Baugruppenarchitektur

Ähnliche Dokumente
VON A BIS Z. PLAN-Z. ZUSAMMEN IST VIEL MEHR PLAN-Z FÜR BAUGEMEINSCHAFTEN

Bauen in der Gruppe: Chance oder Risiko?

Tabellen zur Bewertung von Grundleistungen des 15 nach 5 Abs. 2/3 HOAI

Exposé # Baugruppe Baumhaus Hartenecker Höhe, Ludwigsburg

Baugemeinschaft was ist das? Baugemeinschaft was ist das?

Wir sind am bauen! Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz. Trier, 27. Juni 2016

Möchten Sie mit uns bauen? BAU GEMEIN SCHAFT PRINZ-EUGEN-PARK MÜNCHEN-BOGENHAUSEN RAPUNZEL

Wohnprojekte gründen, gestalten und finanzieren Lingen, Ems, 22. November 2012 Dr. Andrea Töllner, Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter

Grunderwerbssteuer bei Baugruppen

Alternative Wohnformen Mehrgenerationenwohnen Gemeinschaftliche Wohnprojekte

Zukunft Wohnen neue Bauherren neue Erfahrungen. Dr. Thomas Welter Baugemeinschaft Kollwitz22 GbR, Berlin Bundesarchitektenkammer e.v.

Bauen in der Baugemeinschaft Ein übertragbares Modell?

Informationsabend Quartier am Albgrün Mehrgenerationen-Wohnen in Karlsruhe-Grünwinkel

DAS KONZEPT Alle Generationen unter einem Dach

Erfahrungen mit Baugemeinschaften Matthias Gütschow

Agentur für Baugemeinschaften

Wohnungslosigkeit in Hamburg

Spitta.Max die neue Baugemeinschaft im Kaskelkiez Spittastraße 2, Berlin EXPOSÉ. plan.tiger Projektentwickler GbR

Aktionstag 50+ Ritterhude 2016 Generationsübergreifendes Wohnen in der Gemeinde Ritterhude

2. Thüringer Wohnprojektetage. Herzlich Willkommen!

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Eigentum. Junge Genossenschaft. Wohnende Mitglieder. Mitglieder

WOHNBAU:ALTERNATIVE:BAUGRUPPEN. Arge WAB: Architektin DI Jasmin Leb-Idris, Architektin DI Karin Wallmüller, Architektin DI Elisabeth Anderl

Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen - Einbringung und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Stadt Friedberg - Baugemeinschaften

WOHNPROJEKT KASPERSHOF. Gemeinsam bauen Gemeinsam wohnen

Nachbarschaftlich und gemeinschaftlich Wohnen in Genossenschaften: Rechtsform und Finanzierung

Die Gründungsgemeinschaft Bürgerbauverein Potsdam GbR bewirbt sich um ein Baugrundstück im Quartier Pappelallee / Am Schragen in Potsdam.

Wohngruppenprojekte Was ist das?

Stellenangebot Bauingenieur/in Tragwerksplanung

Kurzkonzept Presseinformation

Alternative Wohnformen

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.

Kooperationen und Netzwerke AKBW

Finanzierung von Wohnprojekten Möglichkeiten für Gruppenfinanzierungen

Wohnprojekt im Gründungsviertel Lübeck Braunstraße 24, 26 und 28 Drei Giebel GbR

Zusammenwohnen in guter. Nachbarschaft. Die Themen heute:

Gemeinschaftliche (Frauen)- Wohnprojekte eine reale Utopie

Genossenschaften und neue Wohnformen

Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage

Informationsabend Quartier am Albgrün Mehrgenerationen-Wohnen in Karlsruhe-Grünwinkel

Architekt UND Unternehmer

Das Berliner Modell aus der Perspektive des Projektentwicklers. Ein Auslaufmodell? Tagung Erfolgreiche Baugemeinschaften - Do

Deutsche Architekten im Ausland Portugal

Deutsche Architekten im Ausland Russland

Ein neuer Leitfaden für gemeinschaftliche Wohnprojekte

Gemeinsam. Stadt Duisburg. Amt für Soziales und Wohnen Wohnberatungsagentur. Schwanenstraße Duisburg

Workshop Nr.4 Wohnraum: Was es braucht, um neue Projekte zu bauen, umzubauen, zu vermieten

Seminar: Gemeinsam Bauen in der Baugemeinschaft (für Architekten)

Gesellschaftsvertrag der Gründungsgemeinschaft Bürgerbauverein Hamburg GbR

BAU GEMEINSCHAFT STADT LAND HAUS EXPOSÈ

Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

Deutsche Architekten im Ausland Schweiz

Witt Finanzdienstleistungen GmbH

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:

Planen Bauen Wohnen in Bogenhausen Baugemeinschaft München

EinDach GbR Nachbarschaftlich in Barmbek-Süd Wohnprojekt am Parkquartier Friedrichsberg

Gelebte Nachbarschaft im Quartier Stuttgart-Bad Cannstatt, Seelberg Wohnen

Richtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Stadt bauen: kleinteilig, gemischt und bunt. Die Tübinger Entwicklungsstrategie

Gemeinsam statt Einsam GbR

EXKLUSIVE EIGENTUMSWOHNUNGEN

Innenansichten Aus dem Leben einer Baugemeinschaft

Planen Bauen Wohnen in Bogenhausen Baugemeinschaft München

Landeshauptstadt Dresden. Bauen in der Gemeinschaft. Ein anderer Weg zum Wohneigentum.

Impressum: Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Fachdienst Zentrale Aufgaben. Stand: September

Projektmoderatoren Individuell planen. Gemeinschaftlich Bauen. Urban Wohnen. Stadt Mannheim Projektbörse Alexander Grünenwald

Die Wohnungswirtschaft im Westen. Neugründung kommunaler Wohnungsunternehmen - Beratungsangebot des. VdW Rheinland Westfalen. WP Dr.

bauforum dresden e.v. Geschäftsführerin: Marion Kempe Förderung gemeinschaftsorientierter Bauvorhaben in der Stadt

Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW Bern-Solothurn. Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern informiert, berät, unterstützt

MEZZANINEBETEILIGUNG. Erste Schwartauer Projektgesellschaft mbh & Co. KG

Deutsche Architekten im Ausland Ungarn

Aktionsprogramm Demografie Expertengespräch: Wohnen für Alle

Das Mehrgenerationen Wohnprojekt in Lübeck

Ihr Partner für öffentlich geförderten Wohnungsbau

Fragen und Antworten zum Thema. Erbbaurecht

Großzügige Wohnung (140qm) im Passivhaus-Neubau im historischen 4-Seit-Hof

I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten?

Wir gründen eine WG wir bestimmen unser Wohnen im Alter selbst. VHS Köln 12.Oktober Copyright 2011 by Seniorenberatung Broy, Erftstadt

Stadt entwickelt Liegenschaft: Wohnen auf dem Hangeney in Dortmund. 12. Wohnprojektetag NRW,

Das Doppelhaus am Kirschenberg in Einbeck:. individuell. außergewöhnliche Lage. moderne Bauweise. zeitgemäße Architektur

Birgit Diesing Bau- und Wohngenossenschaft Wohnsinn eg Darmstadt Gemeinschaftlich Wohnen:

Neue Wohnformen in aller Munde

Persönlich gut beraten

Das Siedlungswerk. Bürgermeister Matthias Hahn, Stuttgart. Siedlungswerk GmbH Wohnungs- und Städtebau Heusteigstraße 27/ Stuttgart

Mehr als Wohnen Gemeinschaftliche Wohnformen als Impulsgeber für Nachbarschaft und Kommunen

KONVERSION. Habil Albayrak Negar Jahadi Rafigh Fachbereich 06 - Stadtumbau und Stadterneuerung

Persönlich gut beraten. Bauen und Immobilien. ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

den günstigen Weg zum Eigenheim

LAgeplAn. Aktuell entsteht nördlich der Dorette-von-SternStraße an der ElisabethMaske-Straße ein neues

Gewerbeobjekt. Möbelhof in Potsdam

Planen Bauen Wohnen in Bogenhausen Baugemeinschaft München

Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer

Transkript:

Merkblatt Nr. 996 Baugruppenarchitektur Projektgruppe Baugruppenarchitektur Dipl.-Ing. (FH) Matthias Betz / Dipl.-Ing. Hubert Burdenski Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 96-103 info@akbw.de www.akbw.de Inhalt: Seite: Definition Baugruppe / Baugemeinschaft Rechtsformen von Baugemeinschaften Motivation von Baugemeinschaften 2 Grundtypen von Baugemeinschaften: Die freie private Baugemeinschaft 3 Die betreute private Baugemeinschaft 3 Die genossenschaftliche Baugemeinschaft 4 Grunderwerbsteuer / Koppelungsverbot 5 Stand: 06/2008 MB 996 AKBW Baugruppenarchitektur Seite 1 von 5

Definition Baugruppe/Baugemeinschaft: Eine Baugruppe ist eine Gemeinschaft von Bauwilligen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam ein Grundstück zu kaufen und als Baugemeinschaft Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser zu bauen. Rechtsformen von Baugemeinschaften: - Die private Baugemeinschaft (GbR) - Die Genossenschaft - Der Verein - Der geschlossene Fonds Motivation von Baugemeinschaften - Wirtschaftliche Gründe Gesamtkosten ca. 10% bis 20% unter den ortsüblichen Preisen Direkter Einfluss auf Kosten und Qualität Grunderwerbsteuer und Notargebühren üblicherweise nur auf den Grundstückspreis - Gestalterische Gründe Individuelle Gestaltungsmöglichkeit Qualitätsvolle hochwertige Architektur Überdurchschnittliche energetische und ökologische Qualität Experimenteller Wohnungsbau Städtebauliche Vielfalt - Soziale Gründe Frühes Kennen lernen der Mitbewohner Individuelle Mitbestimmung in Planung und Ausführung Hohe Nachbarschaftsqualität Besondere Wohnformen (Mehrgenerationenwohnen usw.) Identifikation mit Haus und Ort Stand: 06/2008 MB 996 AKBW Baugruppenarchitektur Seite 2 von 5

Grundtypen von Baugemeinschaften: - Die freie private Baugemeinschaft - Die betreute private Baugemeinschaft - Die genossenschaftliche Baugemeinschaft Die freie private Baugemeinschaft Mehrere Privatpersonen schließen sich in der Regel zu einer Planungsgemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen. Sie suchen und erwerben gemeinsam ein Grundstück, um darauf ein Gebäude nach ihren Vorstellungen zu planen. Sie beauftragen einen Architekten ihrer Wahl. Nach dem Grundstückskauf wird eine Baugemeinschaft gegründet, die in der Regel aus den gleichen Personen besteht. Alle Bauleistungen werden individuell ausgeschrieben und abgerechnet. Die freie private Baugemeinschaft trägt das Bauherrenrisiko und übernimmt alle organisatorischen Bauherrenaufgaben selbst. Der organisatorische Ablauf ist der gleiche wie der von betreuten privaten Baugemeinschaften und wird dort ausführlicher beschrieben. Die betreute private Baugemeinschaft Für die betreute private Baugruppe gilt die gleiche rechtliche Grundlage wie für die freie Baugruppe. Die freie Baugruppe entsteht in der Regel aus der Initiative der Beteiligten selbst und wird von ihr auch selbst geführt. Die betreute Baugruppe wird hingegen durch Architekten und / oder s. g. Baugruppenbetreuer initiiert, organisiert und gesteuert. Die schwierigen Vorbereitungen bei der Grundstücksfindung und der Projektentwicklung, sowie die vertragliche, rechtliche und finanzielle Koordination werden durch die Betreuer übernommen. Im Einzelnen sind dies folgende Aufgaben: - Grundstücksfindung - Aufstellen eines Raumprogramms - Erste Kosteninformation - Initiative zur Suche der Interessenten - Organisation der Vertragsgrundlagen - Zusammenführen zur Planungsgemeinschaft - Moderation des Gruppenprozesses Diese Dienstleistungen werden durch einen Vorvertrag mit jedem einzelnen Interessenten geregelt. Weder der Architekt noch der Betreuer gehen beim Grundstück in Vorleistung. Die ersten planerischen Überlegungen werden durch den Vorvertrag finanziell abgedeckt. In diesem Vorvertrag ist ein Auftragsversprechen nach HOAI für den Fall geregelt, dass von der Gruppe ein Grundstück erworben und die Gruppe gefüllt werden kann. Die ersten Interessenten geben dem Projekt einen Namen und wählen aus ihrer Gruppe einen Geschäftsführer, der in der Regel das Baugruppenkonto einrichtet und die Finanzgeschäfte führt. Dies kann aber auch an ein anderes Mitglied der Gruppe oder an den Betreuer delegiert werden. Der Betreuer/Architekt ist bei der Suche nach weiteren Mitgliedern behilflich, organisiert die Wohnungszuteilung und moderiert die finanziellen Ausgleichszahlungen innerhalb eines Projektes. Stand: 06/2008 MB 996 AKBW Baugruppenarchitektur Seite 3 von 5

In der Zwischenzeit wird die Planungsgesellschaft, in der Regel als GbR, gegründet. Im Gesellschaftsvertrag werden alle Regelungen, die für die Gruppen wichtig sind, schriftlich festgehalten (nicht notariell). Somit ist die Grundlage für den Abschluss eines Betreuungsvertrages und oder Generalplanungsvertrages mit der Gesellschaft gegeben. Weitere Interessenten können der Planungsgemeinschaft beitreten, bis das Projekt gefüllt ist. Mit dem Beitritt in die Gesellschaft erkennen sie alle bisher von der Planungsgemeinschaft getroffenen Regelungen an. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich. Wenn die letzte Wohnung vergeben ist, kann der Bauantrag und die Aufteilungsplanung eingereicht werden. Mit der Genehmigung des gemeinsam eingereichten Bauantrages und der Aufteilungsplanung ist das Geschäftsziel der Planungsgemeinschaft erfüllt. Mit dem Grundstückskaufvertrag erwirbt jedes einzelne Mitglied der Planungsgesellschaft seine aufgeteilte Wohnung mit dem entsprechenden Grundstücksanteil. Im nächsten Schritt wird die Baugemeinschaft gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der Baugemeinschaft, der in der Regel aus denselben Mitgliedern besteht wie die Planungsgemeinschaft, wird durch die baulichen Themen ergänzt und notariell beurkundet. Die Vertragsbindung der Mitglieder ist nicht kündbar, wobei Härtefälle in der Vertragsgestaltung meistens berücksichtigt werden. Die Baugemeinschaft ist jetzt in der Lage, weitere Verträge mit Architekten, Generalplanern und Betreuern für die Bauphase abzuschließen. Nach Abschluss des Bauvorhabens hat die Baugemeinschaft ihr Ziel erreicht, wird aufgelöst und durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft nach WEG ersetzt. Jetzt unterliegen alle Wohneinheiten dem allgemeinen Eigentumsrecht. Die genossenschaftliche Baugemeinschaft Der organisatorische Ablauf eines Genossenschaftsmodells soll hier nicht ausführlich beschrieben, sondern nur zur Vollständigkeit als ein weiterer Baustein zum gemeinschaftlichen Bauen stichwortartig aufgeführt werden. Wohnbaugenossenschaften stellen einen Dritten Weg zwischen den traditionellen Lösungen Eigentum und Miete dar. Sie haben in Deutschland eine lange Tradition. Typisch ist ihr Doppelcharakter als Wirtschaftsunternehmen einerseits und bewohnerorientierter Selbsthilfeeinrichtung andererseits. Die Mitglieder einer Genossenschaft sind Mieter im eigenen Haus. Sie haben lebenslanges Wohnrecht, können ihrerseits die Wohnungen kündigen. Die Nutzungsgebühren sind wirtschaftlich angemessen und auf Dauer billiger als Mieten. Die Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern bleiben langfristig und auch den Erben erhalten. Das Genossenschaftsmodell ermöglicht so vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Sie unterscheiden sich von privaten Baugruppen durch ein solidarisches Finanzierungskonzept. Private Baugruppen schaffen sich in der Regel individuelles Eigentum. Bei genossenschaftlich organisierten Projekten verbleibt das Wohneigentum im Gemeinschaftsbesitz. Stand: 06/2008 MB 996 AKBW Baugruppenarchitektur Seite 4 von 5

Grunderwerbsteuer/Koppelungsverbot Empfohlen wird in jedem Fall, einen Steuerberater ergänzend zu Rate zu ziehen. Insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Erhebung der Grunderwerbsteuer zu Lasten der Baugruppen/Baugemeinschaften oder in Einzelfällen je nach Sachlage zu Lasten der planenden Architekten, wenn diese sich eine notarielle Option an dem Grundstück einräumen lassen oder das Grundstück gar erwerben. Rechtlich problematisch ist bei der beschriebenen Vorgehensweise zudem nach wie vor auch das Koppelungsverbot des 3 Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Je nach Fall kann diese gesetzliche Regelung dazu führen, dass ein abgeschlossener Architektenvertrag unwirksam ist. Da dies nur im Einzelfall beurteilt werden kann, sollte gegebenenfalls hierzu ein rechtlicher Rat eingeholt werden. Stand: 06/2008 MB 996 AKBW Baugruppenarchitektur Seite 5 von 5