß 31 NÖ. Bauordnung 2014 geändert wird. Der 1 wird um folgende Straßenbezeichnung ergänzt: In der KG Wimpassing erhält die Parzelle 1101/4 die Bezeichnung Römerweg Der 2 wird um folgende Bezeichnungen ergänzt: Wimpassing: Parz. Nr Römerweg 1 Parz. Nr. 1100/2 Römerweg 3 Parz. Nr. 1101/5 Römerweg 2 und 4 3 Schlussbestimmungen lussbestimmungen: Diese Verordnung wird nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Bürgermeister: Seite 8 von 13
9 Tagesordnungspunkt 11) Kooperation ASZ mit Markersdorf Seitens der Gemeinde Markersdorf-Haindorf kam die Frage, über eine mögliche Kooperation im Rahmen des ASZ. Das ASZ Markersdorf ist derzeit geschlossen, da es nicht den gesetzlichen Standards entspricht. Folgende Vereinbarung wurde dazu vorbereitet: Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Hafnerbach als Betreiberin des Altstoffsammelzentrums Hafnerbach und der Marktgemeinde Markersdorf- Haindorf über eine Kooperation im Bereich der Übernahme von Altstoffen I. Die Marktgemeinde Hafnerbach ermöglicht den Bewohnern der Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf (KGs Markersdorf, Mitterau, Wultendorf, Poppendorf, Nenndorf) die Anlieferung der ASZ-Fraktionen Sperrmüll, Alteisen, Altholz, Bildschirmgeräte, Elektrogeräte, Fahrzeugbatterien, Gerätebatterien, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren zu den Öffnungszeiten des ASZ Hafnerbach - jeden 1. Dienstag des Monats von Uhr, - jeden 3. Dienstag des Monats von Uhr. An Feiertagen ist das ASZ geschlossen. II. Die Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf stellt als Kostenbeteiligung pro Übernahmetermin einen Bauhofmitarbeiter für die Altstoffübernahme zur Verfügung. III. Die Verbringungskosten werden in der Regel vom Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung getragen. Sollten der Marktgemeinde Hafnerbach aus der Verbringung des angelieferten Materiales weitergehende Kosten entstehen, werden diese anteilsmäßig an die Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf weiter verrechnet. Die Marktgemeinde Seite 9 von 13
10 Markersdorf-Haindorf beteiligt sich nach vorheriger Information an den für den Zeitraum der Kooperation erforderlichen Investitionen anteilsmäßig abhängig von der Dauer der Kooperation und der Abschreibungsdauer des Bauwerks (Beitrag=Baukosten/Zeitraum der AfA x 3). IV. Diese Vereinbarung tritt mit 1. März 2016 in Kraft und wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Beide Vertragspartner können diese Vereinbarung mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats kündigen. Uns fallen keine Mehrkosten dadurch an, da diese vom GVU St. Pölten zu zahlen sind. Eine zusätzliche Sperrmüllmulde sowie Elektrogitterboxen werden erforderlich sein. Nach Rücksprache mit unseren Bauhofmitarbeitern sowie der bekanntgegebenen Entsorgungsmengen aus Markersdorf sollte ein Auslangen mit 2 Entsorgungsterminen pro Monat das Auslangen gefunden werden. Jeweils ein Bauhofmitarbeiter aus Markersdorf wird im ASZ mithelfen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Vereinbarung über die Kooperation der Gemeinden Hafnerbach und Markersdorf-Haindorf betreffend die gemeinsame Benutzung des ASZ Hafnerbach beschließen. Tagesordnungspunkt 12) Prüfungsausschuss Bericht Prüfung Rechnungsabschluss GR Sabine Eigner bringt das Protokoll der Prüfungsausschusssitzung vom zur Kenntnis. Betreffend der vom Prüfungsausschuss festgehaltenen Empfehlungen: Der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses wird beauftragt, zusätzlich zu den Themen Rücklagen und Finanzierung HLF3 auch den Punkt "Neuverhandlung von Geldverkehrsspesen" in seinem Ausschuss zu behandeln und bis zum Sommer dieses Jahres dem Gemeinderat darüber zu berichten. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge den Bericht des Prüfungsausschusses vom zur Kenntnis nehmen. Seite 10 von 13
11 Tagesordnungspunkt 15) Rechnungsabschluss 2015 Der Rechnungsabschluss 2015 ist den Fraktionen zur Durchsicht übermittelt worden. Ferner wurde er vom Prüfungsausschuss in vorliegender Form geprüft. Es wurden keine Mängel/Fehler festgestellt. Vizebürgermeister Edlinger hat eine Bewertung des RA 2015 vorgenommen und bringt diese zur Kenntnis: Seite 11 von 13
12 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss 2015 in vorliegender Form beschließen. Bürgermeister Gratzl bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Amtsleiterin Liebscher, die einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung des RA geleistet hat. Ebenso bei GR Sabine Eigner betreffend der Prüfung des RA mit dem Prüfungsausschuss. Tagesordnungspunkt 14) Rotes Kreuz_Drittelfinanzierung für BVH Bis Ende März ist seitens der Marktgemeinde Hafnerbach über die anteilige Mitfinanzierung der neuen Rot-Kreuz-Bezirksstelle St. Pölten zu beschließen. Es gibt ein Schreiben des Roten Kreuzes, in dem ersucht wird, dass die Marktgemeinde Hafnerbach einen Beschluss über die Beteiligung an der Drittelfinanzierung und somit zur Übernahme des Baukostenanteils in Höhe von ,-- fasst. Der Neubau ist erforderlich, da das bestehende Gebäude von Ausstattung und Einrichtung her nicht mehr zeitgemäß sowie zu klein ist. Ein Neubau in Nähe des LKH St. Pölten ist angedacht. Die Kosten für Grundankauf und Neubau liegen bei rund 6,7 Mio. Die Finanzierung: 1/3 durch das RK, 1/3 durch das Land, 1/3 durch die Gemeinden. Die Gemeinden brauchen einen Kostenanteil nur für jene Kosten leisten, die direkt auf den Kranken- und Rettungstransport entfallen. Die Aufteilung auf die Gemeinden erfolgte nach dem Ergebnis der Volkszählung Zahlbar ist der Kostenanteil auf 3 Jahre, beginnend Da die Gemeinde nur in vertraglicher Beziehung zum Roten Kreuz steht, ist eine Mitfinanzierung bei Bauvorhaben des Samariterbundes nicht vorgesehen. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge beschließen, für den Neubau der Rot Kreuz Bezirksstelle St. Pölten einen Kostenbeitrag in Höhe von ,--, zahlbar auf 3 Jahre, beginnend 2017, zu leisten Seite 12 von 13
13 Im Anschluss an die GR-Sitzung berichtet der Vorsitzende noch über folgende Punkte: Die Umfrage Telekom ist positiv ausgegangen, mehr als die geforderten 170 Rückmeldungen sind eingelangt. Die Telekom bereitet das Projekt nun technisch auf und reicht es bei der RTR zur Prüfung ein. Diese wird ca. 3-4 Monate dauern. Für die "Ost-Region" laufen auf verschiedenste Überlegungen über eine Internet-Verbesserung. Unterschriften gem. 56 Abs. (3) bzw.abs. (4) : Vorsitzender: BGM Mag. Stefan Gratzl. Schriftführer: BGM Mag. Stefan Gratzl. ÖVP: Vizebgm. Edlinger Markus. SPÖ: GFG FGR Feldhofer Christian.... FPÖ: GR Zoth Thomas.... Gegenständliches Protokoll wurde am ausgefertigt, und per am an die nach 53 NÖ GO 1973 Abs. (4) namhaft gemachten Vertreter zur Verfügung gestellt. Seite 13 von 13
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